Fachbeiträge & Kommentare zu Pflichtverteidiger

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AGS 06/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff (S. 241) mit der Abrechnung von Beschwerden in Straf- und Bußgeldsachen. In einem weiteren Beitrag stellt Lissner (S. 246) die aktuelle Lage der Rspr. zur Erforderlichkeitsprüfung in § 2 BerHG dar, also zur Frage, ob und inwieweit der Urkundsbeamte berechtigt ist, zu prüfen, ob nur eine Beratung notwendig war oder auch eine Vertretung. Auf e...mehr

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AGS 06/2023, Erst âEURŽbesc... / I. Sachverhalt

Dem Beschuldigten wurde der Vorwurf der Vergewaltigung gemacht. Ihm wurde mit Beschluss des AG vom 16.12.2020 der Rechtsanwalt für die Dauer der Vernehmung der Zeugin Z im Rahmen des Ermittlungsverfahrens beigeordnet. Der Beschluss wurde dem Rechtsanwalt zusammen mit der Terminsbestimmung zur Zeugeneinvernahme am 8.1.2021 zugestellt. Der Rechtsanwalt nahm am 11.1.2021 Aktenei...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 2. Einfluss auf die Gebührenhöhe

Hat der Rechtsanwalt durch seine Tätigkeiten im Hinblick auf eine Beschwerde Mehraufwand, wovon man i.d.R. ausgehen muss, muss dieser Mehraufwand beim Wahlanwalt bei der Gebührenbemessung gem. § 14 RVG erhöhend berücksichtigt werden.[9] Da beim Pflichtverteidiger keine Rahmengebühren, sondern Festgebühren anfallen, kann bei ihm die Tätigkeit im Beschwerdeverfahren nur bei de...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / a) Beschwerdegebühr

Nach Vorbem. 4.2 VV erhält der Rechtsanwalt in Strafvollstreckungsverfahren im Verfahren über die Beschwerde gegen die Entscheidung in der Hauptsache die Gebühren des Teil 4 Abschnitt 2 VV besonders. Die insoweit erbrachten Tätigkeiten sind also nicht wie sonst das strafrechtliche Beschwerdeverfahren aufgrund des Pauschalcharakters der Gebühren durch die Gebühren im Ausgangs...mehr

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AGS 06/2023, Erst âEURŽbesc... / II. Keine Anrechnung

1. Keine Anrechnung nach Teil 4 VV Das AG verneint eine Anrechnung. Eine Anrechnung von Gebühren sei in der Aufstellung der Kostentatbestände in Teil 4 VV nicht vorgesehen. 2. Keine Anrechnung nach § 15 Abs. 5 RVG Eine Anrechnung von Gebühren komme – so das AG – aber auch nicht nach § 15 Abs. 5 RVG in Betracht, der in bestimmten Fällen eine Anrechenbarkeit zuließe. Voraussetzun...mehr

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zfs 06/2023, Anwaltliche Ve... / 2 Aus den Gründen:

Zitat [10] II. Die sofortige Beschwerde des Klägers gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, 569 ZPO ist zulässig. Insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR, § 567 Abs. 2 ZPO. Die Beschwerde ist jedoch unbegründet. Im Ergebnis zutreffend hat das LG die zu berücksichtigenden Reisekosten des Klägers mit insgesamt 394,50 EU...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / II. Verhinderung eines Sonderopfers des Pflichtverteidigers

Voraussetzung für die Bewilligung einer Pauschvergütung sei, so das OLG, nach dem Gesetzeswortlaut, dass die gesetzlichen Gebühren unzumutbar seien. Damit solle verhindert werden, dass der Pflichtverteidiger ein Sonderopfer erbringt. Zur Stellung des Pflichtverteidigers verweist das OLG auf und zitiert aus dem BVerfG, Beschl. v. 6.11.1984 (2 BvL 16/83 u.a., NJW 1985, 727). D...mehr

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AGS 05/2023, Erstattungsfäh... / 2. Antrag des Pflichtverteidigers nach § 47 RVG

