Fachbeiträge & Kommentare zu Persönlichkeitsrecht

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / III. Offenheit der Ehe für drittes Geschlecht

Jüngst hat das BVerfG in einem sehr sorgfältig begründeten Beschluss entschieden, dass im Hinblick auf den Schutz der im Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verankerten geschlechtliche Identität sowie auf Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG auch Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, einen Ansp...mehr

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§ 3 Rechte Dritter an den a... / 4. Zwischenergebnis

Rz. 39 Zu Lebzeiten des Erblassers kommt es für sein Recht an solchen Inhalten, die (auch) die privaten Interessen Dritter betreffen, auf die Frage an, ob der Erblasser durch das "Innehaben und Betrachten" solcher Inhalte, seien es nun Fotos, Nachrichten, Notizen etc., das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verletzt. Ein Recht an den Inhalten hat der Erblasser d...mehr

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§ 2 Speichermedien beim Erb... / VIII. Zusammenfassung der dem Erbgang zugrunde liegenden Prinzipien

Rz. 63 Das deutsche Erbrecht geht von dem Grundsatz der Universalsukzession aus, so dass grundsätzlich alle Rechtsverhältnisse des Erblassers auf die Erben übergehen. Dabei kommt es auf einen wirtschaftlichen Wert des Rechts nicht an. Auch wirtschaftlich wertlose Rechte sind Vermögen im Sinne des § 1922 BGB. Gehen Rechte ausnahmsweise nicht mit dem Erbgang über, so ist das i...mehr

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§ 2 Speichermedien beim Erb... / c) Aussortieren von höchstpersönlichen Inhalten zugunsten der Angehörigen beim Erbgang?

Rz. 17 Im Rahmen der Diskussion ist die Frage aufgekommen, ob höchstpersönliche Inhalte statt den Erben den nächsten Angehörigen des Erblassers zugänglich gemacht werden müssen. Das KG schreibt in seinem Urteil zur Rechtsnachfolge in ein Benutzerkonto bei dem sozialen Netzwerk "Facebook" zu dieser Fragestellung wörtlich:[17] Zitat "Die herrschende Meinung in der Literatur geht...mehr

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Verwertbarkeit von Dash-Cam... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… II. Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg …" [16] 1. Das Erstgericht hat sich zutreffend die Überzeugung gebildet, dass die im Bekl.-Lkw installierte Dashcam so konfiguriert war, dass sie nur bei starker Erschütterung ein insgesamt 30 Sekunden langes Aufzeichnungssegment aus dem Zwischenspeicher dauerhaft auf die eingesetzte SD-Karte speichert, jed...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / V. Einschaltung Privater

Rz. 86 Derzeit wird diskutiert, in welcher Weise private Dienstleister polizeiliche Aufgaben übernehmen dürfen und inwieweit diese Erhebungen verwendet werden dürfen. Dies betrifft zum einen die Verwendung von Dashcam-Aufzeichnungen, zum anderen die jüngst entschiedenen Messungen durch Private. Auf dem Verkehrsgerichtstag 2016 hat sich eine Arbeitsgruppe[86] intensiv mit dies...mehr

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§ 3 Rechte Dritter an den a... / 3. Einwilligung beim Austausch unter Privaten

Rz. 33 Wie wir oben gesehen haben (siehe Rdn 29) geht der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aber eben nur so weit, wie der Betroffene den Bereich seiner privaten Lebensführung nicht selbst freiwillig gegenüber anderen öffnet und diese daran teilhaben lässt. Wer also mit einem Kommunikationspartner Nachrichten austauscht, ihm Fotos von sich zur Verfügung stellt ode...mehr

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§ 3 Rechte Dritter an den a... / a) Auslegung der Einwilligung

Rz. 34 Die dogmatische Einordnung der Einwilligung ist umstritten. Man kann sie einordnen als rechtsgeschäftliche Willenserklärung, als rechtsgeschäftsähnliche Erklärung oder auch als Realakt.[27] Abhängig von der Antwort auf diese Frage wird auch unterschiedlich beurteilt, ob eine Einwilligung widerrufen werden kann.[28] Der BGH hat sich in diesem Streit nicht abschließend ...mehr

