Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Vorstandsmitglieder

Tz. 42 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Mehrere für einen Schaden verantwortliche Vorstandsmitglieder haften der Gesellschaft als Gesamtschuldner nach §§ 421ff. BGB . Sind daneben auch AR-Mitglieder nach den §§ 93 und 116 AktG für den Schaden verantwortlich, so besteht zwischen den Vorstands- und den AR-Mitgliedern Gesamtschuldnerschaft. Der Gesellschaft gegenüber haftet jedes der v...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Nachträgliche Herstellungskosten

Rn. 402 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Definition von Entwicklung schließt neben der originären Erstellung eines immateriellen VG auch dessen Weiterentwicklung mit ein. Nach § 255 Abs. 2a Satz 2 wird die "Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren mittels wesentlicher Änderungen" ausdrücklich als "Entwicklung" definiert. Für die Aktivierung von nachträglichen HK ist i. S. v....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ergebnis je Aktie nach IAS 33

Rn. 172 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ferner ist für UN, deren Anteile öffentlich gehandelt werden oder den Kap.-Markt in Anspruch nehmen (vgl. IAS 33.2), die Angabe eines unverwässerten ("basic earnings") und verwässerten ("diluted earnings") Ergebnisses je Aktie in der Gesamtergebnisrechnung vorgeschrieben (vgl. IAS 33.66; überdies IDW RS HFA 2 (2018), Rn. 3). Auswirkungen im ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Funktion(en) der Herstellungskosten

Rn. 132 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zu den Funktionen der HK wird allg. auf die Ausführungen unter HdR-E, HGB § 255, Rn. 1ff., verwiesen; sie stellen für selbst erstellte VG die absolute Wertobergrenze dar, schreiben das Nominalwertprinzip fest, stützen das Realisationsprinzip und beruhen als eigenständiger Bewertungsmaßstab ebenfalls auf dem Ausgangspunkt, dass der Herstellun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 18. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (§ 275 Abs. 2 Nr. 17)

Rn. 107 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Das Ergebnis des GJ wird als Saldo aus allen einzelnen Aufwands- und Ertragsposten der GuV ermittelt und daran anschließend unter der Bezeichnung – je nach Situation – "Jahresüberschuss" bzw. "Jahresfehlbetrag" bzw. mit beiden Angaben (unter Hinweis, welche Situation im VJ vorlag – also z. B. "Jahresüberschuss", im VJ "Jahresfehlbetrag") aus...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Postenspezifische Betrachtung

Rn. 112b Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die einzelnen Posten nach § 275 Abs. 3 werden in zwei Gruppen eingeteilt. Soweit sie mit den korrespondierenden Posten nach § 275 Abs. 2 übereinstimmen, wird auf die Erläuterungen unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 32ff., verwiesen. Die anderen – inhaltlich erheblich abweichenden – Posten werden nachfolgend im Einzelnen erläutert. 1. Identische Pos...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Notwendiger Werteverzehr

Rn. 225 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Voraussetzung des "notwendigen" Werteverzehrs als Voraussetzung einer GK-Aktivierung ist aus dem Steuerrecht (vgl. R 6.3 EStR (2012)) in das Handelsrecht übernommen worden. Diese Voraussetzung, ehemals für die nun aktivierungspflichtigen GK vorgesehen, wurde im Zuge des BilMoG gestrichen. Der Gesetzgeber hat sich i. R.d. Normsetzung der ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Abgrenzung von Verwaltungs- und Vertriebskosten

Rn. 266 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Schwierigkeiten ergeben sich weiterhin bei der Abgrenzung der Verwaltungs- von den Vertriebskosten. Darin wird auch der Grund gesehen, dass der Gesetzgeber bisher auf eine Aktivierungspflicht für Verwaltungskosten, wie sie z. B. von Mathiak ((1984), S. 114) gefordert wurde, verzichtet und sich stattdessen für ein Aktivierungswahlrecht ausges...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zusammensetzung des Postens