Der Pflichtverteidiger kann außerdem nach § 47 RVG einen Vorschuss auf bereits entstandene oder die voraussichtlich noch entstehenden Auslagen verlangen.[48] Allerdings werden die Kosten eigener Ermittlungen von den Gerichten häufig nicht als Auslagen des Verteidigers, sondern als solche des Beschuldigten angesehen.[49] Autor: Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Aug...mehr

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AGS 05/2023, Erstattungsfäh... / 1. Antrag des Pflichtverteidigers nach § 46 Abs. 2 RVG

Der Pflichtverteidiger hat die Möglichkeit, nach § 46 Abs. 2 S. 3 RVG vorzugehen. Danach kann er die Erforderlichkeit eigener Ermittlungen feststellen lassen, bevor er die Kosten auslösenden Maßnahmen ergreift, also den Sachverständigen beauftragt.[43] Die auf einen entsprechenden Antrag ergehende (Ablehnungs-)Entscheidung ist nicht anfechtbar.[44] Die ablehnende Entscheidun...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des P... / Leitsatz

Der (nur) für einen Hafttermin“ bestellte Pflichtverteidiger rechnet nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab. AG Ludwigshafen, Beschl. v. 3.3.2023 – 4a Ls 5227 Js 9474/22mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des Vertreters des Pflichtverteidigers im Hafttermin

Vorbem. 4 Abs. 1, Nrn. 4100, 4102, 4104, 7002 VV RVG Leitsatz Der (nur) für einen Hafttermin“ bestellte Pflichtverteidiger rechnet nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab. Grundgebühr und Verfahrensgebühr entstehen nach den Änderungen durch das 2. KostRMoG immer nebeneinander. Voraussetzung für das Entstehen der Post- und Telekommunikationsdienstleistungenpauschale nach Nr. 7002 VV ist, d...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des Pflichtverteidigers für Haftterminsteilnahme

Teil 4 Abschnitt 1; Nrn. 4100, 4104 VV RVG Leitsatz Der (nur) für einen Hafttermin“ bestellte Pflichtverteidiger rechnet nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab. AG Ludwigshafen, Beschl. v. 3.3.2023 – 4a Ls 5227 Js 9474/22 I. Sachverhalt Der mittlerweile verurteilte Angeklagte wurde am 22.12.2021 vorläufig festgenommen und am 23.12.2021 dem Haftrichter des AG vorgeführt, der Haftbefehl geg...mehr

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AGS 05/2023, Erstattungsfäh... / IV. Möglichkeiten des Pflichtverteidigers

1. Antrag des Pflichtverteidigers nach § 46 Abs. 2 RVG Der Pflichtverteidiger hat die Möglichkeit, nach § 46 Abs. 2 S. 3 RVG vorzugehen. Danach kann er die Erforderlichkeit eigener Ermittlungen feststellen lassen, bevor er die Kosten auslösenden Maßnahmen ergreift, also den Sachverständigen beauftragt.[43] Die auf einen entsprechenden Antrag ergehende (Ablehnungs-)Entscheidun...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des P... / I. Sachverhalt

Der mittlerweile verurteilte Angeklagte wurde am 22.12.2021 vorläufig festgenommen und am 23.12.2021 dem Haftrichter des AG vorgeführt, der Haftbefehl gegen den diesen erlassen hat. Laut Protokoll des AG war Rechtsanwältin RA 1 "als Vertreterin für Rechtsanwalt RA 2" anwesend. Der damals Beschuldigte erklärte im Termin laut Protokoll: Zitat "Ich möchte, dass mir Rechtsanwältin...mehr

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AGS 05/2023, Pauschgebühr f... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Es ist sicherlich zutreffend, wenn das OLG für die Einarbeitung des Pflichtverteidigers in die Ermittlungsakten eine Pauschgebühr nach § 51 RVG bewilligt. Denn der Aktenumfang mit rund 6.600 Seiten war so groß, dass der zeitliche Aufwand für die Einarbeitung in diese Akte mit den gesetzlichen Gebühren des Pflichtverteidigers nicht abgedeckt ist. Das scheint auch das OLG s...mehr

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AGS 05/2023, Erstreckung; z... / I. Sachverhalt

Gegen den Verurteilten war unter dem Aktenzeichen 22 Js 281/17 ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs u.a. bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Ferner wurden gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft zahlreiche weitere Ermittlungsverfahren verschiedenster Polizeibehörden geführt, die in der Folgezeit durch die Staatsanwaltschaft mit Verfügungen vom 8.8., 28.9., 212.12.2017 und vo...mehr

