Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 4. Bundesgerichtshof

Rz. 7 Entscheidungen der Oberlandesgerichte sind gegebenenfalls mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar. Der Zugang zum Bundesgerichtshof als Rechtsvereinheitlichungsinstanz ist dabei als Rechtsmittel der Beteiligten ausgestaltet. Der Bundesgerichtshof hat damit Gelegenheit, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung beispielsweise im Betreuungs- oder Erbrecht abschließend zu en...mehr

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§ 3 Nachlasspflegschaft / 2. Muster: Bestellung Nachlasspfleger

Rz. 22 Muster 3.4: Bestellung Nachlasspfleger Muster 3.4: Bestellung Nachlasspfleger Geschäftsnummer: 7 VI _________________________ Das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ erlässt in der Nachlasssache _________________________, geb. am _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, an der betei...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / 5. Muster: Beschwerde im Erbscheinsverfahren

Rz. 107 Muster 8.36: Beschwerde im Erbscheinsverfahren Muster 8.36: Beschwerde im Erbscheinsverfahren An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, Az. _________________________, lege ich hiermit namens und im Auftrag meines Mandanten _________________________ gegen den Bes...mehr

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§ 3 Nachlasspflegschaft / 1. Muster: Vergütungsfestsetzung

Rz. 27 Muster 3.6: Vergütungsfestsetzung Muster 3.6: Vergütungsfestsetzung Geschäftsnummer: 7 VI _________________________ Das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ erlässt in der Nachlasssache _________________________, geb. am _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, an der beteiligt sind:...mehr

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§ 10 Nachlassverwaltung / IV. Muster: Anordnung der Nachlassverwaltung

Rz. 8 Muster 10.3: Anordnung der Nachlassverwaltung Muster 10.3: Anordnung der Nachlassverwaltung Geschäftsnummer: _________________________ VI _________________________ Das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ erlässt in der Nachlasssache _________________________, geb. am _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft _...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / e) Muster: Schriftsatz als Reaktion auf eine Beschwerde

Rz. 97 Muster 8.34: Schriftsatz als Reaktion auf eine Beschwerde Muster 8.34: Schriftsatz als Reaktion auf eine Beschwerde An das[53] Oberlandesgericht _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, beantrage ich namens und im Auftrag des Beteiligten zu 2:mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / a) Endentscheidungen

Rz. 100 Anfechtbare Verfügungen sind demnach Endentscheidungen, wie z.B. Sie müssen allerdings bereits erlassen sein, d.h. mit Willen des Gerichts aus dessen Verfügungsgewalt entlassen worden sein. Nicht notwendig ist die Wirksamk...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / VIII. Muster: Ernennungsverfügung

Rz. 15 Muster 9.8: Ernennungsverfügung Muster 9.8: Ernennungsverfügung Auf Grund privatschriftlichen Testaments vom _________________________ wird der Rechtsanwalt _________________________ (Anschrift _________________________) zum Testamentsvollstrecker des am _________________________ in _________________________ verstorbenen _________________________, zuletzt wo...mehr

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§ 10 Nachlassverwaltung / VI. Beendigung der Nachlassverwaltung

Rz. 15 Die Nachlassverwaltung endet mit Dabei ist die Nachlassverwaltung aufzuheben, wenn sich herausstellt, dassmehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / I. Grundsätze der Kostenentscheidung

Rz. 5 § 80 FamFG regelt die Frage, welche Kosten erstattungsfähig sind: Zitat "..., dass Kosten nur die Gerichtskosten und die mit dem Verfahren unmittelbar zusammenhängenden Aufwendungen der Beteiligten, wie etwa die Kosten für den Anwalt, sind." § 80 FamFG Umfang der Kostenpflicht Kosten sind die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die zur Durchführung des Verfahrens n...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 4. Entlassung aus wichtigem Grund, § 2227 BGB

