Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Notveräußerung (§ 216 Abs. 4 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 216 Abs. 4 AO regelt das Recht der Notveräußerung sichergestellter Sachen schon vor ihrer Überführung in das Eigentum des Bundes. Die Betroffenen sollen dazu vorher gehört und über die Anordnung sowie Zeit und Ort der Veräußerung unterrichtet werden.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. EU-Beitreibungsgesetz

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gilt außer den völkerrechtlichen Abkommen seit dem 01.01.2012 das EU-Beitreibungsgesetz (EUBeitrG), das die EU-Beitreibungsrichtlinie in deutsches Recht umsetzt und das überholte EG-Beitreibungsgesetz ablöst (BeitrRUmsG v. 13.12.2011, BGBl I 2011, 2592). Das EU-BeitrG r...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Vorsätzliche Fristversäumnis

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wer eine Frist bewusst und gewollt verstreichen lässt (z. B. weil er den befristeten Rechtsbehelf für aussichtslos hält), handelt nicht unverschuldet. Ein eventueller Irrtum über den Beweggrund (das Motiv) für diese vorsätzliche Fristversäumnis ist unbeachtlich. Ein Rechtsirrtum kann für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 117a Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 §§ 117a und 117b AO setzen den Rahmenbeschluss 2006/960/JI über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ABl. L 386 vom 29.12.2006, 89, L 75 vom 15.03.2007, 26, im Folgenden RbDatA) vom 18.12.2006 in nationales Recht um. Dadurch soll...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Ursächlichkeit der Rechtsverletzung

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die mit der Revision gerügte Rechtsverletzung muss für das Urteil des FG ursächlich sein; dieses muss – sei es auch nur in einzelner Hinsicht – auf ihr beruhen. Der Rechtsstreit müsste also ohne den Fehler anders entschieden worden sein. Die Verletzung von Verfahrensvorschriften – zu denen auch das Vorliegen der Prozessvoraussetzungen g...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Einschränkung des Anwendungsbereichs der nationalen steuerrechtlichen Datenschutzvorschriften (§ 2a Abs. 3 AO)

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 2a Abs. 3 AO finden die datenschutzrechtlichen Vorschriften der AO und der Einzelsteuergesetze über die Verarbeitung personenbezogener Daten keine Anwendung, soweit das Recht der EU, insbesondere die DSGVO in der jeweils geltenden Fassung unmittelbar oder kraft der ausdrücklichen Anordnung in § 2a Abs. 5 AO entsprechend gilt. Die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Amtsermittlung (§ 160 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde hat nach § 160 Abs. 1 Satz 2 AO das Recht, aber nicht die Pflicht, eigene Ermittlungen anzustellen, um die behaupteten Verhältnisse festzustellen (BFH v. 01.04.2003, I R 28/02, BStBl II 2007, 855). Ermittelt sie, so gelten die allgemeinen Regeln der §§ 88ff. AO, die Mitwirkung des Stpfl. kann nach § 328ff. AO erzwungen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 23 Wahlausschuss

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 23 FGO bestimmt, dass bei jedem FG ein Wahlausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter zu bilden ist (§ 23 Abs. 1 FGO), und regelt die Zusammensetzung des Ausschusses (§ 23 Abs. 2 FGO) sowie die Beschlussfähigkeit (§ 23 Abs. 3 FGO). Politische Einflüsse auf die Wahl der ehrenamtlichen Richter kommen über die sieben Vertrauensleute un...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verlangen einer rechtswidrigen Tat

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verlangt ein Verwaltungsakt vom Adressaten die Begehung einer rechtswidrigen Tat, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht, so ist er ebenso ohne Weiteres nichtig (§ 125 Abs. 2 Nr. 3 AO). Voraussetzung für Nichtigkeit ist jedoch, dass eine Strafbarkeit nach inländischem Strafrecht vorliegt. Eine mögliche Strafbarkeit der von...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steuerverwaltungsakt ist die zentrale Handlungsform der Behörden im Steuerverwaltungsrecht. Er konkretisiert die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (s. § 37 AO). Er verschafft der Finanzbehörde einen vollstreckbaren Rechtstitel zur zwangsweisen Durchsetzung einer Handlung, Duldung oder Unterlassung (s. §§ 249 AO ff.). Die Finan...mehr

