Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 2.8 Rangfolge zwischen zwei Abteilungen

Nicht nur innerhalb derselben Abteilung kann die Rangfolge von Bedeutung sein, sondern auch zwischen der Zweiten und der Dritten Abteilung. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn in der Zweiten Abteilung ein Wohnrecht eingetragen ist und in der Dritten Abteilung eine Grundschuld. Wenn die Immobilie zwangsversteigert wird, entscheidet die Rangfolge darüber, ob das Wohnrec...mehr

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Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 7.3.1.2.1 Nutzungsdienstbarkeit

Wesen der Nutzungsdienstbarkeit ist die Nutzung des "dienenden" Grundstücks in einzelnen Beziehungen. Praxis-Beispiel Beispiele für Nutzungsdienstbarkeit Wegerechte, Geh- oder Fahrtrechte, das Recht zur Kellernutzung, der Tiefgaragennutzung, der Ausbeutung von Bodenbestandteilen wie etwa Kies oder Wasser. Jegliche sinnvolle Nutzung darf dem Eigentümer nicht entzogen werden, das wär...mehr

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Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 7.3.1.3.2 Grundbucheintragung

Die Grunddienstbarkeiten müssen im Grundbuch eingetragen werden. Die Eintragung beim "dienenden" Grundstück hat dabei konstitutive – also rechtsbegründende – Bedeutung, die Eintragung beim "herrschenden" Grundstück hat hingegen nur deklaratorische Bedeutung.[1] Mit der Eintragung in das Grundbuch wirkt die Grunddienstbarkeit auch für alle Rechtsnachfolger, d. h. zugunsten de...mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 7.1.3.3 Forderungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG

Ein Recht auf Befriedigung aus einem Wohnungseigentumsrecht gewähren nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG aber auch bestimmte Hausgeldansprüche.[1] Nach § 10 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 Nr. 2 ZVG bedarf es für eine Vollstreckung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG mehrerer Voraussetzungen (der Anwendungsbereich). Bei dem zu vollstreckenden Anspruch der GdWE muss es sich um einen Anspruch der GdWE "a...mehr

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Taxonomien: Änderungen in d... / 1 Änderungen in der aktuellen Taxonomie-Version 6.8

Einhergehend mit dem Schreiben vom 27.5.2024 hat das BMF das aktualisierte Datenschema der Taxonomien in der neuesten Version 6.8 vom 1.4.2024 veröffentlicht. Die in tabellarischer Weise zur Verfügung gestellten Daten sind wie gewohnt unter https://www.esteuer.de abrufbar. Die aktualisierten Taxonomien finden grundsätzlich Anwendung auf Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach...mehr

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Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 6.1.1 Vormerkung

Die Vormerkung stellt eine vorläufige Eintragung in das Grundbuch zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts oder des Rangs eines solchen Rechts dar. Regelfall der Vormerkung nach §§ 883, 885 BGB ist die Sicherung des Eigentumsübertragungsanspruchs im Zeitraum zwischen Auflassung und Eintragung des...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.1.2.1 Unentgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 46 Für den Fall der Bejahung der Vermögensgegenstandseigenschaft von Nutzungsrechten wäre ein Ausweis in der Bilanz unter der Position "Immaterielles Vermögen" denkbar. Das auch hier grundsätzlich geltende Prinzip der Vollständigkeit erfährt durch die steuerrechtliche Regelung in § 5 Abs. 2 EStG eine Durchbrechung. Der Ausweis immaterieller Vermögensgegenstände des Anlag...mehr

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Bestellung und Abberufung d... / 5.5.3 Pflicht zur Rechnungslegung

Seit Inkrafttreten des WEMoG enthält das Wohnungseigentumsgesetz keine Regelung mehr über die Pflicht des Verwalters zur Rechnungslegung. Dies ändert allerdings nichts an der Rechtslage. Nach den Bestimmungen des BGB über das Auftragsverhältnis besteht nämlich ohnehin die Pflicht zur Rechnungslegung gemäß §§ 675, 662, 666 BGB. Da es sich beim Verwaltervertrag um einen entgel...mehr

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Die steuerrechtliche Wirkun... / I. Kostenabzug aus der Instandhaltungsrückstellung (bisherige Rechtspraxis)