Rz. 72 Die Entlassung des Testamentsvollstreckers nach § 2227 BGB setzt einen Antrag eines Beteiligten voraus. Darüber hinaus muss ein wichtiger Grund vorliegen. Die Nichtvorlage eines Nachlassverzeichnisses durch den Testamentsvollstrecker stellt nicht in jedem Fall einen wichtigen Grund zu seiner Entlassung dar. Voraussetzung ist vielmehr, dass die unterlassene Übermittlun...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 2. Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Rz. 39 Das Recht auf Kenntnisnahme erstreckt sich auf das gesamte Tatsachenmaterial, das das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen will.[34] Dazu gehören vor allem das Vorbringen anderer Beteiligter, das Ergebnis der Anhörung anderer Beteiligter, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten, insbesondere ärztliche Atteste, und auch beigezogene Akten. Gewährt wird dieses Re...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 3. Besondere Einsichtsrechte

Rz. 45 Was die Einsicht in eine eröffnete Verfügung von Todes wegen anbelangt, enthält § 357 FamFG eine Sonderregelung: § 357 FamFG Einsicht in eine eröffnete Verfügung von Todes wegen; Ausfertigung eines Erbscheins oder anderen Zeugnisses (1) Wer ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, eine eröffnete Verfügung von Todes wegen einzusehen. (2) Wer ein rechtli...mehr

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§ 3 Nachlasspflegschaft / III. Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte

Rz. 24 Der Nachlasspfleger muss bestimmte Rechtsgeschäfte vom Nachlassgericht genehmigen lassen, §§ 1850–1854 BGB. Das Nachlassgericht entscheidet durch Beschluss, § 38 FamFG. Mit Rechtskraft des Beschlusses wird die Genehmigung wirksam, § 40 Abs. 2 FamFG. Der Beschluss muss auch demjenigen mitgeteilt werden, für den das Rechtsgeschäft genehmigt ist, § 41 Abs. 3 FamFG. Das i...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / c) Muster: Beschwerde gegen einen Feststellungsbeschluss

Rz. 103 Muster 8.35: Beschwerde gegen einen Feststellungsbeschluss Muster 8.35: Beschwerde gegen einen Feststellungsbeschluss An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Beschwerdeschrift Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache des am _________________________ verstorbenen _________________________, zuletzt wohn...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / VII. Übersicht: Gegenstandswerte im nachlassgerichtlichen Verfahren

Rz. 22 Der Geschäftswert im Erbscheinsverfahren [4] bemisst sich nach dem reinen Nachlasswert im Zeitpunkt des Erbfalls. Vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten werden abgezogen, § 40 Abs. 1 S. 2 GNotKG. Rz. 23 Bei der Vertretung eines Miterben im Erbscheinerteilungsverfahren bestimmt sich der Gegenstandswert, der für die Berechnung der Vergütung des Rechtsanwalts zugrunde...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / I. Gerichtskosten und gerichtliche Auslagen

Rz. 2 Ein Ausspruch bzgl. der Gerichtskosten [1] unterbleibt regelmäßig, §§ 22 ff. GNotKG . Grundsätzlich wird der Antragsteller Schuldner der gerichtlichen Gebühr, § 22 Abs. 1 GNotKG. Auch gerichtliche Auslagen hat der Antragsteller nach dieser Vorschrift zu tragen. Der Kostenbeamte stellt sie dem Antragsteller nach den Regeln des § 8 Abs. 3 KostVfg (Kostenverfügung) in Rechnun...mehr

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§ 1 Grundlagen des FamFG-Ve... / 1. Amtsgericht

Rz. 2 Eine Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Amts- und Landgericht nach Streitwert kennt das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht. Grundsätzlich sind die Amtsgerichte erstinstanzlich zur Entscheidung berufen. Die sachliche Zuständigkeit der Nachlassgerichte ergibt sich aus § 23a Abs. 2 Nr. 2 GVG.[1] Der Gesetzgeber hat sämtliche FamFG-Sachen im GVG "verankert"[2]...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 2.1 Einlegung der Revision als bedingungsfeindliche Prozesshandlung

