Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 1. Bei der Fortsetzungsklausel

Rz. 27 Wird bei dem Tod eines Gesellschafters eine Personengesellschaft aufgrund einer Fortsetzungsklausel oder kraft Gesetzes unter den Überlebenden fortgesetzt, so stellt sich die Frage, ob der Gesellschaftsanteil bzw. der Abfindungsanspruch des Erblassers Nachlassbestandteil wird und wie der Wert des Anteils zu bemessen ist. Rz. 28 Nach § 738 Abs. 1 S. 2 Fall 3 BGB steht d...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / I. Ziel der Erbteilungsklage

Rz. 14 Das Ziel der Erbteilungsklage ist die vollständige Überführung des gesamthänderisch gebundenen Miteigentums (§§ 2033 Abs. 2, 2040 BGB) in das Einzeleigentum der jeweiligen Miterben. Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, wird der Nachlass (zunächst) gemeinschaftliches Vermögen der Erben, § 2032 Abs. 1 BGB. Da dies nicht aufgrund eigener Willensentscheidung der e...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Das Sonderkündigungsrecht des volljährig Gewordenen – die Idee des "Neustarts bei null"

Rz. 380 Ist der Minderjährige Mitglied einer Erbengemeinschaft, Inhaber eines Handelsgeschäfts oder unbeschränkt haftender Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft, OHG oder KG, so wird die Anordnung der Haftungsbeschränkung nach § 1629a Abs. 1 BGB um das in § 723 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BGB ausdrücklich niedergelegte Recht ergänzt, die Position im Geschäftsleben mit Eintritt der Vol...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / IV. Gerichtsstand

Rz. 29 Gerichtsstand ist zunächst der allgemeine Gerichtsstand des Beklagten. Weiter kann der besondere Gerichtsstand des § 27 ZPO gewählt werden. Nach § 27 Abs. 1 ZPO besteht die Möglichkeit, die Klage vor dem Gericht zu erheben, bei dem der Erblasser zur Zeit seines Todes den allgemeinen Gerichtsstand gehabt hat. Der besondere Gerichtsstand des § 27 ZPO bietet sich insbeson...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / C. Mutterschaft

Rz. 31 Seit dem 1.7.1998 kennt das BGB eine Definition der Mutterschaft: "Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat", § 1591 BGB n.F. Maßgebend ist also der Vorgang der Geburt. Es kommt nicht auf die genetische Abstammung an, beispielsweise auf die Herkunft der befruchteten Eizelle. Eine Anfechtung der Mutterschaft ist ausgeschlossen. Rz. 32 Die Befruchtungstechnol...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / a) Europäische Erbrechtsverordnung

Rz. 270 Die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses vom 4.7.2012 ( EuErbVO) wurde am 27.7.2012 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Beim gemeinschaftlichen Testament

Rz. 621 § 2287 BGB findet zum Schutz der Schlusserben auch bei bindend gewordenen gemeinschaftlichen Testamenten Anwendung.[675] Hat der Erblasser lebzeitig Schenkungen getätigt und liegen die Voraussetzungen des § 2287 BGB vor, dann kann der Schlusserbe die Schenkungsgegenstände herausverlangen. Das Recht entsteht allerdings gemäß § 2287 BGB erst mit dem Tod des Erblassers,...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 4. Verfassungsrechtliche Aspekte

Rz. 82 Das Zuwendungsverbot greift in die durch Art. 14 GG geschützte Testierfreiheit ein. Ein bestimmendes Element der Erbrechtsgarantie ist die Testierfreiheit. Sie dient ebenso wie das Eigentumsgrundrecht und der in Art. 2 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Privatautonomie der Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben.[109] Die Testierfreiheit als Bestandteil der Erbre...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Allgemeines

