Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Pfändung in BGB-Geschäftsanteil (Abs. 1)

Rz. 3 Gepfändet wird der Anteil am Gesellschaftsvermögen, also das Wertrecht, das die zum Gesellschaftsanteil gehörenden Vermögensrechte repräsentiert (BGH, DB 2019, 1200 = WM 2019, 930 = ZIP 2019, 1038 = ZInsO 2019, 1118; BGH, DB 1986, 1517 = NJW 1986, 1991 = Rpfleger 1986, 308). Die Pfändung erfolgt als Rechts-, nicht als Forderungspfändung, und zwar bezogen auf die aus de...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.1 Allgemeines

Rz. 207 Die Ansprüche aus einer Lebensversicherung sind als Forderungen auf eine Geldzahlung grundsätzlich pfändbar, und zwar vor wie nach Eintritt des Versicherungsfalls, wenn die aus ihr resultierenden Ansprüche zum Vermögen des Schuldners gehören. Deshalb können sämtliche Rechte aus einer (Lebens-)Versicherung gepfändet werden, ohne dass es darauf ankommt, ob der Versiche...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.5 GmbH-Geschäftsanteil

Rz. 31 Der Geschäftsanteil eines Gesellschafters einer GmbH bzw. ein Bruchteil von diesem Geschäftsanteil (vgl. § 17 Abs. 1, 2 GmbHG) ist nach § 15 Abs. 1 GmbHG veräußerlich und damit auch pfändbar (§§ 857, 829 ZPO). Die Pfändbarkeit wird dabei nicht durch den Genehmigungsvorbehalt der Gesellschaft nach § 15 Abs. 5 GmbHG für eine Veräußerung beeinträchtigt (BGH, BGHZ 32, 151...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Sachliche Zuständigkeit

Rz. 2 Zuständig für die gerichtlichen Handlungen, die die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte zum Gegenstand haben, ist ausschließlich (§ 802 ZPO) das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht (§ 764 Abs. 1 und 2 ZPO). Das gilt auch für die Pfändung aufgrund einstweiliger Verfügungen und dann, wenn ein Titel eines Familiengerichts oder Arbeitsgerichts v...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.2 Zubehör

Rz. 12 Zubehör können bewegliche Sachen sein, die nicht bereits Bestandteile des Grundstücks sind. Die Haftung für das Grundstück setzt voraus, dass die Sachen im Eigentum des Grundstückseigentümers stehen. Es handelt sich um Sachen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Grundstücks dienen und dem Grundstück räumlich zugeordnet werden (§ 97 BGB). Rz. 13 § 98 BGB enthält Beispiel...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsfolge

Rz. 5 Rechtsfolge ist ein umfassender Ausschluss der Gewährleistung nach §§ 437 ff. BGB (analog; BeckOK/ZPO-Fleck, 31. Ed. 1.12.2018, ZPO § 806 Rn. 2); er betrifft sowohl Rechts- als auch Sachmängel sowie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften (Weber, DGVZ 2018, 149, 153 f.). Der Gewährleistungsausschluss gilt unabhängig davon, ob der Ersteher vor dem Erwerb im Einzelfall di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Analytics Translation: Über... / 1 Ist Artificial Intelligence im CFO-Bereich anwendbar?

Der digitale Wandel und die damit verbundenen technologischen Innovationen entwickeln sich in hohem Tempo und verändern dabei immer mehr Aspekte unseres Lebens. Für Unternehmen zum Beispiel bedeutet dies, Prozesse in einem bisher nicht bekannten Ausmaß automatisieren zu können oder dynamisch und "real time" Informationen in Form von intelligenten Dashboards zu visualisieren....mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Pfändung des Registerpfandrechts an einem Luftfahrzeug

Rz. 7 Nach § 1 Abs. 2 Luftverkehrsgesetzes (BGBl. I S. 698) sind Luftfahrzeuge Flugzeuge, Drehflügler (Hubschrauber), Luftschiffe, Segelflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Drachen, Rettungsfallschirme, Flugmodelle, Luftsportgeräte und sonstige für die Benutzung des Luftraumes bestimmte Geräte, besonders Raumfahrzeuge, Raketen und andere Flugkörper. Rz. 7a Luftfah...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.2.3 Rückkaufswert