Rz. 4 Die Revision ist eine bedingungsfeindliche Prozesshandlung (vgl. BSG, Urteil v. 24.4.1975, 2 RU 63/75 ). Eine von der Vorinstanz nicht zugelassene Revision ist unzulässig, wenn sie unter der Bedingung der Zulassung durch das Revisionsgericht eingelegt wird (vgl. hierzu eingehend: BSG, Urteil v. 3.7.1985, 3 RK 13/84; BSG, Urteil v. 19.3.2010, B 14 AS 71/09 R; Zeihe, § 16...mehr

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Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 5.2 Inhalt der Zustimmung

Rz. 11 Die Zustimmung des Gegners zur Einlegung der Sprungrevision muss eindeutig erklärt sein. Eine Zustimmungserklärung i. S. v. § 161 Abs. 1 Satz 3 verlangt nicht lediglich eine Erklärung des Inhalts, dass der Zulassung der Revision zugestimmt wird. Vielmehr muss der Verfahrensgegner mit der Einlegung der Revision einverstanden sein (vgl. BSG, Urteil v. 23.1.2008, B 10 EG...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 3 Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 4 Die nach § 160a statthafte Nichtzulassungsbeschwerde ist zulässig, wenn Form und Frist gewahrt sind und die Prozessvoraussetzungen einschließlich Rechtsschutzbedürfnis und Beschwer vorliegen. Rz. 5 Die Beschwerde ist beim BSG einzulegen (§ 160a Abs. 1 Satz 2). Eine Abhilfe durch das LSG ist nicht möglich (anders § 133 Abs. 5 VwGO). Die Nichtzulassungsbeschwerde ist schr...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 2 Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 3 Statthaft ist die Nichtzulassungsbeschwerde gegen revisible Urteile des LSG, nicht jedoch gegen das eine Sprungrevision versagende Urteil des SG (§ 161 Abs. 2 Satz 3). Die Nichtzulassungsbeschwerde ist ferner nicht statthaft, wenn die Entscheidung des LSG der Art nach nicht revisibel ist (vgl. auch BVerwG, NJW 2002 S. 2262 f., zur Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine E...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 7 Nachträgliche Zulassung der nicht zugelassenen Revision

Rz. 31 Die Nichtzulassung kann nur mit der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 160a) angegriffen werden. Wird neben der Nichtzulassungsbeschwerde auch Revision eingelegt, ist Letztere jedenfalls bis zur Zulassung durch das BSG nicht statthaft. Ob eine solche Revision durch nachträgliche Zulassung zulässig werden kann, wird unterschiedlich beurteilt (verneinend: BSG, Beschluss v. 3....mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 3.3.1 Anforderungen

Rz. 13 Die Revision ist schriftlich zu begründen. Sie ist vom Prozessbevollmächtigten eigenhändig zu unterschreiben (zum Schriftformerfordernis vgl. die Kommentierung zu § 151). Die Revisionsbegründung kann dem BSG mittels der Medien übermittelt werden, die auch für die Revisionsschrift genutzt werden können (vgl. BVerfG, NJW 1987 S. 2067). Es gilt Vertretungszwang (§ 73 Abs...mehr

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Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 9.4 Entscheidung des SG

Rz. 18 Die Sprungrevision zulassen kann nur das SG. Das LSG ist hierzu nicht befugt. Das SG entscheidet in der Besetzung mit ehrenamtlichen Richtern (vgl. BSG, Beschluss v. 18.11.1980, GS 3/79). Fehlt die Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter bei einer Entscheidung über den Antrag auf nachträgliche Zulassung der Sprungrevision, so ist zwar der Beschluss fehlerhaft zustande g...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 7 Nichtzulassungsbeschwerde und Verfassungsbeschwerde (§ 90 Abs. 2 BVerfGG)