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AGS 10/2018, Bärmann, WEG – Kommentar zum Wohnungseigentumsgesetz

14. Aufl., 2018, Verlag C. H. Beck, München. LI, 1962 S., 149,00 EUR Der "große Bärmann" – seit vielen Jahren der Standardkommentar zum WEG – ist in der neu bearbeiteten 14. Aufl. 2018 erschienen. Die Neuauflage hat den Rechtsstand 1.6.2018 und berücksichtigt nicht nur zahlreiche, wichtige Entscheidungen der Instanzgerichte und des V. Zivilsenats des BGH, sondern auch Gesetzä...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Nachholung der Benennung und Änderung der Steuerfestsetzung

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Benennt der Stpfl. den Empfänger erst nach Bestandskraft des Steuerbescheids, handelt es sich weder um eine nachträglich bekannt gewordene Tatsache (Frotscher in Schwarz/Pahlke, § 160 AO Rz. 94; Rüsken in Klein, § 160 AO Rz. 31; a. A. Seer in Tipke/Kruse, § 160 AO Rz. 33), noch um ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Beweiserhebung im vorbereitenden Verfahren (§ 79 Abs. 3 FGO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 79 Abs. 3 Satz 1 FGO räumt dem im vorbereitenden Verfahren zuständigen Richter (s. Rz. 2) das Recht ein, einzelne (nicht alle!) Beweise zu erheben (s. § 81 FGO Rz. 4). Es ist daher unzulässig, die Beweiserhebung vollständig in das Verfahren nach § 79 Abs. 3 FGO zu verlagern (BFH v. 04.08.2015, IX B 95/15, BFH/NV 2015, 1436). Von der d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 301 Einstellung der Versteigerung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich §§ 818, 819 ZPO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 301 Abs. 1 AO geht davon aus, dass im Zuge der Versteigerung mehrerer gepfändeter Sachen des Vollstreckungsschuldners der erzielte Erlös schon vor restloser Versteigerung aller Sachen zur Deckung der beizutreibenden Beträge einschließlich der Kos...mehr

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zfs 10/2018, Materiell-rech... / 3 Anmerkung:

In seinem Urteil stellt der BGH die Möglichkeiten zusammen, auf welche Weise der ASt. seine ihm im selbstständigen Beweisverfahren angefallenen Kosten, zu denen neben den eigenen Anwaltskosten auch die Vergütung des gerichtlich bestellten Sachverständigen und die gerichtliche Verfahrensgebühr gehören, von dem AG nach materiellem Recht erstattet verlangen kann. Im Fall des BG...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Gaede, Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 I 1 EMRK in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, wistra 2004, 166; Meyer I., Erledigung von Steuerstrafverfahren außerhalb der Hauptverhandlung, DStR 2005, 1477; Krehl/Eidam, Die überlange Dauer von Strafverfahren, NStZ 2006, 1; Richter, Geplante Steuerhinterziehung und ihre effiziente Bestrafung, RWI: Materialien, He...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Nichtberücksichtigung steuererhöhender Besteuerungsgrundlagen (§ 163 Satz 1 2. Alt. AO)

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einzelne Besteuerungsgrundlagen, die die Steuern erhöhen, können bei der Festsetzung der Steuern unberücksichtigt bleiben. Das gilt auch für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung von Steuermessbeträgen. Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Besteuerungsgrundlagen sind – abweichend von §§ 179ff....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Keine Aufrechnung mit verjährten Ansprüchen (§ 226 Abs. 2 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 226 Abs. 2 AO kann mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis nicht aufgerechnet werden, wenn sie durch Verjährung oder Ablauf einer Ausschlussfrist erloschen sind. Die Abweichung von § 215 BGB ist dadurch bedingt, dass die Verjährung im Steuerrecht im Unterschied zum bürgerlichen Recht Erlöschenswirkung hat (§§ 214 BGB, 47 AO).mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Die Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft umschreibt lediglich den Erwerbsvorgang. Allerdings ist auch die Änderung (der Beteiligungshöhe) und die Aufgabe des Anteils anzeigepflichtig (Art. 2 des UntStFG v. 20.12.2001). Ob es sich um eine Personengesellschaft handelt, ist nicht nach ausländischem Recht zu beurteilen, s...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Verträge mit anderen Staaten i. S. des Art. 59 Abs. 2 GG

