Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 2.2.2 Voraussetzungen der Übergangvorschrift in Abs. 2

Rz. 14 Voraussetzungen für die Anwendung des Rentnerprivilegs aufgrund der Übergangsvorschrift nach Abs. 2 sind das Versorgungsausgleichsverfahren (Erst- oder Abänderungsverfahren) muss vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sein (Abs. 2), die zu kürzende Rente muss vor dem 1.9.2009 begonnen haben (Abs. 2), die Erstentscheidung über den Versorgungsausgleich muss nach dem 31.8.2009...mehr

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Jansen, SGB VI § 270b Rente... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 270b gilt für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für vor dem 2.1.1961 geborene Versicherte, bei denen aus Gründen des Vertrauensschutzes noch die Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten – Berufsschutz – zu prüfen ist (§ 240, vgl. auch BT-Drs. 14/4230 S. 29). Rz. 3 Diese Renten werden – entsprechend dem bis 31.12.2000 geltenden Recht (§ 112 Sa...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.3 Praxishinweise

Rz. 26 Zu den Voraussetzungen, der Höhe und Berechnung, der Gewährung des Zuschlags ("on-top") und zu Beispielen vgl. auch bei Scharf, Entgeltpunkte (Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung)/Zuschläge an Entgeltpunkten, Lexikonbeitrag SGB Office Professional; online abrufbar unter: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/entgeltpunkte-zeiten-einer-besonde...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Die Vorschrift regelt ergänzend zu §§ 76, 86 wie Werteinheiten aus einem vor 1992 rechtskräftig durchgeführten Versorgungsausgleich (vgl. §§ 1587 ff. BGB) zum 1.1.1992 in wertgleiche Entgeltpunkte (§ 63 Abs. 2) umzurechnen sind. Rz. 3 Satz 1 bestimmt, dass je 100 Werteinheiten einen Entgeltpunkt ergeben. Satz 2 regelt die knappschaftlichen Besonderheiten. Rz. 4 Normzweck...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.3 Kindererziehungszeiten (Abs. 2)

Rz. 47 Kindererziehungszeiten sind vollwertige rentenrechtliche Zeiten und damit Ausdruck und Dank der Gesellschaft für die Geburt und Erziehung von Kindern, weil und soweit der erziehende Elternteil in dieser Zeit nicht in der Lage war, eine Tätigkeit im Beruf auszuüben. Um diese Lücke zu schließen, hatte der Gesetzgeber bereits im alten Recht (RVO/AVG) durch das HEZG (Hint...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.21 In-Prinzip bei Sondernachzahlungen

Rz. 39 Die Vorschrift gilt darüber hinaus aber auch für einige Sondernachzahlungen, für die ansonsten grundsätzlich vom ungünstigeren In-Prinzip auszugehen ist (vgl. Komm. zu § 70 Abs. 5 sowie § 256 Abs. 6 Satz 2). Nach dem Für-Prinzip sind zu bewerten: die Nachentrichtungen nach früherem, bis 1991 geltenden Recht, insbesondere nach Art. 2 § 27 AnVNG/Art. 2 § 28 ArVNG (bei Heir...mehr

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Jansen, SGB VI § 260 Beitra... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 5 Die Vorgängervorschrift für zurückgelegte Zeiten in den dem Deutschen Reich eingegliederten Gebieten findet sich in Art. 2 § 11 Abs. 3 AnVNG (der Gesetzgeber hat mit der Schaffung von § 260 ausdrücklich das Ziel verfolgt, dass die neue Regelung der alten Rechtslage entspricht; vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 201 – hier noch geregelt in § 255). Für die saarländischen Beitragsze...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.1 Zwei Säulen der Rentenberechnung

Rz. 2 Die Rentenhöhe durch die Ermittlung von (persönlichen) Entgeltpunkten – als der die individuelle Lebensleistung prägender Faktor der Rentenberechnung – steht seit der Novellierung des Rentenrechts durch die Überführung der rentenrechtlichen Regelung aus dem alten Recht (RVO/AVG) in das SGB VI durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreform...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.1 Rentenanwartschaften im Beitrittsgebiet (Abs. 1)

