Fachbeiträge & Kommentare zu Organschaft

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.1.3 Steuerliche Zurechnung

Rz. 253 Steuerlich ist das zuzurechnende Einkommen zu ermitteln. Dies erfolgt in mehreren Schritten. Der handelsrechtliche Jahresüberschuss der Organgesellschaft beträgt zunächst null. Die Gewinnabführung ist für die Zwecke der Zurechnung wieder hinzuzuaddieren. Im nächsten Schritt ist die Handelsbilanz der Organgesellschaft den Regeln des Bilanzsteuerrechts anzupassen. In d...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.1.1 Handelsbilanzrecht

Rz. 249 Zu den Voraussetzungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft gehört der Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags (EAV), § 14 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 17 Nr. 1 KStG. Der Ergebnisabführungsvertrag muss den gesamten handelsrechtlichen Jahresüberschuss erfassen. Im Jahresabschluss der Organgesellschaft ist der Aufwand aufgrund der Gewinnabführung bzw. der Ertrag aus ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.1 Organgesellschaft

5.1.1.1 Handelsbilanzrecht Rz. 249 Zu den Voraussetzungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft gehört der Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags (EAV), § 14 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 17 Nr. 1 KStG. Der Ergebnisabführungsvertrag muss den gesamten handelsrechtlichen Jahresüberschuss erfassen. Im Jahresabschluss der Organgesellschaft ist der Aufwand aufgrund der Gewinnabfü...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.4.2 Abgrenzung zu steuerbilanziellen Ausgleichsposten

Rz. 24 In einigen Fällen wird eine Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz durch einen Ausgleichsposten in der Steuerbilanz erfasst. Als Ausgleichsposten in der Steuerbilanz sind z. B. zu nennen: der Ausgleichsposten zur Anpassung des steuerlichen Eigenkapitals an die handelsrechtliche Eigenkapitalgliederung, der Ausgleichsposten des Organträgers bei der körperschaftsteu...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1 Allgemeines zu außerbilanziellen Korrekturen

Rz. 1 Der Begriff "außerbilanzielle Korrektur" beschreibt eine Technik. Er bildet die Klammer für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Vorgänge. Im Gegensatz zur bilanziellen Anpassung der Handelsbilanz an die Steuerbilanz (1. Stufe der Gewinnermittlung) erfolgen die außerbilanziellen Korrekturen außerhalb der doppelten Buchführung durch einfache Hinzurechnung oder Kürzung d...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5.1.1.2 Ausgleichszahlung an Minderheitsgesellschafter

Rz. 250 Die körperschaftsteuerliche Organschaft setzt nicht voraus, dass der Organträger Inhaber aller Anteile an der Organgesellschaft ist. Da nach dem Gewinnabführungsvertrag der Organgesellschaft aber der gesamte Jahresüberschuss an den Organträger abgeführt werden muss, verlangt das Gesellschaftsrecht eine jährliche Ausgleichszahlung für Minderheitsgesellschafter, § 304 ...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 5 Exkurs: Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Einkommensermittlung

Rz. 247 Die Vorschriften der Einkommensermittlung sind grundsätzlich nicht Gegenstand dieses Beitrags. Einige Vorschriften aus dem Bereich der Einkommensermittlung müssen aber angesprochen werden, um ihre Einordnung im Bereich der Gewinn- bzw. Einkommensermittlungsvorschriften darzustellen. Die Einordnung hat insbesondere für die Gewerbesteuer erhebliche Bedeutung, da § 7 Ab...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.2.1 Wirkung der Korrektur

Rz. 5 Die außerbilanziellen Korrekturen können sich erhöhend oder mindernd auf den steuerpflichtigen Gewinn auswirken. Eine außerbilanzielle Hinzurechnung findet insbesondere bei den nicht abziehbaren Betriebsausgaben Anwendung (z. B. § 4 Abs. 5 EStG, § 10 KStG) und führt zu einer Erhöhung des steuerpflichtigen Gewinns. Außerbilanzielle Kürzungen reduzieren den steuerpflicht...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.7.2 Die außerbilanziellen Korrekturen in der Kerntaxonomie

