Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Was ist auszugleichen?

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 5. Zweites Auseinandersetzungsprinzip: der Zwangsverkauf

Rz. 259 § 753 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmt: "Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen, so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstandes (Pfandverkauf), bei Grundstücken durch Zwangsversteigerung, und durch Teilung des Erlöses." Bewegliche Sachen und Rechte sind durch Pfandverkauf (§§ 753 Abs. 1 S. 1, 754 BGB) zu versilbern. Es sind daher ...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / VI. Die Nacherbentestamentsvollstreckung

Rz. 15 Gemäß § 2222 BGB kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker zu dem Zweck ernennen, dass dieser bis zum Eintritt der Nacherbfolge die Rechte des Nacherben ausübt und dessen Pflichten erfüllt. Im Unterschied zur sonstigen Testamentsvollstreckung ergeben sich die hauptsächlichen (zusätzlichen) Rechte und Pflichten des Nacherbenvollstreckers aus den Vorschriften der ...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / 9. Reichweite der Europäischen Erbrechtsverordnung nach Art. 23 EuErbVO

Rz. 42 Art. 23 EuErbVO formuliert eine Konkretisierung des Umfanges des Erbstatuts, also deren Reichweite. Zu beachten ist jedoch, dass diese Aufzählung keinen numerus clausus darstellt, mithin nicht abschließend ist. Vom Erbstatut sind umfasst:mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (2) Nießbrauch an einem Einzelunternehmen

Rz. 192 Eine besondere gesetzliche Regelung für einen Nießbrauch an einem Unternehmen fehlt. In § 22 HGB wird seine Zulässigkeit aber vorausgesetzt. Zu klären ist mit dem Erblasser zunächst, was im Einzelnen gewollt ist. Denkbar wäre ein Unternehmensnießbrauch, bei dem der Nießbraucher als Unternehmer auftritt oder ein Ertragsnießbrauch, bei dem der Nießbrauchbesteller selbs...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (1) Grundsatz

Rz. 340 Sie erfolgt in einem besonderen Verteilungstermin aufgrund eines Teilungsplans (§§ 105 ff. ZVG). Die Aufteilung unter die Miteigentümer nimmt das Vollstreckungsgericht allerdings nicht vor. Notfalls wird der Erlös nach Abzug der abzudeckenden Verbindlichkeiten hinterlegt (§ 117 Abs. 2 ZVG). Bei der Verteilung des Erlösüberschusses (Übererlös) aus der Teilungsversteige...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / 1. Sicherung des Eigentumsübertragungsanspruchs eines gutgläubigen Erwerbers durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch

Rz. 185 Verliert ein Vormerkungsberechtigter den guten Glauben an das Eigentum des Veräußerers zwischen der Eintragung einer Vormerkung und der Eintragung des hierdurch gesicherten Rechts, so hat dieser Verlust für den Erwerb des gesicherten Rechts keine Auswirkung.[104] Streitig ist jedoch, auf welche Weise der Erwerber seinen Anspruch auf Eintragung als neuer Rechtsinhaber...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / II. Die Auseinandersetzung (Anordnung)

1. Vorbereitende Maßnahmen Rz. 34 In einem nächsten Schritt hat der Testamentsvollstrecker den Nachlass abzuwickeln, das heißt i.d.R. bei Vorhandensein einer Erbengemeinschaft die Auseinandersetzung zu betreiben. Bevor der Testamentsvollstrecker mit der Abwicklung des Nachlasses und somit mit der Auseinandersetzung unter den Miterben beginnt, sollte er in eigenem Interesse di...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (4) Nießbrauch an Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 206 Die Bestellung des Nießbrauchs am GmbH-Geschäftsanteil muss – anders als bei Aktien – notariell beurkundet werden (§ 1069 Abs. 1 BGB, § 15 Abs. 3 GmbHG). Enthält die Satzung eine Vinkulierungsklausel, bedarf er der Zustimmung der Mitgesellschafter.[232] Der Nießbrauch sollte der Gesellschaft angezeigt werden im Hinblick auf §§ 1070 Abs. 1, 407 BGB. Für den Umfang des ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Personengesellschaft

