Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Rechtsfolgen

Rn. 3 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Durch die Mitteilungsverpflichtungen des BfJ und der Staatsanwaltschaft an die beim BAFA angesiedelte APAS wird die Abwägung, welche Maßnahmen infolge von Berufspflichtverletzungen zu ergreifen sind, durch dieselbe Stelle entschieden (vgl. BT-Drs. 18/7902, S. 56). Rn. 4 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Gemäß § 69 Abs. 1a WPO sollen mitgeteilte Entsche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 6 Mitteilungspflicht bei Verstößen Verpflichteter (Abs. 3)

Rz. 61 Die Mitteilungspflichten nach § 31b Abs. 3 AO orientieren sich inhaltlich an den in § 31b in Abs. 1 Nr. 3 und 4 AO genannten Tatbeständen (Rz. 36) gegenüber den zuständigen Verwaltungsbehörden. An die Stelle der in Abs. 1 geregelten Offenbarungsbefugnis tritt nach Abs. 3 eine Mitteilungspflicht. Dieser haben die Finanzbehörden unverzüglich nachzukommen. Rz. 62 Der konk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.3 Maßnahmen gegen Verpflichtete (Abs. 1 Nr. 3 und 4)

Rz. 36 Die Mitteilungsbefugnis nach § 31b Abs. 1 Nr. 3 AO erstreckt sich auf Tatsachen, die darauf schließen lassen, dass ein Verpflichteter i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 13 bis 16 GwG (Dienstleister für Gesellschaften, Treuhänder, Immobilienmakler, Spielbanken und sonstige Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen[1], gewerbliche Händler usw.) eine Ordnungswidrigkeit i. S. d....mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Folgen der Nichterfüllung der Hinweispflichten

Rz. 348 Die Erfüllung der Hinweispflicht ist (nur) eine Berufspflicht des Rechtsanwaltes bzw. des Inkassodienstleisters. Das ergibt sich schon aus der systematischen Stellung in der BRAO bzw. dem RDG und der fehlenden Regelung im RVG. Deren Erfüllung lässt also sowohl das Entstehen als auch die Erstattungsfähigkeit der Hinweispflicht unberührt.[680] Die Nichterfüllung wird in...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 3. "Masseninkasso" und Einzelfallprüfung

Rz. 76 Eine weitere Kompetenz von Inkassodienstleistern liegt in der Bearbeitung einer Vielzahl von gleichartigen Einzelforderungen. Dafür hat sich innerhalb und außerhalb der Inkassobranche der Begriff Masseninkasso herausgebildet.[152] Der Begriff ist nicht nur juristisch unpräzise, sondern auch irreführend. Es bestehen Zweifel, ob an einen solchen Begriff gesonderte Recht...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Für einen Vergabeausschluss relevante Ordnungswidrigkeiten

Rz. 6 Voraussetzung für einen Vergabeausschluss nach § 19 sind Ordnungswidrigkeiten nach § 21. Dies sind nach Abs. 1 Nr. 1–3: Mitwirkungs- und Duldungsverstöße anlässlich von Prüfungen (§ 15 i. V. m. § 5 SchwarzArbG), Nr. 4–5: Meldeverstöße (§ 16 Abs. 1 und 3), Nr. 6: Verstöße gegen die Pflicht, eine Versicherung abzugeben (§ 16 Abs. 2 und 4), Nr. 7: Verstöße gegen die Arbeitszei...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 11.2.1 Ausschluss nach § 98c AufenthG

Rz. 23 Bewerber oder Bieter können durch öffentliche Auftraggeber nach § 99 GWB von einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag auch dann ausgeschlossen werden, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR rechtskräftig belegt worden ist. Nach § 404 ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Bußgeldentscheidung

