Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.4 Schädlicher Beteiligungserwerb an dem Organträger

Tz. 193 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Erfolgt ein schädlicher Beteiligungserwerb an den Anteilen am OT, liegt zunächst einmal hinsichtlich eines beim OT noch nicht genutzten Verlustabzugs (einschl der dem OT bereits zugerechneten Vorjahresverluste seiner OG'en) und hinsichtlich eines unterjährigen Verlusts des OT ein Anwendungsfall des § 8c Abs 1 S 1 KStG vor. Insoweit gelten d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise):

Glade, Besondere Bilanzierungsfragen bei der Betriebsaufspaltung, GmbHR 1981, 268; Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht und Stimmrechtsausschluß bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Sack, Betriebsaufspaltungen in steuerlicher Sicht – eine Zusammenfassung steuerlicher Motive –, GmbH-Rdsch 1986, 352; Lemm, Das ertragsteuerliche Schic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.5 Innerkonzernlicher Beteiligungserwerb zwischen Rechtsträgern, an denen dieselbe Person jeweils zu 100 % beteiligt ist (§ 8c Abs 1 S 4 Nr 3 KStG)

Tz. 237 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1 S 4 Nr 3 KStG liegt ein st-schädlicher Beteiligungserwerb nicht vor, wenn an dem übertragenden und an dem übernehmenden Rechtsträger dieselbe natürliche oder jur Pers oder dieselbe Pers-Handelsgesellschaft zu jeweils 100 % mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Diese Regelung entspr im Wes der überholten Konzernklausel in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung; Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b KStG, der in Abs 1 alle Dividendenausschüttungen zwischen Kö und in Abs 2 alle Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen erfasst, ist einer der zentralen Vorschriften des KStG. Die grundlegende Ausweitung der St-Befreiung auch auf inl Beteiligungs-Eink ist durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink- bzw dem heutigen T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4 Anwendung des § 8b Abs 4 KStG

Tz. 462 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 15 S 1 Nr 2 S 4 KStG idF des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urt v 20.10.2011 in der Rs C-284/09 werden für die Ermittlung der Beteiligungsgrenze des § 8b Abs 4 KStG (s Tz 274ff) die Beteiligung des OT und der OG an einer Kö nicht addiert. Bei der Berechnung der Beteiligungshöhe iSd § 8b Abs 4 KStG stellen sich folgende Fragen: Ist bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bühler, Steuerrecht der Gesellschaften und Konzerne, 2 Auflage, 1953; Wassermeyer, Einkünftekorrekturnormen im Steuersystem, IStR 2001, 633; Wilk, Unternehmensteuerreform: Wie effizient ist die Begünstigung nicht entnommener Gewinne von Personenunternehmen?, DStZ 2007, 216; Thiel/Sterner, Entlastung der Personenunternehmen durch Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns, DB 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Regelfall: Mehrheit der Stimmrechte

Tz. 213 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ein Gesellschafter beherrscht eine Kap-Ges, wenn er den Abschluss des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts erzwingen kann. Im Regelfall setzt die Beherrschung einer Kap-Ges deshalb eine Beteiligung am Stamm- oder Grund-Kap von mehr als 50 % voraus. Üblicherweise ist mit einer solchen Mehrheitsbeteiligung auch die Mehrheit der Stimmrechte in der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 141 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kap-Ges lösen im Teil-Eink-Verfahren (bis VZ 2008: Halb-Eink-Verfahren), weil nach der Philosophie des StSenkG die Realisierung der Reserven einer Kap-Ges über die Veräußerung der Beteiligung im wirtsch Ergebnis der Realisierung dieser Reserven durch eine GA gleichkommt, grds auch die gleiche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3.2 Beteiligung an einer ausschließlich mit Gewinnerzielungsabsicht tätigen Mitunternehmerschaft

Tz. 52d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Werden alle Tätigkeiten der Pers-Ges mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben (Vorliegen einer MU-Schaft; s Urt des BFH v 25.06.1996, BStBl II 1997, 202), führt die Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an dieser MU-Schaft insges zu einem oder mehreren BgA. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit der MU-Schaft, würde sie von der jur Pers ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen im "Vieleck"

