Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / III. Berufung

Auch im Berufungsverfahren ist eine fiktive Terminsgebühr möglich (Anm. S. 1 zu Nr. 3205 VV RVG). Hier findet sich allerdings keine eigenständige Regelung. Vielmehr wird auf Anm. S. 1 Nr. 1 u. 3 zu Nr. 3106 VV RVG verwiesen. Da auch im Berufungsverfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (§§ 153 Abs. 1, 124 Abs. 1 SGG), kann die Terminsgebühr unter sämtlichen Vari...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / c) Unterlassene Einsicht ins Grundbuch

Werden im Rahmen eines Prozessvergleichs Erklärungen abgegeben, die sich auf Grundstücke oder im Grundbuch eingetragene Rechte beziehen, ist es sehr gefährlich, einen Vergleich zu protokollieren, ohne dass ein aktueller Grundbuchauszug vorliegt. Da kann die Bezeichnung des Grundstücks mehrdeutig sein, weil Flurnummer und Grundbuchstelle unbekannt sind; es können Belastungen ...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / a) Inhalt, Grenzen und Anwendbarkeit des Gebots

Werbung ist Anwälten nach § 43b BRAO nur erlaubt, "wenn sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist". Werbung ist dabei jedes eigene oder fremde zurechenbare Verhalten, das bei verständiger Würdigung als direkte oder indirekte Anregung oder Aufforderung zur Vertragsanbahnung...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / e) Überprüfungspflicht des Posteingangs

Frage: Was bedeutet die passive Nutzungspflicht für die Überprüfungspflicht des Posteingangs des beA? Aus oben Gesagtem ergibt sich, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt Anwälte eine passive Nutzungspflicht bezogen auf ihr eigenes beA haben. Das bedeutet, dass sie das beA regelmäßig auf Posteingänge hin überprüfen müssen. Für im üblichen Umfang tätige Anwälte ist m.E. eine Überp...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltshaftung: Schutzwirkung des Anwaltsvertrags

(BGH, Urt. v. 21.7.2016 – IX ZR 252/15) • Ist Gegenstand des mit einem Anwalt geschlossenen Beratungsvertrags die Beratung für Entscheidungen des Mandanten, hat der Anwaltsvertrag im allgemeinen keine Schutzwirkungen zugunsten des (gesetzlichen) Vertreters des Mandanten für Vermögenseinbußen des Vertreters, die darauf zurückzuführen sind, dass dem Vertreter im Zusammenhang m...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 24. Kurzzeit-Mandanten

Manchmal schließen Anwälte Prozessvergleiche für Mandanten, ohne sie näher zu kennen und vorher beraten zu haben. Beispiel: Im Scheidungstermin ist der Antragsteller A anwaltlich vertreten, die Antragsgegnerin Frau F ohne Anwalt. Der Antragsteller schlägt vor, dass die Frau auf Unterhalt verzichtet, die F ist einverstanden. Da sie anwaltlich nicht vertreten ist, aber Anwaltsz...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / c) Mehrere Auftraggeber

Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV RVG um 30 % je weiteren Auftraggeber. Diese Erhöhung gilt für die abgeleitete fiktive Terminsgebühr jedoch nicht. Das kann auch schon deshalb nicht sein, weil dann bei Ansatz des Höchstbetrags bei der Verfahrensgebühr die Höchstgrenze der Terminsgebühr überschritten wäre. Die erhöh...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / cc) Plattform als alternativer Marketingkanal

Weiter könnte ein struktureller Vergleich zu den herkömmlichen Werbemedien gegen eine Vermittlung i.S.v. § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO sprechen. Herkömmliche Werbemedien (Print, TV, Außenwerbung, Bannerwerbung) geben einen fremden Werbeinhalt ohne eigene inhaltliche Bewertung wieder, der Werbeinhalt erzielt somit "aus sich heraus" Wirkung. Der Werbeanbieter wird für den Werbenden ni...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / VI. Revision

Im Revisionsverfahren ist eine fiktive Terminsgebühr ebenfalls möglich (Anm. zu Nr. 3213 VV RVG), da auch hier eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (§§ 165 S. 1, 124 Abs. 1 SGG). Die Terminsgebühr kann dabei unter sämtlichen Varianten der Anm. S. 1 zu Nr. 3106 VV RVG entstehen, ausgenommen wiederum nach Anm. Nr. 2 zu Nr. 3106 VV RVG, da auch im Revisionsverfahren ei...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / I. Einleitung