Rz. 55 Viele außerbilanzielle Korrekturen werden im Berichtsbestandteil "Steuerliche Gewinnermittlung" der Kerntaxonomie erfasst. Dieser Berichtsbestandteil ist für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ein Mussfeld.[1] Die Kapitalgesellschaften sind nicht verpflichtet, diesen Abschnitt auszufüllen,[2] da sie die entsprechenden Angaben zu den nicht abziehbaren Betrieb...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 6 Schrifttum

Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (ADS), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, 6. Aufl., Stuttgart 1995 ff. Althoff, Frank/Arnold, Andreas/Jansen, Arne/Polka, Tobias/Wetzel, Frank, Die neue E-Bilanz, Freiburg, Berlin, München 2011 Arians, Georg, Das Konzept der handelsre...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Tatbestandsvoraussetzungen (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 35 [Autor/Stand] Beteiligung einer ausländischen Obergesellschaft. Die Anwendung von § 14 setzt voraus, dass eine ausländische Obergesellschaft an einer ausländischen Untergesellschaft beteiligt ist. Der Begriff "ausländische Gesellschaft" bestimmt sich dabei nach der Legaldefinition des § 7 Abs. 1 (vgl. § 7 AStG Anm. 10 ff.).[2] Danach muss es sich um eine Person handel...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Sonstige Rechtsfolgeprobleme der Zurechnung (Absatz 1 Satz 1)

Rz. 101 [Autor/Stand] Ertragsteuern der Untergesellschaft. Die Tatsache, dass nach § 14 Abs. 1 nur Einkünfte oder ggf. Zwischeneinkünfte Gegenstand der Zurechnung sind (vgl. Anm. 83), wirft die Frage auf, ob bei der Anwendung der §§ 7–12 auf der Ebene der Obergesellschaft auch die Steuern der Untergesellschaft gem. § 10 Abs. 1 abziehbar bzw. gem. § 12 Abs. 1 anrechenbar sind...mehr

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Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: zur organisatorischen Eingliederung und eigenständigen Unternehmenstätigkeit des Organträgers

Leitsatz 1. Eine organisatorische Eingliederung ist auch ohne Personenidentität in den Leitungsgremien des Organträgers und der Organgesellschaft gegeben, wenn nach dem Anstellungsvertrag zwischen der Organgesellschaft und ihrem nominell bestellten Geschäftsführer dieser die Weisungen der Gesellschafterversammlung sowie eines angestellten Dritten zu befolgen hat, der auf die...mehr

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Doppelstöckige Personengesellschaft – Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen II eines im Ausland ansässigen Gesellschafters

Leitsatz 1. Die Gleichstellung des mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligten Gesellschafters mit dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG bezieht sich nicht nur auf Sondervergütungen und das Sonderbetriebsvermögen I, sondern auch auf das Sonderbetriebsvermögen II. 2. Negative Einkünfte des Organträgers i.S...mehr

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Keine Ergänzungsbilanz für persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA bei Zahlung eines Aufgeldes auf die Sondereinlage und nachfolgender Einziehung von Kommanditaktien

Leitsatz 1. Leistet ein persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA bei Übernahme der Beteiligung neben der Sondereinlage ein Aufgeld, ist die KGaA nicht nach § 24 Abs. 2 UmwStG a.F. berechtigt, die bereits vorhandenen Wirtschaftsgüter mit den Buchwerten oder mit einem höheren Wert anzusetzen. 2. Weder die Zahlung eines Aufgeldes im Rahmen der Übernahme einer Beteiligung a...mehr

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Organschaft in der Insolvenz

Leitsatz 1. Zwischen Schwestergesellschaften besteht auch unter Berücksichtigung des Unionsrechts keine Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG. 2. Die Organschaft entfällt spätestens mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt für die Organgesellschaft. 3. Der Grundsatz von Treu und Glauben wie auch der Grundsatz des Vertrauens...mehr

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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Übernahme der kommunalen Trinkwasserversorgung; Nichtunternehmer kann nicht Organträger sein

Leitsatz 1. Ein Unternehmer, der die einem kommunalen Zweckverband nach Landesrecht obliegende Pflicht zur Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser übernimmt und dafür einen vertraglichen Anspruch gegen den Zweckverband auf Weiterleitung von Fördermitteln erlangt, die dieser erhält, erbringt grundsätzlich eine steuerbare Leistung gegen Entgelt. 2. § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 US...mehr