Rz. 126 Gem. § 857 BGB geht auch der Besitz als die tatsächliche Sachherrschaft auf den Erben über. Weil er eine rein faktische Position darstellt, wäre er vom universalen Rechtsübergang des § 1922 BGB nicht erfasst.[151] Die Folge wäre, dass diejenigen Gegenstände, die der Erblasser in Besitz hatte, besitzlos würden und deshalb nicht vor verbotener Eigenmacht geschützt wäre...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / II. Die Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten im Überblick

Rz. 125 Zwei förmliche Verfahren stellt das Gesetz zur Verfügung: (siehe hierzu Rdn 132 ff., Rdn 162 ff.). Rz. 126 Darüber hinaus ist in zwei Fällen eine Haftungsbeschränkung auch ohne die Durchführung eines förmlichen Verfahrens zulässig, indem das Gesetz ausnahmsweise ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Grenzen der Vollmacht

Rz. 190 Die vom Erblasser erteilte transmortale oder postmortale Vollmacht kann von jedem Erben, auch während einer bestehenden Erbengemeinschaft und trotz angeordneter Testamentsvollstreckung, jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf der Vollmacht kann nur durch entsprechende erbrechtliche Strafklauseln und Auflagen oder durch die Erteilung einer unwiderruflichen Vollmacht ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Pflicht des Testamentsvollstreckers zur Auseinandersetzung

Rz. 552 Der Testamentsvollstrecker (TV) hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, unter den Miterben die Auseinandersetzung des Nachlasses "nach Maßgabe der §§ 2042 bis 2057a BGB zu bewirken, falls der Erblasser nichts anderes bestimmt hat (§ 2204 BGB)." Kommt der TV dieser Pflicht nicht nach, so kann er von den Erben dazu verklagt werden.[568] Die Auseinandersetzung...mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / a) Ausländischer Erbschein/Europäisches Nachlasszeugnis

Rz. 10 Ausländische Erbscheine haben häufig nur eine Beweiswirkung, nicht jedoch die Legitimationswirkung und Vermutungswirkung des § 2365 BGB;[13] sie können nach § 109 Abs. 1 FamFG anerkannt werden. Darüber entscheidet das Registergericht im Amtsverfahren des § 26 FamFG. Auf der Grundlage des ausländischen Erbscheins kann aber auch das deutsche Nachlassgericht einen Fremdr...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / III. Überleitung des Ausschlagungsrechts

Rz. 327 Im Weiteren hat sich die Frage gestellt, ob das Ausschlagungsrecht des behinderten Kindes nach § 2306 Abs. 1 BGB auf den Sozialhilfeträger übergeleitet werden kann. Dies wird nach einhelliger und überzeugender Auffassung[348] verneint. Bei dem Ausschlagungsrecht nach § 2306 Abs. 1 BGB handelt es sich, unabhängig vom Entstehen eines Pflichtteilsanspruchs, um ein höchs...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 2. Unmögliches oder ungesetzliches Vermächtnis

Rz. 12 Ein Vermächtnis über einen Gegenstand, der zur Zeit des Erbfalls nicht mehr zum Nachlass gehört, ist grundsätzlich unwirksam (§ 2169 Abs. 1 BGB). Nur wenn der Gegenstand unabhängig von seiner Zugehörigkeit zum Nachlass vermacht ist, ist das Vermächtnis ausnahmsweise wirksam und hat der Beschwerte den Gegenstand zu verschaffen (Verschaffungsvermächtnis, § 2170 BGB). § ...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / III. Letztwillige Verfügung

Rz. 93 Anordnungen für die Bestattung selbst gehören nicht in eine letztwillige Verfügung. Diese wird grundsätzlich erst nach der Bestattung gelesen und oft erst noch viel später vom Nachlassgericht eröffnet. In eine letztwillige Verfügung können und sollten besondere Kostenregelungen aufgenommen werden, wenn der Erblasser die Erben beispielsweise verpflichten möchte, die Kos...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / 1. Ausdrückliche Bestimmung durch den Erblasser