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bezeichnete die Ansammlung von Geldern für die Instandhaltung der WEG-Immobilie bisher in § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG a.F. als "Instandhaltungsrückstellung". Seit der Gesetzesänderung durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz v. 16.10.2020, BGBl. I 2020, 2187 zum 1.12.2020 wird die Bezeichnung "Erhaltungsrücklage" (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG n.F...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.3.1 Einlage in eine Kapitalgesellschaft

Rz. 92 Auch im Fall von Nutzungen sind im Grundsatz die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Einlage zur Aufbringung oder Erhöhung des Nennkapitals,[1] einer Einlage i. S. "anderer Zuzahlungen" gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB sowie einer verdeckten Einlage zu prüfen. Eine Eignung von Nutzungsvorteilen als gesellschaftsrechtliche Sacheinlage ist jedoch abzulehnen, weil die gr...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 4.1.1 Argumente von Literatur und Rechtsprechung

Rz. 107 Im Fall einer Anerkennung von Nutzungen als einlagefähige Wirtschaftsgüter [1] stellt sich das Problem des Drittaufwands nicht; eine Einlage würde sogar die Bewertung zum Teilwert[2] zulassen;[3] die Berücksichtigung der AfA könnte durch einen entsprechenden Wertansatz erfolgen. Eine solche Einlagefähigkeit von Nutzungen wird auch im Zusammenhang mit der abstrakten Vo...mehr

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Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 5.1 Wohnungseigentümer

Gem. § 12 Abs. 1 GBO ist die Einsicht des Grundbuchs jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn der Antragsteller ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt. Insoweit müssen sachliche Gründe dargelegt werden, die die Verfolgung unberechtigter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen ers...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.2 Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 UmwStG

Rz. 71 Voraussetzung für die gewinnneutrale Spaltung zu Buchwerten ist, dass die Anforderungen des § 11 Abs. 2 UmwStG erfüllt sind. Daneben gelten die besonderen, weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 2 (Teilbetriebsvoraussetzung) und des § 15 Abs. 2 UmwStG. Die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 UmwStG erlauben die Steuerneutralität der Spaltung, "soweit" sie erfüllt sin...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.2.1 Funktional wesentliche und wirtschaftlich zuordenbare Betriebsgrundlagen

Rz. 93 Legt man den funktionalen Teilbetriebsbegriff zugrunde, sind mit dem Teilbetrieb alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen zu übertragen, damit der abgespaltene Teil des unternehmerischen Engagements in der neuen Organisationsform und bei der Abspaltung auch der verbleibende Teil des Vermögens selbst lebensfähig sind. Vermögensteile, die wesentliche Betriebsgrun...mehr

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Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.2.4 Abschlagszahlungen

In aller Regel wird der Bauträgervertrag zu einem bestimmten Festpreis vereinbart.[1] Hierin enthalten sind insbesondere die Grundstückskosten, Erschließungskosten sowie die Kosten für die Errichtung des Gebäudes nebst Baunebenkosten. Nicht im Festpreis enthalten sind in aller Regel Maklergebühren, Notargebühren, Gebühren für die Grundbucheintragung sowie die Grunderwerbsteu...mehr

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Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.2.6.2 Bevollmächtigung im Bauträgervertrag

Bauträger sind regelmäßig bestrebt, bereits durch eine entsprechende vertragliche Gestaltung eine einheitliche Abnahme durch diverse Klauselvarianten herbeizuführen. Unwirksam sind dabei Klauseln, die dem Erwerber das Recht zur Eigenabnahme nehmen.[1] Eine solche muss ihm immer möglich sein. Verzichten könnte er hierauf nur im Wege der Individualvereinbarung. Abnahme durch Ba...mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 9 Hausgeldforderungen: Möglichkeiten und Grenzen

