Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 245 Unterzeichnung

A. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Unterzeichnung dient der Bestätigung der Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit des JA. Durch die Verpflichtung zur Unterzeichnung nach § 245 wird der Kaufmann auf diese Verantwortung besonders hingewiesen (vgl. Schlegelberger (1973), § 41 HGB, Rn. 4). Zugleich ist gemäß § 416 ZPO mit der Unterschrift der Beweis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 242 Pflicht zur Aufstellung

A. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 242 enthält für alle Kaufleute (unabhängig von der Rechtsform) die Pflicht zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz sowie eines JA. Rn. 1a Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Zweiten Unterabschn. (vgl. §§ 242–256a) sind die den JA betreffenden Vorschriften enthalten, die für alle Kaufleute gelten. Die ergänzenden – und z. T. abweichen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 264b Befreiung der offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a von der Anwendung der Vorschriften dieses Abschnitts

A. Bedeutung der Rechtsnorm Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Analog zur Wirkung des § 264 Abs. 3 im Falle einer KapG befreit § 264b eine haftungsbeschränkte PersG i. S. d. § 264a von bestimmten Pflichten in der RL. Die ebenso wie § 264a im Zuge des Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetzes (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) in das HGB transformierte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 264a Anwendung auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften

A. Bedeutung der Rechtsnorm I. Historische Entwicklung Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die §§ 264a bis 264c wurden im Jahre 2000 durch das Kapitalgesellschaften- & Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) in das HGB eingefügt. Mit der Verkündigung im BGBl. am 08.03.2000 sind die im KapCoRiLiG enthaltenen Bestimmungen in Kraft getreten. In Art...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 244 Sprache. Währungseinheit

A. Vorbemerkungen Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Vorschrift dient der allg. Forderung des § 243 Abs. 2, wonach der JA klar und übersichtlich sein muss. Der Klarstellung bedarf es v.a. in "Anbetracht der steigenden Zahl von Handelsgeschäften, die von ausländischen Kaufleuten betrieben werden" (BT-Drs. 10/317, S. 73). Soweit inländische Zweigniederlassungen ausländischer U...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Kap 6 Ausgewählte Bilanzierungsprobleme

A. Miet-, Pacht- und Leasingverhältnisse I. Begriffsabgrenzung 1. Mietverhältnisse Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein Mietverhältnis wird nach § 535 BGB durch den Abschluss eines gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrags (Mietvertrag) begründet (vgl. Emmerich (2011), Rn. 4; Kussmaul (1987), S. 176, m. w. N.; Palandt (2023), Einführung vor § 535 BGB, Rn. 1f.). Der rechtliche Eig...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Literaturverzeichnis

Rn. 79 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Aichberger/Fuchs (2022), Creifelds: Treuhandeigentum, in: Weber (Hrsg.), Rechtswörterbuch, 24. Aufl., München, S. 1638–1639. Bieg et al. (2009), Handbuch der Rechnungslegung nach IFRS, 2. Aufl., Düsseldorf. Bieg/Kussmaul/Waschbusch (2023), Finanzierung, 4. Aufl., München. Bieg/Waschbusch (2017), Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 3. Aufl., Münc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Anwendungsvoraussetzungen

I. Einbeziehung in einen befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht (Nr. 1) 1. Befreiender Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines persönlich haftenden Gesellschafters Rn. 6 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein befreiender KA und Konzernlagebericht kann von einem persönlich haftenden Gesellschafter aufgestellt werden, auch wenn dieser nicht MU betreffender PersG ist (v...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Treuhandvertrag

a) Rechte und Pflichten der Vertragsparteien Rn. 13 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Während bei gesetzlicher Treuhandschaft Rechte und Pflichten des Treuhänders zwischen dem zur Bestellung eines Treuhänders Berechtigten mit dem Treuhänder geregelt werden, ergeben sich bei rechtsgeschäftlichen Treuhandverhältnissen Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Treuhandvertrag (vgl. Wöhe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Eröffnungsbilanz

I. Pflicht zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz Rn. 4 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Pflicht, eine Eröffnungsbilanz zu Beginn eines Handelsgewerbes aufzustellen, gilt zunächst für die Neugründung eines kaufmännischen UN. Darüber hinaus ist eine Eröffnungsbilanz z. B. auch aufzustellen bei Übernahme eines bestehenden Handelsgewerbes unter Lebenden bzw. von Todes wegen oder fü...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Literaturverzeichnis

