Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bilanzierung der Kapitaleinlagen

Rn. 9 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 KapG und PersG i. S. d. § 264a müssen gemäß § 272 Abs. 1 i. V. m. § 242 Abs. 1 Satz 2 das gezeichnete Kap. in der Eröffnungsbilanz in voller Höhe darstellen. Eingeforderte ausstehende Einlagen sind aufgrund ihres Forderungscharakters auf der Aktivseite unter den Forderungen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen. Noch nicht einge...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Treuhandkreis

Rn. 32 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Entschließt sich der Treuhänder, die Geschäftsvorfälle in seiner eigenen Buchhaltung zu berücksichtigen, hat er sicherzustellen, dass das Treuhandvermögen nicht mit seinem eigenen Vermögen vermischt wird. Als organisatorische Hilfsmittel für eine buchmäßige Trennung können unterschiedliche Belege verwendet werden, die auch durch Anfügen von Z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 264a

Rn. 19 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Nichtbeachtung der §§ 264a bis 264c führt qua Verweis in § 335b zur Anwendung sowohl der Strafvorschriften (vgl. §§ 331 bis 333a) als auch der Bußgeld- (vgl. § 334) und Ordnungsgeldvorschrift des § 335. § 335a ist entsprechend anzuwenden.mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Behandlung von Treuhandverhältnissen im Steuerrecht

Rn. 60 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Treuhandverhältnisse werden steuerlich grds. nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise beurteilt, d. h. maßgebend für die Besteuerung ist nicht die äußere Rechtsgestaltung, sondern sind die dieser Rechtsgestaltung zugrunde liegenden wirtschaftlichen Verhältnisse (vgl. Wöhe, WiSt 1980, S. 217ff.). In Anwendung dieser wirtschaftlichen Betracht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 22 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bestandteile eines IFRS-Abschlusses, nämlich Bilanz (vgl. IAS 1.54ff.; ED/2019/7.82ff.), Gesamtergebnisrechnung (vgl. IAS 1.81A ff.; ED/2019/7.60ff.), EK-Veränderungsrechnung (vgl. IAS 1.106ff.; ED/2019/7.89ff.), KFR (vgl. IAS 1.111; ED/2019/7.95) und Anhang (vgl. IAS 1.112ff.; ED/2019/7.96ff., sowie alle übrigen IAS/IFRS), ergeben sich k...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Treuhandrechnungslegung

Rn. 31 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Erfordert der Umfang des Treuhandauftrags eine eigene RL, so bieten sich dem Treuhänder grds. zwei Möglichkeiten an. Treuhänder, die selbst zur Buchführung verpflichtet sind (vgl. §§ 1ff.), können im Rahmen ihrer eigenen Buchführung einen gesonderten Kontenkreis (Treuhandkreis) anlegen. Sofern Treuhänder selbst keine Bücher führen (insbesonde...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Grundsätzliche Überlegungen zur Berücksichtigung von Treuhandverhältnissen

Rn. 34 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im deutschen Handelsrecht gibt es keine ausdrücklichen Bestimmungen zur Behandlung von Treuhandverhältnissen in der Bilanz. Lediglich bei den Bilanzvermerken und den Bestimmungen zum Anhang sind Umschreibungen enthalten, die auch auf Treuhandverhältnisse Anwendung finden (vgl. §§ 251, 268 Abs. 7, 285 Nr. 1 lit. b), Nr. 3 und Nr. 3a). Somit mu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Ausweis