Rz. 12 Wie beim Erbrecht kann der Erblasser über das Recht verfügen, es also einer bestimmten Person zuordnen.[6] Da es keine Formvorschriften gibt, ist dies formfrei möglich. Nach hier vertretener Ansicht kommt es weder auf die Geschäfts- noch auf die Testierfreiheit an. Ähnlich der Einwilligungsfähigkeit ist beim Betroffenen nur auf das Bewusstsein und das Verständnis hins...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 6. Versteigerung unter den Miterben, § 753 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 260 In drei Fällen kann die Veräußerung eines Nachlassgegenstandes unstatthaft sein, nämlich wennmehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / I. Vorrang staatsvertraglicher Regelungen

Rz. 3 Welches Erbrecht zur Anwendung gelangt, bestimmt sich anhand der Kollisionsnormen. Diese sind für Deutschland nunmehr in der EuErbVO geregelt, soweit der Erbfall nach dem 17.8.2015 lag. Für alle Erbfälle vor dem 17.8.2015 finden die Regelungen des EGBGB, insbesondere in den Art. 3, 3a, 25 a.F. und 26 a.F. EGBGB Anwendung. Unabhängig von diesen Regelungen des internatio...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 9. OLG Stuttgart, Beschl. v. 27.6.2011: Einsichtsrecht in Nachlassakten zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Nichtehelichen-Erbrecht

Rz. 247 OLG Stuttgart: Zitat "Das auf § 13 Abs. 2 FamFG gestützte Gesuch auf Akteneinsicht in einer Nachlasssache erfordert die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses, das sich nicht auf ein bereits vorhandenes Recht stützen muss, sondern schon dann vorliegt, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Aktenkenntnis beeinflusst sein kann – wie bspw. bei d...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / Literaturtipps

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 4. Sachmängelhaftung beim Vermächtnis

Rz. 19 Das Vermächtnisrecht unterscheidet eine Haftung für Rechtsmängel (§ 2182 BGB) und eine solche für Sachmängel (§ 2183 BGB). Die Sachmängelhaftung des Vermächtnisrechts differenziert nach Bei einem Stückvermächtnis haftet der Beschwerte nicht für etwaige Sachmängel. Die Sache wird in dem Zustand geschuldet wie sie ist. Dies gilt a...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / 2. Anwendbarkeit des § 1371 BGB bei Auslandsbezug

Rz. 106 Es erscheint angebracht, deutsches Güterstatut und ausländisches Erbstatut als kombinationsfähig anzusehen und, soweit erforderlich, einer "anpassenden Reduktion" zu unterziehen.[225] Dies erhöht also den Erbteil des Ehegatten (pauschalierter Zugewinnausgleich) trotz des Umstandes, dass der § 1371 BGB derzeit noch als reine güterrechtliche Norm zu qualifizieren ist[2...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / C. Verhältnis zwischen Erbenfeststellungsklage und Erbunwürdigkeitsklage

Rz. 18 Dazu das OLG Rostock:[19] Zitat "Aussetzung des Erbenfeststellungsverfahrens bei anhängiger Erbunwürdigkeitsklage" § 21 FamFG begründet für das entscheidende Gericht ein Recht, das Verfahren nach pflichtgemäßem Ermessen auszusetzen, jedoch keine Aussetzungspflicht. Eine Erbunwürdigkeitsklage kann bei pflichtgemäßer Ermessensausübung nur dann die Aussetzung des Verfahrens...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.4 Gerichtsstandsvereinbarung, Art. 7 EuGüVO/EuPartVO

Liegt keine gerichtliche Zuständigkeit nach den Art. 4, 5 EuGüVO bzw. Art. 4, 5 EuPartVOvor, können die Parteien mittels formgebundener Gerichtsstandsvereinbarung einen ausschließlichen Gerichtsstand wählen. Dabei ist der Kreis der wählbaren Gerichte eingeschränkt auf, das nach Art. 22 EuGüVO bzw. Art. 22 EuPartVO oder das nach Art. 26 Abs. 1 lit. a,b EuGüVO bzw. Art. 26 Abs. ...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 6. Wegfall bzw. Störung der Geschäftsgrundlage