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verträge mit anderen Staaten i. S. des Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG sind völkerrechtliche Verträge, in denen die politischen Beziehungen des Bundes geregelt werden oder die sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung (in Abgrenzung zur Bundesverwaltung) beziehen. Sie bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgeset...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verbindungsgebot

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach der als Ordnungsvorschrift einzustufenden Regelung in § 152 Abs. 3 AO ist der Verspätungszuschlag regelmäßig "mit der Steuer" festzusetzen, d. h. in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Steuerfestsetzung, nicht unbedingt auf demselben Schriftstück (s. BFH v. 11.06.1997, X R 14/95, BStBl II 1997, 642). Ein zeitlicher Zusam...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Gewohnheitsrecht

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gewohnheitsrecht ist auch eine Rechtsquelle und entsteht, wenn bestimmte ungeschriebene Regeln über einen längeren Zeitraum befolgt werden (consuetudo) und nach der allgemeinen Überzeugung der nach Sachkunde und Interesse zu bestimmenden beteiligten Kreise als verbindliches Recht betrachtet werden (communis opinio iuris; z. B. BVerfG v....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

App, Mitteilung der Entscheidungsunterlagen im Beschwerdeverfahren gegen Maßnahmen der Finanzbehörden im Erhebungs- und im Vollstreckungsverfahren, DStZ 1987, 96; Carl, Das rechtliche Gehör im Besteuerungsverfahren, StW 1996, 417; Dißars, Das Recht auf Akteneinsicht der Beteiligten im Steuerrecht, NJW 1997, 481; Durst, Akteneinsicht im Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren, PS...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich muss vor Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO) ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchsverfahren) durchgeführt werden (§ 44 Abs. 1 FGO). § 45 FGO begründet eine Ausnahme vom Vorliegen dieser Sachentscheidungsvoraussetzung (s. § 44 FGO Rz. 1 f.; s. Vor FGO Rz. 30). Die Sprung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Nachschau bei der Bundeswehr (§ 210 Abs. 5 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Nachschau in einem Dienstgebäude der Bundeswehr o. Ä. wird auf Ersuchen der Finanzbehörde durch die vorgesetzte Dienststelle der Bundeswehr durchgeführt. Die Finanzbehörde hat ein Recht, daran mitzuwirken. Wird die Nachschau in Räumen durchgeführt, in denen keine Soldaten wohnen, ist ein Ersuchen i. S. des § 210 Abs. 5 Satz 1 AO nich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gegenstand der Anzeigepflichten

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 138 Abs. 1 AO ist die Eröffnung, die Aufgabe und die Verlegung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, eines Gewerbebetriebs oder einer Betriebsstätte oder einer freiberuflichen Tätigkeit anzuzeigen. Ob eine der genannten Erwerbstätigkeiten vorliegt, richtet sich nach materiellem Recht (§§ 13, 15, 18 EStG), ob eine Betriebst...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Bindung an die rechtliche Beurteilung des BFH

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bindung des FG an die rechtliche Beurteilung der Sache durch den BFH (§ 126 Abs. 5 FGO) soll ausschließen, dass es zu einem Hin- und Her zwischen den Instanzen kommt. Zudem wird dadurch die Funktion des Rechtsmittelgerichts gestärkt, für die einheitliche Rechtsanwendung zu sorgen. Die Bindungswirkung dient auch dem Interesse des Ind...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Regelung durch Bundesrecht

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz für Steuern aus Art. 105 Abs. 1 und Abs. 2 GG. Die AO gilt nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AO, die aufgrund dieser Zuständigkeit erlassen wurden. Für die Anwendbarkeit der AO kommt es indessen nicht darauf an, dass die Kompetenzregelung eingehalten wurde, sondern auf den tatsächlichen Erlass durch den Bund...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beschwerdebefugnis

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Einlegung der Beschwerde ist befugt, wer von der Entscheidung des FG, des Vorsitzenden oder des Berichterstatters betroffen ist ( § 128 Abs. 1 FGO). Das gilt, wenn die Entscheidung aus einem anhängigen Klageverfahren erwächst, regelmäßig für die gem. § 57 FGO an diesem Verfahren Beteiligten, sofern sie beschwert sind (s. Vor §§ 115 bi...mehr

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AGS 10/2018, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

