Fachbeiträge & Kommentare zu Personengesellschaft

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) personenbezogene Betrachtungsweise

Rz. 398 Hohe praktische Relevanz bei der Besteuerung von Mitunternehmerschaften hat die Anwendung der Regelungen von § 6b EStG. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen den bei der Veräußerung eines Wirtschaftsguts (insbesondere Grund und Boden und Gebäude) erzielten Veräußerungsgewinn zu neutralisieren und innerhalb von gewissen Fristen von den Anschaffungskosten eines ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (a) Voraussetzungen

Rz. 411 Nach den Realteilungsregelungen in § 16 EStG gelten folgende Voraussetzungen:mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / I. Grunderwerbsteuer

Rz. 29 In grunderwerbsteuerlicher Hinsicht ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beweglichen Beteiligungsquoten wie folgt zu behandeln: Der Erwerb in Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist Erwerb durch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, welche Steuerschuldner nach § 13 Nr. 1 GrEStG ist. Eine Änderung der Beteiligungsquoten der Partner, die insbesondere bei fremdfinan...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Verschmelzungsvertrag

Rz. 178 Bei der Verschmelzung von Personenhandelsgesellschaften ist – insb. bei der Schwesterkonstellation – streitig, ob auf die Gewährung von Anteilen ganz verzichtet werden kann (vgl. o. Rdn 131; die wohl h.M. tendiert allerdings zu einer ablehnenden Haltung).[423] Da bei der KG nur in geringem Maße und bei der OHG als aufnehmendem Rechtsträger überhaupt keine Gläubigersc...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 3. Rechtslage zum aktuellen Firmenrecht

Rz. 68 Bei den Kapitalgesellschaften besteht weitgehend Einigkeit über die Verwertungsbefugnis der Personenfirma allein durch den Insolvenzverwalter.[148] Wegen der (auch hier vertretenen) Anwendung des § 24 Abs. 2 HGB auch auf Kapitalgesellschaften wird neuerdings aber – zu Unrecht – auch die Zustimmung des Namensgebers bei der Verwertung in der Insolvenz befürwortet.[149] ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Eintritt von weiteren im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Fällen

Rz. 556 Der Gesellschaftsvertrag kann auch weitere Fälle des Ausscheidens eines Gesellschafters vorsehen, bspw. das Erreichen einer Altersgrenze, das Eintreten der Arbeitsunfähigkeit oder seine Wiederverheiratung.[885] Die Vorschrift des § 138 Abs. 3 HGB ändert aber nichts an den zu den §§ 131 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 HGB a.F. entwickelten Zulässigkeitsschranken für gesellschafts...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 7. Steuerliche Auswirkungen des Ausscheidens

Rz. 879 Zu den ertragsteuerlichen Auswirkungen des Ausscheidens eines Gesellschafters einer KG wird auf die einschlägigen Erläuterungswerke verwiesen.[1198] Rz. 880 Bestimmte Abfindungsregelungen können zu schenkungsteuerlichen Problemen führen (vgl. § 7 Abs. 5 und Abs. 7 ErbStG). Gem. § 7 Abs. 7 ErbStG gilt als Schenkung auch der auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Über...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich der Informationsrechte

Rz. 887 Informationsrechte der Gesellschafter beziehen sich auf alle außergewöhnlichen und gewöhnlichen "Gesellschaftsangelegenheiten" (vgl. § 717 BGB). Darunter fällt grds. alles, was die Gesellschaft betrifft, insb. die Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der KG, ihre Beziehungen ggü. Dritten und ihre Beziehungen zu den Gesellschaftern.[1203] Nicht abschlie...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Publizität

Rz. 1501 So bald ein Mitglied aus der Vereinigung ausgeschieden ist, unterrichten der oder die Geschäftsführer hierüber die übrigen Mitglieder. Der oder die Geschäftsführer und jeder Beteiligte können die Änderung in der Zusammensetzung der Mitglieder zur Eintragung in das Handelsregister anmelden (Art. 29 EWIV-VO i.V.m. Art. 7 Satz 2 Buchst. a) EWIV-VO, § 2 Abs. 3 Nr. 1 EWI...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (a) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 1202 Nach der gesetzlichen Regelung geht der Anteil eines Kommanditisten im Erbfall auf den oder die Erben über. Dies entspricht der einfachen Nachfolgeklausel. Zu den nachfolgeberechtigten Erben gehören auch Ersatzerben und Vorerben, nicht aber Vermächtnisnehmer. Eine abweichende Regelung ist möglich, sodass auch Vermächtnisnehmer nachfolgeberechtigt sein können. Bei Ver...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Rechtsfähiger und nicht rechtsfähiger Verein