Rn. 147 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Leasingnehmer hat die Nutzungsrechte an Leasinggegenständen in seiner Bilanz in einem separaten Posten getrennt von den anderen Vermögenswerten auszuweisen. Wahlweise kann er sie aber auch zusammengefasst mit den Vermögenswerten zeigen, die sich in seinem wirtschaftlichen Eigentum befinden, wenn er die Nutzungsrechte im Anhang erläutert ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 15 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Infolge des sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.09.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) ist § 242 um einen vierten Absatz ergänzt worden. Die Erweiterung steht im Zusammenhang mit der Einfügung von § 241a, der Einzelkaufleute bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Verpflichtung zur Buchführung und Aufstellung eines I...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Unterzeichnung dient der Bestätigung der Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit des JA. Durch die Verpflichtung zur Unterzeichnung nach § 245 wird der Kaufmann auf diese Verantwortung besonders hingewiesen (vgl. Schlegelberger (1973), § 41 HGB, Rn. 4). Zugleich ist gemäß § 416 ZPO mit der Unterschrift der Beweis erbracht, dass d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Übertragung von Treuhandvermögen durch Schenkung und Erbschaft

Rn. 71 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 I.R.v. Treuhandverhältnissen kann Erbschaft- und Schenkungsteuer i. d. R. nicht anfallen. Diese Steuer trifft insbesondere den Erwerb von Todes wegen, die Schenkung unter Lebenden sowie die Zweckzuwendungen (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ErbStG). Die Entstehung der Steuerpflicht setzt voraus, dass der Erwerber bereichert ist. Das ist bei Treuha...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Benachrichtigungspflicht

Rn. 22 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Treuhänder hat zunächst eine Benachrichtigungspflicht, der er auch ohne eine ausdrückliche Aufforderung des Treugebers nachkommen muss. Grds. steht es im Ermessen des Treuhänders, den Umfang der Informationen zu bestimmen, die zur Berichterstattung über die Ausführung des Treuhandauftrags erforderlich sind. Die Benachrichtigungspflicht ka...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Mietverhältnisse

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein Mietverhältnis wird nach § 535 BGB durch den Abschluss eines gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrags (Mietvertrag) begründet (vgl. Emmerich (2011), Rn. 4; Kussmaul (1987), S. 176, m. w. N.; Palandt (2023), Einführung vor § 535 BGB, Rn. 1f.). Der rechtliche Eigentümer der Mietsache (Vermieter) verpflichtet sich durch den Vertragsschluss, d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 242

Rn. 21 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Unterlässt ein Kaufmann, den JA oder die Eröffnungsbilanz in der vorgeschriebenen Zeit (vgl. §§ 243 Abs. 3, 264 Abs. 1 Satz 3f.) aufzustellen, so kann dies die Anwendung strafrechtlicher Vorschriften, insbesondere des § 283 Abs. 1 Nr. 7 lit. b) bzw. des § 283b Abs. 1 Nr. 3 lit. b) StGB, nach sich ziehen. Rn. 21a Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Bei K...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Operating-Leasing

Rn. 138 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bewertung des Leasinggegenstands erfolgt in Abhängigkeit von den Eigenschaften des dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassenen Vermögenswerts. Handelt es sich bei dem Leasingobjekt z. B. um einen Vermögenswert des Sach-AV, sind die Bewertungsvorschriften des IAS 16 zu beachten; bei immateriellen Vermögenswerten ist IAS 38 maßgebend (vgl. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Berücksichtigung als Bilanzvermerk oder im Anhang des Treuhänders

Rn. 37 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wird dem Treuhänder das Treugut zur Sicherung übereignet, so ist keine Berichtspflicht vorgeschrieben, weil der Treuhänder v.a. seine eigenen Interessen wahrt. Der RL-Pflicht wird bereits durch die Aktivierung des Kredits als Forderung Genüge getan. Es ist auch nicht üblich, bei den Forderungen auf deren Sicherung hinzuweisen (vgl. ADS (1998)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Offene Treuhandkonten

Rn. 29 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Gegensatz zu verdeckten Treuhandkonten wird bei offenen Treuhandkonten der Treuhandcharakter des Kontos vom Treuhänder gegenüber dem Kreditinstitut offengelegt. Dabei reicht es aus, wenn mit der Bank eine besondere Zweckbindung für das Konto vereinbart wird (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.1979, VIII ZR 96/78, DB 1979, S. 1353f.). Die Klarstell...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Nach Inhalt und wirtschaftlichem Zweck des Treuhandverhältnisses: Verwaltungstreuhand (uneigennützige Treuhand) – Sicherungstreuhand (eigennützige Treuhand) – doppelseitige Treuhand

