Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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ZAP 14/2016, Arbeitsgericht... / I. Grundsätzliches zur Unterscheidung zwischen Urteils- und Beschlussverfahren

Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist eröffnet, wenn die Streitigkeit unter einen der im Arbeitsgerichtsgesetz (§§ 2 ff. ArbGG) aufgelisteten Gegenstände fällt. Die Arbeitsgerichte sind damit ausschließlich zuständig. Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten unterteilt sich grundsätzlich in zwei verschiedene Verfahrensarten, das Urteilsverfahren gem. §§ 2, 46 ff....mehr

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Anwaltsmagazin / Expertenkritik an geplanter Sachverständigenreform

Im Ziel, aber nicht in der Ausführung haben bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses die geladenen Experten einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks 18/6985) zugestimmt, mit dem das Sachverständigenrecht reformiert sowie einige Änderungen bei Familiengerichtsverfahren vorgenommen werden sollen. In diesem Vorhaben geht es darum, die oft kritisierte Qual...mehr

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ZAP 11/2015, Grußwort zum 66. Deutschen Anwaltstag in Hamburg

"Streitkultur im Wandel – weniger Recht?" ist das Motto des diesjährigen Deutschen Anwaltstages vom 11. bis 13. Juni 2015 in Hamburg. Die beiden Schwerpunktveranstaltungen "Gerichtsschließungen – Aufgabe der Rechtspflege" und "Streitkultur im Wandel – Aufgabe der Rechtspflege" und die sie begleitenden Fachveranstaltungen lassen vermuten, dass es eine allgemeine Diskussion zu...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / a) Grundsätze

Zunächst muss festgestellt werden, wie weit die Einwendungen oder Einreden reichen. Die Vergütungsfestsetzung ist nach dem Gesetzeswortlaut nämlich nur abzulehnen, soweit der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden außerhalb des Gebührenrechts erhebt. Beispiel 2: Macht der Antragsgegner geltend, der Rechtsanwalt habe auf die Berechnung einer Einigungsgebühr verzichtet, betri...mehr

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ZAP 11/2017, Anwaltsmagazin / 4 Netzneutralität im Datenverkehr

Internetanbietern drohen künftig empfindliche Bußgelder, wenn sie den Zugang zum offenen Internet einschränken oder wenn die den Kunden zugesagten Datenübertragungsraten nicht erreicht werden. Ein entsprechendes Gesetz zur sog. Netzneutralität hat der Deutsche Bundestag Ende April verabschiedet. "Internetzugangsanbieter müssen den gesamten Datenverkehr ohne Diskriminierung, B...mehr

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ZAP 17/2016, Anwaltsmagazin / Handbuch zum Zugang zur Justiz in Europa

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darauf hingewiesen, dass die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kürzlich ein Handbuch herausgegeben haben, das sich den europarechtlichen Grundlagen für den Zugang zur Justiz widmet. Gedacht ist es als Informationsquelle für die Angehörigen der Rechtsberufe; ihnen so...mehr

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ZAP 5/2016, Anwaltsmagazin / EU-Richtlinie stärkt Unschuldsvermutung im Strafverfahren

Der Rat der EU hat am 12. Februar eine Richtlinie zur Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren angenommen. Diese enthält Mindestvorschriften, die eine bessere Beachtung des Rechts auf ein faires Verfahren in Strafverfahren sicherstellen sollen. Die Richtlinie ergänzt somit den geltenden Rechtsrahme...mehr

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ZAP 1/2016, Niederländische Unterhaltsentscheidung: Vollstreckbarerklärung

(BGH, Beschl. v. 23.9.2015 – XII ZB 234/15) • Auch im Verfahren der Vollstreckbarerklärung exequaturbedürftiger Unterhaltstitel nach der Europäischen Unterhaltsverordnung haben die mit einem Rechtsbehelf nach Art. 32 oder Art. 33 EuUnthVO befassten Gerichte bis zum rechtskräftigen Abschluss des Exequaturverfahrens uneingeschränkt zu prüfen, ob und ggf. inwieweit die ausländi...mehr

