Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Additionsverbote

Rz. 10 Additionsverbote gelten in folgenden Fällen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anwalt war anstelle eines Verfahrensbevollmächtigten tätig

Rz. 66 Bei der Frage der Erstattungsfähigkeit ist danach zu differenzieren, ob der nach VV 3403 tätige Anwalt neben einem Verfahrensbevollmächtigten oder an seiner Stelle tätig geworden ist. Hatte die Partei keinen Verfahrensbevollmächtigten beauftragt, sondern hatte sie den Anwalt nur mit Einzeltätigkeiten mandatiert, so ist die Vergütung nach VV 3403 stets erstattungsfähig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 6203)

Rz. 6 Nach VV 6203 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in gerichtlichen Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht im ersten Rechtszug eine Verfahrensgebühr i.H.v. 55 EUR bis 352 EUR (Mittelgebühr 203,50 EUR). Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 Abs. 1 fest. Zur Zubilligung der Höchstgeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 101 Der Geschäftswert in den Beschwerden gegen den Hauptgegenstand einer Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die nicht Familiensache ist, richtet sich nach dem GNotKG. Rz. 102 Für das Beschwerdeverfahren ist § 61 GNotKG heranzuziehen, der dem Wortlaut des § 40 FamGKG entspricht. Nach § 61 GNotKG bestimmt sich der Geschäftswert nach den Anträgen des Rechtsmitte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Stichtagsprinzip

Rn. 284 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Neben dem Gebot der Einzelbewertung enthält § 252 Abs. 1 Nr. 3 die Forderung nach einer Bewertung der VG und Schulden zum Abschlussstichtag. Das hierin zum Ausdruck kommende Stichtagsprinzip begrenzt die der Rückstellungsbewertung zugrunde zu legenden Daten in zeitlicher Hinsicht. Es verlangt eine Wertbemessung nach den Verhältnissen, wie si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Einstellung

Rz. 12 Ein Strafverfahren kann in jedem Stadium eingestellt werden. Die Einstellung kommt also sowohl im vorbereitenden als auch im gerichtlichen Verfahren einschließlich Berufung und Revision in Betracht. Darauf, wer das Verfahren einstellt – Staatsanwaltschaft oder Gericht –, kommt es nicht an.[9] Daher ist Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 auch dann anwendbar, wenn die Staatsanwalts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung (Anm. zu VV 2102)

Rz. 5 Auch bei der Gebühr nach VV 2102 ist eine Anrechnung vorgesehen (Anm. zu VV 2102). Soweit der Anwalt also Rechtsmittelauftrag erhält, ist die Prüfungsgebühr auf die entsprechende Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsmittelverfahrens anzurechnen. Beispiel: Der Anwalt ist beauftragt, die Aussicht einer Berufung gegen das Urteil des Schöffengerichts zu prüfen und hier...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beschwerdegericht

Rz. 56 Beschwerdegericht ist dem Grundsatz nach das nächsthöhere Gericht, tatsächlich jedoch das Gericht des Instanzenzuges (§ 33 Abs. 4 S. 2 Hs. 2). Zuständiges Beschwerdegericht ist unabhängig vom Instanzenzug der Hauptsache somit grds. das nächsthöhere Gericht.[147] Nur in Zivilsachen nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG (u.a. Familiensachen) ist daher das OLG Beschwerdegericht. H...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Kostenerstattung

Rz. 28 Auch im Rechtsbeschwerdeverfahren gilt § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, wonach die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten notwendig ist, so dass dessen Kosten zu erstatten sind. Anders dagegen in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dort richtet sich die Kostenerstattung nach § 80 FamFG. Die Hinzuziehung eines Anwalts muss notwendig gewesen sein, was in der Regel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erinnerung und Beschwerde

Rz. 38 Gegen den Kostenansatz ist dasjenige Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften des Disziplinarverfahrens oder berufsgerichtlichen Verfahrens wegen Verletzung einer Berufspflicht zulässig ist. In Disziplinarverfahren und in berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht, in welchen die StPO ergänzend anwendbar...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenentscheidung/Kostenerstattung

Rz. 29 Soweit das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 zum Rechtszug gehört, ist eine gesonderte Kostengrundentscheidung zur Festsetzung nicht erforderlich. Die Kosten – auch soweit sie nur die vorläufige Vollstreckbarerklärung betreffen – können vielmehr aufgrund der Hauptsache-Kostenentscheidung festgesetzt werden.[21] Rz. 30 Anders verhält es s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Kein Verschlechterungsverbot