Rn. 11 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nach dem Inhalt und dem wirtschaftlichen Zweck eines Treuhandverhältnisses wird einerseits unterschieden zwischen einer uneigennützigen (echten) Treuhand, deren Aufgabe in der uneigennützigen Verwaltung des Treuguts durch den Treuhänder für den Treugeber besteht. Sie wird als "Verwaltungstreuhand" bezeichnet und kann sowohl eine reine Vermöge...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Treuhandverhältnisse im Konzernabschluss

Rn. 42 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zur Frage des ordnungsgemäßen Ausweises von Treuhandverhältnissen im KA kann auf die entsprechenden Ausführungen zum JA verwiesen werden, zumal § 298 Abs. 1 auf die relevanten Vorschriften des JA verweist und die entsprechenden Ausführungen zu den Pflichtangaben im Konzernanhang nach § 314 Abs. 1 Nr. 1 und 2a sinngleich mit den Bestimmungen a...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Treuhandbuchführung

Rn. 33 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Oftmals bietet es sich an, eine eigene Buchführung zur Erfassung der Treuhandgeschäfte zu errichten. V.a. WP und StB sind oft an Service-UN angeschlossen, bei denen praktisch eine unbegrenzte Einrichtung neuer Buchhaltungen ohne hohen Aufwand möglich ist. Dabei kann mit Hilfe dieser UN nicht nur der Zahlungsverkehr erfasst und die Entwicklung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Mietfreie Perioden

Rn. 95 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wie oben erläutert, stellen mietfreie Perioden u. U. Anwendungsfälle der bereits für progressive bzw. degressive Leasingraten aufgestellten Bilanzierungsgrundsätze dar (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 71). Demzufolge sind im Fall mietfreier Perioden zu Beginn der Grundmietzeit Verpflichtungsrückstände des Leasingnehmers bilanziell zu erfassen. Ab dem...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 245

Rn. 19 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Eine fehlende Unterschrift deutet im Zweifel darauf hin, dass der JA noch nicht endgültig erstellt worden ist (vgl. Schlegelberger (1973), § 41 HGB, Rn. 4). Ob der JA trotz fehlender Unterschrift als ordnungsgemäß angesehen werden kann, ist im Einzelfall zu entscheiden. Fehlt lediglich die Unterschrift und ist der JA im Übrigen den gesetzlich...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Schutz gegen Zugriff der Gläubiger des Treugebers

Rn. 19 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Gläubiger des Treugebers können bei der uneigennützigen Verwaltungstreuhandschaft in bewegliche Sachen, die sich im Gewahrsam des Treuhänders befinden, nicht vollstrecken. Ist das Treugut – ausnahmsweise – jedoch im Besitz des Treugebers belassen worden, so ist die Pfändung durch Gläubiger des Treugebers zulässig, da diesem ohnehin das wi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Begriff, wirtschaftliche Bedeutung und aufsichtsrechtliche Einordnung

Rn. 5 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ursprünglich entstammt der Leasingbegriff dem englischen "to lease", das wörtlich mit "mieten" respektive "pachten" zu übersetzen ist (vgl. Jürgens (1988), S. 1; Maus (1996), Rn. 1). Obwohl alle Leasingverhältnisse dadurch gekennzeichnet sind, dass es sich "um eine entgeltliche Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern handelt"...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abbildung schwebender Geschäfte im Jahresabschluss

Rn. 18 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Miet-, Pacht- und Leasingverhältnisse sind – wie bereits dargestellt (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 1, 3, 5) – prinzipiell den Dauerschuldverhältnissen zuzuordnen, die ihrerseits als schwebende Geschäfte zu charakterisieren sind (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 249 HGB, Rn. 88f.; IDW RS HFA 4 (2012), Rn. 14). Dementsprechend sind auf die hier zu betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Verbriefungsgesellschaften

