Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Rechtsbehelfe des Arbeitgebers

Rz. 240 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbG kann im Rechtsbehelfsverfahren (> Rechtsbehelfe) einwenden, er hafte nicht, weil kein Dienstverhältnis und damit kein stpfl > Arbeitslohn gegeben sei, oder der LSt-Abzug sei zutreffend unterlassen worden, weil der Arbeitslohn etwa nach §§ 3 und 3b EStG steuerfrei auszuzahlen oder seine Inanspruchnahme als Haftender ermessensfehlerh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Rechtsbehelfe des Arbeitnehmers

Rz. 243 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Legt der ArbN gegen einen Haftungsbescheid, der an den ArbG gerichtet ist, Einspruch ein, darf er nur solche Einwendungen erheben, die auch der ArbG vorbringen könnte (> Rz 240). Wird der ArbN dagegen selbst durch Nachforderungsbescheid in Anspruch genommen, so kann er – auch nach Ablauf der Frist für eine Antragsveranlagung (zu dieser > Ve...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 239 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der ArbG kann gegen den Haftungsbescheid und das > Leistungsgebot (§ 218 Abs 1 AO) innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einlegen (§ 347 Abs 1 Satz 1 Nr 1, § 355 AO). Gegen eine ablehnende Einspruchsentscheidung ist die Anfechtungsklage (§ 40 FGO) gegeben (> Rechtsbehelfe Rz 32 ff [40]). Ebenso können ArbN im Haftu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, BAföG

Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Zum BAföG > Ausbildungsförderungsgesetz. Ergänzend > Bildungsaufwendungen Rz 60 ff, > Umschulung Rz 4 f, > Einkommensgrenzen Rz 2, > Rechtsbehelfe Rz 51, > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 BAföG-Rückerstattung.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zulageverfahren

Rz. 86 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Zunächst muss der begünstigte Zulageberechtigte (> Rz 9 ff) mit einem Anbieter einen Altersvorsorgevertrag (> Rz 20–24/3) abschließen und im Laufe eines jeden Beitragsjahres seine Beiträge oder Tilgungsleistungen erbringen (> Rz 25 ff). Nach Abschluss des Beitragsjahres übersendet der Anbieter dem Zulageberechtigten einen Kontoauszug sowie ei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Hinreichende Bestimmtheit

Rz. 195 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein Haftungsbescheid muss den Haftungsschuldner eindeutig erkennen lassen. Er ist nichtig, wenn die Identität des Adressaten zweifelhaft ist. Zu Einzelheiten > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten Rz 9 ff sowie AEAO zu § 122. Rz. 196 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsbescheid muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 AO)....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 84 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Das Förderverfahren für die private Altersvorsorge wird im Wesentlichen nicht von den FÄ abgewickelt. Die gesetzliche Regelung beruht auf dem sog "modifizierten Anbieterverfahren": Der Anbieter der Altersvorsorgeverträge (> Rz 20–24/3) übermittelt der ZfA (§ 81 EStG) die erforderlichen Daten; diese ermittelt die Zulage (> Rz 30 ff, > Rz 90) ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Sonstige Hinweise zum Haftungsbescheid

Rz. 210 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsbescheid muss vom zuständigen Vertreter des FA unterschrieben sein, denn es handelt sich nicht um einen formularmäßigen Bescheid (§ 119 Abs 3 AO). Das Fehlen der Unterschrift macht den Bescheid aber nicht rechtswidrig (BFH 144, 240 = BStBl 1986 II, 169). Rz. 211 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Ein Haftungsbescheid kann nur in den Gren...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Ermessensentscheidung

Rz. 166 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Bei der Inanspruchnahme eines nach § 69 AO Haftenden handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (§ 191 Abs 1 AO: "kann"; vgl auch § 5 AO und > Rz 100 ff), die von den Gerichten darauf zu überprüfen ist, ob der Haftungsbescheid rechtswidrig ist, weil die Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem > Ermessen in einer dem Zweck d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Allgemeines