Tz. 840 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 In komplexeren Konzernstrukturen können die dargestellten Fragestellungen zur Ketten-vGA (s Tz 816ff) und zur vGA im Dreiecksverhältnis (s Tz 830ff) auch in Kombination auftreten (in der Fach-Lit tw auch als "Ketten-vGA zwischen vd Beteiligungssträngen" bezeichnet; zB s Liebchen, Haufe Steuer Office, HI1100323). Dies ist immer dann der Fall,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 45 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Von der Abzugsbeschränkung betroffen sind nach Verw-Auff (s Rn 2 des BMF-Schr v 28.11.2017; zust s Frotscher, in F/D, § 8c KStG Rn 76) folgende Verluste (tw str, s Zerwas/Fröhlich, DStR 2007, 1933, 1937 und s Kußmaul/Richter/Tcherveniachki, GmbHR 2008, 1009, 1014): Verlustabzug iSd § 10d EStG (Verlustvor- und -rücktrag, einschl der Verlustvor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Eigenkapitaltest (sog EK-Escape) (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG)

Tz. 121 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Von der Zinsschranke betroffene konzernzugehörige Betriebe haben die Möglichkeit, deren Anwendung durch den Nachweis einer konzerndurchschnittlichen oder besseren EK-Quote zu verhindern (sog EK-Test). Der EK-Test fordert dabei den Vergleich der EK-Quoten von Konzern und Betrieb und ist anhand der Bil des vorangegangenen Wj zu führen. In § 4h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Erstmalige Anwendung

Tz. 240h Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 52 Abs 12d S 4 EStG idF des WachstumsBG gelten die Neuregelungen zum EBITDA-Vortrag grds erstmals für Wj, die nach dem 31.12.2009 enden. Dh, bei Stpfl mit kj-gleichem Wj sind die Regelungen erstmals ab dem Wj 2010 und bei Stpfl mit abw Wj erstmals ab dem Wj 2009/2010 anzuwenden. Tz. 240i Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 52 Abs 12d S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.5 Erwerb der Organbeteiligung im "Mitternachtsfall"

Tz. 199 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wird eine 100%ige Beteiligung an einer OG durch ein sog Mitternachtsgeschäft zum Ende ihres Wj (31.12., 24:00 Uhr; kj-gleiches Wj unterstellt) veräußert, bedeutet das nach den sog "Mitternachtsgrundsätzen", dass der bisherige OT die Beteiligung mit Wirkung zum 31.12., 24.00 Uhr veräußert hat, der Erwerber die Beteiligung mit Wirkung zum 01.01...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Begünstigte Tätigkeiten

Tz. 19 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 8 Abs 7 S 1 Nr 1 KStG sind die Rechtsfolgen der vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG bei BgA iSd § 4 KStG nicht bereits deshalb zu ziehen, weil sie ein Dauerverlustgeschäft ausüben. Ein Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG setzt eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung voraus, die den Tatbestand einer vGA erfüllt. Insowe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. § 15 Abs 4 EStG

Rn. 1e Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 15 Abs 4 EStG beschränkt die Verlustverrechnung für Verluste aus den gewerblichen Tätigkeitsbereichen Tierzucht und Tierhaltung, Termingeschäfte und atypisch stille Beteiligungen/Innengesellschaften von KapGes an KapGes. S 1–2: Betrifft gewerbliche Tierzucht und -haltungsverluste und entspricht dem durch das 2. StÄndG 1971 eingefügten frühe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Freigrenze (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst a EStG)

Tz. 72 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Freigrenze soll gewährleisten, dass kleinere und mittlere Unternehmen von der Zinsschranke nicht betroffen sind. Sie wurde durch das BürgerentlastungsG – Krankenversicherung – zunächst nur für Wj, die vor dem 01.01.2010 endeten – von 1 Mio EUR auf 3 Mio EUR angehoben (s § 52 Abs 12d S 3 EStG idF des BürgerentlastungsG – Krankenversicheru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Die nach § 8b Abs 1 KStG begünstigten Empfänger