Rn. 54 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Unter einer Verbriefungsgesellschaft ist eine Zweckgesellschaft zu verstehen, die ausschließlich mit dem Ziel gegründet wird, aus der Bilanz des Initiators auszulagernde Finanzaktiva bzw. Forderungen aus LuL aufzunehmen. Die Zweckgesellschaft, welche zumeist von einem Kreditinstitut, jedoch auch von einer Versicherung sowie einem Investmentfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Nach der Rechtsstellung des Treuhänders: Vollrechte – Ermächtigung – Vollmacht

Rn. 9 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Während bei der sog. Vollrechtstreuhand dem Treuhänder nach außen die volle Rechtsstellung eines Eigentümers zusteht (fiduziarische Treuhandschaft) und das Treuhandverhältnis nach außen häufig sogar verdeckt werden soll ("Strohmann"), der Treuhänder jedoch seine Rechtsstellung nur im Interesse des Treugebers i. R.d. das Innenverhältnis bestimm...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Umsätze zwischen dem Treuhänder und Dritten bei der Ausführung des Treuhandauftrags

Rn. 69 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Hier stellt sich die Frage, wer als Unternehmer i. S. d. UStG anzusehen ist und folglich die Steuer schuldet und wer die Verfügungsmacht über das Treugut hat. Bei der Beantwortung stehen sich in der Literatur zwei Auffassungen gegenüber, die Eggesiecker/Hofmeister (DStZ/A 1974, S. 37) als "Ein- oder Zwei-Unternehmer-Theorie" bezeichnen. Die V...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum als Kriterien der persönlichen Zurechnung eines Gegenstands zum bilanziellen Vermögen eines Kaufmanns

Rn. 23 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gerade bei Leasingverhältnissen ist die Frage, welcher Vertragspartner den Gegenstand, über den der Vertrag geschlossen wurde, in die Bilanz aufzunehmen hat, von besonderem Interesse. In der Bilanz ist nach § 238 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 242 Abs. 1 Satz 1 und § 246 Abs. 1 Satz 1 das Vermögen des Kaufmanns vollständig auszuweisen. Welche Gegen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Leasinggesellschaften, die nicht unter § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fallen

Rn. 45 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Für Gesellschaften, die nicht in den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fallen, ist zu untersuchen, ob das Leasingobjekt dem AV oder UV – oder u. U. einer Sonderposition – zuzuordnen ist. Nach § 247 Abs. 2 sind innerhalb des AV nur solche VG auszuweisen, die "bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen." Eine expliz...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Steuerliche Leasingerlasse im Überblick

Rn. 26 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 In der RegB zu § 246 Abs. 1 Satz 2 wird explizit auf die Bedeutung der sog. steuerlichen Leasing­erlasse hingewiesen, die zur inhaltlichen Ausfüllung der wirtschaftlichen Zurechnung konkrete Anhaltspunkte für die Beurteilung einer – ggf. typisierten – Verteilung der wesentlichen Chancen und Risiken i. R.e. Leasingvertrags geben (vgl. BT-Drs. ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Immobilien-Teilamortisationserlass

Rn. 40 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit dem sog. Immobilien-Teilamortisationserlass (vgl. BMF, Schreiben vom 23.12.1991, IV B 2 – S 2170–115/91, BStBl. I 1992, S. 13) als jüngstem der vier Leasingerlasse trug die Finanzverwaltung dem Umstand Rechnung, dass sich Teilamortisationsverträge im Immobilienleasing als dominierender Vertragstyp durchgesetzt hatten. Die in der Praxis wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Rn. 13 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Während bei gesetzlicher Treuhandschaft Rechte und Pflichten des Treuhänders zwischen dem zur Bestellung eines Treuhänders Berechtigten mit dem Treuhänder geregelt werden, ergeben sich bei rechtsgeschäftlichen Treuhandverhältnissen Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Treuhandvertrag (vgl. Wöhe, StKgR 1979, S. 300 (311ff.)). Da das BGB –...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vorbemerkungen