Die Organisation der Hausgeldforderungen durch Beschlüsse und ihre außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung ist eine besondere Herausforderung für eine Verwaltung. Verfügt die GdWE, deren Organ die Verwaltung ist, nicht über ausreichende Mittel, die Forderungen Dritter, z. B. eines Energieversorgers oder der Verwaltung zu begleichen, kann es schnell kalt oder chaotisc...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5.1.1 Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 136 Beim Unternehmensnießbrauch i. e. S. führt der Nießbraucher das Unternehmen im eigenen Namen, jedoch ist er in seinen Entscheidungen nicht vollkommen frei. Durch die Normen des BGB sind dem unternehmerischen Entscheidungsspielraum Grenzen gesetzt:[1] Die bisherige wirtschaftliche Bestimmung des Unternehmens ist aufrechtzuerhalten (§ 1036 BGB); der Betrieb darf nicht um...mehr

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Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 2.3 Bestandsverzeichnis

Im Bestandsverzeichnis sind Lage und Größe des Grundstücks entsprechend der Bezeichnung im Kataster nach Gemarkung, Flur und Flurstück vermerkt. Weiter werden grundstücksgleiche Rechte wie etwa das Wohnungseigentum oder das Erbbaurecht verzeichnet. Ist das im Bestandsverzeichnis bezeichnete Grundstück in Bezug auf eine Grunddienstbarkeit das "herrschende Grundstück", also da...mehr

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Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 2.4 Erste Abteilung

In der Ersten Abteilung sind die Eigentümer oder Erbbauberechtigten eingetragen. Im Fall des Miteigentums mehrerer sind die jeweiligen Anteile vermerkt, im Fall von Gesamthandsgemeinschaften, wie etwa Erbengemeinschaften, erfolgt die Eintragung unter Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses, also "in Erbengemeinschaft" oder "als Gesellschaft bürgerlichen Rechts".mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.1.2 Spaltung von Körperschaften

Rz. 26 Der Spaltung zur Aufnahme liegt ein Spaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der zu spaltenden Körperschaft und der bzw. den übernehmenden Körperschaften zugrunde.[1] Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung.[2] Bei der Spaltung zur Neugründung tritt an die Stelle dieses Vertrags der Spaltungsplan.[3] Im Spaltungsvertrag bzw. Spaltungsplan sind die einzelnen Akt...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.6 Voraussetzungen bei Trennung von Gesellschafterstämmen (§ 15 Abs. 2 S. 5 UmwStG)

Rz. 224 Die Steuerneutralität der Spaltung wird gewährt, um eine Restrukturierung von Unternehmen und Unternehmensverbänden zu ermöglichen. Aus diesem Regelungszweck heraus ist die Spaltung zur Trennung von Gesellschafterstämmen untypisch. Die Spaltung dient dann nicht der Restrukturierung eines Unternehmens, sondern der Aufteilung in mehrere Unternehmen. Das Gesetz macht da...mehr

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Bestellung und Abberufung d... / 3.4.3 Inhaltskontrolle

Überraschende Klauseln Zunächst werden Klauseln in AGB, die nach den Umständen so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht rechnen muss, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil (siehe auch Kap. B.II.1.9.6.5). Unklare oder mehrdeutige Klauseln Weiter ist es Aufgabe des Verwenders der AGB, sich klar und unmissverständlich auszudrücken. ...mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.8.1 Aussonderung

Die GdWE kann gegenüber dem Hausgeldschuldner im Einzelfall Aussonderungsrechte besitzen (infrage kommen eigentlich nur Gegenstände des Verwaltungsvermögens). Zur Aussonderung ist nach § 47 InsO berechtigt, wer aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechtes geltend machen kann, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört. Soweit dies der Fall ist, ist die GdWE k...mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 7.1.6 Ablösung

Andere dinglich gesicherte Gläubiger des Hausgeldschuldners sind i. d. R. berechtigt, die GdWE nach § 268 BGB abzulösen.[1] Für sie besteht grundsätzlich die Gefahr, dass sie im Fall der Versteigerung des Wohnungseigentums ihre in Abt. III des Grundbuchs eingetragenen Grundpfandrechte verlieren. Denn ihre Rechte, meist Grundpfandrechte, werden nicht in das geringste Gebot (§...mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.10 Freigabe

