Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.2 Inhalt der Arbeitspflicht

Rz. 133 § 611 Abs. 2 BGB besagt, dass Gegenstand des Dienstvertrags "Dienste jeder Art" sein können. Dies gilt gleichermaßen für den Arbeitsvertrag, wenn auch dahingehend eingeschränkt, dass es sich um Dienste in Abhängigkeit von einem anderen, dem Arbeitgeber, handeln muss. Hinsichtlich der Art der in einem Arbeitsvertrag zu vereinbarenden Leistung besagt § 611 Abs. 2 BGB l...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Umfang und Art der Beweisführung

Rz. 9 Nicht nur die Frage, wer beweisbelastet ist, sondern auch die Frage, was zu beweisen ist, richtet sich allein nach dem Titel. Bei einem Widerrufsvergleich trägt derjenige die Beweislast für die Tatsache, dass ein Widerruf nicht erfolgt ist, der die Vollstreckungsklausel beantragt, denn er möchte die sich aus dem Vergleich für ihn ergebenden günstigen Rechtsfolgen herbe...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.3.1 Wettbewerbsverbot bei bestehendem Arbeitsverhältnis

Rz. 165 Das BAG hat ein an den Arbeitnehmer gerichtetes Verbot, mit dem Arbeitgeber während Bestehens des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb zu treten, aus einer aus dem Arbeitsvertrag folgenden Neben- bzw. Treuepflicht[1] hergeleitet.[2] Es besteht mithin auch dann, wenn der Einzelarbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelungen enthält.[3] Eine eigene gesetzlich schadensersat...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Umschreibung für den Erben nach Beendigung der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers (Absatz 2 Satz 1)

Rz. 5 Die Bestimmung regelt ausschließlich, unter welchen Voraussetzungen ein für oder gegen den Testamentsvollstrecker erwirkter Titel für oder gegen den/die Erben vollstreckbar ausgefertigt werden kann. Die Urteile aus den seitens des Testamentsvollstreckers geführten Aktivprozessen über seiner Verwaltung unterliegende Rechte (§§ 2205, 2212 BGB) wirken auch zugunsten des E...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.3 Aufklärungs- bzw. Informationspflichten

Rz. 123 Unter Aufklärungs- bzw. Informationspflichten sind solche Nebenpflichten zu verstehen, die den Arbeitgeber verpflichten, den Arbeitnehmer ungefragt von sich aus über Umstände zu informieren, die die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht unmöglich machen oder jedenfalls sonst für den in Betracht kommenden Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung sind...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Für die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses sind die Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts maßgebend. Es entsteht ein Vertragsanbahnungsverhältnis als Rechtsverhältnis i. S. d. § 241 Abs. 2 BGB, das zu Aufklärungs-, Verschwiegenheits-, Mitwirkungs- und Obhutspflichten führen kann. Ggf. sind Rechte des Betriebsrats zu beachten; Fragerechte stehen dem Arbeitgeber nu...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.2 Auskunftspflichten

Rz. 122 Unter der Auskunftspflicht des Arbeitgebers ist die Pflicht zu verstehen, den Arbeitnehmer oder einen Dritten über bestimmte, mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehende Vorgänge oder Tatsachen zu informieren.[1] Solche Pflichten sind zum Teil gesetzlich verankert (z. B. §§ 7, 12, 14 ArbSchG). Im Arbeitsverhältnis besteht ferner nach § 242 BGB ein Auskunftsans...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.1 Vertragsparteien und inhaltliche Bestimmtheit

Rz. 19 Auf der Arbeitnehmerseite kann grundsätzlich nur eine natürliche Person oder im Fall eines Gruppenarbeitsverhältnisses eine Personenmehrheit Vertragspartei sein. Als Vertragspartner auf der Arbeitgeberseite kann jede natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, sowie jede Personengesellschaft einen Arbeitsvertrag abschließen. Arbeitgeber u...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.1 Allgemeines

