Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskosten

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AGS 05/2020, Erfüllungseinw... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 2 ZPO zulässige, insbesondere fristgemäß eingelegte sofortige Beschwerde hat in der Sache weitestgehend Erfolg. Der Kostenfestsetzungsbeschluss war wie aus dem Tenor ersichtlich abzuändern und auf einen Ausspruch der Verzinsung zu beschränken, da der Kostenerstattungsanspruch des Antragstellers bereits vor Titulierung erfüllt worden ist....mehr

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AGS 05/2020, Der neue § 53a... / V. Verfahrens-/Gerichtskosten

Werden Vergütungen nach § 53a RVG aus der Landes- oder Bundeskasse an einen Rechtsanwalt erstattet, sind sie als Auslagen nach Nr. 9007 GKG-KostVerz. von dem in die Verfahrenskosten verurteilten Angeklagten gem. § 464a Abs. 1 StPO, § 29 Nr. GKG durch Kostenrechnung (§ 19 GKG) wieder einzuziehen.mehr

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AGS 05/2020, Änderung eines... / 2 Aus den Gründen

1. Die gem. § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist die in § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO normierte Frist zu ihrer Einlegung gewahrt. 2. Die sofortige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. a) Der Änderungsbeschluss des LG v. 12.2.2019 ist zu Unrecht ergangen, weil der Kostenfestsetzungsbeschl. v. 10.12.2018 in Rechtskra...mehr

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AGS 05/2020, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

2. Die Beschwerde erweist sich als zulässig, jedoch der Sache nach unbegründet. 2.1 Die Beschwerde wurde nach § 33 Abs. 3 S. 3 RVG fristgemäß erhoben. Sie erfüllt darüber hinaus auch die Zulässigkeitsvoraussetzung des § 33 Abs. 3 S. 1 RVG, wonach der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigen muss. 2.2 Das VG hat den Gegenstandwert im vorliegenden Fall entgegen der ...mehr

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AGS 05/2020, Prozesskostenh... / 2 Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe liegen nicht vor. Die von der Antragstellerin beabsichtigte Rechtsverfolgung ist ohne hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO). 1. Die Rechtsbeschwerde ist allerdings statthaft, weil das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO). Di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 152 Umlage / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden die Beiträge aus dem Beitragssatz und dem beitragspflichtigen Einkommen ermittelt. In Abweichung davon ist in der Unfallversicherung das Umlagesoll für die Beitragsberechnung maßgeblich. Das Umlagesoll setzt sich primär aus den Ausgaben für die gesetzlichen Aufgaben der Berufsgenossenschaften zusammen....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererbung eines Einzelunter... / 2.1 Buchwertfortführungszwang ohne Gewinnrealisierung

Ein Handelsgeschäft oder ein sonstiges Unternehmen, das der Erblasser betrieben hat, ist grundsätzlich vererbbar. Der Betrieb fällt als Ganzes in den Nachlass.[1] Die Kaufmannseigenschaft nach §§ 1 ff. HGB ist dagegen nicht vererblich, sie kann aber in der Person des Erben neu entstehen. Geht ein Betrieb im Wege der Erbfolge auf einen Alleinerben über, handelt es sich steuer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anwaltskosten

Stand: EL 121 – ET: 03/2020 > Geldstrafen Rz 15, > Prozesskosten, > Rechtsbehelfskosten.mehr

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AGS 04/2020, Dürbeck/Gottschalk. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe

Von RiOLG Dr. Werner Dürbeck und RiOLG Yvonne Gottschalk. 9. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 488 S., 59,00 EUR Die Neuauflage ist zwar von wesentlichen Gesetzesänderungen im Bereich der Prozesskosten-, Verfahrenskosten und Beratungshilfe verschont geblieben; auch im Kostenrecht selbst haben sich diesmal keine gravierenden Änderungen ergeben; dafür galt es diesm...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Normzweck

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt § 125 und ist die Antwort des Gesetzgebers darauf, dass sich das Ziel, die Sanierung insolventer Unternehmen zu fördern und Kündigungserleichterungen zu schaffen[1], mittels § 125 in den Fällen nicht erreichen lässt, in denen entweder kein Betriebsrat besteht oder der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat sich nicht auf einen Interessenausgleich ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.2.2.2 Sonderfall Betriebsrat

