Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Eine Berichtigung des Insolvenzplans durch den Insolvenzverwalter nach § 221 Satz 2 bedarf der Bestätigung durch das Insolvenzgericht. (2) Das Gericht soll vor der Entscheidung über die Bestätigung den Insolvenzverwalter, den Gläubigerausschuss, wenn ein solcher bestellt ist, die Gläubiger und die Anteilsinhaber, sofern ihre Rechte betroffen sind, sowie den Schuldner hör...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lindwurm, Kindergeld, Steuerhinterziehung und Verfolgungsverjährung – Die Wiederbelebung der Ablaufhemmung nach § 171 Abs 7 AO, AO-StB 2012, 339; Blesinger, Der Schutz des Familienleistungsausgleichs ab dem 01.01.1996 durch das Steuerstrafrecht, wistra 1996, 255; Kahlen, Erschleichung von Kindergeld als Steuerstraftat, DStR 1999, 92; Görke, Anmerkung zu BFH v 13.09.2018, II R 1...mehr

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zfs 11/2022, Tempo 10 km/h ... / 2 Aus den Gründen: "…

1. Der … Antrag … ist nach § 80 Abs. 5 VwGO statthaft, da die Klage des Antragstellers gegen die streitgegenständliche Geschwindigkeitsbeschränkung (VG 11 K 401/22) nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VwGO keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Der Antrag ist auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist der Antragsteller antragsbefugt (§ 42 Abs. 2, 1. Alt. VwGO analog). § 45 Abs. 1 S....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Zusammenfassung von Stimmanteilen bei der Berechnung der Kopfmehrheit

Rn 9 Die Basis für eine Berechnung von Mehrheiten ist grundsätzlich durch die Kopfzahl der Gläubiger vorgegeben (Rdn. 7 f.). Diese kann allerdings unter Umständen niedriger sein als die Zahl der tatsächlich im Verfahren stimmberechtigten Gläubiger. Ein solcher Sonderfall liegt dann vor, wenn die Rechte mehrerer Gläubiger miteinander verknüpft sind, so dass diese Gläubiger in...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7.3 Entschädigung des Gläubigers

Rn 86 Hat das Gericht eine Anordnung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 getroffen, führt dies zu einem beträchtlichen Eingriff in die Rechte des ab-/aussonderungsberechtigten Gläubigers. Trotzdem räumt das Gesetz dem betroffenen Gläubiger weder rechtliches Gehör, noch ein Rechtsmittel ein.[237] Er erhält jedoch einen wirtschaftlichen Ausgleich in Form einer Nutzungsausfallentschä...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Minderheitenschutz

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt das in § 245 bis § 246a geregelte Obstruktionsverbot. Während dort sichergestellt wird, dass die Angehörigen einer Gruppe – wenn sie sich innerhalb der Gruppe gegen den Insolvenzplan ausgesprochen haben – die Fiktion ihrer Zustimmung nur dann hinnehmen müssen, falls die Mehrheit der Gruppen zugestimmt hat und zudem eine angemessene Beteiligung am ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Auch wenn die erforderlichen Mehrheiten nicht erreicht worden sind, gilt die Zustimmung einer Abstimmungsgruppe als erteilt, wennmehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.3 Minderheitenschutz, § 251

Rn 9 Hingegen nur auf Antrag eines Gläubigers und nicht von Amts wegen muss das Gericht von der Bestätigung Abstand nehmen, wenn der Insolvenzplan den Gläubiger schlechter stellt und ihn auf diese Weise benachteiligt und der Gläubiger dem Plan auch im Abstimmungstermin widersprochen hat (§ 251). Damit dient das Erfordernis der Bestätigung wie bisher auch dem Zweck, überstimm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verpflichtung der Familienkasse zu unverzüglicher Unterrichtung der Ausländerbehörde (§ 62 Abs 1a S 6 EStG)

Rn. 156 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wurde das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen durch die Verwendung gefälschter oder verfälschter Dokumente oder durch Vorspiegelung falscher Tatsachen vorgetäuscht, hat die Familienkasse dies der zuständigen Ausländerbehörde – abweichend von § 62 Abs 1a S 5 EStG – unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs 1 S 1 BGB), mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 79 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 68 Abs 5 S 2 EStG enthält für das BMF die Ermächtigung, durch Rechts-VO ohne Zustimmung des BR zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach § 68 Abs 5 S 1 EStG die Voraussetzungen festzulegen, unter denen ein Datenabruf erfolgen kann.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Skibasare sowie Ski- und Ausrüstungsbörsen