Rn. 155 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Adolph (2013), Die finanzielle Berichterstattung von Herstellerleasing nach International Financial Reporting Standards (IFRS), Hamburg. Andersons (1998), Neue Entwicklungen in der Bilanzierung von Leasinggeschäften, Sankt Gallen. Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. BaFin (2009), Merkblatt – Hinweise zum Tatbestand des...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzierung des Leasingverhältnisses beim Leasingnehmer

aa) Allgemeine Grundsätze Rn. 87 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wie aus Sicht des Leasinggebers, handelt es sich auch aus dem Blickwinkel des Leasingnehmers bei dem Leasingvertrag um ein schwebendes Geschäft, das sich bilanziell erst dann auswirkt, wenn aufgrund des Imparitätsprinzips ein drohender Verlust zu berücksichtigen oder der Schwebezustand als beendet anzusehen ist (vgl. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung

I. Überblick Rn. 15 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Infolge des sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.09.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) ist § 242 um einen vierten Absatz ergänzt worden. Die Erweiterung steht im Zusammenhang mit der Einfügung von § 241a, der Einzelkaufleute bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Verpflichtung zur Buchführung und Aufstel...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Treuhandkonten

Rn. 27 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Verwaltet der Treuhänder Gelder oder Wertpapiere, so bietet sich die Führung von Treuhandkonten an. Besonders wichtig sind Treuhandkonten, wenn der Treuhänder von mehreren Treugebern beauftragt wird, für sie die gesamten zur Realisierung und Finanzierung bestimmter Vorhaben erforderlichen Zahlungen durchzuführen (z. B. bei Bauherrenmodellen)....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bilanzierung des Leasingverhältnisses beim Leasinggeber

aa) Ausweis des Leasingobjekts aaa) Leasinggesellschaften, die unter § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fallen Rn. 44 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Erfolgt nach den oben erläuterten Prinzipien (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 27ff.) eine Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber, so hat dieser den Leasinggegenstand in seiner Bilanz auszuweisen und zu bewerten. Fällt der Leasinggeber unter...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Erläuterungen

I. Betroffene Rechtsformen Rn. 7 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 264a Abs. 1 unterwirft ausdrücklich nur Gestaltungsformen der OHG und KG den RL-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften für KapG. Andere Formen von PersG ebenso wie andere Rechtsformen werden nicht adressiert. Rn. 8 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das Vorliegen einer OHG ist an folgende Kriterien geknüpft: Unbeschränkte H...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Begriffsabgrenzung

1. Mietverhältnisse Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein Mietverhältnis wird nach § 535 BGB durch den Abschluss eines gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrags (Mietvertrag) begründet (vgl. Emmerich (2011), Rn. 4; Kussmaul (1987), S. 176, m. w. N.; Palandt (2023), Einführung vor § 535 BGB, Rn. 1f.). Der rechtliche Eigentümer der Mietsache (Vermieter) verpflichtet sich durch den...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 26 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Besondere rechtsformspezifische Vorschriften, an denen die Erstellung eines IFRS-Abschlusses bzw. dessen Zusammensetzung anknüpfen, sind dem Normengefüge der IFRS fremd. Insoweit existieren hier keine zu § 264b vergleichbaren Regelungen.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Bilanzierung der Forderung gegenüber dem Leasingnehmer und Vereinnahmung der Leasingraten

aaa) Grundlagen Rn. 64 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Bei einem Leasingvertrag handelt es sich, wie bereits erläutert (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 18), um ein schwebendes Geschäft. Der Leasinggeber darf daher nach den geltenden Grundsätzen (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 19ff.) seinen Zahlungsanspruch gegenüber dem Leasingnehmer erst dann als Forderung aktivieren, wenn er seine Sach- oder Di...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Bilanzierung beim Leasingnehmer

a) Erstbewertung Rn. 126 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der erstmalige Ansatz einer Verbindlichkeit beim Leasingnehmer erfolgt zum Barwert der zu leistenden Leasingzahlungen, diskontiert mit dem Grenz-FK-Zins (incremental borrowing rate) oder – falls verfügbar – dem vom Leasinggeber berechneten Zinssatz ((interest rate implicit in the lease); vgl. IFRS 16.26). Eine Ermittlung des ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 24 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Eisele/Knobloch (2019), Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 9. Aufl., München. Federmann/Müller (2018), Bilanzierung nach Handelsrecht, Steuerrecht und IFRS, 13. Aufl., Berlin. IDW (2021), Assurance, 2. Aufl., Düsseldorf.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einbeziehung in einen befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht (Nr. 1)

