Fachbeiträge & Kommentare zu Patent

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Substanzielle Rechte

Tz. 77 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nachdem die maßgeblichen Tätigkeiten bestimmt wurden, ist zu prüfen, ob, und wenn ja, welcher Investor aufgrund bestehender Rechte die gegenwärtige Fähigkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu steuern (IFRS 10.10). Gemäß IFRS 10.11 basiert Verfügungsgewalt auf rechtlich gesicherten (oder faktischen) Ansprüchen (...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) ABC der sonstigen Rückstellungen

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 7.5 Musterformulierung: Abfindung

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 9.1 Überblick

Durch Sonderrechte bzw. Sonderpflichten kann den Wünschen im Einzelfall begegnet werden. Einerseits können sich Minderheitsgesellschafter hierdurch bestimmte Vorrechte sichern, wie zum Beispiel das Recht, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Andererseits kann auch bestimmten Gesellschaftern etwa ein Vorrecht auf die Geschäftsführung eingeräumt werden, umgekehrt, wenn...mehr

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Modernisierungsvereinbarung... / 1.3.2 Bedeutung für die Wohnraummiete

Wichtig Nur nach Vertragsabschluss Bei der Wohnungsmiete können solche Vereinbarungen erst nach Vertragsschluss getroffen werden. Dies gilt auch für bereits geplante Maßnahmen und selbst dann, wenn mit der Modernisierung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits begonnen wurde. Eine einschränkende Auslegung ist nicht möglich, weil die jeweiligen Regelungen über das Verbot abw...mehr

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Unternehmenskrise: Entstehu... / 3.3 Absatzprozess

Der Absatz der erstellten Leistungen stellt schließlich die letzte Phase im betrieblichen Leistungsprozess dar. Die Absatzphase ist dadurch gekennzeichnet, dass die produzierten Leistungen schließlich marktlich verwertet werden. Letztlich entscheidet der Markt darüber, ob und inwieweit der Leistungserstellungsprozess des Unternehmens durch die Abnahme der Absatzleistung hono...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 11 Genussscheine

Als Genussscheine werden Wertpapiere bezeichnet, die sog. Genussrechte verbriefen. Genussrechte sind Gläubigerrechte, die i. d. R. eine Gewinnbeteiligung, teilweise auch eine Beteiligung am Liquidationserlös beinhalten. Ferner kann eine Verlustbeteiligung vereinbart werden. Genussscheine können wie Aktien an der Börse gehandelt werden. Bei Genussscheinen handelt es sich also...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 3.4 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 26 Wesentliche Betriebsgrundlagen können auch immaterielle Wirtschaftsgüter sein (Patente, Geschäfts- und Firmenwert, Kundenstamm).[1]mehr

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Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 3.4 Zur Sicherung an Forderungen und anderen unkörperlichen Vermögensrechten

Zur Sicherung bieten sich Forderungen gegen solvente Schuldner an, aber z. B. auch Patente oder Gesellschaftsanteile. Mittel zur Sicherung sind: die Verpfändung und die Sicherungsabtretung. Gebräuchlich ist fast allein die Sicherungsabtretung, zum einen, weil sie dem Schuldner der Forderung nicht mitgeteilt zu werden braucht, zum anderen, weil sie unabhängig vom Bestand der ges...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.5 Fallgruppe der existenzvernichtenden bzw. gefährdenden Weisungen bzw. Handlungen

Eine weitere Fallgruppe der Innenhaftung hat der Bundesgerichtshof unter Aufgabe einer zuvor vertretenen Außenhaftung beginnend mit der Trihotel-Entscheidung aus dem Jahre 2007 begründet.[1] Danach haftet der Gesellschafter zusammengefasst dann, wenn er existenzvernichtende Eingriffe in das Vermögen der Gesellschaft schuldhaft vornimmt. Damit sind insbesondere kompensationsl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing im Abschluss nach H... / 5.1 Begriffsbestimmungen