Der gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Erinnerung) ist nach §§ 165, 151 VwGO zulässig, jedoch unbegründet. Gem. § 165 S. 1, § 151 S. 1 VwGO entscheidet über Erinnerungen das Gericht, dessen Urkundsbeamter gem. § 164 VwGO die Kosten festzusetzen hat. Nachdem die der Kostenfe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Sonst zur Wahrnehmung bestellt (§ 7 Nr. 3 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Amtsträger sind im Übrigen Personen, die nach deutschem Recht sonst dazu bestellt sind, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Hierunter fallen insbes. alle mit hoheitlichen Tätigkeiten betrauten Angestellten und Arbeiter der Behörden oder so...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bis zur Einführung der verbindlichen Auskunft nach Abs. 2 hatte es neben dem allgemein anerkannten Recht der Finanzbehörde, im Einzelfall Beratung und Auskünfte im Rahmen des § 89 Abs. 1 AO zu erteilen, nur einige gesetzliche Regelungen zur Auskunftserteilung durch die Finanzbehörden gegeben. Zu nennen sind die Zolltarifauskunft nach Art...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Joecks, Die Stellung der Kreditwirtschaft im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren, WM Beilage 1/98 zu Heft 20, 1998; Dittges/Grass, EG-Rechtswidrigkeit der Fahndungswelle bei deutschen Banken, BB 1998, 1390; Dörn, Vernichtung beschlagnahmter Beweisunterlagen bei fehlender Rückgabemöglichkeit, wistra 1999, 175; Kunz, Durchsuchung und Beschlagnahme im Steuerstrafverfahren,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unterlassene bzw. verspätete Steuerfestsetzung oder -entrichtung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis muss nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder entrichtet worden sein. Die Gesetzesfassung berücksichtigt, dass im Regelfall bei einer unterbliebenen Festsetzung keine Fälligkeit eintritt (s. § 220 Abs. 2 AO) und deshalb die Entrichtung insoweit zu Recht unterbleibt. In diesem Fall ist der ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Haftungsumfang

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Haftung beschränkt sich dem Umfang nach auf den Betrag, der infolge der Pflichtverletzung, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der anteilmäßigen Befriedigung, rückständig geblieben ist. Auch die Nichtfestsetzung einer Steuer begründet die Haftung nur in dem Umfang, in dem sie letztendlich pflichtwidrig nicht getilgt wurde (s. Rz....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Beamte oder Richter (§ 7 Nr. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Amtsträger ist jeder Beamte oder Richter nach deutschem Recht, ohne dass es auf die beamten- oder richterrechtliche Art der Anstellung (Probe, Widerruf, Lebenszeit) ankommt; bei unwirksamer Berufung kann § 7 Nr. 3 AO Anwendung finden (Wünsch in Koenig, § 7 AO Rz. 6). Dazu zählen auch ehrenamtliche Richter. Es ist dabei bedeutungslos, wel...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Bedarf für gesetzliche Neuregelung (§ 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2a AO)

Tz. 11a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch aufgrund einer Entscheidung des EuGH kann sich ergeben, dass eine gesetzliche Neuregelung notwendig wird. Anders als in § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO wird nicht verlangt, dass der Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtet wird. Voraussetzung ist, dass eine entsprechende Entscheidung des EuGH bereits vorliegt und die gesetzliche Neur...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Ablehnungsgründe

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beteiligten können nach § 96 Abs. 2 Satz 1 AO einen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen, wenn entweder ein Grund vorliegt, der Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen rechtfertigen kann oder wenn von der Tätigkeit des Sachverständigen die Verletzung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses oder S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Der Haftungsanspruch