Tz. 31 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Veranstalten Vereine Basare oder Börsen im eigenen Namen, sind die Einnahmen in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen (FG Baden-Württemberg vom 30.11.1992, 3 K 19/88). Umsatzsteuerlich sind die Entgelte mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern (s. § 12 Abs. 1 UStG, Anhang 5).Erfolgen die Verkäufe (für di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gut in Geld oder Geldeswert

Rn. 10 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nur ein Gut in Geld oder Geldeswert (s § 8 Rn 26ff (Pust)) kann Gegenstand von WK sein, hierzu gehören neben Geld und Forderungen auf Geld auch Sachen (§ 90 BGB) und Rechte (sogar der Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht kann darunterfallen, BFH v 19.01.1982, VIII R 102/78, BStBl II 1982, 533). Das Gut muss einen konkretisierbaren wi...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Antrag und Antragsberechtigung

Rn 5 Zur Stellung eines Antrags auf Versagung der gerichtlichen Bestätigung nach § 248 ist jeder Beteiligte berechtigt in dessen Rechte durch den Insolvenzplan eingegriffen werden kann. Das gilt auch für Beteiligte, die über kein Stimmrecht verfügen[4] (etwa Gläubiger mit aufschiebend bedingten Forderungen, die sich nicht mit den Beteiligten über ein Stimmrecht einigen konnt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 62 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rn. 191 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 62 Abs 2 Nr 1 EStG erhält ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer Kindergeld, wenn er eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Die Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) stellt nach dem am 01.01.2005 in Kraft getretenen AufenthG den stärksten Aufenthaltstitel dar. Sie wird unbefristet erteilt und berechtigt zur Ausübung einer Erw...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4 Allgemeiner Zustimmungsvorbehalt (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rn 54 Alternativ zum allgemeinen Verfügungsverbot kann das Gericht als vorläufige Maßnahme anordnen, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (sog. schwache vorläufige Insolvenzverwaltung). Dabei sind unter Zustimmung sowohl die vorhergehende Einwilligung, als auch die nachfolgende Genehmigung zu verstehen.[152] Die ...mehr

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ZErb 11/2022, Zur Ergänzung... / Leitsatz

1. Der Umstand, dass der gesetzliche Vertreter in einer Person auch die Aufgaben als Testamentsvollstrecker über den vom Minderjährigen ererbten Nachlass wahrnimmt bzw. als Miterbe in einer Erbengemeinschaft mit seinen Kindern ist, erfordert ohne konkreten Anlass nicht die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft nach § 1909 BGB. 2. Die Bestellung eines Ergänzungspflegers allein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zum Begriff des nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers

Rn. 175 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer erhalten Kindergeld nur dann, wenn die Voraussetzungen des § 62 Abs 2 EStG gegeben sind. Nach § 1 Abs 2 AuslG ist jeder Ausländer, der nicht Deutscher iSd Art 116 Abs 1 GG ist. Auch Staatenlose und Kontingentflüchtlinge sind nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, BFH v 22.11.2007, III R 60/99, B...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.12 Vermögensbindung

Tz. 73 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) will bei steuerbegünstigten Körperschaften eine gewisse Vermögensbindung erreichen. D.h., im Falle einer Auflösung oder Aufhebung der steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen steuerbegünstigten Zwecks soll das dann noch vorhandene Vermögen nur für steuerbegünstigte Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 5a Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 68 EStG regelt bestimmte Rechte und Pflichten der am Familienleistungsausgleich beteiligten Personen und Stellen sowie der Kinder über 18 Jahre. Die hier beschriebenen Mitwirkungs-, Auskunfts- und Mitteilungspflichten verstehen sich insoweit als die gegenüber den Verfahrensvorschriften der AO spezielleren Regelungen, die Vorrang genießen g...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Einschränkungen des Stimmrechts

Rn 6 Ebenso wie die Insolvenzgläubiger (§ 237 Abs. 2) haben auch die absonderungsberechtigten Gläubiger kein Stimmrecht, wenn ihre Rechte durch den Plan nicht beeinträchtigt werden (§ 238 Abs. 2). Erhalten daher die Absonderungsberechtigten nach dem Insolvenzplan eine Befriedigung, die der Verwertung ihrer Sicherheit entspricht oder diese noch übersteigt, so haben sie kein S...mehr

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AGS 11/2022, Diehn, Notarkostenberechnungen - Muster und Erläuterungen zum GNotKG

Von Dr. Thomas Diehn. 8. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. 572 S., 43,00 EUR Das am 1.8.2013 in Kraft getretene GNotKG hat das Notarkostenrecht gegenüber der bisherigen KostO auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Die "Notarkostenberechnungen" von Diehn, die innerhalb eines knappen Jahrzehnts nunmehr bereits in 8. Aufl. vorliegen, erleichtern den praktischen Anwendung...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Zeitpunkt der Abstimmung