Rz. 9 § 264a i. d. F. ab 1.9.2009 gilt für Entscheidungen über den Versorgungsausgleich, die im Rahmen des VersAusglG ergehen (vgl. hierzu auch Komm. zu § 76). Für Verfahren über den Versorgungsausgleich, die vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden sind, ist das bis dahin geltende Recht weiterhin anzuwenden (§ 48 VersAusglG). 2.1.1 Rechtslage ab 1.9.2009 Rz. 10 Soweit bei einem dur...mehr

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Jansen, SGB VI § 268 Beginn... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Die Vorschrift regelt ergänzend zu § 99 Abs. 2 den Rentenbeginn für Witwen- und Witwerrenten an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten (sog. Geschiedenenrenten, vgl. § 243). Für geschiedene Ehegatten, deren Unterhaltsanspruch sich nach dem Recht richtet, das im Beitrittsgebiet gegolten hat, gilt § 243a.mehr

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Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 2.6 Höchstzahlen

Rz. 23 § 106a Abs. 4 Satz 3 schreibt vor, dass in den Vereinbarungen die Zahl der je Quartal höchstens zu prüfenden Ärzten festzulegen ist. Nach früherem Recht waren dies 2 % der Ärzte je Quartal. In Nordrhein ist sie auf 3 % der je nach Quartal zu prüfenden Ärzten beschränkt (§ 14 Abs. 3 Vereinbarung Nordrhein). Die gesetzliche Festlegung gilt für jede Prüfungsart (Engelhar...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Inhaltlich regelt die Vorschrift, in welchen übergangsrechtlichen Fällen Beitragszeiten ohne Entgeltpunkte bleiben; nach Nr. 1 gilt dies für Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung der Arbeiter für Zeiten vor dem 1.1.1957, wenn bereits anderweitig Pflichtbeiträge für dieselbe Beschäftigung gezahlt wurden. Nach Nr. 2 werden darüber hinaus Pflichtbeiträge zur Rentenversic...mehr

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Jansen, SGB IV § 28n Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Aufgrund der Verordnungsermächtigung ist i. V. m. § 28p Abs. 9 insbesondere die Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (Beitragsverfahrensverordnung – BVV) v. 3.6.2006 (BGBl. I S. 1138), zuletzt geändert durch Art. 8 der Verordnung v. 30.8.2023 (BGBl. I Nr. 233) erlassen worden. Sie nimmt in ...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.2 Mindestentgeltpunkte für Rentenfälle vor 1992 (Abs. 1)

Rz. 27 Renten, die nach vor 1992 geltendem Recht berechnet worden sind (zur Umwertung vgl. § 307), erhielten ab 1.1.1992 nach Art. 82 RRG 1992 (vgl. Rz. 2) einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten, wenn 35 Jahre zurückgelegt waren und der Monatsdurchschnitt aus den Pflichtbeiträgen ab 1.1.1973 bis zum Rentenbeginn den Wert von 0,0625 unterschritten hat. Dabei wurden besti...mehr

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Jansen, SGB VI § 269 Steige... / 2.1.2 Steigerungsbeträge – Ermittlung im Einzelnen (Satz 2)

Rz. 19 Die Höhe der Steigerungsbeträge richtet sich nach Satz 2 und entspricht insoweit dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht aus den Vorgängervorschriften des § 38 AVG und des § 1261 RVO (vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 202; vgl. zur Ermittlung der Höhe der Steigerungsbeträge GRA der DRV zu § 269 SGB VI, Stand: 18.6.2015, Abschn. 5 ff.). Rz. 20 Die Steigerungsbeträge werden statist...mehr

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Jansen, SGB VI § 118a Anpas... / 1 Allgemeines/Rechtspraxis

