Fachbeiträge & Kommentare zu Personalvertretung

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Personalrat/Personalvertretung / 4 Wahl des Personalrats

Die Wahl der Personalvertretung ist in den Vorschriften der §§ 13–26 BPersVG geregelt und wird hinsichtlich Vorbereitung und Durchführung ausgestaltet durch die Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz . Das Gesetz geht davon aus, dass Personalrat, Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat zu wählen sind, sobald die Voraussetzungen für deren Errichtung in der jeweiligen ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.1 Allgemeines

Die Personalvertretung kann ihre Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten zu wahren, nur dann erfüllen, wenn die Unabhängigkeit ihrer ehrenamtlich tätigen Mitglieder sichergestellt ist (§ 107 BPersVG). Bereits hieraus wird der Grundsatz deutlich, dass kein Personalratsmitglied bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben behindert oder wegen seiner Personalratstätigkeit bevorzugt ode...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.8 Mitwirkung

9.8.1 Inhalt des Mitwirkungsrechts Anders als bei der Mitbestimmung steht dem Personalrat in Mitwirkungsangelegenheiten kein Mitentscheidungsrecht zu. Der Dienststellenleiter muss vor Umsetzung der mitwirkungspflichtigen Maßnahme den Personalrat beteiligen. Dieser erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, welche dann zwischen den Parteien beraten werden muss. Die Dienststellenlei...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.10 Die Beteiligung bei Kündigungen und Entlassungen nach § 85 und § 86 BPersVG

Die Normen regeln die Beteiligung der Personalvertretung bei ordentlichen Kündigungen von Arbeitnehmern nach § 85 BPersVG, außerordentlichen Kündigungen von Arbeitnehmern nach § 86 BPersVG, fristlosen Entlassungen von Beamten. Der Personalrat erhält bei der ordentlichen Kündigung ein Mitwirkungsrecht, bei der außerordentlichen Kündigung und bei der Entlassung ist als Beteiligung...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.9.5 Schwarzes Brett, Informationsschriften

Dem Personalrat müssen in allen Dienststellen geeignete Plätze für Bekanntmachungen und Anschläge zur Verfügung gestellt werden ("Schwarzes Brett"). Handelt es sich um ein sehr großes Gebäude oder ist die Dienststelle in mehreren Gebäuden untergebracht, kann auch die Überlassung mehrerer Anschlagtafeln erforderlich sein. Die Mitteilungen des Personalrats müssen sich im Rahme...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.9.7 Abwicklung der Kostenerstattung

Die Personalvertretung hat ihren voraussichtlichen Finanzbedarf rechtzeitig vor Aufstellung des Haushaltsplans bei der Dienststelle geltend zu machen. Stellt eine Seite im Verlauf des Haushaltsjahres fest, dass die Mittel nicht ausreichen, hat sie dies dem Partner (Personalrat bzw. Dienststelle) rechtzeitig anzuzeigen; die Dienststelle hat sich sodann um die Nachbewilligung ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.3 Formen der Personalratsbeteiligung

Aufgabe der Personalvertretung ist es vor allem, die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle zu vertreten. Hierzu muss ihr die Möglichkeit der Einflussnahme auf alle die Beschäftigten betreffenden Maßnahmen der Dienststelle eingeräumt werden. Die Beteiligungsrechte des Personalrats stellen daher den Kern des Personalvertretungsrechts dar. Das Bundespersonalver...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12 Rechtsstellung des Personalrats und seiner Mitglieder

12.1 Allgemeines Die Personalvertretung kann ihre Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten zu wahren, nur dann erfüllen, wenn die Unabhängigkeit ihrer ehrenamtlich tätigen Mitglieder sichergestellt ist (§ 107 BPersVG). Bereits hieraus wird der Grundsatz deutlich, dass kein Personalratsmitglied bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben behindert oder wegen seiner Personalratstätigke...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9 Zusammenwirken von Personalrat und Dienststelle