Tz. 57 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b Abs 1 KStG nennt keine Voraussetzungen, die in der Person des Empfängers erfüllt sein müssen. Daher gilt die Vorschrift für alle unbeschr oder beschr KStpfl (s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 4). Damit werden auch Dividendenerträge stbefreiter Kö in einem stpfl wG, eines BgA einer jur Pers d öff Rechts, sog doppelansässiger...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Rättig/Protzen, Anwendung des § 8b Abs 2 KStG auf vGA anlässlich einer Anteilsveräußerung, GmbHR 2001, 495; Mikus, Die Bedienung von Aktienoptionen durch eigene Anteile nach der UntStRef, BB 2002, 178; Romswinkel, StFreiheit von VG gem § 8b Abs 2 KStG systemimmanent? GmbHR 2002, 1059; Günkel/Bourseaux, Stliche Abziehbarkeit der Kosten für die Ausgabe von Aktien iRv Aktienoption...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Negative steuerliche Folgen

Rn. 314 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Vorab Hinweis auf die Fallgestaltungen ungewollter Beendigung der Betriebsaufspaltung unter s Rn 305 und deren gravierende steuerliche Nachteile. Echte Betriebsaufspaltung (gegenüber Einheits-GmbH/-AG) Gewinnausschüttungen der GmbH sind – anders als bei der 25 %igen AbgSt – mit 60 % estpfl gewerbliche Einkünfte (ungünstig bei hohem ESt-Satz ü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Liquidation/Insolvenz der Betriebs-KapGes

Rn. 417 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Insolvenz der Betriebs-KapGes führt regelmäßig zur Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens: BFH BStBl II 1997, 460. Im Streitfall konnte die Betriebsaufgabe nicht dadurch herausgezögert werden, dass der StPfl die WG für eine gewisse Zeit unentgeltlich dem Insolvenzverwalter zur Nutzung überließ (aber s Rn 422 "ruhender Gewerbebetrieb"). ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.7 Maßgeblichkeit der gesellschaftsvertraglichen Regelungen für die Anerkennung der Zusammenfassung von BgA?

Tz. 138a Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das FG Nbg hat mit Urteil vom 16.06.2015 (EFG 2016, 592) für das Streitjahr 2008, dh vor Inkrafttreten des § 4 Abs 6 KStG (s Tz 112), über einen Sachverhalt entschieden, in dem eine jur Pers d öff Rechts einen BgA "Hallenbad" betrieb und daneben alleinige Kdstin einer KG war, die als Holdinggesellschaft die Anteile an einer Stadtwerke GmbH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Aus Sicht der Betriebs-KapGes

Rn. 390 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Stichwort führt aus der Sicht der Betriebs-KapGes, die den Pachtzins als BA absetzen will, zur Frage des fremdüblich angemessenen Pachtzinses (s nachfolgend) und den Folgen unangemessen niedrigen bzw unangemessen hohen Pachtzinses, nämlich unter ertragsteuerlichen Aspekten zur Frage des Vorliegens einer verdeckten Einlage bei zu fehlende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Die Mehrheit der Stimmrechte muss auf öffentlich-rechtliche Anteilseigner entfallen

Tz. 55 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Voraussetzung dafür, dass bei einem Dauerverlustgeschäft einer Kap-Ges die Rechtsfolgen einer vGA nicht gezogen werden, ist nach § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG, dass die Mehrheit der Stimmrechte der Kap-Ges unmittelbar oder mittelbar auf jur Pers d öff Rechts entfällt und nachweislich ausschl diese AE die Verluste aus Dauerverlustgeschäften tra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Steuerliche Wertung der GmbH & Co KG

Rn. 42 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Eine KG, bei der der einzige geschäftsführende und haftende Gesellschafter eine GmbH ist, gilt als gewerblich geprägt iSv § 15 Abs 3 Nr 2 EStG: s Rn 170 . Dies gilt auch für die Ltd & Co KG (wenn die ausländische Ltd nach ihrem rechtlichen Aufbau und ihrer wirtschaftlichen Gestaltung einer inländischen KapGes entspricht): BFH BStBl II 2007, 9...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Art der Verlusttragung durch die öffentlich-rechtlichen Anteilseigner

Tz. 59b Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Vorschrift des § 8 Abs 7 KStG bedeutet keine Verpflichtung der öff-rechtlichen AE zum monetären Verlustausgleich, zB durch Einlagen. Es reicht aus, dass die Verluste von der jur Pers d öff Rechts im Ergebnis "wirtsch" getragen werden. Nach Verw-Auff sind insoweit die Verhältnisse des Einzelfalles maßgeblich (s Schr des BMF v 12.11.2009,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.2 Anwendung des § 8 Abs 9 KStG auf einen Betrieb gewerblicher Art, der Organträger einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG ist