Rz. 2 Der Monatsbetrag einer Rente ergibt sich, wenn die individuell ermittelten persönlichen Entgeltpunkte (§ 66), der Rentenartfaktor (§§ 67, 82) und der aktuelle Rentenwert (§ 68) miteinander vervielfältigt werden (§ 64). Dabei bewirkt der aktuelle Rentenwert die fortlaufende Dynamisierung von Renten der gesetzlichen Rentenversicherung. Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 2 verändert ...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Inhaltlich regelt die Vorschrift in Abs. 1 Satz 1 die Voraussetzungen der Gewährung eines Zuschlags aus persönlichen Entgeltpunkten (Ost) bei Witwenrente oder Witwerrente. Dabei besteht der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten zu Witwenrenten und Witwerrenten entweder ausschließlich aus Entgeltpunkten (§ 78a) oder ausschließlich aus Entgeltpunkten (Ost). Zuordnungsk...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 1.3 Historische Aspekte der Rentenüberleitung und Rentenangleichung

Rz. 4a Bereits bei der Überleitung des Rentenrechts aus der DDR in das SGB VI zum 1.1.1992 durch den Einigungsvertrag war die vollständige Rentenangleichung Ost/West, die jetzt zum 1.7.2024 Realität geworden ist, angelegt. Die Rentenüberleitung galt als "Begrüßungsgrundrecht" für die ehemaligen DDR-Bürger. Die Rentenangleichung sah sich verschiedenen Problemen ausgesetzt, so...mehr

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Jung, SGB VII § 80 Abfindun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 615 RVO). Abs. 1 Satz 3 wurde durch das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensergänzungsgesetz – AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt. Durch das ...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.8 Verfassungsrecht

Rz. 19 Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Aussetzung der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. – sog. Nullrunden. Solange Rentenbezieher durch die Rentenanpassung nicht von der realen Lohn- und Gehaltsentwicklung der Beschäftigten abgekoppelt werden oder die bereits zugestandene Rente in ihrer Substanz entwertet wird, ist eine Verfassungswidrigkeit ein...mehr

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Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 2.2 Akkreditierung als fachkundige Stelle

Rz. 11 Bei der Prüfung nach § 177 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 hat die Akkreditierungsstelle nach § 1 der AZAV insbesondere zu berücksichtigen, ob die bei der Zertifizierungsstelle mit der Zulassung von Trägern und Maßnahmen beauftragten Personenmehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.3 Qualifikationsgruppen im einzelnen (Anlage 13)

Rz. 64 Die Einstufung in eine der 5 in Anl. 13 definierten Qualifikationsgruppen Gruppe 1 für Hochschulabsolventen, Gruppe 2 für Fachschulabsolventen, Gruppe 3 für Meister, Gruppe 4 für Facharbeiter, Gruppe 5 für angelernte und ungelernte Tätigkeiten, richtet sich nach den jeweiligen Qualifikationsmerkmalen und danach, dass auch eine adäquate Tätigkeit ausgeübt worden ist. Erfüllt...mehr

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Sauer, SGB III § 177 Fachku... / 2.1 Fachkundige Stelle

Rz. 8 Abs. 1 definiert die fachkundigen Stellen als die akkreditierten Zertifizierungsstellen, die Träger und Maßnahmen für die Arbeitsförderung zulassen dürfen. Schon mit den Gesetzen für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde das Verfahren zur Prüfung der Qualität von Weiterbildungsanbietern und ihrem Lehrgangsangebot neu geregelt. Neben der Einführung von Bildungs...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 19 SGB Office Professional (Redaktion), Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung / 4 Zusammentreffen von Leistungen der Renten-/Unfallversicherung. N.N., Meistbegünstigungs-Vorschrift ist bei Bezug von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Unfallversicherung anzuwenden – Anm.: zu BSG Urteil vom 23.5.2006 – B 13 RJ 16/05 R –, DB 2006, XVIII. N.N., Kei...mehr

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Jansen, SGB IV § 28m Sonder... / 2.1 Zahlung der Beiträge für Beschäftigte exterritorialer Arbeitgeber (Abs. 1)

Rz. 5 Die Vorschrift erfasst Arbeitgeber, die nach den §§ 18 bis 20 GVG nicht der inländischen Gerichtsbarkeit unterliegen. Beschäftigte haben den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach § 28m Abs. 1 in den Fällen zu zahlen, in denen eine internationale Zuständigkeit der Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland für Aktivklagen gegen den Arbeitgeber fehlt. Rz. 6 Auch für Besch...mehr

