Fachbeiträge & Kommentare zu Pflege

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts

Tz. 28 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Für die Frage, ob das Arbeitsentgelt 520 EUR bzw. 2 024 538 EUR monatlich übersteigt, ist zunächst vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Einmalige Einnahmen (z. B. Sonderzuwendungen), die aufgrund tarifvertraglicher oder sonstiger Vereinbarungen mindestens einmal jährlich zu erwarten sind, müssen mitberücksichtigt werden. Die Höhe eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Grundsätzliche Rentenversicherungspflicht

Tz. 21 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, wobei der Arbeitnehmer den Aufstockungsbetrag (ab 2019) von 3,6 % trägt. Allerdings kann der geringfügig Beschäftigte die Rentenversicherungspflicht abwählen. Dazu muss er bei seinem Arbeitgeber schriftlich einen Befreiungs-Antrag stellen, der dann für die gesamte Dauer der ...mehr

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FF 02/2024, Rechtsprechung ... / 6 Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Beschl. v. 17.11.2023 – 1 BvR 1076/23 1. Die fachgerichtliche Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts nach § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB auf den Vater unterliegt der verfassungsgerichtlichen Prüfung im Hinblick darauf, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite des Elternrechts der Mutter nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG beruht. Da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 10g EStG erlaubt es, bei bestimmten schutzwürdigen Kulturgütern über zehn Jahre insgesamt 90 % der begünstigten Aufwendungen "wie" Sonderausgaben geltend zu machen. Es muss sich um eigene, inländische Kulturgüter des StPfl handeln, die nicht rein privat genutzt werden, sondern grds in zumutbarem Umfang der Öffentlichkeit oder der wissenscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bereederung im Inland

Rn. 32 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Bereederung umfasst die strategische und wirtschaftliche Verwaltung des Schiffes (zur Vertretungsbefugnis des Korrespondentreeders vgl § 493 HGB). Um zu gewährleisten, dass die strategische und wirtschaftliche Verwaltung tatsächlich (und im Wesentlichen) auf dem deutschen Hoheitsgebiet erfolgt, ist das Erfordernis der Bereederung der beg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 6.2.2 Schutzfrist nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG)

Die Schutzfrist nach der Entbindung dauert 8 Wochen, beginnend am Tag nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 Satz 1 MuSchG). Diese Schutzfrist wird im Falle einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt oder wenn bei einem Kind vor Ablauf von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX festgestellt wird auf 12 Wochen verlängert (§ 3 Abs. 2 Satz 2 MuSchG...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 7.1.2 Anspruch auf Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG)

Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen (§ 3 MuSchG) vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber nach den Regelungen von § 18 MuSchG Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt...mehr

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Fachangestellte für Medien-... / 1.4 Information und Dokumentation

Beschaffung von Medien, Daten und Fakten, Recherchen in Datenbanken, Kontaktieren von Experten, Erfassen, Strukturieren, Verwalten und Pflegen von Datenbanken und Printmedien-Archiven, Aufbereitung von Informationen für Kunden.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Übergangsregelungen für vor 2013 aufgenommene Beschäftigungen

Tz. 27 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer, die in einer bereits am 31.12.2012 bestehenden Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig waren und ein monatliches Arbeitsentgelt zwischen 400,01 EUR und 450 EUR erzielten, blieben in dieser Beschäftigung längstens bis 31.12.2014 versicherungspflichtig. In der Krankenversicherung galt dies nur, wenn...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.3 Studenten

Sachverhalt Eine Studentin wird ab 1.1. befristet für 1 Jahr als Aushilfe eingestellt. Der Stundenlohn beträgt 15 EUR und die Arbeitszeit 20 Stunden pro Monat. Pro Arbeitstag sind in der Regel 2 Arbeitsstunden abzuleisten. Es ergibt sich ein monatliches Entgelt von 300 EUR. Im November erhält die Aushilfskraft Weihnachtsgeld i. H. v. 120 EUR. Die Mitarbeiterin legt eine Imma...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter / 1.2 Freie Mitarbeiter sind nicht sozialversicherungspflichtig

