Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.8 Musterformulierung: Gesellschafterversammlung und Beschlüsse

Praxis-Beispiel Gesellschafterversammlung/Beschlüssemehr

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GmbH: Feststellung des Jahr... / 3 Form der Vorlage an die Gesellschafter

In der Einpersonen-GmbH oder wenn die GmbH-Gesellschafter einen entsprechend zuständigen Sprecher oder Gesellschafterausschuss mit Sprecher gebildet haben, muss der Geschäftsführer den Jahresabschluss dem alleinigen Gesellschafter bzw. dem Sprecher zuschicken. Bei mehreren Gesellschaftern genügt es, wenn die Geschäftsführung die Unterlagen in den Geschäftsräumen der GmbH zur...mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 2.5 Beschlussfähigkeit/Vertretung im Stimmrecht/Stimmenbotschaft

In die Satzung können Regelungen über eine Beschlussfähigkeit (siehe Formulierungsvorschlag) sowie das Teilnahmerecht und die Vertretung im Stimmrecht aufgenommen werden. Statt einer Vertretung im Stimmrecht, die nach § 47 Abs. 3 GmbHG durch schriftliche Vollmacht oder in Textform vorgesehen ist, kann auch lediglich eine Stimmenbotschaft verankert werden. Die Vertretung führt...mehr

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 10.1 Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Versichert sind damit Streitigkeiten zwischen Geschäftsführer und GmbH aus dem Anstellungsvertrag. Praxis-Beispiel Fälle für die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung fristlose Kündigung wegen angeblichen Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot Widerruf der Versorgungszusage wegen des Vorwurfs der Untreue Streit um das Zeugnis Häufig wird lediglich der gerichtliche Rechtssch...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfallen für den Anwalt bei der Beratung im Erbrecht

Zusammenfassung Überblick Bei der Mandatsbearbeitung im Erbrecht fragen Mandanten immer nach der Höhe der anfallenden Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Aber auch Umsatzsteuer und Einkommensteuer können relevant sein. Hat der Kollege steuerliche Probleme erkannt, wird er seinen Mandanten an einen Steuerberater verweisen oder eine dauerhafte Kooperation mit einem Steuerberater i...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4 Gestaltungsmöglichkeiten

4.1 Güterstandsschaukel Als "Güterstandsschaukel" wird der vollzogene Wechsel, z. B. vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung und wieder zurück, bezeichnet. Die rückwirkende Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft wird erbschaft- bzw. schenkungssteuerlich vom Fiskus anerkannt.[1] So können Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer und Pflichtteilsansprüche...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1 Grundlagen der Erbschaftsteuer im Erbfall

1.1 Steuerpflichtige Vorgänge und steuerpflichtiger Erwerb Die steuerpflichtigen Vorgänge sind abschließend geregelt.[1] Relevant sind vor allem der Erwerb von Todes wegen[2] (Erbanfall[3], Vermächtnis[4] und geltend gemachter Pflichtteilsanspruch[5]). Für die Erbschaftsteuer ist der Vermögensanfall aber nur relevant, wenn und soweit er sich für den Empfänger wirtschaftlich g...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Mandatsbearbeitung im Erbrecht fragen Mandanten immer nach der Höhe der anfallenden Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Aber auch Umsatzsteuer und Einkommensteuer können relevant sein. Hat der Kollege steuerliche Probleme erkannt, wird er seinen Mandanten an einen Steuerberater verweisen oder eine dauerhafte Kooperation mit einem Steuerberater in Erwägung zieh...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2 Steuerliche Folgen bei Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung

2.1 Erbschaftsteuer Die Erbengemeinschaft ist kein Erwerber im Sinne des ErbStG. Erwerber sind die einzelnen Erben nach ihren Erbquoten. Die Auseinandersetzung des Nachlasses ist erbschaftsteuerlich unbeachtlich, unabhängig davon, ob sie auf einer Teilungsanordnung beruht oder freiwillig erfolgt. Die Erbschaftssteuer orientiert sich an den Erbquoten, die durch die Auseinander...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.10 Steuerbefreiung für Pflege des Erblassers

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG bleibt ein steuerpflichtiger Erwerb bis zu 20.000 EUR steuerfrei, der Personen anfällt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, soweit das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen ist. Die Vorschrift regelt nicht den Abzug eines Pauschbetrags, sondern die Berücksichtigung eines...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.5 Mängelbeseitigungskosten als Nachlassverbindlichkeit

