Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 11/2011, Erstattungsfäh... / ee) Einigungsgebühr

Auch eine zweite Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) beim Terminsvertreter bzw. beim Hauptbevollmächtigten ist möglich. Die Einigungsgebühr als allgemeine Gebühr nach Teil 1 VV ist auch auf den Terminsvertreter anwendbar. Die Rspr., die beim Verkehrsanwalt die Erstattung einer zweiten Einigungsgebühr nur in Ausnahmefällen anerkennt, ist auf den Terminsvertreter nicht übertragbar. V...mehr

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AGS 02/2011, Die Notwendigk... / 1. Anzuwendende Regelungen

Ehesachen sind die in § 121 FamFG genannten Verfahren, während zu den Familienstreitsachen die in § 112 FamFG aufgeführten Verfahren gehören. Aufgrund der Verweisungsnorm des § 270 FamFG gilt das Folgende auch für die Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 1, 2, 8–10 und Abs. 2 FamFG. In diesen Verfahren gilt § 78 FamFG nicht, da gem. § 113 Abs. 1 FamFG die Vorschri...mehr

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AGS 02/2009, Die Kosten ein... / 1 Aus den Gründen

I. Die Klägerin wehrte sich vor dem Prozessgericht mit einer Vollstreckungsgegenklage gegen die Vollstreckung des Beklagten aus einem notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag, der eine Vollstreckungsunterwerfung der Klägerin wegen der Kaufpreisforderung von 470.000,00 EUR enthält. Während des Rechtsstreits bestätigten die Parteien vor dem Urkundsnotar in einer als Nacht...mehr

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zfs 03/2008, Psychische Sch... / 6. Schadenregulierungsstrategie

Nach einem Unfall ergibt sich ein natürliches Spannungsverhältnis zwischen dem Geschädigten als Opfer und dem Schädiger als Täter und Rechtsgutverletzer. In dieses Spannungsverhältnis tritt der Haftpflichtversicherer des Schädigers ein und hat die zivilrechtliche, aber auch sozialpolitische Aufgabe, den unfallbedingten Schaden auszugleichen. Insbesondere bei Personenschäden ...mehr

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AGS 03/2009, Keine neue Ang... / 2 Aus den Gründen

Hinsichtlich der begehrten Verfahrensgebühr nach Nrn. 4141, 4106 VV in Höhe von 112,00 EUR nebst Mehrwertsteuer ist inzwischen eine Festsetzung und Auszahlung erfolgt, insoweit fehlt der Erinnerung jetzt das Rechtsschutzbedürfnis. Darüber hinaus kann der Verteidiger die geltend gemachten Gebühren nicht fordern. Er hat die geltend gemachten Gebühren (Grund- und Verfahrensgebüh...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / 3. Beteiligung Dritter

Dieselbe Rechtssache kann auch vorliegen, wenn Dritte (z.B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister des vertretenen Ehegatten) beteiligt sind. Haben z.B. die Eltern der vertretenen Ehefrau den jetzt in Scheidung lebenden Eheleuten für den Kauf eines Hauses ein Darlehen gewährt, das sie nach Zerrüttung der Ehe anteilig vom Ehemann zurückfordern, sollte der Anwalt der Frau sich h...mehr

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AGkompakt 05/2009, Wann kan... / II. Falscher Gegenstandswert angegeben

Falscher Gegenstandswert grundsätzlich unerheblich Geht die Abrechnung von einem falschen Gegenstandswert aus, ist die Vergütung zwar inhaltlich falsch berechnet. Sie ist jedoch trotzdem einforderbar – allerdings nur in Höhe der Vergütung nach dem zutreffend berechneten Gegenstandswert. Hat der Anwalt den Gegenstandswert also beispielsweise irrtümlich zu niedrig angesetzt, ka...mehr

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ZErb 08/2011, Verzichtserklärungen im Erbrecht