Rz. 7 Abs. 1 setzt voraus, dass gegen den Bewerber um einen öffentlichen Auftrag eine Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR festgesetzt worden ist. Adressat der Bußgeldentscheidung muss nach Abs. 1 der Bewerber, also das Unternehmen, selbst sein, je nach Rechtsform der Einzelkaufmann, eine juristische Person, Personengesellschaft oder eine Personenhandelsgesellschaft. Für einen ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Öffentliche Auftraggeber sollen Waren, Bau- und Dienstleistungen im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren beschaffen.[1] Mit § 19 will der Gesetzgeber verhindern, dass der Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht um die besseren Produkte und Dienstleistungen, sondern zulasten der Arbeitnehmer durch die Vereinbarung immer niedrigerer Löhne stattfindet.[2] E...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 8 Entscheidung über den Ausschluss

Rz. 13 Die Entscheidung über den Ausschluss trifft der Auftraggeber, der über die Vergabe des Auftrags entscheidet. Wie dem Wort "sollen" zu entnehmen ist, muss der Auftraggeber den Bewerber nicht zwingend von der Vergabe ausschließen. Mit dieser Formulierung will der Gesetzgeber jedoch für den Regelfall eine gebundene Entscheidung herbeiführen.[1] Nur im Ausnahmefall, nämli...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 7 Eintragung in das Gewerbezentralregister

Rz. 11 Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit, die bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung begangen und die mit einer Geldbuße von wenigstens 200 EUR geahndet worden ist, ist die Eintragung in das Gewerbezentralregister.[1] Dieses wird nach § 149 Abs. 1 GewO vom Bundesamt für Justiz als Registerbehö...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 13 Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Rz. 34 In kleineren Vergabeverfahren bis zu einer Bagatellgrenze von bis zu 30.000 EUR ist es dem öffentlichen Auftraggeber nach Abs. 3 freigestellt, ob er Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen gegen Bewerber wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 MiLoG aus dem Gewerbezentralregister einholt[1] oder alternativ von Bewerbern eine Erklärung v...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 11.1 Ausschluss nach § 21 AEntG

Rz. 21 Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 GWB genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhund...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 10 Nachweis der Zuverlässigkeit

Rz. 18 Der Bewerber selbst muss nachweisen, dass seine Zuverlässigkeit wiederhergestellt ist, wenn er an einem Vergabeverfahren teilnehmen will. Den Nachweis seiner Zuverlässigkeit kann er durch eine Registerauskunft ohne Eintrag einer Bußgeldentscheidung nach § 21 MiLoG führen. Solange eine Eintragung im Gewerbezentralregister nicht tilgungsreif ist, dürfte der Nachweis dur...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 9 Ausschlussfrist

Rz. 17 Der Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren soll nach Abs. 1 für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit erfolgen. Das bedeutet, dass der Bieter nicht dauerhaft auszuschließen ist.[1] Welcher Zeitraum angemessen ist und wie die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachgewiesen werden kann, ist weder dem Gesetz noch ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 11.3 Zusammentreffen mehrerer Ausschlussgründe

Rz. 24 Das Ergebnis einer Prüfung nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG und eines sich daran anschließenden Ermittlungsverfahrens kann sein, dass die Voraussetzungen sowohl nach Abs. 1 als auch nach § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG für einen Ausschluss vom Wettbewerb um öffentliche Aufträge erfüllt sind. Praxis-Beispiel Bei einer Prüfung wird festgestellt, dass ein Bauun...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 12 Auskunftserteilung

Rz. 26 Abs. 2 regelt die Auskunftserteilung der für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach § 21 MiLoG zuständigen Behörden sowie die Auskunftsberechtigung der öffentlichen Auftraggeber und der Stellen, die von öffentlichen Auftraggebern zugelassene Präqualifikationsverzeichnisse oder Unternehmer- oder Lieferantenverzeichnisse führen. Der Nachweis der Eignun...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 12.1 Auskunftsverpflichtung

