Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bilanzierung des Leasingverhältnisses beim Leasingnehmer

aa) Bilanzierung im Zeitpunkt des Beginns der Vertragslaufzeit Rn. 96 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wird nach den Zurechnungsgrundsätzen (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn. 26ff.) das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt dem Leasingnehmer zuerkannt, hat dieser den VG nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. hierzu ausführlich Beisse, StuW 1981, S. 1ff.; Beisse, StuW 198...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Degressive Leasingraten

Rn. 92 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Vereinbarung degressiver Leasingraten führt beim Leasingnehmer zu einer ungleichmäßigen Aufwandsverrechnung. Falls die Leasingrate die Gegenleistung des Leasinggebers zunächst wertmäßig übersteigt, ist zum Ausgleich zwischen Leistung und Gegenleistung und damit eine periodengerechte Aufwandsverrechnung ist durch die Bildung eines aktiven ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Substanzsteuerliche Behandlung des Treuguts

Rn. 62 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Für die Besteuerung des Vermögens gilt nicht der bürgerlich-rechtliche Vermögensbegriff, nach dem als Vermögen die Gesamtheit aller in Geld bewerteten Güter und Rechte bezeichnet wird, die sich an einem Stichtag im Eigentum einer Person befinden, sondern der wirtschaftliche Vermögensbegriff, nach dem zum steuerpflichtigen Vermögen auch WG geh...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Bilanzierung während der Vertragsdauer des Leasingverhältnisses

Rn. 102 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1f. hat der Leasingnehmer den mit dem Barwert der Leasingraten aktivierten Leasinggegenstand, sofern dieser dem beweglichen AV zuzurechnen ist, planmäßig über dessen voraussichtliche ND abzuschreiben. Darüber hinaus sind unabhängig davon, ob es sich bei dem Leasingobjekt um eine Mobilie oder Immobilie handelt, außerpl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zu unterzeichnende Unterlagen

Rn. 11 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Unterzeichnung hat auf dem Original des JA bzw. des erweiterten JA, das gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 1 aufzubewahren ist, zu erfolgen. Ist das UN zur Offenlegung verpflichtet, so erscheint es sachgerecht und zulässig, die Unterschriften unter dem JA für Zwecke der Offenlegung durch die Angabe der Namen der Unterzeichner zu ersetzen (vgl. HdR-E,...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 21 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das Normengefüge der IFRS enthält keine explizite Verpflichtung zur Unterzeichnung eines IFRS-Abschlusses. Indes vertritt Luttermann die Auffassung, dass sich bereits aus der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung mittelbar auch eine Unterzeichnungspflicht ableiten ließe (vgl. MünchKomm. AktG (2003), § 245 HGB, Rn. 56). Die Bilanz-R 2013/34...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Entsprechende Anwendung der für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften

Rn. 5 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Eröffnungsbilanz gibt eine Übersicht über die Vermögens- und Schuldposten zum Gründungszeitpunkt. Sie ist Ausgangspunkt für die nachfolgend aufzustellenden ordentlichen Jahresbilanzen. Gemäß § 242 Abs. 1 Satz 2 finden daher die für den JA geltenden Vorschriften für die Eröffnungsbilanz entsprechend Anwendung. Für alle Kaufleute sind mithin...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Besteuerung der Tätigkeit des Treuhänders

Rn. 72 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Besteuerung der Einkünfte, die der Treuhänder durch seine Tätigkeit erzielt, wirft keine besonderen Probleme auf. Sie hängt davon ab, ob die treuhänderische Tätigkeit i. V. m. einer anderen Tätigkeit steht oder nicht. Verwaltet z. B. ein Unternehmer neben der Führung seines eigenen Betriebs treuhänderisch einen anderen Betrieb des gleiche...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Entsprechende Anwendung auf den Konzernabschluss

Rn. 15 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ausweislich des § 298 Abs. 1 ist § 245 auf den KA entsprechend anzuwenden. Die Unterzeichnungspflicht trifft diejenigen Personen, die auch zur Aufstellung des KA verpflichtet sind; dies sind gemäß § 290 Abs. 1 die gesetzlichen Vertreter des MU (vgl. überdies § 264a Abs. 2). Rn. 16 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ebenso wie sich dies im Grundsatz für...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Zur Aufstellung verpflichteter Personenkreis

Rn. 3 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Pflicht zur Aufstellung von Eröffnungsbilanz und JA obliegt – ebenso wie die Buchführungspflicht nach § 238 sowie die Pflicht zur Aufstellung eines Inventars (vgl. § 240) – dem Kaufmann (vgl. zur Frage nach dem hierdurch verpflichteten Personenkreis HdR-E, HGB, § 238, Rn. 4f.). Nicht mehr zur Aufstellung verpflichtet sind diejenigen Person...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Progressive Leasingraten

