Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 06/2021, Umfang der Ang... / III. Bedeutung für die Praxis

Soweit der BGH hier außergerichtlich hinsichtlich Unterhalt, Nutzungsentschädigung und Gesamtschuldnerausgleich nur eine einzige Angelegenheit angenommen hat, bzw. die Auffassung des LG nicht beanstandet hat, darf dies nicht verallgemeinert werden. Die entscheidende Aussage der Entscheidung ist die, dass es stets auf den Einzelfall ankomme. Dies hilft in der Praxis allerding...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gebühren

Rz. 36 Die Gebühren des Rechtsanwalts werden in Nr. 7 nicht geregelt. Die Gebühren im Zulassungsverfahren gemäß § 1041 Abs. 2 ZPO sowie im Verfahren auf deren Abänderung oder Aufhebung gem. § 1041 Abs. 3 ZPO richten sich nach VV 3327 (0,75 Verfahrensgebühr) und VV 3332 (0,5 Terminsgebühr).[15] Im Zulassungsverfahren gemäß § 1041 Abs. 2, 3 ZPO geht es um die Vornahme einer so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Verwaltungsvollstreckung

Rz. 464 Bei der Vollstreckung einer Geldforderung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss i.S.d. § 151 Abs. 2 Nr. 3 FGO gegen eine der in § 151 Abs. 1 S. 1 FGO genannten Körperschaften bedarf es keiner Ankündigung der Vollstreckung durch den Rechtsanwalt. Denn die Vollstreckung ist beim Finanzgericht als Vollstreckungsgericht zu beantragen. Das Gericht benachrichtigt vor Erlas...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mündliche Verhandlung vorgeschrieben

Rz. 21 Nach § 101 Abs. 2 SGG erledigt auch das angenommene Anerkenntnis des geltend gemachten Anspruchs im Umfang des Anerkenntnisses den Rechtsstreit in der Hauptsache. Anm. S. 1 Nr. 3 zu VV 3106 regelt, dass der Rechtsanwalt auch im Fall der Beendigung des Verfahrens durch Anerkenntnis die Terminsgebühr aus dem Betragsrahmen nach VV 3106 erhält. Auch dies gilt seit dem 2. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vertretene Personen

Rz. 23 Abs. 1 Nr. 1 und 2 finden unabhängig davon Anwendung, ob der Rechtsanwalt den Gläubiger, den Schuldner oder einen in die Zwangsvollstreckung hineingezogenen Dritten (vgl. VV 3309 Rdn 492 ff.) vertritt, ob er bereits im Erkenntnisverfahren tätig geworden oder nur mit der Zwangsvollstreckung beauftragt worden ist; doch sind insoweit die ergänzenden Regelungen in § 19 Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erfolgshonorar

Rz. 70 Bis zum 30.6.2008 war die erfolgsbasierte Vergütung gemäß §§ 49b Abs. 2 S. 1 BRAO a.F., 134 BGB berufs- und zivilrechtlich sanktioniert, soweit die Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wurde (Erfolgshonorar) oder soweit der Rechtsanwalt einen Teil des erstrittenen Betrags als Honorar erhielt (quota ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Höhe

Rz. 32 Der Rechtsanwalt erhält Entgelte für die von ihm getätigten Post- und Telekommunikationsdienstleistungen. Diese kann er wahlweise nach VV 7001 konkret berechnen oder nach VV 7002 pauschal. Die Höhe der Pauschale beträgt 20 % der Gebühren, höchstens 20 EUR. Maßgebend sind die im Rahmen der Beratungshilfe verdienten und von der Staatskasse zu vergütenden Gebühren (vgl. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Höhe

Rz. 17 Der gerichtlich beigeordnete Rechtsanwalt (§ 7 ThUG) erhält im Anordnungsverfahren (vgl. §§ 5 ThUG) aus der Staatskasse als Terminsgebühr nach § 20 Abs. 1 ThUG, VV 6301 eine Festgebühr in Höhe von 224 EUR. Soweit hier ein Wahlanwalt tätig wird (vgl. dazu Rdn 10), fällt eine Betragsrahmengebühr von 44 bis 517 EUR an. Die Mittelgebühr beträgt 280,50 EUR. Für die Bemessu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Bindungswirkung (Abs. 4)

Rz. 45 Nach Abs. 4 ist die Feststellung der Pauschgebühr durch das Gericht bindend. Dies gilt sowohl für als auch für gegen seinen Auftraggeber. Rz. 46 Mit diese...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Durchsetzung