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§ 3 Rechte Dritter an den a... / 5. Umfang der Verfügungsbefugnis des Erblassers

Rz. 40 Die Auslegung entscheidet in Zweifelsfällen auch darüber, in welchem Umfang der Erblasser zur Verfügung über solche Inhalte befugt ist. So wird es bspw. regelmäßig der Üblichkeit entsprechen, dass der Erblasser mit seiner Familie oder Freunden über Briefe spricht, die er erhalten hat, oder mit ihnen Fotos teilt. Anders ist es, wenn die Inhalte nicht im privaten Bereic...mehr

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§ 3 Rechte Dritter an den a... / E. Ergebnis

Rz. 46 Sofern die auf den Datenträgern des Erblassers gespeicherten Inhalte (auch) die Rechte Dritter betreffen, so ist zu prüfen, ob die Erben gegenüber diesen Dritten ein Recht zum "Behaltendürfen" an diesen Inhalten geltend machen können. Rz. 47 Betreffen die Inhalte Immaterialgüterrechte eines Dritten und hatte bereits der Erblasser diese Immaterialgüterrechte ohne Zustim...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / dd) Sozial- vs. Privatsphäre

Rz. 215 Weiterhin kann zu berücksichtigen sein, ob die nach Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO verarbeiteten Daten solche sind, die der Sozial- oder Privatsphäre des Betroffenen zuzuordnen sind. Rz. 216 Der Begriff "Privatleben" umfasst unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR[283] eine Reihe von Aspekten, die sich auf die Identität einer Person beziehen, wie ihren Namen, i...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / V. Verfassungsrechtlicher Schutz der Bestandslebenspartnerschaften

Der Gesetzgeber hat bestehende Eingetragene Lebenspartnerschaften nicht von Gesetzes wegen in Ehen umgewandelt, sondern lediglich das Angebot einer – in Identitätskontinuität stehenden[146] – Umwandlung auf Antrag gemacht (§ 20a LPartG). Eine automatische Überführung in die Ehe hätte das Allgemeine Persönlichkeitsrecht derjenigen bestehenden Lebenspartnerschaften verletzt, d...mehr

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§ 9 Das Beschäftigungsdaten... / IV. Nicht berücksichtigte Bewerber

Rz. 60 Die weitere Speicherung personenbezogener Daten von abgewiesenen Bewerbern ist in aller Regel nicht erforderlich.[36] Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schließt das Recht ein, darüber zu bestimmen, ob der Arbeitgeber die im Bewerbungsverfahren erfragten persönlichen Daten aufbewahren darf oder ob deren Vernichtung verlangt werden kann. Rz. 61 Es sind Fälle denkbar, i...mehr

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§ 2 Speichermedien beim Erb... / D. Konsequenzen für den digitalen Nachlass

Rz. 66 Für vom Erblasser hinterlassene Geräte und Speichermedien gelten die allgemeinen Regeln. Auf die Erben geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB insbesondere das Eigentum an den Geräten und den Speichermedien über. Das gilt auch für das aus dem Eigentum folgende Recht an den darauf gespeicherten Dateien samt den durch sie vermittelten Inhalten. Rz. 67 Mit ...mehr

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§ 3 Rechte Dritter an den a... / 1. Intime und weniger intime Fotos

Rz. 26 Die Klägerin hatte nach dem Ende der Beziehung von ihrem ehemaligen Lebenspartner die Löschung aller Fotos und Filmaufnahmen verlangt, die er im Laufe ihrer Beziehung von der Klägerin angefertigt hatte und die er überwiegend in digitaler Form aufbewahrte. Das in der 1. Instanz zuständige LG Koblenz hatte diesem Antrag nur insoweit entsprochen, als die jeweiligen Aufna...mehr

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§ 3 Rechte Dritter an den a... / b) Kernbereich der privaten Lebensgestaltung

Rz. 35 Im konkreten Fall bestätigte der BGH die Auslegung der Einwilligung durch das OLG Koblenz, wonach bei intimen, während des Bestehens einer Beziehung angefertigten Fotos die Einwilligung nur für die Dauer der Beziehung erteilt sei. Insbesondere weil die Einwilligung nicht auf der Basis eines Vertrages und nicht gegen Geld, wie etwa bei einem professionellen Modell, son...mehr