Rn 48 Nicht entscheiden kann das Bundesarbeitsgericht über die im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten des Betriebsrats. Denn für einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch des Betriebsrats besteht kein Bedürfnis. Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten, soweit sie erforderlich s...mehr

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AGS 04/2020, Prozesskostenh... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde ist teilweise begründet. Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO), soweit es um die Stufenklage als solche geht. Allerdings waren der Auskunftsantrag auszunehmen und Prozesskostenhilfe nur insoweit zu bewilligen, als Prozesskosten bei der Angabe eines vorläufigen Stre...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.2.2 Rechtsbeschwerde-Instanz

Rn 46 Für das Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht erklärt § 126 Abs. 3 Satz 2 die Vorschriften der ZPO über die Erstattung der Kosten des Rechtsstreits für entsprechend anwendbar. Dies bedeutet für die zweite Instanz, dass das Bundesarbeitsgericht über die Kostentragung entsprechend §§ 91, 91a, 92, 97 ZPO entscheidet.[128] Es legt also dem unterlegenen Beteiligten die auß...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Betrieb keinen Betriebsrat oder kommt aus anderen Gründen innerhalb von drei Wochen nach Verhandlungsbeginn oder schriftlicher Aufforderung zur Aufnahme von Verhandlungen ein Interessenausgleich nach § 125 Abs. 1 nicht zustande, obwohl der Verwalter den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend unterrichtet hat, so kann der Insolvenzverwalter beim Arbeitsgericht be...mehr

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FF 04/2020, Rechtsprechung ... / Kosten und Gebühren

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 8.8.2019 – 20 WF 105/19 Eine Kostenentscheidung nach beiderseitiger Erledigterklärung in einer Familienstreitsache ist nicht anfechtbar, wenn in der Hauptsache ein Rechtsmittel nicht zulässig wäre (hier: Verfahren auf einstweilige Anordnung der Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt). OLG Brandenburg Beschl. v. 15.8.2019 – 13 WF 134/19 § 243 Fam...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.3 Rechtsstreit (Abs. 2 Nr. 3)

Rn 10 Der Zustimmungspflicht unterliegen auch rechtliche Schritte des Verwalters, wenn ihnen eine erhebliche wirtschaftliche Tragweite zukommt. Häufig wird darauf abgestellt, ob im Falle des Unterliegens die Kosten des Rechtsstreits erbracht werden können, ohne die Masse nennenswert zu reduzieren[20]. So bedürfen das Anhängigmachen[21] (Klage eingereicht, aber noch nicht zug...mehr

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zfs 04/2020, Zur Änderung e... / Sachverhalt

Das LG Frankfurt/Main setzte in dem bei ihm rechtshängigen Rechtsstreit nach Beendigung der ersten Instanz den Streitwert durch Beschl. v. 24.3.2017 auf 18 Mio. EUR fest. Auf die hiergegen eingelegte Beschwerde der Kl. vom 28.4.2017 hat das LG Frankfurt/Main durch Beschl. v. 31.8.2018 den Streitwert auf 10 Mio. EUR herabgesetzt. In der Zwischenzeit lief das Berufungsverfahre...mehr

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zfs 04/2020, Zur Änderung e... / 2 Aus den Gründen:

"… II." 1. Die gem. § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig, insb. ist die in § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO normierte Frist zu ihrer Einlegung gewahrt. 2. Die sofortige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. a) Der Änderungsbeschluss des LG vom 12.2.2019 ist zu Unrecht ergangen, weil der Kostenfestsetzungsbeschl. v. 10.12.2018 in Rechtskr...mehr

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AGS 04/2020, Zuständiges Ge... / 1 Sachverhalt

Durch Endurteil v. 20.11.2019 gab die Zivilkammer des LG in der Besetzung mit drei Berufsrichtern der Klage des Klägers wegen Entrichtung restlichen Architektenhonorars teilweise statt und wies diese i.Ü. ab. Ferner ordnete das LG an, dass der Kläger von den Kosten des Rechtsstreits 60 %“ der Beklagte 40 % zu tragen hat. Mit Schlusskostenrechnung v. 22.11.2019 setzte die Kost...mehr