Rn. 69 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Progressive Leasingraten zeichnen sich durch eine im Zeitablauf steigende Ratenhöhe aus. Solche Vereinbarungen spiegeln weder einen linearen Nutzungs- noch einen degressiven Aufwandsverlauf wider. Ein sachgerechter Ausgleich zwischen Leistung und Gegenleistung in den einzelnen Perioden kann aus der vertraglichen Vereinbarung also regelmäßig n...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Informationspflichten des Treuhänders

Rn. 21 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die rechtliche Grundlage für den Treuhandvertrag ist die entgeltliche Geschäftsbesorgung (vgl. § 675 BGB). I.V.m. dieser Norm ergibt sich nach § 666 BGB eine Benachrichtigungs-, Auskunfts- und Rechenschaftspflicht für den Beauftragten. Da diese Bestimmungen dispositives Recht sind, können sie durch vertragliche Vereinbarungen abbedungen werde...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Bestandteile des Jahresabschlusses

Rn. 11 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 242 Abs. 3 stellt klar, dass der JA für Nicht-KapG bzw. PersG, die nicht unter § 264a fallen, aus Bilanz und GuV besteht, nicht jedoch aus weiteren Bestandteilen. Für KapG wird diese Vorschrift durch § 264 Abs. 1 Satz 1 dahingehend modifiziert, als der JA um einen Anhang (vgl. § 284ff.) zu erweitern ist (sog. "erweiterter" JA). Dies gilt je...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / eee) Ausweis und Bewertung der Leasingforderungen

Rn. 72 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Beim Leasinggeber sind infolge der Zurechnung des Leasingobjekts lediglich die fälligen Leasingforderungen zu aktivieren. Sie sind unter dem Posten "Forderungen aus LuL" auszuweisen, sofern die Gesellschaft nicht unter den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fällt. Für Gesellschaften i. S. d. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG gilt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Auskunftspflicht

Rn. 23 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Verlangt der Treugeber ausdrücklich Auskunft über den Stand der Geschäfte, so ist der Treuhänder zur Auskunft verpflichtet. Die Berichterstattung kann sich auf die Beantwortung einzelner Fragen beschränken, sich aber auch auf die vollständige Darstellung des Stands des Treuhandauftrags erstrecken. In vielen Fällen ist hierzu ein Bestandsverze...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Leasinggesellschaften, die unter § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fallen

Rn. 44 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Erfolgt nach den oben erläuterten Prinzipien (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 27ff.) eine Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasinggeber, so hat dieser den Leasinggegenstand in seiner Bilanz auszuweisen und zu bewerten. Fällt der Leasinggeber unter die Definition eines Finanzdienstleistungsinstituts nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG, so ist für den ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Umsatzsteuerliche Behandlung von Treuhandverhältnissen

Rn. 67 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Gegensatz zu den bisher behandelten Steuern lassen sich bei Treuhandverhältnissen für den Bereich der USt i.W. zwei Problembereiche unterscheiden (vgl. Rosenau, DB 1966, Beilage Nr. 18 zu Heft 49, S. 1 (9f.); von Wallis, UStR 1957, S. 45f.; Eggesiecker/Hofmeister, DStZ/A 1974, S. 37f.):mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesetzliche Vertreter einer Personenhandelsgesellschaft

Rn. 17 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Regelung des § 264a Abs. 2 bedarf es, da im Falle einer KapG & Co. die Verantwortlichkeiten für deren JA nicht so klar geregelt sind wie bei einer KapG, auf deren Verhältnisse die §§ 264ff. ausgelegt sind. Dort ist es Aufgabe des Vorstands bzw. der Geschäftsführung, den JA und Lagebericht aufzustellen, ggf. den AP zu beauftragen, ihm die ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Erstellung einer Schlussbilanz

Rn. 14 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wenngleich eine Pflicht zur Erstellung eines JA bei Beendigung des Handelsgewerbes nicht ausdrücklich im Gesetz begründet wird, ist gleichwohl ein Abschluss auf diesen Zeitpunkt aufzustellen (vgl. Staub: HGB (2021), § 242, Rn. 50ff.). Rn. 14a Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Geht während eines Jahrs aufgrund einer Schrumpfung des UN-Umfangs die Kaufm...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Erfassung von Treuhandverbindlichkeiten