Rz. 63 Umstritten ist, ob für das Beschwerdegericht das Verschlechterungsverbot gilt (zur Abhilfeentscheidung des Erinnerungsgerichts vgl. Rdn 52). Ein Verschlechterungsverbot ist für einfache Beschwerdeverfahren weder im RVG noch z.B. in der StPO vorgesehen.[164] Das spricht dafür, dass das Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren nach Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 ff. nicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 13 Zuständig für die Bewilligung ist das jeweils erkennende Gericht. Da es sich ebenso wie bei der Beiordnung um eine verwaltungsrechtliche Nebenentscheidung handelt (vgl. § 45 Rdn 6),[19] vermag die Wirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht weiter zu reichen als die Entscheidungskompetenz des Gerichts.[20] Dementsprechend regelt § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO, dass di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Anwalt des Antragsgegners erhält für dessen Vertretung im Mahnverfahren eine Verfahrensgebühr i.H.v. 0,5. Hiermit ist seine gesamte Tätigkeit im Mahnverfahren einschließlich der Entgegennahme der Information, Prüfung der Erfolgsaussicht[1] und der eventuellen Begründung des Widerspruchs abgegolten.[2] Rz. 2 Allerdings kann der Anwalt des Antragsgegners gemäß VV Vorb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gegenstand

Rz. 23 Gegenstandswert ist der Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Abs. 1). Gegenstand i.S.d. Vorschrift wiederum ist "das Recht oder das Rechtsverhältnis, auf das sich auftragsgemäß die Tätigkeit des Rechtsanwalts bezieht".[3] Abzugrenzen ist der Gegenstandswert vommehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Abgrenzung

Rz. 17 Voraussetzung ist auch bei Abs. 1 S. 1, dass die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt. Der dem Anwalt erteilte Auftrag hat sich also auf die Erteilung eines Rates oder einer Auskunft zu beschränken. Die Abgrenzung ist häufig schwierig, da der Anwalt bei jeder Tätigkeit gleichzeitig auch beraten muss und Auskünfte zu erteilen hat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 8 Die Gebühren nach den VV 4300 ff. können in derselben Strafsache mehrmals anfallen. Jede Einzeltätigkeit ist eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 (Ausnahme: Anm. zu VV 4300; Anm. zu VV 4301). Insbesondere fällt auch jeweils eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002 an. Beispiel: Der Anwalt erhält zunächst den Auftrag, die vom Verurteilten selbst eingelegte ...mehr

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AnwaltKommentar RVG

Rz. 1 VV Teil 2 war durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 in erheblichem Maße umgestaltet worden. Ältere Rechtsprechung kann daher nur eingeschränkt verwertet werden. Rz. 2 Abschnitt 1 – Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels ist bis auf eine Anhebung der Rahmengebühren unberührt geblieben. Allerdings ist hier zu beachten, dass dieser Abschnitt bis zum 1.7.2016 noch Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung und Kostenfestsetzung

Rz. 154 In den Berufungs- und Beschwerdeverfahren vor dem BGH finden gemäß §§ 121 Abs. 2 S. 2, 122 Abs. 4 PatG die Vorschriften der ZPO über Prozesskosten entsprechende Anwendung, soweit nicht die Billigkeit eine andere Entscheidung erfordert. Rz. 155 In den Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH sind bei Erfolglosigkeit des Rechtsmittels die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 4 Jedes einzelne Vollstreckungsverfahren stellt auch in Strafsachen eine gesonderte Angelegenheit i.S.d. § 15 dar. Wird z.B. ein Verfahren auf Widerruf der Strafaussetzung eingeleitet, die Bewährung jedoch nicht widerrufen und kommt es dann später zu einem erneuten Verfahren auf Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, dann entstehen die Gebühren insgesamt zweimal. Rz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 regelt die Gebühren im Revisionsverfahren. Rz. 2 Ebenso wie die Gebühren des Berufungsverfahrens aus Teil 3 Abschnitt 2 für die in VV Vorb. 3.2.1 aufgeführten erstinstanzlichen Verfahren und Beschwerdeverfahren gelten, sind die Gebührenvorschriften für Revisionsverfahren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 fürmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vergabeverfahren

