Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.2.5 Gewinnabführungsverträge

Tz. 252 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Es gelten die Ausführungen in Tz 249 (s Tz 249) zu den Beherrschungsverträgen. GlA s Prinz (in H/H/R, § 8a KStG Rn J 03-21) und Thomas/Meissner (BB 2004, 1988, 1989). AA s Frotscher (in F/M, § 8a KStG Rn 89). Besteht eine kstliche Organschaft, ergeben sich im Übrigen aus der Anwendung des § 8a KStG sowieso keine negativen stlichen Konsequenz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.7 Eigene Rechtsauffassung

Tz. 281 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Weder die Einlagetheorie noch die Verbrauchstheorie haben eine gesetzliche Grundlage (s Tz 143). UE ist somit die Theorie anzuwenden, die dem Sinn und Zweck der Vorschrift am ehesten entspr. Dabei muss die Beantwortung der Frage unabhängig davon erfolgen, ob der AE, die nahe stehende Person bzw der rückgriffsgesicherte Dritte im Inl oder im ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Beherrschungsfälle

Tz. 399 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 8a Abs 3 S 2 KStG ist auch dann von einer wes Beteiligung auszugehen, wenn der nicht wes beteiligte AE zusammen mit anderen AE über eine Beteiligungsquote von mehr als 25% verfügt und der AE Wegen der Fr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.1 Der Anteilseigner ist Inländer und die das Fremdkapital empfangende Kapitalgesellschaft ist im Inland steuerpflichtig

Tz. 269 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Inl AE werden erstmals nach In-Kraft-Treten des sog Korb-II-Gesetzes von der Regelung des § 8a KStG erfasst. Bei diesen erfolgt insoweit, als sie auch Empfänger der Vergütungen iSd § 8a KStG sind, uE eine Umqualifizierung der Vergütung in eine vGA (s Tz 264). GlA s Frotscher (DStR 2004, 377, 379 und 754); Körner (IStR 2004, 217, 228); IDW (F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Grotherr, Enthält die Beteiligungskürzung gem § 8a Abs 4 S 3 KStG einen Systemfehler?, IStR 1995, 52; Neyer, Gesellschafterfremdfinanzierung: Missbrauch durch Umschuldung im Konzern, IStR 1996, 426; Pyszka, Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG): Gefährdung des Holdingprivilegs bei vorübergehendem Ausweis eines nicht durch EK gedeckten Fehlbetrags in der H-Bil?, IStR 199...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine umsatzsteuerliche Organschaft bei Schwestergesellschaften

Leitsatz Zwischen einer Partnerschaftsgesellschaft als Organträger und einer GmbH als Organgesellschaft liegt keine Organschaft vor, wenn die GmbH nicht finanziell in das Unternehmen der Partnerschaft eingegliedert ist, z. B. wenn nur ein Gesellschafter über die Stimmenmehrheit an den beiden Schwestergesellschaften verfügt. Erbringt der Gesellschafter keine entgeltlichen Leis...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auskunftsgebühr bei doppelter Antragstellung im Organschaftsfall

Leitsatz Beantragen sowohl Organträger als auch Organgesellschaft einer ertragsteuerlichen Organschaft eine verbindliche Auskunft in Bezug auf den gleichen Sachverhalt, fällt bei beiden Antragstellern eine Auskunftsgebühr an. Normenkette § 89 Abs. 2 bis 5, § 178a Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 AO i.d.F. vor dem Steuervereinfachungsgesetz 2011, § 1 Abs. 2 StAuskV, § 34, § 52 Abs. 1 GK...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 10.4.1984 – IV C 6 - S 2293 - 11/84, BStBl. I 1984, 252 = StEK EStG § 34 c Nr. 132(Pauschalierung der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für ausländische Einkünfte gemäß § 34 c Abs. 5 EStG und § 26 Abs. 6 KStG – Pauschalierungserlass; für die KSt. ab VZ 2004 gegenstandslos, s. BMF, Schr. v. 24.11.2003 – IV B 4 - S 2293 - 46/03, StEK EStG § 34 c Nr. 202, vgl. unten Nr. 19)

1. Allgemeiner Grundsatz Die auf ausländische Einkünfte entfallende Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer kann nach § 34 c Abs. 5 EStG (§ 26 Abs. 6 KStG) im Einzelfall ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festgesetzt werden, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig oder die Anrechnung ausländischer Steuer nach § 34 c Abs. 1 EStG besonders schwierig...mehr