Für den Abzug als Nachlassverbindlichkeit gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG ist erforderlich, dass die Verbindlichkeiten neben ihrem rechtlichen Bestand den Erblasser im Zeitpunkt des Todes wirtschaftlich belastet haben, er also davon ausgehen musste, die Verpflichtungen unter normalen Umständen selbst erfüllen zu müssen. Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln oder zum Abbruch...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2.2 Erbauseinandersetzung über Privatvermögen

Auch bei der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen führt eine Teilung ohne Abfindungszahlungen nicht zur Entstehung von Anschaffungskosten oder Veräußerungserlösen. Eine Erbauseinandersetzung kann auch in der Weise durchgeführt werden, dass einem Miterben ein Nutzungsrecht an einem zum Nachlass gehörenden Wirtschaftsgut eingeräumt wird, das einem anderen Miterben zugetei...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1.3 Pflichtteilsanspruch

Nur der Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs unterliegt mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung der Erbschaftsteuer.[1] Hinsichtlich des Abzugs des Pflichtteils als Nachlassverbindlichkeit wirkt dessen Geltendmachung auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer gegenüber dem Erben, also auf den Zeitpunkt des Todes des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) zurück.[...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2 Einkommensteuer

Die Erbengemeinschaft wird bis zu ihrer Auseinandersetzung steuerlich bei den Überschusseinkünften wie eine Bruchteilsgemeinschaft[1] bzw. bei den Gewinneinkünften als Mitunternehmerschaft behandelt.[2] Dies gilt so lange, bis sich die Erbengemeinschaft auseinandersetzt und einzelne Nachlassgegenstände (Einkunftsquellen) den Miterben übertragen werden. Die erzielten Einkünft...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Steuerfolgen beim Berliner Testament

Der erbschaftsteuerliche Nachteil beim Berliner Testament gem. §§ 2265 ff. BGB besteht vor allem darin, dass der Freibetrag für Kinder beim ersten Erbfall gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG nicht genutzt wird. U. U. sollte der überlebende Ehepartner das Erbe ausschlagen. Gegebenenfalls könnten Kinder zumindest ihren Pflichtteil geltend machen. Geltend gemachter Pflichtteil nach T...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.8 "Oder-Konto"

Das Oder-Konto ist ein Gemeinschaftskonto für mehrere verfügungsberechtigte Inhaber und wird gerne von Ehepartnern gewählt, weil jeder unabhängig vom anderen Geld abheben oder überweisen kann. Nach dem Tod eines Kontomitinhabers bleiben die Befugnisse des anderen Kontoinhabers unverändert bestehen. Im Todesfall werden Gemeinschaftskonten vom Finanzamt genau geprüft. Verstirb...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4.1 Güterstandsschaukel

Als "Güterstandsschaukel" wird der vollzogene Wechsel, z. B. vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung und wieder zurück, bezeichnet. Die rückwirkende Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft wird erbschaft- bzw. schenkungssteuerlich vom Fiskus anerkannt.[1] So können Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer und Pflichtteilsansprüche reduziert werden, wenn...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4.3 Kettenschenkung als Ausnahme

Bei der Prüfung der Frage, wer als Zuwendender und Bedachter an einer freigebigen Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG beteiligt ist, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage an; wird dem Bedachten der Schenkungsgegenstand nicht unmittelbar von dessen ursprünglichem Inhaber zugewendet, sondern noch ein Dritter zwischengeschaltet, kommt es für die Bestimmung der ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.5 Oder-Konto zu Lebzeiten

Wird die Zahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto (sog. Oder-Konto) der Eheleute als freigebige Zuwendung an den anderen Ehegatten der Schenkungsteuer unterworfen, trägt das Finanzamt die Feststellungslast für die Tatsachen, die zur Annahme einer freigebigen Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erforderlich sind, also auch dafür, dass der nicht einzahlende Eh...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.4 Abfindung an Erbprätendenten etc. als Nachlassverbindlichkeiten

Abfindungszahlungen an einen weichenden Erbprätendenten, die der Erbe zur Beendigung eines gerichtlichen Rechtsstreits wegen Klärung der Erbenstellung entrichtet, sind abziehbare Kosten als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG.[1] Die Zahlung, die ein vom Vorerben Beschenkter zur Abwendung eines Herausgabeanspruches wegen beeinträchtigender Schenkung l...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 4.2 Erbverzicht vor Erbanfall