Rz. 27 Abs. 2 ermächtigt die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 21 MiLoG zuständigen Behörden zur Auskunftserteilung. Dies sind nach § 21 Abs. 4 MiLoG ausschließlich die Behörden der Zollverwaltung. Soweit es dort heißt, dass Verwaltungsbehörden i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG die in § 14 genannten Behörden jeweils für ihren Geschäftsbereich sind,...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / f) Haftung für wirtschaftsrechtliche Ordnungswidrigkeiten

Rz. 212 Das niederländische Gesetz über wirtschaftsrechtliche Ordnungswidrigkeiten beinhaltet einige Bestimmungen über die Verletzung gesetzlicher Pflichten durch Geschäftsführer, z.B. gemäß dem Gesetz über das Handelsregister und dem Zweiten Buch des NL-BGB. Die Verletzung dieser Bestimmungen wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet und kann zu einer Freiheitsstrafe oder zu e...mehr

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Haftung und Verantwortung i... / 4 Ordnungswidrigkeitenrecht

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln. Sie wird mit einer Geldbuße (Bußgeld) geahndet. Der Gesetzgeber sieht es bei leichteren Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern (nur) mit Bußgeldern. Bei Verstößen gegen Rechtsvorschriften im berufsgenossenschaftlichen Bereich kann auch die Berufsgenos...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / VI. Veröffentlichung des Jahresabschlusses

Rz. 242 Vor dem Hintergrund, dass die B.V. verpflichtet ist, sich an die Vorschriften des 9. Abschnitts zu halten, hat sie den Jahresabschluss und den Bericht der Geschäftsführung zu veröffentlichen. Der Jahresabschluss wird durch die Einreichung zum Handelsregister veröffentlicht (Art. 2:394 Abs. 1 NL-BGB). Der Jahresabschluss muss innerhalb von acht Tagen nach der Feststel...mehr

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Slowenien / 3. Schritte bis zur Eintragung in das Handelsregister

Rz. 7 Die Gesellschafter bringen Geld, Sachen oder Rechte als Gründungskapital ein. Für einzelne Unternehmensgegenstände muss eine Zustimmung eines staatlichen Organs oder einer Institution eingeholt werden. Vor Eintragung ins Handelsregister muss beim Handelsgericht überprüft werden, ob die gewünschte oder eine ähnliche Firma nicht bereits eingetragen ist. Die Handelsgesell...mehr

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Finnland / I. Geschäftsbriefe

Rz. 166 Alle Geschäftsbriefe und Formulare der Gesellschaft müssen nach YYTL 15.1–2 folgende Angaben enthalten, die im Handelsregister einzutragen sind: Sofern die Aktiengesellschaft eine Internetseite hat, muss die ...mehr

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Kanada / I. Geschäftsbriefe

Rz. 81 Sect. 10 (5) CBCA schreibt zwingend die lesbare Angabe des Namens der Gesellschaft auf allen Verträgen, Rechnungen, Wertpapieren, Schecks, Wechseln sowie Bestellungen von Waren bzw. Dienstleistungen vor. Die Gesellschaft darf unter einer abweichenden Bezeichnung Geschäftstätigkeiten entfalten, wenn diese Bezeichnung als Firmenname zulässig wäre. In diesem Fall darf je...mehr

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Finnland / IV. Anmeldung der Änderungen

Rz. 82 Unter anderem bei Änderungen folgender Tatsachen ist eine Handelsregisteranmeldung erforderlich:mehr

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Deutschland / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 23 Zuständig für die Eintragung der GmbH in das Handelsregister ist das für den avisierten Sitz der Gesellschaft zuständige Amtsgericht, bei dem ein Handelsregister geführt wird. Dieses schaltet regelmäßig im Rahmen der Gründungsprüfung die Industrie- und Handelskammer und ggf. weitere Stellen ein (vgl. Rdn 12, 16). Rz. 24 Die früher im Rahmen der Anmeldung der neugegründ...mehr