Rz. 209a Wird eine Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, durch Kündigung des Versicherungsnehmers, durch Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers aufgehoben, hat der Versicherer den Rückkaufswert zu zahlen. Rz. 209b Zum Vermögen des Schuldners (Versicherungsnehmers) gehören die Ansprü...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.17 Wohnungsrecht

Rz. 100 Das Wohnungsrecht ist nach § 857 ZPO pfändbar, wenn der Berechtigte die Ausübung des Rechts einem anderen überlassen kann und diese Überlassung gestattet ist (AG Köln, InVo 2003, 490). Die Pfändbarkeit setzt auch nicht die Eintragung der Gestattung im Grundbuch voraus. Nach der ganz überwiegenden Auffassung der Rspr. ist die Eintragung der Gestattung der Ausübung dur...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Funktionale Zuständigkeit

Rz. 7 Die Aufgaben des Vollstreckungsgerichts nimmt bei der Vollstreckung in Forderungen und andere Rechte der Rechtspfleger wahr (§ 20 Nr. 17 RPflG). Dies gilt grundsätzlich auch für die Forderungspfändung aufgrund eines Arrestbefehls (§ 20 Nr. 16 RPflG). Es kann daher bei der Arrestvollziehung grundsätzlich der Rechtspfleger beim Arrestgericht (Amtsgericht, Land- oder auch...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.1.3 Scheinbestandteile

Rz. 10 Nicht zum Haftungsverband gehören die Scheinbestandteile ( § 95 BGB). Dabei handelt es sich um Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden werden, insbes. Einbauten eines Mieters (z. B. Telefonanlage des Mieters, Teppichboden). Rz. 11 Zu den Bestandteilen gehören auch dingliche Rechte, die mit dem Eigentum an dem Grundstück verbunden sind...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.5 Wiederkehrende Leistungen

Rz. 20 Wiederkehrende Leistungen aus subjektiv-dinglichen Rechten sind über § 1126 BGB Bestandteile des Haftungsverbandes. Wurde zugunsten des haftenden Grundstücks z. B. eine Reallast bestellt, so gehören die Ansprüche aus der Reallast zum Haftungsverband (Schmidt/Büchler, Insbüro 2007, 293).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.9.2 Mietgemeinschaften

Rz. 161c Sind mehrere Personen Mieter, kann die Rückgabe der Mietsicherheit nur von allen gemeinsam gefordert werden. Dies gilt auch, wenn die Sicherheit von einem Mieter gegeben worden ist. Eine solche Zahlung stellt nämlich eine Leistung aller Mieter zur Erfüllung der Sicherheitsabrede dar (KG, MK 2012, 73). Problemlos ist die Pfändung bzw. die Rückzahlung, wenn der Gläubi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Zweck der Vorschrift ist die Regelung der Zwangsvollstreckung zur Erfüllung einer vertretbaren Handlung durch Ermächtigung des Vollstreckungsgläubigers zur Ersatzvornahme (VG Ansbach, Beschluss v. 18.9.2014 – AN 9 V 13.01534 –, juris). Die Bestimmung gibt dem Gläubiger eines Anspruchs auf Vornahme einer vertretbaren Handlung die Möglichkeit, diesen auch im Wege der Zwa...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Die übrigen Gegenstände des Hypothekenhaftungsverbands (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 31 Solange nicht ihre Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen erfolgt ist, unterliegen andere Gegenstände (z. B. Bäume, Früchte und sonstige Bestandteile eines Grundstücks; vgl. §§ 93 bis 94 BGB; Rechte nach §§ 96, 1122 BGB der z. B. Überbaurente, Versicherungsforderungen, vgl. §§ 1127 bis 1130 BGB) der Zwangsvollstreckung in das bewegl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Zusammen mit § 865 ZPO bestimmt die Vorschrift die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegenden Gegenstände. Für die Grundstücke und die grundstücksgleichen Rechte ergibt sich bereits aus der Natur der Gegenstände die Zuweisung zur "Immobiliarvollstreckung". Bezüglich der Schiffe und Schiffsbauwerke ergibt sich dies aus der überkommenen Gleichbeh...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Kosten – Gebühren

