Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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AGS 03/2022, Beschwerde geg... / II. Frist zur Abänderung des Streitwertes

1. Gesetzliche Regelung Nach Auffassung des BAG ist eine Änderung des Streitwertes gem. § 63 Abs. 3 GKG wegen Zeitablaufs nicht mehr möglich. Gem. § 63 Abs. 3 S. 2 GKG ist die Änderung einer Streitwertfestsetzung nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten zulässig, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat. Das...mehr

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zfs 03/2022, Maßgeblicher Z... / Sachverhalt

[1] Der Kläger nimmt die Beklagten im Wege der fiktiven Schadensabrechnung auf Ersatz restlichen Sachschadens aus einem Verkehrsunfall vom 26.1.2017 in Anspruch, bei dem sein Fahrzeug, ein im Unfallzeitpunkt knapp fünf Jahre alter BMW X1, beschädigt wurde. Die volle Haftung der Beklagten für den Unfallschaden steht in der Revisionsinstanz dem Grunde nach außer Streit. [2] Der...mehr

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zfs 03/2022, Verwirklichung... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. [5] Die Überprüfung des Urteils auf das unbeschränkt eingelegte Rechtsmittel hat keinen Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten ergeben. [6] 1. Die Beweiserwägungen, mit denen das LG einen bedingten Tötungsvorsatz verneint hat, halten unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGHSt 63, 88, 93; BGH, Urt. v. 5.12.2017 – 1 S...mehr

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AGS 03/2022, Kosten- und Au... / II. Freispruch und notwendige Auslagen

Die sofortige Beschwerde gegen die unterbliebene Auslagenentscheidung ist nach Auffassung des OG Hamm statthaft und zulässig. Der Zulässigkeit stehe auch § 464 Abs. 3 S. 1, 2. HS StPO nicht entgegen, da gegen die Hauptentscheidung ein Rechtsmittel als solches statthaft sei und dieses – wie hier aufgrund des Freispruchs – lediglich mangels Beschwer nicht zulässig wäre (vgl. O...mehr

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zfs 03/2022, Auslegung eine... / 2 Aus den Gründen:

Zitat II. [6] Die gemäß § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat Erfolg. [7] 1. Das Beschwerdegericht hat die Auffassung vertreten, das LG habe im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 11.3.2020 rechtsirrig trotz der bereits im Hauptsacheverfahren getroffenen abweichenden Kostenregelung aus dem Vergleich vom 12.2.2020 auf der Grundlage...mehr

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zfs 03/2022, Fahreignungs-B... / 2 Hinweis des Einsenders:

Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem gemäß § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 StVG setzt voraus, dass der Fahrerlaubnisinhaber zuvor das Stufensystem des § 4 Abs. 5 StVG ordnungsgemäß durchlaufen hat (§ 4 Abs. 6 StVG), d.h. dass er bei Erreichen von vier oder fünf Punkten ermahnt (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 StVG) und bei Erreichen von sechs oder sieben Punkt...mehr

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FF 03/2022, Freistellung vo... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten haben am 00.00.2007 geheiratet. Die Antragsgegnerin ist Alleineigentümerin der Immobilie A-Straße in B, die als Ehewohnung diente. Zur Finanzierung nahmen die Beteiligten im Jahr 2010 und 2011 die drei verfahrensgegenständlichen Darlehn auf. [2] Im Zuge der Trennung zog die Antragsgegnerin mit den 2011 und 2015 geborenen Kindern am 30.5.2019 aus...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Die Klägerin im Ausgangsstreitverfahren war ein regionales Energie- und Wasserversorgungsunternehmen, das den damaligen Beklagten wegen der Lieferung von Gas, Strom und Wasser i.H.v. 12.975,29 EUR nebst Zinsen in Anspruch nahm. Eigentümer des betreffenden Anwesens war zunächst der Vater des Beklagten, der vom Beklagten und seinen zwei Brüdern zu jeweils einem Drittel beerbt ...mehr

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FoVo 03/2022, Keine Ablehnu... / 2 II. Die Entscheidung