Rn. 40 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Bei der Ausführung der Treuhandgeschäfte kann es notwendig werden, Verbindlichkeiten im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung einzugehen. Obwohl der Treuhänder wirtschaftlich nicht belastet wird, weil der Treugeber für ihn diese Verbindlichkeiten übernehmen muss, wird in der Literatur eine Passivierung befürwortet. Entsprechend ist dann akt...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 264b ist lediglich auf PersG i. S. d. § 264a anzuwenden, also auf die dort geregelte OHG sowie KG, bei denen nicht unmittelbar oder mittelbar eine natürliche Person für die Verbindlichkeiten der bilanzierenden Gesellschaft unbeschränkt haftet. Mit dem sog. Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.)...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Verdeckte Treuhandkonten

Rn. 28 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wird bei der Eröffnung des Treuhandkontos das Treuhandverhältnis nicht nach außen offenkundig, so handelt es sich um ein verdecktes Treuhandkonto. Treuhandkonten dieser Art werden als reine Privatkonten des Errichters betrachtet. Mit der Qualifizierung als Privatkonto verliert der Treugeber wichtige Rechte, um sein Treugut zu schützen. Die Ba...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Angabe der Befreiung im Konzernanhang (Nr. 3)

Rn. 22 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Anhang des KA des MU ist die Befreiung betreffender PersG (i. S. d. § 264a) von der Pflicht zur Aufstellung ihres JA nach den für KapG geltenden Vorschriften anzugeben. Aufzunehmen ist nur der Hinweis auf die Inanspruchnahme des § 264b unter Angabe des Namens und Sitzes jener PersG. Wo im Anhang diese Angabe gemacht wird, ist nicht geregel...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Pachtverhältnisse

Rn. 3 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ebenso wie ein Mietverhältnis wird ein Pachtverhältnis durch den Abschluss eines gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrags (Pachtvertrag) begründet, auf den gemäß § 581 Abs. 2 BGB die Vorschriften zum Mietvertrag entsprechend anzuwenden sind, sofern die §§ 582 bis 584b BGB nichts anderes bestimmen. Durch den Abschluss des Pachtvertrags verpflic...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Untermietverhältnisse

Rn. 146 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ist ein UN sowohl Leasingnehmer als auch Leasinggeber desselben zugrunde liegenden Vermögenswerts (Intermediär), hat es seine beiden Leasingverhältnisse, das Ober- und das Unterleasingverhältnis, grds. als zwei getrennte Leasingverhältnisse zu behandeln und die für Leasingnehmer und Leasinggeber jeweils geltenden Vorschriften anzuwenden (vgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Verwendung der deutschen Sprache

Rn. 5 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Während die Führung der Handelsbücher gemäß § 239 lediglich in einer "lebenden Sprache" zu erfolgen hat (vgl. HdR-E, HGB § 239, Rn. 2f.), wird für den JA ausdrücklich die Verwendung der deutschen Sprache verlangt. Die grds. Möglichkeit, die Buchführung und das Inventar in einer anderen Sprache zu erstellen, bleibt hiervon unberührt. Diese Mögl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Berücksichtigung als Bilanzvermerk oder im Anhang des Treugebers

Rn. 39 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Durch § 251 wurde für UN aller Rechtsformen eine Berichtspflicht über Haftungsverhältnisse explizit im HGB kodifiziert. So bestimmt diese Rechtsnorm, dass Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten unter der Bilanz zu vermerken sind, sofern keine entsprechenden Angaben in der Bilanz enthalten sind. W...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Anderkonten

Rn. 30 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Anderkonten dürfen nur von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen eröffnet werden. Hierzu zählen RA, Notare, WP, StB und Steuerbevollmächtigte sowie WPG und Steuerberatungsgesellschaften. Diese Berufsgruppen wurden noch um Patentanwälte (vgl. Schebesta, BI 1979, Heft 2, S. 32ff.) und um Rechtsbeistände (vgl. Schebesta, BI 1984, Heft 5, S. 54f.)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 264b

Rn. 25 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Unmittelbare Sanktionen können aus einer etwaigen Nichtbefolgung des § 264b mangels Verpflichtungscharakter jener Vorschrift nicht resultieren. Wird von der Befreiungsmöglichkeit Gebrauch gemacht, ohne dass dabei sämtliche Voraussetzungen (kumulativ) erfüllt sind, so liegt ein Verstoß gegen § 264a vor. Im Übrigen gelten die Strafvorschriften ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Aufwandsdegression des Leasinggebers übersteigende degressive Leasingraten