Rn 7 Nach § 240 Satz 2 kann über den geänderten Plan noch in demselben Termin abgestimmt werden. Das Verfahren soll nicht dadurch verschleppt werden, dass kleine Änderungen am Plan vorgenommen wurden, zumal diese vor ihrer Annahme (ebenso wie der Plan) zu erörtern sind. Eine sofortige Abstimmung wird möglich sein, wenn die Änderungen so gering sind, dass sie im Termin vorgen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Widerspruch

Rn 7 Im Interesse der Rechtssicherheit und letztlich auch der zügigen Abwicklung des Insolvenzplanverfahrens ist ein Antrag auf Sicherung des Minderheitenschutzes nur dann zulässig, wenn der vermeintlich Benachteiligte sich seine Rechte in Form eines Widerspruchs noch im Erörterungs- und Abstimmungstermin vorbehalten hat.[8] Nicht ausreichend für den Widerspruch ist allerdin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1 Schrifttum:

Schwarz, Missbrauchsbekämpfung beim Kindergeld, Der Familien-Rechts-Berater 2019, 417 Verwaltungsanweisungen: BZSt v 15.08.2019, BStBl I 2019, 846 zu III (Familienleistungsausgleich; Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch; außer Kraft, gültig bis 26.08.2020); BZSt v 17.09.2021, BStBl I 2021, 1598 (Familienleistungsausgleich, Neufassung der , Dienstanw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / V. Teilabweichung oder Vollregelung

Rz. 15 [Autor/Stand] Abweichungen vom Bundesrecht bedeutet vom Wortsinn her, dass der Landesgesetzgeber eine inhaltlich mit dem Bundesrecht nicht identische Regelung trifft. Ob der Landesgesetzgeber zudem das Bundesrecht als Landesrecht inhaltsgleich wiederholen darf, bleibt umstritten (dagegen allg. VerfR GrStG Rz. 7).[2] Das verfassungsrechtliche Risiko wiederholenden Land...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.5 Überlassung von Räumen

Tz. 132 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 58 Nr. 5 AO ( Anhang 1b) stellt eine weitere Ausnahme vom Gebot der Unmittelbarkeit dar. Die einer steuerbegünstigten Körperschaft gehörenden Räume können auch einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Nutzung zu deren steuerbegünstigten Zwecken überlassen werden. Zu derart...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Zustimmungsfiktion gemäß Nr. 1

Rn 3 Nr. 1 der Norm sieht eine Zustimmungsfiktion vor, falls die nachrangigen Gläubiger gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 4 und 5 gegenüber den nichtnachrangigen Gläubigern nicht benachteiligt werden (vgl. zu den einzelnen Fallgruppen die Kommentierung zu § 39 Rdn. 21 ff.). Damit gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die nachrangigen Gläubiger mindestens die gleiche Quote erhalten, die ...mehr

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FF 11/2022, Rechtsprechung ... / Adoption

BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 5.8.2022 – 1 BvR 2329/21 Zeigt die Verfassungsbeschwerde weder die Möglichkeit einer Verfassungswidrigkeit von § 197 Abs. 3 FamFG noch von dessen Auslegung und Anwendung durch das Familiengericht in einer Grundrechte des Beschwerdeführers verletzenden Weise auf, kann nicht in der Sache entschieden werden, ob die Ablehnung des Wiederaufnahmeantra...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.2 Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 UStG

Tz. 29 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 25 UStG, Anhang 5 (s. § 2 Abs. 2 SGB VIII und § 42 SGB VIII) können die Träger der freien Jugendhilfe erhalten. Das sind von der zuständigen Jugendbehörde anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (s. § 75 Abs. 1 SGB VIII), die Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die amtlich anerka...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Hausstand

Rn. 684 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der eigene Hausstand iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG ist der Haushalt, den der ArbN am Lebensmittelpunkt führt, also sein Erst- oder Haupthaushalt (zB BFH v 05.06.2014, VI R 76/13, BFH/NV 2014, 1884). Ein solcher Hausstand setzt eine eingerichtete, den Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung des ArbN sowie die finanzielle Beteiligung an de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ausländer aus Staaten, mit denen überstaatliche Abkommen bestehen

Rn. 179 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aus überstaatlichen Abkommen, die zwischen der EU und Drittstaaten geschlossen wurden, können sich von § 62 Abs 2 EStG abweichende Regelungen ergeben. Für türkische ArbN gilt der Beschluss Nr 3/80 des Assoziationsrats v 19.09.1980, ABl EG C 110 v 25.04.1983, 1. Der Anspruch auf Kindergeld darf danach für türkische ArbN, vgl zum ArbN-Begriff...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 7.2.2.2 Mitbenutzung des Verpflichteten