Rz. 16 Der Rechtsweg i. S. d. § 90 Abs. 2 BVerfGG ist nicht erschöpft, wenn ein Beschwerdeführer von einem zulässigen Rechtsmittel keinen Gebrauch gemacht hat oder sein Rechtsmittel aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde, z. B. Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig gemäß § 160a Abs. 2 (vgl. BVerfG, Beschluss v. 22.2.1995, 1 BvR 117/95; insofern einschrä...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 160 regelt die Statthaftigkeit der Revision, demnach in welchen Fällen gegen eine Entscheidung des LSG die Revision das zulässige Rechtsmittel ist. Rz. 2 Durch das Gesetz zur Änderung des BVerfGG v. 2.8.1993 (BGBl. I S. 1442) wurde als weiterer Zulassungsgrund die Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Abs. 2 Nr. 2 eingeführt. Über § 202 tr...mehr

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Jansen, SGG § 165 Verfahren... / 2 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 2 Für das Revisionsverfahren gelten folgende Vorschriften: die speziellen Vorschriften zur Revision des Zweiten Unterabschnitts (§§ 160 bis 171); die über § 165 entsprechend anwendbaren Vorschriften über die Berufung (§§ 143 bis 159), soweit sich aus dem Zweiten Unterabschnitt (§§ 160 bis 171) nichts anderes ergibt; die über § 165 i. V. m. § 153 Abs. 1 entsprechend anwendba...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 3.3.2 Beispiele

Rz. 16 Die Revisionsbegründung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn der Kläger in keiner Weise auf den die Entscheidung des LSG tragenden und ausführlich begründeten Rechtssatz (hier: Beweislast des Versicherten bzw. dessen Rechtsnachfolgern bzgl. Fortsetzung der Heimfahrt innerhalb von 2 Stunden nach nicht betriebsbedingter Unterbrechung) eingeht, der das L...mehr

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Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 161 in seiner derzeitigen Fassung besteht im Wesentlichen unverändert seit 1974. In § 161 Abs. 3 Satz 1 sind durch Art. 8 Nr. 10 Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege v. 11.1.1993 (BGBl. I S. 50) mit Wirkung zum 1.3.1993 nach dem Wort "Berufungsfrist" die Worte "oder der Frist für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung" eingefügt worden. Durch diese Ne...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 2.2.4 Auslegung der Revisionsschrift

Rz. 8 Es kann sich auch dann um eine Revisionsschrift handeln, wenn eine falsche Bezeichnung gewählt wird. Maßgeblich ist dabei aber, dass es sich um eine unbewusste Fehlangabe handeln muss; das in Wirklichkeit gemeinte Rechtsmittel muss nach herkömmlichen Auslegungsgrundsätzen aus dem Schriftsatz erkennbar sein (vgl. Zeihe, § 164 Rn. 11e). Eine Umdeutung der Revision in ein...mehr

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Jansen, SGG § 161 Sprungrev... / 3 Verhältnis von Berufung und Sprungrevision

Rz. 4 Im Gegensatz zu § 566 Abs. 1 ZPO (nur Endurteile) sind nach § 161 alle rechtsmittelfähigen Urteile sowie Gerichtsbescheide des SG angreifbar. Letzteres allerdings ist angesichts der in § 105 Abs. 1 Satz 1 formulierten Voraussetzungen für einen Gerichtsbescheid schwer vorstellbar, denn misst das SG einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung bei und lässt es aus diesem G...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 2 Einlegung der Revision beim BSG (Abs. 1)

Rz. 3 Auch nach Zulassung der Revision im Urteil des LSG oder durch Zulassung des BSG bedarf es einer gesonderten Revisionseinlegung. Die Revision kann nur bei dem Revisionsgericht eingelegt werden. Die Einlegung bei anderen Gerichten oder Behörden ist nicht fristwahrend. § 91 Abs. 1 ist nicht anwendbar. Ist die Revisionsschrift unrichtig an das LSG adressiert, wird die Frist...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist durch Änderungsgesetz v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1625) eingeführt worden. Die Zulassungsrevision im SGG hat sich bewährt. Die Entscheidung des Berufungsgerichts hat eine erhebliche "Festigkeit"; dennoch kann sie unter besonderen Voraussetzungen angegriffen und ggf. beseitigt werden. Das LSG ist damit keine "Durchlaufstation", muss aber s...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 2.3 Einlegungsfrist (Abs. 1)

