Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionsrückstellung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Regelmäßig kein Stehenlassen der Pensionsrückstellung bei Rentnern

Rn. 721 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Ein negativer Unterschiedsbetrag konnte sich bei Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber Rentnern ergeben. Das Wahlrecht des Stehenlassens der höheren gebildeten Pensionsrückstellung war bei Rentnern i. d. R. irrelevant, da die Rentnerrückstellung von Jahr zu Jahr mit dem zunehmenden Alter des Rentners sinkt. Folglich war die Bedingung, d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Pensionsrückstellung als Erfüllungsbetrag

Rn. 673 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Pensionsrückstellung ist der am jeweiligen BilSt maßgebliche Erfüllungsbetrag für die künftigen Versorgungszahlungen. Dies ergibt sich aus § 253 Abs. 1 Satz 2, der besagt, dass Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen sind. Das Gebot der "vernünftigen kaufmännischen B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Stehenlassen oder teilweises Auflösen der Pensionsrückstellung bei negativen Unterschiedsbeträgen

aa) Wahlrecht zwischen Stehenlassen und teilweisem Auflösen Rn. 719 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Beim Übergang auf das BilMoG ergaben sich negative Unterschiedsbeträge, wenn der neue Wert der einzelnen Versorgungsverpflichtung zum Beginn des WJ der erstmaligen Anwendung des BilMoG die nach der bisherigen Bewertungsmethode gebildete Pensionsrückstellung unterschritten hatte. Dies...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Fortentwicklung des negativen Unterschiedsbetrags bei seiner Einstellung in die Gewinnrücklagen

Rn. 726 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB konnte der negative Unterschiedsbetrag erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. Am Ende des Übergangsjahres wurde dann die Differenz zwischen der Pensionsrückstellung am letzten BilSt vor dem Übergangsjahr und der niedrigeren Pensionsrückstellung am Ende des Übergangsjahres erfolgsneutral in ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Keine unterschiedliche Behandlung von negativen Unterschiedsbeträgen bei Neu- und Altzusagen

Rn. 724 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB, der die Wahl zwischen dem Stehenlassen der gebildeten Rückstellung oder der erfolgsneutralen Überführung des negativen Unterschiedsbetrags in die Gewinnrücklagen eröffnet(e), ist missverständlich formuliert. Bei wörtlicher Auslegung bezieht er sich nämlich nur auf nach dem 31.12.1986 erteilte Altersversorgungszus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Kein Aufrechnen von negativen und positiven Unterschiedsbeträgen

Rn. 723 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Weder der Einzelne, noch die Summe der negativen Unterschiedsbeträge durften mit Einzelnen oder der Summe der positiven Unterschiedsbeträge aufgerechnet werden. Dies folgt indirekt aus Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB, der zwar die erfolgsneutrale Überführung eines negativen Unterschiedsbetrags in die Gewinnrücklage im Übergangsjahr gestattet(e),...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Wahlrecht zwischen Stehenlassen und teilweisem Auflösen

Rn. 719 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Beim Übergang auf das BilMoG ergaben sich negative Unterschiedsbeträge, wenn der neue Wert der einzelnen Versorgungsverpflichtung zum Beginn des WJ der erstmaligen Anwendung des BilMoG die nach der bisherigen Bewertungsmethode gebildete Pensionsrückstellung unterschritten hatte. Dies konnte z. B. dann der Fall sein, wenn die AN bis zur Pensi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verbot einer willkürlichen Rückstellungsauflösung

Rn. 655 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Gebildete Pensionsrückstellungen dürfen gemäß § 249 Abs. 2 Satz 2 nur insoweit aufgelöst werden, wie der Grund für ihre Bildung entfallen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Rückstellungsbildung auf Basis der Passivierungspflicht bei "Neuzusagen" oder des Passivierungswahlrechts bei "Altzusagen" erfolgte. Das somit bestehende Verbot eine...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Anhangangaben zum "negativen Unterschiedsbetrag" im Übergangsjahr auf das BilMoG und in Folgejahren