Rz. 23 Die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage und damit auch § 313 BGB ("Störung der Geschäftsgrundlage") finden grundsätzlich auf das Vermächtnisrecht keine Anwendung, vielmehr sind die Grundsätze über die (hypothetische) Auslegung von Verfügungen von Todes wegen heranzuziehen.[19] Allerdings dürfte für den Fall eines ergebnislosen Auslegungsversuchs doch in let...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / bb) Gebrauchsvorteile

Rz. 56 Zum Gebrauch der Nachlassgegenstände ist jeder Miterbe insoweit befugt, als er dadurch die anderen Miterben nicht in ihrem Recht auf Mitgebrauch beeinträchtigt (§§ 2038 Abs. 2, 743 Abs. 2 BGB). In der Praxis regeln die Miterben den Gebrauch regelmäßig durch ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung. Solche Vereinbarungen entsprechen grundsätzlich einer ordnungsmäßige...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Rechtsprechung bundesdeutscher Gerichte nach dem Urteil des EGMR vom 28.5.2009

Rz. 231 Da Entscheidungen des EGMR keine unmittelbar bindende Wirkung für bundesdeutsche Gerichte haben und das Urteil des EGMR nur inter partes wirkt, musste nunmehr in verschiedenen gerichtlichen Verfahren geklärt werden, auf welche Weise das Urteil des EGMR umzusetzen sei.[215] Die Gerichte (OLG Stuttgart;[216] Kammergericht;[217] Hanseatisches OLG Hamburg;[218] OLG Köln;[...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / I. Die Aufstellung des Teilungsplans durch das Schiedsgericht

Rz. 63 Einem Schiedsgericht kann durch Schiedsvertrag oder Schiedsverfügung die Auseinandersetzung eines Nachlasses übertragen werden.[92] Von besonderer Bedeutung ist hier, dass dem Schiedsgericht gem. § 1051 Abs. 3 ZPO vom Erblasser durch Schiedsverfügung gem. § 1066 ZPO oder aber durch Schiedsvereinbarung unter den Miterben die Befugnis zu einer Entscheidung nach Billigke...mehr

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§ 14 Der nichteheliche Lebe... / B. Die Verfügung zugunsten des nichtehelichen Lebenspartners

Rz. 2 Ein Erbrecht für den nichtehelichen Partner kann nach deutschem Recht nur im Wege einer letztwilligen Verfügung geschaffen werden. Hierbei kommt nur ein einseitiges Testament oder aber ein Erbvertrag in Betracht. Ein gemeinschaftliches Testament ist nur unter Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern möglich. Falls trotzdem ein gemeinschaftliches Testament errichtet ...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / aa) Übergangsregelungen

Rz. 292 Für Erbfälle ab dem 17.8.2015 ist die Erbrechtsverordnung zur Bestimmung des Erbstatuts heranzuziehen, Art. 83 Abs. 1 EuErbVO. Hat der Erblasser bereits im Zeitraum ab Inkrafttreten der Verordnung am 16.8.2012 bis zum Ablauf des 16.8.2015 in einer letztwilligen Verfügung eine Rechtswahl getroffen, bleibt sie nach Art. 83 Abs. 2 EuErbVO wirksam, wenn die Voraussetzunge...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Nichteheliche Kinder

Rz. 213 Für nichteheliche Kinder gilt seit 1.4.1998 neues Recht: Sie haben volles Erbrecht an Vater und Mutter. Mit der Kindschaftsrechtsreform zum 1.7.1998 hat das BGB die sprachliche Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern aufgegeben. Es kommt jetzt lediglich darauf an, ob die Eltern eines Kindes miteinander verheiratet sind oder nicht. Das BGB folgt de...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / aa) Jederzeitige Fälligkeit