1. Befreiender Konzernabschluss und Konzernlagebericht eines persönlich haftenden Gesellschafters Rn. 6 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein befreiender KA und Konzernlagebericht kann von einem persönlich haftenden Gesellschafter aufgestellt werden, auch wenn dieser nicht MU betreffender PersG ist (vgl. § 264b Nr. 1 lit. a)). Auf diese Weise soll eine haftungsbeschränkte PersG, sofe...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Treuhandgeschäfte

I. Begriff und Zielsetzungen einer Treuhandschaft 1. Unterschiede in der rechtlichen und wirtschaftlichen Bestimmung des Treuhandbegriffs a) Rechtliche Interpretation der Treuhandschaft Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Begriff der Treuhand ist gesetzlich nicht definiert. Der Treuhandvertrag ist kein eigener Vertragstyp des BGB. Lediglich einzelne auf Gesetz beruhende Treuhan...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Mögliche Kriterien der Systematisierung von Treuhandverhältnissen

a) Nach den Rechtsgrundlagen der Treuhandschaft: Rechtsgeschäftlich begründete Treuhandschaft – gesetzlich begründete Treuhandschaft Rn. 7 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Treuhandverhältnisse können entweder durch Rechtsgeschäft oder Hoheitsakt begründet werden. Im ersten Fall wird zwischen dem Treugeber und dem Treuhänder ein Treuhandvertrag abgeschlossen, für den das allg. Vertra...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Angaben im Anhang

Rn. 114 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Für die bei Leasingverhältnissen im Besonderen geforderten Anhangangaben i. S. d. § 285 Nr. 3 wird auf HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 300ff., verwiesen.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

I. Leasingverhältnisse (IFRS 16) 1. Überblick und Anwendungsbereich Rn. 115 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die IFRS regeln die grds. Behandlung von Leasingverhältnissen in IFRS 16 mit der Zielsetzung, "Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabe von Leasingverhältnissen" festzuschreiben. Ziel dabei ist es, sicherzustellen, dass die "von Leasingnehmern u...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Unterschiede in der rechtlichen und wirtschaftlichen Bestimmung des Treuhandbegriffs

a) Rechtliche Interpretation der Treuhandschaft Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Begriff der Treuhand ist gesetzlich nicht definiert. Der Treuhandvertrag ist kein eigener Vertragstyp des BGB. Lediglich einzelne auf Gesetz beruhende Treuhandverhältnisse sind in Spezialgesetzen (z. B. InsO, AktG) geregelt. Im Übrigen wurde der begriffliche Inhalt der Treuhandschaft durch Rec...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Bilanzierung des Leasingverhältnisses im Falle der Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasingnehmer

a) Bilanzierung des Leasingverhältnisses beim Leasingnehmer aa) Bilanzierung im Zeitpunkt des Beginns der Vertragslaufzeit Rn. 96 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wird nach den Zurechnungsgrundsätzen (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn. 26ff.) das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt dem Leasingnehmer zuerkannt, hat dieser den VG nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. hier...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 20 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Normengefüge der IFRS existieren keine zu § 264a vergleichbaren Regelungen.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Rechenschaftslegung über Treuhandverhältnisse

1. Informationspflichten des Treuhänders Rn. 21 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die rechtliche Grundlage für den Treuhandvertrag ist die entgeltliche Geschäftsbesorgung (vgl. § 675 BGB). I.V.m. dieser Norm ergibt sich nach § 666 BGB eine Benachrichtigungs-, Auskunfts- und Rechenschaftspflicht für den Beauftragten. Da diese Bestimmungen dispositives Recht sind, können sie durch vert...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Bedeutung der Rechtsnorm