Rz. 100 Ein weiteres Problem tritt bei der Frage auf, wie der Auftraggeber vorzugehen hat, wenn die geschuldete Abrechnung unterblieben ist. Auch dann steht ihm nur ein Anspruch auf Rückzahlung der Vorschüsse zu, soweit der Vorschuss nicht verbraucht ist. Soweit der Vorschuss durch angefallene Gebühren und Auslagen verbraucht ist, besteht kein Rückforderungsanspruch, weder a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Umsatzsteuer

Rz. 40 Das Gericht spricht keine Bewilligung der Umsatzsteuer aus. Über den Ansatz der Umsatzsteuer ist allein im anschließenden Vergütungsfestsetzungsverfahren zu befinden (vgl. Rdn 55). Rz. 41 Liegen die Voraussetzungen für eine Bewilligung der besonderen Gebühr nicht vor, ist der Antrag zurückzuweisen. Rz. 42 Die Entscheidung über die Bewilligung ergeht mangels anderweitige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Maßregelvollstreckung

Rz. 138 Hat sich der Verteidiger im Rahmen eines Maßregelvollstreckungsverfahrens gem. § 67e StGB (Überprüfung der Unterbringung) mit einer eingeschränkten Bestellung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts einverstanden erklärt, gilt dieses Einverständnis nicht mehr für die Bestellung in einem späteren, eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit bildenden, Übe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Formulierung

Rz. 557 Daher empfiehlt sich folgende Formulierung:[596] Muster 1: Ratenzahlungsvereinbarung Muster: Ratenzahlungsvereinbarungmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Erstattung

Rz. 409 Beantragt ein im Erkenntnisverfahren noch nicht tätiger Rechtsanwalt die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel, muss der Schuldner die dadurch angefallene Verfahrensgebühr VV 3009 nicht erstatten (§ 788 ZPO), wenn der Prozessbevollmächtigte des Erkenntnisverfahrens den Antrag hätte stellen können.[407]mehr

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AnwaltKommentar RVG / a) Erstattungsanspruch

Rz. 45 Auf die Beratungshilfevergütung ist Umsatzsteuer zu berechnen (VV 7008). Dies gilt allerdings nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 UStG unerhoben bleibt (Anm. zu VV 7008). Auf eine Vorsteuerabzugsberechtigung kommt es indes nicht an, weil sie nicht innerhalb des Vergütungsschuldverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber relevant wird, sondern lediglich in ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt kann von dem Beschuldigten die Zahlung der Gebühren eines gewählten Verteidigers verlangen; er kann jedoch keinen Vorschuss fordern. 2Der Anspruch gegen den Beschuldigten entfällt insoweit, als die Staatskasse Gebühren gezahlt hat. (2) 1Der Anspruch kann nur insoweit geltend gemacht werden, als dem Beschuldigten ein Erstattungsansp...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ist der der Rechtsanwalt im Rahmen der Beratungshilfe tätig, kann er die Staatskasse für die in VV 2501 ff. geregelten Gebühren in Anspruch nehmen (§ 44 S. 1). Für die Gebühren bestimmt die Vorb. 2.5, dass sie ausschließlich nach den VV 2500 bis 2508 entstehen. Dies gilt gemäß § 8 Abs. 1 BerHG entsprechend für alle weiteren Beratungspersonen i.S.v. § 3 Abs. 1 BerHG.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 128 Gemäß Nr. 2. Buchst. e gelten in den aufgeführten Beschwerdeverfahren nach dem GWB die Vorschriften des Teils 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1. Eine Anwendung des Unterabschnitts 2 gemäß VV Vorb. 3.2.2 scheidet aus, weil sich die Parteien nicht nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen (vgl. §§ 68, 75 Abs. 4, 76 Abs. 5 GWB). a) Verfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer

Rz. 361 Auch im Verfahren nach § 11 kann im Einzelfall eine Entschädigung nach § 198 Abs. 1 GVG wegen Verzögerung des Verfahrens zur Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts gegen den Mandanten zu zahlen sein.[308]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren vor dem VGH/OVG als Berufungsgericht

Rz. 29 Abs. 2 S. 2 legt auch für die Verfahren nach §§ 80 Abs. 5, 80a Abs. 2 und 3 VwGO i.V.m. §§ 80 Abs. 5 VwGO vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Anwendung der Gebührenregelungen nach VV Teil 3 Abschnitt 1 fest. Dementsprechend erhält der Rechtsanwalt in dem Fall, dass eines der genannten Verfahren erstmalig bei dem OVG oder VGH als Gericht der Hauptsache...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 1. Anspruch auf Wahlanwaltsvergütung