Streitige Sorge- und Umgangsrechtsverfahren gehören zu den speziellen Herausforderungen für den familienrechtlich tätigen Anwalt. Hinweis: Mit der männlichen Formulierung ist immer auch die Anwältin gemeint. Der Verfasser hat davon Abstand genommen, durch gleichstellungsgerechte Formulierungen wie "der familienrechtlich tätige Anwalt und die familienrechtlich tätige Anwältin"...mehr

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ZAP 24/2016, Übernachtungskosten: Nachtzeit

(OLG Naumburg, Beschl. v. 8.6.2016 – 12 W 36/16 [KfB]) • Erstattungsfähige Prozesskosten sind auch die Übernachtungskosten eines Rechtsanwalts, wenn es diesem nicht zuzumuten ist, am Terminstag anzureisen. Ihm kann nicht abverlangt werden, die notwendige Anreise zum Terminsort zur Nachtzeit anzutreten. Als Nachtzeit ist in Anlehnung an § 758a Abs. 4 ZPO die Zeit von 21.00 Uh...mehr

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ZAP 22/2015, Zur Streitwert... / Leitsatz des Gerichts:

Der Streitwert in einem Rechtsstreit um das Bestehen einer berufseröffnenden Prüfung wie dem zweiten juristischen Staatsexamen bemisst sich nicht nach den erwarteten Verdienstmöglichkeiten, sondern ist mit 15.000 EUR zu bewerten. OVG NRW, Beschl. v. 11.3.2015 – 14 E 214/15 = ZAP EN-Nr. 851/2015 Bearbeiter: Rechtsanwalt Benjamin Unger, Hildesheimmehr

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zfs 8/2016, Das verbrannte ... / Leitsatz

Hat sich die Rückkehr des gerichtlich bestellten Sachverständigen aus einer Mittagspause verzögert, ist die dadurch entstandene Wartezeit des Rechtsanwalts bei der Berechnung der für den Längenzuschlag maßgeblichen Hauptverhandlungsdauer ausnahmsweise zu berücksichtigen. (Leitsatz der Schriftleitung) LG Ingolstadt, Beschl. v. 8.4.2016 – 1 Ks 11 Js 13880/13mehr

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Anwaltsmagazin / DAV sieht verpasste Chance bei der Reform der Tötungsdelikte

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich hinter die Pläne des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gestellt, die Strafvorschriften im Bereich der Tötungsdelikte zu reformieren. Um gerechtere Urteile zu finden, müsse es auch Alternativen zur lebenslangen Freiheitsstrafe beim Mord geben. Nach Ansicht des DAV wird aber die Chance auf eine grundlegende ...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Längsfeld, Anwaltspflichten und Mediation, 1. Aufl. 2015, 336 S., Duncker & Humblot, 89,90 EUR

Die aus einer Dissertation hervorgegangene Veröffentlichung bringt zwei Themen zusammen, die bislang in dieser Breite zusammen nicht beleuchtet wurden: Mediation und Anwaltspflichten bzw. -haftung. Nach einem Überblick über die Mediation und die Haftung des Rechtsanwalts werden ausführlich und bezogen auf die einzelnen zeitlichen Abschnitte der Mediation die unterschiedliche...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / VII. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (§ 145 SGG) ist eine fiktive Terminsgebühr nicht vorgesehen, da Nr. 3518 VV RVG entsprechende Varianten nicht vorsieht und auch nicht auf die Anm. zu Nr. 3106 VV RVG verweist. Von Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen ZAP F. 24, S. 197–210mehr

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ZAP 9/2016, Besonders schwe... / Zusammenfassung

Nichtamtlicher Leitsatz: Ein großes Ausmaß i.S.d. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO beginnt einheitlich ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 EUR. BGH, Urt. v. 27.10.2015 – 1 StR 373/15, ZAP EN-Nr. 350/2016 Bearbeiter: Rechtsanwalt Mark T. Singer, Neussmehr

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ZAP 2/2016, Warum das beA später kommt