Rn. 68 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Degressive Leasingraten sind dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe des für eine Abrechnungsperiode zu entrichtenden Entgelts im Zeitablauf abnimmt. Bei stark degressiven Entgeltverläufen (als Extremfall: lediglich eine Rate zu Beginn) können die Leasingraten in den Anfangsperioden die beim Leasinggeber aus dem Vertrag resultierenden Periodena...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 244

Rn. 11 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Handelt ein Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des AR einer KapG bzw. dieser qua § 264a gleichgestellten PersG (vgl. § 335b) der Vorschrift des § 244 zuwider, so kann diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden (vgl. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a), Abs. 3f.); Selbiges gilt in Bezug auf solche UN, die den Regelu...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Mietfreie Perioden

Rn. 71 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Hinsichtlich der bilanziellen Behandlung mietfreier Perioden ist grds. zwischen solchen zu Beginn, während und solchen am Ende der Grundmietzeit zu unterscheiden. Da mietfreie Perioden zu Beginn der Grundmietzeit zu einer Aufwandsunterdeckung beim Leasinggeber in den frühen Abrechnungszeiträumen führen würden, sind auch in diesem Fall – ebens...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Progressive Leasingraten

Rn. 93 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Sofern eine progressive Ratenvereinbarung besteht (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn. 69f.), ist ein sachgerechter Ausgleich von Leistung und Gegenleistung mittels Passivierung des Verpflichtungsrückstands des Leasingnehmers vorzunehmen, wenn die Ratenprogression die des Aufwands einer fiktiven Eigeninvestition des Leasingnehmers übersteigt. Zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Schutz des Treuhandvermögens (Treuguts) gegen Zugriff Dritter

Rn. 15 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein zentrales Problem der Treuhandschaft ist der Schutz des Treuhandvermögens gegen Zugriffe der Gläubiger des Treuhänders und des Treugebers. Da bei einem Treuhandverhältnis "im rechtlichen Sinne" das Eigentum am Treugut auf den Treuhänder übergeht, die Rechtsstellung des Treuhänders nach außen also unbeschränkt ist und die Geschäftspartner ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zurechnung von Anteilen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises

Rn. 43 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Fraglich ist, ob treuhänderisch gehaltene Anteile dem Treugeber oder dem Treuhänder zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises zugerechnet werden. Diese Frage wird durch § 290 Abs. 3 zum einen für den Fall, dass das MU oder ein TU Treugeber ist, und zum anderen für den Fall, dass ein Konzern-UN als Treuhänder fungiert, geregelt. Für den ersten...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Offenlegung (Nr. 4)

Rn. 23 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zur Wirksamkeit der Befreiung sind der KA, Konzernlagebericht und BV für betreffende (haftungsbeschränkte) PersG der das UN-Register führenden Stelle zwecks Einstellung in das UN-Register zu übermitteln (vgl. § 325). Die Offenlegung hat demnach sämtliche Bestandteile des KA zu umfassen, die nach den für seine Aufstellung geltenden Regeln anzu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Sale-and-Lease-Back-Transaktionen

Rn. 109 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Eine besondere Form von Leasinggeschäften stellen sog. Sale-and-Lease-Back-Transaktionen dar. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass der Leasingnehmer (Verkäufer) einen VG an einen Dritten – den Leasinggeber (Käufer) – veräußert und anschließend von diesem wieder zurückleast (vgl. ausführlich zum Begriff und Wesen des Sale-and-Lease-Back-Geschä...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Schutz gegen Zugriff der Gläubiger des Treuhänders

Rn. 16 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Bei der uneigennützigen Verwaltungstreuhand gehört das Treugut wirtschaftlich zum Vermögen des Treugebers. Folglich hat der Treugeber bei Insolvenz des Treuhänders ein Aussonderungsrecht des Treuhandvermögens (vgl. § 47 InsO). Im Fall der Zwangsvollstreckung in das Treugut durch Gläubiger des Treuhänders kann der Treugeber der Pfändung von Tr...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Vorbemerkung

Rn. 17 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Folgenden wird auf eine gesonderte Betrachtung der Bilanzierung von Miet- und Pachtverhältnissen verzichtet, da bei diesen die Grundsätze der Bilanzierung von Leasingverträgen bei Zurechnung des Leasinggegenstands zum Leasinggeber analog zur Anwendung gelangen (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn. 44ff.). Bevor jedoch auf die Leasingbilanzierung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Mieterdarlehen

