Fachbeiträge & Kommentare zu Privatnutzung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Gestellung des Kraftfahrzeugs zur eigenen Benutzung

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ist ein betriebliches Kfz dem ArbN zur Privatnutzung überlassen (> Rz 2), bewertet § 8 Abs 2 Sätze 2 ff iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG typisierend den geldwerten Vorteil für Lohn- und andere Überschusseinkünfte. Für die Gewinneinkünfte (§ 2 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG) regelt § 6 Abs 1 Nr 4 Sätze 2, 3 EStG Entsprechendes unmittelbar. Rz. 21 Stand:...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 12. Benutzung des Kraftfahrzeugs im Rahmen einer anderen Einkunftsart

Rz. 83 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für die Bewertung der Nutzungsentnahme gemäß § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG hat der BFH entschieden, dass die Benutzung eines betrieblichen Kfz zur Erzielung betriebsfremder > Einkünfte nicht mit der 1-%-Pauschale abgegolten, sondern ein zusätzlicher geldwerter Vorteil zu versteuern ist (BFH 214, 61 = BStBl 2007 II, 445; BFH/NV 2009, 1617). EFG ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Geldwerter Vorteil aus der Benutzung des Kraftfahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kann ein zur Privatnutzung überlassenes betriebliches Kfz (> Rz 21 ff) auch für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 EStG) bzw Sammelpunkt oder weiträumigem Arbeitsgebiet iSv § 9 Abs 1 Nr 4a Satz 3 EStG (> Entfernungspauschale Rz 20 ff; > Erste Tätigkeitsstätte) genutzt werden, erhöht sich der geldwerte Vo...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Nutzungsüberlassung für die Fahrt zur Arbeit

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Benutzung des Fahrzeugs für die Wege zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte führt zu einem gesondert zu erfassenden geldwerten Vorteil neben der (allgemeinen) Privatnutzung (zur Bewertung > Rz 30 ff); ggf ebenso bei Benutzung des Kfz für Familienheimfahrten im Rahmen einer > Doppelte Haushaltsführung (> Rz 57 ff). Das gilt auch, we...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung – Überblick über den Gegenstand der Besteuerung

Rz. 7 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die steuerliche Bewertung eines einem Stpfl zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Kfz ist in § 8 Abs 2 Satz 2 bis 5 iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG geregelt, und zwar grundsätzlich einheitlich für Gewinn- und Überschusseinkünfte (> Einkünfte Rz 1 f). Ergänzende Regelungen für ArbN enthalten § 3 Nr 16 und § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4, 4a und 5 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 13 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die zuvor dargestellten und seit 1996 im Grundsatz unverändert geltenden gesetzlichen Regelungen zur Firmenwagenbesteuerung (> Rz 8 f) hatten Vorläufer. Bis 1995 war der private Nutzungswert betrieblicher Kfz nach folgenden Methoden zu bewerten (vgl A 31 Abs 7 LStR 1993):mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Kostendeckelung

Rz. 68 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ergibt sich zB aus einer betrieblichen Kostenstellenrechnung, dass auf ein ganzes Kalenderjahr (VZ) bezogen die gesamten Aufwendungen (> Rz 39 ff) für das beruflich und privat genutzte Kfz niedriger sind als der sich bei Ansatz der 1-%-Regelung ergebende Wert, so darf dieser niedrigere Wert als geldwerter Vorteil aus der Privatnutzung angese...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Übernahme einzelner Betriebskostenteile

Rz. 50 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Trägt der ArbN selbst einen Teil der Kosten des laufenden Betriebs wie zB Treibstoffkosten, so wollten Rechtsprechung und FinVerw lange den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung nicht um diesen Aufwand mindern (vgl BFH 219, 203 = BStBl 2008 II, 198; BFH 219, 206 = BStBl 2009 II, 199). Inzwischen gilt aber als Nutzungsentgelt (> Rz 48/1) b...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10. Wahl zwischen Pauschale und Einzelnachweis

Rz. 78 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der ArbG muss in Abstimmung mit dem ArbN für jedes Kalenderjahr oder bei Beginn der erstmaligen Überlassung eines betrieblichen Kfz zur Privatnutzung festlegen, ob der Nutzungswert pauschal (> Rz 20 ff) oder ausnahmsweise individuell (> Rz 38 ff) ermittelt werden soll. Dies ist für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 13. Kraftfahrzeuggestellung nach Auflösung des Dienstverhältnisses

