Fachbeiträge & Kommentare zu Pflege

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.1 Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

Das PflegeZG selbst regelt keinen eigenen Anspruch des Beschäftigten auf Entgeltfortzahlung während der kurzzeitigen Freistellung. Der Arbeitgeber kann dennoch für die Zeit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung zur Fortzahlung der Vergütung verpflichtet sein. Beschäftigte können bis zu 10 Arbeitstage ohne Vorankündigung von der Arbeit fernbleiben, um sich um einen akuten Pfle...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.3.3 Akutfall bei kurzzeitiger Arbeitsbefreiung

Der Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsbefreiung nach § 2 PflegeZG ist auf Akutfälle begrenzt und kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Freistellung des Beschäftigten für die Organisation einer bedarfsgerechten Pflege oder einer pflegerischen Versorgung in dieser Zeit erforderlich ist. Dies setzt voraus, dass die Pflegebedürftigkeit plötzlich, also unerwartet eingetret...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 6.1 Verlängerung

Der Freistellungsanspruch auf Pflegezeit und zur Betreuung eines minderjährigen nahen Angehörigen ist auf maximal 6 Monate je pflegebedürftigen Angehörigen begrenzt. Für die Freistellung zur Sterbebegleitung gilt eine Höchstdauer von 3 Monaten. Hat der Beschäftigte bei der anfänglichen Festlegung des Freistellungsanspruchs den maximalen Zeitraum nicht voll ausgeschöpft, so i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 8 Rechtsmissbräuchliche Ausübung

Der Gesetzgeber verfolgte mit dem PflegeZG eine anerkennenswerte Zielsetzung: Rahmenbedingungen zu schaffen, um Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Insbesondere wegen handwerklicher Mängel eröffnet das Gesetz jedoch weitgehende Möglichkeiten für Beschäftigte, die Ansprüche auf Freistellung von der Arbeit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Voraussetzungen des Eintritts in das Mietverhältnis

Rz. 6 Der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen treten dann in das Mietverhältnis ein, wenn der Verstorbene alleiniger Mieter war. Waren der überlebende Ehegatte, Lebenspartner, die Kinder oder die anderen Familien- oder Haushaltsangehörigen Mitmieter, gilt § 563a. Die Ehe, Lebenspartnerschaft, das Kindschaftsver...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 7 Besonderheiten für Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen

7.1 Vorweggewährung eines erhöhten Entgelts Die Regelung zur Vorweggewährung eines um bis zu zwei Stufen erhöhten Entgelts für Beschäftigte in Krankenhäusern (§ 17 Abs. 4.1 TVöD-K) erfährt eine inhaltliche Erweiterung. Die Vorweggewährung ist nicht mehr auf Einzelfälle begrenzt, sondern kann nunmehr auch in Bezug auf "Gruppen" von Beschäftigten genutzt werden. Des Weiteren wi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gärtner (Professiogramm) / 1 Geltungsbereich

Tätigkeitsbereiche Wesentliche Tätigkeitsbereiche im Gartenbau sind:[1] Anlegen von Baumschulen, Pflege und Vermarkten der Jungbäume, Bearbeiten und Verbessern der Böden, Vermehren von Gehölzen, Stauden, Halbsträuchern usw., Anziehen, Pflegen, Schützen, Veredeln der Treibhaus- und Freilandkulturen, Einsatz verschiedener Produktionsräume und -verfahren sowie Anbausysteme zum Gemüse...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 7.1 Vorweggewährung eines erhöhten Entgelts

Die Regelung zur Vorweggewährung eines um bis zu zwei Stufen erhöhten Entgelts für Beschäftigte in Krankenhäusern (§ 17 Abs. 4.1 TVöD-K) erfährt eine inhaltliche Erweiterung. Die Vorweggewährung ist nicht mehr auf Einzelfälle begrenzt, sondern kann nunmehr auch in Bezug auf "Gruppen" von Beschäftigten genutzt werden. Des Weiteren wird die Möglichkeit der Gewährung einer Zula...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 7.2 Öffnungsklausel für betriebliche Zulagen- und Zuschlagsregelungen