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ZAP 7/2015, Das zuständige ... / cc) Juristische Personen/Personengesamtheit

Kompliziert kann es im Falle von § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG werden. Die Vorschrift knüpft an den Betrieb einer juristischen Person oder Personengesamtheit, die durch Organe handelt, an. Haben die Parteien ausdrücklich einen Arbeitsvertrag geschlossen, ist der Vertrag als solcher einzuordnen (LAG Frankfurt, Beschl. v. 27.12.2012 – 19 Ta 379/12). Für Klagen eines "angestellten Gesc...mehr

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Verfassungsmäßigkeit und Reichweite der Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung für betriebliche Termingeschäfte

Leitsatz 1. Die Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Termingeschäfte nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG 1999 ist verfassungsgemäß (Anschluss an BFH-Urteil vom 28. April 2016, IV R 20/13, BFHE 253, 260). 2. Der Tatbestand des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG 1999 setzt keine Spekulationsabsicht des Steuerpflichtigen voraus. Die Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung entfällt nich...mehr

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Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG bei ausschließlich auf Anteilsveräußerungen ausgerichtetem Geschäftsbetrieb

Leitsatz 1. Der Senat hält daran fest, dass als "Erwerb" i.S.von § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG nur ein abgeleiteter Erwerb angesehen werden kann, der voraussetzt, dass Anteile an den Gesellschaften durch einen Übertragungsakt von einem Dritten erworben wurden (Senatsurteil vom 3. Mai 2006, I R 100/05, BFHE 214, 90, BStBl II 2007, 60; Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2010, I B 82/10...mehr

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Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding; Organschaft: GmbH & Co. KG als juristische Person i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UstG

Leitsatz 1. Einer geschäftsleitenden Holding, die an der Verwaltung einer Tochtergesellschaft teilnimmt und insoweit eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, steht für Vorsteuerbeträge, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an dieser Tochtergesellschaft stehen, grundsätzlich der volle Vorsteuerabzug zu. 2. § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG kann in einer mit Art. 4 Abs...mehr

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Umsatzsteuerliche Organschaft (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Kommentar Eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft liegt nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen eines anderen Unternehmers eingegliedert ist. Umstritten ist, ob sich die Wirkungen der Organschaft nur auf juristische Personen beziehen können und o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6 Verhältnis zur körperschaftsteuerlichen Organschaft

Tz. 49 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Für die Anwendung des § 8a KStG bestehen in Organschaftsfällen keine Besonderheiten. Tz. 50 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Kommt es bei kstlicher Organschaft zur Anwendung des § 8a KStG bei einer OG, führt dies zu einer entspr Erhöhung des dem OT zuzurechnenden Einkommens. Ist die Vergütung an den OT geleistet worden, ist beim OT korrespondierend e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Verhältnis zum Europarecht

Tz. 86 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Zu berücksichtigen sind die Niederlassungsfreiheit des Art 52 iVm Art 58 EGV (BGBl II 1992, 1253, 1256) sowie die Kap-Verkehrsfreiheit gem Art 67 Abs 1 EGV. § 8a KStG idF des StandOG und idF des StSenkG verstoßen gegen die Niederlassungsfreiheit und sind daher in EU-Fällen nicht mehr anzuwenden. Wegen Einzelheiten s Tz 21. Zur Herstellung der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.7.2 Der Regelungsinhalt des § 8a KStG

Tz. 24 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Nach § 8a KStG werden Vergütungen, die ein (inl oder ausl) wes beteiligter AE, eine (inl oder ausl) nahe stehende Person iSd § 1 Abs 2 AStG oder ein (inl oder ausl) rückgriffsgesicherter Dritter für die nicht nur kurzfristige Überlassung von FK an eine (unbeschr oder beschr stpfl) Kap-Ges erhält, bei Überschreiten der Freigrenze (250 000 EUR)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.3 Mehrere Beteiligungen