Verbreitet sind Fälle, in den 2 oder mehr Wohnungseigentumsanlagen über eine sich unter den real geteilten Grundstücken befindliche Tiefgarage verfügen, die entsprechend der Häuser ebenfalls vertikal in der Luftlinie geteilt und insoweit jeweils teilweise gemeinschaftliches Eigentum der jeweiligen Wohnungseigentümer der einzelnen Häuser ist. Praxis-Beispiel Gemeinsame Zufahrt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7.1 Betroffene Vermögensgegenstände

Rn 80 Die Regelung umfasst Gegenstände, die im Falle der Verfahrenseröffnung § 166 unterfallen oder ausgesondert werden können. Demnach fallen darunter zunächst nach § 166 Abs. 1 bewegliche Sachen, an denen ein Absonderungsrecht besteht. Diese Einordnung ist also nach den für Absonderungsrechte im Insolvenzverfahren geltenden allgemeinen Vorschriften vorzunehmen, so dass auf...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Stilllegungsentscheidung (Satz 1)

Rn 2 Zunächst ist von besonderer Bedeutung die Frage nach der Stilllegung oder Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Im Anschluss an den Bericht des Verwalters (§ 156) und damit in Kenntnis der für diese Entscheidung benötigten Informationen sollen die Gläubiger vorrangig entscheiden, ob das Unternehmen des Schuldners stillgelegt oder vorläufig fortgeführt werden sol...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Beschlussfassung im Berichtstermin

Rn 7 Für die Beschlussfassung im Berichtstermin gelten die allgemein für die Beschlussfassung in Gläubigerversammlungen nach der InsO geltenden Maßgaben: Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Gläubiger erscheint.[32] Ist der einzig erschienene Gläubiger allerdings vom Stimmrecht ausgeschlossen, ist die Versammlung beschlussunfähig. Sofern kein – bzw. kein st...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Vorschrift ist durch das JStG 1995 v 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1250) in das EStG eingefügt worden. Das JStErgG 1996 v 18.12.1995, BGBl I 1995, 1959 hat in § 68 Abs 1 EStG den Satz 2 eingefügt sowie § 68 Abs 4 EStG. Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das FamFördG v 22.12.1999 (BGBl I 1999, 2552) hat § 68 Abs 3 EStG dahin geändert, dass die Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erstausbildung

Rn. 1000 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Gemäß der Definition der Erstausbildung in § 9 Abs 6 S 2 EStG setzt diese sowohl eine geordnete Ausbildung als auch eine Abschlussprüfung voraus. Ausnahmsweise kann in den Fällen von § 9 Abs 6 S 4 u 5 EStG entweder die reine Ausbildung genügen (weil keine Abschlussprüfung vorgesehen ist) oder das bloße Bestehen einer Abschlussprüfung ohne v...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Bestimmung des Umfangs der Stimmberechtigung

Rn 1 Die Ermittlung des genauen Umfangs des Abstimmungsrechts richtet sich – wie schon bei den einfachen Insolvenzgläubigern[1] – zunächst nach einem Konsensprinzip. Wenn weder der Insolvenzverwalter noch ein anderer stimmberechtigter Absonderungs- oder Insolvenzgläubiger die geltend gemachte Forderung bestreitet, so ist der Gläubiger im vollen Umfang der Sicherheit für sei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.1 Besondere Verfügungsbeschränkungen

Rn 16 Anstelle eines allgemeinen Verfügungsverbots (s.u. Rdn. 45 ff.) oder eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts (s.u. Rdn. 54 ff.) kann das Gericht einzelne, konkret bezeichnete Verfügungen verbieten (besonderes Verfügungsverbot) oder deren Wirksamkeit an eine Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters binden (besonderer Zustimmungsvorbehalt). Dies kommt aus Gründen de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Bestreben nach zeitlicher Nähe

Rn 3 Unabhängig von der Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe wirkt § 241 Abs. 1 Satz 2 darauf hin, dass kein übermäßig großer zeitlicher Abstand zwischen den Terminen liegt. Der gesonderte Abstimmungstermin soll nicht später als einen Monat nach dem Erörterungstermin stattfinden. Rn 4 Damit soll einer Verzögerung des Verfahrens entgegengewirkt werden.[2] Allerdings hande...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Ablauf des Termins