Rz. 107 Zum Gesellschaftsvermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehört nach § 718 Abs. 2 BGB auch, "was aufgrund eines zu dem Gesellschaftsvermögen gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines zu dem Gesellschaftsvermögen gehörenden Gegenstandes erworben wird." Über §§ 105 Abs. 2 und 161 Abs. 2 HGB gilt dies auch für OHG u...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / 2. Rechtsbeschwerde

Rz. 21 Gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts ist die Rechtsbeschwerde (§§ 70 ff. FamFG) zum Bundesgerichtshof statthaft, wenn das Beschwerdegericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug sie in dem Beschluss zugelassen hat, § 70 Abs. 1 FamFG. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts od...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (2) Anwendung auf die Teilungsversteigerung

Rz. 327 In der Teilungsversteigerung gibt es keinen Gläubiger, dem Rechte im Rang nach § 879 BGB vorgehen könnten. Infolge der Verweisung auf die Vorschriften der Vollstreckungsversteigerung wird der Antragsteller bei der Teilungsversteigerung wie ein Gläubiger behandelt. Die Interessenlage der dinglich Berechtigten ist aber bei der Teilungsversteigerung die gleiche wie bei ...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / I. Sachverhaltsermittlung

Rz. 129 Bei einem Erbrechtsfall, welcher einen klaren Auslandsbezug aufweist, müssen im Vorfeld eine Vielzahl von Punkten abgeklopft werden. Zunächst einmal sollte das Erbstatut aus deutscher Sicht, sodann jedoch bei Drittstaaten i.S.d. Europäischen Erbrechtsverordnung auch stets aus der Sicht des Landes bestimmt werden, zu welchem sich der Auslandsbezug ergibt. Dabei kann e...mehr

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§ 11 Der (Vor-)Nacherbe als... / A. Allgemeines

Rz. 1 Selten, aber von erheblicher Bedeutung ist das Mandat, bei dem sich vor Eintritt des Nacherbfalls der Vor- bzw. Nacherbe Rat einholt. Oftmals weiß der Nacherbe gar nicht, welche Rechte ihm zustehen und gibt sich mit der Tatsache zufrieden, dass er einmal unbeschränkter Erbe werden wird. Die Probleme zwischen Vor- und Nacherben sind in der Praxis mannigfaltig. Das begin...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / V. Durchführung einer Herabsetzungsklage im Inland

Rz. 175 In einigen europäischen Ländern entsteht die Stellung eines Pflichtteilsberechtigten (Noterben) nicht automatisch mit der Kenntnis über die Enterbung. Vielmehr ist es in einigen Ländern (Italien, Frankreich, Schweiz) erforderlich, eine Herabsetzungsklage zu erheben. Erst nach erfolgreich durchgeführter Klage gelangt der Enterbte in die Stellung eines Noterben/Pflicht...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / d) Schenkung unter Auflage

Rz. 34 Behält sich in einem Schenkungsvertrag der Schenker ein Wohnungsrecht oder den Nießbrauch vor, so werden diese vorbehaltenen Rechte vom BGH nicht als Gegenleistung bewertet, sondern als Schenkung unter Auflage angesehen.[49] Aber der Wert der vorbehaltenen Rechte mindert trotzdem den Wert der Schenkung.[50] Rz. 35 Die in ländlichen Gebieten häufig vorkommende Hofüberga...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / V. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten (Erben) nach § 2329 BGB

Rz. 121 Bei der Frage, gegen wen der Pflichtteilsergänzungsanspruch zu richten ist, wird oftmals angenommen, dass der Beschenkte selbst Schuldner des Anspruchs sei. Dieser Irrtum ist wohl darauf zurückzuführen, dass sich zunächst der Gedanke aufdrängt, derjenige, der etwas vom Erblasser erhalten hat, müsse auch für den daraus resultierenden Pflichtteilsergänzungsanspruch haf...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 3. Vorkaufsberechtigte

