Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Abtretung des Freistellungsanspruchs

Rz. 495 In der Praxis wird sich anbieten, den Freistellungsanspruch des versicherten Geschäftsführers gegen die D&O-Versicherung an die geschädigte Gesellschaft abzutreten, damit nicht zunächst die Gesellschaft gegen den noch amtierenden Geschäftsführer vorgehen muss. Geschieht dies, kann die Versicherung daraus nicht den Schluss ziehen, die geschädigte Gesellschaft beabsich...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Versterben als Erlöschensgrund

Rz. 14 Die Anwendung des § 23 GBO setzt ferner voraus, dass das Recht aufgrund des Todes des Berechtigten erloschen ist, weil es nur dann der Erleichterung der Löschung bedarf. Ist es hingegen aus anderen Gründen erloschen, so ist zu unterscheiden: Liegt der Grund des Erlöschens im Eintritt eines Endtermins (§ 24 Fall 2 GBO) oder einer auflösenden Bedingung (§ 24 Fall 3 GBO)...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Ausnahmen

Rz. 7 Das allgemeine Eintragungsverbot des § 54 GBO gilt jedoch nicht, soweit die Eintragung einer öffentlichen Last gesetzlich besonders angeordnet oder zugelassen ist, z.B. im Falle des Bodenschutzlastvermerks nach § 25 BBodSchG i.V.m. § 93b Abs. 1 GBV sowie der Vermerke nach §§ 64 Abs. 4, 81 Abs. 2 BauGB.[13] Die Eintragung hat aber auch dann nur deklaratorische Wirkung, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / afd) Begünstigung sonstiger Maßnahmen?

Rn. 1240a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber sprach davon, dass "insbesondere" (BT-Drucks 16/10189, 47) die im Präventions-Leitfaden (s Rn 1238) genannten Maßnahmen begünstigt seien, somit also auch solche, die dort nicht genannt waren, sofern die Voraussetzungen der §§ 20, 20a SGB V erfüllt sind (FG Bre vom 11.02.2016, 1 K 80/15 (5), DStRE 2016, 1153 (s Rn 1238a); B...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Belege

Rz. 145 Darüber hinaus steht dem auskunftsberechtigten Ehegatten ein Anspruch auf Vorlage von Belegen gem. § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB zu. Damit wird die Auskunft im Zugewinn mit derjenigen im Unterhaltsrecht nach § 1605 BGB harmonisiert. Nach § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB – anders als vor der Reform des Zugewinnausgleichsrechts – kann der auskunftsberechtigte Ehegatte Belege und Un...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Ermittlung des Berechtigten (Abs. 1 S. 1)

Rz. 2 Das Grundbuch kann von Amts wegen Ermittlungen zur Feststellung des wahren Berechtigten anstellen und hierzu die geeigneten Beweise erheben. Es handelt sich um ein Amtsverfahren, für das die Grundsätze des § 26 FamFG gelten. Das Grundbuchamt hat nicht nur das Recht zu Ermittlungen, sondern dann sogar die Pflicht hierzu, wenn es Kenntnis vom Wegfall des eingetragenen Be...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 5. Taugliche Sicherheit

Rz. 76 Die tauglichen Sicherheiten ergeben sich aus § 650f Abs. 2 S. 1 BGB (Garantie oder sonstiges Zahlungsversprechen eines Kreditinstitutes oder Kreditversicherers) sowie aus den allgemeinen Vorschriften der §§ 232 ff. BGB. Die Wahl, welche Sicherheit gestellt wird, liegt beim Besteller, sodass der Unternehmer dem Besteller keine bestimmte Sicherheit in seinem Sicherungsv...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 12.1 Arbeitsvertrag

Rz. 48 Der Arbeitgeber hat nach § 2 Abs. 1 NachwG spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: der Name und die Anschrift der Vertragsparteien der Zeitpunkt des B...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Verfügungsbefugnis des Treuhänders

Rz. 435 Dem Treuhänder steht als Gesellschafter das Recht zu, im eigenen Namen über den Gesellschaftsanteil zu verfügen und diesen insb. zu übertragen, zu belasten oder durch Ausscheiden aus der Gesellschaft aufzugeben.[545] Diese Verfügungsbefugnis wird durch den Treuhandvertrag lediglich schuldrechtlich beschränkt, sodass von einer überschießenden Rechtsmacht des Treuhände...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 7. Firmenschutz