Es wird eine tarifliche Öffnungsklausel vereinbart, dass durch Betriebsvereinbarung/ Dienstvereinbarung zusätzliche Zulagen und Zuschläge geschaffen werden können, beispielsweise für Dienste zu ungünstigen Zeiten. Hintergrund dieser Neuregelung dürfte sein, dass zahlreiche Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen bereits in der Vergangenheit mit den Interessenver...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gärtner (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 4 Erhöhung der dynamisch ausgestalteten Zulagen und der Wertguthaben bei Altersteilzeit

Zulagen Tarifliche Zulagen, die im TVöD dynamisch ausgestaltet sind und sich somit bei einer allgemeinen Entgeltanpassung automatisch erhöhen, werden ab dem 1. März 2024 einheitlich um 11,5 Prozent erhöht. Somit erhöhen sich insbesondere der kinderbezogene Besitzstand nach § 11 TVÜ-VKA/-Bund die Pflegezulage nach § 15 Abs. 2.7 TVöD-K bzw. § 15 Abs. 2.3b TVöD-B (seit 1.1.2023 dyn...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erzieher (Professiogramm) / 1 Geltungsbereich

Das Tätigkeitsspektrum der Erzieher in Kindergärten, Kinderkrippen oder im Kinderhort ist sehr vielseitig und umfangreich, da sie gleichermaßen Verantwortung für Erziehung, Bildung und Betreuung tragen, wie aus folgenden Details hervorgeht:[1] Vermittlung von Anregungen zu kreativen Spielen und Beschäftigungen und damit zur Förderung geistiger, körperlicher, aber auch kommuni...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gärtner (Professiogramm) / 4 Belastungs- und Expositionsmerkmale, Gefährdungen

Folgende Belastungen und Gefährdungen stehen im Vordergrund:[1] Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (degenerative Veränderungen der Wirbelsäule und der Kniegelenke durch körperlich schwere Arbeit verbunden mit Zwangshaltungen) u. a. beim Arbeiten mit handgeführten und Aufsitzmaschinen (Kettensäge, Heckenschere, Aufsitzmäher), rheumatische Erkrankungen bedingt durch ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufskraftfahrer (Professi... / 1 Geltungsbereich

Berufskraftfahrer im Personenverkehr führen Kraftfahrzeuge vorrangig als Omnibusse im Linien-, Gelegenheits- und Reiseverkehr, aber auch als Pkw für andere Zwecke. Neben der Beförderung von Personen sind sie in der Lage, die mechanischen, hydraulischen und pneumatischen Systeme einschließlich der elektrischen Anlagen sach- und situationsgerecht zu bedienen, zu überwachen und...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Erzieher (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Erzieher sind pädagogische Fachkräfte, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene betreuen. Das vorliegende Professiogramm bezieht sich vorwiegend auf Tätigkeiten der Erzieher in Kinderbetreuungseinrichtungen, z. B. in kommunalen und kirchlichen Kindergärten, Kinderkrippen, Schul- und Betriebskindergärten sowie in Horten oder Heimen für Kinder und Jugendliche. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2023 zum TVöD Bu... / 1 Einführung, Überblick über die Tarifeinigung

In der vierten Verhandlungsrunde am 22. April 2023 haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion eine Tarifeinigung für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen erzielt. Die Gewerkschaften hatten mit Schreiben vom 11. Oktober 2022 für die Tarifrunde insbesonder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen

Entstehung der Steuer Rz. 1 Nach § 38 AO entstehen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Dies bedeutet für den Grunderwerbsteueranspruch, dass mit der Verwirklichung eines Erwerbstatbestands nach § 1 GrEStG grundsätzlich die Steuer hierfür entsteht. Der Abschluss z. B. eines Grundstückk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsvertreter / 2.2 Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft

Handelsvertreter, die als abhängig Beschäftigte anzusehen sind, sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] In der Krankenversicherung besteht Krankenversicherungsfreiheit, sofern das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Handelsvertreters die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Stelle für Altenpflegeausbildungsumlage (SFA) als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb

Soll eine gemeinnützige Körperschaft nach ihrer Satzung u.a. die Altenhilfe und Pflege fördern und übernimmt sie gegen Einnahmen in Form pauschaler Verwaltungskostenerstattungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Beleihung die Funktion als Stelle für die Altenpflegeausbildungsumlage (SFA), so wird mit der Tätigkeit als SFA ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb begründet, der di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Zinsen aus Darlehensvergabe an zu derselben Unternehmensgruppe gehörende Schwestergesellschaften