Der Insolvenzverwalter kann ein Wohnungseigentum freigeben. Diese Freigabe ist eine einseitige, empfangsbedürftige, konstitutiv wirkende Willenserklärung gegenüber dem Insolvenzschuldner, einen zur Insolvenzmasse zählenden Gegenstand, etwa das Wohnungseigentum, aus dem Haftungsverband der Insolvenzmasse und damit aus dem Insolvenzbeschlag zu lösen. Die Freigabe wird mit Zuga...mehr

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Bestellung und Abberufung d... / 2.4.3 Personengesellschaften

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Die Bestellung einer GbR zum Verwalter war bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) am 1.1.2024 nicht möglich. Ein entsprechender Beschluss wurde als nichtig angesehen.[1] Diese Sichtweise dürfte nunmehr zumindest dann nicht mehr zutreffen, wenn die Gesellschafter die GbR zur Eintragun...mehr

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Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 6.1.3.1 Grundsätze

Das Dauerwohnrecht ist im 2. Teil des Wohnungseigentumsgesetzes in den §§ 31 bis 42 geregelt. Ein Dauerwohnrecht berechtigt unter Ausschluss des Eigentümers dazu, eine bestimmte Wohnung in einem Gebäude zu bewohnen oder in anderer Weise zu nutzen. Eine Erstreckung auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks ist möglich, sofern die Wohnung wirtschaftlich d...mehr

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Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 6.1.3.3 Veräußerung

Entsprechend der Rechtslage bei der Veräußerung von Sondereigentum, die nach § 12 WEG von der Zustimmung eines Dritten abhängig gemacht werden kann, kann die Veräußerung eines Dauerwohn- oder Dauernutzungsrechts seitens des Dauerwohn- bzw. Dauernutzungsberechtigten nach § 35 Satz 1 WEG von der Zustimmung des Eigentümers oder eines Dritten abhängig gemacht werden. Soll darübe...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.1 Begriff und Bewertung der Einlage

Rz. 66 Zivilrechtlich sind Einlagen Beiträge der Gesellschafter i. S. d. §§ 705, 706 BGB, die wiederum in Geld oder Sachwerten, mithin auch Rechten, bestehen können. Im Steuerrecht werden Einlagen und Entnahmen im Zusammenhang mit der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 EStG genannt; danach ergibt sich der steuerliche Gewinn auf der Grundlage eines Vergleichs des Betriebsvermög...mehr

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Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.2.6.4 Abnahme durch Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Vergemeinschaftung aufgrund Gesetz Gemäß § 9a Abs. 2 WEG übt die GdWE die Rechte aus, die aus dem gemeinschaftlichen Eigentum resultieren, und nimmt die gemeinschaftsbezogenen Pflichten der Wohnungseigentümer wahr. Eine gemeinschaftsbezogene Pflicht im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn eine Verpflichtung, die im Außenverhältnis alle Wohnungseigentümer gleichermaßen trif...mehr

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Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.3.1.1 Grundsätze

Im Fall des Erwerbs von gebrauchtem Sondereigentum ist zunächst von wesentlicher Bedeutung, ob die zu erwerbende Sondereigentumseinheit als Kapitalanlage dienen soll oder ob der Erwerber diese selbst nutzen möchte. Erwerber von Wohnungs- und Teileigentum müssen sich in diesem Zusammenhang des nach § 566 BGB geltenden Grundsatzes "Kauf bricht nicht Miete" bewusst sein. Der Er...mehr

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Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 3.3 Ansprüche aus der Baulast

Ansprüche aus der Baulast Unmittelbar verpflichtet ist der mit der Baulast belastete Eigentümer gegenüber der Baubehörde. Der durch die Baulast begünstigte Eigentümer hat keine eigenen Rechte bzw. Ansprüche gegen den Baulastpflichtigen.[1] Die Rechtsbeziehungen bewegen sich im öffentlich-rechtlichen Bereich, weshalb der durch die Baulast Begünstigte gegenüber der Bauaufsichts...mehr

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Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 3.6 Exkurs: Grundakte

Nach § 10 Abs. 1 GBO hat das Grundbuchamt "Grundbücher und Urkunden, auf die eine Eintragung sich gründet oder Bezug nimmt, ... dauernd aufzubewahren". Derartige Urkunden befinden sich in den bei den Grundbuchämtern geführten Grundakten. Von wesentlicher Bedeutung ist die Grundakte stets dann, wenn die entsprechenden Urkunden beim Eigentümer oder in den Verwaltungsunterlagen...mehr