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Vororganschaftliche Mehrabführung unterliegt dem Halbeinkünfteverfahren

Leitsatz Finanzierungskosten unterliegen quotal dem Halbabzugsverbot, da für eine Mehrabführung der Organgesellschaft an die Organträger-Personengesellschaft kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang erforderlich ist. Sachverhalt Zwischen einer KG als Organträgerin und einer AG als Organgesellschaft bestand eine Organschaft i. S. d. § 14 KStG. Neben einer Gewinnabführu...mehr

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Verzicht auf Darlehenszinsen gegenüber einer ausländischen Tochter- bzw. Schwestergesellschaft

Leitsatz Wendet eine Kapitalgesellschaft einer anderen Kapitalgesellschaft einen Vermögensvorteil zu und sind an beiden Gesellschaften dieselben Personen beteiligt, so ist darin eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung der ersten Kapitalgesellschaft an ihre Anteilseigner zu sehen, die ihrerseits das zugewendete Wirtschaftsgut in die zweite Kapitalgesellschaft (verdeckt) ...mehr

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Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding; Organschaft

Leitsatz 1. Einer geschäftsleitenden Holding, die an der Verwal­tung einer Tochtergesellschaft teilnimmt und insoweit eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, steht für Vorsteuerbeträge, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an dieser Tochtergesellschaft stehen, grundsätzlich der volle Vorsteuerabzug zu. 2. Steuerfreie Einlagen bei Kreditinstituten, die zur Haupt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Die von der Übergangsregelung betroffenen Körperschaften

Tz. 6a Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die §§ 36ff KStG nF bezeichnen nicht die KSt-Subjekte, auf die sie anwendbar sind. Da diese Vorschriften die Überleitung vom kstlichen Anrechnungsverfahren zum Sonderrecht der 18-jährigen Übergangszeit regeln, betreffen sie alle Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die bisher zur Gliederung ihres VEK verpflichtet waren, also neben den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Gestaltungen zur Vermeidung der Umgliederung

Tz. 38 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Wie bereits erwähnt, führt die Verrechnung eines Negativsaldos beim EK 01 bis EK 03 mit belastetem VEK im wirtsch Ergebnis zur Vernichtung von KSt-Guthaben. Diese Wirkung wird durch die vorherige Umgliederung eines positiven EK 45 nach § 36 Abs 3 KStG verstärkt, aus der weiteres negatives EK 02 neu entsteht (s Tz 26). Beispiel:mehr

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Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Leitsatz Überträgt ein Einzelunternehmer sein Unternehmensvermögen mit Ausnahme des Anlagevermögens auf eine KG, die seine bisherige Unternehmenstätigkeit fortsetzt und das Anlagevermögen auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die das Anlagevermögen ihrem Gesellschaftszweck entsprechend der KG unentgeltlich zur Verfügung stellt, liegt nur im Verhältnis zur KG, nich...mehr

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Keine Organschaft mit Nichtunternehmer

Leitsatz Die Organschaft setzt nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG die Eingliederung in das Unternehmen des Organträgers voraus. Normenkette § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, Art. 11 und Art. 13 EG-RL 112/2006 Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, erbrachte Personalgestellungsleistungen an ihre Alleingesellschafterin, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die diese für Zwecke ihrer hohe...mehr

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Organschaft und Eingliederungsvoraussetzungen

Leitsatz 1. Eine juristische Person ist i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG finanziell eingegliedert, wenn der Organträger über eine eigene Mehrheitsbeteiligung verfügt. 2. Für die organisatorische Eingliederung muss der Organträger im Regelfall mit der juristischen Person über deren Geschäftsführung personell verflochten sein. Normenkette § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, Art. 4 Abs. 4 Unterab...mehr

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Organschaft mit Tochterpersonengesellschaft

Leitsatz Neben einer juristischen Person kann auch eine Personengesellschaft in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sein, wenn Gesellschafter der Personengesellschaft neben dem Organträger nur Personen sind, die nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind (Änderung der Rechtsprechung). Normenkette § 2 Abs. 2 Nr. 2 US...mehr

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Keine Anwendung der Personengruppentheorie zur Begründung eines für die Eigentümerhaftung erforderlichen Grund- oder Stammkapitals