Das AG folgt dem Gläubiger Die Erinnerung ist überwiegend zulässig und begründet. Die Erinnerung ist hinsichtlich des Antrags, den GV zur Zustellung anzuweisen, zulässig, im Übrigen unzulässig. Erinnerung als statthaftes Rechtsmittel Die Erinnerung nach § 766 Abs. 2 ZPO ist statthaft. Die Ablehnung des Gerichtsvollziehers, im Zwangsvollstreckungsverfahren eine Zustellung im Par...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verfahren

Rz. 9 Der Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung wird nur auf Einrede des Erben und ohne besonderen Antrag in das Urteil aufgenommen (BGH, NJW-RR 2010, 664; BGH, NJW 1983, 2378). Ein besonderer Antrag ist nicht erforderlich (BGH, a. a. O.; NJW 1964, 2300). Wird ein Mandant als Erbe wegen einer Nachlassverbindlichkeit in Anspruch genommen, ist der Rechtsanwalt grundsätzlich ...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Augenfällig sind zunächst die Konsequenzen der Entscheidung für den gegen einen Erben vorgehenden Gläubiger. Dieser sollte, wenn er sich die Möglichkeit einer Vollstreckung in das Eigenvermögen des Beklagten trotz dessen Vorbehalts nach § 780 Abs. 1 ZPO bewahren möchte, bereits in erster Instanz des Erkenntnisverfahrens substantiiert darlegen, dass die Voraussetzungen einer ...mehr

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AGS 03/2022, Keine Überprüf... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des BSG ist zutreffend. 1. Bindung an die Streitwertfestsetzung Der Kostenbeamte und dem folgend der Erstrichter und das Beschwerdegericht sind an die Festsetzung des Streitwertes durch das Prozessgericht gebunden. Deshalb sind sie auch nicht berechtigt, bei der Berechnung der gerichtlichen Gebühren von einem abweichenden Streitwert auszugehen. 2. Ausnahme von ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 8 Geregelt ist durch § 778 ZPO, in welche Haftungsmasse (Nachlass und/oder Eigenvermögen des Erben) die Vollstreckung vor der Annahme der Erbschaft erfolgen darf. Im Übrigen sind die weiteren (allgemeinen) Voraussetzung der Zwangsvollstreckung zu beachten Ein Verstoß gegen § 778 Abs. 1 ZPO ist dann gegeben, wenn ein Nachlassgläubiger in das Eigenvermögen des Erben die Vo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Widerspruch – Verfahren

Rz. 5 Der Schuldner kann – wenn die genannten Voraussetzungen vorliegen – der Zwangsvollstreckung in sein übriges Vermögen widersprechen. Das Vollstreckungsorgan darf die Zwangsvollstreckung nicht deshalb ablehnen, weil es den Fall des § 777 ZPO für gegeben hält oder die Erinnerung nach §§ 777, 766 ZPO eingelegt ist (LG Hannover, Rpfleger 1986, 187). Allein durch den Widersp...mehr

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Vorsteuerabzug, Aussetzung der Entscheidung über einen Steuerbescheid und Verzinsung

Sachverhalt Bei dem rumänischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um den Vorsteuerabzug und die Auslegung der Art. 167, 168 und 178 MwStSystRL. Das Vorlagegericht fragte, ob diese Vorschriften und Art. 47 der EU-Grundrechtecharta nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen, die es den Steuerbehörden, nachdem sie einen Steuerbescheid erlassen haben, mit dem die Anerkennung ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Rechtsbehelfe

Rz. 13 Lehnt der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung ab, weil er hinsichtlich der Notwendigkeit des Angebots der Gegenleistung oder der Art der Vornahme oder der Gehörigkeit des Angebots anderer Ansicht ist als der Gläubiger, steht diesem die Erinnerung nach § 766 ZPO zu (MünchKomm/ZPO-Heßler, § 756 Rn. 64). Erinnerung kommt auch dann infrage, wenn zu klären ist, ob e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 7 Die Verweigerung der Auslieferung der vollstreckbaren Ausfertigung, die Erteilung oder die Verweigerung einer Quittung, der Vermerk von Teilleistungen auf der vollstreckbaren Ausfertigung können mit der Erinnerung nach § 766 ZPO angefochten werden. Das gilt jedoch nur bis zur Beendigung der Zwangsvollstreckung durch Aushändigung des Titels an den Schuldner (AG Frankfur...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 23 Setzt das zuständige Vollstreckungsorgan die Zwangsvollstreckung fort, weil es die Voraussetzungen des § 775 ZPO verneint hat, so steht dem Schuldner (oder auch einem betroffenen Dritten), je nachdem, welches Vollstreckungsorgan tätig wurde, die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO (Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsmaßnahmen des Rechtspflegers), die sofortige Besc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Rechtsbehelfe