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§ 1 Einführung / I. Speichermedien beim Erblasser

Rz. 43 Wir beginnen die Untersuchung in § 2 damit, dass wir die Rechtsnachfolge nach dem Erblasser untersuchen, und zwar zunächst nur mit Blick auf die bei ihm vorhandenen Speichermedien und die dort gespeicherten Daten. Etwaige Rechte Dritter werden dabei zunächst außen vor gelassen. Rz. 44 Gemeint sind Fälle, in denen nur Rechte des Erblassers betroffen sind, etwa der Fall,...mehr

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§ 7 Sicherungsmechanismen z... / 2. Videoüberwachung

Rz. 20 Soweit – in sicherheitsrelevanten Bereichen – die Einführung von Videoüberwachungstechniken grundsätzlich als rechtmäßig betrachtet werden kann,[28] stellt sich die Frage, ob derartige Daten unter Berücksichtigung des mit einer Videoüberwachung verbundenen Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen zur Zweckverfolgung zwingend "klar" ang...mehr

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Verwertbarkeit von Dash-Cam... / Leitsatz

1. Die Verwertung von sog. Dash-Cam-Aufzeichnungen zur Beweisführung über Verkehrsunfälle ist im Zivilprozess zulässig. Dies gilt jedenfalls für im Fahrzeug auf dem Armaturenbrett fest installierte Kameras, die in Fahrtrichtung, also nach vorne, ausgerichtet sind und bei Autobahnfahrten betrieben werden. Persönlichkeitsrechte des Unfallgegners sind durch diese Art von Aufzei...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / 1. Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, Art. 17 Abs. 3 lit. a) DSGVO

Rz. 96 Ein Löschungsanspruch der betroffenen Person und eine Löschpflicht des Verantwortlichen besteht nicht, soweit die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information weiterhin erforderlich ist. Rz. 97 In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist seit jeher anerkannt, dass zum effektiven Persönlichkeitsschutz auch der sog. Indiskretionsschut...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / f) Mögliche Folgen der Verarbeitung für den Betroffenen

Rz. 241 Zitat "Je negativer oder unsicherer die Folgen der Verarbeitung sein könnten, umso unwahrscheinlicher ist es alles in allem, dass die Verarbeitung als zulässig angesehen wird. In diesem Zusammenhang wäre sicherlich das Vorhandensein alternativer Methoden zum Erreichen der von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen angestrebten Ziele, die weniger schädliche Folgen f...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / IV. Verfassungsrechtlicher Schutz für gleichgeschlechtliche Ehen

Künftig wird sich auch die Frage stellen, welchen Grundrechtsschutz gleichgeschlechtliche Ehen bzw. der Wunsch genießen, eine solche Ehe einzugehen. Eine Rückabwicklung der erfolgten Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist zwar keine ernsthafte politische Option und auch kein realistisches Bedrohungsszenario. Gleichwohl stellt sich die Frage, wie Ehen, die unter ...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / (3) Identifizierende Presseberichterstattungen

Rz. 198 Schließlich ist in diesem Zusammenhang auch an die Tätigkeit von Presseunternehmen zu denken, die im Rahmen der sog. identifizierbaren Berichterstattung oft personenbezogene Daten verarbeiten. Unter konkret datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sind diese Fälle, soweit ersichtlich, bislang nicht Gegenstand des rechtlichen Diskurses gewesen. Oftmals verfolgt die Pres...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / a) Freiwilligkeit im Beschäftigungsverhältnis

Rz. 5 Mit Blick auf den Gesichtspunkt der Freiwilligkeit wird bereits heute die Einwilligung im Arbeitsrecht und auch bei allen anderen Beschäftigungsverhältnissen als problematisch[10] eingestuft. Rz. 6 Die Problematik konzentriert sich dabei auf die regelmäßig existenzielle Bedeutung des Arbeitsplatzes, die dazu führen soll, dass ein Beschäftigter normalerweise nicht dem "W...mehr