Rn. 54 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der Posten Nr. 6 "Personalaufwand" wird unterteilt in: "Löhne und Gehälter"; "soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung". Bei Anwendung des UKV muss der Personalaufwand, aufgegliedert in der oben dargestellten Form, zusätzlich im Anhang angegeben werden (vgl. § 285 Nr. 8 lit. b). Klei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Aufgegebene Geschäftsbereiche (IFRS 5)

Rn. 171 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ergebnisse sog. aufgegebener Geschäftsbereiche ("discontinued operations") sind als gesonderte Posten in der Gesamtergebnisrechnung anzugeben (vgl. IFRS 5.1(b)); auch der HFA des IDW hat hierzu explizit Stellung genommen (vgl. IDW RS HFA 2 (2018), Rn. 70ff.). Demnach ist in der Gesamtergebnisrechnung nach IAS 1.82(ea) bzw. ED/2019/7.65(a)(vi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendbares Recht

Rn. 3 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Da die UG (haftungsbeschränkt) als GmbH gestaltet ist, findet das GmbH-Recht Anwendung, ergänzt um die Regeln des § 5a GmbHG. Für die RL gelten die in der Einführung zum GmbHG dargestellten Vorschriften (vgl. HdR-E, Einf. GmbHG, Rn. 1ff.). Soweit die UG (haftungsbeschränkt) unterhalb der Grenzen für kleine Gesellschaften bleibt (BS kleiner als...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Anwachsungsmodell

Rn. 97 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Anwachsungsmodell bezeichnet eine Form der Umwandlung einer PersG oder GbR in eine KapG, die gesetzlich nicht explizit geregelt ist, sondern sich der Rechtsfigur der Anwachsung (vgl. § 738 BGB) bedient. Die Umwandlung erfolgt, indem aus einer aus natürlichen Personen und einer KapG bestehenden PersG oder GbR alle natürlichen Personen auss...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Rn. 40 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine GmbH, die mit einem Stammkap. von weniger als 25.000 EUR gegründet worden ist (vgl. § 5a GmbHG). Diese Ausgestaltung der GmbH ist durch das MoMiG eingeführt worden. Für sie gilt das GmbH-Recht. Für die RL gelten nach § 5a GmbHG besondere Bestimmungen für die Rücklagenbildung (vgl. HdR-...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7

Rn. 173 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Schließlich sind Ertrags-, Aufwands-, Gewinn- oder Verlustposten von finanziellen Vermögenswerten ebenso wie von finanziellen Verbindlichkeiten entweder in der (Gesamt-)Ergebnisrechnung oder im Anhang (vgl. IFRS 7.20; des Weiteren IDW RS HFA 24 (2017)) anzugeben.mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Rn. 426 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Aus dem Gesetzeswortlaut des § 255 Abs. 4 geht die Prämisse der UN-Fortführung nicht explizit hervor. Allerdings gilt das Going Concern-Prinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 2, nach dem i. R.d. Bewertung von der Fortführung der UN-Tätigkeit auszugehen ist, sofern dieser Annahme nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen, auch für...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Steuerarten als Bestandteile der Herstellungskosten

Rn. 359 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Als gewinnabhängige Steuern gelten die Est bzw. KSt sowie die GewSt. Neben diesen Gewinnsteuern sind die Substanzsteuern zu nennen, insbesondere die Grundsteuer. Es stellt sich die Frage, inwieweit diese Aufwandsarten bei der HK-Ermittlung zu berücksichtigen sind, um die geforderte Erfolgsneutralität des Herstellungsprozesses sicherzustellen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verfahren zur Ermittlung der Anschaffungskosten