Rn. 752 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die vor Anwendung des BilMoG ausgewiesene Pensionsrückstellung für Versorgungsanwartschaften durfte beibehalten werden, wenn sich beim Übergang auf das BilMoG eine geringere Pensionsrückstellung ergab (vgl. Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB) und dieser negative Unterschiedsbetrag voraussichtlich spätestens bis zum 31.12.2024 durch Zuführungen wied...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Unmaßgeblichkeit steuerrechtlicher Passivierungsvoraussetzungen

Rn. 635 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Hinsichtlich der Zulässigkeit der Rückstellungsbildung ist zwischen den steuerrechtlichen und den handelsrechtlichen Anforderungen zu unterscheiden. So ist die Bildung einer Pensionsrückstellung in der StB gemäß § 6a Abs. 1 EStG u. a. nur dann zulässig, wenn die Zusage schriftlich erteilt und dem Versorgungsberechtigten ein Rechtsanspruch ei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / gg) Fortentwicklung des negativen Unterschiedsbetrags beim Stehenlassen der gebildeten Rückstellung

Rn. 727 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB durften die bis zum Inkrafttreten des BilMoG gebildeten Pensionsrückstellungen stehen gelassen werden, wenn dieser Wert durch spätere Zuführungen wieder erreicht wird bzw. wurde, sich also der negative Unterschiedsbetrag spätestens bis zum Ende des Jahres 2024 voraussichtlich abbaut. Solange die Pensionsrücks...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Ansatz, Bewertung und Anhangangaben im Konzernabschluss

Rn. 871 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Bei dem Ansatz, der Bewertung und den Anhangangaben im KA ist danach zu unterscheiden, ob der KA nach internationalen RL-Grundsätzen zu erstellen ist. Obligatorisch ist die Aufstellung nach internationalen RL-Standards dann, wenn das Konzern-MU aufgrund einer Kap.-Marktorientierung nach Art. 4 der sog. IAS-VO (EG) Nr. 1606/2002 (ABl. EG, L 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Saldierungsgebot für Aufwand und Ertrag aus dem Wegfall von Passivposten (§ 4f Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Sofortiger BA-Abzug iH des aufgelösten Passivpostens: Ist aufgrund der Übertragung einer Verpflichtung wegen des damit bewirkten Zurechnungswechsels der Schuld ein Passivposten gewinnerhöhend aufzulösen, ordnet § 4f Abs 1 S 2 EStG an, dass im Wj der Übertragung iH des aufgelösten Passivpostens sofort abzugsfähiger Aufwand gegeben ist. Dieser...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 § 4f EStG ist (in Verbindung mit § 5 Abs 7 EStG) eine Reaktion des Gesetzgebers auf die Rspr zur bilanziellen Abbildung einer entgeltlichen Übertragung/Übernahme bisher nicht bzw nicht zum vollen Wert passivierter Verpflichtungen. Die Regelung wurde iRd AIFM-StAnpG v 18.12.2013 (BGBl I 2013, 4318) in das EStG eingefügt. Rn. 4 Stand: EL 151 – E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Unbeachtlichkeit von Wartezeiten

Rn. 639 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Unerheblich für die Passivierungspflicht ist auch, ob die Versorgungszusage eine Wartezeitklausel beinhaltet (vgl. IDW RS HFA 30 (2016), Rn. 17; ADS (1998), § 249, Rn. 87; Küting/Strickmann, BB 1997, Beilage Nr. 12 zu Heft 34, S. 1 (5)). Wartezeiten sind leistungsausschließende Zeiten; tritt also der Versorgungsfall während dieser Frist ein,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Einheitliche Wahlrechtsausübung

Rn. 722 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Das Wahlrecht des Stehenlassens oder der erfolgsneutralen Überführung des negativen Unterschiedsbetrags in die Gewinnrücklagen konnte für alle Altersversorgungsverpflichtungen nur einheitlich ausgeübt werden. Zwar gilt auch bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen der Grundsatz der Einzelbewertung, der bei vor den im Jahr 1987 ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gebot einer versicherungsmathematischen Rückstellungsauflösung für Rentner