Rüdiger Gockel zerb-verlag, Bonn 2011, 115 Seiten, 38,– EUR Mit Verzichtserklärungen als Gestaltungsmittel im Erbrecht befasst sich die vorliegende Neuerscheinung. Der Autor Rüdiger Gockel stellt die Problematik aus der Sicht des Anwalts und Notars dar. Dabei grenzt er die einzelnen Verzichtsarten ab. Die §§ 2346 bis 2352 BGB bezwecken die Erweiterung der Testierfreiheit des E...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Buchbesprechung

Fölsch, Das neue FamFG in Familiensachen, 2008, 344 Seiten, 39 EUR, Deutscher Anwaltverlag Kroiß/Seiler, Das neue FamFG – Erläuterungen, Muster, Arbeitshilfen, 2008, 226 Seiten, 34 EUR, Nomos Verlag Schulte-Bunert, Das neue FamFG – Textausgabe mit Erläuterungen, 2009, 560 Seiten, 38 EUR, Luchterhand Verlag Auch wenn man nicht das BGBl bezogen hat und weitgehend Anzeigen in Fach...mehr

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AGS 10/2009, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Beide Parteien waren vorgerichtlich bereits anwaltlich vertreten. Nach Durchführung des Mahnverfahrens wurde die Sache infolge des Widerspruchs der Beklagten an das Streitgericht abgegeben. Im Termin schlossen die Parteien einen Vergleich, der eine Kostenquote vorsieht. In Streit steht die Frage der Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr. Der Rechtspfleger hat auf...mehr

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AGkompakt 02/2009, Gegensta... / III. Praxishinweis

Wertfestsetzung erfolgt nach § 33 RVG In Zwangsvollstreckungsverfahren fallen grundsätzliche keine wertabhängigen Gerichtsgebühren an, sondern Festgebühren. Daher setzt das Gericht von Amts wegen keinen Streitwert nach § 63 Abs. 2 GKG fest. Insoweit kann aber der Anwalt nach § 33 Abs. 1 RVG in eigenem Namen die Wertfestsetzung beantragen. Gegen die Wertfestsetzung ist dann na...mehr

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AGS 10/2009, Anrechnung im ... / I. Geschäftsgebühr wird nach geringerem Gebührensatz zugesprochen

Wird die Geschäftsgebühr lediglich zu einem geringeren Gebührensatz zugesprochen als eingeklagt, dann wird die Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren auch nur nach dem Gebührensatz hälftig angerechnet, der zugesprochen worden ist. Praxis-Beispiel Beispiel Der Anwalt klagt neben der Hauptsache (8.000,00 EUR) eine 1,5-Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) daraus ein. Das Gericht...mehr

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AGS 09/2009, Kommentar zum Familienverfahrensrecht - inklusive Betreuungs- und Unterbringungsrecht sowie Nachlass- und Teilungssachen. ZAP-Praxiskommentar. Herausgegeben von Notar und FAFamR Dr. K.-Peter Horndasch und RiAG Dr. Wolfram Viefhues unter Mitarbeit von Dr. Prof. Dr. Christopher Beermann, Hansmanfred Boden, Arnim Cremer, Frank Götsche, Uwe Gottwald, Dr. Jörn Heinemann, Prof. Dr. Gerhard Hohloch, Dr. Rainer Kemper, Werner Reinken, Dr. Franz-Thomas Roßmann, Joachim Volpert und Alexandra Wassen. ZAP-Verlag (LexisNexis), Münster 2009. XXVI, 2193 S. mit CD-ROM. 109,00 EUR.