Leitsatz Mit der für die Betriebsaufspaltung entwickelten Personengruppentheorie lässt sich eine wesentliche Beteiligung an einem Unternehmen i.S.d. § 74 Abs. 2 Satz 1 AO durch Zusammenrechnung der von mehreren Familienmitgliedern gehaltenen Anteile nicht begründen. Normenkette § 74 AO Sachverhalt Der Kläger war als Kommanditist zu 13,125 % an einer KG und als Gesellschafter a...mehr

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Klagebefugnis zur Korrektur der Mitteilung einer Finanzbehörde gegenüber der Gemeinde für Zwecke der Gewerbesteuer

Leitsatz Für eine allgemeine Leistungsklage einer (vermeintlichen) Organgesellschaft, mit der das FA verurteilt werden soll, eine von ihm im Besteuerungsverfahren des (vermeintlichen) Organträgers gemachte Mitteilung an die zur Festsetzung der Gewerbesteuer zuständige Gemeinde inhaltlich zu korrigieren, fehlt die Klagebefugnis. Normenkette § 40 Abs. 2 FGO, , § 30, § 73, § 184...mehr

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Beitrittsaufforderung an das BMF: Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG

Leitsatz Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zum Verhältnis von § 6a Sätze 3 und 4 GrEStG, nach deren Wortlaut § 6a GrEStG auf Umwandlungsvorgänge, bei denen ein Rechtsträger untergeht oder neu entsteht (Verschmelzung, Aufspaltung, Abspaltung oder Vermögensausgliederung zur Neugründung), nicht anwendbar ist, zu § 6a Satz 1 GrEStG, der durch die ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Identität des Steuersubjekts

Rz. 129 [Autor/Stand] Grundsatz. Nach § 34 c Abs. 1 ist bei unbeschränkt Stpfl., die mit ihren aus einem ausländischen Staat stammenden Einkünften in diesem Staat zu einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steuer herangezogen werden, die ausländische Steuer auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen. Daraus leitet man das Erfordernis der Identität des Steuersubj...mehr

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Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsunabhängigen Nachbelastung des End­bestandes des EK 02 und der "Verschonungsregelung" des § 34 Abs. 16 KStG 2002

Leitsatz 1. Das durch § 34 Abs. 16 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 eingeräumte Recht, für die Anwendung des bisherigen Rechts zu optieren und damit einer sofortigen, ausschüttungsunabhängigen Nachbelastung des Endbestandes des EK 02 zu entgehen, begründet eine Besserstellung steuerbefreiter Körperschaften sowie bestimmter Körperschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossensch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Tochtergesellschaft

Stand: EL 107 – ET: 09/2015 > Aktien, > Mitarbeiterkapitalbeteiligung, > Organschaft, > Vermögensbeteiligungen. Zur Entsendung von Arbeitnehmern > Haftung für Lohnsteuer Rz 150 sowie zum LSt-Abzug > Ausland Rz 8, 36, > Lohnzahlung durch Dritte.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Finanzierungsaufwendungen uä bei Organschaft

Tz. 32 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Es stellt sich die Frage, ob die in § 15 S 1 Nr 2 KStG geregelte sog Bruttomethode Auswirkungen auf die Abziehbarkeit von Finanzierungsaufwendungen hat, die beim OT auf die OG-Beteiligung anfallen. Nach § 15 S 1 Nr 2 KStG ist § 8b KStG nicht bei der OG, sondern erst beim OT anzuwenden. Mit Beinert/Mikus ( DB 2002, 1467, 1472) ist uE davon ausz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eilers/Wienands, StSenkG: Besteuerung der Dividendeneinnahmen von Kö nach der Neufassung von § 8b Abs 1 KStG, GmbHR 2000, 957; Jakobs/Wittmann, StSenkG: Besteuerung von Anteilserwerben, GmbHR 2000, 1015; Köster, StSenkG: Befreiung innerkonzernlicher Beteiligungserträge – Dividenden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Nicht ausschüttungsbedingte Wertminderungen einer Organbeteiligung (§ 3c Abs 2 S 8 EStG)

Tz. 114 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 3c Abs 2 S 8 EStG (vor der Einfügung der S 2 bis 6 durch das Zollkodex-StAnpG: § 3c Abs 2 S 3 EStG; vor der Einfügung des S 2 durch das JStG 2010: § 3c Abs 2 S 2 EStG) gilt S 1 auch für Wertminderungen des Anteils an einer OG, die nicht auf GA zurückzuführen sind. § 3c Abs 2 S 8 EStG betrifft OT in der Rechtsform einer natürlichen Pers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4.4 Gestaltungen im Bereich des § 3c Abs 2 EStG