Rz. 4 Kommt es entgegen Satz 1 zu einer Veräußerung (Verwertung) oder Überweisung, dann kann der Nacherbe die Widerspruchsklage erheben (Satz 2) und (wahlweise) die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO oder sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO einlegen (BeckOK/ZPO-Preuß, § 773 Rn. 5). Mehrere Nacherben sind keine notwendigen Streitgenossen (BGH, NJW 1993, 1582). Gläubiger ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 7 Gegen die Maßnahmen und die Ablehnung von Maßnahmen im Rahmen des § 776 ZPO durch den Gerichtsvollzieher steht den Beschwerten die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO zu. Handelt der Rechtspfleger beim Vollstreckungsgericht, trifft er im Rahmen des § 776 ZPO stets eine Entscheidung, so dass die sofortige Beschwerde (§ 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. § 793 ZPO) gegeben ist...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 16 Gegen die einstweilige Anordnung ist weder die sofortige Beschwerde noch eine außerordentliche Beschwerde statthaft (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.8.2020, 9 W 81/18 und 9 W 78/18, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss v. 2.3.2018, 4 W 28/17, juris; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 8.3.2017, L 39 SF 1/17 B E ER, juris; Obe...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.5 BAG vom 8.11.2011 – 1 ABR 42/10

Das bestätigt das BAG nochmals mit seinem Beschluss vom 8.11.2011, in dem es ausführt: Zitat Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei betrieblichen Regelungen über die dem Arbeitgeber auferlegten Verpflichtungen, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen, mitzubestimmen. Einigen sich die Betriebsparteien nicht über Art u...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Vollstreckungshindernde Entscheidungen (Nr. 1)

Rz. 5 Aus der Entscheidung, die vollstreckbar sein muss, muss sich die Unzulässigkeit der Vollstreckung ergeben. Sie muss in einer einfachen (nicht vollstreckbaren) Ausfertigung vorgelegt werden. Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift genügt nicht (BeckOK/ZPO-Preuß, § 775 Rn. 3). Ist das Prozessgericht zugleich Vollstreckungsgericht, genügt die Bezugnahme auf die in den Ak...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Rechtsbehelfe

Rz. 4 Wird die Ordnungsvorschrift des § 772 Satz 1 ZPO verletzt, steht dem Dritten auch die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO oder dem sonst einschlägigen Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO zu (Musielak/Voit/Lackmann, ZPO, § 771 Rn. 3). Dagegen kann der Schuldner nicht mit Erfolg Erinnerung einlegen, da keine ihn schützende Norm verletzt wird (h. M. ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Abgrenzung der Drittwiderspruchsklage von anderen Rechtsbehelfen

3.1 Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO Rz. 5 Beide sind, wenn sowohl Verfahrensnormen, die auch den Dritten schützen, verletzt wurden als auch in die materielle Berechtigung des Dritten eingegriffen wurde, stets nebeneinander zulässig (OLG Koblenz, Rpfleger 1979, 203). 3.2 Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO Rz. 6 Die Vollstreckungsabwehrklage ist im Verhältnis zur Drittwider...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Rechtsbehelfe

Rz. 3 Die in einem Urteil enthaltenen Anordnungen nach § 770 ZPO sind nicht isoliert, sondern nur mit der Hauptsache anfechtbar, da sie Bestandteil des Urteils sind (Musielak/Voit/Lackmann, ZPO, § 770 Rn. 2). Das Berufungsgericht kann aber auf Antrag vorab über sie verhandeln und entscheiden (§ 770 Satz 2, § 718 ZPO). Das Rechtsmittelgericht seinerseits ist dadurch nicht geh...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Rechtsmittel