Rz. 84 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Neben einer Abfindung wird einem ausscheidenden ArbN gelegentlich der Firmenwagen weiterhin zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt. Einer tarifermäßigten Besteuerung der Abfindung (vgl § 34 Abs 1, 2 Nr 2 iVm § 24 Nr 1 Buchst a EStG) steht es nach BFH-Rechtsprechung nicht entgegen, wenn neben der Hauptentschädigungsleistung in einem spätere...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Mittagsheimfahrten

Rz. 56 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Benutzung eines betrieblichen Kfz für diese zusätzlichen Fahrten zur Wohnung und zurück stellt zwar begrifflich eine Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte dar, gilt aber steuerlich – auch bei Schwerbehinderten (> Rz 71 ff) – als privat veranlasst (> Entfernungspauschale Rz 34). Für die Bewertung des geldwerten...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Nutzungsüberlassung für dienstliche Fahrten

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wird einem Stpfl für eine Auswärtstätigkeit ein betriebliches Fahrzeug zur Verfügung gestellt, so führt das nicht zu einem besteuerbaren Vorteil, weil die Benutzung für die Ausübung der Berufsarbeit im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des ArbG geschieht, solange sie betriebsfunktionalen Zielsetzungen dient (vgl BFH 192, 299 = BStBl ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Andere Vorteile bei Nutzung betrieblicher Fahrzeuge

Rz. 5 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Befördert ein ArbG mehrere ArbN gemeinsam mit einem Beförderungsmittel zur Arbeitsstätte, wie zB mit einem Werksbus, ist ein geldwerter Vorteil steuerfrei, soweit die > Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz des ArbN notwendig ist (§ 3 Nr 32 EStG). Ist die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz nicht notwendig, so ist der We...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 8. Besonderheiten bei Schwerbehinderten

Rz. 71 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 > Menschen mit Behinderungen und einem GdB von mindestens 70 oder mindestens 50 und Merkzeichen ‚G’ im Behindertenausweis können ihre tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte und für Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung in voller Höhe als WK abziehen; es ist dabei durch amtliche Unterlagen nachzu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Individuelle Bewertung (Fahrtenbuchmethode)

Rz. 38 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Anstelle einer pauschalen Bewertung kann der geldwerte Vorteil mit dem auf die Privatnutzung (> Rz 28) und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (> Rz 30 ff zur Pauschalmethode) entfallenden Teil der gesamten Aufwendungen für das Kfz angesetzt werden, wenn die durch das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen du...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Fahrergestellung

Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wird neben dem Kfz auch der Fahrer gestellt, so führt dies idR zu einem zusätzlichen besteuerbaren geldwerten Vorteil (> Rz 2, > Rz 3/3). Der Vorteil bemisst sich nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich nach dem üblichen Endpreis am Abgabeort einer vergleichbaren von fremden Dritten erbrachten Leistung (§ 8 Abs 2 Satz 1 EStG; BFH 241, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Barlohnumwandlung/Leasingmodelle

Rz. 49 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kein Nutzungsentgelt (> Rz 48/1) ist insbesondere der Barlohnverzicht des ArbN im Rahmen einer > Gehaltsumwandlung (BMF vom 03.03.2022, Rz 55, BStBl 2022 I, 232). In diesen Fällen wird das Bruttogehalt arbeitsrechtlich verbindlich vermindert und der ArbN erhält anstelle von Barlohn den Sachbezug Pkw (BFH 183, 568 = BStBl 1997 II, 667; dazu T...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Ermittlung der Gesamtkosten

Rz. 39 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Gesamtkosten sind für jedes einzelne Kfz zu ermitteln und (lückenlos) zu belegen. Eine > Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode aus (BFH 279, 181 = BStBl 2023 II, 442). Im Urteilsfall waren zur Berechnung der tatsächlichen Treibstoffkosten geschätzte Werte hinsichtlich der...mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 2.7 Arbeitsvertrag mit nahen Angehörigen

Ein Anstellungsverhältnis eines Jurastudenten in der Anwaltskanzlei seines Vaters ist nicht wie unter fremden Dritten üblich vereinbart, wenn der Sohn neben einem monatlichen Festgehalt sein Studium finanziert und ein Fahrzeug der Luxusklasse für die Fahrten zur Hochschule zur Verfügung gestellt bekommt, und im Gegenzug lediglich verpflichtet ist, sein Studium zu betreiben u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 3.6.1 Dauerbrenner Fahrtenbuch