Rz. 44 Die IFRS haben die Behandlung von Leasing-Verhältnissen in dem Standard IFRS 16 geregelt, der mit Wirkung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2019 begonnen haben, den IAS 17 ersetzt hat. Beide Standards schreiben Leasingnehmern und Leasinggebern in Verbindung mit Leasing-Verhältnissen anzuwendende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Angabepflichten vor,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling & Nachhaltigkei... / 3.2.4 Die steuerungsrelevanten KPIs festlegen

Als letzter Schritt sind nun die KPIs festzulegen. Dabei ist zwischen steuerungsrelevanten und berichtspflichtigen KPIs zu unterscheiden. Nachhaltigkeits-KPIs machen das ökologische, soziale und Governance-Engagement von Unternehmen transparent und nachvollziehbar. Folgen sie einem Standard ist sogar der Vergleich zwischen den Unternehmen möglich, wie z. B. die Ermittlung des...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Unterrich... / 1.2.2.3 Die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für den Arbeitnehmer

Nach der Gesetzesbegründung und Rechtsprechung ergeben sich die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs vor allem aus den unverändert weitergeltenden Regelungen des § 613a Abs. 1 bis 4 BGB. Dieser Punkt stellt daher den Kern der Unterrichtungspflicht dar. Fraglich ist jedoch, wie weit die Unterrichtung über diese Gesichtspunkte gehen muss. Nich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften in d... / 4.2.3.3 Eintritt eines Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft (Gesellschaftereintritt)

Rz. 72 Sofern ein neuer Mitunternehmer in eine bestehende Personenhandelsgesellschaft aufgenommen wird, muss dieser i. H. d. Teilwerts seines zu übernehmenden Kapitalanteils, der in aller Regel über dem Buchwert liegt, eine entsprechende Einlage leisten. Zum Zwecke der Bestimmung seines aktuellen Beteiligungswerts am Unternehmensvermögen und damit der zu leistenden Einlage i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaften in d... / 4.2.3.2 Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einen Dritten (Gesellschafterwechsel)

Rz. 70 In diesem Fall übernimmt ein neuer Mitunternehmer unter Zustimmung der anderen Eigner den Anteil des ausscheidenden Gesellschafters. Der Austretende wird grundsätzlich i. H. d. Buchwerts und des positiven Unterschiedsbetrags zwischen Teil- und Buchwert (i. d. R. stille Reserven, nicht bilanzierungsfähige immaterielle Wirtschaftsgüter und ein ggf. vorhandener Geschäfts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Franchising / 2.1 Voraussetzungen

Der Franchisevertrag ist ein gegenseitiger, im Gesetz nicht ausdrücklich geregelter Verpflichtungsvertrag besonderer Art.[1] Er regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses zum Vertrieb bestimmter Waren oder Dienstleistungen unter Nutzung gewerblicher Schutzrechte und/oder der Überlassung des Know-hows. Durc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Franchising / 7. Checkliste für die Entscheidung des Franchisenehmers

Wer ist der künftige Partner? Seit wann ist der Franchisegeber am Markt aktiv? Welche unternehmerischen Erfahrungen hat er? Wieviele Franchisenehmer gibt es? Wie hoch ist das Stammkapital? Umsatzentwicklung des Franchisegebers in den letzten 5 Jahren? Welche Informationen geben seriöse Auskünfte? Welche Marktvorteile hat die Geschäftsidee? Gibt es ein ausreichendes Marktpotenzial? Ga...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Einlage: Auswirku... / 2 Gegenstand einer Einlage

Gegenstand einer verdeckten Einlage kann nur ein aus Sicht der Gesellschaft bilanzierungsfähiger Vermögensvorteil sein (einlagefähiger Vermögensvorteil). Dies bedeutet, dass diese in der steuerlichen Gewinnermittlung der Gesellschaft entweder zum Ansatz bzw. Erhöhung eines Aktivpostens oder zum Wegfall bzw. zur Minderung eines Passivpostens führen muss.[1] Es muss sich dabei nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Franchising / 5.1 Überlassung von Know-how