Tz. 84 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 In der Praxis wird in manchen Fällen zwischen eine natürliche Person als AE und die von ihm beherrschte Kap-Ges eine weitere Kap-Ges zwischengeschaltet. Für diese greift nämlich nicht das in § 3c Abs 2 EStG geregelte 40%ige (bis VZ 2008: hälftige) Abzugsverbot, sondern die in § 8b Abs 5 KStG geregelte Pauschalierung der nabzb Ausgaben mit 5 %...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1.2 Teil- oder unentgeltliche Überlassung von Wirtschaftsgütern durch den Steuerpflichtigen (§ 3c Abs 2 S 6 EStG)

Tz. 104 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 § 3c Abs 2 S 6 EStG erfasst BV-Minderungen, BA oder Veräußerungskosten eines Gesellschafters einer Kö. Wegen Einzelheiten zu den Begriffen BV-Minderung, BA und Veräußerungskosten s Tz 56. Wegen Sonder-BA s Tz 110. Eine entspr Regelung für WK (s Tz 56), die von dem Teilabzugsverbot des § 3c Abs 2 S 6 EStG nicht erfasst werden, war nicht erford...mehr

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Umfang des Vorsteuerabzugs bei einer Führungsholding, Personengesellschaft als Organgesellschaft

Sachverhalt Die Vorabentscheidungsersuchen des BFH v. 11.12.2013, XI R 17/11 sowie v. 11.12.2013, XI R 38/12, verb. Rs C-108/14 und C-109/14 (Beteiligungsgesellschaft LARENTIA + MINERVA mbH & Co. KG und Marenave Schiffahrts AG) betrafen den Umfang des Vorsteuerabzugs einer Holding sowie die Frage, ob eine Personengesellschaft Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft sein ka...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Konzern

Stand: EL 106 – ET: 06/2015 > Aktien, > Arbeitgeber, zur Tarifbegünstigung von Entlassungsabfindungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten > Außerordentliche Einkünfte Rz 30 ff [39 ff], 85 ff, > Entsendung von Arbeitnehmern, zur Verpflichtung zum LSt-Abzug > Lohnzahlung durch Dritte, > Mitarbeiterkapitalbeteiligung Rz 38, > Organschaft, > Rabatte Rz 18 ff, > Stock Opti...mehr

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Zur Beteiligung eines Dritten i.S.v. § 174 Abs. 5 AO

Leitsatz 1. Über die formale Beteiligung i.S.d. § 359 AO als Einspruchsführer oder Hinzugezogener hinaus ist ein Dritter auch dann an dem zur Änderung oder Aufhebung führenden Verfahren "beteiligt" i.S.d. § 174 Abs. 5 AO, wenn er durch eigene verfahrensrechtliche Initiative auf die Aufhebung oder Änderung des Bescheides hingewirkt hat. 2. Keine eigene verfahrensrechtliche Ini...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen beim Verkauf einzelner Unternehmensteile durch mehrere Veräußerer an verschiedene Erwerber

Leitsatz Beim Verkauf verpachteter Altenheime von einer Unternehmensgruppe an eine andere Unternehmensgruppe liegt keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, wenn die Fortführung der Verpachtungstätigkeit die Übertragung von Grundbesitz, Inventar und Gesellschaftsanteilen erfordert und diese Übertragungen von verschiedenen (selbstständigen) Veräußerern an verschiedene (selbst...mehr

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Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit bei früherer Organgesellschaft: Vorsteuerberichtigung beim ehemaligen Organträger

Leitsatz Uneinbringlichkeit i. S. d. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG kann vor Stellung des Insolvenzantrags nur gegeben sein, wenn der Steuerpflichtige zahlungsunfähig ist. Anzeichen für eine Zahlungseinstellung ist z. B. die Nichtzahlung von Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen (wenn diese für mehr als einen Monat nicht gezahlt wurden) sowie die Nichtzahlung von Versicherungspräm...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Volle "Schachtelprivilegierung" im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis infolge der sog. Bruttomethode