Rz. 87 Zum rechtsfähigen Verein grenzte sich die GbR in der Vergangenheit schon durch das formale Kriterium der mangelnden Eintragung im Register ab. Dieses formale Kriterium hat mit Einführung des Gesellschaftsregisters für die GbR an Unterscheidungskraft verloren. Allerdings kennen weder der nicht rechtsfähige noch der rechtsfähige Verein die personalistische Struktur der ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Ausscheidungsvereinbarung

Rz. 383 Ebenso wie die Gesellschafter vertraglich die Aufnahme eines neuen Gesellschafters vereinbaren können, kann auch ein Vertrag über den Austritt geschlossen werden. Für eine entsprechende vertragliche Regelung gelten die allgemeinen Bestimmungen. In der Ausscheidungsvereinbarung sollten die Gesellschafter auch die Frage eines etwaigen Abfindungsentgelts klären, um inso...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 387 Das ordentliche Kündigungsrecht des § 725 Abs. 1 BGB n.F. besteht in den Fällen, in denen eine Gesellschaft auf unbestimmte Zeit eingegangen ist. Dabei gilt der Grundsatz, dass eine Befristung immer nur dann anzunehmen ist, wenn sie vertraglich – sei es auch konkludent – vereinbart wurde. Die Befristung muss dabei keinen bestimmten Qualifikationen genügen, sie muss n...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Kündigung durch den Privatgläubiger des Gesellschafters

Rz. 554 Die Norm des § 133 HGB gewährt dem Privatgläubiger eines Gesellschafters Zugriff auf den Kapitalwert des Gesellschaftsanteils seines Schuldners, nicht nur auf dessen Gewinnrechte.[882] Erreichen kann der Gläubiger dies durch ein selbstständiges Kündigungsrecht mit den folgenden Voraussetzungen:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Überschuldung

Rz. 463 Die Überschuldung, die nach § 19 Abs. 1 InsO Eröffnungsgrund für die juristischen Personen ist, kann nach § 19 Abs. 3 InsO bei der GbR dann eine Rolle spielen, wenn alle Gesellschafter selbst wiederum juristische Personen sind. Nach § 19 Abs. 2 InsO liegt eine Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Eine...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Bestellungsvoraussetzungen und -hindernisse

Rz. 1452 Geschäftsführer einer Vereinigung können nicht Personen sein, die nach dem auf sie anwendbaren Recht oder nach dem innerstaatlichen Recht des Staates des Sitzes der Vereinigung oder aufgrund einer in einem Mitgliedstaat ergangenen oder anerkannten gerichtlichen Entscheidung oder Verwaltungsentscheidung dem Verwaltungs- oder Leitungsorgan von Gesellschaften nicht ang...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Terminologie

Rz. 427 Der Begriff der Auflösung der GbR wird oftmals falsch verstanden und verwendet. Unter Auflösung ist nicht die Vollbeendigung der Gesellschaft zu verstehen, sondern das Ende der Verfolgung des gemeinsamen Zwecks. Die Gesellschaft ist damit ihrer Grundlage entzogen. Zwischen Auflösung und Vollbeendigung liegt allerdings bei der rechtsfähigen GbR noch das Stadium der Li...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Geschäftsführer

Rz. 1463 Die Geschäftsführer der Vereinigung haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Vereinigung, namentlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch ihre Tätigkeit bekannt geworden sind, haben sie Stillschweigen zu bewahren (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EWI...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Vorbemerkungen

Rz. 1400 Die Rechtsform der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV, nachfolgend auch "Vereinigung") geht auf die im Jahr 1967 für die Zusammenarbeit selbstständiger Unternehmen geschaffene französische Rechtsform "groupement d’intérêt économique (GIE[1764])" zurück, welche in der französischen Wirtschaft verbreitet war. Hinweis Bekanntere Beispiele für dies...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Sonstige gemeinsame Gesellschaftsangelegenheiten

Rz. 261 Neben den Geschäftsführungsangelegenheiten gibt es bei werbenden Gesellschaften einen Bereich der Gesellschaftsangelegenheiten, der selbst nicht Vertragsänderung ist, gleichwohl aber in anderer Form das innergesellschaftliche Verhältnis betrifft, die sog. sonstigen gemeinsamen Gesellschaftsangelegenheiten. Hierbei ist insb. an die Entlastung von Geschäftsführern oder...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Handelsregisteranmeldung