Wichtigste Voraussetzung für die Durchführung eines Franchisevertrages ist die Erlangung der besonderen Kenntnisse über das nicht der Allgemeinheit zugängliche besondere Know-how des Franchisegebers. Deshalb ist die umfangreiche Vermittlung dieser Kenntnisse die bedeutendste Hauptpflicht des Franchisegebers. Er verpflichtet sich, dem Franchisenehmer den Gebrauch der Patente,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz und neue Medien... / 1.1.1 Das gesprochene Wort

Das Recht am gesprochenen Wort entspringt dem Freiheitsgrundrecht des Art. 2 GG und bestimmt u. a., dass jedermann selbst darüber bestimmen kann, ob der Inhalt einer Kommunikation einem anderen zugänglich gemacht werden soll oder nicht. Dies gilt aber nur für das ausschließlich gesprochene Wort und nicht für schriftliche Kommunikation wie z. B. E-Mails. Einer Ausweitung hiera...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.3.2 Bestandteile der Hilfs- und Nebenrechnung (§ 3 Absatz 2 BsGaV)

58 In der Hilfs- und Nebenrechnung sind die der Betriebsstätte zuzuordnenden Vermögenswerte, ihr Dotationskapital und die übrigen Passivposten zu erfassen (s. auch OECD-Betriebsstättenbericht, Teil I Tz. 72 ff. und Tz. 224 ff.). 59 Ein selbst geschaffener immaterieller Wert, der bisher weder in der Bilanz noch in der Hilfs- und Nebenrechnung zu erfassen war, wird dann Besta...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.31.3 Entsprechende Anwendung auf andere Vermögenswerte (§ 31 Absatz 3 BsGaV)

352 Die Grundsätze des § 31 Absatz 1 und 2 BsGaV gelten für die Zuordnung von Vermögenswerten nach den §§ 6 bis 8 BsGaV entsprechend. Fall – Unentgeltliche Beistellung eines immateriellen Werts: Das ausländische Bau- und Montageunternehmen Y (Y) hat im Inland eine Bau- und Montagebetriebsstätte B (B). Von B wird ein Patent, welches vom übrigen Unternehmen selbst geschaffen wu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 23.2.1983 – IV C 5 - S 1341 - 4/83, BStBl. I 1983, 218 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen [Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen ist, folgendes: 1. Die Rechtsgrundlagen zur Einkunftsabg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Vorliegen eines Leasingverhältnisses

Rn. 122 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein Leasingverhältnis ist nach IFRS 16 als ein Vertrag definiert, bei dem das Recht auf Nutzung eines spezifizierten Vermögenswerts gegen Entgelt für einen bestimmten Zeitraum übertragen wird (vgl. IFRS 16.9). Im Einzelnen ist zu Vertragsbeginn anhand zweier kumulativ erforderlicher Bedingungen zu überprüfen, ob der zugrunde liegende Vertrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. OFD Koblenz, Vfg. v. 10.8.1995 – S 1341 A - St 34 1 (Anwendung des § 1 AStG durch die Außenprüfung auf den Technologietransfer in Entwicklungsländern)

Es ist seit langem zu beobachten, daß eine Reihe von Entwicklungsländern i.S. von § 3 AIG Vergütungen für Lizenzen und Beratungsleistungen (technologische Dienstleistungen) und für Darlehen durch dort ansässige Tochtergesellschaften an ihre deutsche Muttergesellschaft beschränken. Unter anderem geschieht dies durch gesetzliche Verbote des Abschlusses solcher Verträge, durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.6.1 Grundsatz (§ 6 Absatz 1 BsGaV)

85 Die maßgebliche Personalfunktion für die Zuordnung von immateriellen Werten (Patent, Marke, Know-how, Geschäftswert usw.) ist nach § 6 Absatz 1 Satz 1 BsGaV vorrangig deren Schaffung (erste Vermutungsregelung) oder deren Erwerb (zweite Vermutungsregelung). 86 Unter Schaffung (bzw. Herstellung) eines immateriellen Werts (§ 6 Absatz 1 Satz 1 BsGaV) ist die Ausübung einer P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.1.2 Gegenstand der Zuordnung (§ 1 Absatz 2 BsGaV)