Leitsatz 1. An der in ständiger Spruchpraxis des BFH sowie in ständiger Verwaltungspraxis vertretenen sog. gebrochenen oder eingeschränkten Einheitstheorie ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis festzuhalten. 2. Die im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis für die Ermittlung der Gewerbeerträge der Organgesellschaft und des Organträgers ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Ort der sonstigen Leistung bei elektronischen Leistungen, Telekommunikationsdienstleistungen und Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und die Mini-One-Stop-Shop-Regelung (zu §§ 3a und 18 h UStG)

Überblick Ab dem 1.1.2015 befindet sich der Ort von elektronisch ausgeführten Leistungen, Telekommunikationsdienstleistungen und Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen immer dort, wo der Leistungsempfänger ansässig ist. Da damit auch die Veranlagungspflicht für Unternehmer in anderen Mitgliedstaaten verbunden wäre, ist gleichzeitig die Mini-One-Stop-Shop-Regelung eingeführt w...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine umsatzsteuerliche Organschaft mit Nicht-Unternehmer

Leitsatz Organträger einer umsatzsteuerlichen Organschaft können gemäß § 2 Abs. 2 UStG nur Steuerpflichtige (Unternehmer) sein. Aus Art. 11 MwStSystRL kann kein Anspruch darauf hergeleitet werden, im Rahmen einer Mehrwertsteuergruppe mit einem Nicht-Unternehmer als "Organträger" als nur ein Steuerpflichtiger behandelt zu werden. Sachverhalt An der Klägerin (GmbH) ist die B al...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1 Verbindlichkeiten aus dem Steuerschuldverhältnis

Rn 23 Aus der Verwaltung des schuldnerischen Vermögens resultiert insbesondere die Steuerpflicht, die vom Insolvenzverwalter für die Veranlagungszeiträume ab Verfahrenseröffnung zu erfüllen ist soweit der Insolvenzbeschlag oder die Erklärungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters reichen.[51] Wenn eine selbstständige Tätigkeit des Insolvenzschuldners freigegeben wurde nach § ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Steuerrechtliche Stellung des Sachwalters

Rn 21 Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Gegenstände der Insolvenzmasse verbleibt beim Schuldner, so dass der Sachwalter weder Vertreter noch Verfügungsberechtigter i.S.d. §§ 34, 35 AO ist.[17] Die steuerlichen Pflichten des Schuldners hat der Sachwalter daher nicht zu erfüllen. Auch die Anordnung eines Zustimmungsvorbehaltes gemäß § 277 ändert hieran nichts,[1...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Überblick

Rn 2 § 277 beschreibt die höchste Stufe der Maßnahmen, die im Eigenverwaltungsverfahren zur Sicherung der Insolvenzmasse gegenüber dem Schuldner angeordnet[1] werden können. Schon die allgemeinen Verbindlichkeiten, die der Schuldner eingeht, hat er mit dem Sachwalter gemäß § 275 abzustimmen. Für besonders schadensgeneigte Rechtshandlungen kann das Gericht auf einen entsprech...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3.3 Regelungsinhalt

Rn 72 Die praktische Anwendung der Vorschrift wirft erhebliche Schwierigkeiten auf.[160] Die Vorschrift erfasst in sachlicher Hinsicht Verbindlichkeiten aus dem Steuerschuldverhältnis, also alle Steuerarten einschließlich der Nebenleistungen nach § 37 Abs. 1 AO.[161] Bisher nicht geklärt ist jedoch die Frage, ob Abs. 4 auch auf die Verfahren der vorläufigen Eigenverwaltung A...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 85 Bauer, Unzulässigkeit der Wiedereinführung eines Fiskusvorrechts im Insolvenzverfahren, ZInsO 2010, 1432; ders., Die schleichende Wiedereinführung von Insolvenzvorrechten zugunsten des Fiskus und der Sozialkassen schreitet voran – § 28e Abs. 1 Satz 2 SGB IV n. F. als jüngstes Beispiel für Verstöße gegen den Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz, ZinsO 2008, 119; Beck, Ve...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Zahlungsverkehr

Rn 15 Nach Abs. 2 kann der Sachwalter vom Schuldner verlangen, dass alle eingehenden Gelder nur vom Sachwalter entgegen genommen und Zahlungen nur vom Sachwalter geleistet werden. Die Regelung umfasst sowohl das Recht des Sachwalters zur Führung der Barkasse als auch das Recht, ohne Weiteres auf die Konten des Schuldners zuzugreifen oder ein Anderkonto [8] für die ihn betreff...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.1.3 Wirtschaftliche Entwicklung