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Sommer, SGB V § 106a Wirtsc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift steht in einem engen Zusammenhang mit §§ 106 bis 106d. Während § 106 die gesetzliche Grundlage für das Recht und die Pflicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen ist, überlässt § 106b die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung als Vereinbarung den regionalen Vertragspartnern, § 106c bestimmt ...mehr

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Sauer, SGB III § 133 Saison... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 133 enthält eine Fortschreibung von Übergangsregelungen zur Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes (Saison-Kug) in Bezug auf das Gerüstbauerhandwerk. Die bis zum 31.3.2012 in § 434n Abs. 2 bis 5 enthaltenen Sonderregelungen für den Gerüstbau waren zunächst zeitlich befristet fortgeschrieben worden. Dabei ist es geblieben. Rz. 2a § 434n Abs. 2 stellte ursprünglich kl...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.2 Ermittlung der Entgeltpunkte/Ost (Abs. 2)

Rz. 17 Nach Abs. 2 werden die Entgeltpunkte (Ost) in der Weise ermittelt, dass der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften durch den aktuellen Rentenwert (Ost) mit seinem Wert bei Ende der Ehezeit oder Lebenspartnerschaftszeit geteilt wird. Dabei wurde mit dem Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts (LPartÜG) v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) der Anwendungsbereic...mehr

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 67a wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die Vorgaben der EU-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, ABl. EG L 281 v. 23.11.199...mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat / 2.2 Mitglieder des Beirates und Berufung (Abs. 2), Vorschlagsberechtigung (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 2 Satz 1 bestimmt die Anzahl der Mitglieder des Beirates mit 11. Hiervon darf der Beirat weder nach oben noch nach unten abweichen. Der Gesetzgeber bestimmt Anzahl und Funktionen der Mitglieder nach ihrer Herkunft und bestimmt damit den Proporz im Beirat, der nicht verändert werden darf, um eine möglichst ausgeglichene Interessenvertretung zu gewährleisten. Die V...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.3.1 Auslaufzeitpunkt 30.6.2024

Rz. 9 Durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wurde ein fester – gesetzlich normierter Termin – vorgegeben, bis wann von einer endgültigen Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland ausgegangen wird; der Gesetzgeber hat mit dem Termin 30.6.2024 das bisher bestehende Übergangsrecht mit einer verbindli...mehr

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Jansen, SGB X § 67a Erhebun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 Seit dem 25.5.2018 ist aufgrund der unmittelbaren Rechtswirkung der Vorschriften der DSGVO (vgl. Rz. 2) für die zulässige Erhebung von Sozialdaten nicht mehr nur § 67a maßgebend, sondern insbesondere die Art. 6 DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung) und Art. 9 DSGVO (Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten). Zusätzlich gelten die unmittelbar anzu...mehr

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Jansen, SGB VI § 255 Renten... / 2.1 Rentenartfaktor für große Witwen- und Witwerrenten (Abs. 1)

Rz. 6 Die Vertrauensschutzregelung des Abs. 1 (vgl. Rz. 1, 2) sichert für Rentenbezugszeiten nach Ablauf des sog. Sterbevierteljahres auch bei Todesfällen ab 1.1.2002 den bis zum 31.12.2001 geltenden günstigeren Rentenartfaktor von 0,6 (= 60 % der Vollrente des Verstorbenen) anstelle von 0,55 (= 55 % der Vollrente des Verstorbenen, vgl. § 67 Nr. 6) zu. Rz. 7 Abs. 1 sieht dabe...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.4 Angemessenheit der Maßnahmedauer

Rz. 29 Abs. 4 greift die bereits in § 179 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 genannte angemessene Dauer der Maßnahme als Zulassungsvoraussetzung wieder auf und konkretisiert sie. Dadurch wird die Angemessenheit der Dauer in einen unauflöslichen Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einer Maßnahme gestellt. Eine angemessene Maßnahmedauer wird davon bestimmt, welche berufli...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.1.3 Kinderpflegezeiten