28 Die Funktions- und Risikoanalyse ist die Grundlage dafür, der Betriebsstätte zu Beginn des Wirtschaftsjahrs und während des Wirtschaftsjahrs alle in § 1 Absatz 2 Nummer 2 bis 5 BsGaV aufgeführten Zuordnungsgegenstände zuzuordnen, die im konkreten Fall für die steuerliche Behandlung der Betriebsstätte wie ein eigenständiges und unabhängiges Unternehmen erforderlich sind (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 37. BMF, Schr. v. 3.12.2020 – IV B 5-S 1341/19/10018:001 – DOK 2020/1174240, BStBl. I 2020, 1325 (Verwaltungsgrundsätze 2020)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Mitwirkungspflichten sowie Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen Folgendes:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. BMF, Schr. v. 9.11.2001 – IV B 4 - S 1341 - 20/01, BStBl. I 2001, 796 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung [Verwaltungsgrundsätze – Arbeitnehmerentsendung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung im Unternehmensverbund Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 27. BMF, Schr. v. 19.5.2014 – IV B 5 - S 1341/07/10006-01 – DOK 2014/0348272, BStBl. I 2014, 838 (Glossar "Verrechnungspreise")

1 Anlage Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich ein fortlaufend zu aktualisierendes Glossar "Verrechnungspreise" als verwaltungsinterne Arbeitshilfe bekannt. Das Glossar soll zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im Bereich der Verrechnungspreise beitragen. Dieses Schreiben nebst Anlage steht ab sofort bis a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 29. BMF, Schr. v. 26.9.2014 – IV B 5 - S 1300/09/10003 – DOK 2014/0599097, BStBl. I 2014, 1258 (Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen [DBA] auf Personengesellschaften)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 3.1.3 Zwingend: Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft

Die Firma muss Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft haben, was unter anderem bedeutet, dass sie wie ein Name wirken und von anderen Namen unterscheidbar sein muss. Praxis-Beispiel Eindeutige Namensgebung An der nötigen Kennzeichnungskraft fehlt es einer Firma, wenn aus ihr nicht auf einen Namen geschlossen werden kann, wie z B. bei einer Firma, die ausschließlich aus Zeich...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 4.2.1 Bilanzierung und Ausweis einer Domain-Adresse

Eine Domain-Adresse ist ein immaterieller Vermögensgegenstand. Zu den Vermögensgegenständen gehören neben Gegenständen alle vermögenswerten Vorteile des Betriebs, die allein oder mit dem Betrieb verkehrsfähig sind. Eine Domain ist verkehrsfähig, denn für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit eines Vermögensgegenstands ist dessen abstrakte Veräußerbarkeit maßgebend. Eine Verä...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche speziellen Arbeitssc... / 1.4 Rechte der Arbeitnehmerin

Es gibt weitergehende Schutzrechte der Arbeitnehmerin: Ersatzarbeitsplatz Aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann die Pflicht des Arbeitgebers resultieren, der Arbeitnehmerin einen ihrem Zustand entsprechenden Arbeitsplatz anzubieten. Das kann in der Praxis problematisch sein, wenn der Arbeitsplatz aufgrund seiner tatsächlichen Gegebenheiten eine derartige Möglichkeit...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 6.2.3 Welche Aufwendungen dürfen handelsrechtlich im Fall von Mischformen aktiviert werden?

Neben den gerade beschriebenen Formen der Anschaffung einerseits und der Herstellung andererseits gibt es Mischformen. Dabei wird eine erworbene Standardsoftware zum Betrieb einer Homepage durch einen externen Dienstleister nur noch betriebsbereit "gemacht", indem z. B. notwendige Zugänge geschaffen werden und die Homepage-Software so konfiguriert wird, dass sie im Sinne des...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 6.2.2 Welche Aufwendungen sind im Fall der Anschaffung handelsrechtlich zu aktivieren?