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AGS 04/2020, Vergleichsmehr... / 2 Aus den Gründen

1. Zwar hat die Klägervertreterin nicht ausdrücklich erklärt, dass sie den Antrag im eigenen Namen gem. § 33 Abs. 2 RVG stellt. Dies ergibt sich jedoch aus dem Zusammenhang; da die Klägerin nach dem Inhalt des Vergleichs den größten Teil der Verfahrenskosten zu tragen hat, würde die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts vor allem auf ihre eigenen Kosten gehen. Der Antrag der ...mehr

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AGS 04/2020, Keine Ermäßigu... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beklagten gem. § 66 GKG gegen den Beschluss des LG ist unzulässig. Es fehlt an der für jedes Rechtsmittel erforderlichen Beschwer auf Seiten der Beklagten. 1. Unter dem 23.1.2019 schlossen die Parteien einen Vergleich mit der Regelung, dass die Kosten des Rechtsstreits die Beklagten zu tragen haben, während die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben...mehr

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AGS 04/2020, Zuständiges Ge... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Klägers führt zur Aufhebung des Kammerbeschlusses v. 7.1.2020 sowie zur Zurückverweisung der Sache an das LG zur Entscheidung über die Kostenerinnerung des Klägers. a. Das Rechtsmittel der Beschwerde ist statthaft. Bei dem Kammerbeschluss v. 7.1.2020 handelt es sich um eine Entscheidung des Erstgerichts gem. § 21 Abs. 2 S. 1 GKG über die Frage der ...mehr

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AGS 04/2020, Gerichtsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Zurückweisung seiner Erinnerung gegen den Kostenansatz ist zulässig, insbesondere ist die Beschwerdesumme nach § 57 Abs. 2 S. 1 FamGKG erreicht. Der Antragsteller begehrt mit seiner Beschwerde die Rückerstattung des eingezahlten Gerichtskostenvorschusses i.H.v. insgesamt 213,00 EUR. Die Beschwerde hat insoweit Erfolg, als sich mit d...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / C. Notwendige Auslagen sowie Verfahrenskosten

I. Einstellung durch die Bußgeldbehörde 1. Einstellung vor Erlass eines Bußgeldbescheides Rz. 4 Stellt die Bußgeldbehörde das Verfahren ein, gelten gem. § 105 Abs. 1 OWiG die Kostenvorschriften der StPO entsprechend. Wird das Verfahren vor Erlass eines Bußgeldbescheides eingestellt, ergeht - wie bei der Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens - grundsätzlich k...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / III. Rechtsmittel

1. Zurückgenommenes Rechtsmittel Rz. 25 Nimmt die Staatsanwaltschaft das von ihr eingelegte Rechtsmittel zurück, so sind dem Angeklagten die ihm nach der Rechtsmitteleinlegung entstandenen Anwaltskosten als notwendige Auslagen aus der Staatskasse auch dann zu erstatten, wenn die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel vor der Begründung zurückgenommen hat (LG Tübingen zfs 1997, 6...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 3. Verspäteter Vortrag oder Beweisantrag

Rz. 18 Bringt der Betroffene entlastende Umstände ohne ersichtlichen Grund erst verspätet vor, können ihm selbst im Falle eines Freispruches die dadurch entstandenen Verfahrenskosten auferlegt und kann von der Überbürdung der notwendigen Auslagen auf die Staatskasse gem. § 109a Abs. 2 OWiG abgesehen werden. Zuerst ist jedoch immer zu prüfen, ob überhaupt eine Verspätung im Si...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 3. Verjährung

a) Vor Erlass des Bußgeldbescheides Rz. 7 War die Verjährung bereits zum Zeitpunkt des Erlasses des Bußgeldbescheides eingetreten, müssen im Falle der Rücknahme oder der gerichtlichen Einstellung die notwendigen Auslagen des Betroffenen von der Staatskasse getragen werden (OLG Saarbrücken zfs 1996, 195; OLG Düsseldorf NZV 2002, 521; LG Landshut zfs 2004, 139; AG Ahrensburg zf...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 2. Jugendliche