9.1 Grundsätze des Zusammenwirkens 9.1.1 Die vertrauensvolle Zusammenarbeit Leitsatz für das Zusammenwirken zwischen Dienststelle und Personalrat ist das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ( § 2 Abs. 1 BPersVG ). Danach haben Dienststelle und Personalvertretung zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben vertrauensvoll zusammenzu...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.3 Freistellung von Personalratsmitgliedern

Mitglieder des Personalrats müssen auf Antrag des Personalrats von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt werden, wenn und soweit es nach Umfang und Art der Dienststelle zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist (§ 52 Abs. 1 BPersVG). Freistellung bedeutet eine Befreiung von dienstlicher Tätigkeit, die generell – also nicht jeweils für den Einzelfal...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.8.1 Inhalt des Mitwirkungsrechts

Anders als bei der Mitbestimmung steht dem Personalrat in Mitwirkungsangelegenheiten kein Mitentscheidungsrecht zu. Der Dienststellenleiter muss vor Umsetzung der mitwirkungspflichtigen Maßnahme den Personalrat beteiligen. Dieser erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, welche dann zwischen den Parteien beraten werden muss. Die Dienststellenleitung kommt also nicht umhin, sich ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 2.2 Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht

Findet das Betriebsverfassungsrecht auf eine Einrichtung Anwendung, ist grundsätzlich kein Raum für die gleichzeitige Geltung des Personalvertretungsrechts. Die jeweiligen Gesetze enthalten Kollisionsvorschriften, aus denen sich dieser Grundsatz ergibt (z. B. § 130 BetrVG und §§ 1 BPersVG). Zwischen beiden Rechtsgebieten bestehen deutliche Unterschiede. Diese sind offensichtl...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 5 Die Amtszeit des Personalrats

Die Amtszeit der Personalräte ist in den Vorschriften der §§ 27–33 BPersVG geregelt. Sie beträgt entsprechend § 27 Abs. 1 BPersVG für das Gremium regelmäßig 4 Jahre ab dem Tag der konstituierenden Sitzung. Der turnusgemäß neugewählte Personalrat übernimmt sein Mandat erst nach Ende der Amtszeit des vorherigen Personalrats. Konstituiert er sich bereits vorher, führt dies nich...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 3.2.3 Stufenvertretungen

In den Behörden werden nach § 88 BPersVG dort Stufenvertretungen gebildet, wo es eine mehrstufige Verwaltung gibt. Dies ist lediglich bei den Bundes- und Landesverwaltungen der Fall, da nur dort dreistufige Verwaltungsaufbauten zu finden sind. Praxis-Beispiel Hauptpersonalräte (= HPR) bei den Ministerien Bezirkspersonalräte (= BPR) bei den Mittelinstanzen/Regierungspräsidien Da...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 3.2.2 Gesamtpersonalrat

Soweit Außenstellen oder Teile einer Dienststelle personalvertretungsrechtlich nach § 7 BPersVG verselbstständigt sind, ist ein Gesamtpersonalrat zu bilden ( § 93 BPersVG ). Dies gilt aber nicht, wenn 2 selbstständige Dienststellen nach § 6 Abs. 1 BPersVG vorliegen (z. B. auf landesgesetzlicher Ebene die Stadtverwaltung und der Eigenbetrieb einer Stadt/Gemeinde). Der Gesamtper...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1.1 Die vertrauensvolle Zusammenarbeit

Leitsatz für das Zusammenwirken zwischen Dienststelle und Personalrat ist das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ( § 2 Abs. 1 BPersVG ). Danach haben Dienststelle und Personalvertretung zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Mit dem Programmsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit soll dem...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.2 Der Verfahrensgang zwischen Dienststelle und Personalrat

Das Verfahren wird eingeleitet durch die Absicht der Dienststellenleitung, eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme umsetzen zu wollen. In diesem Fall hat sie den Personalrat über die beabsichtigte Maßnahme zu unterrichten und seine Zustimmung zu beantragen (§ 70 Abs. 2 BPersVG). Die Unterrichtung muss umfassend und rechtzeitig sein (§ 66 Abs. 2 BPersVG). Der Personalrat kann s...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.8.2 Verfahren zwischen Dienststelle und Personalrat/Nichteinigung