Rz. 158 Unter den Nebenpflichten werden allgemein diejenigen Pflichten verstanden, die nicht Hauptpflicht sind und den Arbeitnehmer zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Vertragspartners und zum Schutz und zur Förderung der Durchführung des Vertragszwecks verpflichten.[1] Rz. 159 Der Charakter des Arbeitsverhältnisses als ein personenrechtliches Gemeinschaftsverhältnis is...mehr

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Aufbau eines AMS gemäß NLA:... / Zusammenfassung

Überblick Das Arbeitsschutzgesetz fordert in § 3 Abs. 2, dass jedes Unternehmen eine geeignete Organisation für den Arbeitsschutz (die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) aufzubauen hat. D. h., die Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Pflichten sowie der Maßnahmen zur Realisierung der betrieblichen Arbeitsschutzpolitik und der Erreichung der betrieblichen Arbeitsschutz...mehr

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Bürogestaltung für störungs... / 3 Ablenkung, Unterbrechung

Wenn am Büroarbeitsplatz noch andere als die mit diesem Arbeitsplatz verbundenen Arbeitsprozesse ablaufen, stört das Beschäftigte oft direkt (durch Ansprache, die mit einer Unterbrechung der Tätigkeit verbunden ist) oder indirekt, indem sie sich nicht voll konzentrieren können. Typische Situationen, in denen solche Störfaktoren auftreten, sind: Gespräche von Kollegen in Mehrpe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.3 Beendigung einer betrieblichen Übung

Rz. 115 Eine bestehende betriebliche Übung kommt den Arbeitnehmern zugute, mit denen unter der Geltung der Übung ein Arbeitsverhältnis begründet wird. Unerheblich ist, ob der betreffende Arbeitnehmer selbst bisher schon in die Übung einbezogen worden ist. Eine Mitteilung über die an andere Arbeitnehmer erfolgten Zahlungen gegenüber den übrigen Arbeitnehmern ist ebenso wenig ...mehr

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Bürogestaltung für störungs... / 4.8 Abschirmungen, Stellwände

Abschirmungen oder Stellwände mit schallabsorbierenden Oberflächen werden zwischen Arbeitsplätzen angebracht – freistehend auf dem Boden, als Raumteiler zusammen mit halbhohen Schränken oder unmittelbar an der hinteren Schreibtischkante. Die Wirkung ist gut, und die horizontalen Elemente erfüllen gleichzeitig Sichtschutzfunktion, sodass sie eine gewisse Privatsphäre im Großr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Die "qualifizierten" Klauseln

Rz. 5 Weitere bisweilen recht umfangreiche Zusätze zum Wortlaut der Vollstreckungsklausel können notwendig werden bei den Klauseln, die nach den §§ 726ff. ZPO zu erteilen sind. Soweit das Gesetz nicht, wie in § 799 ZPO, ausdrücklich darauf verzichtet, müssen die Klauseln nach § 726 ZPO insbesondere immer die Angabe enthalten, ob der Eintritt der Tatsachen, von denen die Voll...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallstatistik / 3 Mögliche Kriterien

Sinnvolle Kriterien für eine Auswertung des Unfallgeschehens können u. a. sein: Unfall auslösender Umstand/Gegenstand Unfälle bezogen auf Abteilungen des Betriebes Unfälle bezogen auf Berufsgruppen betroffene Körperteile, Verletzungsarten, Berufskrankheiten Unfallort Unfallkosten (dafür werden neben den Unfallanzeigen ergänzende Daten benötigt, mind. die AU-Zeiten) Dabei können ggf...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.3 Tantiemen und Aktienoptionen

Rz. 59 Unter dem Begriff Tantieme ist eine Gewinnbeteiligung zu verstehen, die als zusätzliche Vergütung prozentual nach einer den Erfolg des Konzerns, des Unternehmens oder eines Unternehmensteils kennzeichnenden Kennziffer berechnet wird.[1] Die Tantieme ist – soweit nichts anderes vereinbart – keine widerrufbare Sonderleistung (Gratifikation), sondern Teil des Entgelts fü...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.4.2 Versetzung und Umsetzung des Arbeitnehmers