Rz. 28 Im Strafverfahren gegen Jugendliche kann nach dem JGG grundsätzlich davon abgesehen werden, ihnen die Verfahrenskosten aufzuerlegen. Im Bußgeldverfahren gibt es eine entsprechende Regelung zwar nicht, aber auch hier kann z.B. davon abgesehen werden, ihnen die bei der Bußgeldbehörde angefallenen Kosten aufzuerlegen (AG München zfs 2009, 596).mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / a) Vor Erlass des Bußgeldbescheides

Rz. 7 War die Verjährung bereits zum Zeitpunkt des Erlasses des Bußgeldbescheides eingetreten, müssen im Falle der Rücknahme oder der gerichtlichen Einstellung die notwendigen Auslagen des Betroffenen von der Staatskasse getragen werden (OLG Saarbrücken zfs 1996, 195; OLG Düsseldorf NZV 2002, 521; LG Landshut zfs 2004, 139; AG Ahrensburg zfs 2004, 336; Thüringer OLG VRS 108,...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 6. Tod

Rz. 23 Die Auferlegung der notwendigen Auslagen auf den Betroffenen kommt nicht in Betracht, wenn nicht mit hinreichender Sicherheit feststeht, dass es ohne dessen Tod zu einer Verurteilung gekommen wäre (LG Oldenburg zfs 2003, 420).mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / I. Einstellung durch die Bußgeldbehörde

1. Einstellung vor Erlass eines Bußgeldbescheides Rz. 4 Stellt die Bußgeldbehörde das Verfahren ein, gelten gem. § 105 Abs. 1 OWiG die Kostenvorschriften der StPO entsprechend. Wird das Verfahren vor Erlass eines Bußgeldbescheides eingestellt, ergeht - wie bei der Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens - grundsätzlich keine Auslagenentscheidung (LG Dortmund ...mehr

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§ 28 Verfolgungsverjährung / 1. Vor Erlass eines Bußgeldbescheides

Rz. 3 Stellt die Bußgeldbehörde das Verfahren im Hinblick auf die mittlerweile eingetretene Verjährung ein, hat die Staatskasse die Verfahrenskosten zu tragen. Eine Überbürdung der notwendigen Auslagen des Betroffenen auf die Staatskasse kommt in diesen Fällen allerdings nicht in Betracht (§ 467a Abs. 1, 2 StPO; § 105 Abs. 1 OWiG; LG Dortmund DAR 1978, 195).mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / II. Gerichtliches Verfahren

1. Nichteröffnung des Verfahrens Rz. 12 Die Entscheidung über die Nichteröffnung des Verfahrens ist eine die Untersuchung einstellende Entscheidung i.S.d. § 464 Abs. 1 StPO und muss deshalb eine Entscheidung über die Kosten und notwendigen Auslagen enthalten (OLG München StraFo 1997, 191). 2. Freispruch Rz. 13 Wird der Angeklagte freigesprochen, hat die Staatskasse die notwendi...mehr

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§ 34 Rechtsbeschwerde / I. Mehr als 250 EUR Geldbuße und/oder Fahrverbot

Rz. 3 Die größte praktische Bedeutung für Betroffene hat die Rechtsbeschwerde gegen eine Verurteilung zu mehr als 250 EUR und/oder einem Fahrverbot. Rz. 4 Für die Berechnung der Wertgrenze kommt es nur auf die reine Geldbuße an; die Verfahrenskosten spielen hier keine Rolle. Rz. 5 Tipp: Rechtsbeschwerde gegen Fahrverbot Zu den Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde gegen ein...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 1. Zurückgenommenes Rechtsmittel

Rz. 25 Nimmt die Staatsanwaltschaft das von ihr eingelegte Rechtsmittel zurück, so sind dem Angeklagten die ihm nach der Rechtsmitteleinlegung entstandenen Anwaltskosten als notwendige Auslagen aus der Staatskasse auch dann zu erstatten, wenn die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel vor der Begründung zurückgenommen hat (LG Tübingen zfs 1997, 69). Entsprechendes gilt für die ...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 1. Einstellung vor Erlass eines Bußgeldbescheides