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Kanada / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 52 Die Gesellschafter haben im kanadischen Recht weitaus geringeren Einfluss auf die Führung der Geschäfte als im deutschen GmbH-Recht; insoweit steht das kanadische Gesellschaftsrecht dem deutschen Aktiengesetz näher als dem GmbH-Gesetz. Der Board of Directors ist das zentrale Leitungsorgan und seine Bedeutung zeigt sich in Rechten, die über die eines Geschäftsführers n...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / u) Nationale Umsetzung

Rz. 122 Die EU-Mitgliedstaaten müssen die EU-Richtlinie bis zum 31.12.2019 in nationales Recht implementieren. Die Richtlinie ist seit dem 1.7.2020 anzuwenden. Ein Unikum stellte in diesem Zusammenhang die Regelung des Art. 8ab Abs. 12 DAC6-AHiRL dar, nach dem unter die Kennzeichen fallende, grenzüberschreitende Gestaltungen rückwirkend nachgemeldet werden müssen, deren erst...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 88 Die Gesellschaftsanteile sind grundsätzlich übertragbar, Section 44 CA. Eine Bestimmung in der Satzung, wonach die Übertragbarkeit der Anteile gänzlich ausgeschlossen wird, ist unwirksam; das Gleiche gilt für Regelungen, welche die Übertragbarkeit derart erschweren, dass eine Übertragung faktisch unmöglich ist.[11] Rz. 89 In der Praxis üblich ist eine Regelung, wonach ...mehr

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Weißrussland / E. Handelsregister

Rz. 31 Das staatliche Register der juristischen Personen und Individualunternehmer ("ESR") stellt ein einheitliches Register dar und wird in elektronischer und Papierform vom Justizministerium in Zusammenarbeit mit den Registrierungsorganen geführt.[35] Das ESR enthält unter anderem Informationen:mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 50 Die indische Gesellschaft entsteht mit Eintragung in das Handelsregister und Ausstellung der Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation). Eintragungen laufender Vorgänge sind in der Regel deklaratorischer Natur. Rz. 51 Registerrelevante Vorgänge müssen binnen spezifischer Fristen angemeldet werden; Verspätungen werden sanktioniert, wobei die Sanktionen auch in den ...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / J. Geschäftsbriefe

Rz. 243 Die B.V. hat bei allen Äußerungen (Bekanntgebungen, Druckwerken etc.) ihren vollständigen Namen und Sitz anzugeben (Art. 2:186 Abs. 1 NL-BGB). Diese Verpflichtung gilt nicht für Werbung und Telegramme. Außerdem schreibt Art. 27 Hrgw vor, dass alle Briefe, Aufträge, Rechnungen und Kostenvoranschläge anzugeben haben, unter welcher Nummer die B.V. beim Handelsregister e...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Notwendigkeit der Registereintragung

Rz. 37 Unmittelbar nach der Gründung ist von der Geschäftsführung eine Eintragung der B.V. in das Handelsregister zu veranlassen (Art. 2:180 Abs. 1 NL-BGB). Die Eintragung an sich ist keine Voraussetzung für die Rechtspersönlichkeit der B.V. Die B.V. erhält Rechtspersönlichkeit sofort nach der Beurkundung der Gründungsurkunde (siehe Rdn 25). Die Eintragung ist aber besonders...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 4. Staatliche Aufsicht

Rz. 39 Das niederländische Justizministerium übt durchgehende Aufsicht während des gesamten Zeitraums des Bestehens der B.V. aus (siehe Rdn 36). Nach der Gründung hat die B.V. verschiedene (jährliche) Verpflichtungen, wie z.B. die Veröffentlichung des Jahresabschlusses (jaarrekening) und des Berichts der Geschäftsführung (bestuursverslag) oder die Ein- und Austragung von Ges...mehr

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Slowenien / II. Gesellschafter