Tz. 421 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Nach Tz 84 des Schr des BMF v 15.12.1994 (BStBl I 1995, 25, 176) setzt die Anwendung der Holdingregelung in § 8a Abs 4 S 1 KStG voraus, dass die MG mindestens zwei qualifizierte Beteiligungen an Kap-Ges hält. Hintergrund für diese strenge Verw-Auff ist, dass man ansonsten durch Gestaltungen die Regelung des § 8a Abs 1 KStG praktisch leer lau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.2.5 Gewinnabführungsverträge

Tz. 252 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Es gelten die Ausführungen in Tz 249 (s Tz 249) zu den Beherrschungsverträgen. GlA s Prinz (in H/H/R, § 8a KStG Rn J 03-21) und Thomas/Meissner (BB 2004, 1988, 1989). AA s Frotscher (in F/M, § 8a KStG Rn 89). Besteht eine kstliche Organschaft, ergeben sich im Übrigen aus der Anwendung des § 8a KStG sowieso keine negativen stlichen Konsequenz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2.1.7 Eigene Rechtsauffassung

Tz. 281 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Weder die Einlagetheorie noch die Verbrauchstheorie haben eine gesetzliche Grundlage (s Tz 143). UE ist somit die Theorie anzuwenden, die dem Sinn und Zweck der Vorschrift am ehesten entspr. Dabei muss die Beantwortung der Frage unabhängig davon erfolgen, ob der AE, die nahe stehende Person bzw der rückgriffsgesicherte Dritte im Inl oder im ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.1 Der Anteilseigner ist Inländer und die das Fremdkapital empfangende Kapitalgesellschaft ist im Inland steuerpflichtig

Tz. 269 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Inl AE werden erstmals nach In-Kraft-Treten des sog Korb-II-Gesetzes von der Regelung des § 8a KStG erfasst. Bei diesen erfolgt insoweit, als sie auch Empfänger der Vergütungen iSd § 8a KStG sind, uE eine Umqualifizierung der Vergütung in eine vGA (s Tz 264). GlA s Frotscher (DStR 2004, 377, 379 und 754); Körner (IStR 2004, 217, 228); IDW (F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2 Beherrschungsfälle

Tz. 399 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 8a Abs 3 S 2 KStG ist auch dann von einer wes Beteiligung auszugehen, wenn der nicht wes beteiligte AE zusammen mit anderen AE über eine Beteiligungsquote von mehr als 25% verfügt und der AE Wegen der Fr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Grotherr, Enthält die Beteiligungskürzung gem § 8a Abs 4 S 3 KStG einen Systemfehler?, IStR 1995, 52; Neyer, Gesellschafterfremdfinanzierung: Missbrauch durch Umschuldung im Konzern, IStR 1996, 426; Pyszka, Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG): Gefährdung des Holdingprivilegs bei vorübergehendem Ausweis eines nicht durch EK gedeckten Fehlbetrags in der H-Bil?, IStR 199...mehr

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Keine umsatzsteuerliche Organschaft bei Schwestergesellschaften

Leitsatz Zwischen einer Partnerschaftsgesellschaft als Organträger und einer GmbH als Organgesellschaft liegt keine Organschaft vor, wenn die GmbH nicht finanziell in das Unternehmen der Partnerschaft eingegliedert ist, z. B. wenn nur ein Gesellschafter über die Stimmenmehrheit an den beiden Schwestergesellschaften verfügt. Erbringt der Gesellschafter keine entgeltlichen Leis...mehr

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Auskunftsgebühr bei doppelter Antragstellung im Organschaftsfall

Leitsatz Beantragen sowohl Organträger als auch Organgesellschaft einer ertragsteuerlichen Organschaft eine verbindliche Auskunft in Bezug auf den gleichen Sachverhalt, fällt bei beiden Antragstellern eine Auskunftsgebühr an. Normenkette § 89 Abs. 2 bis 5, § 178a Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 AO i.d.F. vor dem Steuervereinfachungsgesetz 2011, § 1 Abs. 2 StAuskV, § 34, § 52 Abs. 1 GK...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2. BMF, Schr. v. 10.4.1984 – IV C 6 - S 2293 - 11/84, BStBl. I 1984, 252 = StEK EStG § 34 c Nr. 132(Pauschalierung der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für ausländische Einkünfte gemäß § 34 c Abs. 5 EStG und § 26 Abs. 6 KStG – Pauschalierungserlass; für die KSt. ab VZ 2004 gegenstandslos, s. BMF, Schr. v. 24.11.2003 – IV B 4 - S 2293 - 46/03, StEK EStG § 34 c Nr. 202, vgl. unten Nr. 19)