Rz. 100 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Soweit die Voraussetzungen der Haftung erfüllt sind (> Rz 33 ff, > Rz 55 ff), stellt es die in § 42d Abs 3 EStG normierte Gesamtschuldnerschaft von ArbG und ArbN (> Rz 95 ff) in das > Ermessen des > Betriebsstätten-Finanzamt, ob es den ArbG anstelle des ArbN (oder neben ihm) für die geschuldete LSt in Anspruch nehmen will (sog Auswahlermess...mehr

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Anforderung an Rechtsbehelfsbelehrung wegen Klageerhebung durch elektronisches Dokument

Leitsatz Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig, wenn sie in einer der nach § 55 Abs. 1 FGO wesentlichen Aussagen unzutreffend bzw. derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch bei objektiver Betrachtung die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint. Sachverhalt Die Familienkasse erließ einen Bescheid über die Aufhebung von Kindergeld und f...mehr

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Jung, SGB VII § 108 Bindung... / 2.1.1 Unanfechtbare Entscheidung

Rz. 7 Bei der die Zivilgerichte bindenden Entscheidung kann es sich um eine Verwaltungsentscheidung oder ein Anerkenntnis des zuständigen Unfallversicherungsträgers, um einen Vergleichsvertrag oder eine Entscheidung des Sozialgerichts handeln (Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 108 Rz. 4). Die Entscheidung muss im Verhältnis Unfallversicherungsträger – Verletzter (oder Hinte...mehr

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Jung, SGB VII § 109 Festste... / 2.3 Fristen (Satz 2)

Rz. 10 Da in der Praxis haftungsprivilegierte Personen nicht am Verfahren zur Feststellung eines Versicherungsfalls beteiligt werden und deshalb von einem solchen Verfahren i. d. R. nichts wissen, wäre es unbillig, sie an die bestehenden Fristen zu binden. Satz 3 stellt sie deshalb von der Einhaltung von Fristen frei. In Betracht kommen nur Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelfr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.3 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 355 Gem. Art. 44 Abs. 1 UZK kann jede Person einen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Zollbehörden einlegen, die sie unmittelbar und persönlich betreffen, oder dagegen, dass über einen Antrag nicht entschieden worden ist. Das Rechtsbehelfsverfahren gegen EUSt-Bescheide richtet sich nach den Bestimmungen der AO (Rz. 24). Strebt ein Steuerpflichtiger die Herabsetzung de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 13 Gemäß § 21 Abs. 1 UStG ist die EUSt eine Verbrauchsteuer i. S. d. AO. Auch in § 15 UStG 1951 sowie in § 21 UStG 1967 war die Umsatzausgleichsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer ausgestaltet. Der Grund für die Regelung in § 21 Abs. 1 UStG liegt in der unterschiedlichen Erhebungsweise von USt und Einfuhrumsatzsteuer sowie in der Eigenart des jeweiligen St...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.2 Berichtigung fehlerhafter EUSt-Bescheide

Rz. 349 Nach Art. 117 und Art. 119 UZK sind fehlerhafte Bescheide zu korrigieren, auch EUSt-Bescheide (§ 21 Abs. 2 UStG). Eine entsprechende nationale Regelung ist in § 172 Abs. 1 Nr. 1 AO enthalten, der durch das Unionsrecht für Einfuhrabgaben i. S. v. Art. 5 Nr. 20 UZK verdrängt worden ist. In Erlass- und Erstattungsfällen ist nach dem Unionszollrecht eine Korrektur – auch...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 10. Rechtsmittel

Rn 40 Gegen einen Beschluss über die Begründung eines Gruppen-Gerichtsstandes gibt es kein Rechtsmittel, da ein solches i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 nicht vorgesehen ist.[59] Eine sofortige Beschwerde ist selbst in denjenigen Fallgestaltungen ausgeschlossen, in denen das Insolvenzgericht fälschlicherweise die Prämissen des § 3a bejaht hat. Auch diese richterliche Entscheidung is...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsbehelfe gegen den Aufhebungsbeschluss