Rn. 134 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Auf Seiten des Leasinggebers hängen die Zurechnung des Leasinggegenstands und damit auch die bilanzielle Behandlung des Leasingverhältnisses weiterhin davon ab, ob es sich bei dem betrachteten Geschäft um Finanzierungsleasing (finance lease) oder Operating-Leasing (operating lease) handelt. Finanzierungsleasing liegt vor, sofern es i.W. – un...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Immobilien-Vollamortisationserlass

Rn. 32 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der zweite, von der Finanzverwaltung am 21.03.1972 veröffentlichte, Erlass zu Leasingfragen betrifft Vollamortisationsverträge über unbewegliche WG (vgl. BMF, Schreiben vom 21.03.1972, F/IV B 2 – S 2170–11/72, BStBl. I 1972, S. 188). Hinsichtlich der Begriffsabgrenzung "Finanzierungsleasing" wird darin auf den Mobilien-Vollamortisationserlass...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Folgebewertung

Rn. 129 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten AK (vgl. IFRS 16.36ff.). Die Differenz zwischen den während der Laufzeit anfallenden Leasingzahlungen und der auf der Passivseite ausgewiesenen Schuld stellt die Finanzierungskosten des Leasingvertrags dar, die so über die Laufzeit ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Finanzierungsleasing

Rn. 139 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Leasinggeber aktiviert zu Beginn der Vertragslaufzeit eine Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswerts des Leasinggegenstands zzgl. seiner Anlaufkosten (vgl. IFRS 16.67; IFRS 16.69). Für die Ermittlung des Nettoinvestitionswerts ist der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende interne Zinssatz (interest rate implicit in the lease) maßgeb...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Vorliegen eines Leasingverhältnisses

Rn. 122 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein Leasingverhältnis ist nach IFRS 16 als ein Vertrag definiert, bei dem das Recht auf Nutzung eines spezifizierten Vermögenswerts gegen Entgelt für einen bestimmten Zeitraum übertragen wird (vgl. IFRS 16.9). Im Einzelnen ist zu Vertragsbeginn anhand zweier kumulativ erforderlicher Bedingungen zu überprüfen, ob der zugrunde liegende Vertrag...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Maßgebender Stichtag und Aufstellungsfrist

Rn. 6 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Eröffnungsbilanz ist zu Beginn des Handelsgewerbes aufzustellen. Diese Formulierung bedeutet nicht, dass die Eröffnungsbilanz an dem maßgeblichen Stichtag aufzustellen ist; gemeint ist vielmehr der Stichtag, zu dem die Bilanzaufstellung erfolgen muss. Für die Bestimmung der Aufstellungsfrist sind gemäß § 242 Abs. 1 Satz 2 die auf den JA be...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rechtsstellung des Treuhänders nach der AO

Rn. 61 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 35 AO bestimmt, dass derjenige, der als Verfügungsberechtigter im eigenen oder fremden Namen auftritt, die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters hat, "soweit er sie rechtlich und tatsächlich erfüllen kann." Der Treuhänder als Verfügungsberechtigter im eigenen Namen wird also dem gesetzlichen Vertreter natürlicher oder juristischer Persone...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Regelungsinhalt

Rn. 16 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 242 Absatz 4 ergänzt § 241a (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 47). Die Vorschrift nimmt Einzelkaufleute i. S. d. § 241a von der Anwendung der Absätze 1 bis 3 des § 242 aus. Demzufolge entfällt für diese Einzelkaufleute die Verpflichtung zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz ebenso wie eines handelsrechtlichen JA bestehend aus Bilanz und GuV. Ohne...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gleichstellung von Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a mit Kapitalgesellschaften