Auch der ZAP-Verlag hat einen Kommentar zum neuen Familienverfahrensrecht herausgebracht. Im Gegensatz zu den Kommentaren anderer Verlage beschränkt sich dieser Kommentar nicht auf die ersten beiden Bücher des FamFG, sondern kommentiert auch Buch 3 (Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen), Buch 4 (Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen) und Buch 5 (Verfahren in...mehr

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AGS 09/2009, Unzulässige Be... / 2 Anmerkung

Nach Beendigung der Angelegenheit hat der Anwalt eine Berechnung seiner Vergütung beim nach § 4 Abs. 1 BerHG zuständigen AG einzureichen und den Anfall der angemeldeten Gebühren und Auslagen glaubhaft zu machen (§ 55 Abs. 5 S. 1 RVG i.V.m. § 104 Abs. 2 ZPO). Es besteht Formularzwang nach Anlage 2 der BerHVV. Die Vergütung wird, soweit sie berechtigt ist, vom Urkundsbeamten d...mehr

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AGS 10/2009, Kostenerstattu... / Leitsatz

Der Prozessbevollmächtigte, der die Vertretung für das gesamte Kostenfestsetzungsverfahren angezeigt hat, hat die außergerichtlichen Kosten seiner Partei zur Festsetzung anzumelden. Es ist nicht erforderlich, dass die Anmeldung der außergerichtlichen Kosten jeweils durch denjenigen Anwalt zu erfolgen hat, für dessen Tätigkeit sie abgerechnet werden. Reisekosten einer Partei s...mehr

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AGS 06/2011, Gegenstandswer... / Leitsatz

Vertritt der Anwalt in einem Erbscheinverfahren mehrere Erbprätendenten, die jeweils nur einen bestimmten Erbteil beanspruchen, so richtet sich der Wert der anwaltlichen Tätigkeit nicht nach dem Geschäftswert des Erbscheinverfahrens, sondern für jeden Auftraggeber nach der Quote, die dieser Auftraggeber für sich beansprucht. Dieser Wert ist auf Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG ges...mehr

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AGS 02/2011, Die Notwendigk... / g) Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 2 FamFG

Obwohl die Verfahren regelmäßig rechtlich nicht besonders schwierig sind, ist zu berücksichtigen, dass auch in den Genehmigungsverfahren zuweilen umfangreicher Vortrag erfolgen muss oder es sich um einen schwierigen Sachverhalt handelt, der juristische Laien überfordern kann, so dass die Beiordnung eines Anwalts trotzdem zumeist erforderlich sein kann. Gleiches gilt in den V...mehr

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zfs 11/2009, Die Entschädig... / VI. Ergebnis

Der Anspruch auf Erstattung des merkantilen Minderwerts ist in unserer Rechtsordnung historisch tief verankert. Es geht dabei nicht um Bereicherung oder Ersatz eines gefühlten Schadens, sondern um Ausgleich eines in der Sache verbliebenen Schadens durch den objektiv geminderten Handelswert. Alle Methoden zur Ermittlung dieser Wertminderung vermögen nur Annäherungswerte festz...mehr

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AGS 10/2009, Anrechnung im ... / III. Geschäftsgebühr wird sowohl nach geringerem Gebührensatz als auch nach geringerem Gegenstandswert zugesprochen

Möglich sind auch Kombinationen. Wird vom Gericht sowohl der Gebührensatz gekürzt als auch lediglich ein geringerer Gegenstandswert zugestanden, dann ist die Geschäftsgebühr hälftig nach dem zugesprochenen geringeren Gebührensatz und Gegenstandswert anzurechnen. Praxis-Beispiel Beispiel Der Anwalt klagt neben der Hauptsache (8.000,00 EUR) eine 1,5-Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV)...mehr

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AGS 01/2011, Anspruchsüberg... / 3 Anmerkung

Im Erstattungsprozess wird häufig der Einwand erhoben, es sei keine ordnungsgemäße Kostenrechnung erteilt. Viele Gerichte – wie das LG Bonn[1] – fallen auf solche Einwände herein. Die Frage der Abrechnung nach § 10 RVG betrifft ausschließlich das Verhältnis des Anwalts zu seinem Auftraggeber und behandelt die Frage, inwieweit eine bestehende Vergütungsforderung gegen den Auft...mehr

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zfs 09/2008, Terminsvertret... / Sachverhalt