§ 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG enthält keine unbeschränkte persönliche Steuerbefreiung. Von der GewSt befreit werden vielmehr nur die aus dem Betrieb der Einrichtung resultierenden Erträge. Soweit der Träger der Einrichtung außerhalb derselben Erträge erzielt, unterliegen diese der GewSt. Bei der Abgrenzung ist nicht zwischen gegenstands- oder tätigkeitsbezogener Abgrenzung zu ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.6.2 Hauptbeschäftigung und geringfügig entlohnte Beschäftigung

Übt ein Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, findet eine Zusammenrechnung nicht statt, sodass die geringfügig entlohnte Beschäftigung in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei bleibt (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB V, § 27 Abs. 2 SGB...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.6.1 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Häufig üben Teilzeitkräfte gleichzeitig mehrere Beschäftigungen für verschiedene Arbeitgeber aus. Handelt es sich bei diesen Beschäftigungen jeweils um geringfügig entlohnte Beschäftigungen, sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV die Arbeitsentgelte der einzelnen Beschäftigungen zu addieren. Das Gesamtergebnis entscheidet dann über die Versicherungspflicht oder Versicherungsfrei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2 Kurzfristige Beschäftigung

Eine Beschäftigung kann Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auch begründen, wenn diese die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung erfüllt. Dies gilt selbst dann, wenn auch die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt werden. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.3 Steuerfreies bzw. pauschal besteuertes Arbeitsentgelt

Bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts sind steuerfreie und teilweise auch pauschal besteuerte Bezüge nicht zu berücksichtigen. Dadurch ist es möglich, dass auch bei höherem Arbeitsentgelt als monatlich 538 EUR aufgrund der Geringfügigkeit der Beschäftigung Versicherungsfreiheit besteht, wenn der 538 EUR übersteigende Betrag entweder steuerfrei ist oder aber pauschal besteue...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.3 Haushaltsnahe geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten wurden durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Privilegien geschaffen. Ziel dieser Regelung sollte sein, viele dieser "Minijobs" in eine legale Beschäftigung zu überführen. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Privat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.7 Überschreiten der Entgeltgrenze

Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze von 538 EUR, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Wird die Geringfügigkeitsgrenze in einzelnen Monaten ausnahmsweise überschritten, ist dies für den Status der geringfügig entlohnten Beschäftigung unschädl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.3 Unfallversicherung

Für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer (geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte), die kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei sind, besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die zuvor beschriebenen Regelungen der Versicherungsfreiheit gelten hier also nicht. Die Rentenversicherungsträger prüfen auch die Zuordnung d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familie und Beruf: Vereinba... / 4.1 Pflege organisieren

Eine Pflegebedürftigkeit tritt häufig plötzlich ein. Wenn ein Angehöriger auf einmal nicht mehr für sich selbst sorgen kann, ändert sich der Alltag der Pflegenden komplett. Plötzlich müssen Mitarbeiter Berufstätigkeit und Pflege zugleich bewältigen. Es gibt elementare Fragen: Wie gestalte ich die richtige Pflege? Was muss ich beachten? Wer übernimmt welche Kosten? Mitarbeiter st...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familie und Beruf: Vereinba... / 4 Pflege von Angehörigen

Immer mehr Mitarbeiter pflegen neben ihrer Berufstätigkeit einen nahen Angehörigen: das können die eigenen Eltern sein, die Eltern des Partners, Kinder mit Behinderungen oder Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Dabei stellt die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen besondere Herausforderungen an die Vereinbarkeit von Beruf und Alltag. Denn wenn eine Pflegesituation akut auftri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familie und Beruf: Vereinba... / 4.3 Belastung der Pflegenden

Die Pflege von einem Angehörigen ist nicht nur zeitaufwendig, sondern auch körperlich und psychisch sehr belastend. Erschwerend kommt hinzu, dass das Thema Pflege in vielen Kreisen immer noch tabuisiert wird. Häufig wagen es die Betroffenen nicht, an ihrer Arbeitsstelle von den Belastungen z. B. durch einen demenzkranken Angehörigen zu erzählen. Der Pflegende versucht stattd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familie und Beruf: Vereinba... / 4.2 Herausforderung für die Familie

