Fachbeiträge & Kommentare zu Pensionsrückstellung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusagen / 12 Rückdeckungsversicherung

Die aus einer Pensionsverpflichtung erwachsenden Risiken kann der Betrieb abdecken, indem er eine Rückdeckungsversicherung abschließt. Die an das Versicherungsunternehmen zu zahlenden Prämien gehören zwar zu den Betriebsausgaben. Sie wirken sich jedoch nur zu einem Teil (oder gar nicht) gewinnmindernd aus. Der Versicherungsanspruch muss nämlich in der Bilanz aktiviert werden,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusagen / 3 Vorbehalte

Eine vom Arbeitgeber finanzierte Pensionszusage darf keinen schädlichen Vorbehalt enthalten. Ein Vorbehalt ist schädlich, wenn der Arbeitgeber die Zusage nach freiem Belieben widerrufen kann, die Pensionszusage also Formulierungen enthält, wie z. B. "freiwillig und ohne Rechtsanspruch", "jederzeitiger Widerruf vorbehalten", "ein Rechtsanspruch auf die Leistungen besteht nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusagen / Zusammenfassung

Begriff Erteilt ein bilanzierender Betrieb einem Arbeitnehmer eine Pensionszusage, wählt er also für die Alterssicherung seiner Arbeitnehmer den Weg der Direktzusage (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG), muss bzw. darf er für die künftige Belastung eine Rückstellung ausweisen. Die Zuführungen zu dieser Pensionsrückstellung mindern den Gewinn, ohne dass der Betrieb sofort Aufwand zu t...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusagen / 11 Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Erteilt eine GmbH einem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage, mindern die Zuführungen zu der Rückstellung grundsätzlich den körperschaftsteuerlichen Gewinn und den Gewerbeertrag. Der Gesellschafter hat die Pension erst im Jahr der tatsächlichen Zahlung zu versteuern. Die steuerliche Anerkennung der Pensionszusage wird allerdings unter dem Gesichtspunkt der verd...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.2 Pensionsrückstellung und Mitunternehmerschaften

9.2.1 Grundsatz Rz. 106 Pensionszusagen des Einzelunternehmers zugunsten seiner eigenen Person sind zivilrechtlich nicht möglich[1] und stellten – ihre zivilrechtliche Zulässigkeit unterstellt – Gewinnverwendung und deshalb Entnahmen dar; sie dürfen nicht nur gem. § 4 Abs. 1 und 4 EStG den Gewinn nicht mindern, eine Pensionsrückstellung für einen Einzelunternehmer würde zudem...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5 Berechnung der Pensionsrückstellung (§ 6a Abs. 3 EStG)

5.1 Versicherungsmathematische Grundlagen 5.1.1 Allgemeines Rz. 71 § 6a Abs. 3 EStG umschreibt den Begriff des Teilwerts der Pensionsverpflichtung für die Zeit vor und nach dem Eintritt des Versorgungsfalls. Durch den Teilwert wird die Obergrenze des Bilanzausweises einer Pensionsrückstellung an einem bestimmten Bilanzstichtag gezogen. Er ist aber auch über § 6a Abs. 4 EStG un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a Pensionsrückstellung

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 6a EStG wurde erstmals 1954 kodifiziert. In früherer Zeit hatte der RFH die steuerliche Anerkennung von Pensionsrückstellungen entsprechend der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung, Kapital zur Finanzierung der späteren Rentenzahlung anzusammeln, unter dem Gesichtspunkt der Eigenversicherung gesehen und Zuführungen zum Rückstellungsk...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 8 Pensionsrückstellung außerhalb von Dienstverhältnissen (§ 6a Abs. 5 EStG)

Rz. 101a § 6a Abs. 5 EStG geht davon aus, dass der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift nicht auf Dienstverhältnisse begrenzt ist, sondern auch darüber hinaus Anwendung finden kann (Rz. 29). Dies entspricht auch der Regelung des § 17 BetrAVG, in dem wie in § 6a Abs. 5 EStG der Anwendbarkeit über den Bereich der Arbeitnehmerschaft hinaus für Personen geöffnet wird, dene...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.1.1 Allgemeines