Rz. 51 Gegen das Urteil sind die Berufung (§§ 511 ff. ZPO) und die Revision (§§ 542 ff. ZPO) unter den allgemeinen Voraussetzungen gegeben. Hinsichtlich der einstweiligen Anordnung kann auf die Erläuterungen zu § 769 Rn. 2 ff. verwiesen werden.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Leistungsklage gegen den Vollstreckungsgläubiger

Rz. 8 Materiell-rechtliche Klagen gegen den Vollstreckungsgläubiger, z. B. Herausgabe- und Unterlassungsklagen sowie solche auf Schadensersatz oder Herausgabe der Bereicherung, sind neben der Drittwiderspruchsklage unzulässig, weil diese der speziellere Rechtsbehelf ist, der die Besonderheiten der Zwangsvollstreckung in den Gegenstand insgesamt berücksichtigt (OLG Sachsen-An...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO

Rz. 6 Die Vollstreckungsabwehrklage ist im Verhältnis zur Drittwiderspruchsklage ein "aliud". Mit ihr macht der Vollstreckungsschuldner materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch selbst geltend (vgl. § 767 Rn. 6; zur Abgrenzung BGH, MDR 1988, 405 = NJW 1988, 1095).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO

Rz. 5 Beide sind, wenn sowohl Verfahrensnormen, die auch den Dritten schützen, verletzt wurden als auch in die materielle Berechtigung des Dritten eingegriffen wurde, stets nebeneinander zulässig (OLG Koblenz, Rpfleger 1979, 203).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Zulässigkeit der Drittwiderspruchsklage

Rz. 10 Die Klage ist an sich statthaft, wenn sich der Kläger eines "die Veräußerung hindernden Rechts" an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung berühmt und deshalb begehrt, dass die Zwangsvollstreckung in diesen Gegenstand für unzulässig erklärt wird. Beruft sich der Kläger gelegentlich der Zwangsvollstreckung nur auf die Verletzung förmlichen Rechts, ist ausschließlich § 7...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO

Rz. 7 Die Klage auf vorzugsweise Befriedigung wird im Verhältnis zu der Drittwiderspruchsklage als ein Minus angesehen. Mit ihr verlangt, anders als bei § 771 ZPO, nicht ein Dritter, dass die Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Gegenstand für unzulässig erklärt wird. Es klagt vielmehr der Gläubiger eines besitzlosen Pfandrechts gegen den Pfändungspfandgläubiger darauf, d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.5 Feststellungsklage, § 256 ZPO

Rz. 9 Für eine positive Feststellungsklage gegen den Vollstreckungsgläubiger auf Feststellung der Berechtigung hinsichtlich des Gegenstandes oder eine negative Feststellungsklage auf Feststellung der Befugnis, in den konkreten Gegenstand die Zwangsvollstreckung betreiben zu dürfen, oder auf Feststellung, dass an dem konkreten Gegenstand ein Pfändungspfandrecht nicht entstand...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Anordnungen nach § 769 ZPO treten mit Erlass des Urteils in dem Verfahren, in dem sie ergangen sind, ohne weiteres außer Kraft (BGHZ 32, 240; siehe auch § 769 Rn. 8). Im Falle der Abweisung z. B. der Vollstreckungsabwehrklage könnte die Zwangsvollstreckung daher ohne Beschränkung fortgesetzt werden, weil die Einlegung eines Rechtsmittels keinen Einfluss auf die Vol...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Solange ein relatives Veräußerungsverbot, d. h. ein zum Schutz bestimmter Personen bestimmtes Veräußerungsverbot vorliegt, soll (nicht: darf) die Veräußerung des gepfändeten Gegenstands bzw. die Überweisung der Forderung oder eines sonstigen Vermögensrechts nicht erfolgen, weil nämlich der Erwerber an dem Gegenstand nur ein unsicheres Recht erlangen und deshalb ein ang...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Rechtsbehelfe

Rz. 44 Gegen den Beschluss, der auf die Erinnerung hin ergangen ist, ist die sofortige Beschwerde gegeben (§ 793 ZPO). Diese Vorschrift regelt allein die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde. Die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen und Regelungen bezüglich des Verfahrens ergeben sich aus den §§ 567 ff. ZPO. Der Vollstreckungsrichter kann der Beschwerde abhelfen (§ 572 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe – Folgen des Verstoßes gegen § 765 ZPO