Rz. 226 Der Schutz der Firma als Immaterialgüterrecht bestimmt sich nach dem Recht des Schutzlandes (sog. Schutzlandprinzip).[663] Im Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft gilt der Grundsatz der Inländerbehandlung (Art. 2 Abs. 1, 8 PVÜ). Dies gilt unabhängig vom Firmenschutz des Heimatlandes.[664] Außerhalb des Anwendungsbereiches des PVÜ kommt das jeweilige Fremd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2637 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Am 01.09.2009 trat mit dem Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) das neue Versorgungsausgleichsrecht in Kraft. Der bis dahin geltende Einmalausgleich wird durch die interne Teilung (§ 10 VersAusglG) und in Ausnahmefällen der externen Teilung (§ 14 VersAusglG) ersetzt. Das neue Recht teilt die bestehenden Versorgun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Nicht wesentlicher Inhalt (Abs. 1)

Rz. 4 Die Angabe des Ranges der Hypothek und insbesondere...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) IPR

Rz. 277 Anknüpfungspunkt für das eheliche Güterrecht ist aus griechischer Sicht nach Art. 14 f. ZGB in erster Linie die gemeinsame Staatsangehörigkeit, andernfalls der gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt und hilfsweise die engste Verbindung der Eheleute zum Recht eines Staates. In zeitlicher Hinsicht ist dabei jeweils maßgeblich die Situation "unmittelbar nach der Eheschließun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Reichweite der nachgewiesenen Grundbuchunrichtigkeit

Rz. 21 In den Fällen der §§ 23, 24 GBO geht es stets um die Löschung einer Eintragung, deren Stammrecht durch den Tod (§ 23 GBO), das Erreichen eines bestimmten Lebensalters des Berechtigten (§ 24 Var. 1 GBO), den Eintritt eines sonstigen Endtermins (§ 24 Var. 2 GBO) oder einer auflösenden Bedingung (§ 24 Var. 3 GBO) erloschen ist. Insoweit besteht eine Grundbuchunrichtigkei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBV § 89 Ergänzungen des Briefes

Gesetzestext Bei einem maschinell hergestellten Brief für ein im maschinell geführten Grundbuch eingetragenes Recht können die in §§ 48 und 49 vorgesehenen Ergänzungen auch in der Weise erfolgen, daß ein entsprechend ergänzter neuer Brief erteilt wird. Dies gilt auch, wenn der zu ergänzende Brief nicht nach den Vorschriften dieses Abschnitts hergestellt worden ist. Der bish...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Nebenleistungen

Rz. 41 Auf die Zinsen der Grundschuld finden die für Hypothekenzinsen geltenden Vorschriften Anwendung (§ 1192 Abs. 2 BGB), insbes. sind bei gleitendem Zinssatz ein Höchstzinssatz und die Bedingungen der Varianz anzugeben. Auch bei einer Eigentümergrundschuld sind Zinsen wegen der Möglichkeit späterer Abtretung, trotz § 1197 Abs. 2 BGB, eintragbar;[102] der Zinsbeginn kann b...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / f) Billigkeitserwägungen

Rz. 170 Nach § 89b Abs. 1 Nr. HGB muss die Zahlung eines Ausgleichs unter Berücksichtigung aller Umstände der Billigkeit entsprechen. Der sog. Billigkeitsgrundsatz soll allen Besonderheiten Rechnung tragen, die bei der abstrakten Berechnung der Vorteilshöhe des Unternehmers nicht verwertet werden können.[235] Hinzu kommen die Provisionsverluste des HV (vgl. dazu unten Rdn 17...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / aa) Allgemeines

Rz. 39 Gemäß §§ 1030 ff. BGB kann eine Sache in der Weise belastet werden, dass die Person, zu deren Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen. Gerade bei Testamenten in Patchworkfamilien soll darüber die Versorgung des anderen Ehegatten sichergestellt werden, ohne ihm wesentliche Vermögensbestandteile, wie z.B. Grundstücke, zu übertrag...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 11. Schneeballsysteme/"Network-Marketing"

Rz. 48 Franchise-Systeme sind letztlich von Schneeballsystemen abzugrenzen. Dabei sind zwei Grundformen zu unterscheiden:mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 1. Vorschlag zum Abschluss eines Vertrages

Rz. 39 Ein Vertrag kommt durch ein Vertragsangebot einerseits und die korrespondierende sowie rechtzeitige Vertragsannahme andererseits zustande. Für das Angebot als empfangsbedürftige Willenserklärung müssen die nach dem IPR maßgeblichen nationalen Vorschriften über Geschäftsfähigkeit, Willensmängel und Vertretungsmacht beachtet werden. Falls einschlägig müssen auch nach na...mehr

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Feststellung der Pflegebedü... / 4.2 Höher-/Rückstufung

Beantragt der Pflegebedürftige nach Anerkennung der Pflegebedürftigkeit eine Höherstufung, entspricht das Verfahren dem eines Neuantrags. Die Pflegekasse stellt hierfür dem MD/Gutachter die relevanten Unterlagen für die Durchführung der Begutachtung zur Verfügung. Eine Höherstufung in einen anderen Pflegegrad ist nur dann möglich, wenn der erhöhte Pflegebedarf auf Dauer, d. ...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 7. Auftragsverhältnis?