Das OLG Nürnberg hatte im Berufungsverfahren am 20.3.2008 Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 7.5.2008 anberaumt. Diese Terminsladung erhielten die Prozessbevollmächtigten der Parteien am 26. bzw. am 28.3.2008. Die auswärtige wohnhafte Beklagte beauftragte die in Nürnberg kanzleiansässigen RAe, den Verhandlungstermin für sie als Unterbevollmächtigte wahrzunehmen. mit S...mehr

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AGS 09/2009, Anrechnung bei... / 3 Anmerkung

Im Ergebnis ist die Berechnung zutreffend, auch wenn sie kaum verständlich ist. Mehrfach-Anrechnungs-Fälle sind ganz einfach zu lösen, indem man chronologisch vorgeht und schlicht und einfach das Gesetz anwendet, was nach dem neuen § 15a RVG noch einfacher geworden ist. Zunächst einmal war eine 1,3-Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV aus 10.243,96 EUR angefallen und eine Postentgeltp...mehr

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AGS 12/2009, Reichweite ein... / 3 Anmerkung

Die beiden letzten Sätze der Entscheidung bedürfen leider einer kritischen Anmerkung. Die Kostenentscheidung beruht lediglich insoweit auf Nr. 1812 GKG-KostVerz., als das Gericht offenbar von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, keine Gerichtskosten zu erheben. Im Übrigen beruht die Entscheidung auf den §§ 91, 97 ZPO. Die Streitwertfestsetzung ist dagegen falsch und unbeachtl...mehr

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AGkompakt 06/2011, Umfang v... / 1 I. Der Fall

Die Parteien schlossen im Dezember 2008 einen Anwaltsvertrag. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Beklagte (Mandantin) noch nicht festgelegt, welche Ansprüche der Kläger (Anwalt) für sie geltend machen sollte. In der nachfolgenden Besprechung hat die Beklagte eine Verfolgung der Ansprüche auf Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden davon abhängig gemacht, dass eine Deckungsz...mehr

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AGS 11/2011, Berechnung der... / Leitsatz

Wird der Anwalt in derselben Angelegenheit von mehreren Auftraggebern beauftragt, so entsteht eine so genannte "eigenartige Gesamtschuld", wonach die Auftraggeber zum Teil alleine haften und zum Teil gesamtschuldnerisch. Die Gesamtschuld berechnet sich aus der Summe der Beträge, für die die Aufraggeber nach § 7 Abs. 1 S. 1 RVG alleine haften, abzüglich des Betrages, auf den s...mehr

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zfs 12/2009, Umfang der Bin... / Sachverhalt

Die Klägerin führte eine von der Berufsgenossenschaft finanzierte Umschulung durch, in deren Rahmen sie ein Praktikum in dem Kindergarten der Beklagten absolvierte. Bei dem Zusammenbruch einer Markisenkonstruktion auf dem Gelände des Kindergartens wurde die Klägerin verletzt. Die Berufsgenossenschaft teilte dem Anwalt der Klägerin mit: "Sachstandsmitteilung/Zuständigkeit" … ...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / b) Vorvertraglichkeit

Weitere Voraussetzung für eine Deckungszusage des Versicherers ist, dass der Versicherungsfall nicht vorvertraglich sein darf, also in den versicherten Zeitraum fallen muss. Nach § 4 Abs. 1 a ARB 94/2000 ist der Versicherungsfall im Schadenersatzrechtsschutz, nach § 4 Abs. 1 b ARB 94/2000 der Begriff des Versicherungsfalls im Beratungsrechtsschutz des § 2 Satz 2 k ARB 94/2000...mehr

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AGS 12/2009, Einleitung ein... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung hinsichtlich der Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV ist zutreffend. Nr. 4143 VV ist nicht nur dann anwendbar, wenn bereits ein förmliches Verfahren eingeleitet worden ist, sondern stets dann, wenn im Strafverfahren vermögensrechtliche Ansprüche des Verletzten oder seines Erben reguliert werden. Hinsichtlich der Einigungsgebühr ist die Entscheidung dagegen unzu...mehr