Rz. 9 Die Frist für die Einlegung der Revision beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteils, sofern hierin die Revision zugelassen worden ist; andernfalls beginnt sie mit Zustellung des Beschlusses, mit dem das BSG die Revision oder das SG die Sprungrevision zugelassen hat. Die Frist ist nach § 64 zu berechnen. Sie läuft für jeden Beteiligten gesondert. Die Einlegung...mehr

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Jansen, SGG § 169 Verwerfun... / 5 Unanfechtbarkeit

Rz. 8 Der Verwerfungsbeschluss wird materiell rechtskräftig. Er kann grundsätzlich nicht frei geändert werden (vgl. BSG, Beschluss v. 30.5.1967, 4 RJ 231/67). Gegen den Verwerfungsbeschluss gibt es kein Rechtsmittel; er kann auch nicht im Wege einer Nichtigkeitsklage zum Gegenstand einer erneuten Überprüfung gemacht werden (vgl. BSG, Beschluss v. 29.4.1965, 9 RV 20/65). Ledi...mehr

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Jansen, SGG § 169 Verwerfun... / 4 Verwerfung

Rz. 5 Die unzulässige Revision kann aufgrund mündlicher Verhandlung oder ohne mündliche Verhandlung (§ 124 Abs. 2) durch Urteil verworfen werden. Will das BSG ohne mündliche Verhandlung entscheiden, kann es nach Satz 3 auch durch Beschluss entscheiden. Wird die Revision ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss verworfen, erfolgt dies ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter. ...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 6 Nichtzulassungsbeschwerde und Prozesskostenhilfe

Rz. 15 Der Beschwerdeführer kann für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde Prozesskostenhilfe beantragen. Der Antrag unterliegt nicht dem Vertretungszwang. Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und für die Beiordnung eines Rechtsanwalts ist, dass sowohl der Antrag auf Prozesskostenhilfe als auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftliche...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwer... / 8.2 Begründungsintensität

Rz. 18 Das Rechtsmittel muss sorgfältig begründet werden (vgl. Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, Rn. 270 ff.). Geschieht dies nicht, droht relativ rasch eine Verwerfung der Beschwerde als unzulässig. Der Beschwerdeführer hat die Darlegungslast. Die Beschwerdebegründung muss ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Überschaubarkeit hinsichtlich der Zulassungsgrün...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.1 Vorbemerkung

Rz. 7 Die Revision bedarf der Zulassung. Sie ist nur statthaft, wenn sie vom LSG im Berufungsurteil, auf Nichtzulassungsbeschwerde vom BSG oder als Sprungrevision vom SG zugelassen worden ist. Zulässig ist die Revision, wenn sie statthaft ist, Form und Frist gewahrt sind, die Prozessvoraussetzungen im Übrigen vorliegen und der Revisionskläger beschwert ist. Eine ohne Zulassu...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 3 Anschlussrevision

Rz. 5 Die Anschlussrevision ist im SGG nicht ausdrücklich geregelt, aber auch hier statthaft (§ 202 SGG i. V. m. § 554 ZPO; dazu BSG, Urteil v. 21.7.1977, 7 RAr 12/76; BSG, Urteil v. 24.11.1978, 11 RA 9/78). Rz. 6 Eine Anschlussrevision liegt vor, wenn der Revisionsbeklagte über den Antrag hinausgeht, die Revision des Klägers zurückzuweisen (vgl. BSG, Urteil v. 6.2.2001, B 10...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Rechtsmittel