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AGS 05/2023, Beschränkung d... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt ist dem Beschuldigten, der sich ab dem 29.10.2022 nicht auf freien Fuß befunden hat, am 30.10.2022 als Pflichtverteidiger in einem Verfahren wegen versuchten Totschlags beigeordnet worden. Der Rechtsanwalt hat als Pflichtverteidiger an zwei Haftterminen am 30.10.2022 und am 11.11.2022 teilgenommen. Für diese Teilnahmen hat er zwei Vernehmungsterminsgebühren ...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des P... / II. (Nur) Terminsvertreter = nur Grundgebühr

Das AG verweist darauf, dass seit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 die Vorführung des Beschuldigten nach §§ 115, 115a StPO zur Entscheidung über Haft ein Fall der notwendigen Verteidigung sei. Mithin sei die Mitwirkung eines Verteidigers zwingend. Eine in diesem Rahmen erfolgende Beiordnung als Pflichtverteidiger sei grds. ein...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / Leitsatz

Für die Anwendung des § 51 RVG ist entscheidend, dass das Verfahren bei dem Pflichtverteidiger wegen des "Umfangs und/oder der Schwierigkeit" des Verfahrens zu einer zeitlichen Beanspruchung führen muss, die nicht mehr durch die gesetzlichen Gebühren gedeckt ist und die bei dem Pflichtverteidiger deswegen zu einem unzumutbaren Sonderopfer führt, das von existenzieller Bedeut...mehr

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AGS 05/2023, Pflichtverteid... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Vorab: Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, Beschl. v. Beschl. v. 9.2.2023 – 2 Ws 13/23, AGS 2023, 164). Zu Recht erteilt das LG der abweichenden Auffassung des OLG Celle (a.a.O.) eine Absage (wegen der Einzelheiten s. die Anmerkung zu OLG Karlsruhe, a.a.O.). 2. Allerdings ist auf Folgendes hinzuweisen: a) Die Ausführungen des LG unter ...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des P... / III. Bedeutung für die Praxis

Zu begrüßen ist, dass das AG davon ausgeht, dass in den Fällen der Teilnahme des Pflichtverteidigers an einem Haft(prüfungs-)Termin nicht nur eine Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 4301 VV entsteht (so aber unzutreffend OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.1.2023 – 4 Ws 13723, AGS 2023, 162), sondern nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abgerechnet wird (so auch [inzidenter] OLG Karlsr...mehr

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AGS 05/2023, Pauschgebühr f... / Leitsatz

Zur Gewährung einer Pauschgebühr, wenn sich der Pflichtverteidiger in eine umfangreiche Ermittlungsakte einarbeiten musste. OLG Oldenburg, Beschl. v. 22.2.2023 – 1 ARs (KostR) 8/22mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Mal wieder eine der zahlreichen Entscheidungen, mit der ein Pauschgebührantrag eines Pflichtverteidigers zurückgewiesen worden ist. Leider referiert die Entscheidung letztlich nur Rspr. des BVerfG, nimmt aber zu den konkreten Umständen des Verfahrens kaum Stellung, sodass nicht abschließend beurteilt werden kann, ob nicht der Antrag des Pflichtverteidigers – zumindest tei...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / IV. Antragsbegründung

1. Tatsachenfundierte Darlegung Die Prüfung des § 51 RVG verlange daher zunächst die tatsachenfundierte Darlegung durch den Antragsteller, dass ihm durch die Beiordnung eine zeitliche Beanspruchung abverlangt worden sei, die isoliert betrachtet durch die Festgebühren unzumutbar ausgeglichen werde. Darüber hinaus bedürfe es aber auch Ausführungen dazu, inwieweit diese (isolier...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des V... / Leitsatz

Der (nur) für einen Hafttermin“ bestellte Pflichtverteidiger rechnet nach Teil 4 Abschnitt 1 VV ab. Grundgebühr und Verfahrensgebühr entstehen nach den Änderungen durch das 2. KostRMoG immer nebeneinander. Voraussetzung für das Entstehen der Post- und Telekommunikationsdienstleistungenpauschale nach Nr. 7002 VV ist, dass überhaupt entsprechende Entgelte angefallen sind, was be...mehr