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AGS 05/2011, Abrechnung nac... / Leitsatz

Wird in einem Termin über die Klage und eine erhobene Drittwiderklage verhandelt, die Widerklage später zurückgenommen und nach Klagerücknahme dieses Verfahren ohne weitere Verhandlung abgetrennt, so entsteht im abgetrennten Verfahren keine Terminsgebühr nach dem Streitwert der Widerklage. Soweit vor Verfahrenstrennung Gebühren entstanden sind, die teilweise auch den später ...mehr

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AGS 01/2009, Voraussetzunge... / Sachverhalt

Die Kläger hatten am 7.8.2006 Klage erhoben mit dem Begehren auf höheres Pflegegeld. Mit Schriftsätzen vom 27.10.2006 und 8.11.2006 haben die Beteiligten das Verfahren für erledigt erklärt. Daraufhin hat das VG das Verfahren eingestellt und die Kosten des Verfahrens der Beklagten auferlegt. Mit Kostenfestsetzungsbeschluss hat die Kostenbeamtin des VG unter Absetzung einer Er...mehr

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AGS 10/2011, Obliegenheitsv... / 1 Sachverhalt

Der Kläger nimmt als Mitversicherter in der Rechtsschutzversicherung seiner Ehefrau die Beklagte als Schadenabwicklungsunternehmen des Versicherers auf Freistellung von Anwaltskosten in Anspruch. Dem Vertrag liegen Versicherungsbedingungen zugrunde, die zum Leistungsumfang eine mit § 5 ARB 94/2000 gleichlautende Klausel enthalten, die auszugsweise wie folgt lautet: “§ 5 Leist...mehr

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zfs 08/2011, Das leidige Pr... / 3. Beweislast

Der Geschädigte muss nach den strengen Maßstäben des § 286 ZPO zunächst beweisen, dass es durch die einwirkende biomechanische Belastung durch den Aufprall der Fahrzeuge überhaupt zu einer Primärverletzung gekommen ist. Dies ist die Frage des Nachweises der haftungsbegründenden Kausalität nach der ständigen Rechtsprechung des BGH.[24] Beweiserleichterungen in Form des Anschei...mehr

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AGS 11/2009, Abrechnung in ... / 3. Einreichung des Scheidungsantrags nach dem 1.7.2004 – Vorwegentscheidung vor dem 1.1.2007

Ist der Scheidungsantrag zwar nach dem 1.7.2004 eingereicht worden, aber vor dem 1.1.2007 über die Scheidungssache vorweg entschieden worden, gilt wiederum für beide Verfahren das RVG. Allerdings ist jetzt im Verbundverfahren mit einem Umsatzsteuersatz von 16 % zu rechnen, während für das abgetrennte Verfahren jetzt der Steuersatz von 19 % gilt. Der Umsatzsteuersatz richtet ...mehr

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AGS 04/2011, Der Verfahrens... / 2. Regelwert

Der Regelwert beträgt 300,00 EUR (§ 51 Abs. 3 S. 1 FamGKG). Betrifft die Geltendmachung der Bezugsberechtigung mehrere Kinder, liegen mehrere Verfahrensgegenstände vor. Denn eine §§ 44 Abs. 2 Hs. 2 u. 45 Abs. 2 FamGKG vergleichbare Regelung – Fiktion eines Verfahrensgegenstandes bei mehreren Kindern – fehlt in § 51 Abs. 3 FamGKG. Der Regelwert ist demgemäß je im Verfahren be...mehr

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FF 05/2009, Beschleunigte K... / IV. Prognose und Ausblick

Das FamFG räumt den Kindschaftssachen eine Priorität ein, die allein weder die Rechte der Kinder vermehrt noch per se eine substantielle Umkehr von den bisherigen FGG-Vorgaben darstellt. Das bereits vorhandene Instrumentarium der §§ 52 f. FGG zu Vermittlung und dem Hinwirken auf ein Einvernehmen wurde von der Praxis nicht ausgeschöpft. Ob das Vorrangprinzip des § 155 FamFG e...mehr