Das Verfahren der Mitwirkung ergibt sich aus § 81 BPersVG. Danach steht dem Personalrat eine Äußerungsfrist von 10 Arbeitstagen zu. Äußert er sich nicht oder stimmt er der Maßnahme zu, kann die Maßnahme umgesetzt werden. Sie gilt dann nach § 81 Abs. 2 BPersVG als gebilligt. Werden Einwendungen erhoben und begründet, entscheidet die Dienststelle, ob sie den Einwendungen vollum...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 5.4 Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat

Die Mitgliedschaft eines Personalratsmitglieds erlischt gemäß § 31 BPersVG durch Ablauf der Amtszeit des Gremiums, Niederlegung des Amtes (jederzeit formlos möglich), Beendigung des Dienstverhältnisses (z. B. durch Kündigung), Ausscheiden aus der Dienststelle (durch Abordnung/Versetzung), nachträglichen Verlust der Wählbarkeit (Ernennung zur Dienststellenleitung) Eintritt in die F...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.1 Der Vorstand

Nach § 34 Abs. 1 BPersVG bildet der Personalrat aus seiner Mitte den Vorstand, bestehend aus je einem Mitglied der im Personalrat vertretenen Gruppe. Jede Gruppe wählt getrennt von der anderen ihr Vorstandsmitglied. Der Vorstand besteht somit aus 2 Mitgliedern, einem Beamtenvertreter und einem Arbeitnehmervertreter. Zudem besteht die Möglichkeit bei großen Gremien (11 oder m...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.9.2 Reisekosten

Für Reisen, die zur Erledigung von Personalratsaufgaben notwendig werden, erhalten Mitglieder des Personalrats Aufwendungsersatz in entsprechender Anwendung der beamtenrechtlichen Bestimmungen zu Reisekosten und Trennungsgeld (§ 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG) . Da es sich nicht um Dienstreisen handelt, benötigt das Personalratsmitglied hierfür keine Anordnung oder Genehmigung der...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.9.3 Räume, Geschäftsbedarf und Büropersonal

Die Dienststelle hat dem Personalrat die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Räume, den Geschäftsbedarf und das Büropersonal zur Verfügung zu stellen (§ 47Abs. 2 BPersVG). Räume einschließlich geeigneter Möblierung benötigt der Personalrat vor allem für die Durchführung von Personalratssitzungen, ggf. auch für die Abhaltung von Sprechstunden sowie für die laufende...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.5 Schutz des Arbeitsplatzes

Um die Unabhängigkeit der Personalvertretung sicherzustellen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten, Personalräte gegen ihren Willen abzuordnen oder zu versetzen oder ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen, durch § 55 BPersVG stark eingeschränkt. Zweck der Vorschrift ist außerdem die Sicherstellung der ungestörten Ausübung und Unabhängigkeit des personalvertretungsrechtlichen Man...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 5.1 Vorzeitige Neuwahlen

Fälle, in denen die Amtszeit durch eine zwingend zu erfolgende vorzeitige Neuwahl frühzeitig endet, sind in der Vorschrift des § 28 Abs. 1 BPersVG abschließend aufgezählt. Demnach ist neu zu wählen, bei erheblicher Änderung der Beschäftigtenzahl zum Stichtag von 24 Monaten vom Tag der letzten Wahl an gerechnet, bei Absinken der Zahl der Personalratsmitglieder um mehr als ein Vi...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.9.6 Tätigkeiten außerhalb des gesetzlichen Aufgabenbereichs

Kosten von Aktivitäten, die nicht zum Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Personalvertretung zählen, braucht die Dienststelle nicht zu ersetzen. Hierzu gehören etwa Aufwendungen des Personalrats für Jubiläumsgeschenke, Reisekosten für Besuche bei erkrankten Beschäftigten oder für die Teilnahme an Beerdigungen. Handelt das Personalratsmitglied in diesen Fällen jedoch im A...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1.3 Ernster Wille zur Einigung