Rn. 4 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung der JA von KapG & Co. unterliegt seit Inkrafttreten des KapCoRiLiG im Jahre 2000 in vollem Umfang den bisher schon von einer KapG zu beachtenden Regeln des HGB. Das sind konkret die allg. Vorschriften für den JA (vgl. §§ 242 bis 256a) sowie die ergänzenden Bestimmungen für KapG und haftungsprivilegierte...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Allgemein: Bilanzielle Risikovorsorge des Leasinggebers

Rn. 73 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Durch den Abschluss eines Leasingvertrags geht der Leasinggeber "vielschichtig gelagerte Risiken" (Tacke (1999), S. 142) ein, die sich bspw. in Bonitäts- und Zinsänderungsrisiken sowie leasingtypische Risiken (Objekt- und Vertragsrisiko) einteilen lassen (vgl. Findeisen (1998a), Rn. 61). Für sie ist (bei Bedarf) bilanzielle Vorsorge zu treffe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Persönliche Unterzeichnung

Rn. 5 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Kaufmann hat den JA eigenhändig und höchstpersönlich zu unterzeichnen. Er kann sich hierin durch niemanden vertreten lassen. Daher kommt z. B. die Unterzeichnung durch einen Prokuristen nicht in Betracht. Die persönliche Unterzeichnungspflicht besteht auch dann, wenn der Kaufmann über eine kaufmännische Ausbildung und ausreichende Kenntnis...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Betroffene Rechtsformen

Rn. 7 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 264a Abs. 1 unterwirft ausdrücklich nur Gestaltungsformen der OHG und KG den RL-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften für KapG. Andere Formen von PersG ebenso wie andere Rechtsformen werden nicht adressiert. Rn. 8 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das Vorliegen einer OHG ist an folgende Kriterien geknüpft: Unbeschränkte Haftung aller Gesellschafte...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / gg) Forfaitierung von Leasingforderungen

Rn. 81 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Neben der unverändert sehr häufig genutzten Darlehensfinanzierung verkaufen Leasinggeber zur Finanzierung der AHK des Leasingobjekts häufig alle zukünftig noch fällig werdenden Leasingraten (i. d. R. regresslos) an einen Dritten – meist ein Kreditinstitut. Der Käufer vergütet dem Leasinggeber dabei barwertig die ausstehenden Raten. Bei diesem...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Berücksichtigung in der Bilanz des Treuhänders

Rn. 35 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 In Anbetracht der Vielfalt der wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Treuhandverhältnissen kann die Frage des wirtschaftlichen Eigentums und damit einhergehend die Frage der Notwendigkeit der Bilanzierung beim Treuhänder nur anhand der speziellen Ausprägung des einzelnen Treuhandvertrags beantwortet werden. Eine wesentliche Charakteris...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Anforderungen an den befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht (Nr. 2)

Rn. 17 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Bezüglich der konkreten Anforderungen an einen befreienden KA wird in § 264b Nr. 2 auf § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 verwiesen. Der befreiende KA und Konzernlagebericht muss nach den für das MU geltenden Rechtsvorschriften sowie im Einklang mit der – jeweils aktuellen Fassung der – Bilanz-R aufgestellt und offengelegt werden. Entsprechend gilt fü...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Allgemeine Grundsätze

Rn. 87 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wie aus Sicht des Leasinggebers, handelt es sich auch aus dem Blickwinkel des Leasingnehmers bei dem Leasingvertrag um ein schwebendes Geschäft, das sich bilanziell erst dann auswirkt, wenn aufgrund des Imparitätsprinzips ein drohender Verlust zu berücksichtigen oder der Schwebezustand als beendet anzusehen ist (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Kreis der zur Unterzeichnung verpflichteten Personen

Rn. 2 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Unterzeichnung obliegt ebenso wie die Pflicht zur Buchführung (vgl. § 238), Aufstellung des Inventars (vgl. § 240) und JA (vgl. § 242) dem Kaufmann. Zur Frage des verpflichteten Personenkreises kann folglich auf HdR-E, HGB § 238, Rn. 6, verwiesen werden. Rn. 3 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Alle verpflichteten Personen müssen unterschreiben. Es ...mehr