I. Historische Entwicklung Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die §§ 264a bis 264c wurden im Jahre 2000 durch das Kapitalgesellschaften- & Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) in das HGB eingefügt. Mit der Verkündigung im BGBl. am 08.03.2000 sind die im KapCoRiLiG enthaltenen Bestimmungen in Kraft getreten. In Art. 48 EGHGB wurden Übergangs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Leasingverhältnisse

a) Begriff, wirtschaftliche Bedeutung und aufsichtsrechtliche Einordnung Rn. 5 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ursprünglich entstammt der Leasingbegriff dem englischen "to lease", das wörtlich mit "mieten" respektive "pachten" zu übersetzen ist (vgl. Jürgens (1988), S. 1; Maus (1996), Rn. 1). Obwohl alle Leasingverhältnisse dadurch gekennzeichnet sind, dass es sich "um eine entgelt...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bilanzierung des Leasingverhältnisses im Falle der Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber

a) Bilanzierung des Leasingverhältnisses beim Leasinggeber aa) Ausweis des Leasingobjekts aaa) Leasinggesellschaften, die unter § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fallen Rn. 44 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Erfolgt nach den oben erläuterten Prinzipien (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 27ff.) eine Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber, so hat dieser den Leasinggegenstand in seiner Bilanz...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Erfassung des Treuguts

aaa) Berücksichtigung in der Bilanz des Treuhänders Rn. 35 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 In Anbetracht der Vielfalt der wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Treuhandverhältnissen kann die Frage des wirtschaftlichen Eigentums und damit einhergehend die Frage der Notwendigkeit der Bilanzierung beim Treuhänder nur anhand der speziellen Ausprägung des einzelnen Treuhandvertr...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Persönliche Zurechnung des Leasingobjekts

a) Zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum als Kriterien der persönlichen Zurechnung eines Gegenstands zum bilanziellen Vermögen eines Kaufmanns Rn. 23 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gerade bei Leasingverhältnissen ist die Frage, welcher Vertragspartner den Gegenstand, über den der Vertrag geschlossen wurde, in die Bilanz aufzunehmen hat, von besonderem Interesse. In der Bi...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Ausweis des Leasingobjekts

aaa) Leasinggesellschaften, die unter § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fallen Rn. 44 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Erfolgt nach den oben erläuterten Prinzipien (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 27ff.) eine Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber, so hat dieser den Leasinggegenstand in seiner Bilanz auszuweisen und zu bewerten. Fällt der Leasinggeber unter die Definition eines Finanzdi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 15 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 IDW (2021), Assurance, 2. Aufl., Düsseldorf.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Pflicht zur Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 12 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 242 Abs. 2 beinhaltet die ausdrückliche Pflicht, eine GuV aufzustellen.mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Leasingverhältnisse (IFRS 16)

1. Überblick und Anwendungsbereich Rn. 115 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die IFRS regeln die grds. Behandlung von Leasingverhältnissen in IFRS 16 mit der Zielsetzung, "Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabe von Leasingverhältnissen" festzuschreiben. Ziel dabei ist es, sicherzustellen, dass die "von Leasingnehmern und Leasinggebern zur Verfügung g...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Treuhandverhältnisse im Jahresabschluss

aa) Grundsätzliche Überlegungen zur Berücksichtigung von Treuhandverhältnissen Rn. 34 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im deutschen Handelsrecht gibt es keine ausdrücklichen Bestimmungen zur Behandlung von Treuhandverhältnissen in der Bilanz. Lediglich bei den Bilanzvermerken und den Bestimmungen zum Anhang sind Umschreibungen enthalten, die auch auf Treuhandverhältnisse Anwendung f...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Miet-, Pacht- und Leasingverhältnisse

I. Begriffsabgrenzung 1. Mietverhältnisse Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein Mietverhältnis wird nach § 535 BGB durch den Abschluss eines gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrags (Mietvertrag) begründet (vgl. Emmerich (2011), Rn. 4; Kussmaul (1987), S. 176, m. w. N.; Palandt (2023), Einführung vor § 535 BGB, Rn. 1f.). Der rechtliche Eigentümer der Mietsache (Vermieter) verpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Einbezug von Zweckgesellschaften in den Konsolidierungskreis