Rz. 52 Die Eintragung einer Zwangshypothek löst eine volle Gerichtsgebühr aus (Nr. 14121 GNotKG VV) nebst Auslagen. Wird die Zwangshypothek auf mehreren Grundstücken unter Verteilung des Betrages der Forderung auf die einzelnen Grundstücke eingetragen, liegen so viele selbständige Rechte vor, als Einzelbeträge eingetragen worden sind mit der Folge, dass die Eintragungsgebühr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.3 Wohnungsrecht

Rz. 26 Das Wohnungsrecht ist grundsätzlich unpfändbar (BGH, InVo 2007, 250 = WuM 2007, 30 = ZVI 2007, 195). Wie der BGH bereits zur Pfändbarkeit von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten und zu Wohnungsrechten schon mehrfach ausgesprochen hat, sind diese Rechte, wenn sie der typengerechten Ausgestaltung entsprechen, gemäß § 1092 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 857 Abs. 3, § 851 Ab...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Dritte Abschnitt des Achten Buches regelt die Zwangsvollstreckung erzwingbarer Leistungen, also aller Vollstreckungstitel, die nicht unmittelbar auf die Erfüllung einer Geldforderung gerichtet sind, auch wenn, wie z. B. im Falle des § 887 Abs. 2 ZPO, die Verwirklichung des Anspruchs letztlich doch nur durch die zwangsweise Beitreibung einer Geldsumme ermöglicht wir...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.11 Leasing

Rz. 73 Ansprüche auf Nutzung aus einem Leasingvertrag sind als unveräußerliche Rechte pfändbar gem. Abs. 1, 3, wenn der Schuldner als Leasingnehmer nach dem Leasingvertrag oder einer nachträglichen Vereinbarung den Gebrauch des Leasingobjektes einem Dritten überlassen darf (OLG Düsseldorf, NJW 1988, 1676; OLG Schleswig, SchlHA 1990, 55; AG Neuwied, DGVZ 1996, 142). Darüber h...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Zweck – Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Pfändung eines Anspruchs, der eine bewegliche körperliche Sache betrifft. Die Pfändung und Überweisung des Herausgabeanspruchs auf eine derartige Sache dient lediglich der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung in die Sache selbst, denn erst die Verwertung der Sache ermöglicht die Befriedigung des Anspruchs des Gläubigers (Abs. 2). Deshalb bezie...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Die Norm regelt die Zwangsvollstreckung, wenn der Schuldner nach den Vorschriften des materiellen Rechts zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verurteilt wurde. Das Verfahren dient dazu, die Auskunftspflicht zu erhärten, auch wenn sich der Schuldner strafbar macht (BGH, WM 1964, 795). Einem Gläubiger würde andernfalls die letzte Möglichkeit genommen, zu seinem...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Regelung ist ausschließlich bei beweglichen Sachen (§ 90 BGB i. V. m. § 865 ZPO), die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden, anzuwenden. Hierunter fallen auch Bauten, die von einem Mieter oder Pächter für die Dauer des Miet- oder Pachtverhältnisses errichtet worden sind. Diese stellen Scheinbestandteile i. S. v. § 95 BGB dar, die der Sachpfändung unterliegen (A...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Die Vorschrift regelt im Anschluss an die Bestimmungen über den Pfändungsumfang bei fortlaufenden Bezügen (§ 832 ZPO) sowie bei Arbeits- und Diensteinkommen (§ 833 ZPO) ausdrücklich den Umfang der Pfändung des Guthabens eines Kontos; sie vereinfacht die Formulierung von Pfändungsbeschlüssen (Musielak ZPO/Becker ZPO § 833a Rn. 1; kritisch zur Neuregelung: Bitter WM 2008...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Aufhebung eines Beschlusses, durch den der Anspruch des Schuldners gegen Drittschuldner gepfändet worden ist, sieht das Gesetz nicht ausdrücklich vor. Der Gläubiger kann allerdings auf die durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung erworbenen Rechte verzichten. Die Norm soll Beweisschwierigkeiten bei einem Verzicht vermeiden (BGH, NJW 2002, 1788 = ZVI 2002, 110 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz

Rz. 1 Da das Vollstreckungsgericht nicht befugt ist, im Teilungsverfahren materiell-rechtliche Erwägungen zu überprüfen, ist somit ein dem Teilungsplan widersprechender Gläubiger zur Verfolgung seines Rechts gezwungen. Hierzu hat er binnen einer Frist von einem Monat ab Beginn des Verhandlungstermins Klage (sog. Widerspruchsklage) vor dem Prozessgericht zu erheben, anderenfa...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Internationale Zuständigkeit

Rz. 16 Nach Abs. 2, 1. Alt. ist die deutsche internationale Zuständigkeit begründet, wenn der Vollstreckungsschuldner seinen Wohnsitz in der BRD hat. Soweit der Wohnsitz des Vollstreckungsschuldners im Ausland liegt, ist die zuständigkeitserweiternde Vorschrift des Abs. 2, 2. Alt. anzuwenden. Danach ist die internationale Zuständigkeit auch dann begründet, wenn der Drittschu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Entsprechende Anwendung der §§ 850 ff. ZPO

Rz. 24 Kein Arbeitseinkommen, sondern Sozialleistungsansprüche sind das Winter- und das Insolvenzausfallgeld. Ihre Pfändbarkeit richtet sich grundsätzlich nach den §§ 54, 55 SGB I. Für das Insolvenzausfallgeld allerdings gelten Besonderheiten (§§ 141a ff. AFG). Anspruch auf Insolvenzausfallgeld (als Ausgleich des ausgefallenen Arbeitsentgelts) haben Arbeitnehmer bei Zahlungs...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Ermittlung des Nettoeinkommens (Nr. 1)

Rz. 3 Die pfändbaren Teile des Arbeitseinkommens werden anhand des Nettolohnes ermittelt. Es ist danach nicht Aufgabe des Vollstreckungsgerichts, den pfändbaren Betrag selbst zu bestimmen. Diese Aufgabe wird gemäß § 850c Abs. 3 Satz 2 ZPO durch Bezugnahme auf die Tabelle im Anhang zu § 850c und die ergänzende Anwendung des § 850e dem Drittschuldner übertragen. Durch eine sol...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verbot der Überpfändung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 5 Die Pfändung im Rahmen der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen darf nach Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht weiter ausgedehnt werden, als es zur Befriedigung des Gläubigers und zur Deckung der Kosten der Zwangsvollstreckung erforderlich ist. Die Regelung stellt lediglich eine Ordnungsvorschrift dar, die keinen vermögensschützenden Inhalt besitzt (...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Fälle des Verteilungsverfahrens

Rz. 5 Die praktische Anwendbarkeit der Regelung erstreckt sich auf folgende Fälle: Sind mehrere Gläubiger an dem Erlös beteiligt, z. B. durch Anschluss- bzw. Doppelpfändung, oder verlangt ein rangschlechterer Gläubiger eine andere Verteilung, etwa weil er z. B. einen Arrest (§ 930 ZPO) oder eine Vorpfändung behauptet oder die Wirksamkeit der Pfändung bzw. der Vorpfändung eine...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Pfändungsfortwirkung bei Wiederbegründung des Arbeitsverhältnisses (Absatz 2)

Rz. 5 Abs. 2 bezweckt aus Gründen der Rechtssicherheit die Fortgeltung der Pfändung bei branchenüblichen, saisonbedingten Unterbrechungen, falls innerhalb eines Zeitraums von 9 Monaten ein neues Arbeitsverhältnis zwischen Drittschuldner und Schuldner begründet wird. Hier wird ein einheitliches Rechtverhältnis vermutet (BAG, NJW 1993, 2701 = ZIP 1993, 1103 = DB 1993, 1625 = N...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Kosten – Gebühren

Rz. 30 Da das Gericht nicht tätig wird, entstehen für die Vorpfändung keine Gerichtskosten. Auch das Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO ist gerichtsgebührenfrei. Für das Beschwerdeverfahren entsteht eine Gebühr nach Nr. 2121 KV GKG, für das Rechtsbeschwerdeverfahren nach Nr. 2124 KV GKG. Der Gerichtsvollzieher erhält für das Anfertigen einer Vorpfändung auf Antrag des Gläub...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Schenkung