Rz. 13 Gemäß Art. 473 ZGD-1 kann die Gesellschaft von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Das Gesetz sieht damit die Gründung einer Ein-Mann-d.o.o. ausdrücklich vor. Die Anzahl der Gesellschafter ist auf 50 begrenzt, diese Nummer kann aber mit Zustimmung des Wirtschaftsministers überschritten werden. Gesellschafter einer d.o.o. können in- oder ausländische geschäf...mehr

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Kanada / III. Geschäftsführung

Rz. 70 Den Direktoren ist die Vertretung der Gesellschaft, die Führung ihrer Geschäfte, darüber hinaus aber auch die Festlegung der Geschäftspolitik übertragen. Damit verfügen sie über eine umfassende Leitungsmacht und sind nach Maßstäben deutschen Rechts grundsätzlich eher mit dem Vorstand einer Aktiengesellschaft zu vergleichen als mit der Geschäftsführung einer GmbH, zuma...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.6.5.2 Ahndung der Steuergefährdung nach § 379 Abs. 1 AO

Rz. 34 Bewirkt die Tathandlung der Steuerhinterziehung zugleich eine Steuerordnungswidrigkeit, i. d. R. eine Steuergefährdung nach § 379 AO, so ist deren Ahndung nicht ausgeschlossen.[1] Wird aufgrund der Selbstanzeige wegen der Steuerhinterziehung eine Strafe nicht verhängt, so kann nach § 21 Abs. 2 OWiG die Handlung als Steuergefährdung geahndet werden,[2] allerdings wird ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.3 Entdeckung

Rz. 250 Die Entdeckung der Tat ist die Wahrnehmung eines bisher unbekannten[1] Geschehens und des diesem immanenten Unrechtsgehalts.[2] Die Entdeckung muss sich nur auf eine der unverjährten Straftaten beziehen, für die im Rahmen des sich aus dem Vollständigkeitserfordernis des § 371 Abs. 1 AO ergebenden Berichtigungszusammenhangs eine Selbstanzeige abzugeben ist. Wann i. d....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.4 Einzelfälle

Rz. 259 Sowohl nach der herrschenden Literaturmeinung als auch nach der Ansicht des BGH schließt die Kenntnis vom äußeren steuerlichen Geschehensablauf die Selbstanzeige nicht aus.[1] Auch der einfache Ablauf der Steuererklärungsfristen führt für sich allein betrachtet nicht zur Tatentdeckung[2], da es für das Verstreichenlassen einer Erklärungsfrist zahlreiche Gründe geben ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.2 Zweck der Selbstanzeige

Rz. 8 Die Selbstanzeige ist eine steuerstrafrechtliche Besonderheit des deutschen Strafrechts,[1] weil bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 371 Abs. 1–3 AO Straffreiheit bei beendeter Straftat gewährt wird.[2] Hierin liegt der gesetzliche Verzicht auf den staatlichen Strafanspruch. Deswegen wird die Regelung im Gegensatz zu den zeitlich begrenzten Sonderregelungen (Rz. 7)...mehr

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zfs 11/2021, Vorlage zur Vorabentscheidung; Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen; Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung; Straftaten und Verwaltungsübertretungen (Ordnungswidrigkeiten), die auch ohne Überprüfung des Vorliegens der beiderseitigen Strafbarkeit zur Anerkennung und Vollstreckung von Sanktionsentscheidungen führen; Straftaten und Verwaltungsübertretungen (Ordnungswidrigkeiten), bei denen der Mitgliedstaat die Anerkennung und Vollstreckung von Sanktionsentscheidungen vom Vorliegen der beiderseitigen Strafbarkeit abhängig machen kann; Überprüfung der rechtlichen Einordnung der Zuwiderhandlung durch den Entscheidungsmitgliedstaat in der der Sanktionsentscheidung beigefügten Bescheinigung durch den Vollstreckungsmitgliedstaat

AEUV Art. 267; Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen 2005/214/JI Art. 5 Abs. 1 Abs. 3, 1, 4, 6, 7 20 Abs. 3 Leitsatz Art. 5 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24.2.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI des Rate...mehr