Personen, die als freie Mitarbeiter tätig werden, üben eine selbstständige Tätigkeit aus und sind nicht versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Wichtig Arbeitnehmerähnliche Selbstständige können rentenversicherungspflichtig sein Ausnahmen von dem Grundsatz, dass freie Mitarbeiter nicht sozialversicherungspflichtig sind, können in der Rent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hausgewerbetreibende / 3 Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Als Selbstständige sind Hausgewerbetreibende in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig. Hausgewerbetreibende sind in aller Regel freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert. Die Pflegeversicherung wird von der jeweiligen Krankenversicherung durchgeführt. In der Pflegev...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aushilfskräfte / 2 Sozialversicherungsrechtliche Bewertung

Sozialversicherungsrechtlich sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen unter bestimmten Voraussetzungen versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Kurzfristige Beschäftigungen sind zusätzlich rentenversicherungsfrei. Auch hier gilt jedoch, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Bei Saisonbeschäftigungen von ausländischen Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 1 Sozialversicherungsrechtliche Definition

Unständig ist eine Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag beschränkt ist. Die besonderen Regelungen für unständig Beschäftigte gelten in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nur, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird. Für die Rentenversicherung feh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Identity / Zusammenfassung

Überblick Die Corporate Identity (CI) bildet das Herzstück der visuellen und konzeptuellen Identität eines Unternehmens. In einer globalisierten Geschäftswelt, geprägt von intensivem Wettbewerb und ständigem Wandel, gewinnt die Entwicklung und Pflege einer starken Corporate Identity zunehmend an Bedeutung. Die CI repräsentiert nicht nur das äußere Erscheinungsbild eines Unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 5 Beitragsberechnung für unständig Beschäftigte

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind anteilig vom Arbeitgeber und unständig Beschäftigten zu tragen. Weil unständig Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind[1], fallen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an. Für die Beitragsberechnung ist von dem innerhalb eines Kalendermonats erzielten Arbeitsentgelt auszugehen, o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 4.2 Beginn der Versicherungspflicht

Die Mitgliedschaft als unständig Beschäftigter beginnt bei der Krankenkasse mit dem Tag der Aufnahme der unständigen Beschäftigung, für die die – vom Beschäftigten oder Arbeitgeber – gewählte Krankenkasse erstmalig Versicherungspflicht in der Krankenversicherung festgestellt hat.[1] Mit der Krankenversicherungspflicht beginnt auch die Versicherungspflicht in der Pflege- und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abzugsfähigkeit von Aufwend... / f) Heimunterbringung

Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Wohngemeinschaft sind als agB zu berücksichtigen. Im Streitfall war der Steuerpflichtige aufgrund seiner schweren Behinderung – und der damit einhergehenden Pflegebedürftigkeit – in einer Wohngemeinschaft mit Betreuungsleistungen nach § 24 WTG NW (Wo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unständig Beschäftigte / 4 Versicherungsrechtliche Beurteilung der unständig Beschäftigten

Unständig Beschäftigte sind kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtig; sie sind jedoch in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, wenn die unständige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird.[1] In der gesetzlichen Rentenversicherung wird das Kriterium der Berufsmäßigkeit bei der Ausübung der unständigen Beschäftigung nicht verlangt.[2] Hier besteht demnach au...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mindestpflegedauer und Wohnungsbegriff für den Pflege-Pauschbetrag

Leitsatz Der Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG kann nur gewährt werden, wenn die Tätigkeit des Steuerpflichtigen eine Mindestpflegedauer von mindestens 10 % des gesamten pflegerischen Zeitaufwandes erreicht. Eine Wohnung im Sinne des § 33b Abs. 6 EStG kann auch ein Zimmer im Alten- oder Pflegeheim sein, wenn die betreute Person in ihrer persönlichen Umgebung verblei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.1.1 Wichtiger Grund

Voraussetzung für die Gewährung von Sonderurlaub ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes aufseiten der bzw. des Beschäftigten. Damit wird klargestellt, dass nicht jedes persönliche Interesse der/des Beschäftigten ausreicht, um dauerhaftes Fernbleiben vom Dienst zu rechtfertigen. Vielmehr muss das mit der Freistellung verfolgte Ziel auch bei objektiver Betrachtungsweise hin...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.3.1 Dauer