Rz. 154 Die Begriffe Umsetzung und Versetzung werden häufig (anders für Landespersonalvertretungsrecht z. B. BAG, Urteil v. 15.5.1984, 1 AZR 289/83) voneinander unterschieden, wobei die Umsetzung im Allgemeinen die vorübergehende oder dauerhafte einseitige oder einvernehmliche Zuweisung eines neuen individuellen Einsatzorts innerhalb des Betriebs meint, während die Versetzun...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2 Befreiung des Arbeitgebers von der Beschäftigungspflicht

Rz. 73 Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers entfällt, wenn der Arbeitgeber von seiner Beschäftigungspflicht befreit ist (sog. Suspendierung). Im Unterschied zu einer Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis im Falle einer Suspendierung grundsätzlich fort. Die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen bei einer Suspendierung nur ganz oder teilweise. § 611a B...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2.1 Nichtigkeitsgründe

Rz. 31 Der Arbeitsvertrag kann in seiner Gesamtheit oder in Teilen gegen ein gesetzliches Verbot i. S. v. § 134 BGB verstoßen und damit insgesamt oder teilweise nichtig sein. Der Anwendungsbereich des § 134 BGB ist im Arbeitsrecht groß, da zahlreiche Arbeitsschutznormen Verbotsgesetze i. S. d. Vorschrift enthalten. Verbotsgesetze sind insbesondere Arbeitnehmerschutzvorschrif...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.1.1.3 Sonderzahlung als Entgelt auch für Betriebstreue

Rz. 48 Bezweckt die Sonderzahlung auch die Vergütung von Betriebstreue oder einen anderen Nebenzweck, so ist sie mehr als eine angesparte Vergütung pro rata temporis und kann daher nicht der ausgefallenen Zeit anteilig zugeordnet werden. Ohne ausdrückliche Kürzungsvereinbarung ist daher eine Minderung wegen ausgefallener Arbeitszeit nicht möglich. Mit Kürzungsklausel ist abe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.1 Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen

Rz. 100 Eine Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten ist grundsätzlich unzulässig. Weil aber eine Ungleichbehandlung zulässig ist, wenn ein Hilfskriterium zur Gruppenbildung verwandt wird, die ihrerseits auf eine gerechtfertigte Unterscheidung abzielt, kann es zulässig sein, wenn an die gewerblichen Arbeitnehmer wegen erheblich höherer krankheitsbedingter Fehlzei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Recht auf Verteidigung (§ 410 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 45 [Autor/Stand] Auch im Verfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten gehört es zu den praktisch wichtigsten Rechten des Betroffenen, sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers bedienen zu dürfen (§ 137 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG). Zu dessen Rechten s. im Einzelnen Rz. 61.1. Eine Hinweispflicht auf dieses Recht besteht allerdings im Gegensatz zum Strafverfahre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zum Europäischen Recht und zum Abkommensrecht

Rn. 11 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bestehen Ansprüche auf kindergeldähnliche ausländische Leistungen, wird die Anwendung des § 65 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG durch vorrangige über- oder zwischenstaatliche Abkommen ausgeschlossen, ausführlich dazu s Rn 91f. Dies betrifft Ansprüche auf kindergeldähnliche Leistungen, Wendl in H/H/R, § 65 EStG Rz 3 (Juni 2020). § 65 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, d...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / b) Feststellung einer konkludenten Wahl deutschen Rechts

Der BGH begründet seine Annahme einer konkludenten Rechtswahl jedoch ausschließlich mit einem Hinweis auf Erwägungsgrund 39 S. 2 EuErbVO,[44] in dem es heißt, "[e]ine Rechtswahl könnte als sich durch eine Verfügung von Todes wegen ergebend angesehen werden, wenn z.B. der Erblasser in seiner Verfügung auf spezifische Bestimmungen des Rechts des Staats, dem er angehört, genomm...mehr

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zfs 02/2022, Neuere Rechtsp... / I. Zur Anwendung litauischen Rechts in Deutschland

LS 1: Zur Anwendung litauischen Rechts auf den Regressanspruch des litauischen Kfz-Haftpflichtversicherers eines in Litauen zugelassenen Kraftfahrzeugs gegen eine Fahrzeugführerin, die mit dem Fahrzeug in Deutschland unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht hat. LS 2: Zur ermessensfehlerhaften Ermittlung ausländischen Rechts durch den deutschen Tatrichter. Die Klägerin, e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe

Schrifttum: Schulz, Brennpunkte der Steuerberatungspraxis – Besteuerungsprobleme, StbKongrRep 1991, 131; Voss, Die Anerkennung als beratender Betriebswirt, FR 1992, 68; Meincke, StB als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger, StbKongrRep 1992, 209; Kanzler, Der RA als Konkursverwalter oder zu den Gefahren einer gemischten Tätigkeit, FR 1994, 114; Depping, Insolvenzverwalter –...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Rechte und Pflichten der Finanzbehörde im Bußgeldverfahren

I. Ähnlichkeiten mit dem (Steuer-)Strafverfahren Rz. 26 [Autor/Stand] Durch die oben (s. Rz. 5 f.) bereits erwähnten Verweisungen in § 410 Abs. 1 AO, § 46 Abs. 1 und 2 OWiG ist das Bußgeldverfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten in vielen Beziehungen dem Steuerstrafverfahren und dem allgemeinen Strafverfahren angeglichen. Im Folgenden ist daher nur auf einige Besonderheiten b...mehr

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zfs 02/2022, Aberkennung des Rechts von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, Eignung; harte Drogen (Metamphetamin Amphetamin), behauptete unbewusste Drogenaufnahme

StVG § 3 Abs. 1 S. 1 und 2; FeV § 11 Abs. 7 § 46 Abs. 1 § 3 § 5 § 6 S. 2 § 47 Abs. 2; FeV Anlage 4 zur Nr. 9.1 Leitsatz Die eignungsausschließende Einnahme von Betäubungsmitteln stellt grundsätzlich einen willentlichen Konsum voraus. Die unbewusste Einnahme von Betäubungsmitteln stellt nach allgemeiner Lebenserfahrung eine seltene Ausnahme dar. Daher muss, wer sich darauf beru...mehr

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Sicherungsabtretung / 2.4 Rechte bei Vollstreckung gegen Sicherungsgeber oder Sicherungsnehmer bzw. bei Insolvenz

Ein Vorteil der Sicherungsabtretung liegt darin, dass sich der Sicherungsnehmer (Zessionar) dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger des Sicherungsgebers (Zedent) widersetzen kann. Vollstreckt jemand gegen den Sicherungsnehmer, kann sich der Sicherungsgeber ebenfalls gegen den Zugriff der Gläubiger zur Wehr setzen. Der Sicherungsnehmer kann dem Vollstreckungszugriff eines Gläu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sicherungsabtretung / 2.3 Rechte im Außen- und Innenverhältnis

Der Sicherungsnehmer erwirbt aufgrund der Sicherungsabtretung die volle Gläubigerstellung. Dem Sicherungsnehmer stehen nach der getroffenen Zweckabrede aber nicht alle Befugnisse eines Eigentümers zu. Die Innenbindung ist damit enger als die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Zessionars nach außen. Konkret heißt das: Im Außenverhältnis zum Drittschuldner erlangt der Siche...mehr

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zfs 02/2022, Neuere Rechtsp... / II. Gespannregress: Unfall in Berlin mit deutscher Zugmaschine und tschechischem Anhänger

LS: Zur Anwendung deutschen Rechts auf den Innenausgleich zwischen dem deutschen Haftpflichtversicherer eines in Deutschland zugelassenen Zugfahrzeuges und dem tschechischen Haftpflichtversicherer eines in der Tschechischen Republik zugelassenen Anhängers nach einem Unfall des Gespanns im Oktober 2013 in Deutschland. Die Parteien, zwei Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer, str...mehr

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zfs 02/2022, Aberkennung de... / Leitsatz

Die eignungsausschließende Einnahme von Betäubungsmitteln stellt grundsätzlich einen willentlichen Konsum voraus. Die unbewusste Einnahme von Betäubungsmitteln stellt nach allgemeiner Lebenserfahrung eine seltene Ausnahme dar. Daher muss, wer sich darauf beruft, einen detaillierten, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf...mehr