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AGS 05/2023, Pauschgebühr f... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten. Er hat nach Abschluss des Verfahrens anstelle der gesetzlichen Gebühren eine Pauschgebühr i.H.v. 2.682,00 EUR beantragt. Sein Antrag hatte nur teilweise Erfolg. Das OLG hat 354,00 EUR bewilligt.mehr

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AGS 05/2023, Pflichtverteid... / II. Zeitlich beschränkte Beiordnung

Das LG verweist zunächst darauf, dass Rechtsanwalt R 2 auf seinen eigenen Antrag dem früheren Angeklagten für den Termin zur mündlichen Verhandlung und Haftbefehlsverkündung an diesem Tage als Pflichtverteidiger beigeordnet worden sei. Zwar sei die auf diesen Termin beschränkte Beiordnung – nach dem seit 13.12.2019 geltenden Recht – rechtswidrig, weil § 140 Abs. 1 Nr. 4 i.V....mehr

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AGS 05/2023, Beschränkung d... / III. Bedeutung für die Praxis

Die für den Pflichtverteidiger erfreuliche Entscheidung ist, wenn man davon ausgeht, dass die beiden Termine (noch) im vorbereitenden Verfahren stattgefunden haben, wofür einiges spricht, falsch. Entgegen der Ansicht des AG greift dann nämlich die Beschränkung der Vernehmungsterminsgebühr aus Anm. S. 2 zur Nr. 4102 VV (eingehend zur Vernehmungstermisgebühr Nr. 4102 VV Burhof...mehr

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AGS 05/2023, Erstreckung; z... / II. Erstreckung

Zur Erstreckung verweist das AG darauf, dass sich die Frage, inwieweit der Pflichtverteidiger gegen die Staatskasse Gebühren geltend machen kann, die vor seiner Beiordnung entstanden sind, sich gem. § 60 RVG nach § 48 Abs. 6 RVG i.d.F. vom 18.1.2017 bis 31.12.2020 richte, da die Entscheidung über die Beiordnung 2018 gefallen sei, auch wenn das Festsetzungsverfahren erst Ende...mehr

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AGS 05/2023, Voraussetzunge... / I. Sachverhalt

Der in Augsburg ansässige Rechtsanwalt war als Pflichtverteidiger in einem Verfahren beim LG Limburg u.a. wegen bandenmäßiger öffentlicher Zugänglichmachung kinderpornographischer Schriften tätig, in dem der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten sowie Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt worden ist. Der Rechtsanwalt, dessen gese...mehr

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AGS 05/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich zunächst Burhoff mit der Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten in Straf- und Bußgeldsachen (S. 193 ff.). Ein weiterer Beitrag findet sich von Wolf zur Abrechnung und Kostenerstattung bei Einschaltung eines Terminsvertreters im Namen der Partei (S. 196 ff.). Mit der Höhe der Verfahrensgebühr in einem verkehrsstrafrechtlichen Verfahren h...mehr

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AGS 05/2023, Gebühren des V... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um die Gebühren des Vertreters des Pflichtverteidigers im Hafttermin. Das AG hatte die Abrechnung nach Teil 4 Abschnitt 1 VV bejaht, dann aber nur die Terminsgebühr und die Grundgebühr festgesetzt, die Verfahrensgebühr hingegen nicht. Das hatte es damit begründet, dass die Verfahrensgebühr mit der ersten Tätigkeit entstehe, die der Rechtsanwalt aufgrund des A...mehr

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AGS 05/2023, Pauschgebühr f... / III. Konkreter Fall

Nach diesen Maßstäben stehe dem Antragsteller die Pauschgebühr nur im tenorierten Umfang zu. 1. Gesetzliche Gebühren Die gesetzlichen Gebühren des Antragstellers für seine nach Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitte 1 und 2 VV erfassten Tätigkeiten bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens bei einem nicht auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten betragen insgesamt 393,00 EUR, d...mehr

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AGS 05/2023, Pauschgebühr f... / II. Voraussetzungen für eine Pauschgebühr nach § 51 RVG