Rz. 49 Nicht selten erteilt ein Partner dem anderen Kontovollmacht. Die Rechtsprechung hat sich wiederholt mit Fällen befasst, in denen schwer Kranke oder Senioren ihren Partnerinnen Kontovollmacht erteilten. Die Lebensgefährtinnen pflegten ihre Partner. Nach deren Tod sahen sie sich mit Auskunfts- und Zahlungsbegehren der gesetzlichen Erben oder pflichtteilsberechtigten Ang...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Anforderungen an den Organträger

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Eingeschränkt Abrufberechtigte

Rz. 8 Zum eingeschränkten Abruf nach § 82 Abs. 2 GBV – den Abs. 4 S. 1 als maschinelle Bearbeitung von Anträgen auf Auskunft aus dem Grundbuch bezeichnet – können dinglich Berechtigte mit Bezug auf das von ihrem Recht betroffene Grundstück zugelassen werden, ferner vom dinglich Berechtigten beauftragte Personen oder Stellen sowie mit Zustimmung des Eigentümers oder im Zusamm...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / aa) Muster: Nachtrag wegen angeordneter Leistungsänderung im "neuen" BGB-Vertrag

Rz. 384 Muster 1.14: Nachtrag wegen angeordneter Leistungsänderung im neuen BGB-Vertrag Muster 1.14: Nachtrag wegen angeordneter Leistungsänderung im "neuen" BGB-Vertrag Im Obergeschoss des streitgegenständlichen Hauses war in der Mitte der Westfassade ursprünglich eine Loggia geplant. Währen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff und Umfang

Rz. 3 Erbfolge ist der mit dem Tode einer Person eintretende Übergang eines bestimmten Vermögens als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (§ 1922 BGB); dieser Übergang kann auf Gesetz (§§ 1924–1936 BGB) oder auf einer Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) beruhen. Bei Ausländern kann die Erbfolge auch auf ausländischem Recht beruhen.[6] Rz. 4 Grundsätzlich muss e...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Unwirksamkeit wegen AGB-Verstoß?

Rz. 370 Zu Recht wird nach h.M. davon ausgegangen, dass die §§ 305 ff. BGB in Hinblick auf Mediationsklauseln anwendbar sind. Sie sind nicht überraschend i.S.v. § 305c Abs. 1 BGB und es liegt insbesondere auch keine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners i.S.v. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB vor, da der Rechtsweg gerade nicht gänzlich ausgeschlossen wird.[458]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Deutsche Mark und Euro

Rz. 2 An die Stelle der Deutschen Mark (DEM) ist der Euro (EUR) mit amtlichen Umrechnungskurs 1 EUR:1,95583 DEM getreten.[2] Bei der Umrechnung ist die dritte Nachkommastelle auf den nächsten Cent-Betrag auf- oder abzurunden.[3] Streitig ist, ob hinsichtlich der Umstellung von Grundpfandrechten auch aufgerundet werden darf, denn dann wäre das Grundpfandrecht mit seiner Eintr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Nachholung eines unterbliebenen Vermerks

Rz. 23 Ist der Erbe ohne Testamentsvollstreckungsvermerk im Grundbuch eintragen worden – z.B., weil bei seiner Eintragung die Anordnung der Testamentsvollstreckung dem GBA noch unbekannt war –, so ist unter den weiteren Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 S. 1 GBO im Hinblick auf die unterbliebene Eintragung der Verfügungsbeschränkung der Erben durch die Testamentsvollstreckung ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Subjektiver Wert

Rz. 131 Der subjektive Wert beinhaltet die Einschätzung des Wertes der Beteiligung an einem Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung der individuellen persönlichen Verhältnisse des jeweiligen Anteilseigners. In diese Betrachtung werden der Einfluss des Anteilseigners auf die Unternehmenspolitik (Sperrminorität, Mehrheitsbeteiligung) und erwartete Synergieeffekte miteinb...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (3) Schuldbeitritt

Rz. 211 Beim Schuldbeitritt handelt es sich um eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses, für die das kumulative Hinzutreten eines weiteren Schuldners zum bisherigen Schuldner kennzeichnend ist.[158] Der hinzugetretene Schuldner haftet neben dem bisherigen Schuldner als Gesamtschuldner i.S.d. § 421 BGB. Der Schuldbeitritt ist in zahlreichen gesetzlichen Vorschriften v...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / bb) Umfang und Berechnung des Anspruchs