Sowohl beim Vierteljahresgespräch als auch im Rahmen ihrer sonstigen Zusammenarbeit – etwa im Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsverfahren – müssen Dienststelle und Personalrat mit dem ernsten Willen zur Einigung verhandeln und Vorschläge zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten machen (§ 65 Satz 3 BPersVG). Das Gesetz beinhaltet also die Verpflichtung zur Kompromissbereitsc...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.5.2 Besonderer Kündigungsschutz

Personalratsmitglieder im Arbeitsverhältnis[1] genießen einen weitgehenden Kündigungsschutz: Ihre ordentliche Kündigung ist unzulässig. Eine außerordentliche Kündigung ist – sofern der hierfür erforderliche wichtige Grund überhaupt vorliegt – zulässig, wenn die zuständige Personalvertretung zustimmt oder das Verwaltungsgericht die nicht erteilte Zustimmung ersetzt. Das Verbot d...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.1 Grundsätze des Zusammenwirkens

9.1.1 Die vertrauensvolle Zusammenarbeit Leitsatz für das Zusammenwirken zwischen Dienststelle und Personalrat ist das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit ( § 2 Abs. 1 BPersVG ). Danach haben Dienststelle und Personalvertretung zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Mit dem Programmsatz der ...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7 Die Mitbestimmung

9.7.1 Inhalt des Mitbestimmungsverfahrens Das Verfahren der Mitbestimmung ist für den Bereich des Bundes in §§ 70-77 BPersVG geregelt. Dabei beinhaltet § 70 BPersVG das Verfahren zwischen der Dienststelle, die die mitbestimmungspflichtige Maßnahme beabsichtigt, sowie dem hierfür zuständigen Personalrat, das Stufenverfahren sowie in welchen Fällen im Anschluss an das Stufenver...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.5 Beschlussfassung

8.5.1 Beschlussfähigkeit Voraussetzung für einen wirksamen Beschluss ist, dass der Personalrat beschlussfähig ist. Dazu muss mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sein (§ 39 Abs. 2 BPersVG). Geladene Ersatzmitglieder sind für den Vertretungsfall vollwertige Personalräte in diesem Sinne. Die Zahl der Personalräte bemisst sich nach dem tatsächlichen Ist-Bestand und n...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.6 Schweigepflicht

Personen, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsgesetz wahrnehmen, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Einhaltung der Schweigepflicht ist Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung. Bei Verstößen läuft der Personalrat rasch Gefahr, das Vertrauen der Beschäftigten in seine Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit zu...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 2.1 Bundes- und Landespersonalvertretungsgesetze

Infolge der Föderalismusreform von 2006[1] liegt die Gesetzgebungskompetenz für das jeweilige Landespersonalvertretungsrecht bei den Ländern. Demnach bestehen im Bundesgebiet 16 Landespersonalvertretungsgesetze (in Schleswig-Holstein Mitbestimmungsgesetz genannt), welche für die Beschäftigten der Einrichtungen der jeweiligen Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie K...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 4.3 Wählbarkeit

Die Wählbarkeit bestimmt sich nach § 15 BPersVG. Danach sind wählbar alle wahlberechtigten Beschäftigten gemäß § 14 BPersVG, die seit 6 Monaten Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wählbar hingegen sind der Dienststellenleiter und sein ständiger Vertreter. Deren Ausschluss ergibt sich zwingend aus dem zu vermeidenden K...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 4.2 Wahlberechtigung

Die aktive Wahlberechtigung ergibt sich aus § 14 BPersVG . Danach sind wahlberechtigt alle Beschäftigten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet, d. h. ihren 16. Geburtstag gefeiert haben (§ 14 Abs. 1 BPersVG). Nach § 14 Abs. 1 BPersVG besitzt weiterhin nur derjenige Beschäftigte das aktive Wahlrecht, welcher am Wahltag nicht seit mehr als 12 Monaten beurlaubt ist. Beschäf...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 4.1 Bildung von Personalräten – Zahl der Mitglieder