Rn 16 Der Aufhebungsbeschluss kann nicht mit der sofortigen Beschwerde gem. § 6 angegriffen werden. Die Entscheidung über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens wird mit ihrem Erlass rechtskräftig. Denn insoweit sieht das Gesetz ein Rechtsmittel überhaupt nicht vor. Ist indes ausnahmsweise der Rechtspfleger funktionell zuständig den Aufhebungsbeschluss zu erlassen (siehe Rdn....mehr

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AGS 04/2021, Rücknahme der ... / III. Jedenfalls nicht erstattungsfähig

Die Kammer geht nämlich davon aus, dass die vom Verteidiger erbrachte Tätigkeit jedenfalls nicht erstattungsfähig sei, da sie im konkreten Fall nicht notwendig gewesen sei (§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 91 Abs. 2 ZPO). Die Notwendigkeit der Tätigkeit des Verteidigers im Berufungsrechtszug, also die Frage, ob die Gebühr nach Nr. 4124 VV verdient ist, wenn die Staatsanwaltschaft...mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vo... / IV. Auffassung des OLG

Die dagegen vorgebrachten Argumente können das OLG nicht zu überzeugen. Der Angeklagte möge ein anzuerkennendes Interesse daran haben, über den weiteren Verfahrensgang bei Berufungseinlegung durch die Staatsanwaltschaft informiert zu werden. Vor Zustellung des Urteils und Begründung der Berufung beschränke sich das Interesse aber auf ein subjektives Beratungsbedürfnis. Objek...mehr

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zfs 04/2021, Rückerstattung... / 1 Aus den Gründen:

"Die Beschwerde gegen den Beschl. des VG [VG Göttingen, Beschl. v. 15.9.2020 – 1 A 237/20], mit dem es die Rechtssache nach § 17a Abs. 2 S. 1 GVG an das AG als das für Bußgeldsachen zuständige Gericht verwiesen hat, ist im Ergebnis unbegründet." Der Kl. führt, anders als vom VG offenbar missverstanden, allerdings keinen Rechtsbehelf i.S.v. § 62 Abs. 1 S. 1 OWiG gegen die str...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / VII. Erstattung und Festsetzung

Nach § 35 Abs. 2 S. 2 PUAG kann der PUA auf Antrag beschließen, dass dem Zeugen die Gebühren des rechtlichen Beistandes erstattet werden (Kostengrundentscheidung). Nach § 35 Abs. 3 PUAG setzt der Präsident oder die Präsidentin des Bundestages die Höhe der Erstattung fest (Kostenfestsetzung). Handelt es sich um einen beigeordneten Zeugenbeistand, setzt der Präsident oder die P...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Berücksichtigung der Verjährung bis zur Rechtskraft des Strafausspruchs

Rz. 46 [Autor/Stand] Als Grundsatz gilt, dass das Verfahrenshindernis der Verfolgungsverjährung von Amts wegen in allen Abschnitten des Strafverfahrens bis zu dem Zeitpunkt zu beachten ist, in dem die Strafvollstreckung erstmals möglich wird, d.h. bis zur Rechtskraft des Strafausspruchs [2]. Mit Rechtskraft endet die Verfolgungsverjährung[3]. Es beginnt die Strafvollstreckung...mehr

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AGS 04/2021, Anwendung der ... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war von Anfang an Verteidiger des Beschuldigten, dem mehrere Betrugstaten zur Last gelegt worden sind. Vor Anklageerhebung hat das AG einen Teil der Taten nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt. Anklage ist dann noch wegen 21 Betrugstaten erhoben worden. Nach Nichteröffnung des Hauptverfahrens hat der Verteidiger seine Kosten gegenüber der Staatskasse geltend ge...mehr

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FF 04/2021, Heilung des Ver... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die minderjährige Antragstellerin hat, vertreten durch das Jugendamt als Beistand, den Antragsgegner (ihren Vater) auf Kindesunterhalt in Anspruch genommen. Das Familiengericht hat den Antrag mit einem dem Jugendamt am 15.8.2019 zugestellten Beschluss zurückgewiesen. Mit Schreiben vom 26.8.2019, dessen Zugangszeitpunkt beim Jugendamt ungeklärt ist, hat die Kin...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Kostentragung gem. Abs. 3