Rz. 71 § 6a Abs. 3 EStG umschreibt den Begriff des Teilwerts der Pensionsverpflichtung für die Zeit vor und nach dem Eintritt des Versorgungsfalls. Durch den Teilwert wird die Obergrenze des Bilanzausweises einer Pensionsrückstellung an einem bestimmten Bilanzstichtag gezogen. Er ist aber auch über § 6a Abs. 4 EStG unmittelbar wirksam für die Höhe der in einem Wirtschaftsjah...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2 Berechnung des Teilwerts der Pensionsrückstellungen

5.2.1 Einzelbewertungsprinzip Rz. 77 Pensionsrückstellungen werden üblicherweise in der Bilanz mit einem Sammelposten ausgewiesen, weil es sich i. d. R. um eine Vielzahl gleichartiger Posten handelt. Gleichwohl ist der Teilwert einer jeden Pensionsverpflichtung grundsätzlich einzeln zu bewerten, weil jede Pensionsverpflichtung ein besonderes, von den anderen Verpflichtungen u...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.3 Allgemeingültige Bewertungsgrundsätze für die Teilwertermittlung

5.2.3.1 Stichtagsprinzip: Maßgeblichkeit der Verhältnisse am Bilanzstichtag, Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 2 Halbs. 2 Rz. 83 Maßgeblich für die Teilwertberechnung sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag. Deshalb sind der Teilwertberechnung auf einen bestimmten Stichtag z. B. die künftig zu erwartenden Pensionsleistungen in der Höhe zugrunde zu legen, wie sie sich nach den Verhältnisse...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.1 Versicherungsmathematische Grundlagen

5.1.1 Allgemeines Rz. 71 § 6a Abs. 3 EStG umschreibt den Begriff des Teilwerts der Pensionsverpflichtung für die Zeit vor und nach dem Eintritt des Versorgungsfalls. Durch den Teilwert wird die Obergrenze des Bilanzausweises einer Pensionsrückstellung an einem bestimmten Bilanzstichtag gezogen. Er ist aber auch über § 6a Abs. 4 EStG unmittelbar wirksam für die Höhe der in ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.2.1 Teilwert im Anwartschaftszeitraum (§ 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 EStG)

5.2.2.1.1 Arbeitgeberfinanzierte Zusagen Rz. 80 Bis zum Eintritt des Versorgungsfalls, also im Anwartschaftszeitraum, ist der Teilwert der Pensionsrückstellung – solange das Dienstverhältnis fortbesteht – zu bemessen nach dem Barwert der künftigen Pensionsleistungen abzüglich des sich auf denselben Zeitpunkt ergebenden Barwerts noch ausstehender, betragsmäßig gleichbleibender...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.2.5 Besonderheiten nach Eintritt des Versorgungsfalls

Rz. 62 Ist der Versorgungsfall eingetreten und hat der Arbeitgeber die Leistungen aufgenommen, so kann eine Pensionsrückstellung (für die ausstehenden Zahlungen) gebildet werden, auch wenn die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG nicht erfüllt sind. Dies ist in R 6a Abs. 3 S. 6 EStR verwaltungsseitig anerkannt für schädliche Widerrufsvorbehalte (Rz. 60). Der Grun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.2.2 GmbH & Co. KG

Rz. 107 Die genannten Grundsätze gelten auch für die Fälle mittelbarer Beauftragung zur Geschäftsführung, wie sie für die GmbH & Co. KG typisch sind. Ist der Kommanditist als Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH mit der Führung der Geschäfte der KG betraut, so ist er trotz des nur mittelbaren, nämlich über die GmbH vermittelten, Geschäftsführungsauftrags eige...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.6.1 Für Altzusagen: Steuerrechtliches Passivierungswahlrecht

Rz. 13 Soweit für die Handelsbilanz ein Passivierungswahlrecht galt (Rz. 9) bzw. durch die Übergangsregelung des Art. 28 EGHGB noch gilt (Rz. 10), lag bzw. liegt die steuerrechtliche Bedeutung des § 6a EStG – neben den Regelungen zur Höhe der Pensionsrückstellung – darin, das handelsrechtliche Bilanzierungswahlrecht für die Steuerbilanz zu übernehmen, im Gegensatz zum allgem...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 6.1 Höchstbetrag und Nachholverbot (§ 6a Abs. 4 S. 1 EStG)

Rz. 88 Eine Pensionsrückstellung darf nach § 6a Abs. 4 S. 1 EStG in einem Wirtschaftsjahr höchstens um den Unterschied zwischen dem Teilwert der Pensionsverpflichtung am Schluss des Wirtschaftsjahres und am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres erhöht werden (Teilwertdifferenz). Wesentlich für das Verständnis ist hierbei, dass für die Berechnung dieser Teilwertdiffer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.3 Wirtschaftliche Funktion des § 6a EStG