Für viele Familien ist die Auseinandersetzung mit der Pflege des Angehörigen eine große Herausforderung, denn nicht immer haben Familien untereinander einen intensiven und vertrauensvollen Umgang. Im Laufe des Lebens kommt es zu Konflikten unter Geschwistern, Eltern und Kindern. Sich nun gemeinsam mit Pflege- und Versorgungsmöglichkeiten, Vollmachten und der Finanzierung der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familie und Beruf: Vereinba... / 5.3.1 Vorteile eines externen Dienstleisters

Der Vorteil eines externen und ganzheitlich agierenden Dienstleisters besteht darin, dass alle Bereiche eines Unternehmens durch einen Anbieter zueinander in Beziehung gesetzt und aus einer Hand bedient werden können. Die Personalabteilung des Unternehmens hat außerdem nur einen Ansprech- und Verhandlungspartner für mehrere Services. Ein ganzheitlich agierender Dienstleister ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familie und Beruf: Vereinba... / 6 Themenfelder einer lebensphasenorientierten Unternehmenspolitik

Mögliche Themengebiete, die einen Mitarbeiter in seinem Arbeits- und Privatleben beschäftigen können (Abb. 7): Kindererziehung und -entwicklung, Elternschaft und Beziehung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, älter werdende Eltern, Pflegebedürftigkeit und Krankheit von Angehörigen, berufliche und arbeitsplatzbezogene Fragestellungen persönliche, mentale und gesundheitliche Themen,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familie und Beruf: Vereinba... / 5.3.4 Beratungsqualität

Wichtige Kriterien bei der Auswahl eines externen Dienstleisters sollten die Qualität der Beratung und der ganzheitliche Ansatz sein. So gibt es Anbieter, die ausschließlich telefonische Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung anbieten, ohne dem Mitarbeiter die Möglichkeit einer Konsultation von Angesicht zu Angesicht zu ermöglich. Oftmals beschränkt sich das Angebot dieser h...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit: Anspruc... / 2 Nahe Angehörige

Zu den "nahen Angehörigen" zählen: Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Stiefeltern, Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Lebenspartner, Geschwister, eigene (Adoptiv- und Pflege-)Kinder, sowie die des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwieger- und Enkelkinder.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Crowdworking / 3 Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

Selbstständige Unternehmer unterliegen i. d. R. nicht der Sozialversicherungspflicht, sodass auch keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege und zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Auch wenn der versicherungsrechtliche Status des Crowdworkers als selbstständige Tätigkeit festgestellt wurde, kann im Einzelfall dennoch Rentenversicherungspflicht bei Ausüb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familie und Beruf: Vereinba... / 3.2 Alleinerziehende

Seit dem Ende der 1970er-Jahre hat sich der Anteil der Alleinerziehenden-Haushalte nahezu verdoppelt. Immer mehr Mütter oder Väter stehen vor der Herausforderung, sich allein um Lebensunterhalt und Erziehungsaufgaben kümmern zu müssen. Die derzeit existierenden Rahmenbedingungen sind allerdings nur bedingt auf die Lebenssituation von Alleinerziehenden ausgerichtet. Insbesond...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familie und Beruf: Vereinba... / Zusammenfassung

Überblick Die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde in den letzten Jahren für Unternehmen und deren Mitarbeiter immer wichtiger. Zentrale gesellschaftliche Veränderungen haben neue Herausforderungen geschaffen, denen sich berufstätige Menschen gegenübergestellt sehen. Während lange Zeit der Vater als Alleinernährer der Familie und die Mutter als Versorgeri...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / Zusammenfassung

Überblick Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) sowie das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) eröffnet Beschäftigten die Möglichkeit, pflegebedürftige Angehörige zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern. Um Beschäftigten, die eine Freistellung nach dem PflegeZG bzw. eine Verringerung der Arbeitszeit nach dem FPfZG in Anspruch nehmen, vor ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit: Anspruc... / 3 Inanspruchnahme der Familienpflegezeit

Die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit ist dem Arbeitgeber spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich anzukündigen. Gleichzeitig hat der Beschäftigte zu erklären, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Arbeitsfreistellung in Anspruch genommen werden soll. Dabei ist auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit anzugeben. Voraussetzung für die Ina...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familie und Beruf: Vereinba... / 5.3.5 Beratung zu einer Informationsanfrage