Rn 40 Wird die Forderung des Gläubigers nach Antragstellung erfüllt, so hat der Schuldner die Kosten des Verfahrens zu tragen, wenn der Antrag als unbegründet abgewiesen wird.[64] Dem Insolvenzgericht kommt dabei kein Ermessen zu. Es hat dem Schuldner bei Vorliegen der Prämissen Satz 1 die Kosten aufzuerlegen. Rn 41 Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insol...mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vo... / III. Streitstand in Rechtsprechung und Literatur

In Rspr. und Lit. sei umstritten, ob die Tätigkeit eines Verteidigers im Berufungsrechtszug notwendig und damit die Gebühr Nr. 4124 VV verdient sei, wenn die Staatsanwaltschaft ihr zuungunsten des Angeklagten eingelegtes Rechtsmittel noch vor dessen Begründung zurücknehme. In der Lit. werde einhellig die Meinung vertreten, dass auch im Falle einer späteren Rücknahme der Beru...mehr

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AGS 04/2021, Rosinentheorie / I. Sachverhalt

Rechtsanwalt A. war in dem Loveparade-Verfahren als einer der Pflichtverteidiger des früheren Angeklagten bestellt. Das LG hat das Verfahren gegen den früheren Angeklagten nach § 153 Abs. 2 StPO eingestellt und angeordnet, dass die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last fallen. Der Rechtsanwalt A. hat als Pflichtverteidiger Terminsgebühr...mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / I. Sachverhalt

Am 31.7.2019 beantragte die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls gegen den Beschuldigten. Mit Verfügung vom 8.8.2019 sandte der Strafrichter die Akte vom AG an die Staatsanwaltschaft zurück mit dem Hinweis, dass die bisher durchgeführten Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht einer Straftat begründen würden. Am 18.9.2019 ging bei der Staatsanwaltschaft die...mehr

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AGS 04/2021, Rücknahme der ... / II. Verfahrensgebühr Nr. 4124 VV entstanden?

Das LG hinterfragt zunächst, ob nach Einlegung des Rechtsmittels durch die Staatsanwaltschaft durch die beratende Tätigkeit des Verteidigers die Verfahrensgebühr nach Nr. 4124 VV entstanden ist. Die Tätigkeit, die hier geltend gemacht werde, sei die Übersendung des Schreibens vom 17.2.2020, mit dem der Verteidiger des ehemaligen Angeklagten die Staatsanwaltschaft um Rücknahm...mehr

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AGS 04/2021, Vernehmungster... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten. Nach Anklageerhebung erließ die Strafkammer einen neuen, an die Anklage angepassten Haftbefehl. Der darauf folgende Termin zur Verkündung und Eröffnung des neuen Haftbefehls fand in Anwesenheit des Pflichtverteidigers statt. Nach Feststellung der Personalien des Angeklagten wurde diesem eine übersetzte Haftbefehlsabsch...mehr

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AGS 04/2021, Einigungsgebüh... / III. Terminsgebühr

1. Zulässigkeit der Anschlussbeschwerde des Klägers Das OLG Brandenburg hat zunächst darauf hingewiesen, dass die Anschlussbeschwerde des Klägers zulässig ist, obwohl die Beschwerdefrist nach § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, 569 ZPO abgelaufen war. Für dieses unselbstständige Rechtsmittel des Klägers gelte nämlich die Beschwerdefrist des § 569 Ab...mehr

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AGS 04/2021, Verhandeln übe... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten. Nach Anklageerhebung hat die Strafkammer einen neuen, an die Anklage angepassten Haftbefehl erlassen. Der darauf folgende Termin zur Verkündung und Eröffnung des neuen Haftbefehls fand in Anwesenheit des Pflichtverteidigers statt. Nach Feststellung der Personalien des Angeklagten wurde diesem eine übersetzte Haftbefehl...mehr