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), dessen Einführung der Gesetzgeber für den 1.1.2016 vorgesehen hatte, wird kommen – allerdings etwas später als ursprünglich geplant. Viele von Ihnen werden es den Publikationen der BRAK bereits entnommen haben: Wir haben uns entschlossen, den Start des beA zu verschieben. Sie können sich vorstellen, dass diese Entscheidung m...mehr

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ZAP 4/2017, Närrisches Treiben vor den Gerichten

Die Karnevalssession 2017 strebt dem Höhepunkt entgegen. Noch bis Aschermittwoch wird in Sälen und ab Weiberfastnacht auch auf den Straßen gefeiert, getanzt und gelacht. Doch überbordende Ausgelassenheit endet mitunter auch vor Gericht – ein Überblick zeigt, mit welchen Fällen sich Rechtsanwälte und Richter schon beschäftigen mussten. Das Abschneiden der Krawatte an Weiberfas...mehr

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ZAP 5/2016, Das neue "Geset... / 7. Anwaltliche Tätigkeit i.S.d. § 46 Abs. 2 BRAO

Frage: Was wird unter einer anwaltlichen Tätigkeit i.S.d. § 46 Abs. 2 BRAO verstanden? Eine anwaltliche Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt liegt nach § 46 Abs. 3 BRAO vor, wenn das Anstellungsverhältnis fachlich und inhaltlich weisungsfrei sowie eigenverantwortlich ausgeführt wird und durch folgende Merkmale kumulativ geprägt ist: Prüfung von Rechtsfragen; Erteilung von Rechtsr...mehr

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ZAP 23/2015, Rahmengebühr: Bedeutung der Angelegenheit

(LG Essen, Beschl. v. 8.9.2015 – 57 Qs 117/15) • Bei der "Bedeutung der Angelegenheit" i.S.d. § 14 Abs. 1 RVG geht es wesentlich um die Perspektive des Mandanten nicht die seines Rechtsanwalts. Dabei kommt es sowohl auf eine tatsächliche, als auch auf eine ideelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche oder eine rechtliche Bedeutung gerade für den Betroffenen an. ZAP EN-Nr. 890/...mehr

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ZAP 8/2016, Interessenkolli... / a) Dieselbe Rechtssache

Rechtssache kann jede rechtliche Angelegenheit sein, die zwischen mehreren Beteiligten mit möglicherweise entgegenstehenden Interessen behandelt wird. Entscheidend ist der sachlich-rechtliche Inhalt der anvertrauten Angelegenheit, ein unmittelbarer zeitlicher oder sachlicher Zusammenhang ist nicht erforderlich (Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, § 356 StGB Rn 5 m.w.N.). Die Tath...mehr

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ZAP 8/2016, Interessenkolli... / c) Einverständnis

Auch im Strafrecht ist das Einverständnis der Partei mit der Tätigkeit des beauftragten Rechtsanwalts für beide Seiten unbeachtlich (Fischer, a.a.O., § 356 StGB Rn 13).mehr

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ZAP 12/2015, Widerrechtlich... / VII. Fazit

Der Antragsgegner in einem Mahnverfahren kann durch rechtzeitiges Handeln einen Schaden verhindern. Wenn er allerdings sieht, dass die Forderung des Antragstellers unbegründet ist und er nichts unternimmt, kann er nur unter den sehr begrenzten Voraussetzungen nach § 826 BGB die Zwangsvollstreckung verhindern. Autor: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Martin van...mehr

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ZAP 5/2017, Verfahrensgebühr: Vorbereitendes Verfahren; Rücknahme der Anklage

(LG Berlin, Beschl. v. 28.12.2016 – 536 Qs 22/16) • Nimmt die Staatsanwaltschaft nach Erlass eines Strafbefehls und Einspruchseinlegung ihre Anklage zurück, versetzt sie damit das Verfahren in den Stand des Ermittlungsverfahrens zurück, mit der Folge, dass der Rechtsanwalt, der vom Beschuldigten erst nach Anklageerhebung beauftragt worden ist, die Verfahrensgebühr Nr. 4104 V...mehr

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ZAP 8/2015, Fortbildungsnachweis: Publizieren auf der Homepage