Die Dauer des Sonderurlaubs ist nicht tariflich festgeschrieben und hängt somit maßgeblich von dem wichtigen Grund des Beschäftigten, aber auch von den dienstlichen oder betrieblichen Bedürfnissen aufseiten des Arbeitgebers ab. Letztlich liegt die Festlegung der Befristung im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers. Eine fünfjährige Gewährung von Sonderurlaub zur Aufnahme e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.3.3 Zweckbefristung

Ob im Einzelfall auch eine Zweckbefristung des Sonderurlaubs vereinbart werden kann, ist ebenfalls nicht ausdrücklich geregelt. Dies kann z. B. bei der Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen eine Rolle spielen, wenn die betreffende Person plötzlich stirbt. Da § 28 TVöD aber zu der Frage einer möglichen Befristung überhaupt keine Aussage trifft und dies auch nicht in Wide...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Betreuungsverhältnis zum Kind

Rz. 7 Zweite Voraussetzung ist ein Betreuungsverhältnis zu einem Kind, das im Haushalt – nicht notwendig des Arbeitnehmers – zu betreuen und zu erziehen ist und das noch keine 3 Jahre (bzw. 8 Jahre) alt ist. Der Arbeitnehmer muss das Kind selbst erziehen und kann das nicht weitgehend einem Dritten, auch nicht anderen Familienmitgliedern, überlassen.[1] Rz. 8 Es muss sich bei ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.2 Ermessensentscheidung des Arbeitgebers

Liegt ein wichtiger Grund i. S. v. § 28 TVöD vor, so kann der Beschäftigte unter Verzicht auf die Entgeltfortzahlung Sonderurlaub erhalten. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber nunmehr in allen Fällen die Entscheidung über die Gewährung von Sonderurlaub nach billigem Ermessen zu treffen hat (§ 315 Abs. 1 BGB). Diese Regelung lehnt sich damit inhaltlich an die alte Rechtslage ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.3 Meldeanlässe nach § 28a SGB IV

Rz. 56 Die Meldeanlässe listet § 28a Abs. 1 unter den Nr. 1 bis 20 auf. Die Vorschrift ist insoweit abschließend. Ungeachtet dessen folgen aus der DEÜV weitere Meldeanlässe, die neben jede des § 28a Abs. 1 treten. Das bedeutet jedoch nicht, dass in jedem der angeführten Fälle eine Meldung zu erstatten ist. Es gibt vielmehr Sachverhalte, bei denen auch nach der DEÜV keine Mel...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.3 Hilfe in besonderen Lebenslagen (Abs. 3)

Rz. 37 Absatz 3 betrifft die übrigen Leistungen des SGB XII nach dessen Kap. 5 (Hilfen zur Gesundheit), Kap. 7 (Hilfe zur Pflege), Kap. 8 (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) und Kap. 9 (Hilfe in anderen Lebenslagen). Die Vorschrift stand früher am Beginn des Abschn. 3 BSHG (Hilfe in besonderen Lebenslagen), umfasste aber auch dort schon die heute in K...mehr

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Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich durch Art. 1, Art. 79. Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit der Nummer 307 und mit dem wesentlichen Inhalt der jetzigen Abs. 2 und 3 mit Wirkung vom 1.1.1989 an in Kraft getreten. Mit Art. 2 Nr. 3, Art. 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Einführung eines SV...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 290 Kranken... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Geregelt sind die Vergabe von Krankenversichertennummern an Versicherte und deren Ausgestaltung. Rz. 1a Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Moderni...mehr

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Jung, SGB XII § 19 Leistung... / 2.6 Anspruchsübergang (Abs. 6)

Rz. 59 Die Regelung in Abs. 6 soll Härten vermeiden, die entstehen können, weil der Anspruch auf Sozialhilfe grundsätzlich mit dem Tod des Berechtigten untergeht und nicht vererbt werden kann. Die Vorschrift ist vor dem Hintergrund der früheren Rechtsprechung des BVerwG zur generellen Unvererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen zu sehen. Der Gesetzgeber wollte in bestimmten F...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.4 Mitglieder von Solidargemeinschaften (Abs. 4)