Rz. 66 Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines pflegebedürftigen Kindes i. S. v. Abs. 3a werden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes berücksichtigt, sofern Leistungsansprüche wegen Pflegebedürftigkeit im Rahmen des SGB XI (vgl. § 14 SGB XI) oder anderer vorrangiger Regelungen (vgl. § 13 Abs. 1 SGB XI) festgestellt worden sind (z. B. Pflegezulagen nach § 35 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 1.4 Vollständige Rentenangleichung Ost-West

Rz. 4b Mit den Verträgen zur Herstellung der Deutschen Einheit ist festgelegt worden, dass auch für die Renten im Beitrittsgebiet der Grundsatz der Lohn- und Beitragsbezogenheit gelten soll. In Art. 30 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) wurde vereinba...mehr

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Jansen, SGB VI § 267 Rente ... / 2.1 Funktion, Notwendigkeit und Sinn der Regelung

Rz. 7 § 267 hat die Funktion einer Übergangsregelung im Recht der Unfallversicherung. Übergangsrechtlich ordnet § 217 Abs. 3 SGB VII (noch i. d. F. vom 15.4.2015, gültig bis 30.6.2020) an, dass Berechtigten, die vor dem Inkrafttreten des SGB VII für ein Kind Anspruch auf eine Kinderzulage hatten, die Kinderzulage nach Maßgabe des § 583 unter Berücksichtigung des § 584 Abs. 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.2.1.2 Reichsgebiet-Beitragszeiten (HS 2 Nr. 5 bis 7)

Rz. 35 Reichsgebiet-Beitragszeiten sind im HS 2 a. E. legaldefiniert als Beitragszeiten, die im jeweiligen Geltungsbereich der Reichsversicherungsgesetze außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt worden sind (vgl. weitergehend auch GRA der DRV zu § 254d SGB VI a. F., Stand: 20.6.2024, Anm. 5). Rz. 36 Die gebietliche Zuordnung in Abs. 1 wird durch das Wort "jeweili...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es gilt seit 2017 der Grundsatz, dass die Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit ärztlich verordneten Leistungen durch Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner auf der regionalen KV-Ebene geprüft wird. Bei der Ausgestaltung der Prüfungen sind die Vertragspartner auf Landesebene grundsätzlich frei, müssen sich aber an die gesetzlichen Vorgaben in Abs. 1 sowie an die b...mehr

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Sauer, SGB III § 179 Maßnah... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, unter welchen Voraussetzungen Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zugelassen werden können. Sie wird insbesondere durch § 180 über ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung vervollständigt und durch § 9 der aufgrund der Ermächtigung des § 87 a. F. (seit 1.4.2012 in geänderter Fassung § 184) erlassenen A...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1.2.3 Rechtslage seit 1.7.2004

Rz. 23 Wegen der neu gefassten Begrenzungsregelungen aufgrund des 2. AAÜG-ÄndG ist das BVerfG erneut angerufen worden. Es stellte am 23.6.2004 (BVerfG, Beschlüsse v. 23.6.2004, 1 BvL 3/98, 1 BvL 9/02, 1 BvL 2/03) fest, dass § 6 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 8 AAÜG nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 GG vereinbar sei, hatte jedoch keine Bedenken bezüglich der neuen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 266 Erhöhu... / 2.1 Rentenansprüche i. S. d. § 266 – Anwendungsbereich und Funktion

Rz. 8 Die Vorschrift gilt im sachlichen Anwendungsbereich für Renten, die nach dem 31.12.1991 neu festzustellen (vgl. § 300; vgl. zu den Fallgestaltungen GRA der DRV zu § 266 SGB VI, Stand: 24.1.2018, Abschn. 3.1) oder im unmittelbaren Anschluss an eine vor 1992 beginnende Rente desselben Berechtigten (z. B. Regelaltersrente im Anschluss an eine Rente wegen Berufsunfähigkeit o...mehr

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Sauer, SGB III § 183 Qualit... / 2.2.1 Betretungsrecht

Rz. 14 Abs. 2 Satz 1 räumt der Agentur für Arbeit das Recht ein, zur Durchführung der Überwachung und Erfolgsbeobachtung die Grundstücke des Trägers und seine Geschäfts- und Unterrichtsräume zu betreten. Dieses Betretungsrecht besteht nur zum Zweck der Überwachung und Beobachtung; dies muss die Agentur für Arbeit ggf. erklären. Rz. 15 Das Betretungsrecht steht der Agentur für...mehr