Rz. 13 § 9 BerHG bezweckt, dass der Gegner des Rechtsuchenden keinen Nutzen daraus ziehen soll, dass durch die Beratungshilfe die Rechtsverfolgung verbilligt ist. Deshalb bestimmt § 9 S. 1 BerHG, dass sich die Höhe eines Ersatzanspruchs des Rechtsuchenden gegen den Gegner nach der Höhe der Vergütung der Beratungsperson nach den allgemeinen Vorschriften richtet. Ist die Berat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 39 Wird ein Rechtsanwalt in einer Ehescheidungssache beigeordnet, erstreckt sich seine Tätigkeit auch auf eine Aussöhnung, ohne dass es hierfür eines besonderen Beschlusses bedarf.[44] Bei einer Mitwirkung seinerseits erhält er die Gebühr aus der Staatskasse, jedoch ab einem Gegenstandswert von mehr als 4.000 EUR aus den ermäßigten Beträgen des § 49.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 35 Die Entscheidung über die Erinnerung gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütungen (§ 55) ist gem. § 56 Abs. 2 S. 1 mit der Beschwerde anzufechten. Abs. 2 S. 1 verweist darüber hinaus für das Beschwerdeverfahren gegen die Erinnerungsentscheidung auf § 33 Abs. 3 bis 8. Aus dem Wortlaut von § 56 ergibt sich nicht ausdrücklich, dass die Beschwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Anrechnung

Rz. 450 Die für die Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung angefallene Geschäftsgebühr nach VV Teil 2 ist nach VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 1 zur Hälfte, höchstens mit 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens (0,3-Verfahrensgebühr VV 3309) anzurechnen. Die Anrechnung zeigt, dass hier von verschiedenen Angelegenheiten ausgegangen werde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr, VV 3324

Rz. 7 Der Rechtsanwalt des Antragstellers sowie des Antragsgegners erhält nach VV Vorb. 3 Abs. 2 für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information eine 1,0-Verfahrensgebühr. Sie entsteht mit der ersten Tätigkeit, wie z.B. der Entgegennahme der Informationen nach der Auftragserteilung. Als Pauschgebühr deckt sie die Tätigkeit im gesamten Verfahren ab, so z.B. den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Mehrere Verfahren

Rz. 273 Handelt es sich nicht um ein einheitliches Verfahren, lassen mehrere Anträge auf selbstständige Beweisverfahren die Gebühren nach dem jeweiligen Gegenstandswert gesondert entstehen. Selbst wenn die Parteien eigenständig je ein selbstständiges Beweisverfahren mit fast gleichem Beweisthema beantragen, entstehen in jedem Verfahren die Gebühren gesondert nach dem jeweils...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Festgebühren

Rz. 122 Nach Abs. 3 der Anm. zu VV 1008 dürfen bei Festgebühren mehrere Erhöhungen das Doppelte der Festgebühr nicht überschreiten. Der Höchstsatz der Erhöhung wirkt sich erst dann aus, wenn Auftraggeber mehr als acht Personen sind. Rz. 123 Hat der Rechtsanwalt daher z.B. in der Beratungshilfe 8 Auftraggeber, beträgt die Geschäftsgebühr VV 2503 höchstens 280,50 EUR (93,50 EUR...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Zahlungserklärung gem. § 55 Abs. 5 S. 2–4

Rz. 49 Gem. § 55 Abs. 5 S. 2 hat der Festsetzungsantrag die Erklärung zu enthalten, ob und welche Zahlungen der Rechtsanwalt bis zum Tag der Antragstellung erhalten hat. Nach Auffassung des OVG NRW reicht diese im Antrag enthaltene einfache Erklärung, Vorschüsse und sonstige Zahlungen nicht erhalten zu haben, nicht zur Glaubhaftmachung aus, weil solche Erklärungen nicht zu d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mehrere Auftraggeber

Rz. 103 Vertritt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, so erhält er die entstehenden Wertgebühren nur einmal (§ 7 Abs. 1). Nach VV 1008 erhöht sich bei Wertgebühren aber eine anfallende Geschäftsgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3, soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist. Die Erhöhung wird nach dem Betrag berechnet,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 16 Für die sonstigen Verfahren (verwaltungsprozessähnlichen Verfahren) werden die Gebühren des Rechtsanwalts durch Abs. 2 geregelt. "Sonstige Verfahren" sind alle Verfahren vor dem BVerfG oder einem Verfassungsgericht der Länder, die keine strafprozessähnlichen Verfahren i.S.v. Abs. 1 sind. Abs. 2 gilt mithin für die Verfahren nach § 13 Nr. 3, 5, 6, 6a, 7, 8, 8a, 10, 11,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Verteidigungsabsicht im schriftlichen Vorverfahren