Rz. 474 Die übrigen Miterben sind als Gesamthänder zum Vorkauf berechtigt.[494] Einzelne Miterben können das Vorkaufsrecht für sich ausüben, wenn die übrigen Miterben verzichten (§ 472 S. 2 BGB). Der Erbteilserwerber ist, wenn nach seinem Eintreten ein anderer Erbteil verkauft wird, nicht vorkaufsberechtigt.[495] Ein Miterbe, der seinen Erbteil bereits verkauft und übertragen...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 3. Güterrechtliche Auskunfts- und Belegansprüche

Rz. 19 In den Fällen des § 1371 Abs. 2 BGB hat der überlebende Ehegatte gegen die Erben des anderen nach § 1379 BGB einen Anspruch auf Auskunft über den stichtagsgenauen Bestand des Anfangs- und Endvermögens des Erblassers. Geschuldet wird die Vorlage eines geordneten Bestandsverzeichnisses i.S.v. § 260 BGB. Das Anfangsvermögen bestimmt sich nach § 1374 BGB, wobei während de...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / Literaturtipps

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 2. Klage auf Erfüllung eines Grundstücksvermächtnisses

Rz. 44 Die Klage richtet sich auf Erklärung der Auflassung, soweit sie von dem Beklagten abzugeben ist, und Abgabe der grundbuchrechtlichen Eintragungsbewilligung (§ 925 BGB, § 19 GBO). Mit Rechtskraft des Urteils gelten die Zustimmung zur Auflassung und die grundbuchrechtliche Bewilligung als abgegeben, § 894 ZPO. Rz. 45 Formulierungsbeispiel: Klage auf Zustimmung zur Aufla...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Zweck und Rechtsnatur

Rz. 479 Im Gegensatz zum Testament als einseitige Willenserklärung treffen im Erbvertrag entweder beide Vertragsteile oder nur einer eine Verfügung von Todes wegen mit vertraglicher Bindung, § 1941 BGB. Wesentliches Merkmal der Testierfreiheit ist die Möglichkeit, testamentarische Verfügungen jederzeit frei widerrufen zu können. Diese freie Widerruflichkeit gilt für vertragl...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 5. Beweisverfahren: Frei- und Strengbeweis

Rz. 115 Nach § 29 Abs. 1 S. 1 FamFG erhebt das Nachlassgericht die erforderlichen Beweise in geeigneter Form. Diese Vorschrift ergänzt § 26 FamFG zur Art und Weise der erforderlichen Ermittlungen. Die Auswahl zwischen Freibeweis (§ 29 FamFG) und Strengbeweis (§ 30 FamFG i.V.m. den Beweisvorschriften der ZPO) nimmt das Nachlassgericht nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Die ord...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 8. Formulierungsbeispiel: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe)

Rz. 178 An das Landgericht (…) Klage des (…) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: (…) gegen (…) – Beklagter – wegen Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe Vorläufiger Streitwert: (…) EUR Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen den Beklagten und werde in dem zu bestimmenden Termin beantragen, für Recht zu erkennen: Es wird festgestellt,...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 1. Freiwillige Erfüllung

Rz. 63 Die Zuwendung eines Nießbrauchs an einem Gegenstand begründet den Anspruch des Vermächtnisnehmers auf dingliche Bestellung des Nießbrauchs als einem beschränkten dinglichen Recht. Rz. 64 Im Falle des Nießbrauchsrechts an einem Grundstück (häufig an einem Gebäude) ist die dingliche Einigung nach § 873 BGB zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Vermächtnisnehmer erfo...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Die Reaktion der Gesetzgebung auf das Urteil des EGMR vom 28.5.2009

Rz. 229 Mit dem Zweiten Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 12.4.2011 (Zweites ErbRGleichG)[211] hat die Gesetzgebung auf das Urteil des EGMR vom 28.5.2009 reagiert. Der EGMR hatte in einem besonders gelagerten Fall einen Verstoß der deutschen Gesetzgebung und Rechtsprechung gegen Art...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / j) Anfechtung durch Dritte bei gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag

Rz. 377 Ein Anfechtungsrecht Dritter kann beim Erbvertrag erst mit dem Tode des Erblassers entstehen, da zuvor allein Letzterer anfechtungsberechtigt ist.[387] Der im Einzelnen anfechtungsberechtigte Personenkreis ergibt sich aus § 2080 BGB. Hierbei ist wiederum zu beachten, dass die Anfechtung von Erbeinsetzungen und Auflagen gegenüber dem Nachlassgericht, die Anfechtung ei...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / II. Die versicherbare Leistung

Rz. 3 Gemäß der Vorschrift des § 1 ARB 2005 hat der Versicherer die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers wahrzunehmen und die dadurch anfallenden Kosten zu tragen. Um aber dem Risiko einer Ausuferung der Kostentragungspflicht entgegenzuwirken und das versicherte Risiko kalkulierbarer zu machen,[3] sind nur die in § 2 ARB 2005 genannten Rechtsgebiete und die dort a...mehr

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§ 27 Die Vermächtniserfüllung / VI. Klage im Urkundenprozess bei Geldvermächtnis

Rz. 93 Bei einem Geldvermächtnis [59] kommt zur Beschleunigung der Sache eine Klage im Urkundenprozess nach §§ 592 ff. ZPO in Betracht. Das Vermächtnis muss immer auf einer Verfügung von Todes wegen beruhen, insofern liegt immer eine Urkunde vor, und zwar gleichgültig ob als notarielles oder privatschriftliches Testament. Lediglich die Beweiskraft ist unterschiedlich: § 415 Z...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die mangelnde Testierfreiheit aufgrund Erbvertrags oder bindenden Ehegattentestaments

Rz. 47 Von der Testierfähigkeit zu unterscheiden ist die Testierfreiheit des Mandanten. Diese kann beispielsweise dadurch eingeschränkt sein, dass der Mandant sich bereits durch einen Erbvertrag oder ein bindend gewordenes Ehegattentestament verpflichtet hat. Beim Vorliegen einer solchen bindenden Verfügung von Todes wegen sind alle späteren Verfügungen unwirksam, wenn sie d...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / III. Analoge Anwendung von § 2287 BGB auf das bindend gewordene gemeinschaftliche Testament

Rz. 5 Die Vorschrift des § 2287 BGB findet analoge Anwendung auf die gem. §§ 2270, 2271 Abs. 2 BGB nach dem Tod des erstverstorbenen Ehegatten bindend gewordene Erbeinsetzung des/der Schlusserben in einem gemeinschaftlichen Testament, soweit es wechselbezügliche Verfügungen enthält. Gem. § 2270 Abs. 3 BGB kann Wechselbezüglichkeit nur bezüglich Erbeinsetzung, Vermächtnis- un...mehr

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§ 8 Der den Erblasser Pfleg... / F. Gesetzlicher Ausgleichsanspruch bei Abkömmlingen nach § 2057a BGB

Rz. 16 Handelt es sich bei der pflegenden Person um einen Abkömmling des Erblassers, dann kann im Falle des Todes eine Ausgleichung der erbrachten Pflegeleistung nach der Vorschrift des § 2057a Abs. 1 S. 2, 1 BGB erfolgen, sofern die Leistung des Abkömmlings in besonderem Maße dazu beigetragen haben, das Vermögen des Erblassers zu erhalten oder zu vermehren. Nach dem Ausglei...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / I. Überblick

Rz. 82 Auch Fragen, die im Zusammenhang mit der Erbengemeinschaft stehen, bestimmen sich nach dem Erbstatut.[172] Die nachfolgende alphabetisch gegliederte Auflistung gibt einen Überblick darüber, welche Spezifika der Erbengemeinschaft sich insbesondere nach dem Erbstatut des Erblassers bestimmen:mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / II. Art- und Umfang der Tätigkeit des Nachlassgerichts