Rz. 267 Nach den gesetzlichen Vorschriften – also ohne entsprechende letztwillige Anordnungen des Erblassers oder Vereinbarungen unter den Erben – kann die Aufhebung der Gemeinschaft grundsätzlich jederzeit verlangt werden. Bewusst wurde keine Bestimmung aufgenommen, wonach die Aufhebung nicht zur Unzeit verlangt werden dürfe.[287] Im Gesetzgebungsverfahren hielt man es für ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / cc) Herausgabe des Nachlasses zum Zwecke der Zwangsvollstreckung

Rz. 268 Nach Erhebung der Dürftigkeitseinrede muss der Erbe den Nachlass an den Gläubiger herausgeben zur Befriedigung im Wege der Zwangsvollstreckung. Deshalb ist der Erbe, sobald sich die Dürftigkeit des Nachlasses abzeichnet, gut beraten, frühzeitig eine tatsächliche Trennung des Nachlasses – bspw. durch Lagerung in einem gesonderten Raum – herbeizuführen, damit er dem Gl...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Form und Inhalt

Rz. 615 Die Rechtswahl ist grundsätzlich ausdrücklich vorzunehmen, Art. 22 Abs. 2 EuErbVO. Eine stillschweigende Rechtswahl ist zwar möglich, allerdings nicht empfehlenswert, da im Einzelfall geurteilt werden muss und die Kriterien unklar sind. Sie kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Zu beachten ist jedoch, dass ein Widerruf dazu führt, dass in diesem Fall wieder...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / IV. Sicherung eines aufschiebend bedingten Vermächtnisses

Rz. 113 Steht dem Mandanten ein aufschiebend bedingter Vermächtnisanspruch hinsichtlich der Übereignung eines Grundstücks zu, ist der Anwalt nach Ansicht des OLG Hamm[124] verpflichtet zu prüfen, ob die Vermächtnisanwartschaft durch eine einstweilige Verfügung mittels einer Vormerkung im Grundbuch gesichert werden kann. Mindestens wenn die Möglichkeit des Verlustes der wirts...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 5. Betreuung und Erbfall

Rz. 27 Erben eines betreuten Erblassers haben nach dessen Tod gegen den Betreuer einen Anspruch auf Rechnungslegung (§§ 1908i, 1892 BGB). Diese Verpflichtung kann der Betreuer dadurch erfüllen, indem er Bezug nimmt auf den Vorgaben der §§ 1908i, 1840 BGB genügende Jahresabrechnungen und diese den Erben in Kopie überlässt.[40] Rz. 28 Eine Pflicht zur Schlussrechnung trifft auc...mehr

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§ 34 Bestattungsrecht im er... / Literaturtipps

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (1) Prüfungspflicht des Versteigerungsgerichts

Rz. 279 Ein formaler Nachweis des Auseinandersetzungsanspruchs durch Vorlage eines Vollstreckungstitels ist gem. § 181 Abs. 1 ZVG entbehrlich, das Gericht hat jedoch zu prüfen, ob die Teilungsversteigerung von Grundstücken der in Rede stehenden Gemeinschaftsart grundsätzlich zulässig ist. Dies folgt aus § 28 ZVG: Wird dem Gericht ein aus dem Grundbuch ersichtliches Recht bek...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / B. Zur Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts

Rz. 4 Mit zwei Beschlüssen vom 19.4.2005[1] hat das Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts für das Pflichtteilsrecht von Kindern des Erblassers bejaht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergänzt die in Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG verfassungsrechtlich verankerte Erbrechtsgarantie die Eigentumsgarantie und bild...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 6. Formulierungsbeispiel: Isolierter Auskunftsantrag gegen Erbschaftsbesitzer

Rz. 176 Formulierungsbeispiel: Isolierter Auskunftsantrag gegen Erbschaftsbesitzer An das Landgericht (…) Klage der (…) – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: (…) gegen (…) – Beklagter – wegen Auskunft Vorläufiger Streitwert: (…) EUR Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage gegen den Beklagten und werde in dem zu bestimmenden Termin beantragen, für Recht zu erkennen:mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / qq) Zuschlag