Rn. 658 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Ist die Auflösung dem Grunde nach zulässig, hat sie grds. nach der versicherungsmathematischen Auflösungsmethode zu erfolgen. Dies bedeutet z. B., dass die Rückstellung für Rentner in Höhe der jährlichen Abnahme des Barwerts aufzulösen ist, die sich aus der Differenz der mit gewichteter Sterbewahrscheinlichkeiten abgezinsten künftigen Renten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Pensionierungsgewohnheiten

Rn. 676 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Von erheblichem materiellem Gewicht für den Wert der Versorgungsverpflichtung kann auch das unterstellte Pensionierungsalter sein. Wenn z. B. die gleich hohe Beginnrente ab Vollendung des 63. Lebensjahres oder erst ab Vollendung des 67. Lebensjahres gewährt wird, fällt die Rückstellungshöhe sehr unterschiedlich aus, wenn man die Pensionierun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erfolgswirkungen beim Unternehmen

Rn. 757 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut § 246 Abs. 2 Satz 2 (letzter Halbsatz) erstreckt sich das Verrechnungsgebot nicht nur auf das zugriffsfrei ausgelagerte Vermögen und die korrespondierenden Altersversorgungsverpflichtungen, sondern "entsprechend" auch auf die "zugehörigen Aufwendungen und Erträge[.] aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen". Der Gesetzeswo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Aktivierung und Passivierung latenter Steuern aus Altersversorgungsverpflichtungen

Rn. 855 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Das HGB befasst sich in § 274 mit der Behandlung latenter Steuern. Für passive latente Steuern besteht eine Passivierungspflicht (vgl. § 274 Abs. 1 Satz 1), für aktive latente Steuern ein Wahlrecht (vgl. § 274 Abs. 1 Satz 2), wenn sie die passiven latenten Steuern übersteigen und von dem Wahlrecht zur Anwendung der "Gesamtdifferenzbetrachtun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verrechnungsgebot für Erträge aus dem ausgelagerten Vermögen und den Altersversorgungsaufwendungen

Rn. 663 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Laut § 246 Abs. 2 Satz 2 (letzter Halbsatz) gilt das Verrechnungsgebot entsprechend für die Aufwendungen und Erträge aus den Altersversorgungsverpflichtungen und dem korrespondierenden ausgelagerten Vermögen. Nur ein Saldo aus beiden Größen berührt noch die GuV des UN. Sind die Aufwendungen größer als der Vermögensertrag, so ist der Saldo in...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6)

Rn. 680a Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der Gesetzgeber hat den Bewertungsgewinn aus dem Übergang auf den Zehnjahresdurchschnittszins mit einer Ausschüttungssperre versehen. Sie verlangt bei Altersversorgungsverpflichtungen für jedes WJ ab 2016 die Ermittlung des Unterschiedsbetrags der Pensionsrückstellung, der sich bei der Verwendung des Zinses aus dem sieben- und zehnjährigen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Sofortverbuchung oder Aufwandsverteilung

Rn. 706 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Ein positiver Unterschiedsbetrag liegt vor, wenn das UN bei dem Übergang auf die Bewertungsvorschriften des BilMoG einen höheren Verpflichtungswert als bislang ermittelt (hat). Der Unterschiedsbetrag bewirkt(e) einen außerordentlichen Aufwand und wird als positiver Unterschiedsbetrag bezeichnet. Rn. 707 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Den positiven...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Projected Unit Credit-Methode (PUC)

Rn. 681 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Projected Unit Credit- bzw. PUC-Methode kennen v.a. deutsche Konzern-UN, wenn sie kap.-marktorientiert sind (vgl. § 315e i. V. m. § 264d). Sie müssen diese Methode in ihrer KB bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen anwenden. Zwar schreibt der Gesetzgeber für den einzelnen JA keine versicherungsmathematische Methode binden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Arbeitsverhältnisse

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zufluss von Arbeitslohn bei Übertragung einer Versorgungszusage auf einen ­Pensionsfonds