Tz. 30 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 § 8 Abs 9 KStG ist grundsätzlich nur auf Kap-Ges, nicht jedoch auf BgA anzuwenden. Ist der BgA jedoch OT einer (oder mehrerer) Eigengesellschaft(en) iSd § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG, so soll nach Rechts-Auff der Fin-Verw auf das bei dem OT zusammengefasste Ergebnis der OG(en) und des OT – also auch auf das eigene Einkommen des OT-BgA – die Sparten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Verluste aus der Anteilsveräußerung

Tz. 232 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Wegen des Begriffs der Anteilsveräußerung, s Tz 161ff. UE wird der Veräußerungsverlust nicht von § 8b Abs 2, sondern von § 8b Abs 3 S 3 KStG erfasst. GlA s M Frotscher (in F/D, § 8b KStG Rn 353), s Herlinghaus (in R/H/N, 2. Aufl, § 8b KStG Rn 295), s Schnitger (in Sch/F, 2. Aufl, § 8b KStG Rn 419), s Roser (GmbHR 2003, 1250, 1252), s Gocke/H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Zinsvortrag

Tz. 241 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nicht abziehbare Zinsaufwendungen sind gem § 4h Abs 1 S 5 EStG in folgende Wj vorzutragen. Ein vorhandener Zinsvortrag erhöht nach § 4h Abs 1 S 6 EStG im Folge-Wj die Zinsaufwendungen iSd § 4h Abs 1 S 1 EStG und dementspr die Nettozinsaufwendungen iSd § 4h Abs 1 S 3 EStG. Die Erhöhung der Zinsaufwendungen des Folge-Wj um einen Zinsvortrag na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.3.2 Abweichendes Wirtschaftsjahr der Organgesellschaft

Tz. 186 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die vorstehenden Grundsätze gelten nach Verw-Auff (s Rn 37 S 4 des BMF-Schr v 28.11.2017) auch für das Zusammentreffen eines negativen Organeinkommens und eines unterjährigen schädlichen Beteiligungserwerbs in einem vom Kj abw Wj. Hier geht der anteilige lfd Verlust der OG gem § 8c Abs 1 KStG unter, der auf die Zeit ab dem Beginn des Wj bis...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.6 Die Verlustkürzung nach § 8c Abs 1 KStG in der Reihenfolge der Positionen bei der Einkommensermittlung

Tz. 201 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Das Einkommensermittlungsschema in R 7.1 Abs 1 S 2 KStR 2022 sieht die Nichtberücksichtigung von Verlusten des lfd VZ nach § 8c KStG auf zwei unterschiedlichen Rechenstufen vor. Es sieht vereinfacht wie folgt aus: Praxis-Beispiel Nicht zu berücksichtigender/wegfallender Verlust des lfd VZ, soweit Hinzurechnungen nach § 8c KStG … vor den Korr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) GbR, ARGE, sonstige Gesellschaften

Rn. 54 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 GbR Schließen sich mehrere Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks (§ 705 BGB) zusammen und betreiben sie als GbR ein Kleingewerbe iSv § 1 Abs 2 HGB (nicht also Freiberufler-Gemeinschaften zum Zweck gemeinsamer Berufsausübung, Gesellschaften zur gemeinsamen privaten Vermögensverwaltung, Bauherren-Gemeinschaften, Investment-Clubs etc)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.3.3 Die Auswirkungen des § 15 S 1 Nr 2 KStG auf die Verlustkürzung bei unterjährigem schädlichen Beteiligungserwerb an der Organgesellschaft

Tz. 191 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 15 S 1 Nr 2 KStG ist § 8b Abs 1–6 KStG bei einer OG nicht anzuwenden (sog "Bruttomethode"; dazu s auch § 15 KStG Tz 19ff). Das führt dazu, dass das Organeinkommen um an sich stfreie Dividendenerträge und um Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen zu hoch und um an sich nabzb Ausgaben iSd § 8b Abs 3 u 5 KStG und Verluste aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.6 Stille Reserven bei mehrstufigem Beteiligungserwerb