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Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.4.3 Bestellung von Grundpfandrechten

Werden Grundpfandrechte nicht übernommen, soll es jedoch frühzeitig zur Auszahlung des Kaufpreises kommen, kann sich der Verkäufer dazu verpflichten, die für die Finanzierung des Kaufpreises erforderlichen Grundpfandrechte zu bestellen und damit deren Eintragung ins Grundbuch schon vor Umschreibung des Eigentums auf den Käufer zu ermöglichen. Aus Sicht des Veräußerers muss f...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundbuchrecht (ZertVerwV) / 7.3.1 Grunddienstbarkeit

Die Grunddienstbarkeit ist geregelt in §§ 1018 ff. BGB. Hiernach kann ein Grundstück zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise belastet werden, "dass dieser das Grundstück in einzelnen Beziehungen benutzen darf" – Nutzungsdienstbarkeit; "dass auf dem Grundstück gewisse Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen" – Unterlassungsdienstbarkeit; "d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.3.2 Begriff der "außenstehenden Personen"

Rz. 178 Die Veräußerung muss an "außenstehende Personen" erfolgen, d. h. an Personen, die vor der Spaltung an der übertragenden Körperschaft nicht beteiligt waren.[1] Auch diese Voraussetzung gilt gleichermaßen für alle Tatbestände des Abs. 2 S. 2–4. Der Begriff "außenstehend" ist mit dem Begriff "Veräußerung" verbunden. Veräußern können aber nur Gesellschafter der übertrage...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.2.6.1 Grundsätze

Hinsichtlich der Abnahme von Gemeinschaftseigentum ist die entscheidende Frage, wer berechtigt ist, die Abnahme zu erklären. Aus Sicht des Bauträgers ist stets eine einheitliche Abnahme vorteilhaft und nicht eine sukzessive seitens der einzelnen Erwerber. In Beantwortung der Frage, wer das Gemeinschaftseigentum abnimmt, muss man sich vor Augen führen, wer Partei des Bauträger...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 4): Krypt... / I. Welche Krypto Assets (Kryptowährungen, NFT, Airdrops) sind Wirtschaftsgüter?

Krypto Assets [1] können – je nach ihrer Beschaffenheit und Nutzung – als Wirtschaftsgüter (WG) eingestuft werden. WG-Eigenschaft bejaht: Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum sind aufgrund ihrer Eigenständigkeit und Handelbarkeit als WG zu betrachten.[2] Gleiches gilt mit Blick auf das weite Verständnis des BFH vom Vorliegen eines WG[3] für Non-Fungible Tokens (NFTs), welc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Übung / 3 Verhinderung der Entstehung von Ansprüchen aus betrieblicher Übung

Infographic Doppelte Schriftformklauseln Sog. Schriftformklauseln können das Entstehen einer betrieblichen Übung verhindern. Eine einfache Schriftformklausel, nach der Änderungen und Ergänzungen des Vertrags der Schriftform bedürfen, verhindert allerdings nicht, dass eine betriebliche Übung entsteht.[1] Die Vertragsparteien können das für eine Vertragsänderung vereinbarte Schr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.1.1 Begriff und Arten der Spaltung

Rz. 14 Die handelsrechtlichen Grundlagen der Spaltung enthalten die §§ 123ff. UmwG. Die Spaltung kann danach in Form einer Aufspaltung ("split-up"), einer Abspaltung ("spin-off") oder einer Ausgliederung ("hive-down") erfolgen. Rz. 15 Unter der Aufspaltung eines Rechtsträgers ist gem. § 123 Abs. 1 UmwG die Übertragung der Vermögensteile dieses Rechtsträgers (übertragender Rec...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.2 Umfang des Jahresabschlusses

Nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB besteht der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft und damit auch jeder AG grundsätzlich – es sei denn, es handelt sich um eine Kleinstgesellschaft nach § 267a HGB [1] – aus: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Anhang. Diese 3 Bestandteile bilden eine Einheit und sind von den gesetzlichen Vertretern der AG grundsätzlich innerhalb der ersten ...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 3.8.1 Summarische Darstellung der zusätzlichen Anhangangaben