Grundsätzlich wird auch bei einer reinen Fakten- oder Informationsberatung die systemische Grundhaltung durch den Berater beibehalten. Aus einer Beratung zum Elterngeld oder der Pflegegradberatung, die hauptsächlich auf der Vermittlung von Informationen basiert, kann sich durchaus auch weiterer Beratungsbedarf auf psychosozialer Ebene ergeben. Praxis-Beispiel Paar, Kinder und...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familie und Beruf: Vereinba... / 7 Fazit

Die Frage nach der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben wird unsere Gesellschaft auch in den nächsten Jahren begleiten. Eltern mit Kindern benötigen familienfreundliche und oftmals flexible Arbeitszeiten. Außerdem muss die Kinderbetreuung innerhalb der Arbeitszeiten gewährleistet sein. Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie benötigen aber nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit: Anspruc... / Zusammenfassung

Überblick Seit 1.1.2012 ist das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) in Kraft, das neben das seit 2008 geltende Pflegezeitgesetz (PflegeZG) getreten ist. Mit dem zum 1.1.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde in Unternehmen mit in der Regel mehr als 25 Beschäftigten ein Rechtsanspruch der Beschäftigten auf Familienpflegezeit eingef...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familie und Beruf: Vereinba... / 1.2 Geschichtlicher Rückblick

Bis in die 1960er-Jahre dominierte in Familien eine klare Rollenverteilung zwischen Mann und Frau. Der Mann war für die außerhäusliche Erwerbsarbeit zuständig, während die Frau die innerhäuslichen Hausarbeiten und Betreuungsaufgaben übernahm. Als Ende der 1960er-Jahre das Hamburger Abkommen die Reform der unteren Schulformen und Vereinheitlichung der Schulsysteme der Bundesl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familie und Beruf: Vereinba... / 5.2 Unterstützungsmöglichkeiten des Unternehmens

Es gibt zahlreiche Angebote, mit denen Unternehmen ihre Mitarbeiter in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in unterschiedlichen Lebensphasen unterstützen können. Diese Maßnahmen reichen von Teilzeit und Gleitzeit über flexible Jahres- und Lebensarbeitszeit. Auch die Rücksichtnahme bei Urlaubsregelungen kann eine wertvolle Maßnahme für belastete Mitarbeiter sein. Unterneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit (Entgeltunterlagen)

Begriff Der Arbeitgeber hat Angaben zum Beginn und Ende der Altersteilzeit sowie die zusätzliche beitragspflichtige Einnahme in den Entgeltunterlagen festzuhalten. Bei Altersteilzeit im Blockmodell sind in der Arbeitsphase die Zugänge aufgrund der Vorarbeit oder freiwilliger besonderer Zahlungen und in der Freistellungsphase die Abgänge des Wertguthabens aufzuführen. Bei eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Außenanlage (WEMoG) / 2 Pflege und Erhaltung gemeinschaftlicher Außenanlagen

2.1 Durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Pflege und Erhaltung der Außenanlagen obliegen nach der Bestimmung des § 18 Abs. 1 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, da diese für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig ist. Der Verwalter als ihr gesetzlicher Vertreter hat insoweit in aller Regel die entsprechende Handlungsermächtigung nach § 27 Abs. 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Außenanlage (WEMoG) / 2.1 Durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Pflege und Erhaltung der Außenanlagen obliegen nach der Bestimmung des § 18 Abs. 1 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, da diese für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zuständig ist. Der Verwalter als ihr gesetzlicher Vertreter hat insoweit in aller Regel die entsprechende Handlungsermächtigung nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG auch ohne Beschluss der Wohnungseigentü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Außenanlage (WEMoG) / 2.2 Durch Sondernutzungsberechtigten

Einzelnen Wohnungen können Gartenflächen als Sondernutzungsrecht zugewiesen werden. Ist den Wohnungseigentümern in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung die Befugnis eingeräumt, über die Gartengestaltung der ihrem Sondernutzungsrecht unterliegenden Gemeinschaftsflächen frei entscheiden zu können, umfasst dies auch die Befugnis, dort befindliche Bäume zu fällen.[1] Ist zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Außenanlage (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Zum gemeinschaftlichen Eigentum zählen gem. § 1 Abs. 5 WEG das Grundstück, sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Somit obliegen Pflege und Erhaltung der Außenanlage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Durch Beschluss können den Wohnungseigentümern insoweit keine Pflichten auferlegt werden. Er w...mehr