Rz. 4 Stellt die Bußgeldbehörde das Verfahren ein, gelten gem. § 105 Abs. 1 OWiG die Kostenvorschriften der StPO entsprechend. Wird das Verfahren vor Erlass eines Bußgeldbescheides eingestellt, ergeht - wie bei der Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens - grundsätzlich keine Auslagenentscheidung (LG Dortmund DAR 1978, 195).mehr

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§ 28 Verfolgungsverjährung / 2. Rücknahme eines Bußgeldbescheides

Rz. 4 Erkennt die Bußgeldbehörde erst nach Erlass eines Bußgeldbescheides, dass zuvor bereits die Verjährung eingetreten war und nimmt sie den Bescheid deshalb zurück, muss die Staatskasse neben den Verfahrenskosten auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen tragen (§§ 464 Abs. 1, 467a Abs. 1 S. 1 StPO; § 105 Abs. 1 OWiG; OLG Düsseldorf NZV 2002, 521).mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 1. Nichteröffnung des Verfahrens

Rz. 12 Die Entscheidung über die Nichteröffnung des Verfahrens ist eine die Untersuchung einstellende Entscheidung i.S.d. § 464 Abs. 1 StPO und muss deshalb eine Entscheidung über die Kosten und notwendigen Auslagen enthalten (OLG München StraFo 1997, 191).mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 5. Einstellung nach § 153 Abs. 2 StPO

Rz. 22 Im Falle einer Verfahrenseinstellung nach § 153 Abs. 2 StPO darf von einer Auslagenerstattung nur dann abgesehen werden, wenn die Hauptverhandlung bis zur Schuldspruchreife durchgeführt worden ist (BVerfG NJW 1990, 2741) bzw. wenn der Richter in einem prozessordnungsgemäßen Verfahren - einschließlich der Gewährung des letzten Wortes - die Überzeugung von der Schuld de...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 7. Gerichtliche Entscheidung über Halter-Kostenbescheid

Rz. 24 Bekanntlich können dem Fahrzeughalter gem. § 25a StVG die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, wenn die Behörde nicht vor Eintritt der Verjährung den für den Verstoß tatsächlich Verantwortlichen ermitteln kann. Die Entscheidung des Gerichts über den Antrag des Halters auf gerichtliche Entscheidung gem. § 25a Abs. 3 StVG hat gerichtsgebührenfrei zu ergehen (AG Würzbu...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / 2. Selbstladung

Rz. 36 Die Kosten der vom Verteidiger nach § 220 StPO geladenen Zeugen und Sachverständigen müssen als Verfahrenskosten vom Rechtsschutzversicherer dann übernommen werden, wenn das Gericht die Vernehmung als sachdienlich erachtet (BGH NStZ 1999, 632), weshalb der Verteidiger in diesen Fällen einen Antrag nach § 220 Abs. 3 StPO stellen muss (zum Selbstladungsrecht siehe § 3 R...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 2. Einstellung nach Erlass eines Bußgeldbescheides

Rz. 5 Nimmt die Bußgeldbehörde den Bußgeldbescheid zurück und stellt sie das Verfahren endgültig ein, hat die Staatskasse die Kosten und die notwendigen Auslagen des Betroffenen zu tragen (§§ 464 Abs. 1, 467a Abs. 1 S. 1 StPO i.V.m. § 105 OWiG; AG Oranienburg zfs 2001, 179). Rz. 6 Gegen eine negative Entscheidung der Verwaltungsbehörde ist Antrag auf gerichtliche Entscheidung...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 2. Erfolg trotz erneuter Verurteilung

Rz. 26 Auch im Falle einer erneuten Verurteilung darf der Angeklagte dann nicht mit den Kosten des Rechtsmittels belastet werden, wenn er im Ergebnis sein Ziel erreicht hat (LG Göttingen StV 1991, 479; OLG Düsseldorf AGS 1997, 88; a.A. LG Hamburg NZV 1993, 205). Maßgeblich für die Kosten- und Auslagenentscheidung ist im Falle eines Teilerfolges die Frage, ob der Rechtsmittelf...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 2. Freispruch