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AGS 03/2009, Anrechnung der... / Leitsatz

1. Eine anzurechnende Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV ist auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV uneingeschränkt auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, § 49 RVG anzurechnen. 2. Eine Anrechnung setzt allerdings voraus, dass ein Anrechnungsfall der Vorbem. 3 Abs. 4 VV vorliegt, mithin eine Geschäfts...mehr

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AGS 01/2011, Kosten in Urku... / VI. Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Das Vorbehalts- und Nachverfahren bilden im Hinblick auf § 119 ZPO einen einheitlichen Rechtszug. Zu unterscheiden ist jedoch zwischen der PKH-Bewilligung für den Kläger oder den Beklagten. Wird dem Beklagten PKH erst im Nachverfahren bewilligt, erstreckt sich die Bewilligung automatisch auch auf das Vorverfahren, auch wenn seine Verteidigung erst im Nachverfahren Erfolg ver...mehr

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zfs 02/2008, Das Angehörige... / Einleitung

Während der Vorbereitung der Schadensersatzrechtsreform im Frühjahr 2001 hat eine Gruppe auf die Vertretung von Katastrophenopfern spezialisierter Anwälte die damalige Bundesjustizministerin angeschrieben. Sie wollten einen Anstoß dazu geben, dass in Deutschland ein Anspruch auf Schmerzensgeld für den Verlust naher Angehöriger eingeführt wird, wie dieser in zahlreichen, auch...mehr

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AGS 06/2009, Keine Terminsg... / 2 Aus den Gründen

Wie das Gericht im Hinweis erläutert hat, ist die Versäumnisentscheidung gem. § 331 Abs. 3 ZPO gegen die Beklagten zu 1) und 2) ergangen, während die in der Form des Teilurteils "gem. § 128 Abs. 3 ZPO" ergangene Entscheidung über die Kosten der zurückgenommenen Klage gegen den Beklagten zu 3) auf § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO beruht und gem. § 269 Abs. 4 ZPO einer mündlichen Verhand...mehr

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AGkompakt 05/2009, Wann kan... / I. Formale Fehler

Formale Voraussetzungen der Berechnung Eine formal ordnungsgemäße Abrechnung muss insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie muss in Schriftform (§ 126 BGB) an den Auftraggeber gerichtet werden und die Angelegenheit bezeichnen. Es müssen die jeweiligen Gebühren- und Auslagentatbestände bezeichnet sowie die konkreten Beträge, die Nummern des Vergütungsverzeichnisses u...mehr

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AGS 12/2009, Gebühren für d... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte durch Beschluss auf Antrag der Klägerin den von den Parteien abgeschlossenen und niedergelegten Anwaltsvergleich für vollstreckbar erklärt. Die Kosten des Verfahrens sind der Klägerin auferlegt worden. Anschließend meldete die Beklagtenpartei ihre Kosten an, die sie auf der Basis einer 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer bere...mehr

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AGS 02/2009, Anrechnung der... / 3 Anmerkung

Dem KG gebührt zunächst einmal uneingeschränktes Lob. Wie ein Fels in der Brandung stemmt sich das KG gegen die unsägliche Rspr. des BGH zur Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren. Während andere Oberlandesgerichte offenbar an die Unfehlbarkeit des BGH glauben und sich ihm angepasst haben, legt das KG nach wie vor den Finger in die Wunde und zeigt dem ...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Lösung Fall 4

Nach dem – im französischen Scheidungsverfahren nach dem dortigen IPR anwendbaren – französischen Recht wird M in der Regel zur Zahlung einer prestation compensatoire (Ausgleichszahlung) an F verurteilt werden. Diese hat den Zweck, ehebedingte Nachteile zu kompensieren und hat sowohl Unterhalts- als auch Versorgungscharakter. Was wäre, wenn F nach der Scheidung in Frankreich ...mehr