Tz. 270 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bei mehrstufigen Beteiligungen können unmittelbare schädliche Beteiligungserwerbe zugleich mittelbare schädliche Beteiligungserwerbe auf einer anderen Ebene zur Folge haben. Die Tatbestandsvoraussetzungen der Stille-Reserven-Klausel sind grds für jede Verlust-Kö gesondert zu prüfen. Dabei sind allein die in der Verlust-Kö vorhandenen im Inl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dca) Allgemein

Rn. 83 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 In s Rn 81 und 81a wurden die Sondervergütungen der PersGes an Gesellschafter aufgezeigt, die sachlich und zeitlich nicht vom Wortlaut des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG erfasst werden (vorgesellschaftliche Leistungen, Ehegatten-Arbeitsverhältnisse). Im Übrigen ist ohne weitere Differenzierung – zwecks Gleichstellung von Einzel- und Mitunterne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bode, Anm zu BFH v 03.02.2010 zum Treuhandmodell, DB 2010, 822; Benz/Goss, Die gewerbesteuerliche Anerkennung des Treuhandmodells, DStR 2010, 839; Kraft/Sönnichsen, Steuerliche Aspekte der Begründung u Beendigung des Treuhandmodells, DB 2011, 1936; Viebrock/Stegemann, Ertragsteuerliche Konsolidierung im Treuhandmodell, DStR 2013, 2375; Schiffers/Feltgen, Treuhandmodell – Abbildu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Tätigkeitsvergütungen an Geschäftsführer der Komplementär-GmbH

Rn. 48 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Leistungen des Gesellschafters einer PersGes, die sich wirtschaftlich als Beitrag zur Förderung des gemeinsamen Gesellschaftszwecks qualifizieren lassen, fallen unter die Bestimmung des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 EStG (s Rn 12c zu (4) und s Rn 84 ). Vergütungen (Gehalt, Tantieme uÄ) der geschäftsführenden GmbH an den in ihren Diensten stehenden ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.3 Betroffene Rechtsträger

Tz. 106 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8a Abs 2 KStG aF und § 8a Abs 3 KStG ist auf alle von der Zinsschranke betroffenen Kö (s Tz 45 ff) und nicht nur auf Kap-Ges anzuwenden. Die Regelungen zur Gesellschafterfremdfinanzierung gelten demnach ebenfalls für eine optierende Gesellschaft iSd § 1a KStG (s Tz 4). Denn § 8a Abs 3 KStG spricht – ebenso wie § 8a Abs 2 KStG aF – zutr vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.1.2 Zuschüsse für Verkehrsleistungen

Tz. 201–202 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 vorläufig frei Tz. 203 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Nach der EU-VO 1370/2007 v 23.10.2007 (ABl EU L 315/1 v 03.12.2007; zwischenzeitlich geändert durch EU-VO 2016/2338 v 14.12.2016, ABl EU L 354/22 v 23.12.2016) kann die öff Hand Ausgleichsleistungen zur Deckung der Kosten, die Unternehmen durch die Erfüllung gemeinwirtsch Verpflichtungen im...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Übergabe oder Übertragung des Betriebs

Tz. 244 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Gem § 4h Abs 5 S 1 EStG gehen nicht verbrauchte EBITDA-Vorträge und ein Zinsvortrag bei Aufgabe oder Übertragung des Betriebs unter. Grotherr (IWB Gr 3 F 3, 1489, 1505) weist zutr darauf hin, dass unter Übertragung des Betriebs sowohl die entgeltliche als auch die unentgeltliche Übertragung zu verstehen ist (ebenso s Blumenberg/Lechner, in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.2 Die Anteilsübertragung und vergleichbare Sachverhalte

Tz. 66 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 8c Abs 1 S 1 KStG bezeichnet als schädlichen Beteiligungserwerb die Übertragung des gezeichneten Kap (richtig muss es heißen: der Anteile am gezeichneten Kap). Gezeichnetes Kap ist bei einer AG und SE das Nenn-Kap, bei einer GmbH das Stamm-Kap; der Mitgliedschaftsrechte. Mitgliedschaftsrechte bestehen an einer Erwerbs- und Wirtschaftsgen sow...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Schädliche Vorgänge im Sinne des § 8c KStG