Gem. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG sei Voraussetzung für die Bewilligung einer Pauschgebühr, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgehe, dass diese wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit der Sache nicht zumutbar seien. Die Bewilligung einer Pauschgebühr stelle dabei die Ausnahme dar und komme lediglich in Betracht, wenn die anwaltliche Mühewaltung sich von ...mehr

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AGS 05/2023, Erstattungsfäh... / 1. Grundsätze

Ein wesentlicher Grund dafür, dass Verteidiger eher selten eigene Ermittlungen anstellen, ist das für den Mandanten bestehende Kostenrisiko. Denn nach h.M. werden die durch eigene Ermittlungen verursachten Kosten grds. nicht erstattet. Diese werden i.d.R. als nicht notwendig i.S.d. §§ 467, 464a StPO angesehen, da die StPO dem Beschuldigten die Möglichkeit gebe, bei den Ermit...mehr

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AGS 04/2023, Maßgebliches Gebührenrecht für den Pflichtverteidiger

§§ 60, 17 Nr. 10 RVG; § 143 StPO Leitsatz Ist der Anwalt vor dem 1.1.2021 in einem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren als Pflichtverteidiger bestellt worden und verteidigt er den Angeklagten nach dem 31.12.2020 auch in einem Rechtsmittelverfahren, dann richtet sich nur die Vergütung der ersten Instanz nach altem Gebührenrecht. Für das Rechtsmittelverfahren gilt dagegen ...mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertreter des Pflichtverteidigers

Vorbem. 4.1, Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG Leitsatz Der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin, einen Haftprüfungstermin oder den Termin zur Haftbefehlseröffnung als Verteidiger des Beschuldigten/Angeklagten bestellt worden ist, beschränkt sich nicht nur auf die Terminsgebühren, sondern umfasst alle ...mehr

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AGS 04/2023, Kostenneutrale Umbeiordnung des Pflichtverteidigers ohne Verzicht

§ 48 RVG; § 143a StPO Leitsatz Der Wechsel des Pflichtverteidigers ist seit Inkrafttreten des Gesetzes vom 10.12.2018 (BGBl I, 2128) gesetzlich in § 143a StPO geregelt. Der einverständliche Pflichtverteidigerwechsels wurde durch das genannte Gesetz zwar nicht explizit geregelt, soll aber nach den von der Rechtsprechung entwickelten Maßgaben weiterhin möglich sein. Danach ist d...mehr

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AGS 04/2023, Gebühren für die Teilnahme des Pflichtverteidigers an der Vorführung

Vorbem. 4 Abs. 1, Nr. 4301 VV RVG Leitsatz Der einem Beschuldigten für die Haftprüfung beigeordnete Rechtsanwalt verdient nur eine Gebühr für eine Einzeltätigkeit. OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.1.2023 – 4 Ws 137/23 I. Sachverhalt Der vormals Beschuldigte wurde am 29.6.2022 festgenommen und zur Eröffnung des Haftbefehls dem Ermittlungsrichter beim AG Stuttgart vorgeführt. Zu diesem...mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertret... / III. Abrechnung nur eines Pflichtverteidigermandats?

Nach einer Ansicht sei der lediglich für einen gerichtlichen Termin als Vertreter des verhinderten Pflichtverteidigers beigeordnete Verteidiger gebührenrechtlich nicht dem zuvor bereits für das gesamte Verfahren beigeordneten Pflichtverteidiger gleichgestellt. Der zeitlich befristet bestellte Verteidiger sei nicht als weiterer Pflichtverteidiger, sondern lediglich als Vertre...mehr

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AGS 04/2023, Kostenneutrale... / III. Verzicht des neuen Pflichtverteidigers fehlt

Diesen Voraussetzungen werde die angefochtene Entscheidung nicht gerecht, sodass sie keinen Bestand haben könne. Einen Verzicht auf die bereits Rechtsanwalt R 1 entstandenen Gebühren habe Rechtsanwalt R 2 nicht erklärt. Er sei diesbezüglich auch nicht durch das Amtsgericht angehört worden. Eine gerichtliche Kompetenz, die Gebühren des neuen Pflichtverteidigers nach Pflichtve...mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertret... / IV. Abweichende zutreffende Auffassung des OLG Karlsruhe