Rn. 10 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Grds. sind die AK – dem Prinzip der Einzelbewertung folgend – für jeden VG einzeln zu bestimmen. Dies kann insbesondere beim Vorratsvermögen z. T. zu nicht unwesentlichen praktischen Problemen führen. Aus diesem Grund sieht das HGB einige Methoden vor, die als zulässige Durchbrechung des Einzelbewertungsgrundsatzes zu einer vereinfachten Ermi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Soziale Abgaben

Rn. 59 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Unter diesem Posten werden die gesetzlichen Pflichtabgaben, soweit sie vom UN zu tragen sind (Arbeitgeberanteile), ausgewiesen. Dazu gehören die gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsanteile des UN für seine Mitarbeiter an die Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, Knappschaft) sowie die Berufsgenossenschaft. Die AN...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. "Große" GmbH

Rn. 11 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Groß ist eine GmbH, wenn mindestens zwei der folgenden Kriterien überschritten werden Bilanzsumme (BS): 25 Mio. EUR, Umsatzerlöse (UE): 50 Mio. EUR p. a., Arbeitnehmer (AN): 250 im Jahresdurchschnitt. Zu Einzelheiten vgl. HdR-E, HGB § 267, Rn. 6ff. Rn. 12 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Eine große GmbH ist der Regelfall, von dem die Vorschriften des HGB...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bruttoergebnis vom Umsatz (§ 275 Abs. 3 Nr. 3)

Rn. 135 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hier wird als erste Zwischensumme des UKV der Saldo der Posten Nr. 1 und Nr. 2 ("UE" abzgl. der für diesen Umsatz angefallenen Herstellungsaufwendungen) ausgewiesen. Der Saldo wird als "Bruttoergebnis vom Umsatz" bezeichnet und entspricht der international gebräuchlichen Zwischensumme "gross margin" bzw. "gross profit" (vgl. zur Bedeutung un...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Wesentliche Argumente

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bedeutung des Anschaffungsvorgangs

Rn. 11 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In den Bewertungsvorschriften des HGB (vgl. §§ 252 bis 256a) wird zwischen AK, HK und beizulegendem Zeitwert unterschieden (vgl. z. B. eindeutig § 253 Abs. 1). Nach dieser Vorschrift sind VG mit den AHK zu aktivieren. Die Abgrenzung des Anschaffungs- bzw. Herstellungsvorgangs erlangt v.a. wegen der unterschiedlichen Abgrenzung der AK bzw. HK ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Identitätswahrende Umwandlung von Personenhandelsgesellschaften

Rn. 100 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 214 Abs. 1 UmwG kann eine PersG durch einen Formwechsel lediglich die Rechtsform einer KapG oder eG erhalten. Dies schließt jedoch die bereits vor Inkrafttreten des UmwG anerkannte formwechselnde Umwandlung einer PersG in eine andere PersG mit vergleichbarer Gesellschaftsstruktur, gleichem Zweck, gleichem Gesellschafterbestand und gl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verhältnis zu § 91 Abs. 2

Rn. 153 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Dem Wortlaut des § 91 Abs. 3 AktG ist explizit zu entnehmen, dass diese Regelung zusätzliche Pflichten für börsennotierte UN zur Einrichtung eines umfassenden Risikomanagementsystems enthält ("darüber hinaus"). Daher ist es auch folgerichtig, anzunehmen, dass die Verpflichtungen aus § 91 Abs. 2 AktG durch die Neuregelung unberührt bleiben. V...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Aufwendungen für Unterstützung

Rn. 60 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hierbei handelt es sich ausschließlich um solche Aufwendungen für tätige und bereits ausgeschiedene Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebene, die freiwillig (bei Bedarf) und damit nicht für eine Gegenleistung des Empfängers gezahlt werden. Im Einzelnen können sie beinhalten: Krankheits- und Unfallunterstützungen, übernommene Kur- und Arztkosten...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundlagen

Rn. 251 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das HGB sieht neben den aktivierungspflichtigen Bestandteilen der HK solche aktivierungsfähigen Aufwandskomponenten vor, die nicht zwingend in die HK einbezogen werden müssen; vielmehr wird dem Bilanzierenden ein Wahlrecht hinsichtlich des Einbezugs dieser Aufwandsarten eingeräumt (vgl. zur Beurteilung des Vollkostenansatzes Baetge, in: FS L...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Leistungsaustausch zwischen verbundenen Unternehmen

Rn. 21 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 LuL zwischen UN des gleichen Konzerns werden in den Abschlüssen der Konzern-UN grds. wie Beziehungen zu fremden Dritten erfasst. D.h., dass auch Gewinne und Verluste, die aus Geschäften zwischen Konzern-UN resultieren, in den JA als realisiert gelten und daher beim Erwerber als Bestandteil der AK anzusehen sind. Zwischengewinne wie auch Zwisc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Inhalt des Postens

Rn. 62 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die "Abschreibungen" im Posten Nr. 7 sind mit der folgenden Unterteilung auszuweisen: "auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen"; "auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten". In Posten Nr. 7 lit. a) gilt es, sämtliche handelsrec...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Begriff und Einordnung

Rn. 155 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Das IKS umfasst die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der RL sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften (vgl. BT-Drs. 19/26966, S. 115; ferner BT-Drs. 16/10067, S. 77). Die wesentlichen Definiti...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Garantieaufwendungen

Rn. 76 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Aufwendungen für eine spezielle Garantievereinbarung stellen i. d. R. keine Anschaffungsnebenkosten dar (vgl. auch HdR-E, HGB § 255, Rn. 33ff.). Die Aufwendungen zur Abdeckung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht eines Herstellers dürften demgegenüber regelmäßig impliziter Bestandteil des Rechnungspreises sein, zumal davon ausgegangen werd...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Prüfung durch unabhängige Abschlussprüfer bei großen und mittelgroßen GmbH

Rn. 48 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Jede GmbH, die nicht zu den kleinen Gesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 (vgl. HdR-E, HGB § 267, Rn. 1ff.) gehört, muss ihren JA und Lagebericht durch einen AP prüfen lassen (vgl. § 316 Abs. 1). Rn. 49 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Als AP kommen für große GmbH nur WP und WPG in Betracht (vgl. § 319 Abs. 1 Satz 1). Bei mittelgroßen GmbH können auch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Steuerrechtliche Besonderheiten

Rn. 369 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Soweit die Est und KSt betroffen sind, dürfen diese Steuern sowohl handels- als auch steuerbilanziell nicht in die HK einbezogen werden. Rn. 370 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Steuerrechtlich bestand ein Einbeziehungswahlrecht für die GewSt, das aus der EStR hervorging und sich auf das BFH-Urteil vom 05.08.1958 (I 70/57 U, BStBl. III 1958, S. 392f...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Grundlagen

Rn. 269 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Begriff der Vertriebskosten stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, weswegen auf Hilfslösungen bezüglich seiner Auslegung bzw. einer inhaltlichen Bestimmung zurückgegriffen werden muss (vgl. Weber, DB 1987, S. 393f.). Vertriebskosten fallen i. R.d. Verteilung der produzierten VG, nicht i. R.d. Herstellung einzelner Erzeugnisse an. R...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Anschaffungsnebenkosten

Rn. 27 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Definition der AK beinhaltet ausdrücklich auch etwaige Nebenkosten. Sie können im Einzelfall im Verhältnis zum reinen Anschaffungspreis "recht erheblich sein und einen wichtigen Faktor in der Kalkulation ausmachen" (AWV, DB 1960, S. 213). Mit der Zurechnung der Anschaffungsnebenkosten zu den AK sollen die Erfolgsneutralität des Anschaffun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Formwechsel nach UmwG