Rz. 5 Verstöße gegen die Vorschrift machen die angeordnete Vollstreckungsmaßnahme nicht unwirksam, sondern anfechtbar (OLG München, ZfIR 2019, 67). Der Mangel kann durch Nachholung geheilt werden; soweit möglich auch durch Zugeständnis des Schuldners. Rz. 6 Lehnt das Gericht die Zwangsvollstreckung unter Hinweis auf die Nichterfüllung der besonderen Vollstreckungsvoraussetzun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.9 Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO)

Rz. 12 Einwendungen, die den im Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen, kann der Schuldner im Wege der Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) geltend machen. Von der Erinnerung unterscheidet sich die Vollstreckungsgegenklage also dadurch, dass mit ihr materiell-rechtliche Einwendungen geltend gemacht werden, die den Titel selbst betreffen. § 766 ZPO dagegen betrifft n...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Dritte

Rz. 25 Auch Dritte, die weder als Schuldner noch als Gläubiger am Verfahren der Zwangsvollstreckung beteiligt sind, können durch die Zwangsvollstreckung in ihren Rechten in mannigfacher Weise verletzt oder beeinträchtigt werden. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die Verfahrensvorschrift, deren Verletzung gerügt wird, den Dritten – zumindest auch – zu schützen bestimmt ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.10 Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO)

Rz. 13 Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht (z. B. Eigentum) zusteht, kann dieser sich gegen die Zwangsvollstreckung mit der Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO wenden. Auch hier sind es Gründe des materiellen Rechts, die diesen Rechtsbehelf von der Erinnerung nach § 766 ZPO unterscheiden. Allerdings...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Ablehnung eines Antrags des Gläubigers durch das Vollstreckungsgericht

Rz. 19 Hat das Vollstreckungsgericht einen Antrag des Gläubigers abgewiesen, ist nur derselbe beschwert, so dass auch nur er einen Rechtsbehelf einlegen kann. Da jedoch in der ablehnenden Entscheidung die Argumente des Gläubigers (als Antragsteller, der seinen Antrag begründet hat) Berücksichtigung finden, ist auch in diesem Fall die sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO; § 11 Abs...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Erlaubnis des Richters am Amtsgericht nach § 758a ZPO

Rz. 21 Gegen die Entscheidungen nach diesen Bestimmungen, die vom Richter am Amtsgericht und nicht vom Vollstreckungsgericht erlassen werden, ist die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO der richtige Rechtsbehelf, ohne dass es darauf ankommen kann, ob der Schuldner gehört wurde oder nicht (OLG Koblenz, MDR 1986, 64; OLG Hamm, NJW 1984, 1972; a. A. in den Fällen ohne Anhörung ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.7 Vollstreckung der öffentlichen Hand

Rz. 10 Betreibt die öffentliche Hand aus verwaltungsgerichtlichen Urteilen gegen den Bürger die Zwangsvollstreckung, ist § 766 ZPO auf Rügen, die das Vollstreckungsverfahren betreffen, nach § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO insoweit entsprechend anwendbar, als eine unbefristete Erinnerung an das erstinstanzliche Verwaltungsgericht möglich ist (VGH München, NJW 1984, 2484). Ist ein Be...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Durchführung der Zwangsvollstreckung

Rz. 42 Die Erinnerung ist auch begründet, wenn bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung ein Verfahrensfehler unterlaufen ist. Ein solcher liegt vor bei nicht ordnungsgemäßer Pfändung: Führt der Gerichtsvollzieher bei Vornahme der Zwangsvollstreckung die vollstreckbare Ausfertigung nicht bei sich, liegt ein mit der Erinnerung gemäß § 766 ZPO angreifbarer Verfahrensverstoß...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.5 Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan (einfache Beschwerde, §§ 71 ff. GBO)

Rz. 8 Soweit das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan tätig wird (z. B. Eintragung einer Zwangshypothek nach §§ 867, 868 ZPO, aber auch einer Vormerkung oder eines Widerspruchs nach § 895 ZPO), ist die einfache Grundbuchbeschwerde nach den §§ 71 ff. GBO gegeben. Auch wenn der Rechtspfleger – wie im Regelfall – tätig wird (§ 11 Abs. 1 RPflG). Trotz des Doppelcharakters der Ei...mehr