Gemäß § 13 BPersVG sind in allen Dienststellen, die in der Regel mindestens 5 Wahlberechtigte beschäftigen, von denen 3 wählbar sind, Personalräte zu bilden. Die aktive Wahlberechtigung ergibt sich aus § 14 BPersVG, wer passiv wählbar ist, regelt § 15 BPersVG. Für die Zahl der "in der Regel" in der Dienststelle Beschäftigten ist der für die Dienststelle charakteristische Pers...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 5.3 Auflösung des Personalrats/Ausschluss eines Personalratsmitglieds

Wurde die Personalratswahl nicht angefochten, ist der Personalrat im Amt und kann nur in den in § 30 BPersVG genannten Fällen durch den dort abschließend aufgezählten Personenkreis in seinem Bestand angegriffen werden. Antragsberechtigt zum Verwaltungsgericht sind ein Viertel der Wahlberechtigten, der Dienststellenleiter oder eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft....mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.3 Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Personalrats ( § 34 Abs. 1 Satz 3 BPersVG ). Hierzu zählen vor allem die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Personalrats, vorbereitende Verhandlungen, Ausarbeitung und Beschaffung der für die Beratung und Beschlussfassung des Personalrats nötigen Unterlagen, Organisation des Verwaltungs- und Bürobetriebs des Personal...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 4.5 Grundzüge des Wahlverfahrens

Wie bereits zuvor erörtert, obliegt die Entscheidung, ob eine Wahl der Personalvertretung durchgeführt wird, zuvorderst den Beschäftigten. Da bis auf den Fall der Wahlmüdigkeit der Beschäftigten in einer nach § 13 BPersVG personalratsfähigen Dienststelle stets ein Personalrat gewählt werden soll, stellt sich die Frage, wer die Wahl einzuleiten und durchzuführen hat. In Diensts...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.4 Freistellung für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Die Mitglieder des Personalrats haben einen Anspruch auf Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 54 BPersVG). Voraussetzung für die Freistellung und Kostenübernahme ist, dass Kenntnisse vermittelt werden, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Schulung muss also in Bereichen erfo...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.6 Überblick über die Formen und Verfahren der Beteiligung

Mitbestimmung und Mitwirkung sind die stärksten Beteiligungsrechte. Daneben räumt das Gesetz dem Personalrat auch noch Anhörungs- und Beratungsrechte ein. Eingehende Verfahrensregeln stellt das BPersVG jedoch nur für das Mitbestimmungsverfahren (§ 70 ff. BPersVG) und das Mitwirkungsverfahren (§ 81 ff. BPersVG) auf. Das Verfahren zur Anhörung und dessen Voraussetzungen sind ü...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.8 Mitbestimmungsrechte in Personalangelegenheiten

In folgenden Personalangelegenheiten steht der Personalvertretung das eingeschränkte Mitbestimmungsrecht zu (§ 75 Abs. 3 Satz 1 BPersVG): In Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer nach § 78 Abs. 1 BPersVG Einstellung nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG Einstellung ist grundsätzlich die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses. Deshalb unterfallen der Mitbestimmung im Sinne der V...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.4.3 Nichtöffentlichkeit – Teilnahme anderer Personen

Die Sitzungen des Personalrats sind nicht öffentlich. Dieser Grundsatz der Nichtöffentlichkeit wird jedoch an einigen Stellen im Gesetz aufgeweicht: Der Dienststellenleiter nimmt an den Sitzungen, die auf sein Verlangen anberaumt worden sind, und an den Sitzungen, zu denen er ausdrücklich eingeladen wurde, teil (§ 37 Abs. 3 BPersVG). Auf Antrag eines Viertels der Mitglieder ode...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.9.4 Fachliteratur, Schulungskosten