Rz. 146 Die Kostentragung in Verfahren vor der Vergabekammer ist in § 182 Abs. 4 GWB geregelt. Soweit ein Beteiligter im Nachprüfungsverfahren unterliegt, hat er die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners zu tragen (§ 182 Abs. 4 S. 1 GWB). Die Kosten eines Beigeladenen sind erstattungsfähig, soweit sie die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Zurückverweisung bei Stufenklage oder Stufenantrag

Rz. 332 Wird der Stufenklage oder einem Stufenantrag in erster Instanz stattgegeben und die Sache nach erfolglosem Rechtsmittel an das Ausgangsgericht zurückgegeben und nunmehr zur zweiten Stufe übergegangen, liegt nach der Rspr. des BGH kein Fall der Zurückverweisung i.S.d. § 21 Abs. 1 vor, so dass sich nur noch die Terminsgebühr erhöht, wenn jetzt auch zur Höhe verhandelt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest. (2) 1Der Antrag ist erst zulässig, wenn die Vergütung fällig ist. 2Antragsberechtigt s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gegenstandswert

Rz. 10 Maßgebend ist grundsätzlich der Wert bei Einlegung des Rechtsmittels. Eine Herabsetzung des Werts gemäß § 144 PatG [9] kommt nicht in Betracht, weil eine dahin gehende Verweisung in den §§ 73 ff. PatG – anders als in §§ 102, 121 PatG – fehlt. Der materielle Gehalt des § 144 PatG kann aber weitgehend im Rahmen der in § 80 Abs. 1 S. 2 PatG vorgesehenen Billigkeitsentsche...mehr

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Vorbemerkung zu VV 6100 ff.

Rz. 1 VV Teil 6 enthält fünf Abschnitte, in denen sonstige Verfahren geregelt sind, also solche, die nicht unter VV Teil 2 bis VV Teil 5 fallen. Soweit Verfahren nach VV Teil 6 geregelt werden, ist VV Teil 3 nicht anwendbar (VV Vorb. 3 Abs. 7). Rz. 2 Die Vorschriften nach VV Teil 1 – Allgemeine Gebühren – sind dagegen grundsätzlich anwendbar, soweit die Tatbestände hier überh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Aufrechnung des Gegners

Rz. 208 Der Gegner hat womöglich fällige Forderungen gegen die Partei, mit denen er aufrechnen kann. Dann besteht das Risiko, dass die Erstattungsforderung durch Aufrechnung erlischt, sobald sie für die Partei gem. §§ 103 ff. ZPO festgesetzt worden ist. Um diese Folge jedenfalls im (geschützten) Eigeninteresse zu vermeiden, sollte der Anwalt bei unklarer Anspruchslage zwisch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gebühren nach VV 4143, 4144

Rz. 12 Ist der Anwalt sowohl in der Strafsache selbst tätig – sei es als Verteidiger oder als Vertreter des Privat- oder Nebenklägers – als auch hinsichtlich der im Adhäsionsverfahren geltend gemachten Ansprüche, so erhält er für den strafrechtlichen Teil die Gebühren nach den VV 4100 ff.; insoweit gelten die allgemeinen Vorschriften. Darüber hinaus erhält er für seine Tätig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendung von § 58 Abs. 2

Rz. 25 Zahlungen gemäß § 58 Abs. 2 können aber nur dann als Anrechnungsbeträge für eine Anrechnung nach § 15a, Anm. Abs. 2 S. 1 zu VV 2503 herangezogen werden, soweit sie noch nach einer Verrechnung auf den Differenzbetrag zwischen Wahlanwaltsvergütung und Beratungshilfevergütung verbleiben. Der Gesetzgeber hat indes bei Einführung des § 15a die vergleichbare, im Rahmen der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Hauptsacheverfahren

Rz. 40 In Zivilverfahren ist nach § 128 Abs. 1 ZPO in allen Instanzen grundsätzlich eine mündliche Verhandlung vorgesehen. Nach § 128 Abs. 4 ZPO können allerdings Entscheidungen, die nicht Urteile sind, grundsätzlich ohne mündliche Verhandlung ergehen. Bei solchen Beschlussverfahren kann eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 daher nur ausnahmsweise, nämlich nur dann ents...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Nichtgebührenrechtliche Einwände