Rn. 96 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Formwechsel als einzige im UmwG geregelte nicht übertragende Umwandlung fällt nicht in den Anwendungsbereich des § 24 UmwG. Grund dafür ist, dass sich beim Formwechsel – kontrastierend zu den anderen Umwandlungsformen – allein die "rechtliche Organisation des Unternehmensträgers, dem vor und nach der Umwandlung dasselbe Vermögen zugeordne...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Aufwendungen aus derivativen Finanzinstrumenten

Rn. 76 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Da es sich hierbei der Kostenart nach um keine der in § 275 Abs. 2 Nr. 5, Nr. 6 und Nr. 7 aufgeführten Aufwendungen handelt, sind außerdem unter "Sonstige[n] betriebliche[n] Aufwendungen" Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten (vgl. HdR-E, Kap. 7, Rn. 1ff.) auszuweisen, unabhängig von ihrem sog. Underlying (Rohstoffpreise, Aktienkurse, Z...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. "Kleine" GmbH

Rn. 20 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Eine GmbH ist klein, sofern mindestens zwei der nachfolgenden Merkmale nicht überschritten werden (§ 267 Abs. 1): Bilanzsumme (BS): 7,5 Mio. EUR, Umsatzerlöse (UE): 15 Mio. EUR p. a., Arbeitnehmer (AN): 50 im Jahresdurchschnitt. Zu Einzelheiten vgl. HdR-E, HGB § 267, Rn. 6 ff. Rn. 21 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Kleine GmbH müssen folgende drei Besta...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Kaufoptionen

Rn. 121 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Vielfach besteht, insbesondere im Wertpapiergeschäft, die Möglichkeit, sich durch den Erwerb einer Kaufoption die Erwerbsmöglichkeit für einen bestimmten VG zu sichern. Die Kaufoption selbst stellt i. d. R. einen eigenständigen (immateriellen) VG dar, der aktivierungspflichtig ist. Als AK gilt der Preis für den Erwerb der Option. Wird die Ka...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Vollverschleiß bzw. Wiederherstellung

Rn. 354 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Von den Reparaturen und laufenden Instandhaltungen ist der Fall des Vollverschleißes (vgl. Pezzer, DB 1996, S. 849 (850); Spindler, DStR 1996, S. 765 (766)) und der anschließenden Wiederherstellung eines VG zu unterscheiden (vgl. auch HdR-E, HGB § 255, Rn. 130). Denn bei der sog. Zweitherstellung wird ein VG, dessen Nutzungsvorrat vollständi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Rücksicht bei Geschäften mit der eigenen Gesellschaft

Tz. 21 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Rechtsgeschäfte eines Vorstandsmitglieds mit der eigenen Gesellschaft, die insoweit gemäß § 112 AktG vom AR vertreten wird, erfordern besondere Rücksicht. Damit dem Vorstandsmitglied keine unberechtigten Vorteile entstehen, ist darauf zu achten, dass Leistung und Gegenleistung fair und angemessen sind. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Risikokultur und Risikostrategie

Rn. 102 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Von grundlegender Bedeutung für den Umgang mit (bestandsgefährdenden) Risiken ist die diesbezügliche konzernweite Sensibilisierung und Schaffung einer Risikokultur (vgl. Kirchner, ZfgG 2002, S. 189 (194f.); Pfitzer et al., DB 2002, S. 2005 (2009)). Der Risikosensibilisierung sollte in risikoanfälligeren UN-Bereichen erhöhte Aufmerksamkeit ge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Prüfung des Ertragsteuerinformationsberichts (Abs. 3b)

Rn. 185 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit dem am 22.06.2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 bezüglich der Offenlegung von Ertragsteuerinformationen werden UN mit UE von in zwei aufeinander folgenden Stichtagen über 750 Mio. EUR verpflichtet, einen sog. Ertragsteuerinformationsbericht zu erstellen und im UN-Register offenzulegen. Gesetzeszie...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Erleichterungen für GmbH, die in einen Konzernabschluss einbezogen sind