Rz. 15 Der Rückgewähranspruch ist nur unter den Voraussetzungen des Abs. 2 der Pfändung nicht unterworfen (BGH, NJW 2007, 60 = WM 2007, 179 = BGHReport 2007, 91 = MDR 2007, 387). Ist der Rückgewähranspruch daher rechtshängig geworden, kann er gepfändet und kann gegen ihn aufgerechnet werden. Rz. 16 Ein weitergehendes Pfändungsverbot ergibt sich nicht aus § 851 Abs. 1 ZPO. Dab...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Vollstreckungsschuldner

Rz. 19 Wer Vollstreckungsschuldner im Sinne des Abs. 1 ist, beurteilt sich nach § 750 Abs. 1 ZPO. Danach kann die Zwangsvollstreckung nur gegen eine Person begonnen werden, die im Titel und in der Vollstreckungsklausel als Vollstreckungsschuldner bezeichnet ist. Das Erfordernis der eindeutigen Bezeichnung der Schuldner im Vollstreckungstitel oder in der Vollstreckungsklausel...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Pfändung der Auflassungsanwartschaft

Rz. 11 Der Anspruch des Schuldners auf eine Auflassungsanwartschaft, d. h. die tatsächliche Aussicht auf einen künftigen Rechtserwerb, ist gem. §§ 829, 857 Abs. 2 ZPO bereits vor Grundbucheintragung pfändbar und zwar gemeinsam in einem Beschluss mit der Pfändung des schuldrechtlichen Anspruchs auf Eigentumsverschaffung (OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1997, 1309). Voraussetzung is...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Empfänger von Abdrucken (Absatz 2)

Rz. 3 Die Vorschrift regelt materiell-rechtlich den Kreis der Bezugsberechtigten eines Antrags nach Abs. 1 (vgl. BGH, Vollstreckung effektiv 2015, 62 = DGVZ 2015, 81). Die erheblichen Beeinträchtigungen des Schuldners, die mit der Ausgabe solcher Abdrucke verbunden sind, werden durch eine Begrenzung des Bezieherkreises und durch die erweiterte Kontrollmöglichkeit nach Abs. 5...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.18.1 Isolierte Pfändung des Auszahlungsanspruchs der Kaufpreisforderung

Rz. 101a Der BGH (Vollstreckung effektiv 2017, 42 = DGVZ 2016, 253 = DNotZ 2016, 957 = Rpfleger 2017, 40) hat klargestellt, dass bei Abwicklung einer Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto, sich das mit der Pfändung des Kaufpreisanspruchs entstandene Pfandrecht auf den Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar erstreckt. Denn die mit der Pfändung des Hauptrechts ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.8 GmbH

Rz. 30 Für die Räumungsvollstreckung gegen eine GmbH ist auch ein Räumungstitel gegen den Geschäftsführer erforderlich, wenn dieser persönlichen Mitbesitz an der zu räumenden Gewerbefläche begründet hat (LG Köln, GuT 2008, 368). Rz. 31 Nicht höchstrichterlich entschieden ist der Fall, dass dem Gläubiger kurz vor Beginn der beabsichtigten Räumungsvollstreckung ein angeblicher ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Unterhaltsrenten aufgrund gesetzlicher Vorschrift (Nr. 2)

Rz. 10 Erfasst werden nach ihrem Zweck, aber auch nach ihrer geschichtlichen Entwicklung (dazu OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 498) – entgegen des Wortlauts der Norm (Unterhalts-"Renten") – generell Unterhalts-"Forderungen", die im Rahmen und aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung geschuldet werden und damit auch einmalig zu zahlende Unterhaltsbeträge (BGH, NJW 1997...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Normzweck/Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Erlass eines Haftbefehls dient als Form der Beugehaft (BVerfG NJW 1983, 559) zur Erzwingung eines vom Gesetz befohlenen Verhaltens und zwar der Durchsetzung der dem Schuldner obliegenden Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, die für sich gesehen eine unvertretbare Handlung (§ 888 ZPO) darstellt. Als Zwangsmittel soll die Erzwingungshaft ledigl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1 Diplomatische Vertretungen

Rz. 22 Die hoheitlichen Zwecken dienenden Forderungen ausländischer diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen und sonstiger exterritorialer Personen unterliegen nicht der Pfändung. Dies ist z. B. der Fall bei Forderungen aus einem laufenden Bankkonto einer Botschaft, das im Inland errichtet ist und zur Deckung der laufenden Kosten der Mission bestimmt ist. Das fo...mehr