Eine entgeltlich erworbene Homepage-Software ist in Höhe der Anschaffungskosten als immaterieller Vermögensgegenstand unter der Bilanzposition "Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten" zu aktivieren. Die Anschaffungskosten können auf das Konto "EDV-Software" (SKR03: 0027: SKR04: 1...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 6.2.1 Welche Aufwendungen dürfen im Fall der Herstellung aktiviert werden?

Handelsrechtlich besteht für eine selbst geschaffene Software des Anlagevermögens ein Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB. Danach darf eine in der Entwicklung befindliche Software, die dem Anlagevermögen zuzuordnen ist, (wahlweise) aktiviert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind[1]: Durch die angefallenen Aufwendungen entsteht am Ende des Entw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.1 Allgemeine Hinweise

Immateriell sind die Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter, die nicht durch unmittelbare Anschauung erfahrbar sind. Immaterielle Vermögensgegenstände bereiten bei der Bilanzierung oft Schwierigkeiten, weil sie abstrakt und wenig fassbar sind. Sie sind vor allem durch ihre fehlende "Körperlichkeit" gekennzeichnet und gelten als unsichere Werte. Zu ihnen zählen z. B. Patente, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.4 Nutzungsdauer weiterer immaterieller Wirtschaftsgüter

Aufgrund der Schwierigkeiten, die mit der Schätzung der Nutzungsdauer von immateriellen Wirtschaftsgütern verbunden sind, und der Gefahr, dass sich die Nutzungsmöglichkeit schnell verflüchtigen kann, werden in der Literatur Vorschläge unterbreitet, die Abschreibungsdauer generell auf maximal 5 Jahre zu begrenzen.[1] Einen Anhaltspunkt für die Abschreibung von weiteren immater...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.3.3 Rechtliche Nutzungsdauer: Hängt von der Beendigung vertraglicher Rechte ab

Die rechtliche Nutzungsdauer hängt von zeitlichen Faktoren ab, z. B. von der Beendigung vertraglicher Nutzungsrechte wie Miet- oder Pachtverträge, Konzessionen oder vom Ablauf gesetzlicher Nutzungsrechte, z. B. Patente. Immaterielle Wirtschaftsgüter können abnutzbar sein oder zu den nicht abnutzbaren, immerwährenden Rechten zählen. Ein immaterielles Wirtschaftsgut ist nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 1.2.1 Planmäßige Abschreibungen

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit zeitlich begrenzter Nutzung (sog. abnutzbares Anlagevermögen) sind solche, deren Nutzungsvorrat sich durch Gebrauch (Verschleiß), durch wirtschaftliche Entwertung (z. B. technischer Fortschritt) oder durch Zeitablauf (z. B. Patente) von Periode zu Periode vermindert. Bei Vermögensgegenständen mit zeitlich begrenzter Nutzung stellt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 4.3 Verwendung oder Nutzung über mehr als ein Jahr

Planmäßig abzuschreiben sind alle Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,[1] bzw. alle Wirtschaftsgüter, deren Verwendung oder Nutzung sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt.[2] Nicht erforderlich ist, dass das Wirtschaftsgut ununterbrochen genutzt wird. Eine vorübergehende Stilllegung z. B. wegen Instandsetzungsarbeiten s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gründung: Was ist zu b... / 3 Besonderheiten der Sachgründung

Bei der Sachgründung sind zusätzliche Formalitäten einzuhalten. Die unter 2.1. erwähnte Möglichkeit der Beurkundung im Wege der Videokommunikation wurde mit Wirkung ab dem 1. August 2023 auf Sachgründungen erweitert. Nur soweit die Erbringung der Sacheinlage ihrerseits der notariellen Form bedarf, scheitert derzeit eine Einbringung per Videokommunikation aus. Eine Sachgründu...mehr