Rz. 504 Wie bereits ausgeführt, sind die Gesellschafter einer OHG zur Eintragung derselben in das Handelsregister verpflichtet, wenn die Tätigkeit der Gesellschaft einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.[793] a) Inhalt und Form der Handelsregisteranmeldung Rz. 505 Gem. § 108 Abs. 1 HGB ist die Anmeldung dabei von sämtlichen ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Weitere eintragungspflichtige Vorgänge

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Bedeutung des Akzessorietätsprinzips

Rz. 160 Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft akzessorisch (§§ 721–721b BGB n.F.).[273] Die Haftung besteht damit nur in Abhängigkeit von der Verbindlichkeit der Gesellschaft. Ohne Gesellschaftsverbindlichkeit besteht auch keine Gesellschafterhaftung; fällt die Gesellschaftsschuld weg, erlischt auch die Gesellschafterhaftung. Die Haftungsverbin...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Nachhaftung des ausgeschiedenen Mitgliedes

Rz. 1503 Jedes aus der Vereinigung ausscheidende Mitglied haftet grds. für die Verbindlichkeiten, die sich aus der Tätigkeit der Vereinigung vor seinem Ausscheiden ergeben (Art. 34 i.V.m. Art. 24 EWIV-VO). Die Verbindlichkeiten selbst richten sich nach dem auf sie nach allgemeinen kollisionsrechtlichen Grundsätzen anwendbaren nationalen Recht. Allerdings wird jede durch das ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Franchise-Verträge

Rz. 89 Zwar soll es Franchise-Verträge geben, die aufgrund der sie prägenden Charakteristika den BGB-Gesellschaften zuzuordnen sind,[178] in der Rechtspraxis sind die Verbindungen zu den Austauschverhältnissen allerdings wesentlich größer. Die für gesellschaftsrechtliche Konstruktionen prägenden Gleichordnungsverhältnisse der Gesellschafter untereinander sind dem Franchise-V...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Beteiligung Minderjähriger

Rz. 1057 Die Gründung der Komplementär-GmbH[1438] erfolgt durch notariell beurkundeten Abschluss des GmbH-Vertrags (§ 2 GmbHG). Bei Beteiligung von Minderjährigen ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich, sofern die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft betreiben soll (1852 Nr. 2 BGB).[1439] Ferner ist für den Minderjährigen die Bestellung eines Ergänzungspflegers no...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Gewinnfeststellung

Rz. 1341 Nach Aufstellung des Rechnungsabschlusses bedarf dieser § 1 Abs. 4 PartGG i.V.m. § 714 BGB der Feststellung, d.h. der Billigung, durch die Partner. Erst mit der Feststellung entstehen etwaige Ansprüche auf Auszahlung des Gewinns bzw. Verpflichtungen zum Ausgleich des Verlusts.[1725] Die Feststellung des Abschlusses ist grds. einstimmig vorzunehmen, soweit nicht im G...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Punktesysteme

Rz. 1345 Häufig anzutreffen sind bei freiberuflichen Gesellschaften Gewinnverteilungssysteme, die darauf basieren, welchen Gewinnverteilungspunktewert ein Partner jeweils erreicht hat (Lock-Step-Systeme), wobei bei Eintritt in die Partnerschaft ein bestimmter Wert zugeordnet wird, der dann über die Zeitdauer kontinuierlich ansteigt, bis bestimmte Höchstbeträge erreicht sind....mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Zahlungsunfähigkeit

Rz. 461 Nach § 17 Abs. 1 InsO ist Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (§ 17 Abs. 2 Satz 1 InsO). Dies ist anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat (§ 17 Abs. 2 Satz 2 InsO). E...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Antragspflicht

Rz. 465 Eine gesetzliche Pflicht, einen Insolvenzantrag über das Vermögen der GbR bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu stellen, besteht, anders als im Recht der juristischen Personen, grds. nicht. Etwas anderes gilt gem. § 15a Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 InsO lediglich für sog. atypische BGB-Gesellschaften,[745] an denen keine natürliche Person als Gesellschafter beteilig...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Vertragliche Regelungen zur Auflösung

Rz. 429 Die gesetzlichen Regelungen zur Auflösung der Gesellschaft sind auch nach dem MoPeG grds. dispositiv. Dies gilt zunächst für die Auflösung durch Zeitablauf und durch Zweckerreichung bzw. -unmöglichkeit, die durch die betreffenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen maßgeblich bestimmt werden. Auch können im Gesellschaftsvertrag weitere Auflösungsgründe vereinbart w...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Gerichtliche Geltendmachung von Beschlussmängeln