Die Fahrtenbuchmethode ist für den Anwalt nur dann interessant, wenn der Geschäftswagen ausschließlich betrieblich[1] oder nur ganz selten privat genutzt wird, oder wenn die Pkw-Kosten sehr gering sind und der Listenpreis des Fahrzeugs sehr hoch ist.[2] Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss grundsätzlich zu den beruflichen Reisen Angaben zum Datum, zum Reiseziel, zum aufgesuch...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Abzug der Aufwendungen für Kleidungsstücke und Accessoires durch Influencer

Leitsatz Aufwendungen einer Mode-Influencerin/Mode-Bloggerin für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Accessoires sind - unabhängig vom betrieblichen Nutzungsumfang - nicht als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, da es sich nicht um typische Berufskleidung, sondern vielmehr um bürgerliche Kleidung und zugehörige Accessoires handelt. Das Abzugsverbot gilt unabhängig...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.3 Nachweis der tatsächlichen Privatnutzung lt. Aufzeichnungen

Bei Fahrzeugen, die zwischen 10 und 50 % betrieblich genutzt werden, entspricht der private Nutzungsanteil der tatsächlichen privaten Nutzung. Praxis-Beispiel Betriebliche Nutzung unter 50 %, keine 1 %-Regelung Ein Unternehmer kann dem Finanzamt lediglich eine betriebliche Nutzung von 40 % nachweisen. In diesem Fall werden die gesamten Kfz-Kosten als Betriebsausgabe erfasst. D...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnung: Privatnutzung von Waren, Kfz und Telefon

Zusammenfassung Überblick Ist die Buchführung geprüft und sind alle Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen erledigt, kann mit den eigentlichen Abschlussarbeiten begonnen werden. Zu diesen gehören u. a. das Erfassen der Privatnutzung von Fahrzeugen und Telefon sowie der Entnahme von Waren für private Zwecke. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Erläuterungen zur 1 %-...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Ist die Buchführung geprüft und sind alle Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen erledigt, kann mit den eigentlichen Abschlussarbeiten begonnen werden. Zu diesen gehören u. a. das Erfassen der Privatnutzung von Fahrzeugen und Telefon sowie der Entnahme von Waren für private Zwecke. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Erläuterungen zur 1 %-Methode, Fahrte...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Privaten Telefonanteil buchen

Die private Telefonnutzung kann bereits während des Jahres erfasst oder einmalig am Jahresende ermittelt werden. In der Summen- und Saldenliste können Sie die Höhe der tatsächlichen Telefonkosten nachlesen. Dies ist wichtig für den Vergleich, welche der genannten Methoden am günstigsten ist. Praxis-Beispiel Privatnutzung Telefon verbuchen Die tatsächlichen Telefonkosten betrag...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Privatnutzungs-Check

Das Finanzamt geht grundsätzlich davon aus, dass Unternehmer Gegenstände oder Leistungen aus dem Unternehmen auch für private Zwecke verwenden. Zu den wichtigsten Sach- bzw. Leistungsentnahmen für private Zwecke gehören die Warenentnahme, die private Kfz-Nutzung und die private Nutzung des betrieblichen Telefons. Der Wert der Privatentnahmen zzgl. Umsatzsteuer ist als Betrieb...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.1 1 %-Regelung Arbeitnehmer

Auch hier gilt: Der Brutto-Listenneupreis ist für die Berechnung selbst dann anzusetzen, wenn das Fahrzeug gebraucht gekauft wur...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5 Private Kfz-Nutzung durch Arbeitnehmer

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, ist dafür ein privater Nutzungsanteil zu ermitteln. Hier können Sie ebenfalls entweder pauschal (1 %-Regelung) vorgehen oder nach der Fahrtenbuch-Methode. Die Privat-Nutzung durch den Arbeitnehmer ist Sachbezug, der zu 100 % umsatzsteuerpflichtig ist. 5.1 1 %-Regelung Arbeitnehmermehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Fahrtenbuch-Methode für Unternehmer

Jeder kann die genaue Höhe der auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen anhand eines Fahrtenbuchs ermitteln. Der Gesetzgeber verlangt dafür Nachweise in zweierlei Hinsicht: Die für den einzelnen Pkw entstandenen Aufwendungen müssen feststehen. Aus einem ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch müssen sich die betrieblichen bzw. beruflichen Fahrten, die Fahrten zwischen Wohnu...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Einfach pauschal: die 1 %-Regelung

Die 1 %-Methode können Sie nur für Fahrzeuge anwenden, die mehr als 50 % betrieblich genutzt werden. Bei Unternehmern, die aufgrund ihrer Tätigkeit das Fahrzeug oft nutzen (Fuhrunternehmen, Service, Vertrieb, Baubranche usw.), geht das Finanzamt automatisch von einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 % aus. Außerdem zählen Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte zu d...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Sonderfall: Elektro- und Hybridfahrzeug