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Haftungsanspruch ist der unter besonderen tatbestandsmäßigen Voraussetzungen (s. § 38 AO) entstehende auf Zahlung gerichtete Anspruch gegen andere als diejenigen, die an dem entsprechenden Steuerschuldverhältnis als Steuerschuldner beteiligt sind. Die Einzelregelungen sind den Vorschriften der AO (z. B. §§ 69ff. AO), den übrigen Steu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 395 Akteneinsicht der Finanzbehörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einsicht der Finanzbehörde in die Akten der Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei), ist im Interesse der Erhebung der verkürzten Steuern geboten, auch wenn die Akten bereits dem Gericht vorliegen. Die Finanzbehörde muss in der Lage sein, sich über die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft möglichst früh zu unterr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff des ständigen Vertreters ist in § 13 AO gesondert geregelt und unabhängig von § 12 AO auszulegen. Insoweit kommt dem ständigen Vertreter eine vergleichbare Funktion zu wie einer Betriebstätte. Maßgeblich für das Vorliegen einer Betriebstätte ist jedoch ausschließlich § 12 AO. Im deutschen innerstaatlichen Recht begründet ein ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 79b FGO ist eine Präklusionsvorschrift, die dem Gericht die Möglichkeit gibt, Erklärungen und Beweismittel, die zu spät vorgebracht werden, bei seiner Entscheidung unberücksichtigt zu lassen. Anders als in § 364b AO sind die Fristen jedoch nicht als echte Ausschlussfristen konzipiert, sondern dem Gericht ist bei Vorliegen der Präklusio...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Erstattung des Gutachtens

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Gutachten ist aufgrund des von der Finanzbehörde mitgeteilten Sachverhalts unter Berücksichtigung des Gutachtenauftrags zu erstatten. Der Sachverständige ist grundsätzlich nicht zu eigenen Sachverhaltsermittlung befugt. Oft kann es jedoch sachgerecht sein, wenn die Finanzbehörde dem Gutachter auch mit Sachermittlungsbefugnissen auss...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Inanspruchnahme des Haftenden

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen der Inanspruchnahme des Haftenden durch Haftungsbescheid und Zahlungsaufforderung s. §§ 191 und 219 AO. Neben dem Haftungsschuldner kann selbstverständlich der Steuerschuldner weiter in Anspruch genommen werden, auch wenn diesem selbst nicht der Vorwurf der Steuerstraftat gemacht werden kann. Weder der Steuerschuldner, noch der Rü...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 253 Vollstreckungsschuldner

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt klar, wer verfahrensrechtlich als Vollstreckungsschuldner anzusehen ist und daher die diesem nach den die Vollstreckung regelnden Bestimmungen der AO auferlegten Pflichten zu erfüllen hat. Desgleichen stehen ihm die gegen die einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen zulässigen Abwehrmöglichkeiten offen. Ob derjenige, gegen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Aufrechnung versteht man die wechselseitige Tilgung zweier sich gegenüberstehender Forderungen durch Verrechnung. Sie ist eine Leistung, die die Erfüllung durch Zahlung ersetzt und wie diese das Erlöschen der gegenseitigen Forderungen bewirkt (§ 47 AO). Für die Aufrechnung gelten die Vorschriften des BGB (§§ 387ff. BGB) ergänzt um ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Aufhebung und Änderung

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steuerbescheid "darf" aufgehoben oder geändert werden. Die Finanzbehörde hat nach pflichtgemäßen Ermessen (§ 5 AO) zu handeln (z. B. BFH v. 28.04.1998, IX R 49/96, BStBl II 1998, 458; FG Köln v. 29.01.2014, 7 K 2316/13, EFG 2014, 1061 m. w. N.). Wegen des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist der Er...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Unmittelbarer Datenzugriff

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde hat das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem des Stpfl. oder des von ihm mit der Buchführung/Aufzeichnung Beauftragten zur Prüfung zu nutzen (der in BMF v. 16.07.2001, IV D 2 – S 0316–136/01, BStBl I 2001, 415 verwendete Begriff "Nur-Lese-Zugriff" greift insoweit zu kurz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung und Inhalt der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie im Steuerermittlungsverfahren der Finanzbehörden und entsprechend dem zwingenden Charakter der dem öffentlichen Recht zugehörigen Steueransprüche, der den Beteiligten die Verfügung über das Steuerschuldverhältnis entzieht, gilt auch im finanzgerichtlichen Verfahren der Grundsatz der amtlichen Ermittlung der für die Entscheidung maßge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Mehrfache Abtretung usw.

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei mehrfacher Abtretung oder Verpfändung gilt das Prioritätsprinzip. Es kommt darauf an, welche Abtretung durch Anzeige zuerst wirksam geworden ist, bzw. wessen Pfandrecht zuerstangezeigt worden ist. Durch die Abtretung scheidet der Zedent aus der Gläubigerstellung aus. Spätere Abtretungen, Pfändungen oder Verpfändungen gehen ins Leere...mehr