1. Allgemeiner Grundsatz Die auf ausländische Einkünfte entfallende Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer kann nach § 34 c Abs. 5 EStG (§ 26 Abs. 6 KStG) im Einzelfall ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festgesetzt werden, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig oder die Anrechnung ausländischer Steuer nach § 34 c Abs. 1 EStG besonders schwierig...mehr

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Vororganschaftliche Mehrabführung unterliegt dem Halbeinkünfteverfahren

Leitsatz Finanzierungskosten unterliegen quotal dem Halbabzugsverbot, da für eine Mehrabführung der Organgesellschaft an die Organträger-Personengesellschaft kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang erforderlich ist. Sachverhalt Zwischen einer KG als Organträgerin und einer AG als Organgesellschaft bestand eine Organschaft i. S. d. § 14 KStG. Neben einer Gewinnabführu...mehr

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Verzicht auf Darlehenszinsen gegenüber einer ausländischen Tochter- bzw. Schwestergesellschaft

Leitsatz Wendet eine Kapitalgesellschaft einer anderen Kapitalgesellschaft einen Vermögensvorteil zu und sind an beiden Gesellschaften dieselben Personen beteiligt, so ist darin eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung der ersten Kapitalgesellschaft an ihre Anteilseigner zu sehen, die ihrerseits das zugewendete Wirtschaftsgut in die zweite Kapitalgesellschaft (verdeckt) ...mehr

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Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding; Organschaft

Leitsatz 1. Einer geschäftsleitenden Holding, die an der Verwal­tung einer Tochtergesellschaft teilnimmt und insoweit eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, steht für Vorsteuerbeträge, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an dieser Tochtergesellschaft stehen, grundsätzlich der volle Vorsteuerabzug zu. 2. Steuerfreie Einlagen bei Kreditinstituten, die zur Haupt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Die von der Übergangsregelung betroffenen Körperschaften

Tz. 6a Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die §§ 36ff KStG nF bezeichnen nicht die KSt-Subjekte, auf die sie anwendbar sind. Da diese Vorschriften die Überleitung vom kstlichen Anrechnungsverfahren zum Sonderrecht der 18-jährigen Übergangszeit regeln, betreffen sie alle Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die bisher zur Gliederung ihres VEK verpflichtet waren, also neben den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Gestaltungen zur Vermeidung der Umgliederung

Tz. 38 Stand: EL 70 – ET: 12/2010 Wie bereits erwähnt, führt die Verrechnung eines Negativsaldos beim EK 01 bis EK 03 mit belastetem VEK im wirtsch Ergebnis zur Vernichtung von KSt-Guthaben. Diese Wirkung wird durch die vorherige Umgliederung eines positiven EK 45 nach § 36 Abs 3 KStG verstärkt, aus der weiteres negatives EK 02 neu entsteht (s Tz 26). Beispiel:mehr

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Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

Leitsatz Überträgt ein Einzelunternehmer sein Unternehmensvermögen mit Ausnahme des Anlagevermögens auf eine KG, die seine bisherige Unternehmenstätigkeit fortsetzt und das Anlagevermögen auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die das Anlagevermögen ihrem Gesellschaftszweck entsprechend der KG unentgeltlich zur Verfügung stellt, liegt nur im Verhältnis zur KG, nich...mehr

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Keine Organschaft mit Nichtunternehmer

Leitsatz Die Organschaft setzt nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG die Eingliederung in das Unternehmen des Organträgers voraus. Normenkette § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, Art. 11 und Art. 13 EG-RL 112/2006 Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, erbrachte Personalgestellungsleistungen an ihre Alleingesellschafterin, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die diese für Zwecke ihrer hohe...mehr

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Organschaft und Eingliederungsvoraussetzungen

Leitsatz 1. Eine juristische Person ist i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG finanziell eingegliedert, wenn der Organträger über eine eigene Mehrheitsbeteiligung verfügt. 2. Für die organisatorische Eingliederung muss der Organträger im Regelfall mit der juristischen Person über deren Geschäftsführung personell verflochten sein. Normenkette § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, Art. 4 Abs. 4 Unterab...mehr