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zfs 04/2021, Bußgeldbemessu... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Der Einzelrichter des Senats hat die Rechtsbeschwerde gem. § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG zur Fortbildung des sachlichen Rechts zugelassen, nämlich hinsichtlich der Frage, ob das Vorbeifahren an mehreren beidseitig aufgestellten Verkehrszeichen und deren Nichtbeachtung einen erhöhten Fahrlässigkeitsvorwurf begründet, welchem durch Erhöhung der in der BKatV vorgesehenen Regelg...mehr

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zfs 04/2021, Kein Regress d... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Berufung des Bekl. hat Erfolg." A)1. Vorliegen einer Pflichtverletzung Das LG differenziert im Ausgangspunkt zutreffend zwischen einer Klage ohne (jegliche) Erfolgsaussicht und einer Klage mit (äußerst) geringer Erfolgsaussicht. Aus seiner Sicht ist es insoweit konsequent zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bekl. – nachdem er nicht über die fehlende Erfolgsaussicht bele...mehr

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AGS 04/2021, Rücknahme der ... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen Angeklagten ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung geführt. Das Strafverfahren endete durch freisprechendes Urteil des AG vom 4.2.2020. Gegen den Freispruch hat die Staatsanwaltschaft am 10.2.2020 Berufung eingelegt. Mit Schriftsatz vom 17.2.2020 wandte sich der Rechtsanwalt/Pflichtverteidiger gegen die nicht begründ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Tatsächliche Ablaufhemmnisse

Rz. 173 [Autor/Stand] Anders als die an rechtlichen Gegebenheiten anknüpfenden Fälle laut Rz. 168 ff. sind die Hemmungsanlässe gem. § 78b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3–5 StGB tatsächlicher Natur. Dabei spielt § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB (Erreichen einer Altersschwelle von 30 Jahren für das Opfer eines Sexualdelikts) im Steuerstrafrecht keine Rolle. Gemäß § 78b Abs. 3 StGB tritt ab Erlass ...mehr

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zfs 04/2021, Anrechnung ein... / 2 Aus den Gründen:

"… Das nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 OWiG statthafte, lediglich den Rechtsfolgeausspruch des angefochtenen Urteils betreffende Rechtsmittel, ist begründet und führt zum Erfolg. Die Ausführungen des AG rechtfertigen vorliegend die Anrechnung der Dauer der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis im Verfahren des AG Kaiserslautern – 6070 Js 12532/19, auf das in diesem Urteil ang...mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vo... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die hier vom OLG entschiedene Frage ist eine der "heiligen Kühe" der OLG bzw. eine der Fragen, die von den OLG und ihnen folgend einige LG immer wieder falsch entschieden werden (vgl. a. noch die Nachweise bei Burhoff, in: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Nr. 4124 VV Rn 29). Dazu habe ich schon manches geschrieben. Aber: Es nutzt nichts. Die ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.7 Weitere anwendbare Bestimmungen der ZPO

Rn 35 Entsprechend anwendbar sind weiter die §§ 136–144, 156 ZPO über die mündliche Verhandlung, hier über die Leitung, und die Ausübung der Sitzungspolizei (§§ 176-183 GVG), des Weiteren die Vorschriften der §§ 159 ff. ZPO über die Protokollierung. Rn 36 §§ 166 ff. ZPO über Zustellungen sind mit den besonderen Maßgaben der §§ 8, 9, 307 Abs. 1 Satz 3 entsprechend anwendbar, G...mehr

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ZErb 04/2021, Zur Kosteners... / 2 Gründe

II. Das gemäß §§ 85 FamFG, 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO als sofortige Beschwerde statthafte und auch im übrigen zulässige Rechtsmittel der Beteiligten zu 4 und 7 ist dem Senat infolge der vom Nachlassgericht mit Beschl. v. 13.10.2020 ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe zur Entscheidung angefallen, § 572 Abs. 1 S. 1, 2. Hs. ZPO. Die Einzelrichterin hat das Verfahren dem Senat...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilse... / 3 Gründe