(AGH Hessen, Urt. v. 8.12.2014 – 1 AGH 7/14) • Die Eigenveröffentlichung einer Darstellung und Analyse von Rechtsprechung auf der eigenen Homepage spricht nicht per se gegen ein "wissenschaftliches Publizieren" und damit gegen eine Fortbildung i.S.d. § 15 FAO für das Fachgebiet der Rechtswissenschaften, für das der Rechtsanwalt die Fachanwaltsbezeichnung führt. ZAP EN-Nr. 373...mehr

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ZAP 22/2015, Anwaltmagazin / Zivilrechtliche Auswirkungen des VW-Abgasskandals

Welche zivilrechtlichen Auswirkungen der VW-Abgasskandal hat, untersuchen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Versicherungsrecht Dr. Michael Nugel und Rechtsreferendar Florian Thiele in ihrem Beitrag "Dieselgate – eine erste rechtliche Bewertung". Der Beitrag ist als Sonderausgabe des VerkehrsRechtsReports (VRR) erschienen und kann im Burhoff-online-Blog ko...mehr

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ZAP 15/2015, Arbeitsvertrag... / XII. Fazit

Die vorstehenden Anmerkungen und Gestaltungshinweise zeigen, dass Arbeitgeber die von ihnen standardmäßig eingesetzten Arbeitsvertragsformulare in regelmäßig wiederkehrenden Abständen darauf überprüfen lassen sollten, ob sie den aktuellen gesetzlichen und richterrechtlichen Anforderungen entsprechen. Insoweit gilt gerade im Arbeitsrecht der Leitsatz "Wer zu spät kommt, den b...mehr

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ZAP 8/2016, Interessenkolli... / 4. Parteiverrat (§ 356 StGB)

Nach § 356 StGB macht sich ein Rechtsanwalt strafbar, wenn er in derselben Rechtssache beiden Parteien pflichtwidrig dient. a) Dieselbe Rechtssache Rechtssache kann jede rechtliche Angelegenheit sein, die zwischen mehreren Beteiligten mit möglicherweise entgegenstehenden Interessen behandelt wird. Entscheidend ist der sachlich-rechtliche Inhalt der anvertrauten Angelegenheit, ...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / 1. Vermittlungsverbot, § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO

Nach § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO sind die "Abgabe und Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Rechtsanwalt oder Dritten gleich welcher Art" untersagt. a) Inhalt und Grenzen Die Vorschrift verbietet die Vermittlung von Aufträgen gegen Abgabe eines Teils der Gebühren oder jeglicher sonstige...mehr

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ZAP 3/2017, Zulassung eines... / IV. Anmerkung

Da sich über das Vorliegen einer "schwerwiegenden Entscheidung" nebst dem bunten Strauß an dafür maßgeblichen Abwägungskriterien in der Praxis trefflich streiten lässt, sollten auch dann, wenn die fehlerhafte Handhabung des Teilnahmerechts von Dritten nur selten anfechtungsbegründende Relevanz für die Mitgliedschaft des betroffenen Gesellschafters haben kann (vgl. Seibt, in:...mehr

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zerb 8/2016, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens

Ansgar Beckervordersandfort (Hrsg.) zerb verlag 1. Auflage 2016, 326 Seiten, broschiert, 49 EUR ISBN 978-3-95661-037-0 Das Vorwort macht es deutlich: Dieses Buch wendet sich sowohl an die beratenden Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Vermögensverwalter als auch an die unmittelbar Betroffenen. Vor diesem Hintergrund macht das zwölfköpfige Autorenteam den sehr erfolgreichen...mehr

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ZAP 9/2017, Vorsorgevollmac... / 4. Wesentlicher Inhalt

Viele Befugnisse sollten in der Vorsorgevollmacht – nach der Erteilung der umfassenden Vertretungsmacht – (z.T. beispielhaft) ausdrücklich benannt werden, um tatsächlichen, rechtlichen Anforderungen (z.B. nach §§ 1904, 1906 BGB) oder Klarstellungsbedürfnissen (z.B. Unterbevollmächtigung, Schweigepflichtentbindung) zu entsprechen. Dies lässt die Vorsorgevollmachten zwar recht...mehr

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ZAP 23/2015, Richterliche Freiheit