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§ 9 Das Beschäftigungsdaten... / II. Aufbau des § 26 BDSG-Neu

Rz. 14 § 26 BDSG-Neu führt die spezialgesetzliche Regelung des § 32 BDSG im Wesentlichen fort und passt den Wortlaut der Norm lediglich an die Terminologie der DSGVO an. Die Norm gliedert sich in insgesamt acht Absätze. Rz. 15 Absatz 1 regelt, wie bisher § 32 Abs. 1 BDSG, zu welchen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten vor, im und nach dem Beschäft...mehr

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§ 3 Rechte Dritter an den a... / II. Die Rechtslage nach dem Tod des Erblassers

Rz. 43 Ist der Erblasser verstorben, muss nach dem oben Gesagten die Einwilligung des betroffenen Dritten dahin ausgelegt werden, ob sie auch für die Erben fortbestehen soll oder nicht. Wie wir gesehen haben, ist ein wesentlicher Abwägungsfaktor dabei die "Üblichkeit" oder "Verkehrssitte". Womit muss der Dritte rechnen, wenn er seinen privaten Lebensbereich für andere öffnet...mehr

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§ 1 Einführung / V. Zusammenfassung

Rz. 39 Für unsere weiteren Überlegungen zum digitalen Nachlass können wir an dieser Stelle das Folgende festhalten:mehr

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§ 10 Rechtliche Maßnahmen z... / B. Vereinbarungen mit den Anbietern

Rz. 15 Erklärt ein Nutzer gegenüber einem Anbieter – in der Regel über ein diesem vorgesehenes Onlineformular – bestimmte Personen für zuständig, über seine bei diesem Anbieter gespeicherten digitalen Inhalte zu verfügen, so ist dies rechtlich als Außenvollmacht nach § 167 Abs. 1 Alt. 2 BGB zu qualifizieren. Erklärt der Nutzer, dass der Account im Todesfall an eine bestimmte...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / b) Freiheitsrechts-relative Gewährleistung

Die Folgen aus diesem objektiven Gehalt des Art. 6 Abs. 1 GG sind freilich schon aus einem wichtigen Grund zu relativieren: Das Ehegrundrecht ist nicht nur Institutsgarantie, sondern zugleich und sogar vorrangig Individualgrundrecht.[53] Und Individualgrundrechte können ihrerseits der Durchsetzung objektiver Ziele tradierter Institutsrichtigkeit Grenzen ziehen.[54] So hat da...mehr

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§ 2 Speichermedien beim Erb... / A. Einleitung

Rz. 1 In diesem Abschnitt gehen wir auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Erblasser und seinen Rechtsnachfolgern ein (vgl. § 1 Rdn 43). An dem folgenden, an unseren Ausgangsfall (siehe § 1 Rdn 53) anknüpfenden Beispiel werden wir die rechtliche Problematik hier in § 2 näher veranschaulichen: Beispiel L findet auf den diversen von A genutzten Speichermedien (Festplatte des PCs...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / b) Haftung der Partner untereinander

Rz. 182 Da die nichteheliche Lebensgemeinschaft durch die enge und persönliche Verbundenheit der Partner zueinander geprägt ist, ist allgemein anerkannt, dass die Partner einander nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften. Näher begründet wird dies mit der Annahme einer stillschweigenden Vereinbarung über eine Haftungsbegrenzung im Rahmen des § 277 BGB [163] oder mit de...mehr

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§ 2 Speichermedien beim Erb... / 1. Keine Rechtsgrundlage für einen Übergang auf die nächsten Angehörigen

Rz. 48 Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse ist kein Platz für einen Übergang von Rechten an Inhalten auf die (nächsten) Angehörigen des Erben. Rz. 49 Das KG[64] führt zwar aus: "Auf der anderen Seite nimmt es das Gesetz aber offensichtlich hin, dass über die Verkörperung und den damit einhergehenden Vermögensbezug auch höchstpersönliche Inhalte dem Erben zukommen, auch wenn...mehr

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§ 9 Das Beschäftigungsdaten... / II. Bewerberprofilerstellung anhand öffentlich zugänglicher Quellen

Rz. 33 Soweit es für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem (zukünftigen) Beschäftigten erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten auch im Vorfeld der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden (§ 26 Abs. 1 BDSG-Neu). Rz. 34 Nach der Zweckbestimmung des Anbahnungsverhältnisses, welches durch eine Bewerbung begründet wird, kann die Erhebung ...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / dd) Und schließlich: Eheschutz als bloßer Namensschutz?