Rz. 45 Seit dem 1.7.2023 werden auch Mitglieder von Solidargemeinschaften (§ 176 Abs. 1 SGB V) in die Beitragsübernahme nach § 174 einbezogen. Für die Krankenversicherung gelten Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 entsprechend. Für die Pflegeversicherung (§§ 21a Abs. 1 Satz 1, 23 Abs. 4a SGB XI) gelten Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 2 entsprechend. Rz. 46 Personen sind gr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 174 Überna... / 2.1 Systematik der Kranken- und Pflegeversicherung für Bezieher von Arbeitslosengeld

Rz. 12 Grundsätzlich sind auch Bezieher von Alg in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Das bestimmt § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle Personen einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (§§ 1 Abs. 2 Satz 1, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB XI). Damit sind Bezieher von Alg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 174 Überna... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 174 gehört seit dem 1.4.2012 zum Dritten Abschnitt des Vierten Kapitels mit den Ergänzenden Regelungen zur Sozialversicherung. Sie folgte damit der Vorschrift des § 207a zur Übernahme von Beiträgen bei Befreiung von der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung, die zu demselben Zeitpunkt zusammen mit den übrigen Vorschriften des Sechsten Kapitels a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift enthält die nach dem SGB II vorgesehenen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit aus dem Recht der Arbeitsförderung, die nach (bis 30.6.2023: § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 auch in die Eingliederungsvereinbarung) § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 auch in den Kooperationsplan (ab 1.7.2023) zwischen dem Jobcenter und dem erwerbsfähigen Leistungsbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 2.1.1 Einstandspflicht und Beihilfe (Satz 1)

Rz. 5 Die Verpflichtung zum Aufbau des Deckungskapitals trifft Krankenkassen, die eine direkte Einstandspflicht als Arbeitgeber nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) für Versorgungszusagen haben. Aufgrund der Beschäftigung von DO-Angestellten (vgl. Komm. zu § 169) betrifft die Vorschrift daher insbesondere Orts- und Innungskrankenkassen. Die Norm gilt nicht f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingeführt worden. Die Norm gehört zum neugestalteten Haftungssystem, mit dem historisch entstandene Verwerfungen im Wettbewerb der Krankenkassen bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.1 Einführung

Rz. 20 Der Gesetzgeber hat in Abs. 1 den Begriff des Versicherten als Voraussetzung für die Meldepflicht gewählt, obwohl die Regelung konzeptionell an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses i. S. d. § 7 Abs. 1 anknüpft (dazu auch Rz. 27). Der Arbeitgeber oder ein anderer Meldepflichtiger ist gehalten, der Einzugsstelle (Krankenkasse – vgl. § 28h Abs. 1) jeden in der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 5 Arbeitsge... / 2.5 Zumutbarkeit von Arbeitsgelegenheiten (Abs. 3 Satz 2 und 3)

Rz. 14a Nähere Einzelheiten dazu, wann eine Arbeitsgelegenheit zumutbar ist, wurden erst mit dem Integrationsgesetz v. 29.7.2016 (sog. Asylpaket III, BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 6.8.2016 geschaffen. In Satz 2 wird angeordnet, dass § 11 Abs. 4 SGB XII entsprechend gilt. Die bisherige Fassung von § 11 Ab. 4 SGB XII wurde jedoch durch Art. 5 Nr. 2 Bürgergeld-Gesetz v. 16.1...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 ist zum 6.8.2004 durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) neu gefasst worden (Art. 1 Nr. 9a, Art. 17). Diese Änderung wurde jedoch erst mit Inkrafttre...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.8 Integrationsstrategie nach Schlüsselgruppen

Rz. 47 Das System der Betreuungsstufen muss durch ein Strategiekonzept ergänzt werden, das einen konzeptionellen Rahmen für eine systematische Ausrichtung der Integrationsarbeit an den individuellen Bedarfslagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten errichtet. Dabei geht die Bundesagentur für Arbeit davon aus, dass sich aus dem Profiling in den allermeisten Fällen eine do...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 20 Eheähnli... / 2.1 Eheähnliche Gemeinschaft (Satz 1)