Rz. 739 Für die Anfechtungsklage besteht eine ausschließliche Zuständigkeit des LG am Sitz der Gesellschaft (§ 113 Abs. 1 HGB). § 113 HGB regelt auch das Verfahren der Beteiligung der Mitgesellschafter an dem Anfechtungsverfahren. Dieses ist von großer Bedeutung, denn die gerichtliche Nichtigkeitsfeststellung wirkt für und gegen alle Gesellschafter (§ 113 Abs. 6 HGB). Für di...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Haftung der Geschäftsführer

Rz. 1132 Nach ständiger Rspr. des BGH[1509] haftet der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH auch der KG gegenüber für Pflichtverletzungen gem. § 43 Abs. 2 GmbHG. Dies ergibt sich daraus, dass sich der Schutzbereich des zwischen der Komplementär-GmbH und ihrem Geschäftsführer bestehenden Organ- und Anstellungsverhältnisses auf die KG erstreckt. Rz. 1133 Nunmehr hat der BGH en...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Haftung des neu eintretenden Gesellschafters

Rz. 563 Die grds. unbeschränkte und unbeschränkbare Haftung der Gesellschafter einer OHG gem. § 126 HGB wird durch § 127 HGB auch auf die später eingetretenen Gesellschafter erstreckt. Diese haften nicht nur für die nach ihrem Eintritt entstandenen Schulden, sondern für alle, die seit Bestehen der Gesellschaft existent geworden sind. Auf eine Fortführung der Firma kommt es f...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Öffentlicher Glaube und Registerwahrheit

Rz. 39 Nach § 707a Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. i.V.m. § 15 HGB ist das Gesellschaftsregister mit öffentlichem Glauben ausgestattet.[92] Lediglich für die Tatsache, dass eine im Gesellschaftsregister eingetragene Gesellschaft keine Kaufmannseigenschaft aufweist, gilt dies gem. § 707a Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. nicht. Damit soll verhindert werden, dass von Gesellschaften, die ein Hande...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Muster: Erstanmeldung einer OHG

Rz. 506 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.19: Erstanmeldung einer OHG An das AG _________________________ – Registergericht – Neueintragung einer OHG (HRA) A-OHG Zur Eintragung in das Handelsregister wird angemeldet: Wir, _________________________ (Name Gesellschafter), geboren am _________________________ (Geburtsdatum), wohnhaft in ______________________...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gesellschaftsvertragliche Regelungen

Rz. 894 Das Wettbewerbsverbot des § 117 HGB, die Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot nach § 118 HGB und die Befreiung des Kommanditisten vom Wettbewerbsverbot gem. § 165 HGB stellen kein zwingendes Recht dar. Der Gesellschaftsvertrag kann (in den Grenzen von § 1 GWB und § 138 BGB, wonach insb. Minderheitsgesellschaftern nicht ohne Weiteres ein gesellschaftsv...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XVIII. Wechsel im Gesellschafterbestand und Wechsel der Gesellschafterstellung

Rz. 903 Wechsel im Gesellschafterbestand der KG, ohne dabei die Identität der KG selbst zu berühren, können sich ergeben durch[1230] Rz. 904 Bei der KG ist hierbei stets zwisc...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Berufsrechtliche Erwägungen

Rz. 1284 Nach § 1 Abs. 3 PartGG hängt die Zulässigkeit der Eingehung einer Partnerschaftsgesellschaft über das Erfüllen der Voraussetzungen des PartGG hinaus auch davon ab, dass die entsprechenden berufsrechtlichen Vorgaben des jeweiligen Freien Berufes erfüllt sind. Lässt ein Freier Beruf die Bildung von Partnerschaftsgesellschaften nicht zu, kann dies auch durch das PartGG...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Einwendungen und Einreden der Gesellschafter gegen die Haftungsinanspruchnahme

Rz. 162 Aus dem Charakter der Gesellschafterhaftung als akzessorische Haftung ergibt sich, dass grds. zwei verschiedene Formen von Einwendungen und Einreden gegen eine etwaige Inanspruchnahme erhoben werden können. Zum einen stehen dem Gesellschafter persönliche Einwendungen und Einreden gegen die Inanspruchnahme zur Verfügung, zum anderen aber auch solche aus abgeleitetem R...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Auflösung der Gesellschaft