Um einen Anreiz zur Anschaffung umweltfreundlicher Elektro- und Hybridfahrzeuge zu schaffen, hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung erlassen. Bei Anwendung der 1 %-Regel besteht diese in einer Minderung des Bruttolistenpreises (BLP). Je nach Anschaffungsjahr des Fahrzeugs sind dabei unterschiedliche Regelungen zu berücksichtigen. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die in den...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.1 Privaten Telefonanteil pauschal ermitteln

Ist der Einzelnachweis zu aufwändig, kann der Privatanteil auch mit einem bestimmten Prozentsatz der Gesamtaufwendungen oder mit einer jährlichen Pauschale angesetzt werden. In beiden Fällen handelt es sich um Schätzungen.[1] Dabei kommt den persönlichen Verhältnissen des Unternehmers eine besondere Bedeutung zu, z. B. ob ein privater Zweitanschluss vorhanden ist und wie hoch...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Private Warenentnahmen erfassen

Warenentnahmen für private Zwecke müssen Gewinn erhöhend berücksichtigt werden. Aus Vereinfachungsgründen veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen jährlich die aktuellen Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben. [2] Infographic Abb. 1: Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023 Infographic (Bitte wählen Sie das Jahr über das Dropdown-Menü aus.) Abb. 2: Pauschbeträge fü...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4 Private Kfz-Nutzung durch Unternehmer – die richtige Methode wählen

Sämtliche Kfz-Kosten für Betriebsfahrzeuge dürfen Sie in Ihrer Buchhaltung als Betriebsausgaben geltend machen. Daher verlangt die Finanzverwaltung, dass umgekehrt die Aufwendungen für Privatfahrten entweder pauschal oder durch nachgewiesene Aufzeichnungen in der Gewinnermittlung ebenfalls berücksichtigt werden. Denn private Fahrten mit betrieblichen Fahrzeugen dürfen den Ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1.1 Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte

In der Praxis kommt es vor, dass die Differenz zwischen dem Betrag, der nach der 0,03 %-Regelung pauschal ermittelt wurde, und der Summe, die sich auf Basis der Entfernungspauschale ergibt, negativ ist. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Listenpreis relativ niedrig ist. In diesem Fall ist ein zusätzlicher Betriebsausgabenabzug in Höhe der negativen Unterschiedsbet...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.1 Private Warenentnahmen durch Unternehmer

Die privaten Warenentnahmen werden Gewinn erhöhend erfasst. Bei umsatzsteuerpflichtigen Entnahmen ist Umsatzsteuer ans Finanzamt abzuführen. Privatentnahmen buchenmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3 Private Telefonnutzung berechnen

In der Praxis bereitet es oft große Schwierigkeiten, die private Nutzung des betrieblichen Telefons genau zu ermitteln. Daher ist meist eine Schätzung notwendig. Da das Finanzamt davon ausgeht, dass Sie in der Regel das ein oder andere Privatgespräch vom betrieblichen Anschluss aus führen, kann es sich lohnen, diesen Privatanteil per Nachweis möglichst gering zu halten. Zu d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2 Private Warenentnahmen durch Arbeitnehmer (Sachbezüge)

Sachbezüge für Arbeitnehmer müssen monatlich innerhalb der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden. Grundsätzlich sind die Sachbezüge umsatzsteuerpflichtig.[1] Beim Arbeitnehmer unterliegt der Sachbezug mit dem Bruttobetrag dem Lohnsteuerabzug [2] und ist sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber muss als Unternehmer die enthaltene Umsatzsteuer ans Finanzamt abf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.2 Fahrtenbuch-Methode Arbeitnehmer

Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt. Die Gesamtkilometerleistung wird ins Verhältnis zu den Privatfahrten gesetzt. Praxis-Beispiel Fahrtenbuch-Methode Arbeitnehmer und Verbuchung Ein Unternehmer hat im Juli für seinen Außendienstmitarbeiter einen Pkw mit einem Brutto-Listenneupreis von 24.000 EUR angeschafft. Der Außendienstmitarbeite...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1.2 Private Kfz-Nutzung buchen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abwälzung der Pauschalsteuer / Zusammenfassung