Zum Sachaufwand gehört weiter die Ausstattung mit Fachliteratur. Der Personalrat benötigt grundsätzlich – auch in kleineren Dienststellen – die für die Personalratsarbeit einschlägigen Gesetzestexte (insbesondere Vorschriften des Personalvertretungsrechts, des Beamtenrechts, des Arbeits- und Tarifrechts), Kommentierungen der häufig benötigten Gesetzeswerke (z. B. zum BPersVG u...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 7 Die Personalversammlung

Weiteres Organ der personalvertretungsrechtlichen Dienststellenverfassung ist die Personalversammlung der Beschäftigten der Dienststelle. Deren Aufgabe besteht lediglich in der beratenden Stellungnahme des Personalrats. Sie kann auch Anträge stellen. Außerdem ist der Personalrat ihr gegenüber bezüglich seiner Personalratstätigkeit Rechenschaft in Form eines Tätigkeitsberichts...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 7.2 Ordentliche und außerordentliche Personalversammlungen

Regelmäßig alle halbe Jahr muss eine Personalversammlung einberufen werden ( § 59 Abs. 1 BPersVG ). Zuständig hierfür ist der Personalrat. Er hat hierbei seinen Tätigkeitsbericht abzugeben, der so umfassend sein muss, dass die Beschäftigten einen Überblick über die Tätigkeiten des Gremiums im vergangenen Halbjahr erhalten und gezielt Rückfragen, Kritik oder Anregungen geben kö...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.7 Rechtsfolgen bei Missachtung des Mitbestimmungsrechts

Führt der Leiter der Dienststelle eine der Mitbestimmung unterliegende Maßnahme ohne Zustimmung des Personalrats aus, so verletzt er eine ihm nach dem BPersVG obliegende Pflicht. Die Rechtsverletzung kann sich außerdem – in unterschiedlicher Weise – auf die getroffene Maßnahme selbst auswirken: Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen in Form von Verwaltungsakten (insbesondere Perso...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.9 Anhörung

Unterliegt eine Maßnahme dem Anhörungsrecht, so hat der Personalrat lediglich ein Recht zur Stellungnahme. Auch dieses Beteiligungsrecht verlangt die rechtzeitige Bekanntgabe der beabsichtigten Maßnahme sowie eine umfassende Information (unter anderem) durch Vorlage der vorhandenen Unterlagen. Die Stellungnahme des Personalrats bindet die Dienststelle jedoch in keiner Weise....mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.5.1 Schutz vor Versetzung und Abordnung

Eine Abordnung bzw. Versetzung gegen den Willen des Betroffenen ist entsprechend § 55 Abs. 2 BPersVG nur zulässig, wenn dies unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft im Personalrat aus wichtigen dienstlichen Gründen gerechtfertigt ist und der Personalrat der Maßnahme auch zugestimmt hat. Der Zustimmung bedarf es jedoch nur, wenn das zu versetzende oder abzuordnende Personal...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 3.1 Dienststelle

Entscheidend dafür, ob eine Verwaltungseinheit eine eigene Dienststelle sein kann, ist die Frage, ob sie einen eigenständigen Aufgabenbereich hat und organisatorisch sowie personalrechtlich verselbstständigt ist. Fehlt dem Leiter der Dienststelle in organisatorischen und personellen Angelegenheiten ein eigener Handlungs- und Entscheidungsspielraum, so liegt keine Dienststell...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.11 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten nach § 80BPersVG

§ 80 BPersVG regelt Tatbestände der Mitbestimmung in organisatorischen Inhalten. Diese haben entweder kollektiv-personellen Charakter oder betreffen Fragen der Ordnung innerhalb der Dienststelle. Die Tatbestände unterliegen grundsätzlich der uneingeschränkten Mitbestimmung des Personalrats. Ausgenommen sind nach § 75 Abs. 3 BPersVG die Tatbestände der § 80 Abs. 1 Nr. 10 bis 1...mehr