Rz. 332 & Zuschlagsbeschluss Die Entscheidung über den Zuschlag ergeht nach Anhörung aller Beteiligten durch Beschluss. Er ist dem Meistbietenden zu erteilen, wenn das geringste Gebot erreicht ist (§ 81 ZVG). Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann er versagt werden (§§ 33, 83, 85a ZVG). Die Zuschlagsversagungsgründe können in zwei Gruppen eingeteilt werden:mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 2. Die Sachmängelhaftung

Rz. 466 Der Verkäufer haftet nach § 2376 Abs. 2 BGB nicht für Sachmängel einer zur Erbschaft gehörenden Sache.mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (b) Rechtswirkungen

Rz. 195 Da der Nießbrauch an einem Unternehmen gleichzeitig ein Nießbrauch an den dazugehörenden Sachen und Rechten ist, gelten die Vorschriften der §§ 1030 bis 1084 BGB. Sollte das Unternehmen jedoch das gesamte Vermögen des Nießbrauchsbestellers darstellen, so wären auch die Vorschriften über den Vermögensnießbrauch anzuwenden (§§ 1085 bis 1089 BGB). (aa) Umlaufvermögen des...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (1) Begriff

Rz. 326 Dem ZVG liegt der Grundsatz zugrunde, dass der Zuschlag an den Ersteher nur erteilt werden darf, wenn alle im Grundbuch eingetragenen Rechte, die dem das Versteigerungsverfahren betreibenden Gläubiger im Rang vorgehen, gedeckt sind (Deckungsgrundsatz). Sie dürfen durch eine Versteigerung, die sie nicht selbst in die Wege geleitet haben, keinen Rechtsverlust erleiden,...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / b) Beschwerdebefugnis

Rz. 190 Nach § 59 Abs. 1 FamFG steht die Beschwerde demjenigen zu, der durch den Beschluss des Nachlassgerichts in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Allerdings lässt sich eine Beschwerdebefugnis nicht ausschließlich aus Verfahrensfehlern herleiten. Vielmehr muss der Beschwerdeführer geltend machen, dass der Erbschein seine erbrechtliche Stellung nicht oder nicht richtig aus...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / I. Allgemeines

Rz. 20 Für die Berechnung des Pflichtteils ist neben der Feststellung der Quote der Bestand des Nachlasses festzulegen. Bei der Feststellung des Nachlassbestands sind diejenigen Vermögenspositionen abzuziehen, die unvererblich sind oder die außerhalb des Nachlasses auf Dritte übergehen, so z.B. die Lebensversicherung (Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall), wenn ein Be...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Beschränkung bei der Rechtsmängelhaftung

Rz. 465 Zur Hauptleistungspflicht gehört nach § 433 Abs. 1 S. 2 BGB die Freiheit der verkauften Sache von Rechts-(und Sach-)mängeln. Die Haftung für Rechtsmängel ist beschränkt. Der Verkäufer haftet gem. § 311a BGB für den Bestand des verkauften Erbrechts. Gem. § 2376 Abs. 1 BGB ist die Haftung für Rechtsmängel beschränkt aufmehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / 3. Doppelstaatler

Rz. 18 Da zur Bestimmung des Erbstatuts gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt abzustellen ist, ist die Staatsangehörigkeit, gar der Besitz mehrerer effektiver Staatsangehörigkeiten des Erblassers prima Vista erst einmal unbeachtlich und für die Bestimmung des anwendbaren Rechts ohne Belang. Interessant wird es jedoch, wenn der Doppelstaatler ei...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 6. Erbschaftsteuerliche Besonderheiten bei der Vererbung von Betriebsvermögen

Rz. 392 Auch nach der vom BVerfG[452] erzwungenen Neuregelung sieht das ErbStG weiterhin Begünstigungen für Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften vor, die unabhängig von dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erwerber gewährt werden:mehr