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ZErb 02/2022, EuErbVO: Eino... / 1 Gründe

Urteil Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchst. b sowie Art. 83 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur ...mehr

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zfs 02/2022, Aberkennung de... / 1 Aus den Gründen:

Zitat … II. 1. … Nach § 3 Abs. 1 S. 1 StVG v. 5.3.2003 (BGBl I S. 310), im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zuletzt geändert durch Gesetz v. 16.4.2021 (BGBl I S. 822), und § 46 Abs. 1 S. 1 FeV v. 13.12.2010 (BGBl I S. 1980), im maßgeblichen Zeitpunkt zuletzt geändert durch Gesetz v. 16.4.2021 (BGBl I S. 822), hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubn...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / 2. Verfahren

Es war damit darüber zu entscheiden, ob das Testament von 1996 den Testamenten von 2011 und 2013 vorgeht. Das AG (Nachlassgericht) Laufen hat den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 und 2 mit der Begründung zurückgewiesen, die Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments von 1996 stehe den späteren Verfügungen entgegen. Es könne offenbleiben, ob sich die Bindungswirku...mehr

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zfs 02/2022, Neuere Rechtsp... / IV. Unfall mit deutscher Zugmaschine und dänischem Anhänger – Nur subsidiäre Haftung des dänischen Anhänger-Versicherers?

Die Parteien, wieder zwei Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer, streiten um Regressansprüche der Klägerin, nachdem diese einen Verkehrsunfallschaden durch Zahlung an die Geschädigte reguliert hat. Im September 2015 beschädigte ein Gespann, bestehend aus einer in Deutschland zugelassenen, bei der Klägerin haftpflichtversicherten Zugmaschine und einem bei der Beklagten, einem dä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gemeinschaftsrechtliche Kollisionsregel (Art 13ff VO (EWG) Nr 1408/71; Art 12 Abs 2 VO (EWG) Nr 1408/71)

Rn. 164 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die erste Ebene der gemeinschaftsrechtlichen Kollisionsvorschriften bildeten die Zuständigkeitsregelungen gemäß Art 13ff VO (EWG) Nr 1408/71. Die Zuständigkeitsregeln sollten bewirken, dass auf die vom persönlichen und sachlichen Geltungsbereich Betroffenen grds die Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats anzuwenden sind, BFH v 31.03.20...mehr

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FF 02/2022, Was ist und bed... / VIII. Das Beispiel des Vormundschafts- und Betreuungsrechts insbesondere

Für die bloß relative Bedeutung von Familienbeziehungen unter Erwachsenen möchte ich das Vormundschafts- und Betreuungsrecht als Beispiele nennen. Auf diesen Feldern ist gerade die Familie besonders herausgefordert. Die Sorge für die Kinder, wenn die Eltern ausfallen, oder die Sorge für ein betreuungsbedürftig gewordenes Familienmitglied sind ja traditionelle Felder der fami...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / b) Anwendbarkeit aufgrund von Art. 83 Abs. 1 EuErbVO

Damit richtet sich die Anwendbarkeit der EuErbVO auf die Bindungswirkung eines Erbvertrags, der keine Rechtswahl i.S.v. Art. 83 Abs. 2 EuErbVO enthält, allein nach Art. 83 Abs. 1 EuErbVO, wonach die Verordnung nur auf die Rechtsnachfolge von Personen Anwendung findet, die am 17.8.2015 oder danach verstorben sind.[32] Danach wäre die EuErbVO auf die Bestimmung des auf die Bin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Evokationsrecht der Staatsanwaltschaft (§ 386 Abs. 4 Satz 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 22 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 22) sowie Nr. 267 Abs. 1 RiStBV Schrifttum: Bach, Die LGT-Falle: Sitzt der gesetzliche Richter wirklich in Bochum?, PStR 2009, 70; Heerspink, Die Ermittlungen zur Liechtenstein-Affäre – Fehlende Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, Beweisverwertungsverbote und Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige?, AO-StB 200...mehr

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FF 02/2022, Was ist und bed... / IX. Familie und Paarbeziehung