Der vor Eintritt des Erbfalls erklärte Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht ist ein erbrechtlicher – bürgerlich-rechtlich wie steuerrechtlich unentgeltlicher – Vertrag, welcher der Regulierung der Vermögensnachfolge dienen soll und nicht der Einkommensteuer unterliegt.[1] Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erhält es dafür im Gege...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.3 Umsatzsteuer

Mit dem Tod des Erblassers geht dessen Unternehmereigenschaft nicht auf die Erben über, wenn diese das Unternehmen des Erblassers nicht weiterführen. Der Erbe kann nur durch eigene Tätigkeit selbst Unternehmer werden.[1] Davon zu unterscheiden ist, ob und welche umsatzsteuerrechtlichen Rechtspositionen aus der unternehmerischen Tätigkeit des Erblassers, insbesondere auch des...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.2.1 Erbauseinandersetzung über Betriebsvermögen

Realteilung ohne Abfindungszahlungen Gehört zum Nachlass nur Betriebsvermögen und wird der Nachlass ohne Zahlung von Abfindungen real geteilt, ist die Aufteilung kein entgeltlicher Vorgang, da es sich weder um einen Tausch von (Miteigentums-)Anteilen an den einzelnen Wirtschaftsgütern des Nachlasses noch um einen Tausch eines Gesamthandsanteils gegen Alleineigentum an den zug...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.9 Keine Erbschaftsteuer für Zugewinnausgleichanspruch bei Tod

Die Zugewinnausgleichsforderung gilt nicht als Erwerb von Todes wegen i. S. d. ErbStG und unterliegt somit nicht der Erbschaftsteuer.[1] Die folgenden Ausführungen sind in der Praxis – in Bezug auf die Erbschaftsteuer – nur in den Fällen relevant, in denen das ererbte Vermögen inkl. Schenkungen in den letzten zehn Jahren vor dem Anfall der Erbschaft über den erbschaftssteuerl...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.4 Grunderwerbsteuer

Der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses ist zwar gem. § 1 GrEStG steuerbar, aber gem. § 3 Nr. 3 GrEStG steuerbefreit. Die Vorschrift bezweckt, die Übertragung von Grundstücken zur Teilung eines Nachlasses zu erleichtern.[1] Wird durch die Miterben ein Auseinandersetzungsvertrag geschlossen, mit dem vereinbart wird, dass da...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1.1 Erbanfall

Jede Person, die aus einer Erbschaft etwas erwirbt, unterliegt der Erbschaftsteuer (Erbanfallsteuer). Ob und in welcher Höhe tatsächlich Erbschaftsteuer anfällt, richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad[1] zum Erblasser, den damit in Zusammenhang stehenden Steuerklassen[2] und steuerlichen Freibeträgen[3] und dem Wert des Nachlasses.[4] Abfindungszahlungen für Ausschlagung ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeit

Nachlassverbindlichkeiten mindern den steuerpflichtigen Erwerb.[1] Zu den Schulden, die schon zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind, gehören auch die Steuerschulden, die auf den Erben übergehen, auch dann, wenn die Steuerfestsetzung erst nach dem Tode des Erblassers erfolgt.[2] Der Erbe kann eine vom Erblasser hinterzogene Einkommensteuer, die auch nach dem Eintritt de...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1.2 Vermächtnis

Für den Erben ist das Vermächtnis eine Nachlassverbindlichkeit.[1] Soweit der Erbe mit dem Vermächtnisnehmer einen gerichtlichen Vergleich über das Vermächtnis abschließt und dieser Vergleich einen erbrechtlichen Rechtsgrund hat, ist nur der Vergleichsbetrag als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen.[2] Der Vermächtnisnehmer ist Nachlassgläubiger. Der Anspruch auf Übert...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.4 Übertragung des Familienwohnheims zu Lebzeiten

Das zu eigenen Wohnzwecken genutzte Familienwohnheim bleibt nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG unabhängig vom Wert steuerfrei, sofern es zu Lebzeiten an den Ehepartner (Lebenspartner laut LPartG) zu Eigentum oder Miteigentum übertragen wird.[1] Als begünstigtes Familienwohnheim gelten dabei inländische und in der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsra...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.1 Erbschaftsteuer

Die Erbengemeinschaft ist kein Erwerber im Sinne des ErbStG. Erwerber sind die einzelnen Erben nach ihren Erbquoten. Die Auseinandersetzung des Nachlasses ist erbschaftsteuerlich unbeachtlich, unabhängig davon, ob sie auf einer Teilungsanordnung beruht oder freiwillig erfolgt. Die Erbschaftssteuer orientiert sich an den Erbquoten, die durch die Auseinandersetzung nicht berüh...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.2 Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