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ZAP 13/2015, Einführung in ... / 2. Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen

Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen des Schuldners ist im Einzelnen in der ZPO geregelt ist. Sie kann gem. § 866 ZPO durch Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung und Eintragung einer Zwangshypothek, die allein der Sicherung des vollstreckenden Gläubigers dient, erfolgen. Während die letztgenannte Vollstreckungsmöglichkeit im 8. Buch der ZPO (§ 864) geregelt ist, sind d...mehr

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ZAP 3/2017, Einkommensteuerbescheid: Änderung

(BFH, Urt. v. 25.10.2016 – X R 31/14) • Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids gem. § 174 Abs. 4 AO wegen der irrigen Beurteilung des Sachverhalts in einem anderen Bescheid, welcher auf Initiative des Steuerpflichtigen zu seinen Gunsten geändert wurde, ist nicht ausgeschlossen, wenn das Finanzamt bei Erlass des ursprünglichen Bescheids wissentlich fehlerhaft gehandelt h...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 4. Pilotverfahren

Viele der ungefähr 69.000 vor dem EGMR anhängigen Fälle sind sog. Wiederholungsfälle, die aus einer verbreiteten Fehlfunktion auf innerstaatlicher Ebene resultieren. Das Piloturteilsverfahren gem. Art. 61 EGMR-Verfahrensordnung wurde als Technik entwickelt, um die strukturellen Probleme zu identifizieren, die den Wiederholungsfällen in vielen Ländern zugrunde liegen und um d...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / I. Einleitung

Die Anwaltschaft macht insgesamt immer noch zu wenig Gebrauch von der Menschenrechtsbeschwerde, einem (außerordentlichen) Rechtsbehelf. Der hohe Prozentsatz unzulässiger bzw. gestrichener Beschwerden wirkt auf den ersten Blick sicher abschreckend. Über weitere Gründe für die Zurückhaltung lässt sich nur spekulieren. Gewiss spielt auch die Scheu, in einer anderen als der Mutt...mehr

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ZAP 1/2015, Umsatzsteuerbescheid: Irrige Beurteilung des Sachverhalts

(BFH, Urt. v. 12.2.2015 – V R 38/13) • Ist auf Grund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der auf Grund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, so können nach § 174 Abs. 4 AO aus dem Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung ein...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Bundesrat gibt grünes Licht für zahlreiche Gesetzesvorhaben

In seiner ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause billigte der Bundesrat am 23. September zahlreiche Gesetze. Sie werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Deutschland kann danach das Klimaschutzabkommen von Paris ratifizieren, in Kraft treten kann auch die Reform des Sexualstrafrechts, die in den letzten Monaten unter dem Stichwort "Nein h...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 2. Neuregelung des Sachverständigenrechts

Mit Wirkung zum 15.10.2016 ist das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes vom 11.10.2016 (BGBl I,...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 7. Anträge auf gerichtliche Entscheidung

Gegen bestimmte Entscheidungen der Schlichtungsstelle können die Parteien einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (so z.B. gegen einen Ordnungsgeldbeschluss nach § 39 Abs. 6 SchAG NRW). Von der Rechtsnatur her handelt es sich insoweit um Rechtsbehelfe, die der Beschwerde (§ 567 ZPO) vergleichbar sind. Das spricht dafür, dem Anwalt in diesen Verfahren die Gebühren ...mehr

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ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / Einigung über Datenschutzabkommen mit den USA

Am 8. September 2015 haben sich die EU und die USA nach vierjährigen Verhandlungen auf ein Datenschutzabkommen geeinigt. Das Abkommen bezieht sich auf persönliche Daten, die zwischen den Justizbehörden der EU und der USA ausgetauscht werden zum Zweck der Verhinderung, Aufklärung und Verfolgung von Straftaten. Zum Schutz persönlicher Daten verbietet das Abkommen beispielsweis...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / a) Erinnerung