Rz. 7 Die steuerrechtliche Anerkennung der Rückstellungsbildung ermöglicht die Verwirklichung der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung im Bereich des unversteuerten Vermögens: Soweit Aktivkapital durch die Pensionsrückstellung passivisch gebunden wird, handelt es sich um ertragsteuerlich nicht belastetes Vermögen. Dabei ist allerdings vorausgesetzt, dass das insoweit gebunde...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.1.4 Barwert

Rz. 76 Der Barwert oder Gegenwartswert einer zukünftigen Leistung errechnet sich bei sicher eintretendem Leistungsanfall durch Abzinsung. Da bei künftigen Pensionsleistungen vor Eintritt des Versorgungsfalls neben der Frage, wie lange die Leistungen zu erbringen sind, auch unsicher ist, ob der Versorgungsfall überhaupt eintritt oder möglicherweise durch Eintritt der Invalidi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.2.3 Teilwert nach Eintritt des Versorgungsfalls, Abs. 3 S. 2 Nr. 2 Alt. 2

Rz. 82 Mit bzw. nach Eintritt des Versorgungsfalls entspricht der Teilwert der Pensionsrückstellung dem Barwert der voraussichtlich zu leistenden künftigen Pensionszahlungen. Dies geschieht anhand der biometrischen Rechengrundlagen, mittels derer die künftigen Pensionsleistungen (bis Alter 115) mit der Wahrscheinlichkeit ihrer Inanspruchnahme gewichtet werden. Zur Errechnung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.2.3 Ein- und Austritt von Mitunternehmern

Rz. 108 Tritt ein pensionsberechtigter Arbeitnehmer als Mitunternehmer in die Gesellschaft ein, so sind die vor und nach dem Eintritt liegenden Zeiträume unterschiedlich zu behandeln: Die vor dem Eintritt "erdiente" Anwartschaft ist und bleibt rückstellungsfähig. Da mit dem Eintritt in die Gesellschaft das weitere Erdienen der Pensionsrückstellung als Vergütung im Dienst der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.2.4 Umwandlung

Rz. 110 Wird eine GmbH, die zulässigerweise für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionsrückstellung gebildet hat, in eine Personengesellschaft umgewandelt und wird der Berechtigte durch die Umwandlung Mitunternehmer der Personengesellschaft, so bleibt entsprechend Rz. 108 die während der GmbH-Zeit bis zur Umwandlung gebildete Rückstellung erhalten. Die Pensionsver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.3.2 Bestimmung der Höhe der Pensionsanwartschaft am Bilanzstichtag

Rz. 83b Nach dem Stichtagsprinzip richtet sich die Höhe der Pensionsrückstellung zu einem bestimmten Bilanzstichtag nach dem am Bilanzstichtag erreichten Verpflichtungsumfang. Die künftigen Pensionsleistungen sind mit dem Betrag anzusetzen, der sich nach den Verhältnissen des Stichtags ergibt (§ 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 2 S. 2 Halbs. 2 EStG). Dieser Leistungsumfang wird dann aller...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.4 Übernahme von Pensionsverpflichtungen; Konzernverhältnisse

Rz. 117 Pensionsverpflichtungen sind grundsätzlich – meist mit, teilweise aber auch ohne Mitwirkung des Begünstigten – auf Dritte übertragbar. Dabei sind 2 Fallgruppen zu unterscheiden: zum einen die Übertragung zwischen den unterschiedlichen Durchführungswegen im Bereich desselben zusagenden Arbeitgebers, zum anderen die Übernahme der Versorgungsverpflichtung durch einen ne...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.1.2 Allgemeine Voraussetzungen der Rückstellungsbildung

Rz. 35 Pensionsrückstellungen sind Rückstellungen im üblichen Sinn. Für sie gelten somit auch die allgemeinen Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen. Die zugrunde liegende Verpflichtung muss Schuldcharakter haben (oder jedenfalls eine wirtschaftliche Last darstellen), wirtschaftlich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr verursacht sein und es muss eine hinreichende Wah...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.2.1.2 Entgeltumwandlung (arbeitnehmerfinanzierte Zusagen)