Begriff Der Gesetzgeber hat dem Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten eingeräumt, bestimmte lohnsteuerliche Bezüge pauschal zu versteuern. Wesentliches Merkmal der pauschalen Lohnsteuer ist, dass diese grundsätzlich vom Arbeitgeber zu übernehmen ist. Er ist insoweit Steuerschuldner. Er kann jedoch im Innenverhältnis die Steuerschuldnerschaft wieder auf den Mitarbeiter übert...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.12 Naturalleistungen/Deputate

Rz. 63 Neben der Vergütung in Geld kann ein Teil des Vergütungsanspruchs vereinbarungsgemäß durch Sachbezüge bzw. Naturalleistungen erfüllt werden. Hier kommen etwa die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung in Betracht, aber auch die Lieferung von Heizungsmaterial und Beleuchtungsenergie, die Gewährung von Belegschaftsrabatten und die Überlassung eines Dienstwagens[1] ode...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 3 Private Nutzung von Unternehmensgebäuden

Ein Unternehmer kann eine sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch für private Zwecke genutzte Immobilie insgesamt seinem Unternehmen zuordnen ("Zuordnungswahlrecht").[1] Soweit eine vollständige Zuordnung zu seinem Unternehmen vorgenommen wurde, ist aber der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1b UStG auf den Teil des Gebäudes beschränkt, der für die unternehmerischen Zweck...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Nichtbesteuerung der Fahrzeugverwendung gem. § 3 Abs. 9a S. 2 UStG i. d. F. bis Ende 2003

Rz. 10 Eine wesentliche Einschränkung des Anwendungsbereichs der Norm galt v. 1.4.1999 bis Ende 2003 (Rz. 2) gem. dem damaligen S. 2 der Vorschrift insofern, als die Verwendung von Fahrzeugen, bei deren Anschaffung oder Herstellung der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1b UStG in der damaligen Fassung nur zu 50 % zulässig war, für nicht unter die Nr. 1 fallend erklärt und mithin...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verwendung von unternehmerischen Gegenständen

Rz. 17 Die seit 1968 als Form des Eigenverbrauchs in § 1 Abs. 1 Nr. 2 UStG i. d. F. bis Ende März 1999 geregelte Verwendung eines unternehmerischen Gegenstands für außerhalb des Unternehmens liegende Zwecke wird vom ersten Tatbestand des § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG erfasst. Verwendung bedeutet, dass ein dem Unternehmen zugeordneter Gegenstand körperlich eingesetzt wird zu einer T...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 10 Internet- und E-Mail-Nutzung zu privaten Zwecken

Bei dienstlichen Internet- und E-Mail-Anschlüssen handelt es sich um Betriebsmittel des Arbeitgebers, die ohne dessen Erlaubnis nicht privat genutzt werden dürfen. Ein Anspruch auf Privatnutzung folgt auch nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG, wenn der Arbeitnehmer den Account für Zwecke des Arbeitskampfes nutzen will.[1] Die private Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz stellt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag stellt die typischen und zumeist schon entschiedenen Fälle von A wie "Alkohol" bis Z wie "Zeugenaussage gegen den Arbeitgeber" dar. Besondere Schwerpunkte liegen bei der unzulässigen Privatnutzung von Internet und E-Mail, bei alkoholbedingten Verfehlungen und bei Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Einzelfälle

Rz. 51 Mit Urteil v. 17.2.2005[1] hatte der EuGH entschieden, dass sich private Glücksspielbetreiber entgegen der nationalen Regelung in § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG, die insoweit eine Steuerbefreiung nur für Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken gewährt, unmittelbar auf die Steuerbefreiung des Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-Richtlinie [2] berufen können. Der BFH ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung:... / 13 Internet- und E-Mail-Nutzung zu privaten Zwecken

Bei dienstlichen Internet- und E-Mail-Anschlüssen handelt es sich um Betriebsmittel des Arbeitgebers, die ohne dessen Gestattung nicht privat genutzt werden dürfen. Ein Anspruch auf Privatnutzung folgt auch nicht aus Art. 9 Abs. 3 GG, wenn der Arbeitnehmer den Account für Zwecke des Arbeitskampfes nutzen will.[1] Die private Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz stellt...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationskosten / 4.2 Luxusaufwendungen nicht per se ausgeschlossen

Auch Luxusaufwendungen können zu Repräsentationsaufwendungen führen. Denn bei der Angemessenheitsprüfung spielt nicht nur die Höhe der Aufwendungen eine Rolle. So sind hohe Leasingraten auch dann abzugsfähig, wenn ein Zulieferer sich bei einem Sportwagenhersteller "einschmeicheln" will. Das entschied das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 22.12.2014.[1] Im entschiedenen Fal...mehr