Selbst wenn man dies anders bewerten wollte als hier, müsste reflektiert werden, welcher spezifische Schutzbedarf eigentlich befriedigt werden soll, wenn die Institutsgarantie der Ehe in Art. 6 Abs. 1 GG tatsächlich ein Ehemonopol heterosexueller Paare absichern würde. Das BVerfG hat durch seine Rechtsprechung seit 2009 über Art. 3 Abs. 1 GG eine fast vollständige Angleichun...mehr

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / I. Allgemeines

Rz. 14 Bei der Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens ist zu unterscheiden zwischen der Rechtsgrundlage einerseits und der Art bzw. dem Inhalt des beizubringenden Gutachtens andererseits. Im Übrigen gilt insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Aus dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts folgt, dass es eines Sachverständigengutachtens nur bedarf, wenn...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / (4) Politscher Meinungskampf

Rz. 201 Ebenso kann das "berechtigte Interesse" des Verantwortlichen im sog. "politischen Meinungskampf",[270] mit einem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zusammentreffen; auch hier kollidieren in aller Regel das Recht auf freie Meinungsäußerung mit Persönlichkeitsrechten Dritter.mehr

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FF 1/2018, Familienrechtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Interview mit Prof. Dr. Gabriele Britz, Richterin des Bundesverfassungsgerichts (1. Senat) Prof. Dr. Gabriele Britz Schnitzler/FF: Sie sind seit Februar 2011 Mitglied des für wesentliche Teile des Familienrechts zuständigen Senats beim Bundesverfassungsgericht. Die Hälfte der Amtszeit ist vielleicht ein ganz guter Zeitpunkt, Sie zu befragen. Welche Entscheidungen aus der Zeit ...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / aa) Träger der elterlichen Verantwortung – Ein Elternteil ausreichend?

Rz. 51 Die Verordnung selbst trifft keine nähere Bestimmung dazu, wer "Träger der elterlichen Verantwortung" ist und lässt somit die familienrechtlichen Bestimmungen in den jeweiligen Mitgliedstaaten zur Anwendung gelangen.[92] Nicht beantwortet ist damit die – jedenfalls in Deutschland – seit einiger Zeit umstrittene Frage, ob hier eine Einwilligung bzw. Zustimmung durch be...mehr

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§ 1 Einführung / III. Zentrale Punkte der Diskussion

Rz. 9 Bereits oben wurden die Urteile des LG Berlin und des KG zur Rechtsnachfolge in ein Benutzerkonto bei Facebook erwähnt. Der dort von den Gerichten entschiedene Lebenssachverhalt zeigt zum einen auf, welche schwerwiegenden Auswirkungen die digitale Revolution auf den Umgang der Hinterbliebenen mit dem Tod eines Menschen und der Abwicklung seines Nachlasses haben kann, u...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 4. Information zu Rechtsfragen

Rz. 39 Das Recht der Fahrerlaubnis ist umfassend geregelt, einschließlich der Regeln des internationalen Kraftverkehrs. Neben der Sachverhaltsinformation, die durch das Mandantengespräch und durch Zeugenaussagen und ggf. durch Konsultation von Sachverständigen zu erreichen ist, ist die Beschaffung von Rechtsinformationen erforderlich. Unter Rechtsinformation ist das Beschaff...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / B. Stellung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung im Fahrerlaubniswesen

Rz. 11 Der öffentliche Straßenverkehr ist ein sehr komplexes Zusammenspiel vieler verschiedener Teilnehmer und wird aufgrund seines hohen Gefährdungspotenzials stark reglementiert. Zu den wichtigsten Gesetzesgrundlagen zählen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Hierin ist für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen bindend festgelegt, wie si...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / 1. Allgemeine Anforderungen