Im Zentrum des deutschen Rechts steht die "bürgerliche Ehe", die vom Staat registrierte, vom staatlichen Recht gestaltete Ehe, ihr gleichgestellt seit 2002 die eingetragene Lebenspartnerschaft. Der Staat macht heute den Paaren jeglichen Geschlechts und jeglicher sexuellen Orientierung das großartige Angebot, durch ein schlichtes Ja vor einer Behörde sich unter das Dach einer...mehr

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FoVo 02/2022, Vollstreckung... / 2 I. Aus der Entscheidung

Kläger erstrebt Herausgabe der personenbezogenen Daten und des E-Mail-Verkehrs Das LAG hat das vom Kläger mit dem Antrag auf Überlassung einer Datenkopie verfolgte Begehren dahin ausgelegt, dass es zum einen auf die Erteilung einer Kopie der personenbezogenen Daten gerichtet war, die Gegenstand der von der Beklagten am 21.5.2019 erteilten Auskunft waren, zum anderen auf die E...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anhörung des Betroffenen und dessen Verteidigung

Rz. 60 [Autor/Stand] Im Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten ist eine förmliche Vernehmung des Betroffenen nicht zwingend vorgeschrieben. Doch folgt aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (s. § 385 Rz. 147), dass dem Betroffenen vor Erlass eines Bußgeldbescheids Gelegenheit gegeben werden muss, sich zu der Beschuldigung zu äußern (§ 55 Abs. 1 OWiG, § 163a Abs....mehr

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FF 02/2022, Was ist und bed... / IV. Das Auseinanderfallen von genetischer und rechtlicher Elternschaft

Der Bezug zwischen Abstammung und Familie wird dadurch kompliziert, dass genetische und rechtliche Elternschaft auseinanderfallen können, bei den Müttern zusätzlich die genetische und die sogenannte biologische, wenn die Frau, die das Kind zur Welt bringt, genetisch nicht dessen Mutter ist. Bei der Vaterschaft ergibt sich die häufige Erscheinung, dass der genetische Vater nic...mehr

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FF 02/2022, Adoption eines ... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Gegenstand des Verfahrens ist die Adoption eines volljährigen Asylsuchenden. [2] Der Beteiligte zu 3 (Anzunehmender) ist mutmaßlich afghanischer Staatsangehöriger. Er reiste im Januar 2016 ohne Pass und Visum über die sogenannte Balkanroute in das Bundesgebiet ein, fand zunächst in einer Notunterkunft Aufnahme und stellte einen Asylantrag. Aufgrund seiner eigen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Ähnliche Tätigkeiten

Rn. 172 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Einem RA ähnlich (s Rn 129ff) erachtet die FinVerw in ständiger Praxis (H 15.6 EStH 2012) die Prozessagenten in Anlehnung an RFH RStBl 1939, 215 (Rechtskonsulenten). Ein Hochschullehrer des Rechts, der in einem Verfassungsrechtsstreit als Prozessbevollmächtigter vor dem BVerfG auftritt, übt damit eine der eines RA ähnliche Tätigkeit aus, BF...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / I. Einführung

In seinem Beschluss vom 24.2.2021[2] hat der BGH angenommen, dass die Parteien eines gemeinschaftlichen Testaments für dessen Bindungswirkung auf der Grundlage der EuErbVO[3] konkludent deutsches Recht gewählt haben und dass die Bindungswirkung nach deutschem Recht späteren Verfügungen der Erblasserin entgegensteht (II.). Die EuErbVO war jedoch nicht anwendbar (III.). Darübe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Voraussetzungen des Ausschlusses

Rn. 26 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Ausschlusstatbestand des § 65 Abs 1 S 1 EStG hat nicht zur Voraussetzung, dass die dem Kindergeld vergleichbare Leistung tatsächlich gezahlt wird, BFH v 27.11.1998, VI B 120/89, BFH/NV 1999, 614. Der Ausschlusstatbestand ist bereits dann gegeben, wenn diese Leistung zu zahlen ist oder bei Antragstellung zu zahlen wäre, BFH v 27.10.2004, ...mehr