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AGS 11/2021, Unrichtige Sac... / Leitsatz

Ein offensichtlicher Verfahrensverstoß und damit eine unrichtige Sachbehandlung i.S.v. § 21 GKG ist zu bejahen, wenn der Betroffene im amtsgerichtlichen Bußgeldverfahren nicht vor der beabsichtigten Beauftragung eines Sachverständigen angehört wird, obwohl es in dem Verfahren lediglich um eine geringe Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit geht und die Kosten des Sachverstä...mehr

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zfs 11/2021, Bußgeldrechtli... / Sachverhalt

Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit des Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung des berauschenden Mittels Kokain (190 ng/mL) zu einer Geldbuße in Höhe von 500 EUR verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen beanstandet, dass beim Verwenden eines E-Scooters nicht zwing...mehr

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zfs 11/2021, Einstellung be... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Senat stellt das Verfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG ein. Die in jeder Lage des Verfahrens und damit auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz mögliche Einstellung des Verfahrens nach § 47 Abs. 2 OWiG setzt nicht voraus, dass die Rechtsbeschwerde zuvor zugelassen worden ist oder überhaupt ein Zulassungsgrund vorliegt. Vielmehr ist es ausreichend, wenn das Rechtsbeschwerdege...mehr

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AGS 11/2021, Unrichtige Sac... / II. Keine Anhörung ist unrichtige Sachbehandlung

Das AG hat das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 GKG bejaht. Nach § 21 GKG seien Kosten nicht zu erheben, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, wobei ein leichter Verfahrensverstoß in der Regel hierfür nicht ausreiche. Das Gericht sei, sofern eine unrichtige Sachbehandlung festzustellen sei, in seiner Entscheidung gebunden und dürfe keine Kosten...mehr

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zfs 11/2021, Bußgeldrechtli... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die ausschließlich erhobene Sachrüge erweist sich als unbegründet. 1. Nach den Feststellungen des Bußgeldrichters führte der Betroffene am 8.10.2020 gegen 19:22 Uhr im Stadtgebiet von Kaiserslautern einen E-Scooter mit dem Versicherungskennzeichen … , zuletzt auf der Karl-Marx-Straße. Anlässlich einer poli...mehr

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zfs 11/2021, Vorlage zur Vo... / 1 Aus den Gründen:

Hinweis: EuGH Pressemitteilung Nr. 171/21 v. 6.10.2021 zum Urteil in der Rechtssache C-136/20 LU (Einziehung von Geldbußen für Verkehrsdelikte): "Die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen steht dem entgegen, dass die vollstreckende Behörde die rechtliche Einordnung der sanktionierten Verhaltensweise durch die Behörde, die die En...mehr

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zfs 11/2021, Präsenzseminare

Verteidigung mit Blick auf verkehrsverwaltungsrechtliche Folgen Hannover, Freitag, 26. November 2021 (5,0 Std. FAO) Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Gießen, Freitag, 3. Dezember 2021 (5,0 Std. FAO) Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht und ausgewählte Fragen der Sachverständigenbegutachtung Berlin, Mittwoch, 8. Dezember 20...mehr

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zfs 11/2021, Vorlage zur Vo... / Leitsatz

Art. 5 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24.2.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI des Rates vom 26.2.2009 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Behörde des Vollstreckungsstaats, sofern nicht einer der in diesem Rahmenbeschluss ausdrück...mehr

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zfs 11/2021, Das Gesetz zum... / VII. Weitere mögliche Sanktionen erforderlich

Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren bei der Konkretisierung und weiteren Ausgestaltung der Regelungen zum autonomen Fahren zu prüfen, inwieweit im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs Sanktionen, insbesondere Ordnungswidrigkeiten, für die Zuwiderhandlung gegen die durch das Gesetzesvorhaben neu begründeten Pflichten einzuführen sind. Der Bundesra...mehr