Leitsatz 1. Die Übertragung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage auf einen Pensionsfonds führt beim Arbeitnehmer in Höhe der zur Übernahme der bestehenden Versorgungsverpflichtung erforderlichen und getätigten Leistungen zum Zufluss von Arbeitslohn. 2. Wird der für die Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 66 EStG erforderliche Antrag nach § 4e Abs. 3 EStG nicht gestellt, is...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehaltsverzicht: So können ... / 9 Gehaltsverzicht und Pensionsanspruch

Eine Pensionszusage wird seitens der Finanzverwaltung dahingehend geprüft, ob die zugesagten Versorgungsleistungen im Verhältnis zu den Aktivbezügen des Versorgungsberechtigten angemessen sind. Gemäß ständiger Finanzrechtsprechung liegt die Obergrenze für eine angemessene Versorgung bei 75 % der letzten Aktivbezüge. Übersteigen die zugesagten Versorgungsleistungen den Richtw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Unterstützungskasse als übertragender Rechtsträger (§ 12 Abs 3 iVm § 4 Abs 2 S 4, 5 UmwStG)

Tz. 80 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Ist die übertragende Kö eine UK, erhöht sich gem § 12 Abs 3 iVm § 4 Abs 2 S 4 UmwStG der lfd Gewinn der übernehmenden Kö in dem Wj, in das der Umwandlungsstichtag fällt, um die von ihr, ihren AE oder ihren Rechtsvorgängern an die UK geleistete Zuwendungen nach § 4h EStG. Nach S 5 des § 4 Abs 2 UmwStG erhöht sich der Bw der Anteile an der UK ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 2.2.3.2 Steuerliche Auswirkungen auf das Betriebsvermögen des Arbeitgebers

Die GmbH als betroffene Arbeitgeberin kann entscheiden, in welchem Umfang sie die Direktzusage auf die Unterstützungskasse auslagern möchte. Für den Fall, dass die vollständige Auslagerung beabsichtigt ist, ergibt sich Folgendes: Aus steuerrechtlicher Sicht entfällt bei der Umstellung einer Direktzusage auf eine rückgedeckte Unterstützungskasse die Voraussetzung für die Bildu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.2.2 Steuerliche Auswirkungen auf das Betriebsvermögen der GmbH

Hinsichtlich des Betriebsvermögens ergeben sich folgende Auswirkungen: Aufgrund des Kombinationsmodells entfällt im Jahr 2021 in der Steuerbilanz die gebildete Pensionsrückstellung. Hierdurch entsteht ein Gewinn i. H. v. 100.000 EUR. Die Zahlungen an den Pensionsfonds i. H. v. 100.000 EUR stellen grundsätzlich Betriebsausgaben dar. Da die GmbH jedoch einen Antrag auf Verteilun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 1.2.1 Ausgangsfall

Der Auslagerung liegt vielfach der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Grundfall A ist beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der B-GmbH. Diese hat ihm eine Pension auf das 65. Lebensjahr zugesagt. A trägt sich schon seit langem mit dem Gedanken, seine Gesellschaftsanteile zu veräußern. Bislang ist ihm das jedoch nicht zu dem von ihm erwarteten Kaufpreis gelungen. Der G...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.1 Ausgangsfall

In der Praxis wird versucht, die guten Ansätze der Auslagerungsmodelle Unterstützungskasse und Pensionsfonds zu einem Kombinationsmodell zu verbinden. Dieses Modell wird nachfolgend im Hinblick auf die Auslagerung der Direktzusage eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers untersucht. Grundfall A ist beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der B-GmbH. Diese ha...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.2.3 Zusammenfassende Betrachtung

Das Kombinationsmodell ist das Modell, das sich am besten für die Zwecke der Auslagerung eignet. Das gilt vor allem deshalb, weil die Pensionsrückstellung vollständig aus der Bilanz entfernt wird und die Auslagerung der bereits erdienten Anwartschaft des noch aktiven Gesellschafter-Geschäftsführers als Leistungsanwärter steueroptimal mittels Einmalprämie erfolgen kann.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 2.2.1 Ausgangsfall