Rz. 131 Das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit spielt im Erbrecht sowie im internationalen Erbrecht eine große Rolle. Die Tätigkeiten der Nachlassgerichte in Erbsachen sind sehr vielfältig. Sie reichen derzeit vom Aufgreifen des Erbfalls, nachdem eine entsprechende Mitteilung durch Anzeige Hinterbliebener oder aber des Ortsgerichts[271] erfolgt ist, der Sicherung des Nac...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / I. Testamentsvollstreckervermerk

Rz. 98 Ist ein Testamentsvollstrecker ernannt, so steht ihm und nicht dem oder den Erben die Verfügungsbefugnis über die Nachlassgegenstände und damit auch über die Nachlassgrundstücke zu, §§ 2205, 2211 BGB. Rz. 99 Da der Erbe durch die Ernennung eines Testamentsvollstreckers in seiner Verfügungsmacht beschränkt ist, sieht § 52 GBO vor, dass bei Eintragung des Erben als Eigen...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 15. Restschuldbefreiung

Rz. 186 & Geltung für den Erben Ob die Restschuldbefreiungsmöglichkeit der §§ 286 ff. InsO auch für den oder die Erben als Schuldner der Nachlassgläubiger gilt, ist nicht ganz eindeutig. In Betracht dürfte sie kommen, wenn der Alleinerbe oder ein Miterbe (gesamtschuldnerisch gem. § 2058 BGB) den Nachlassgläubigern unbeschränkt haftet, also seine Haftungsbeschränkungsmöglichke...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / VIII. Die Überschwerungseinrede

Rz. 195 Hat der Erblasser die Überschuldung des Nachlasses durch Anordnung von Vermächtnissen und Auflagen selbst herbeigeführt, so erleichtert das Gesetz dem Erben die Möglichkeit seiner Haftungsbeschränkung auf den Nachlass. Das Gesetz unterstellt, der Erblasser habe trotz seiner Verfügungen die Nachlassinsolvenz oder die Nachlassverwaltung vermeiden wollen. Deshalb lässt ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / bb) Voreintragung des Antragstellers im Grundbuch

Rz. 275 Der Antragsteller muss entweder im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen sein oder sein Erbrecht nach einem eingetragenen Miteigentümer entweder mittels eines Erbscheins oder beglaubigter Abschriften einer Verfügung von Todes wegen samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts nachweisen. Da § 17 Abs. 3 ZVG – im Gegensatz zu § 35 GBO – nicht von "öffentlichen Urkun...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / a) Form der Rechtswahl

Rz. 70 Nach alter Rechtslage war es einem Deutschen Staatsbürger ganz grundsätzlich nicht möglich eine Rechtswahl zu treffen. Eine entsprechende Regelung war in Art. 25 ff. EGBGB a.F. schlichtweg nicht enthalten. Dennoch kamen Rechtswahlen recht häufig in Testamenten vor. Zum einen über den bereits benannten Art. 25 Abs. 2 EGBGB, jedoch noch viel häufiger zugunsten deutschen...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 4. Form und Inhalt des Antrags

Rz. 364 Anders als das deutsche Erbscheinsverfahren verlangt der Antrag auf Zeugnisausstellung keinen Sachantrag, sondern nur einen Verfahrensantrag. Gleichwohl kann ein konkreter Antrag zweckmäßig sein, damit das Nachlassgericht erkennt, was der Antragsteller verlangt.[276] Rz. 365 Über § 35 Abs. 1 IntErbRVG gilt Art. 65 EuErbVO. Die Norm nimmt in Abs. 3 Bezug auf ein umfang...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 8. Formulierungsbeispiel: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage

Rz. 157 Formulierungsbeispiel: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage An das Landgericht (…) Az. (…) In dem Rechtsstreit der (…) – Beklagte/Widerklägerin – Prozessbevollmächtigter: (…) gegen (…) – Kläger/Widerbeklagter – Prozessbevollmächtigter: (…) wegen Zustimmung zur Erbteilung, Auskunft und eidesstattlicher Versicherung zeige ich an, dass ich die rechtlichen Interessen der Be...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / (4) Abgrenzung der wahnhaften Störung von einer Psychopathie