Rz. 114 Liegen die Voraussetzungen des Anspruchs vor, so bestimmen sich Art und Umfang des Schadensersatzes nach Art. 74 bis 77 CISG. Aus den Art. 75 und Art. 76 CISG ergibt sich, dass die Berechnung des Schadens – ähnlich wie im deutschen Recht – durch eine Differenzrechnung erfolgt.[82] Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung des Schadens ist im Prozess der Schluss der l...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr 72 S 1 Buchst b EStG

Rn. 2600j Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Photovoltaikanlagen müssen vorhanden sein "auf", "an" oder "in" (dh dieselben Präpositionen wie bei Buchst a, s Rn 2600h) den unter s Rn 2600g Spiegelstrich 2 beschriebenen Gebäuden. Mit "in" sollen sowohl klassische Aufdachanlagen als auch dachintegrierte Anlagen erfasst werden (Perschon, Stbg 2023, 47). Von der technischen Seite müs...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Führung der Grundbücher

Rz. 2 Werden die Grundbücher der belasteten Grundstücke von demselben Grundbuchamt geführt, so ist nach Abs. 1 nur ein Brief zu erteilen. Werden die Grundbücher der belasteten Grundstücke von verschiedenen Grundbuchämtern geführt, so gilt Abs. 2. Hier erteilt zunächst jedes Grundbuchamt für die in seinem Grundbuch eingetragene Hypothek einen eigenen Brief. Die Briefe sind sod...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / E. Pflichten des Käufers

Rz. 119 Die Pflichten des Käufers ergeben sich aus den Art. 53 bis 65 CISG. Daneben sind wie bei den Pflichten des Verkäufers die allgemeinen Bestimmungen der Art. 25 ff. CISG, die Gefahrtragungsvorschriften der Art. 66 ff. CISG sowie die in Art. 71 bis 88 CISG enthaltenen Regeln zu beachten. Rz. 120 Für den Verkäufer steht die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des Kaufpr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Bezeichnung

Rz. 5 Jeder Widerspruch musste das von ihm betroffene Recht bezeichnen. Das konnte das Bestehen des eingetragenen Nutzungsrechts und/oder Gebäudeeigentums, die Berechtigung des Nutzungsberechtigten (Gebäudeeigentümers), oder die – vermeintliche – Einredefreiheit in Bezug auf § 29 SachenRBerG sein. Einzutragen war deshalb: "Widerspruch gegen die Nichteintragung der Einreden g...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Eintragung von ideellen Miteigentumsanteilen ist nur im Falle des § 3 Abs. 4, 5 GBO zulässig. Sie dient der Verkehrsfähigkeit sog. dienender Grundstücke, die im Miteigentum der jeweiligen Eigentümer der herrschenden Grundstücke stehen. Durch die Buchung des Miteigentumsanteils im Bestandsverzeichnis des jeweiligen Grundbuchblattes wird insbesondere vermieden, dass ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XVII. Übergang der Geschäftsanteile kraft Gesetzes

Rz. 89 Der Wechsel des Gesellschafters kann nicht nur kraft rechtsgeschäftlicher Übertragung eintreten. Ein Wechsel kann auch durch Änderungen auf der Vermögensebene erfolgen. Infrage kommen hier folgende Fälle:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Eintragung von Eheleuten

Rz. 2 Sind Eheleute Inhaber eines Nutzungsrechts, Gebäudeeigentümer oder Besitzberechtigte, so steht ihnen das Recht, sofern sie vor dem Beitritt im Güterstand der ehelichen Vermögensgemeinschaft lebten und nicht gem. Art. 234 § 4 Abs. 2 EGBGB optiert haben, nunmehr in Bruchteilsberechtigung zu je ½ zu (Art. 234 § 4a Abs. 1 EGBGB). Eheleute oder deren Erben können auf dem in...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Form

Rz. 93 Die Verfügung von Todes wegen muss als öffentliche Urkunde formgültig errichtet sein. Anders als bei Erbscheinen kann es sich dabei jedoch auch um ausländische öffentliche Urkunden handeln. Rz. 94 Nach deutschem Recht kommen Testamente und Erbverträge (§ 2276 BGB) zur Niederschrift eines deutschen Notars oder eines Berufskonsuls oder Konsularbeamten in Betracht (§§ 223...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 5. Ausführung der Leistung