Der Wunsch nach Auslagerung der Direktzusage auf eine rückgedeckte Unterstützungskasse ist beseelt von dem Gedanken, dass dieser Versorgungsträger die Gewähr dafür bietet, dass die Versorgungszusage, bis auf die an die Unterstützungskasse als Betriebsausgabe zu erbringenden abzugsfähigen Leistungen, keine weitere Bilanzberührung hat. Im Hinblick auf beabsichtigte Verkäufe vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungsmöglichkeiten:... / 1.4 Finanzierung aus Rückstellungen

Durch die Bildung von Rückstellungen (= Minderung des Gewinns) werden Gelder an das Unternehmen gebunden, die auch zu Finanzierungszwecken Verwendung finden können.[1] Da die Rückstellungen der Begleichung späterer Verbindlichkeiten dienen, zählen sie in der Bilanz zum Fremdkapital. Die Finanzierung aus Rückstellungen ist daher als interne Fremdfinanzierung einzuordnen. Rück...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Versorgungsleistungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu Versorgungsleistungen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 550ff und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Pensionszusagen". Zur Korrektur bei Wegfall einer Pensionsrückstellung s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 410ff.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Buchungsfehler

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Hat die Fehlbeurteilung eines Geschäftsvorfalls dazu geführt, dass der Kö BA zugeordnet wurden, die unter normalen Umständen vom Gesellschafter zu übernehmen waren, so liegt darin keine vGA. Die durch den Irrtum ausgelösten Vermögensverschiebungen sind innerhalb der St-Bil zu korrigieren. Soweit Kosten der Gesellschafter durch die Kö übernommen wer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rückabwicklung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zur Rückabwicklung einer vGA allg s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 720ff. Zum Wegfall einer Pensionsrückstellung s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1737ff und s Schr des BMF v 28.05.2002 (BStBl I 2002, 603). Im Übrigen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Ansprüche"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Rückzahlung"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Schadensersatz".mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5.7 Pensionszusagen

Rz. 124 Der RFH und BFH hatten Pensionszusagen an Gesellschafter von Personengesellschaften zunächst als betrieblich bedingt angesehen und dementsprechend Zuführungen zu Rückstellungen als Betriebsausgaben anerkannt. Erst 1967 wurde eine derartige Zusage als Gewinnverteilungsabrede zwischen den Gesellschaftern eingestuft.[1] An dieser grundsätzlichen Beurteilung hat sich bis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungsalternativen b... / 2.2.1 Berücksichtigung von Fluktuation und Pensionshöhe

Während die Fluktuation, d. h. die Möglichkeit der Verfallbarkeit von Ansprüchen aufgrund des Ausscheidens von Beschäftigten, steuerrechtlich pauschalisiert in der Weise berücksichtigt wird, dass nach § 6a Abs. 2 EStG eine Pensionsrückstellung vor Eintritt des Versorgungsfalls nur gebildet werden darf, wenn der Pensionsberechtigte das 28. Lebensjahr vollendet hat, ist nach H...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierungsalternativen b... / 3.2 Angabehäufigkeit und Ausprägung von Trendparametern bei HGB-Anwendern

Anhangangaben inzwischen deutlich verbessert Bei der Analyse der Anhangangaben der Unternehmen, die Pensionsverpflichtungen in der Bilanz ausweisen, wird zunächst deutlich, dass sich die Qualität der Anhangangaben seit dem ersten BilMoG-Abschluss im Geschäftsjahr 2010 kaum verbessert hat. Waren es 2010 nur wenige Unternehmen, die den Anforderungen des § 285 Nr. 24 HGB und des...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ansatz einer Pensionsrückstellung für einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer in Fällen der Entgeltumwandlung