Rn. 41 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Eine GmbH, die TU eines nach § 290 bzw. § 11 PublG zur Aufstellung eines KA verpflichteten MU ist, selbst nicht kap.-marktorientiert ist, braucht nach § 264 Abs. 3 folgende HGB-Vorschriften nicht zu beachten: §§ 264–289f: JA und Lagebericht, §§ 316–324a: Prüfung, §§ 325–329: Offenlegung. Rn. 42 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Diese GmbH hat nur die all...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Bedeutung der Rechtsnorm

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 264c ist nur anzuwenden auf durch § 264a geregelte haftungsbeschränkte PersG. § 264c wurde im Jahr 2000 durch das Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) vom 24.02.2000 (BGBl. I 2000, S. 154ff.) in das HGB eingefügt (vgl. dazu ausführlich HdR-E, HGB § 264a, Rn. 1ff.). Die vor Ergehen des KapCoRiLiG existierenden Regelun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 264c

Rn. 39c Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wenngleich die Strafvorschriften der §§ 331ff., die Bußgeldvorschrift des § 334 sowie die Ordnungsgeldvorschrift des § 335 analog auch für haftungsbeschränkte PersG i. S. d. § 264a gelten (vgl. § 335b), werden Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des § 264c nicht unmittelbar mit Sanktionen belegt. Indessen können Verstöße gegen jene Norm...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Haftung gegenüber der Gesellschaft (§ 93 Abs. 2 Satz 1f. AktG)

Tz. 30 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Vorstandsmitglieder haften der Gesellschaft nach § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG für die durch schuldhafte Pflichtverletzungen zurechenbar verursachten Schäden als Gesamtschuldner. Ergänzend statuiert § 93 Abs. 2 Satz 2 AktG eine besondere Beweislastregel. Organhaftungsansprüche gemäß § 93 Abs. 2 AktG sind grds. schiedsfähig (vgl. Hüffer-AktG (2022),...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Persönliche Pflichten der Vorstandsmitglieder

Tz. 16 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Vorstandsmitglieder haben neben den allg. Berufspflichten die ihnen durch Gesetz persönlich auferlegten Pflichten zu erfüllen, wie z. B. die Stellung des Insolvenzantrags nach § 15a Abs. 1 InsO bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit (vgl. Weber/Brügel, DB 2004, S. 1923). Diese Pflichten sind zumeist bußgeldrechtlich abgesichert. Eine Erwe...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Konventionalstrafen

Rn. 117 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Erhält ein Käufer infolge verspäteter LuL vom Verkäufer eine fest zugesagte Geldsumme als Entschädigungsleistung, erhebt sich die Frage, ob hierdurch eine Minderung der AK eintritt. Konventionalstrafen stehen zwar i. A. im Zusammenhang mit Anschaffungen, sie sollten jedoch keinen Einfluss auf die Höhe der AK des Erwerbers haben. Die unter Hd...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Zwischenergebnis

Rn. 167 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Als Zwischenergebnis ist festzuhalten: Die Mindestgliederungsschemata von GKV und UKV im Normengefüge der IFRS entsprechen nicht den handelsrechtlichen Schemata nach § 275 Abs. 2 und Abs. 3. Grund hierfür ist eine nach IFRS weniger starre Gliederungssystematik/-vorgabe. Während die GuV-Gliederung in IAS 1 bzw. ED/2019/7 lediglich beispielhaf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Selbst erzeugte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rn. 37 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Auch die Frage des Ausweises von Bestandsveränderungen selbst erstellter RHB, soweit sie unter diesem Bilanzposten ausgewiesen werden, ist umstritten. Zunächst wäre hier der korrekte Ausweis als bearbeitete Stoffe unter den "Unfertige[n] Erzeugnisse[n]" zu fordern und damit der Ausweis der Veränderung unter Posten Nr. 2 eindeutig. Bleibt es a...mehr