Rz. 165 Die Auflösung der Gesellschaft hat keine Auswirkungen auf die bereits bestehende Haftung ggü. Gesellschaftsgläubigern. Nach Auflösung der Gesellschaft findet grds. die Liquidation statt (§§ 735 ff. BGB n.F.).[292] Reicht das Gesellschaftsvermögen zur Berichtigung der Verbindlichkeiten und zur Rückerstattung der Beiträge nicht aus, haben die Gesellschafter der Gesells...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Auflösung durch notwendigen Beschluss der Mitglieder

Rz. 1507 Die Vereinigung muss durch Beschluss ihrer Mitglieder aufgelöst werden. Dieser Beschluss muss die Feststellung enthalten, dass die im Gründungsvertrag bestimmte Dauer abgelaufen (Fristablauf) oder ein anderer in diesem Vertrag vorgesehener Auflösungsgrund (Ereignis) eingetreten ist. In der Anmeldung der Auflösung zur Eintragung in das Handelsregister kann ein solche...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Unternehmensgegenstand

Rz. 1060 Als Gegenstand der Komplementär-GmbH muss die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an einer bestimmten GmbH & Co. KG genannt werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG). Umstritten ist, ob darüber hinaus auch der Unternehmensgegenstand der KG anzugeben ist.[1447] Zur Vermeidung von Streitigkeiten mit den Registergerichten sollte dieser vorsorglich auch in den Un...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Beteiligung der Arbeitnehmer

Rz. 1414 Arbeitnehmer einer Gesellschaft können durch unternehmerische Mitbestimmung oder durch betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmung beteiligt werden. Eine Mitbestimmung der Arbeitnehmer einer EWIV auf Unternehmensebene ist nicht vorgesehen. Eine solche müsste durch entsprechende Gestaltung des Gründungsvertrages (Art. 16 Abs. 1 Satz 2 EWIV-VO) freiwillig eingeführt we...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Grenzen im Minderheitenschutz

Rz. 1347 Die Festlegung der Kriterien der Ergebnisverteilung im Gesellschaftsvertrag ist deshalb von großer Bedeutung, weil sie nicht nur helfen können, Streit in der Gesellschaft zu vermeiden, sondern auch im Hinblick auf den von der Rspr. entwickelten Minderheitenschutz Bedeutung haben. Gewinnverteilungsmodelle, die es den Mitgesellschaftern ermöglichen, in den Gewinnantei...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 842 Wie bei erbrechtlichen Nachfolgeklauseln soll bei einer rechtsgeschäftlichen Nachfolgeklausel die Nachfolge des Begünstigten (eines Erben oder auch eines Dritten) mit dem Erbfall erfolgen, aber im Unterschied zu diesen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden. Zu ihrer Gültigkeit setzen rechtsgeschäftliche Nachfolgeklauseln die Mitwirkung des Begünstigten voraus.[1117] Di...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Grundsatz der Gesamtgeschäftsführungsbefugnis

Rz. 225 Nach § 715 Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. (vormals: § 709 Abs. 1 BGB a.F.) ist gesetzlicher Regelfall der Geschäftsführung bei der GbR die gemeinschaftliche Geschäftsführung durch alle Gesellschafter. Damit ist für jede vorzunehmende Geschäftsführungsmaßnahme die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich. Eine Ausnahme gilt im Fall der Notgeschäftsführung, die durch das M...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Zeitablauf

Rz. 430 § 729 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. benennt erstmals ausdrücklich den Auflösungsgrund des Zeitablaufs. Befristete Gesellschaften mit einer vertraglich vereinbarten Festdauer werden dann eingegangen, wenn es um die Nutzung nur befristeter Rechte geht, bspw. eines Mietvertrages,[696] einer Patentverwertung[697] oder der Bewerbung eines Ereignisses. Wird die Fortsetzung nicht r...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Haftung der Geschäftsführer

Rz. 1472 Geschäftsführer, die ihre Pflichten verletzen, sind der Vereinigung zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Ist streitig, ob sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewandt haben, so trifft sie die Beweislast (Art. 2 Abs. 1 EWIV-VO i.V.m. § 5 Abs. 2 EWIV-AusfG). Die Schadensersatzansprüche verjäh...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Gesetzliche Regelung

Rz. 336 Mit der Feststellung des Rechnungsabschlusses entsteht grds. der Anspruch auf Auszahlung des anteilig auf den Gesellschafter entfallenden Gewinns.[558] Der Anspruch richtet sich auf eine Zahlung aus dem Gesellschaftsvermögen.[559] Mit der Rechtsfähigkeit der (Außen-)GbR hat sich die früher vertretene Auffassung, wonach Klagen aus dem Anspruch gegen die geschäftsführe...mehr