Rz. 80a Beruht eine Pensionszusage auf der Umwandlung künftiger Entgeltansprüche des Arbeitnehmers i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG (vgl. Rz. 3b, Rz. 68c), so handelt es sich um eine sog. arbeitnehmerfinanzierte Zusage. Eine Entgeltumwandlung kann auch teilweise erfolgen. Soweit die Zusage arbeitnehmerfinanziert ist, tritt nach § 1b Abs. 5 BetrAVG ohne Weiteres Unverfallbar...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.1.3 Teilwertverfahren

Rz. 75 Das seit 1975 geltende Teilwertverfahren ist ebenfalls eine Art versicherungsmathematischer Gleichverteilung. Allerdings wird hierbei die Verteilung nicht nur auf den Zeitraum zwischen Zusage und voraussichtlichem Versorgungseintritt vorgenommen; der Verteilungszeitraum beginnt vielmehr grundsätzlich bereits mit Beginn des Dienstverhältnisses, frühestens jedoch mit Be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.2.2 Teilwert nach Beendigung des Dienstverhältnisses, Abs. 3 S. 2 Nr. 2 Alt. 1

Rz. 81 Scheidet der Pensionsberechtigte im Anwartschaftszeitraum aus dem Dienstverhältnis aus und bleibt, wie insbesondere nach Eintritt der Unverfallbarkeit, seine Anwartschaft gleichwohl erhalten, so entfällt die Möglichkeit, die notwendige Ansammlung des Rückstellungsvolumens weiterhin auf die Wirtschaftsjahre einer aktiven Tätigkeit des Pensionsberechtigten zu verteilen....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.3 Alternativ: Eintritt der Unverfallbarkeit

Rz. 68c Neben das Mindestalter tritt als alternatives Mindesterfordernis der Eintritt der Unverfallbarkeit. Damit kann eine Pensionsrückstellung unabhängig vom Lebensalter des Pensionsberechtigten gebildet werden, sobald die Pensionsanwartschaft unverfallbar geworden ist. Dies hat Bedeutung bei Entgeltumwandlungen i. S. d. § 1a BetrAVG (vgl. Vor § 4b EStG Rz. 49). Denn nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.1.2 Versicherungsmathematische Gleichverteilung

Rz. 73 Die versicherungsmathematische Gleichverteilung beruht auf der Überlegung, dass die Ansammlung einer Rückstellung auf einen bestimmten Zeitraum zu verteilen ist. Endzeitpunkt dieses Zeitraums ist der voraussichtliche Eintritt des Versorgungsfalls. Anfangszeitpunkt ist beim geltenden Teilwertverfahren der Zeitpunkt des Dienstbeginns, genauer der Beginn des Wirtschaftsj...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.1 Einzelbewertungsprinzip

Rz. 77 Pensionsrückstellungen werden üblicherweise in der Bilanz mit einem Sammelposten ausgewiesen, weil es sich i. d. R. um eine Vielzahl gleichartiger Posten handelt. Gleichwohl ist der Teilwert einer jeden Pensionsverpflichtung grundsätzlich einzeln zu bewerten, weil jede Pensionsverpflichtung ein besonderes, von den anderen Verpflichtungen unabhängiges Wirtschaftsgut da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.2 Besondere Voraussetzungen der Rückstellungsbildung

Rz. 38 Für die Bildung von Pensionsrückstellungen enthält § 6a Abs. 1 EStG vier einschränkende Voraussetzungen. Eine Pensionsrückstellung darf nach Nr. 1 bis 3 dieser Vorschrift nur gebildet werden, wenn und soweit ein Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen besteht (Nr. 1), die Zusage sich nicht auf künftige gewinnabhängige Bezüge erstreckt, keinen schädlichen Widerrufsvo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.1.3 Unmittelbare Zusage

Rz. 27 Im Rahmen des dargelegten Bereichs der Altersversorgung erfasst die Regelung des § 6a EStG ausschließlich die sog. unmittelbaren Versorgungszusagen: Der Arbeitgeber verpflichtet sich selbst zur Erbringung der Versorgungsleistungen, der Begünstigte hat nur ihm gegenüber Versorgungsansprüche. Damit ist der Bereich der Pensionsrückstellungen zunächst von der Direktversich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.2.1 Grundsatz