Rz. 264 Für den Auftraggeber ist es von Bedeutung, einen verantwortlichen Ansprechpartner zu haben. Darüber hinaus ist es auch Teil der Übertragung der Verkehrssicherungspflicht, dass eine technische Aufsicht durch einen Bauleiter oder Polier während der Arbeitszeit sichergestellt ist. Rz. 265 Bezüglich der Umgebung des Baugrundstückes, bezogen auf die baulichen Anlagen, Stra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Eröffnungsniederschrift

Rz. 103 Vorgelegt werden muss das Eröffnungsprotokoll (§§ 2260 ff., 2273, 2300 BGB). Wird dieses vorgelegt, so kann der Nachweis der Annahme oder der Nichtausschlagung der Erbschaft nicht verlangt werden, auch wenn die Testamentseröffnung ohne Ladung und Anwesenheit der Beteiligten erfolgte.[185] Rz. 104 Vorgelegt werden muss diese Niederschrift auch bei einem ausländischen T...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Zulässige Arten der Belastung

Rz. 34 In dem von Abs. 2, Fall 3 geregelten Sachverhalt geht es um die Belastung einer Forderung, zu deren Sicherheit ein Grundstücksrecht in der von Abs. 2, Fall 2 erfassten Weise bestellt ist (vgl. Rdn 28). Die Eintragungsfähigkeit der Belastung mit einem rechtsgeschäftlichen oder durch Pfändung erlangten Pfandrecht folgt aus den Mitwirkungserfordernissen des Pfandgläubige...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Feststellung der Tatsachengrundlagen

Rz. 119 Größtes Problem ist jedoch die Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen, auf die dann das Testament, ggf. nach Auslegung, anzuwenden wäre. Grundsätzlich sind dabei die gesetzlichen Vermutungen des legislativen Regel-/Ausnahme-Systems sowie vorhandene Erfahrungssätze anzuwenden.[222] Reichen solche nicht aus, so genügt eine eidesstattliche Versicherung, wenn unter Anwe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Voraussetzungen der Eintragung

Rz. 75 Für die Eintragung gelten die sachen- und verfahrensrechtlichen Vorschriften insgesamt entsprechend, erforderlich sind mithin Einigung und Eintragung. Die Eintragung erfolgt aufgrund einer Bewilligung (gemeinsam mit dem Recht, auf das sich das Begleitschuldverhältnis bezieht).[179] Gleiches gilt für die zukunftsbezogenen Veränderungen.[180] Typischerweise kann eine is...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Vermittlungs- und Abschlusspflicht (§ 86 Abs. 1 Halbs. 1 HGB)

Rz. 39 Die Vermittlungs- und Abschlusspflicht des HV (auch Bemühenspflicht genannt) ist in § 86 Abs. 1 Halbs. 1 HGB geregelt und gehört zu den Hauptpflichten des HV.[37] Dies bedeutet nicht etwa, dass der HV verpflichtet ist, so viele Geschäftsabschlüsse herbei zu führen, wie es ihm bei größtmöglicher Anstrengung gelingen würde. Vielmehr muss er nach einer gewissen Anlaufpha...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / E. Alternativen?

Rz. 14 Der Erwerb in "starrer" Bruchteilsgemeinschaft ohne schuldrechtlichen Ausgleichsmechanismus für Zuvielleistungen ist von den Beteiligten häufig zu Recht nicht gewollt. Doppelverdiener-Paare ohne Kinder bestehen erfahrungsgemäß häufig darauf, dass sich unterschiedlich hohe Finanzierungsbeiträge auch in entsprechend unterschiedlich hohen Beteiligungsquoten widerspiegeln...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / bb) "Schiedsfähigkeit I"-Urteil des BGH

Rz. 71 Zunächst hatte der BGH in einer Entscheidung aus dem Jahr 1996[156] zwar zahlreiche Bedenken gegen die Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten im Recht der GmbH ausgeräumt. Gleichwohl lehnte er die Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten ab und sah wegen zahlreicher regelungsbedürftiger Punkte den Gesetzgeber gefordert.[157] Diese Aspekte betrafe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Rechtsstellung des neuen Beteiligten

Rz. 4 In beiden Fällen des § 95 GBO tritt der neu hinzukommende Beteiligte in das Verfahren in dem Zustand ein, in dem es sich gerade befindet. Er muss das bisherige Verfahren gegen sich gelten lassen. Durch die Eintragung des Einleitungsvermerks (§ 91 Abs. 3 GBO) war er bei einem rechtsgeschäftlichen Erwerb über die Durchführung des Rangklarstellungsverfahrens in Kenntnis g...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Sonstige Fälle

Rz. 12 Besonderheiten gelten auch für die nachstehenden Eintragungen:mehr