Rn 11 Zunächst benötigen die Beteiligten Hintergrundinformationen zur Organisationsstruktur und der Entwicklung des Geschäftsbetriebes vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Hilfreich sind Angaben über den Gegenstand des Unternehmens, das Geschäftsjahr und eine übersichtliche Darstellung der Umsatzentwicklung unter Darlegung und Aufgliederung von Betriebseinnahmen u...mehr

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Änderungen im Reverse-Charge-Verfahren zum 1.10.2014 (zu § 13b UStG)

Überblick Zum 1.10.2014 sind gesetzliche Änderungen in der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei Ausführung von Bauleistungen in Kraft getreten. Darüber hinaus wurde die Anwendung der Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger ausgeweitet auf die Lieferung von Tablet-Computern, Spielekonsolen sowie edlen und unedlen Metallen. Außerdem wurde die Mö...mehr

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Steuerbarkeit, grenzüberschreitende Dienstleistungen Umsätze innerhalb eines Unternehmens, Dienstleistung an eine ausländische Zweigniederlassung, die dort Teil einer Organschaft ist

Sachverhalt Bei dem ging es um die Auslegung von Art. 9 Abs. 1, Art. 11 und Art. 196 MwStSystRL für die Streitjahre 2007 und 2008. Streitig war die Steuerbarkeit von IT-Dienstleistungen, die die Klägerin S (eine US-amerikanische Zweigniederlassung in Schweden) in den Jahren 2007 und 2008 von ihrer in den USA ansässigen Hauptniederlassung (US) gegen Kostenverrechnung erhalten...mehr

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Hinzurechnung sog. Dauerschuldentgelte bei inländischer Muttergesellschaft als Zinsschuldnerin einer ausländischen Tochtergesellschaft nicht unionsrechtswidrig

Leitsatz Der in Abschn. 41 Abs. 1 Sätze 5 und 6 GewStR 1998 (nunmehr in R 7.1 Abs. 5 Sätze 3 und 4 GewStR 2009) für den gewerbesteuerrechtlichen Organkreis billigkeitsweise angeordnete Verzicht auf die Hinzurechnungen zum Gewinn aus Gewerbebetrieb nach Maßgabe von § 8 GewStG (1999) setzt voraus, dass die jeweilige Hinzurechnung zu einer doppelten ­gewerbesteuerlichen Belastu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2002,... / 3.2.1 Begriff des "neuen Betriebsvermögens"

Rz. 72 Im Zusammenhang mit der Anteilsübertragung muss der Kapitalgesellschaft überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt werden. Der Begriff der "Zuführung" ist im Gesetz nicht ausdrücklich enthalten, jedoch kann er als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal angesehen werden. Das Betriebsvermögen muss überwiegend "neu", darf also vorher nicht vorhanden gewesen sein.[1] Ein be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2002,... / 3.4 Sonstige Fälle bei Kapitalgesellschaften

Rz. 172 Abs. 4 S. 2 definiert den Verlust der wirtschaftlichen Identität nicht abschließend, sondern beschreibt, wie das Wort "insbesondere" zeigt, nur die wichtigsten Fälle. Es sind auch andere Fallgruppen möglich; diese müssen aber den in Abs. 4 S. 2 beschriebenen Gestaltungen wertungsmäßig in wirtschaftlicher Hinsicht vergleichbar sein.[1] Das bedeutet, dass eine Fallgest...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2002,... / 3.2.2 Ausnahme für Sanierungen

Rz. 132 Die ab Vz 1998 sowie für den Fall des Verlusts der wirtschaftlichen Identität nach dem 5.8.1997 geltende Regelung enthält eine Ausnahme für Sanierungen. Danach führt die Zuführung von überwiegend neuem Betriebsvermögen unter bestimmten weiteren Voraussetzungen nicht zum Verlust der wirtschaftlichen Identität, wenn es sich um eine Sanierung handelt. Diese Ausnahme war...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2002,... / 3.1 Übertragung von Anteilen

Rz. 41 Als erstes Tatbestandsmerkmal setzt der Verlust der wirtschaftlichen Identität voraus, dass Anteile an der Kapitalgesellschaft übertragen werden, und zwar für den Verlustabzug bis zum Vz 1996 sowie für den Vz 1997, wenn der Verlust der wirtschaftlichen Identität vor dem 6.8.1997 eingetreten ist: Übertragung von mehr als 75 % der Anteile; ab Vz 1998 sowie für den Vz 1997...mehr