Der Beruf des Richters verbindet die künstlerische Freiheit mit der Sicherheit des Beamtentums. Richter sind an keine Dienststunden gebunden, es ist ihnen freigestellt, wann und wo sie ihre Arbeit erledigen. Dieses Richterprivileg wird mit einer langjährigen Tradition begründet, die darauf zurückzuführen sei, dass im vorigen Jahrhundert die Gerichtsgebäude keine Dienstzimmer ...mehr

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ZAP 2/2016, Unwirksamkeit a... / Leitsatz des Gerichts:

Eine Spätehenklausel, die einem Arbeitnehmer Hinterbliebenenversorgung für seinen Ehegatten nur für den Fall zusagt, dass die Ehe vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Arbeitnehmers geschlossen ist, benachteiligt den Arbeitnehmer unzulässig wegen des Alters. BAG, Urt. v. 4.8.2015 – 3 AZR 137/13, ZAP EN-Nr. 76/2016 Bearbeiter: Rechtsanwalt Dr. Uwe Langohr-Plato, Kölnmehr

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ZAP 11/2015, Justizspiegel / Zusammenfassung

An dieser Stelle und unter diesem Titel hielt der unvergessene Dr. Egon Schneider über viele Jahre hinweg der Justiz eine Art Narrenspiegel vor, indem er Skurriles und auch Absurditäten aus Gerichtsentscheidungen wiedergab und kommentierte. Bisweilen, aber eher selten, bekamen auch Rechtsanwälte "ihr Fett weg".mehr

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ZAP 5/2016, Das neue "Geset... / a) Zuständigkeit

Frage: Welche RAK ist für den Antrag auf Zulassung zuständig? Hier muss man unterscheiden, ob der Antragsteller bereits als Rechtsanwalt zugelassen ist oder erstmalig einen Antrag stellt. aa) Bereits zugelassener Anwalt Schon bisher zugelassene Rechtsanwälte, die sich jetzt zusätzlich als Syndikusrechtsanwälte zulassen wollen, müssen den Antrag (§ 33 Abs. 3 Nr. 1 BRAO) bei der ...mehr

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ZAP 4/2017, Terminsgebühr: Wartezeiten

(LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 22.11.2016 – L 5 SF 91/15 B E) • Wartezeiten eines beigeordneten Rechtsanwalts vor einem Termin zur mündlichen Verhandlung, die die in der Ladung mitgeteilte Uhrzeit um mehr als 15 Minuten überschreiten und die allein der Sphäre des Gerichts zuzurechnen sind, können sich bei der Bewertung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit gebührenerhö...mehr

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ZAP 24/2016, Verfahrenstipp... / a) Pflichtverteidigerbeiordnung wegen Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage

Das LG Köln hat sich vor einiger Zeit zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn die Fragen eines Beweisverwertungsverbots im Raum stehen, geäußert (vgl. Beschl. v. 19.7.2016 – 108 Qs 31/16, StraFo 2016, 341 = StRR 12/2016, S. 14). Gegen die Angeklagte war ein Verfahren wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln anhängig. Hintergrund des Vorwurfs war, dass die Betä...mehr

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ZAP 11/2015, Anwaltsmagazin / ZAP beruft neuen Mitherausgeber

Zum 1. Juni 2015 verstärkt Rechtsanwalt Dr. Hubert W. van Bühren den Herausgeberkreis der ZAP. Gemeinsam mit den bewährten Herausgebern unterstützt Dr. van Bühren, langjähriger Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln, Redaktion und Verlag bei dem Ziel, die ZAP nachhaltig an den Bedürfnissen der Anwaltschaft auszurichten. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und heißen unseren...mehr

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ZAP 6/2017, Der Anspruch au... / VI. Fazit

Vertragsstrafeverfahren sind für den Gläubiger kein leichtes Spiel, sondern verlangen eine realistische Einschätzung und eine umsichtige Vorgehensweise. Auch wenn Gläubigern regelmäßig zur Vereinbarung einer "festen Vertragsstrafe" geraten wird, sprechen gute Gründe dafür, einer Vertragsstrafevereinbarung nach neuem Hamburger Brauch den Vorzug zu geben. Von Rechtsanwalt Dr. G...mehr

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ZAP 21/2015, Anwaltsmagazin / Freiberufler-Resolution gegen die Vorratsdatenspeicherung