Anzugeben sind der Bestand und der Zugang an Aktien, die ein Aktionär für Rechnung der Gesellschaft oder eines im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens oder eines abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmens als Gründer oder Zeichner oder in Ausübung eines bei einer bedingten Kapitalerhöhung eingeräumten Umtausch- oder Bezugsre...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 2.2 Bilanzierung der Höhe nach

Rz. 57 Steht die Bilanzierung dem Grunde nach fest, so stellt sich die Frage nach der Bilanzierung der Höhe nach. Nutzungsrechte, die lediglich Vergütungen für die laufende Nutzungsüberlassung vorsehen, können, wie oben bereits herausgearbeitet, nach derzeitiger Auffassung mangels Anschaffungskosten nicht aktiviert werden. Diese Einschätzung basiert auf der Anwendung der Bes...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.1.2 Sacheinlagen zur Aufbringung des Nennkapitals

Rz. 72 Gem. § 27 Abs. 2 AktG umschreibt der Begriff der Sacheinlage "Vermögensgegenstände […], deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist". Ob auch Nutzungsrechte als Sacheinlage tauglich sind, hängt in erster Linie von ihrer Aktivierungsfähigkeit ab;[1] dies berücksichtigt, dass "nur das, was im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für bilanzfähig befunden wird, auch bei Einbrin...mehr

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Die steuerrechtliche Wirkun... / IV. Abgrenzung des Gemeinschaftseigentums vom Gemeinschaftsvermögen

Drei verschiedene Vermögenszuordnungen: Die Zuordnung des Eigentums von Wohnungseigentümergemeinschaften ist komplexer als man dies zunächst vermuten könnte. Es sind drei verschiedene Vermögenszuordnungen zu unterscheiden: Das Sondereigentum an der einzelnen Wohnung[18] (§§ 1 Abs. 2, 13 WEG) steht sachenrechtlich nur dem jeweiligen Wohneigentümer als Alleineigentümer zu. Das g...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.4.1 Grundsätze

Wird der Kaufpreis für die Immobilie von einem Kreditinstitut auf Grundlage eines Darlehensvertrags finanziert, wird die Auszahlung der Darlehenssumme in aller Regel von der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig gemacht. Insoweit spielen die Grundpfandrechte in Form der Hypothek, in der Praxis aber überwiegend der Grundschuld, eine erhebliche Rolle. Beide Rechte, sow...mehr

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Nutzungen/Nutzungsrechte / 5 Besonderer Gestaltungsfall: Unternehmensnießbrauch

Rz. 134 Unternehmensnießbrauch[1] dient als Oberbegriff für unterschiedliche Gestaltungen, die eine Verlagerung der Nutzenziehung aus einem Unternehmen zur Folge haben. Von entscheidender Bedeutung ist dabei, ob sich der Anspruch des Nießbrauchers lediglich auf die Erträge des Unternehmens bezieht (Ertragsnießbrauch [2]) oder ob ihm zudem noch Entscheidungsbefugnisse im Unter...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 6.1.3 Eigenständige Befristung

Ist der Vertrag eigenständig befristet, also nicht an den Bestellungszeitraum gekoppelt, gewinnt § 26 Abs. 3 Satz 2 WEG an Bedeutung. Praxis-Beispiel Vertragsklausel Der Verwalter wird für die Dauer von 2 Jahren vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 bestellt. Der Verwaltervertrag wird ebenfalls für eine Dauer von 2 Jahren bis zum 31.12.2025 abgeschlossen. Zu differenzieren ist dabei, wie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Vereinbarkeit mit dem EU-Recht

2.3.1 Nichtsteuerbarkeit des innergemeinschaftlichen Erwerbs (§ 1c Abs. 1 UStG) Rz. 13 Die Regelung des Art. 3 Abs. 1 Buchst. a i. V. m. Art. 2 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL ist durch § 1c Abs. 1 UStG 1993 nicht vollständig in innerstaatliches Recht umgesetzt. Nach den Richtlinienbestimmungen entfällt die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenständen, deren L...mehr