Aufgrund der Verweisung in § 11 Abs. 3 S. 2 RVG auf die Vorschriften über die Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren war hier der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des UdG entsprechend § 165 Abs. 1 VwGO anfechtbar. Da nach Satz 2 dieser Vorschrift § 151 VwGO entsprechend gilt, konnte gegen die Entscheidung des UdG innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe die Entscheidung ...mehr

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ZAP 12/2016, Berufung: Rechtsmittelbelehrung durch anwaltlich nicht vertretene Partei

(BGH, Beschl. v. 28.1.2016 – V ZB 131/15) • Legt eine anwaltlich nicht vertretene Partei Berufung ein und verwirft das Berufungsgericht die Berufung deshalb als unzulässig, ist die Entscheidung mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. Auch in Fällen mit obligatorischer Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist eine Rechtsbehelfsbelehrung zu erteilen, wenn aufgrund der Verf...mehr

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ZAP 12/2015, Widerrechtlich... / 1. Ausgangspunkt

Hat der Antragsgegner keinen Rechtsbehelf gegen den Mahnbescheid eingelegt, erwächst der Vollstreckungsbescheid in Rechtskraft; der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärtem Versäumnisurteil gleich (§ 700 Abs. 1 ZPO). Dabei ist die behauptete Forderung nicht gerichtlich überprüft worden (vgl. oben unter II. 2. a). Da der Vollstreckungsbescheid ...mehr

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ZAP 19/2015, Änderungen im ... / Reform des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Die Bundesregierung will das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ändern und damit ein Urteil des EuGH aus dem Jahr 2013 (sog. Altrip-Urteil) umsetzen. Laut ihres Gesetzentwurfes sollen Gemeinden und Privatpersonen, die von den Ergebnissen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) betroffen sind, künftig unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsbehelf einlegen können (vgl. BT-Druc...mehr

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ZAP 15/2016, Internetreport / 23 Formulierung der Abschluss-Erklärung

Auf Unterlassung in Anspruch genommene Personen müssen sich nach Zustellung eines gerichtlichen einstweiligen Verfügungsbeschlusses entscheiden, ob sie gegen diesen Widerspruch einlegen (sofern sie der Ansicht sind, dass sie erfolgreich rechtliche Argumente gegen den einstweiligen Verfügungsbeschluss vorbringen können) oder eine Abschluss-Erklärung abgeben wollen (sofern sie...mehr

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ZAP 16/2016, Verfahrenstipp... / 2. Haftfragen/Rechtsprechungsübersicht

Zuletzt wurde in ZAP F. 22 R, S. 862 ff. über aktuelle Rechtsprechung zu Haftfragen berichtet. An die Zusammenstellung schließt die nachfolgende Rechtsprechungsübersicht an (vgl. i.Ü. eingehend zu den mit den Untersuchungshaftfragen zusammenhängenden Problemen Burhoff, EV, Rn 2170 ff., 3695 ff.). Akteneinsicht, Aufhebung des Haftbefehls: Der Grundsatz eines fairen rechtsstaat...mehr

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ZAP 13/2017, Rechtsprechung... / 6. Besonderer Erfüllungseinwand des Arbeitgebers bei Lohnabzug

Arbeitgeber können den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich auch mit dem Abzug und der Abführung von Lohnsteuer erfüllen. Die Berufung auf diesen besonderen Erfüllungseinwand ist allerdings ausschließlich für den abzurechnenden Kalendermonat und ggf. als Korrektur für den Vormonat möglich (BAG, Urt. v. 21.12.2016 – 5 AZR 266/16, NJW 2017, 972). Der Entscheidung ...mehr

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ZAP 17/2016, Grundzüge des ... / 2. Zwangsvollstreckungsverbot (§ 294 Abs. 1 InsO)

Während der Dauer der Laufzeit der Abtretungserklärung verbietet § 294 Abs. 1 InsO Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzelner Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners. Die Vorschrift umfasst auch diejenigen Gläubiger, die ihre Forderung nicht zur Tabelle angemeldet haben (BGH NZI 2006, 602) oder deren Forderung nicht von der Restschuldbefreiung erfasst wird (BGH ZVI 20...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsprechungs... / 5. Widerspruch gegen Widerspruchsbescheid