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AGkompakt 01/2011, Terminsg... / II. Einigungsgebühr

Bei der Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) hat der Anwalt noch erkannt, dass sich die Einigung über insgesamt 40.000,00 EUR verhält. Einigungsgebühr fällt zu unterschiedlichen Sätzen an Übersehen hat er aber, dass für die Einigungsgebühr zwei unterschiedliche Sätze anzuwenden sind. Grundsätzlich gilt für eine Einigungsgebühr ein Gebührensatz von 1,5 (Nr. 1000 VV). Nur soweit der Ge...mehr

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AGS 10/2011, Gebühren des f... / Leitsatz

Der Anwalt, der seinen Mandanten im Scheidungsverfahren unter Bewilligung von PKH/VKH vertreten hat, kann für die weitergehende Vertretung in einem PKH/VKH-Prüfungsverfahren bezüglich einer dann nicht rechtshängig gewordenen Folgesache (hier: Unterhalt) gegenüber dem Mandanten nach § 11 RVG die Festsetzung von Gebühren nur in Höhe der Differenz verlangen, die sich nach Abzug...mehr

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AGkompakt 11/2011, Einwand ... / 2 II. Die Entscheidung

Nach § 11 Abs. 5 RVG ist der Vergütungsfestsetzungsantrag zurückzuweisen, wenn vom Antragsgegner ein nicht gebührenrechtlicher Einwand erhoben wird. Ob der Einwand berechtigt ist, wird im Vergütungsfestsetzungsverfahren nicht geprüft. Es findet weder eine Begründetheitsprüfung statt noch eine Schlüssigkeitsprüfung. Daher ist auch eine nähere Substantiierung der Einwendungen ...mehr

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AGkompakt 07/2009, Keine do... / III. Der Praxistipp

Die Entscheidung des OLG Frankfurt entspricht sowohl hinsichtlich der Gerichtskosten als auch hinsichtlich der Anwaltsgebühren der ganz einhelligen Rspr. (auch schon zur BRAGO): Praxis-Beispiel Wurde bei gleichzeitig beantragten und erlassenen Mahnbescheiden gegen Gesamtschuldner nach Einlegung des Widerspruchs das streitige Verfahren bei demselben Gericht in getrennten Verfa...mehr

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AGS 01/2011, Anspruchsüberg... / Leitsatz

Der bloße Vortrag, der Kläger sei rechtsschutzversichert, ist gegenüber einem eingeklagten Kostenerstattungsanspruch unerheblich, solange nicht auch vorgetragen wird, dass der Rechtsschutzversicherer die geltend gemachte Forderung bezahlt habe, da erst mit Zahlung ein Kostenerstattungsanspruch auf diesen übergeht und der Kläger dann nicht mehr Zahlung an sich verlangen kann....mehr

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AGS 08/2009, Einigungsgebüh... / 3 Anmerkung

Diese Streitfrage wird ab dem 1.9.2009 der Vergangenheit angehören. Der Gesetzgeber hat durch entsprechende Änderungen in den Nrn. 1000, 1003, 1004 VV klargestellt, dass der Anwalt in Verfahren des Umgangsrechts und der elterlichen Sorge eine Einigungsgebühr verdienen kann. Die entsprechenden Neufassungen lauten wie folgt: Nr. 1000 VV ... (5) ... >{2} Wird ein Vertrag, insbeso...mehr

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AGS 11/2009, Terminsgebühr ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OVG ist falsch. In Vorbem. 3 Abs. 3, 3. Var. VV ist nicht die Rede davon, dass es sich um ein Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung handeln müsse. Diese Einschränkung gilt nur für die Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV.[1] Sinn und Zweck der Vorbem. 3 Abs. 3, 3. Var. VV ist es, für den Anwalt einen Anreiz zu schaffen, in je...mehr