Rz. 106 Pensionszusagen des Einzelunternehmers zugunsten seiner eigenen Person sind zivilrechtlich nicht möglich[1] und stellten – ihre zivilrechtliche Zulässigkeit unterstellt – Gewinnverwendung und deshalb Entnahmen dar; sie dürfen nicht nur gem. § 4 Abs. 1 und 4 EStG den Gewinn nicht mindern, eine Pensionsrückstellung für einen Einzelunternehmer würde zudem einen bilanzie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 7 Auflösung von Pensionsrückstellungen

Rz. 96 Das Gesetz enthält keine ausdrücklichen Vorschriften über die Auflösung der Pensionsrückstellungen. Das ist auch nicht erforderlich, denn die teilweise oder vollständige Auflösung einer Pensionsrückstellung ergibt sich von selbst als Folge der Verminderung des nach § 6a Abs. 3 EStG errechneten Teilwerts, wenn die Pensionsverpflichtung wegfällt oder sich vermindert. Fä...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.3.3 Änderungen der zugesagten Pensionsleistungen im Anwartschaftszeitraum

Rz. 84 Künftige Veränderungen der Pensionsleistungen – also Erhöhungen und Verminderungen nach Schluss des jeweiligen Wirtschaftsjahres – dürfen somit bei der Teilwertberechnung dieses Bilanzstichtags nach § 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 4 EStG nicht berücksichtigt werden, wenn sie hinsichtlich des Zeitpunkts ihres Wirksamwerdens oder ihres Umfangs ungewiss sind. Dazu gehört bei w...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.6 Steuerrechtliche Bedeutung des § 6a EStG

1.6.1 Für Altzusagen: Steuerrechtliches Passivierungswahlrecht Rz. 13 Soweit für die Handelsbilanz ein Passivierungswahlrecht galt (Rz. 9) bzw. durch die Übergangsregelung des Art. 28 EGHGB noch gilt (Rz. 10), lag bzw. liegt die steuerrechtliche Bedeutung des § 6a EStG – neben den Regelungen zur Höhe der Pensionsrückstellung – darin, das handelsrechtliche Bilanzierungswahlrec...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2 Anwendungsbereich

2.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 19 Nach § 6a EStG darf für eine Pensionsverpflichtung eine Rückstellung gebildet werden. Vorausgesetzt ist eine betriebliche Veranlassung. Eine Rückstellungsbildung setzt Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder Bilanzierung nach § 5 EStG voraus. Bei Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG wirken sich er...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9 Sonderfälle

9.1 Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft Rz. 102 Der Geschäftsführer (bzw. das Vorstandsmitglied[1]) einer Kapitalgesellschaft ist Organ der Gesellschaft. In dieser Funktion ist er zur Ausübung der Geschäftsführungstätigkeit verpflichtet. Ob er daneben auch aufgrund eines Arbeitsvertrags dienstleistungsverpflichtet sein kann, ist...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.1 Allgemeines

3.1.1 Verhältnis der Vorschrift zu §§ 5, 6 EStG Rz. 32 § 6a EStG beinhaltet eine besondere Regelung für Rückstellungen für Pensionsverbindlichkeiten. Diese Regelung ist spezieller als die allgemeinen Rechtsgrundsätze, wie sie nach §§ 5, 6 EStG unter Einbeziehung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Rückstellungen allgemeiner Arten gelten. Soweit § 6a EStG Vorschrift...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.2 Persönlicher Geltungsbereich

2.2.1 Pensionsberechtigter, Pensionsverpflichteter Rz. 29 Die Vorschrift bestimmt den Kreis derer, die als Berechtigte und Verpflichtete einer Pensionsverpflichtung infrage kommen, nur mittelbar. § 6a Abs. 1 EStG verwendet den wenig deutlichen Begriff des Pensionsberechtigten. Daraus wäre zu folgern, dass dazu jeder gehören kann, der eine Pensionszusage erhalten hat. Aus § 6a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3 Voraussetzungen für die Bildung von Pensionsrückstellungen (Abs. 1)

3.1 Allgemeines 3.1.1 Verhältnis der Vorschrift zu §§ 5, 6 EStG Rz. 32 § 6a EStG beinhaltet eine besondere Regelung für Rückstellungen für Pensionsverbindlichkeiten. Diese Regelung ist spezieller als die allgemeinen Rechtsgrundsätze, wie sie nach §§ 5, 6 EStG unter Einbeziehung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für Rückstellungen allgemeiner Arten gelten. Soweit § 6a ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 6 Jährliche Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen (§ 6a Abs. 4 EStG); Nachholverbot