Tz. 243a Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 8a Abs 1 S 3 KStG, der durch das WachstumsBG an den geänderten § 8c KStG angepasst worden ist, gilt für den Zinsvortrag gem § 4h Abs 1 S 5 EStG der § 8c KStG entspr. Dh bei einem AE-Wechsel an einer Kö von mehr als 25 % bzw mehr als 50 % innerhalb von fünf Jahren geht der Zinsvortrag anteilig oder vollständig unter (wegen Einzelheit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Grützner, Mittelbare Vergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG an beschränkt stpfl Mitunternehmer – Anmerkung zum BFH vom 10.07.2002, StuB 2003, 310; Moritz, BFH nimmt Sondervergütungen auch bei Zahlungen "zwischengeschalteter" Dritter an, GStB 2005, 242; Jachmann, Sondervergütungen iSv § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für Leistungen im Dienste der Gesellschaft, DStR 2005, 2019; Gschwen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.4.1 Wesentlich beteiligter Anteilseigner

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Beteiligung des AE muss wes sein. Eine Beteiligung ist wes, wenn sie mehr als 25 % (§ 8a Abs 3 KStG idFd KrZwMG 2023 "min 25 %") beträgt. Dabei werden unmittelbare und mittelbare Beteiligungen berücksichtigt. Die mittelbare Beteiligung kann sowohl über eine Kap-Ges als auch über eine Pers-Ges oder andere Pers-Vereinigung bestehen. Recht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die gesellschaftsvertragliche Gewinnverteilung und die GewSt-Belastung bei PersGes, StuW 1985, 382; Sommer, Ergebnisverteilung in gewerblich tätigen PersGes nach Aufnahme weiterer Gesellschafter während eines Geschäftsjahres, BB 1987, 307; Sommer, Anmerkung zu BFH BStBl II 1987, 558, in: BB 1987, 1446; Crezelius, Wechsel im Gesellschafterbestand von PersGes JbFSt 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5.3 Keine grundsätzliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen

Tz. 63 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Regelung, wonach ausschl die öff Hand die Verluste aus dem Dauerverlustgeschäft tragen muss, beinhaltet nach Verw-Auff jedoch keine ges Anerkennung inkongruenter (disquotaler) GA für diesen Bereich (zu dem Begriff der inkongruenten GA s § 37 KStG Tz 27a). Die aufgr § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 S 2 KStG getroffenen Vereinbarungen zur Verlusttragung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.7 Zeitpunkt der Konzernzugehörigkeit nach alter Rechtslage

Tz. 239 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Fin-Verw hat für die Prüfung des § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG aF und die Frage, ob und zu welchem Konzern ein Betrieb gehört, bisher auf die Verhältnisse am vorangegangenen Abschlussstichtag abgestellt. Das soll auch bei einem unterjährigen Erwerb oder einer unterjährigen Veräußerung von Gesellschaften gelten. Bei Neugründung einer Gese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Tibo, Erneute Änderung des § 8b KStG und weiterer Vorschriften betr den Eigenhandel von Banken und Finanzdienstleistern – Auswirkungen auf Unternehmen außerhalb der Kreditwirtschaft, DB 2001, 8; Milatz, StFreiheit von Anteilsveräußerungen durch vermögensverwaltende Beteiligungsgesellschaften, BB 2001, 1066; Tibo, Die Besteuerung von Termingeschäften im BV gem § 15 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte für jede einzelne Sparte – § 8 Abs 9 S 2 KStG

Tz. 16 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Für jede einzelne Sparte ist der GdE getrennt zu ermitteln, wobei unter § 8 Abs 9 S 1 Nr 1 und 2 KStG jeweils eine Vielzahl von Einzelsparten fallen können (s Tz 7ff). In die KSt-Veranlagung gehen (als Summe) nur die Ergebnisse derjenigen Sparten ein, die jeweils einen positiven GdE erzielt haben (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Systematik des § 4h EStG iVm § 8a KStG

Tz. 3 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Zinsschranke führt im Falle ihrer Anwendbarkeit zu einer Einschränkung der Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen als BA. § 8a Abs 1 S 1 KStG iVm § 4h Abs 1 S 1 HS 2 EStG "deckelt" für Kö die abzb Nettozinsaufwendungen auf das sog verrechenbare EBITDA. Das verrechenbare EBIDTA beläuft sich auf 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Betr...mehr