Rz. 13 Wird der Angeklagte freigesprochen, hat die Staatskasse die notwendigen Auslagen des Freigesprochenen zu tragen. Davon darf selbst dann nicht abgesehen werden, wenn der Freispruch mangels Nachweises der Fahrereigenschaft erfolgt und der Angeklagte sich weigerte, den wahren Fahrer preiszugeben (LG Münster zfs 2001, 566). Nach zutreffender Auffassung muss die Staatskass...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / 4. Einstellung in der Hauptverhandlung nach § 47 Abs. 2 S. 1 OWiG

Rz. 21 Die Kosten- und Auslagenentscheidung nach § 467 Abs. 1, 4 StPO i.V.m. § 46 OWiG trifft das Gericht im Einstellungsbeschluss. Weder der Einstellungsbeschluss selbst noch die darin enthaltene Kostenentscheidung kann angefochten werden (LG Gera NZV 2003, 436; OLG Dresden NZV 2006, 447). Dabei kann nur in Extremfällen die Begründung für die Ablehnung der Überbürdung der n...mehr

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§ 17 Im Ausland begangene V... / I. Sicherheitsleistung

Rz. 1 In den meisten europäischen Ländern muss (wie in Deutschland auch) ein nach einem Verkehrsverstoß angetroffener Verkehrssünder mit ausländischem Wohnsitz Sicherheit für die voraussichtliche Buße und die Verfahrenskosten leisten, sofern er die Buße nicht vor Ort bezahlen kann oder will. Dadurch soll die Vollstreckung des im Anschluss dort durchgeführten Verfahrensergebn...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / b) Nach Erlass des Bußgeldbescheides

Rz. 8 Notwendige Auslagen sind im Falle der gerichtlichen Verfahrenseinstellung immer dann nicht zu erstatten, wenn die Täterschaft des Betroffenen feststeht und es nur wegen des nach Erlass des Bußgeldbescheides eingetretenen Verfahrenshindernisses nicht zur Verurteilung kommt. Rz. 9 Wäre der Betroffene bei Nichteintritt der Verjährung mit hoher Wahrscheinlichkeit verurteilt...mehr

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§ 14 Notwendige Auslagen un... / IV. Von der Verteidigung geladene Zeugen oder Sachverständige

Rz. 42 Die Kosten eines von dem Angeklagten (Betroffenen) geladenen Zeugen oder Sachverständigen sind nur dann aus der Staatskasse zu entschädigende (und im Falle der Verurteilung von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmende) Verfahrenskosten, wenn das Gericht die Beiziehung des Beweismittels als sachdienlich ansieht (BGH NStZ 1999, 632). Rz. 43 Achtung Die Entscheidung e...mehr

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§ 15 Rechtsschutzversicherung / G. Einzelfragen

Rz. 33 Achtung: Subsidiarität Der Betroffene (Angeklagte), der die Möglichkeit hatte, die Verfahrenskosten gegen die Staatskasse geltend zu machen, hat keinen Anspruch auf deren Übernahme durch den Rechtsschutzversicherer. Das ist namentlich dann zu beachten, wenn ein Freispruch erfolgt, ohne über die notwendigen Auslagen ausdrücklich zu entscheiden. Von der Tenorierung "auf ...mehr

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§ 49 Sachverständiger / 7. Tipp: Gesetzliche Entschädigung aus der Staatskasse (§ 220 Abs. 3 StPO)

Rz. 32 Die durch die Selbstladung verursachten Kosten werden nur dann Verfahrenskosten, wenn das Gericht die Selbstladung als sachdienlich ansieht (§ 220 Abs. 3 StPO). Ein solcher Beschluss ergeht nicht von Amts wegen, sondern erfordert einen Antrag der Verteidigung. Ein solcher Beschluss ist notwendig, damit der Angeklagte die von ihm verauslagten Kosten – im Falle des Frei...mehr