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Sauer, SGB III § 180 Ergänz... / 2.3 Ausschlussgründe

Rz. 21 Abs. 3 enthält Ausschlusstatbestände, bei deren Vorliegen eine Weiterbildungsmaßnahme – wenn nicht ein Fall nach Abs. 3 Satz 2 vorliegt – nicht von der Zertifizierungsstelle zugelassen werden darf. Damit wird der Charakter der beruflichen Weiterbildung, nämlich die auf vorhandenen Berufskenntnissen aufbauende Vermittlung weiteren beruflichen Wissens gesichert. Für den...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 2.1.4 Rentenanpassungen durch Verordnung seit 2009 im Überblick

Rz. 9 Der aktuelle Rentenwert (West/Ost) wird jeweils durch die aktuelle Rentenwertbestimmungsverordnung, die auf der Grundlage der Verordnungsermächtigungen der §§ 69, 255b zu erlassen wird, festgesetzt und ist in den Jahren 2009 ff. wie folgt erhöht worden: ab 1.7.2009 auf 27,20 EUR bzw. 24,13 EUR (Rentenwertbestimmungsverordnung 2009 v. 17.6.2009, BGBl. I S. 1335), ab 1.7.2...mehr

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Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.4 Gesetzlicher Ausschluss der Wirtschaftlichkeitsprüfung (Abs. 4 und 5)

Rz. 63 Nach Abs. 4 der Vorschrift unterliegen folgende ärztliche bzw. in wenigen Ausnahmefällen auch zahnärztliche Verordnungen von Leistungen der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung: Verordnungen von Heilmitteln für Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf nach § 32 Abs. 1a, Verordnungen von Arzneimitteln, für die der Arzt einem Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.1.2 Rentengarantie – Verbot der Rentenminderung (Satz 1)

Rz. 12 Dabei kann es zu Rentenerhöhungen aber auch zu Rentenminderungen kommen. Abs. 1 Satz 1 stellt die Generalnorm auf und verbietet eine Minderung des neuen aktuellen Rentenwerts, wenn dieser geringer ausfällt als der bisherige aktuelle Rentenwert. Die Generalnorm stellt damit sicher, dass eine Minderung des aktuellen Rentenwerts generell ausgeschlossen ist. Rz. 13 Hierbei...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.6.2 Vereinbarkeit von § 256a Abs. 4 mit Art. 3 Abs. 1 GG

Rz. 86 Die unterschiedliche Bewertung der Wehrdienstzeiten beruht nach der Begründung des Gesetzgebers zu § 256a Abs. 4 darauf, dass im alten Bundesgebiet im Zeitraum von 1961 bis 1981 tatsächlich Beiträge für die zurückgelegten Wehrdienstzeiten entrichtet wurden, im Beitrittsgebiet jedoch nicht. Die von § 256 Abs. 3 Satz 1 abweichende Bewertung der Wehrdienstzeiten im Beitr...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.7.2 Beitragserstattungen vor dem 1.1.1992

Rz. 38 Von der Verfallswirkung einer bis zum 31.12. 1991 durchgeführten Beitragserstattung wurden gemäß § 1303 Abs. 7 RVO, § 82 Abs. 7 AVG, § 95 Abs. 7 RKG ausschließlich die bis zur Erstattung zurückgelegten "Versicherungszeiten" erfasst. Nach den damaligen Rechtsvorschriften zählten zu den Versicherungszeiten Beitragszeiten (i. S. v. §§ 55, 247 bis 249a) und Ersatzzeiten (...mehr

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Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.9 Rechtsschutz

Rz. 20 Die Rentenanpassung jeweils zum 1.7. eines Jahres trifft Regelungen zur Rentenhöhe. Insoweit ist dem jeweils zuständigen Sozialgericht bei einer hiergegen erhobenen Klage eine Überprüfung ermöglicht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 31.1.2020, L 14 R 126/19). Rentenanpassungsmitteilungen, die auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage beruhen – nämlich auf §§ 65, 68, ...mehr