Rz. 41 Eine Anzeige der Verteidigungsabsicht im eigentlichen Sinn kann dann erfolgen, wenn das Gericht nach Einreichung einer Klage keinen frühen ersten Termin gemäß § 275 ZPO anberaumt, sondern vielmehr ein schriftliches Vorverfahren gemäß § 276 ZPO durchführt, im Rahmen dessen der Beklagte seine Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen hat, wenn er sich gegen die Klage verteid...mehr

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zfs 06/2021, Fälligkeit der... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. Die Praxis zeigt, dass viele Gerichtskostenschuldner in ihren Erinnerungen und Beschwerden betreffend den Gerichtskostenansatz alles beanstanden, was man überhaupt beanstanden kann. Die meisten Einwendungen gegen den Gerichtskostenansatz sind in der Praxis unbegründet. Nicht selten wird die Form der übersandten Kostenrechnung gerügt. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Fehlen einer Vereinbarung

Rz. 87 Die Anwendung der Vorschriften des bürgerlichen Rechts setzt voraus, dass zwischen den Parteien für die anwaltliche Beratung, Begutachtung oder Mediation keine Vereinbarung nach Abs. 1 S. 1 getroffen worden ist (Abs. 1 S. 2). Nachdem die Vorschrift als Auffangtatbestand formuliert und systematisiert wurde, entspricht dem Anwendungsbereich des Abs. 1 S. 2 auch eine get...mehr

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AGS 06/2021, Kostenentschei... / III. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. zutreffend und eine für den Verteidiger ggf. wichtige Entscheidung. Denn: Die Entscheidung räumt dem (verurteilten) Angeklagten einen Auslagenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse ein hinsichtlich der beiden hier entstandenen zusätzlichen Verfahrensgebühren Nr. 4142 VV (zur Nr. 4142 VV eingehend Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG, 6. Aufl., 2021, Nr. 4142 VV Rn 1 ff.; ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Einstweilige Anordnung

Rz. 22 § 3 ThUG erklärt die Vorschriften des Allgemeinen Teils des FamFG (§§ 1 bis 110 FamFG) für entsprechend anwendbar, soweit in §§ 4 ff. ThUG nichts Abweichendes bestimmt ist. Aus der Formulierung in § 14 Abs. 1 ThUG, dass das Gericht im Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung erlassen kann, ist zu schließen, dass die einstweilige Anordnung nach dem ThUG verfahre...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / aa) Überblick

Rz. 68 Die Verfahrensgebühr ermäßigt sich auf 0,8 beimehr

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FoVo 06/2021, Pfändungsschu... / II. Die Lösung

Ist der Antrag überhaupt zulässig? Ein wirksamer Schutzantrag nach § 850k Abs. 4 ZPO muss zunächst einmal zulässig sein. Das setzt als allgemeine Verfahrensvoraussetzung voraus, dass der Antragsteller postulationsfähig ist. Da kein Anwaltszwang für den Antrag besteht, §§ 78, 79 Abs. 1 ZPO, kann der Schuldner den Antrag zunächst selbst stellen. Bittet er aber einen Dritten, de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Europäischer Vollstreckungstitel

Rz. 420 Das Verfahren über den Antrag auf Verweigerung, Aussetzung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach § 1084 Abs. 1 ZPO ist für den Rechtsanwalt stets eine besondere gebührenrechtliche Angelegenheit. In diesen Verfahren erwachsen Gebühren für eine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung nach VV 3309, 3310. Dies gilt auch für die entsprechenden Anträge gemäß § 1096 Z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins

Rz. 13 Obwohl auch im Aufgebotsverfahren die ZPO-Regelungen (vgl. § 30 Abs. 1 FamFG) anzuwenden sind und daher auch Beweis erhoben werden kann, dürfte dieser Fall theoretischer Natur sein. Dass ein Sachverständiger durch das Gericht in einem Aufgebotsverfahren auftritt, ist eher unwahrscheinlich. Dennoch kann das Aufgebotsverfahren – trotz Anwendbarkeit der ZPO-Vorschriften ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ex-ante-Betrachtung