Um eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen handelt es sich, wenn eine existenzsichernde und Ertrag bringende Wirtschaftseinheit[1] auf zukünftige Erben unentgeltlich übertragen bzw. verschenkt wird und die zukünftigen Erträge des Vermögens ausreichen, um den Beschenkten in die Lage zu versetzen, an den Schenker Versorgungsleistungen (z. B. eine Rente) zu erbringen...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Steuerpflichtige Vorgänge und steuerpflichtiger Erwerb

Die steuerpflichtigen Vorgänge sind abschließend geregelt.[1] Relevant sind vor allem der Erwerb von Todes wegen[2] (Erbanfall[3], Vermächtnis[4] und geltend gemachter Pflichtteilsanspruch[5]). Für die Erbschaftsteuer ist der Vermögensanfall aber nur relevant, wenn und soweit er sich für den Empfänger wirtschaftlich günstig auswirkt, ihm also einen Vermögensvorteil (zahlen-/...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6 Beratungskosten nach Erbanfall – Steuerliche Folgen

Steuerberatungskosten für die von den Erben in Auftrag gegebene Erstellung der Erbschaftsteuererklärung oder der Erklärung zur gesonderten Feststellung sind abzugsfähige Nachlassregelungskosten.[1] Kosten eines Gutachtens für die Ermittlung des gemeinen Wertes beim Grundbesitz, beim Betriebsvermögen und bei nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften sind nur abzugsfähi...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.3 Vermögensübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch

Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung, d. h. mit Eintritt der wirtschaftlichen Bereicherung.[1] Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertragung der Immobilie gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den Schenker an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Der bewährte Nießbrauch kann ein echtes "Steuerspa...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.1 Gemischte Schenkung

Schenkungssteuer auch bei gemischter Schenkung Eine gemischte Schenkung liegt bei der Übertragung von Grundstücken mit Lasten und anderen Verbindlichkeiten vor. Ein typisches Beispiel ist die Schenkung von Grundbesitz mit darauf noch lastenden Restschulden (Hypothek) oder einer Zuzahlung des Beschenkten an den Schenker oder Dritte oder die Erfüllung einer Auflage.[1] Ein Vate...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3 Übertragungen zu Lebzeiten und steuerliche Folgen

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Eine freigebige Zuwendung setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass die Leistung zu einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung (objektiv) unentgeltlich ist....mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.7 Übergang des Familienwohnheims im Erbfall

An Ehepartner (eingetragenen Lebenspartner) kann für den Fall des Todes das selbst genutzte Familienwohnheim steuerfrei zugewendet werden.[1] Allerdings muss der Erblasser darin bis zum Tod gewohnt haben bzw. muss an der Selbstnutzung aus zwingenden Gründen verhindert gewesen sein (Pflegefall mit Pflegestufe III). Auf den Wert und die Größe der Immobilie kommt es dabei nicht...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 14 Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 184 Veräußert ein Unternehmer, der den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, den Betrieb, so ist er so zu behandeln, als wäre er im Augenblick der Veräußerung zunächst zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG übergegangen.[1] Rz. 185 Das gilt auch[2] bei der Veräußerung eines Teilbetriebs, bei der Veräußerung des gesamten Mitunternehmerant...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4.1 10-%-Grenze gem. § 15 Abs. 1 S. 4 UStG

Rz. 144 Mit dem zum 1.4.1999 eingefügten S. 4 von § 15 Abs. 1 UStG, der aber wegen der erst später wirksamen unionsrechtlichen Genehmigung erst ab dem 5.3.2000 Geltung erlangte (Rz. 146), hat der Gesetzgeber die schon früher von der Verwaltung für maßgeblich gehaltene 10 %-Grenze in das Gesetz eingefügt, allerdings nur für körperliche Gegenstände. Bei körperlichen Gegenständ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6.1 Probleme bei Gesellschaften

Rz. 232 Aus dem Innenverhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft können sich eine Reihe von Kosten (Vorumsätze) ergeben, deren Zuordnung zum Gesellschafterbereich einerseits und dem Gesellschaftsbereich andererseits zweifelhaft sein kann. Häufig werden solche Kosten vom Gesellschafter persönlich verauslagt, sind aber durch seine Mitunternehmertätigkeit verursacht. Da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.3 Inrechnungstellung der Vorsteuer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen

Rz. 65 Der Vorsteuerbetrag muss dem Unternehmer aufgrund von Lieferungen oder sonstigen Leistungen berechnet worden sein. Der Gesetzgeber konnte davon ausgehen, dass grundsätzlich nur für steuerpflichtige Lieferungen oder sonstige Leistungen[1] Rechnungen mit Steuerausweis gem. § 14 Abs. 4 UStG erteilt werden. Nach dem Sinn und Zweck des § 15 UStG berechtigen nur Steuerbeträ...mehr

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Arbeitsmittel-ABC / Geringwertige Wirtschaftsgüter

Für geringwertige Wirtschaftsgüter, d. h. abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit selbstständiger Nutzungsfähigkeit, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten 800 EUR (netto) nicht übersteigen, besteht Bewertungsfreiheit [1], die Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt werden. Wirtschaftsgüter sind einer selbstständigen Nutzung nicht fähig, wenn s...mehr

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Arbeitsmittel-ABC / Fachbücher/Fachliteratur/Fachzeitschriften

Unter Fachliteratur fallen Bücher und Zeitschriften, die ausschließlich oder fast ausschließlich berufsbezogene Informationen vermitteln. Die Anschaffungskosten für Fachliteratur sind als Aufwendungen für Arbeitsmittel[1] abziehbar. Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass die angeschafften Bücher/Zeitschriften ausschließlich oder weitaus überwiegend betrieblich bzw. beruflich...mehr

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Arbeitsmittel-ABC / Berufskleidung

Typische Berufskleidung Schon nach dem Wortlaut des Gesetzes gehört zu den Arbeitsmitteln[1] die typische Berufskleidung. Hierzu gehören zunächst solche Kleidungsstücke, die als Arbeitsschutzkleidung auf die jeweilige Berufstätigkeit zugeschnitten sind[2], z. B. Helm, Schutzanzug, Kittel, Arbeitsstiefel, Arbeitshandschuhe, Schürzen von Arbeitern und Bergleuten; des Weiteren a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.6 Einzelfragen

Rz. 206 Entsprechend den in Rz. 94. dargestellten Zuordnungsgrundsätzen ist beim Einkauf vertretbarer Sachen, deren teilweiser Verbrauch unstreitig dem privaten Bereich zugedacht ist, eine Aufteilung nach der Verwendung im Unternehmen und im privaten Bereich regelmäßig erforderlich. Abschn. 15.2c Abs. 2 Nr. 1 UStAE spricht hier vom Aufteilungsgebot. Die Aufteilung muss aber ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

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Controlling & Nachhaltigkei... / 4.2.2 Praxiseinblick: Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmenssteuerung bei DATEV

1. Intro zu DATEV und ihrem nachhaltigen Engagement DATEV steuert sein nachhaltiges Engagement nach ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten.[1] Durch die Rechtsform der Genossenschaft stehen Kundennutzen und langfristige Ausrichtung immer schon im Mittelpunkt. Bis 2019 erfolgte die Integration von nachhaltigem Wirtschaften in die Unternehmenssteuerung in Form von Lei...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / [Ohne Titel]

RA, FAStR/FAStrafR Hans Dieter Eich[*] Für die steuerstrafrechtliche Verteidigung ist die Einstellung nach § 153a StPO gegen Geldauflage das zentrale Mittel. Dabei ist der Strafverteidiger – auch zur Vermeidung eigener Haftungsrisiken – dazu verpflichtet, die strafrechtlichen und außerstrafrechtlichen Folgen einer solchen Einstellungsentscheidung sowie deren Vor- und Nachteil...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.4 Kündigung im Prozess

Rz. 8 Die Kündigung des Mietverhältnisses kann auch im Prozess erfolgen. Eine Prozessvollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten auch zu materiell-rechtlichen Willenserklärungen, wenn sie sich auf den Gegenstand des Rechtsstreits beziehen; solche Erklärungen sind auch dann von der Prozessvollmacht umfasst, wenn sie außerhalb des Prozesses abgegeben werden. Im gleichen Umfang, ...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / II. Gesetzliche Grundlagen

War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 110 Abs. 1 S. 1 AO). Die Regelung erfasst nur verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fristen, d.h. Handlungs- und Erklärungsfristen, die Beteiligte (§ 78 AO) oder Dritte gegenüber der Finanzbehörde zu wahren haben. Nich...mehr