Nach anderer, vom OLG Karlsruhe für zutreffend erachteter Auffassung, beschränke sich der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin, einen Haftprüfungstermin oder den Termin zur Haftbefehlseröffnung als Verteidiger des Beschuldigten/Angeklagten bestellt worden ist, nicht auf die Terminsgebühren, s...mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertret... / I. Sachverhalt

Dem Beschuldigten war in dem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren eine Rechtsanwältin R 1 als Pflichtverteidigerin bestellt worden. Am 24.8.2021 erließ der Ermittlungsrichter des AG das Haftbefehl gegen den Beschuldigten, aufgrund dessen er noch am selben Tag festgenommen wurde. Zu dem daraufhin anberaumten Termin zur Haftbefehlseröffnung konnte die Pflichtverteidigerin ...mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertret... / II. Meinungsstreit

Rechtsanwalt R 2 sei, so das OLG, dem Beschuldigten mit Beschluss des AG vom 24.8.2021 für den Termin zur Haftbefehlseröffnung, nachdem ein Fall notwendiger Verteidigung gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO vorlag und weil die zuvor bereits bestellte Pflichtverteidigerin an der Wahrnehmung des für diesen Tag angesetzten Termins zur Haftbefehlseröffnung verhindert gewesen sei, als Pf...mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertret... / Leitsatz

Der Vergütungsanspruch des Verteidigers, der anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin, einen Haftprüfungstermin oder den Termin zur Haftbefehlseröffnung als Verteidiger des Beschuldigten/Angeklagten bestellt worden ist, beschränkt sich nicht nur auf die Terminsgebühren, sondern umfasst alle durch die anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall ...mehr

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AGS 04/2023, Kostenneutrale... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Es bleibt auch nach dieser Entscheidung dabei: Die (kostenneutrale) Umbeiordnung eines Pflichtverteidigers ist möglich, allerdings muss der neue Pflichtverteidiger auf "Mehrkosten" verzichten. Vor Inkrafttreten der Neuregelung des Rechts der Pflichtverteidigung zum 13.12.2019 war teilweise umstritten, ob eine kostenneutrale Umbeiordnung und einen Verzicht auf Pflichtverte...mehr

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AGS 04/2023, Terminsvertret... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Zu der Entscheidung ist – zur Vermeidung von Wiederholungen – lediglich anzumerken: Zutreffend, und zwar sowohl im Ergebnis als auch in der Argumentation (a.A. jüngst OLG Stuttgart, a.a.O.). Es ist zu hoffen, dass diese richtige Auffassung zur Honorierung des Terminsvertreters des Pflichtverteidigers sich (endlich) durchsetzt (ebenso bereits LG Aachen, Beschl. v. 20.10.20...mehr

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AGS 04/2023, Gebühren für d... / I. Sachverhalt

Der vormals Beschuldigte wurde am 29.6.2022 festgenommen und zur Eröffnung des Haftbefehls dem Ermittlungsrichter beim AG Stuttgart vorgeführt. Zu diesem Zeitpunkt wurde er bereits von Rechtsanwalt R 1 als Wahlverteidiger vertreten. Weil Rechtsanwalt R 1 aber verhindert war, erklärte sich der Beschuldigte damit einverstanden, im Vorführungstermin vom Rechtsanwalt R 2 vertret...mehr

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AGS 04/2023, Kostenneutrale... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führt gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Mit Verfügung vom 19.8.2022 übersandte die Staatsanwaltschaft die Akte an das AG mit dem Antrag, dem Beschuldigten einen Pflichtverteidiger beizuordnen. Mit Schreiben vom 31.8.2022 legitimierte sich Rechtsan...mehr

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AGS 04/2023, Kostenneutrale... / Leitsatz

Der Wechsel des Pflichtverteidigers ist seit Inkrafttreten des Gesetzes vom 10.12.2018 (BGBl I, 2128) gesetzlich in § 143a StPO geregelt. Der einverständliche Pflichtverteidigerwechsels wurde durch das genannte Gesetz zwar nicht explizit geregelt, soll aber nach den von der Rechtsprechung entwickelten Maßgaben weiterhin möglich sein. Danach ist dem Wunsch des Beschuldigten a...mehr