aa) Aufbau und Zielsetzungen von Zweckgesellschaften Rn. 44 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Durch die Finanzkrise im Jahr 2008 gelangten Zweckgesellschaften infolge ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung in den Blickwinkel nationaler und internationaler RL-Institutionen (vgl. Kuhnle/Schäfer (2006), S. 18; im Übrigen Mojadadr (2013), S. 16ff.). Bei einer Zweck- bzw. Objektgesellschaft, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ausgewählte Erscheinungsformen von Zweckgesellschaften und ihr Einbezug in den Konsolidierungskreis

aaa) Änderung der Rahmenbedingungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Rn. 48 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die speziell mit Zweckgesellschaften verfolgte Ausgliederung von VG (off-balance-sheet assets) und Schulden (off-balance-sheet debts) von einem MU (Initiator) auf die Zweckgesellschaft (sog. off-balance-sheet financing) ermöglichte es Ersterem vor dem BilM...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Unterzeichnung des Jahresabschlusses

I. Umfang der Unterzeichnungspflicht Rn. 6 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 245 verlangt die Unterzeichnung des JA. Dieser besteht für Kaufleute, die nicht unter § 264 oder § 264a Abs. 1 fallen, gemäß § 242 Abs. 3 aus Bilanz und GuV. Die Pflicht zur Unterzeichnung erstreckt sich somit auf beide Unterlagen. Eine materielle Änderung zum alten Recht war hiermit nicht verbunden, zumal...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Bilanzierung beim Leasinggeber

a) Vorbemerkungen Rn. 134 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Auf Seiten des Leasinggebers hängen die Zurechnung des Leasinggegenstands und damit auch die bilanzielle Behandlung des Leasingverhältnisses weiterhin davon ab, ob es sich bei dem betrachteten Geschäft um Finanzierungsleasing (finance lease) oder Operating-Leasing (operating lease) handelt. Finanzierungsleasing liegt vor, so...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Begriff und Zielsetzungen einer Treuhandschaft

1. Unterschiede in der rechtlichen und wirtschaftlichen Bestimmung des Treuhandbegriffs a) Rechtliche Interpretation der Treuhandschaft Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Begriff der Treuhand ist gesetzlich nicht definiert. Der Treuhandvertrag ist kein eigener Vertragstyp des BGB. Lediglich einzelne auf Gesetz beruhende Treuhandverhältnisse sind in Spezialgesetzen (z. B. InsO...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Unterzeichnung durch den Kaufmann

I. Kreis der zur Unterzeichnung verpflichteten Personen Rn. 2 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Unterzeichnung obliegt ebenso wie die Pflicht zur Buchführung (vgl. § 238), Aufstellung des Inventars (vgl. § 240) und JA (vgl. § 242) dem Kaufmann. Zur Frage des verpflichteten Personenkreises kann folglich auf HdR-E, HGB § 238, Rn. 6, verwiesen werden. Rn. 3 Stand: EL 40 – ET: 09/2023...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Steuerrechtliche Zurechnungsgrundsätze auf Grundlage der Leasingerlasse der Finanzverwaltung

aa) Steuerliche Leasingerlasse im Überblick Rn. 26 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 In der RegB zu § 246 Abs. 1 Satz 2 wird explizit auf die Bedeutung der sog. steuerlichen Leasing­erlasse hingewiesen, die zur inhaltlichen Ausfüllung der wirtschaftlichen Zurechnung konkrete Anhaltspunkte für die Beurteilung einer – ggf. typisierten – Verteilung der wesentlichen Chancen und Risiken i...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Behandlung von Leasingverhältnissen im handelsrechtlichen Jahresabschluss

1. Vorbemerkung Rn. 17 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Folgenden wird auf eine gesonderte Betrachtung der Bilanzierung von Miet- und Pachtverhältnissen verzichtet, da bei diesen die Grundsätze der Bilanzierung von Leasingverträgen bei Zurechnung des Leasinggegenstands zum Leasinggeber analog zur Anwendung gelangen (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn. 44ff.). Bevor jedoch auf die Leas...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Einzelfragen

aaa) Mieterdarlehen Rn. 91 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein Mieterdarlehen zeichnet sich dadurch aus, dass der Leasingnehmer dem Leasinggeber über die Leasingraten neben dem eigentlichen Leasingentgelt Darlehensbeträge zahlt, die entweder im Fall einer Verlängerung des Leasingverhältnisses auf die nach der Grundmietzeit anfallenden Raten oder bei Vorliegen einer Kaufoption bzw. ...mehr