Leitsatz 1. Der Ansatz einer Pensionsrückstellung nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG setzt eine Entgeltumwandlung i.S. von § 1 Abs. 2 BetrAVG voraus. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn eine GmbH ihrem Alleingesellschafter-Geschäftsführer eine Versorgungszusage aus Entgeltumwandlungen gewährt, da der Alleingesellschafter-Geschäftsführer der GmbH kei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Contractual Trust Arrangeme... / 3.2 Bewertung und Ausweis des zu verrechnenden Vermögens

Rz. 32 Um die bilanziell auszuweisende Pensionsrückstellung zu errechnen, ist der Wert des Planvermögens von jener Versorgungsverpflichtung abzuziehen, zu deren Erfüllung es dient. Damit hat sowohl die Höhe des Minuenden (Pensionsverpflichtung) als auch des Subtrahenden (Wert der Vermögensgegenstände) unmittelbare Auswirkungen auf die zu bilanzierende Pensionsrückstellung. I...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Contractual Trust Arrangeme... / 3.3 Bilanzielle Auswirkungen einer Saldierung

Rz. 41 Anders als nach dem IFRS-Neubewertungsmodell bei Sachanlagen[1] sieht der deutsche Gesetzgeber aufgrund der Zeitwertbewertung des ausgelagerten Vermögens keinen Bedarf zur planmäßigen Abschreibung. Einhergehend mit der Bestimmung des Zeitwerts des ausgelagerten Vermögens kommt ausweislich der Begründung des Rechtsausschusses die Berücksichtigung von planmäßigen Abschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusagen / 5 Höhe der Rückstellung

Den Betrag der Rückstellung kann der Betrieb meist nicht selbst ermitteln. Üblicherweise wird deshalb ein versicherungsmathematisches Gutachten in Auftrag gegeben. Aus dem Gutachten sollte erkennbar sein, wie die Pensionsverpflichtung am jeweiligen Bilanzstichtag zu bewerten ist und in welcher Höhe gewinnmindernde Zuführungen vorgenommen werden dürfen. Für die Bemessung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusagen / 1 Grundsätze

Die jährlichen Zuführungen zu der Rückstellung mindern den Gewinn und damit die Belastung des Betriebs mit Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Eine Ausnahme gilt für Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft. In aller Regel mindern die Zuführungen zur Pensionsrückstellung auch den Gewerbeertrag, weil eine Hinzurechnung zum Gewerbeertrag nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusagen / 10 Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft

Erteilt eine Personengesellschaft dem als Geschäftsführer tätigen Gesellschafter eine Pensionszusage, dürfen die Zuführungen den Gesamtgewinn der Personengesellschaft nicht mindern.[1] In der Gesamthandsbilanz der Gesellschaft ist eine Pensionsrückstellung wie bei der Zusage an einen fremden Arbeitnehmer zu bilden. Zugleich hat der pensionsberechtigte Gesellschafter seine Pe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusagen / 7 Nachholverbot

Bei neueren Pensionszusagen ist der Ausweis einer Rückstellung handelsrechtlich und steuerrechtlich zwingend vorgeschrieben. Soweit jedoch Zusagen vor dem 1.1.1987 gegeben wurden, gilt jedoch das frühere Passivierungswahlrecht weiter.[1] Insoweit ist für die jährlichen Zuführungen eine Obergrenze zu beachten, nach der die Rückstellung höchstens um den Unterschiedsbetrag zwis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusagen / 8 Auflösung von Pensionsrückstellungen

Ist der Versorgungsfall eingetreten, muss der Betrieb die Pensionsrückstellung grundsätzlich jährlich mit einem Teilbetrag gewinnerhöhend auflösen, und zwar in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem versicherungsmathematischen Barwert am Schluss des Wirtschaftsjahres und am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres. Die geschuldeten Pensionsleistungen sind als Betrieb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusagen / 6 Gewinnabhängige Bezüge

Eine Rückstellung darf nicht gebildet werden, soweit die Zusage Leistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht.[1] Damit scheiden insbesondere künftige Tantiemen als Bemessungsgrundlage für die Pensionsrückstellung aus. Nach einer Entscheidung des BFH[2] greift diese Regelung auch dann, wenn eine GmbH einem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pens...mehr