Rz. 143 OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.8.2017 Das OLG Frankfurt hat in einer Entscheidung die wahnhafte Störung der Geistestätigkeit von der Psychopathie abgegrenzt und ausgeführt, dass bei einer Psychopathie keine Testierunfähigkeit vorliege:[121] Zitat "Wahnhafte Störungen (nach älterer Nomenklatur auch endogene Psychosen) können in Abgrenzung zu alterstypischen "verbohrten"...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / d) Konkretisierung des Bemessungsmaßstabs

Rz. 117 Die Vergütung erfolgt nunmehr nach Stundensätzen und nicht mehr – wie gemäß altem Recht – nach Prozentsätzen des Nachlasses. Die Höhe der Stundensätze ist in § 3 VBVG geregelt: Im Grundsatz 19,50 EUR, § 3 Abs. 1 S. 1 VBVG. Verfügt der Nachlasspfleger über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Nachlasspflegschaft nutzbar sind, so erhöht sich der Stundensatz au...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 4. Unterhaltsrechtliche Auskunfts- und Belegansprüche

Rz. 24 Auch wenn der nach der Ehescheidung noch unterhaltspflichtige Ehegatte verstirbt, endet ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch des überlebenden früheren Ehepartners nicht. Vielmehr ist die Unterhaltsschuld eine echte Nachlassverbindlichkeit. Verpflichtet werden die Erben des bisherigen Unterhaltsschuldners, § 1586b BGB. Einzige Voraussetzung ist, dass auf Seiten des Bere...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Die häufigsten Auslegungsprobleme in der Praxis

Rz. 273 Der einem Laien nur schwer zu erklärende Unterschied zwischen Erbeinsetzung [255] und Vermächtnis führt zu einer Vielzahl auslegungsbedürftiger Testamente. Rz. 274 Häufig wendet der Erblasser in seinem Testament einen bestimmten Gegenstand einer Person zu. Nach Ansicht des BayObLG[256] kann dies dahingehend ausgelegt werden, dass, wenn es sich bei dem Gegenstand um den...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (2) Das große und das kleine Antragsrecht

Rz. 280 Sind mehrere Grundstücksgemeinschaften "ineinander verschachtelt", so kann mit dem "kleinen Antrag" die Aufhebung einer der mehreren Gemeinschaften betrieben werden, mit dem "großen Antrag" die Aufhebung aller Gemeinschaften an dem Grundstück. Beispiel Im Grundbuch waren die Eheleute F und M je hälftig als Eigentümer eines Gebäudegrundstücks eingetragen. M ist gestorb...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / I. Definition der Vaterschaft

Rz. 11 Das Gesetz stellt auf den familienrechtlichen Vaterbegriff ab, andere, insbesondere soziale Vaterschaftsbegriffe sind erbrechtlich unerheblich. Bislang beschränkt sich die abstammungsrechtliche Vaterschaft auf einen Vater.[11] Vater eines Kindes ist der Mann, der entwedermehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 6. Ausstellung des Zeugnisses

Rz. 374 Nach Art. 67 Abs. 1 EuErbVO stellt das Nachlassgericht das Zeugnis aus, wenn nach der jeweilig anzuwendenden Rechtsordnung der zu bescheinigende Sachverhalt feststeht und die Verfahrensvorschriften der Art. 62 ff. EuErbVO eingehalten sind (Antrag, Zuständigkeit und Verfahren). Der umfassende Verweis auf die jeweilige Rechtsordnung bedeutet, dass nicht nur die von der...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / Literaturtipps

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / 1. Allgemeines

Rz. 14 Ist die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben, kann der Berechtigte zunächst nur Auskunftsklage erheben. Muss nach Abschluss derselben Zahlungsklage erhoben werden, entstehen lediglich die eingangs bereits erwähnten höheren Prozesskosten. Ein Auskunftsanspruch kann aber grundsätzlich nicht durch einstweilige Verfügung erzwungen werden.[14] Rz. 15 Schwierigkeiten besteh...mehr