Rz. 1056 [Autor/Stand] Art. 14 RL EEA normiert, soweit ersichtlich, erstmals und ausdrücklich Rechtsbehelfe; wenngleich bereits über Art. 47 Abs. 1 GRCh gegen den Erlass und die Vollstreckung einer EEA gerichtlicher Rechtsschutz sowohl im Anordnungsstaat als auch im Vollstreckungsstaat[2] zu gewährleisten ist[3]. Die Aufspaltung ist dem Grundsatz der Staatenimmunität geschul...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 10. Rechtsmittel

a) Einführung Rz. 648 [Autor/Stand] Vgl. auch § 385 Rz. 519 ff. Der Haftbefehl ist zwingend aufzuheben, wenn die Staatsanwaltschaft es vor Erhebung der öffentlichen Klage beantragt (§ 120 Abs. 3 StPO). Gleichzeitig mit dem Antrag kann die Staatsanwaltschaft die Freilassung des Beschuldigten anordnen. Da der Haftbefehl oftmals auf Anregung der Steuerfahndung/StraBu erfolgt, ka...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Rechtsbehelf

Rz. 673 [Autor/Stand] Der Betroffene einer TKÜ-Maßnahme ist nach § 101 Abs. 4 Nr. 3 StPO hierüber zu informieren (s. § 385 Rz. 448.1). Die Beteiligten der überwachten Telekommunikation können nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO auch nach Beendigung der Maßnahme bis zu zwei Wochen nach ihrer Benachrichtigung die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme sowie der Art und Weise ih...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Grenzüberschreitende Arrestierung, Einziehung und Sicherstellung von Vermögenswerten auf europäischer Ebene

Schrifttum: Hüttemann, Grundlagen und Bedeutung der grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2018/1805, NZWiSt 2019, 201, 248. a) Vorläufige Sicherung Rz. 1113 [Autor/Stand] Auf europäischer Ebene ist die vorläufige grenzüberschreitende Sicherstellung von Vermögensgegenständen im Ausland möglich, wenngleich in der Praxis j...mehr

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AGS 10/2022, Kein Beschwerd... / III. Beschwerde nur im Rahmen der Kostenstundung

§ 4d Abs. 2 S. 1 InsO gesteht der Staatskasse das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Dieses "greift" jedoch nur im Rahmen der Bewilligung der Kostenstundung. Hinsichtlich der Festsetzung der Vergütung selbst ist aber der Staatskasse ein Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde verwehrt.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zweckmäßigkeitsüberlegungen

Rz. 271 Rechtsbehelfe haben grds. keine aufschiebende Wirkung. Eine andauernde Durchsuchung/Beschlagnahme kann nicht gestoppt werden. Bis es zu einer Entscheidung kommt, ist die Maßnahme oft erledigt. Eine förmliche Beschwerde wird ohne vorherige Akteneinsicht, die in diesem Stadium regelmäßig nicht gewährt werden wird, kaum Erfolg haben.[1] Mitunter kann es ratsam sein, eine ...mehr

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AGS 10/2022, Kein Beschwerd... / IV. Bedeutung für die Praxis

Für die Praxis wird durch das LG Dortmund klargestellt, dass der Kreis der Beschwerdeberechtigten nicht unendlich ausgeweitet werden kann, sondern entsprechend § 64 Abs. 3 InsO die enumerative Aufzählung der Berechtigten greift. Die Staatskasse selbst ist nur im Rahmen der Kostenstundung zu beteiligen. Gegen die Festsetzung "danach", also nach Bewilligung der Stundung, ist i...mehr

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FF 10/2022, Aussetzung der ... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Antragstellerin begehrt im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsweg die Aussetzung eines Beschlusses zur Vollstreckung eines spanischen Titels zur Herausgabe ihres Kindes an dessen in Spanien lebenden Vater. I. [2] Die Antragstellerin ist die Mutter eines am 18.8.2013 in Madrid geborenen Sohnes, wo die nicht miteinander verheirateten Eltern gemeinsam lebten. [3] 1...mehr