Rn. 91 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein Mieterdarlehen zeichnet sich dadurch aus, dass der Leasingnehmer dem Leasinggeber über die Leasingraten neben dem eigentlichen Leasingentgelt Darlehensbeträge zahlt, die entweder im Fall einer Verlängerung des Leasingverhältnisses auf die nach der Grundmietzeit anfallenden Raten oder bei Vorliegen einer Kaufoption bzw. eines Andienungsrec...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Umsätze bei der Begründung des Treuhandverhältnisses

Rn. 68 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterliegen der USt in erster Linie die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines UN ausführt. Unternehmer ist dabei nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Da das Treugut dem Treuhänder vom Treugeber led...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ort der Unterzeichnung

Rn. 10 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Da mit der Unterschrift die Verantwortung für den gesamten JA übernommen wird, sollte er am Ende unterschrieben werden (vgl. Schubert, WPg 1956, S. 393 (394)). Die Unterzeichnung hat dahermehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Organisation der treuhänderischen Rechenschaftslegung

Rn. 26 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die zur Erfüllung der Rechenschaftslegungspflicht des Treuhänders notwendige Organisation ist von Art und Umfang des Treuhandverhältnisses abhängig. Beschränken sich die Geschäftsvorfälle auf einige Einnahmen und Ausgaben, wird die Rechenschaftspflicht erfüllt, wenn die Kontoauszüge des Treuhandkontos mit einem Hinweis auf die Originalbelege ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Erfassung von Treuhandverhältnissen bei Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstituten

Rn. 41 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die RechKredV den Ausweis bei von Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstituten (als Treuhänder) durchgeführten Treuhandgeschäften regelt. Im Fall der Ermächtigungstreuhand sind VG und korrespondierende Schulden unter den Positionen "Treuhandvermögen" bzw. "Treuhandverbindlichkeiten" zu aktivi...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Treuhandschaft und Liquidation (Abwicklung)

Rn. 58 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Stellt ein Betrieb seine Tätigkeit ein, so erfolgt die Auflösung, an die sich die Liquidation anschließt, d. h. die vorhandenen Vermögenswerte werden veräußert und der erzielte Erlös wird zur Tilgung der Schulden sowie zur Rückzahlung des EK verwendet. Nicht immer werden die Geldmittel ausreichen, um alle Ansprüche voll zu decken. Bei Einzel-...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Dauer des Geschäftsjahrs

Rn. 13 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Dauer des GJ darf zwölf Monate nicht überschreiten (vgl. § 240 Abs. 2 Satz 2; fernerhin § 8b EStDV sowie § 4a EStG bezüglich des steuerlichen WJ). Umfasst das GJ einen längeren Zeitraum, ist die Buchführung nicht (mehr) ordnungsgemäß (vgl. BFH, Urteil vom 28.11.1978, VIII R 146/76, BStBl. II 1979, S. 333). Dabei muss das GJ nicht mit dem ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 242 enthält für alle Kaufleute (unabhängig von der Rechtsform) die Pflicht zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz sowie eines JA. Rn. 1a Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Zweiten Unterabschn. (vgl. §§ 242–256a) sind die den JA betreffenden Vorschriften enthalten, die für alle Kaufleute gelten. Die ergänzenden – und z. T. abweichenden – Vorschrifte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 14 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gemäß IAS 1.51(d) respektive ED/2019/7.18(d) ist die im Abschluss verwendete Berichtswährung anzugeben. IAS 1.51(e) bzw. ED/2019/7.18(e) verlangen darüber hinaus die Angabe, in welchem Maße die Abschlussinformationen gerundet wurden. Überdies erlaubt IAS 1.53 (ED/2019/7.B2) ausdrücklich die Darstellung in Tausend- bzw. Millioneneinheiten (z. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Laufzeit des Leasingverhältnisses

Rn. 125 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die bilanzierungsrelevante Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus der nicht kündbaren Vertragslaufzeit inkl. etwaiger Verlängerungs- bzw. Kündigungsoptionen, sofern ein wesentlicher wirtschaftlicher Anreiz besteht, diese auszuüben bzw. im Fall von Kündigungsoptionen nicht auszuüben (vgl. IFRS 16.18f.). Die Beurteilung der Laufzeit richtet sic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Wirtschaftliche Interpretation der Treuhandschaft

Rn. 4 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der weitere wirtschaftliche Treuhandbegriff geht nicht von der dinglichen Eigentümerposition des Treuhänders, sondern vom wirtschaftlichen Zweck des Treuhandverhältnisses sowie von dem Vertrauensverhältnis zwischen Treuhänder und Treugeber aus (vgl. Mathews (1978), S. 13f.). Dieser Zweck ist ganz allg. die Wahrnehmung fremder Interessen durch ...mehr