Rz. 186 Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO ist eng auszulegen, damit er nicht zum Auffangtatbestand für beliebige Datenverarbeitungen umfunktioniert wird.[241] Dennoch wäre es verfehlt Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO als "Ausnahme zum Regelfall" zu begreifen und den Anwendungsbereich der Vorschrift gegenüber den sonstigen Erlaubnistatbeständen geringer zu gewichten. Ein solches Verständ...mehr

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§ 10 Rechtliche Maßnahmen z... / C. (Vorsorge-)Vollmachten

Rz. 19 Die Vollmacht kann formfrei (Erst-Recht-Schluss aus § 167 Abs. 2 BGB) und auch konkludent erteilt werden. Eine wirksame Innenbevollmächtigung nach § 167 Abs. 1 Alt. 1 BGB wird man nach §§ 133, 157 BGB regelmäßig schon in der Bekanntgabe der Zugangsdaten an bestimmte Personen sehen müssen.[32] Erfasst ist das digitale Vermögen aber auch von einer allgemeinen Generalvol...mehr

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§ 6 Rechte des Betroffenen / cc) Sonderproblem Auskunft über Inhalte der Patientenakte

Rz. 39 Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO soll sich nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers auch auf das Recht beziehen, Auskunft über die eigenen gesundheitsbezogenen Daten zu erhalten. Dies können Daten in Patientenakten sein, die Informationen wie enthalten...mehr

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§ 1 Von der Richtlinie zur ... / C. Richtlinie 95/46/EG

Rz. 32 Zur Einschränkung der Datenschutzgrundrechte bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, also in erster Linie eines der in Art. 288 AEUV genannten Instrumente, namentlich einer Verordnung, einer Richtlinie oder eines Beschlusses. Vor Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon war die Europäische Union insoweit mit einem besonderen Problem konfrontiert: Mangels einer datensc...mehr

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§ 7 Sicherungsmechanismen z... / 1. Fachliche Eignung

Rz. 145 Nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO wird der Datenschutzbeauftragte "auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie auf der Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung der in Art. 39 DSGVO genannten Aufgaben." Rz. 146 Zum Datenschutzbeauftragten darf damit nur best...mehr

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§ 1 Von der Richtlinie zur ... / II. Grundrechtecharta

Rz. 7 Die durch Art. 6 Abs. 1 EUV in Bezug genommene Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh)[7] kodifiziert Grund- und Menschenrechte im Rahmen der Europäischen Union. Sie wurde ursprünglich vom ersten Europäischen Konvent unter dem Vorsitz von Roman Herzog erarbeitet. Mit der Charta sind die EU-Grundrechte erstmals umfassend schriftlich und in einer verständlic...mehr

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FF 12/2017, Personenstandsrecht muss weite-ren positiven Geschlechtseintrag zulassen

BVerfG, Beschl. v. 10.10.2017 –1 BvR 2019/16 Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag "weiblich" oder "männlich" keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts m...mehr

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zfs 10/2017, Rechtsfolgen d... / 2 Aus den Gründen:

[18] "… 1. Rechtsfehlerhaft hat es das BG versäumt zu prüfen, ob die von der Bekl. zur Frage vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen des VN und der Versicherten durchgeführte Erhebung von Gesundheitsdaten der Kl. bei ihren gesetzlichen Krankenversicherern und Ärzten gegen die Vorgaben der verfassungsgerichtlichen Rspr. zum Recht des Versicherten auf informationelle Selbs...mehr

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Videoüberwachung öffentlich... / 4.2 Videokameras in Privathäusern: widersprüchliche Urteile

Zum Thema Überwachung in Privathäusern ist die Situation nicht ganz klar. Es gibt widersprüchliche Gerichtsurteile. In den Gebäuden einer Wohneigentümergemeinschaft werden Videoanlagen von Gericht eher gestattet als in Mietshäusern. Wie die Gerichte nach dem neuen BDSG und der DSGVO urteilen, ist abzuwarten. Es ist aber anzunehmen, dass die Tendenz eher dahin geht, die Überw...mehr