Unmittelbar nachdem der Bundestag am 16. Oktober dem Gesetzesvorhaben zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt hat, haben sich die Berufskammern der Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Zahnärzte und Apotheker in einer gemeinsamen Resolution gegen die geplante Neuregelung ausgesprochen. Die Vertreter von rund 500.000 Freiberuflern in Deutschland verweisen dar...mehr

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ZAP 6/2017, Der Aufhebungsv... / I. Vorbemerkung

Die Kunst des Rechtsanwalts bei der Gestaltung eines Aufhebungsvertrags besteht darin, die Interessen trennungswilliger Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit den unterschiedlichen juristischen Parametern des Arbeits-, Arbeitsförderungs-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts in Einklang zu bringen. Außerdem muss er die von der Rechtsprechung beständig entwickelten und nach wie vo...mehr

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / II. Urteilsverfahren

Das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren bildet die für den Arbeitsgerichtsprozess typische Verfahrensart, bei der aufgrund einer mündlichen Verhandlung nach den von den Parteien gestellten Anträgen und auf der Grundlage des Sachvortrags der Parteien von dem Arbeitsgericht durch Urteil entschieden wird. Ob letztlich das Verfahren tatsächlich durch ein Urteil beendet wird, is...mehr

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ZAP 2/2017, Anwaltsmagazin / Reform des Berufsgeheimnisschutzes

§ 203 StGB stellt den Schutz von Geheimnissen vor unbefugter Offenbarung sicher, die Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, etwa Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anvertraut werden. Insbesondere die Digitalisierung hat es in den letzten Jahrzehnten möglich und erforderlich gemacht, in weiterem Umfang als bisher an...mehr

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ZAP 5/2016, Das neue "Geset... / 2. "Zulassungsart"

Frage: Unter welche "Zulassungsart" fällt eine Tätigkeit als Rechtsanwalt bei einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft? Diese Tätigkeit fällt eindeutig unter § 46 Abs. 2 BRAO, denn es handelt sich um einen nichtanwaltlichen Arbeitgeber, der Gesetzgeber hat sich bewusst dagegen entschieden, diese Tätigkeiten unter § 46 Abs. 1 BRAO zu fassen.mehr

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ZAP 8/2016, Praktische Frag... / VI. Täteridentifizierung anhand eines Lichtbildes

Bei der Rotlichtüberwachung durch eine Rotlichtkamera wird von dem Rotlichtverstoß ein Lichtbild gefertigt, auf dem der Fahrer des betroffenen Pkw abgebildet ist. Bestreitet der Betroffene später seine Fahrereigenschaft, wird i.d.R. mit diesem Frontfoto der Tatnachweis geführt. Zu dieser Täteridentifizierung anhand eines Lichtbildes gelten die Ausführungen bei der Geschwindi...mehr

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ZAP 16/2015, Festsetzung der Verfahrenskostenhilfevergütung: Änderung

(OLG Celle, Beschl. v. 20.4.2015 – 15 WF 79/14) • Die Festsetzung der Verfahrenskostenhilfevergütung kann auch nach Ablauf des Folgejahres geändert werden, wenn ein schutzwürdiges Vertrauen des Rechtsanwalts nicht besteht, weil die Kostenbeamtin ihn vorher formlos zur Rückzahlung aufgefordert hatte. ZAP EN-Nr. 652/2015 ZAP 16/2015, S. 872 – 872mehr

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ZAP 7/2016, Dokumentenpauschale: Beweislast

(OLG Celle, Beschl. v. 11.12.2015 – 1 Ws 518/15) • Bei der Beantragung von Aufwendungen nach Nr. 7000 Ziff. 1 Buchst. a VV RVG liegt die Darlegungs- und Beweislast für die Notwendigkeit der Ausdrucke auf Datenträger überlassener Gerichtsakten bei dem Rechtsanwalt. Hinweis: Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung (Beschl. v. 28.11.2011 – 1 Ws 415-418/11, NJW 2012, 1671). ZAP EN-...mehr

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zfs 8/2016, Viva Las Vegas ... / Leitsatz

Reisekosten des den in den USA wohnhaften Nebenklägern im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts sind jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der Nebenklägervertreter auf die Revisionsgegenerklärung des Generalbundesanwalts bereits erwidert hat. (Leitsatz der Schriftleitung) BGH, Beschl. v. 19.4.2016 – 3 StR 49/16mehr