Rz. 6 Ausgehend von der Notwendigkeit, den Begriff der eheähnlichen Gemeinschaft so zu beschreiben, dass eine hinreichend klare Unterscheidung zu anderen gesellschaftlichen Erscheinungsformen des Zusammenlebens von Menschen möglich ist, definiert das BVerfG (a. a. O.) die eheähnliche Gemeinschaft als "eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die auf Dauer ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65b Stiftun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) zum 1.1.2000 in Kraft getreten. Sie wurde zum 1.7.2008 durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) v. 26.3.2007 (BGBl. I ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 5b Sonstige... / 2.1.4 Ermessensausübung und Zumutbarkeit

Rz. 7 Die Verpflichtung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde ("kann"). Der oder die Leistungsberechtigte hat kein subjektives Recht auf Teilnahme. Die Leistungsbehörde hat die Ausübung ihres Ermessens an den in § 43 AufenthG beschriebenen Zielen des Integrationskurses auszurichten. Von Bedeutung ist somit insbesondere, ob eine Verpflichtung zur Kursteilnahme unter Be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fuhrparkcontrolling – Trans... / 3.2 Geplante Kosten des Unterhalts

Für die Entscheidung beim Fahrzeugkauf müssen auch die bereits bekannten Kosten des Unterhalts berücksichtigt werden. Dabei gibt es mehr oder weniger sichere Größen, die der Controller aus allgemein zugänglichen Unterlagen oder aus den Angaben des Herstellers entnimmt. Die wichtigsten Kostenarten sind: Kraftfahrzeugsteuern Die Höhe der Steuern steht fest und kann vom Unternehm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld der Sozialen En... / 2 Anspruchsvoraussetzungen/-berechtigte

Grundsätzlich sind Berechtigte der Sozialen Entschädigung gem. § 2 Abs. 1 SGB XIV Geschädigte sowie deren Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende. Geschädigte sind Personen, die durch ein schädigendes Ereignis nach dem SGB XIV unmittelbar eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.[1] Entschädigungstatbestände sind Gewalttaten, Kriegsauswirkungen beider Weltkriege, Ereig...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kostenstellen: Vorgehenswei... / 1 Kriterien für das Anlegen von Kostenstellen

Kostenstellen sind die Orte, an denen die (Gemein-)Kosten im Betrieb entstehen. Sie unterteilen ein Unternehmen nach unterschiedlichen Kriterien in geeignete, eindeutig abgegrenzte Abrechnungseinheiten. Als Kostenstellen eignen sich alle Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche eines Betriebes, die eine organisatorische Einheit bilden. In der Praxis werden Kostenstellen vor al...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs, geringfügige Besc... / 10.1 Auszubildende, Studenten und Praktikanten

Die vorgenannten Regelungen gelten uneingeschränkt auch für Studenten, mit denen der Unternehmer einen Minijob vereinbart. Liegt das monatliche Arbeitsentgelt über der Geringfügigkeitsgrenze von 538 EUR, ist der Student nur rentenversicherungspflichtig. Bei Studenten besteht keine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bei einer Beschäftigu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
XRechnung: So stellen Sie e... / 1.3 Einsatz der XRechnung vermeidet Nachteile der PDF-Rechnung

Die aufgeführten Nachteile sollen mit der XRechnung (XML-basiertes semantisches Rechnungsdatenmodell) vermieden werden. XML steht für Extensible Markup Language. Vereinfacht ausgedrückt ist XML ein textbasiertes Format für den Austausch hierarchisch strukturierter Informationen, was bedeutet, dass bei Dokumenten festgelegt wird, wie sie aufgebaut werden müssen. Durch die Str...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Minijobs, geringfügige Besc... / 10.2 Schüler: So wird der Arbeitslohn sozialversicherungsrechtlich eingestuft

Beschäftigt der Unternehmer Schüler, z. B. während der Ferien, fallen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an. Dies gilt jedoch nur für Schüler allgemein bildender Schulen, wie Haupt- oder Realschulen und Gymnasien, nicht aber bei Schülern eines Abendgymnasiums. In der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind Schüler wie alle anderen Arbeitnehmer zu behandeln. Ve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.3.1 Allgemeine Wartezeit

Die allgemeine Wartezeit für den Anspruch auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beträgt 5 Jahre (§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI). Für die allgemeine Wartezeit zählen mit: Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten, unter bestimmten Voraussetzungen z. B. auch Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld, Zeiten der Kinder...mehr