Rn 15 Zuständig für die Leitung des Termins ist seit der Gesetzesänderung durch das ESUG[48] zum 01.01.2013 gemäß § 18 Abs. 1 Nr. RPflG der Richter. Es handelt sich um einen nichtöffentlichen Termin, bei dem zumindest die in § 74 Abs. 1 Satz 2 genannten und die nach § 235 Abs. 3 zu ladenden Personen zur Anwesenheit berechtigt sind.[49] Der Termin ist gemäß § 4 i.V.m. §§ 159 ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Werterhaltungsprinzip (§ 245 Abs. 1 Nr. 1)

Rn 9 Wann eine Schlechterstellung i.S.d. Abs. 1 Nr. 1 vorliegt, wird im Gesetz nicht definiert. Abzustellen ist auf das wirtschaftliche Ergebnis; der (fiktive) Erlös aus der bestmöglichen Verwertung in der Insolvenz ohne Plan ist mit dem im Plan prognostizierten Erlös zu vergleichen. Das bedeutet, dass der Vergleichsmaßstab sowohl die Abwicklung als auch die übertragende San...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Begriff "Selbstlosigkeit"

Tz. 33 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Neben der Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke und der Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet muss als weitere Grundvoraussetzung für die Anerkennung der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit die Selbstlosigkeit gem. § 55 Abs. 1 AO (Anhang 1b) gegeben sein. § 55 Abs. 1 AO (Anhang 1b) definiert den Be...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7 Anordnungen zu Aus- und Absonderungsrechten (Abs. 2 Satz 1 Nr. 5)

Rn 76 Gemäß Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 kann das Insolvenzgericht anzuordnen, dass Gegenstände, die im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von § 166 erfasst würden oder deren Aussonderung verlangt werden könnte, vom Gläubiger nicht verwertet oder eingezogen werden dürfen.[211] Sie dürfen darüber hinaus zur Fortführung des schuldnerischen Unternehmens eingesetzt werden, soweit...mehr

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zfs 11/2022, Straßenrecht; ... / Sachverhalt

Die Antragstellerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen den Wegfall öffentlicher Parkplätze im Zuge einer Straßenbaumaßnahme. Die Antragstellerin betreibt unter der Anschrift A-Straße in A-Stadt eine Poststelle. Mit undatiertem – der Antragstellerin am 1.9.2022 zugegangenem – Schreiben setzte der Antragsgegner die Anwohner über die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 68 Abs 4 S 2 EStG enthält für das BMF die Ermächtigung, durch Rechts-VO ohne Zustimmung des BR zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach § 68 Abs 4 S 1 EStG die Voraussetzungen, unter denen ein Datenabruf erfolgen kann, festzulegen. In der Kindergelddaten-AbrufVO (KiGAbV) v 24.04.2018, BStBl I 2018, 1022, die ab dem 01.05.2018 gilt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.1 Generalklausel der Unlauterkeit

Rn 23 Unlauter in diesem Sinne ist ein Verhalten, das objektiv gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt, auch wenn im Einzelfall subjektiv eine Täuschung weder bezweckt noch bewirkt wurde.[38] Das ist z.B. der Fall bei der Verfälschung der Abstimmung durch einen Stimmenkauf. Die bloße Behauptung eines Stimmenkaufs reicht ebenso wenig wie der (einseitige) Versuch des Insolv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuern vom Grundbesitz und sonstige öffentliche Abgaben

Rn. 420 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steuern vom Grundbesitz sind nur solche, die an der Innehabung des Grundbesitzes als Besteuerungsgegenstand anknüpfen, nicht aber Personensteuern. Steuern vom Grundbesitz sind danach GrSt und Zweitwohnungssteuer (BFH v 15.10.2002, IX R 58/01, BStBl II 2003, 287, der allerdings § 9 Abs 1 S 1 EStG zitiert), nicht aber GrESt und ESt, auch sowe...mehr

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zfs 11/2022, Zur Brauchbark... / 1 Aus den Gründen:

1I. Der Senat ist einstimmig davon überzeugt, dass die Berufung der Beklagten offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Das Urteil des Landgerichts beruht weder auf einer Rechtsverletzung (§ 546 ZPO) noch rechtfertigen die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine andere für sie günstigere Entscheidung, § 513 Abs. 1 ZPO. Die zulässige Berufung ist unbegründet. De...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 4.1 Gegenstand

Das Gemeinschaftsvermögen ist gemäß § 9a Abs. 3 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet. Es besteht aus den im Rahmen der gesamten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gesetzlich begründeten und rechtsgeschäftlich erworbenen Sachen und Rechten sowie den entstandenen Verbindlichkeiten. Zum Gemeinschaftsvermögen gehören insbesondere die Ansprüche und Befu...mehr