Die zulässige Berufung der Beklagten bietet keine Aussicht auf Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt, hat das Landgericht der Klage stattgeben. Die hiergegen von der Berufung erhobenen Einwendungen geben lediglich Veranlassung zu folgenden ergänzenden Anmerkungen: Der Senat teilt die Auffassung des Lan...mehr

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FF 04/2021, Eheverträge auf... / I. Ausgewählte Entscheidungen

Die Darstellung konzentriert sich auf die wichtigsten Entscheidungen der letzten Zeit, die aus Umfangsgründen nur in den wesentlichen Zügen dargestellt werden. 1. BGH v. 29.1.2014 – XII ZB 303/13 ("Ausbruch")[16] Die Ehefrau verfügte über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Bis zur Geburt des gemeinsamen Kindes war sie selbstständig mit einem gastronomischen Betrieb. Währen...mehr

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zfs 04/2021, Beginn der Ver... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [6] Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. [7] 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in JurBüro 2018, 358 abgedr. ist, hat im Wesentlichen ausgeführt: Der Kl. habe hinsichtlich des erstinstanzlichen Teilbetrags i.H.v. 6.942,75 EUR nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO Anspruch au...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.6 Bewertungsdifferenzen beim Debt-Equity-Swap (Abs. 4)

Rn 21 Gem. § 254 Abs. 4 werden die Gläubiger, die im Wege einer Umwandlung ihre Insolvenzforderungen (Fremdkapital) in Gesellschaftsanteile (Eigenkapital) umwandeln (Debt-Equity-Swap), im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit vor Nachforderungen der Schuldnerin oder des Insolvenzverwalters im Falle eines Folgeinsolvenzverfahrens geschützt. Insoweit ist § 254 Abs. 4 le...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilss... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist zulässig, das Rechtsmittel des Beteiligten zu 3) ist teilweise zulässig. Die Beschwerden führen in der Sache jedoch nicht zum Erfolg. 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist zulässig. Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) ist nur mit dem Hilfsantrag zulässig, während der auf Erteilung eines Alleinerbscheins an den Beteiligten zu ...mehr

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AGS 04/2021, von Eicken/Hellstab/Dörndorfer/Asperger, Die Kostenfestsetzung

Von Kurt von Eicken, Heinrich Hellstab, Josef Dörndorfer, Ingeborg Asperger. 24. Aufl., 2021. Luchterhand Verlag. 513 S., 169,00 EUR Das mittlerweile schon in 24. Auflage Standardwerk zur Kostenfestsetzung enthält eine praxisgerechte Gesamtdarstellung des Kosten- und des Vergütungsfestsetzungsverfahrens in allen Gerichtszweigen. Dabei folgt die Darstellung den Anforderungen d...mehr

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FF 04/2021, Unzulässige Ver... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Beschwerdeführer ist ein Landkreis und Träger eines Jugendamts. Mit seiner Verfassungsbeschwerde macht er geltend, dass seine Rechte und die Rechte eines Kindes verletzt seien, weil zu dessen Schutz ein Sorgerechtsentzug erforderlich gewesen, dieser durch die Familiengerichte aber nicht vorgenommen worden sei. [2] 1. Im Zuständigkeitsbereich des Beschwerdef...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verfahrenshandlungen – Verbindung von Einspruchsverfahren nicht isoliert angreifbar – Steuergeheimnis bei der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung

Leitsatz 1. Die Verbindung von Einspruchsverfahren stellt eine Verfahrenshandlung dar, die grundsätzlich nicht isoliert angefochten werden kann. Auf die Frage, ob die Verbindung als Verwaltungsakt einzuordnen ist oder nicht, kommt es insoweit nicht an. 2. Das Steuergeheimnis steht der Offenbarung steuerlicher Verhältnisse eines Beteiligten im Rahmen der gesonderten und einhei...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.5 Feststellungsverfahren

Rz. 132 Ein einheitliches und gesondertes Feststellungsverfahren ist gem. § 14 Abs. 5 KStG für das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft einschließlich der damit zusammenhängenden Besteuerungsgrundlagen eingeführt worden. Damit wird die Grundlage für die verfahrensmäßige Bindungswirkung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellscha...mehr