Rz. 191 Erhebt der Auftraggeber Einwände, die ihren Grund außerhalb des Gebührenrechts haben, muss das Gericht die Festsetzung nach Abs. 5 S. 1 ablehnen. Der Anwalt hat dann nur die Möglichkeit, seine Vergütung im Mahn- oder Klageverfahren geltend zu machen. Rz. 192 Zu berücksichtigen ist, dass die Festsetzung nur insoweit abgelehnt werden darf, als die Einwendungen überhaupt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Aufrechnung gegen Umsatzsteuerforderungen

Rz. 230 Dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt ist es bei verzögerter Bearbeitungsdauer grds. nicht verwehrt, mit seinen gegen die Landeskasse gerichteten Vergütungsforderungen die Aufrechnung gegen Umsatzsteuerforderungen des Finanzamtes zu erklären.[411] Die auch für die Aufrechnung gegen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis gem. §§ 226 Abs. 1 AO, 387 BGB erfor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Rücknahme der Revision

Rz. 125 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt nunmehr ebenfalls die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141, wenn die Revision zurückgenommen wird. Auch hier muss es sich nicht um die Rücknahme des eigenen Rechtsmittels handeln (vgl. Rdn 117 ff.). Zum Begriff der Förderung kann auf die Ausführungen zum Berufungsverfahren Bezug genommen werden (siehe Rdn 113 ff.). Rz. 126 Kontrovers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beendigung des Rechtszugs (Abs. 1 S. 2, 2. Var.)

Rz. 84 Mit der Beendigung des Rechtszugs ist der prozessuale Rechtszug gemeint, nicht der gebührenrechtliche. Die Beendigung des Gebührenrechtszugs, nämlich der Angelegenheit, ist bereits in Abs. 1 S. 1, 2. Var. geregelt.[70] Rz. 85 Der Rechtszug endet mit einer gerichtlichen Entscheidung, mit einem Vergleich, einer Einigung, der Rücknahme der Klage, des Rechtsmittels oder de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / J. Erstreckung der Beiordnung

Rz. 67 Umstritten war zur BRAGO, ob die Beiordnung eines Pflichtverteidigers auch die Tätigkeit des Anwalts im Adhäsionsverfahren umfasst. Nach Auffassung des OLG Schleswig[35] bedurfte es einer zusätzlichen Beiordnung für das Adhäsionsverfahren nicht; der Pflichtverteidiger, der auch im Adhäsionsverfahren tätig wurde, erhielt danach stets die Gebühren nach § 89 BRAGO i.V.m....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zulassungsverstöße

Rz. 107 Zunächst ist auf die Zuständigkeitsregelung für den Einzelrichter in Abs. 8 S. 1 einzugehen. Danach entscheidet im Beschwerderecht stets der Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder einem Rechtspfleger erlassen worden ist. Sie gilt auch für die Beschwerde, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter oder einem Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Förderung (Anm. Abs. 2)

Rz. 30 Mitwirkung i.S.d. Anm. Abs. 2 bedeutet, dass der Verteidiger durch seine Tätigkeit die Einstellung des Verfahrens zumindest gefördert haben muss. Eine besondere Mühewaltung ist nicht erforderlich. Die Tätigkeit des Anwalts muss auch nicht ursächlich für die Einstellung sein;[43] es reicht vielmehr jede auf die Einstellung hin zielende Tätigkeit des Verteidigers aus, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 245 Das WpÜG enthält keine Vorschriften über die Kostentragungspflicht im Beschwerdeverfahren nach §§ 48 ff. WpÜG . Die Vorschrift des § 58 WpÜG verweist zwar auf gewisse Vorschriften der ZPO, dazu gehören die §§ 91 ff. ZPO jedoch nicht. Andererseits entspricht es allgemeiner Meinung,[79] dass die Verweisung in § 58 WpÜG auf Vorschriften des GVG und der ZPO unvollständig ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 34 Für Rechtsbeschwerden in Familiensachen (§ 111 FamFG) und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 70 ff. FamFG) gegen Beschwerdeentscheidungen gegen Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit i.S.d. VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b sollen die Gebühren eines Revisionsverfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 107 Nr. 2 Buchst. c sieht vor, dass in Verfahren über die Beschwerde gegen die den Rechtszug beendende Entscheidungen im Beschlussverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen die erhöhten Gebühren des Unterabschnitts 1 anfallen. Durch die Anhebung der Gebühr für das Beschwerdeverfahren soll der erhöhte Arbeitsaufwand, den der Rechtsanwalt durch die erneute Prüfung des S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 3511)