6.1 Höchstbetrag und Nachholverbot (§ 6a Abs. 4 S. 1 EStG) Rz. 88 Eine Pensionsrückstellung darf nach § 6a Abs. 4 S. 1 EStG in einem Wirtschaftsjahr höchstens um den Unterschied zwischen dem Teilwert der Pensionsverpflichtung am Schluss des Wirtschaftsjahres und am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres erhöht werden (Teilwertdifferenz). Wesentlich für das Verständnis ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4 Beginn der Rückstellungsbildung

4.1 Unterscheidung zwischen Anwartschaft und Eintritt des Versorgungsfalls Rz. 63 § 6a Abs. 2 EStG unterscheidet für die erstmalige Rückstellungsbildung zwischen einer Rückstellung vor Eintritt des Versorgungsfalls (Abs. 2 Nr. 1), Rückstellung nach Eintritt des Versorgungsfalls (Abs. 2 Nr. 2). Vor Eintritt des Versorgungsfalls, also im Zeitraum der Anwartschaft, darf eine Rückst...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 6a EStG wurde erstmals 1954 kodifiziert. In früherer Zeit hatte der RFH die steuerliche Anerkennung von Pensionsrückstellungen entsprechend der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung, Kapital zur Finanzierung der späteren Rentenzahlung anzusammeln, unter dem Gesichtspunkt der Eigenversicherung gesehen und Zuführungen zum Rückstellungskapital i. S. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.2.1.1 Arbeitgeberfinanzierte Zusagen

Rz. 80 Bis zum Eintritt des Versorgungsfalls, also im Anwartschaftszeitraum, ist der Teilwert der Pensionsrückstellung – solange das Dienstverhältnis fortbesteht – zu bemessen nach dem Barwert der künftigen Pensionsleistungen abzüglich des sich auf denselben Zeitpunkt ergebenden Barwerts noch ausstehender, betragsmäßig gleichbleibender Jahresbeträge.[1] Der Barwert der künft...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.3.5 Vorgeschriebener Rechnungszinsfuß (§ 6a Abs. 3 S. 3 EStG)

Rz. 87 Bei der Berechnung des Teilwerts ist ein Rechnungszinsfuß von 6 % anzusetzen:[1] Dieser Zinsfuß gilt für die Berechnung der Barwerte, die für Wirtschaftsjahre ermittelt werden, die nach dem 31.12.1981 enden (§ 52 Abs. 5 EStG i. d. F. des Zweiten Haushaltsstrukturgesetzes; vgl. Rz. 3a). Für frühere Wirtschaftsjahre galt ein Zinsfuß von 5,5 %. Durch die Erhöhung des Zin...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.6.3 Für Neuzusagen: Keine Bindung an den Handelsbilanzansatz

Rz. 17 Da nunmehr aufgrund der Maßgeblichkeit auch steuerrechtlich Passivierungszwang und kein Wahlrecht besteht[1], ist heute kein Raum mehr für die Auswirkungen der sog. umgekehrten Maßgeblichkeit. Deshalb schließt das Unterlassen einer Rückstellungsbildung in der Handelsbilanz unter Verstoß gegen die (handelsrechtliche) Passivierungspflicht einen Bilanzausweis in der Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.2.3.6 Anrechnung von Wartezeiten und Vorschaltzeiten (§ 6a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 S. 5 EStG)

Rz. 87c Die Zeit zwischen Dienstbeginn und Pensionszusage ist nur dann als Wartezeit zu behandeln, wenn sie in der Pensionszusage ausdrücklich als solche bestimmt ist.[1] Zu den Regelungsmotiven s. Rz. 87d. Wartezeit ist eine ausschließlich zeitbezogene Voraussetzung für den Beginn der Leistungsverpflichtung des Pensionsverpflichteten. Sie liegt vor, wenn in einer Pensionszus...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.5 Rückdeckungsversicherung; Verbot der Doppelfinanzierung

Rz. 119 Der Unternehmer kann das Risiko, vorzeitig oder termingerecht aus der Pensionszusage in Anspruch genommen zu werden, durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung versichern. Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter aus der Rückdeckungsversicherung ist der Unternehmer, Versicherter ist der Arbeitnehmer. Erfasst der Rückversicherungsvertrag die gesamten möglichen A...mehr