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Organschaft mit Tochterpersonengesellschaft

Leitsatz Neben einer juristischen Person kann auch eine Personengesellschaft in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sein, wenn Gesellschafter der Personengesellschaft neben dem Organträger nur Personen sind, die nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind (Änderung der Rechtsprechung). Normenkette § 2 Abs. 2 Nr. 2 US...mehr

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Keine Anwendung der Personengruppentheorie zur Begründung eines für die Eigentümerhaftung erforderlichen Grund- oder Stammkapitals

Leitsatz Mit der für die Betriebsaufspaltung entwickelten Personengruppentheorie lässt sich eine wesentliche Beteiligung an einem Unternehmen i.S.d. § 74 Abs. 2 Satz 1 AO durch Zusammenrechnung der von mehreren Familienmitgliedern gehaltenen Anteile nicht begründen. Normenkette § 74 AO Sachverhalt Der Kläger war als Kommanditist zu 13,125 % an einer KG und als Gesellschafter a...mehr

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Klagebefugnis zur Korrektur der Mitteilung einer Finanzbehörde gegenüber der Gemeinde für Zwecke der Gewerbesteuer

Leitsatz Für eine allgemeine Leistungsklage einer (vermeintlichen) Organgesellschaft, mit der das FA verurteilt werden soll, eine von ihm im Besteuerungsverfahren des (vermeintlichen) Organträgers gemachte Mitteilung an die zur Festsetzung der Gewerbesteuer zuständige Gemeinde inhaltlich zu korrigieren, fehlt die Klagebefugnis. Normenkette § 40 Abs. 2 FGO, , § 30, § 73, § 184...mehr

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Beitrittsaufforderung an das BMF: Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG

Leitsatz Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zum Verhältnis von § 6a Sätze 3 und 4 GrEStG, nach deren Wortlaut § 6a GrEStG auf Umwandlungsvorgänge, bei denen ein Rechtsträger untergeht oder neu entsteht (Verschmelzung, Aufspaltung, Abspaltung oder Vermögensausgliederung zur Neugründung), nicht anwendbar ist, zu § 6a Satz 1 GrEStG, der durch die ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Identität des Steuersubjekts

Rz. 129 [Autor/Stand] Grundsatz. Nach § 34 c Abs. 1 ist bei unbeschränkt Stpfl., die mit ihren aus einem ausländischen Staat stammenden Einkünften in diesem Staat zu einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steuer herangezogen werden, die ausländische Steuer auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen. Daraus leitet man das Erfordernis der Identität des Steuersubj...mehr

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Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsunabhängigen Nachbelastung des End­bestandes des EK 02 und der "Verschonungsregelung" des § 34 Abs. 16 KStG 2002

Leitsatz 1. Das durch § 34 Abs. 16 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 eingeräumte Recht, für die Anwendung des bisherigen Rechts zu optieren und damit einer sofortigen, ausschüttungsunabhängigen Nachbelastung des Endbestandes des EK 02 zu entgehen, begründet eine Besserstellung steuerbefreiter Körperschaften sowie bestimmter Körperschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossensch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Tochtergesellschaft

Stand: EL 107 – ET: 09/2015 > Aktien, > Mitarbeiterkapitalbeteiligung, > Organschaft, > Vermögensbeteiligungen. Zur Entsendung von Arbeitnehmern > Haftung für Lohnsteuer Rz 150 sowie zum LSt-Abzug > Ausland Rz 8, 36, > Lohnzahlung durch Dritte.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Finanzierungsaufwendungen uä bei Organschaft

Tz. 32 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Es stellt sich die Frage, ob die in § 15 S 1 Nr 2 KStG geregelte sog Bruttomethode Auswirkungen auf die Abziehbarkeit von Finanzierungsaufwendungen hat, die beim OT auf die OG-Beteiligung anfallen. Nach § 15 S 1 Nr 2 KStG ist § 8b KStG nicht bei der OG, sondern erst beim OT anzuwenden. Mit Beinert/Mikus ( DB 2002, 1467, 1472) ist uE davon ausz...mehr