Rz. 248 Bei der Frage, welche Kopien aus der Akte im Einzelfall erforderlich sind, ist der Zeitpunkt der Fertigung der Kopien durch den Rechtsanwalt maßgebend.[377] Eine Ablehnung der Erstattung der Auslagen mit der Begründung, die Kopien seien nicht notwendig gewesen, kommt nur dann in Betracht, wenn schon zu diesem Zeitpunkt zweifelsfrei feststand, dass die abgelichteten U...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / H. Recht auf Beitreibung gegen andere Verfahrensbeteiligte

Rz. 15 Nach S. 3 ist § 126 ZPO entsprechend anzuwenden. Der zum Prozesspfleger bestellte Rechtsanwalt kann also seine Vergütung gegen den im Prozess unterlegenen Kläger oder andere Verfahrensbeteiligte, denen die Verfahrenskosten ganz oder teilweise auferlegt worden sind, nach den §§ 103 ff. ZPO im eigenem Namen festsetzen lassen und im eigenen Namen beitreiben. Eine Verpfli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mehrere Auftraggeber

Rz. 57 Vertritt der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, so erhält er die entstehenden Wertgebühren nur einmal (§ 7 Abs. 1). Nach VV 1008 erhöht sich bei Wertgebühren aber eine anfallende Verfahrens- oder Geschäftsgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3, soweit der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist. Die Erhöhung wird nach dem B...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 3. Auslösendes Ereignis

Rz. 15 Das den Anspruchsübergang auslösende Ereignis ist in § 9 BerHG nicht ausdrücklich geregelt. Die Anhängigkeit eines Antrags auf Bewilligung von Beratungshilfe genügt indes nicht. Auch die Gesetzesbegründung[8] geht ersichtlich davon aus, dass der Ersatzanspruch nicht vor der Bewilligung von Beratungshilfe übergeht. Das zum Anspruchsübergang führende Ereignis besteht er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vermutungsregelung

Rz. 10 Aufgrund der Verweisung in § 31a S. 2 auf § 31 Abs. 1 S. 2 bis 4 und Abs. 2 ergibt sich, dass bei dem Gericht nicht bekannter Anzahl der Aktien vermutet wird, dass der Antragsteller lediglich eine Aktie besitzt und deren Wert mindestens 5.000 EUR beträgt. Die Vorschrift ist aber dahingehend einschränkend auszulegen, dass sie nicht im Verhältnis des Rechtsanwalts zu se...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kostenfestsetzung

Rz. 162 Nach Vorliegen einer unanfechtbaren Kostengrundentscheidung setzt die Behörde, die die Kostengrundentscheidung getroffen hat, auf Antrag gemäß § 63 Abs. 3 SGB X den Betrag der zu erstattenden Aufwendungen fest. Hat ein Ausschuss oder Beirat die Kostengrundentscheidung getroffen, so obliegt die Kostenfestsetzung der Behörde, bei welcher der Ausschuss oder Beirat gebil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auslagen und Aufwendungen

Rz. 14 Zu den von § 47 erfassten Auslagen gehören die in VV Teil 7 aufgeführten Auslagen, z.B. die Reisekosten nach VV 7003 ff.[19] Ein Anspruch auf Vorschuss besteht aber auch für Aufwendungen i.S.v. § 670 BGB, VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 2.[20] Aufwendungen i.S.v. VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 2, § 670 BGB sind auch die in VV Teil 7 ausdrücklich aufgeführten (besonderen) Auslagen.[21] (VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Unterschiedliche Gegenstandswerte

Rz. 46 Zu beachten ist, dass eine Anrechnung nur vorzunehmen ist, als eine Gegenstandsidentität zwischen Mahnverfahren und streitigem Verfahren gegeben ist.[40] Dies ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Anrechnung (vgl. Rdn 34). Hieraus folgt, dass bei Gegenstandsverschiedenheit keine Anrechnungspflicht besteht. Insofern können dem Rechtsanwalt zusätzliche Gebührenteile er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Einigungsgebühr

Rz. 20 Soweit nicht rechtshängige Ansprüche im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren miteinbezogen werden, entsteht zusätzlich eine Einigungsgebühr nach VV 1000 mit einem Satz von 1,5. Dass für den Abschluss der Einigung insoweit ebenfalls PKH/VKH beantragt wird, führt nicht zu einer Reduzierung nach VV 1003 (Anm. zu VV 1003). Werden nicht rechtshängige Gegenstände mitvergliche...mehr