Rz. 2 Wird der Rechtsanwalt in einem Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung vor dem Landessozialgericht nach § 145 SGG, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3511 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 72 EUR bis 816 EUR (Mittelgebühr 444 EUR). Die Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt nach VV Vorb. 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Erneute Erinnerung

Rz. 27 Hat der Urkundsbeamte der Erinnerung bereits einmal abgeholfen (vgl. Rdn 18), bildet diese Abhilfeentscheidung eine geänderte Festsetzung i.S.v. § 55, die erneut mit der Erinnerung anfechtbar ist.[79] Weil der Urkundsbeamte aber bereits einmal einer Erinnerung abgeholfen hat, kann er der gegen seine Abhilfeentscheidung gerichteten erneuten Erinnerung nicht mehr abhelf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Regelungen in der ZPO

Rz. 17 Für das Verfahren auf Erlass des Europäischen Beschlusses zur Kontenpfändung sind die Bestimmungen der EuKoPfVO maßgebend. Gem. Art. 46 EuKoPfVO richten sich aber sämtliche der in der EuKoPfVO nicht ausdrücklich geregelten verfahrensrechtlichen Fragen nach nationalem Recht. Deshalb enthalten die neu eingeführten §§ 946 ff. ZPO die notwendigen nationalen Durchführungsv...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Entsprechende Anwendung im Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde (Abs. 3)

Rz. 157 Im Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde gilt Absatz 1 entsprechend (Abs. 3 S. 1). Soweit das Bußgeldverfahren in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist, gelten die Absätze 1 und 2 unmittelbar, da dann die Pauschgebühr vom OLG festgesetzt wird. Rz. 158 Kommt es jedoch nicht zur Durchführung des gerichtlichen Verfahrens, so kommt auch eine Entscheidung des O...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / bb) Anwalt

Rz. 76 Für den Anwalt entsteht im Beschwerdeverfahren eine 0,5-Verfahrensgebühr nach VV 3500 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 3 zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, erhöht sich die Gebühr um 0,3 (VV 1008). Die Verfahrensgebühr (VV 3500) entsteht für den Anwalt des Beschwerdegegners in der Regel bereits mit Entgegenn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Rechtsanwalt und Staatskasse

Rz. 4 Erinnerungsberechtigt sind der gerichtlich beigeordnete oder gerichtlich bestellte und der im Wege von Beratungshilfe tätig gewesene Anwalt sowie dessen Rechtsnachfolger (siehe Rdn 6),[5] der als Antragsteller eine Zahlung aus der Staatskasse begehrt hat, sowie der Vertreter der Staatskasse,[6] gegen die sich der Zahlungsanspruch richtet (vgl. auch § 55 Rdn 13).[7] Die...mehr

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AGS 06/2021, Gegenstand des... / 2. Beschwerde

Gegen die Entscheidung des Erstgerichts über die Erinnerung ist gem. § 56 Abs. 2 S. 1 HS 2 RVG die Beschwerde gegeben, für die die Verfahrensvorschriften des § 33 Abs. 3 bis 8 RVG betreffend die Festsetzung des Gegenstandswertes entsprechend gelten. Somit ist bspw. die Beschwerde entsprechend § 33 Ab. 3 S. 1 RVG nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Nicht lediglich Anerkenntnis oder Verzicht

Rz. 516 Beschränkt sich die Streitbeilegung auf die bloße und einseitige Abgabe eines – prozessualen oder/und materiell-rechtlichen – vollständigen Anerkenntnisses oder der Erklärung eines vollständigen Verzichts oder der Klagerücknahme, fällt keine Einigungsgebühr an; gleiches gilt, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung vorliegt, deren Inhalt sich auf das Anerkenntnis oder ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erinnerung wegen Untätigkeit des Urkundsbeamten

Rz. 224 Wird auf das Festsetzungsverlangen des Anwalts nicht reagiert oder der Antrag zögerlich bearbeitet, kann das jedenfalls nach längerem Zeitablauf einer Ablehnung der Festsetzung gleichkommen. Hiergegen kann Erinnerung gem. § 56 eingelegt werden (siehe § 56 Rdn 8);[406] diese ist vorrangig gegenüber dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 27 Abs. 1 EGGVG.[407] ...mehr