Gemäß § 68 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 VwGO sind vor Erhebung der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Damit verfolgt der Gesetzgeber mehrere Zwecke: Zum einen soll das Vorverfahren eine Selbstkontrolle der Verwaltung durch die Widerspruchsbehörde ermöglichen. Zum anderen soll es einen effe...mehr

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ZAP 1/2015, Defizite der Sicherungen gegen Fehlurteile in Strafsachen

Die Verurteilung eines Unschuldigen ist der größte anzunehmende Unfall im Strafverfahren. Er ist nicht so selten, dass man das Phänomen vergessen dürfte. Das Strafprozessrecht enthält Sicherungen. Es ist aber nach vielen Änderungen gegenüber den Reichsjustizgesetzen nicht mehr mit denselben Garantien versehen. Unterschiedliche Instanzenzüge waren zuerst vorgesehen, weil Kapi...mehr

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ZAP 13/2017, Rechtsprechung... / 2. Aufhebung der PKH-Bewilligung wegen nicht mitgeteilter Adressenänderung

Das BAG hatte durch Beschluss vom 18.8.2016 (8 AZB 16/16, NJW 2017, 107 m. Anm. Fölsch; bestätigt durch Beschl. v. 26.1.2017 – 9 AZB 46/16, Volltext www.bundesarbeitsgericht.de ) zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine PKH-Bewilligung wegen nicht mitgeteilter Adressenänderung aufgehoben werden kann. Dem Kläger war im Jahre 2014 Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung ...mehr

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ZAP 22/2016, Rechtsprechung... / 5. Zeitliche Wirkung der gerichtlichen Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG verpflichtet die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage (§ 80 Abs. 1 VwGO) die Behörde, für die Dauer des durch die Anfechtung des Verwaltungsaktes herbeigeführten Schwebezustands alle Maßnahmen zu unterlassen, die als Vollziehung zu qualifizieren sind, d.h. der Verwirklichung der mit dem Verwaltungsakt ausgesprochenen Re...mehr

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zerb 8/2016, Plädoyer zur Abschaffung des § 181 Abs. 1 ZVG

Zur Einleitung einer Teilungsversteigerung ist ein Titel nicht erforderlich, und sie erfolgt, einigen sich die Teilhaber nicht anders gemäß § 59 ZVG, grundsätzlich und allein zu den vollstreckungsrechtlichen Bedingungen des ZVG. Diese gehen aber an den materiellen Verpflichtungen im Innenverhältnis solcher Liquidationsgemeinschaften regelmäßig vorbei, weshalb der Verfasser e...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.5 Rechtsmittel

Rn 26 § 56 regelt nur materiell die Voraussetzungen für die Bestellung des Insolvenzverwalters. Formal erfolgt die Bestellung nach § 27 Abs. 2 Nr. 2 mit dem Beschluss über die Eröffnung des Verfahrens. Nach § 34 Abs. 2 steht im Falle der Verfahrenseröffnung dem Schuldner die sofortige Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss zu, jedoch kann damit auch nicht inzident die Verw...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO, EGInsO § 7 Rechtsmittel

Gesetzestext 1Gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts nach § 5 oder § 6 ist die sofortige Beschwerde statt. 2Die §§ 574 bis 577 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. Rn 1 Der Antragsteller kann gegen die Ablehnung der öffentlichen Bekanntmachung oder des Ersuchens um Eintragung in öffentliche Bücher und Register durch das Insolvenzgericht im Wege der sofortigen B...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rechtsbehelfe gegen eine Zurückweisung des Eintragungsantrags durch den Verwalter

Rn 6 Verweigert der Verwalter die Eintragung, so stellt sich die Frage nach dem richtigen Rechtsbehelf gegen die Zurückweisung. Da der Verwalter keine gerichtlichen Entscheidungen trifft und auch ein Erinnerungsverfahren mangels Entscheidung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nicht in Betracht kommt, hat der Gläubiger das Gericht mit dem Antrag anzurufen, den Verwa...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Zusammensetzung des Gläubigerausschusses (Abs. 2)

Rn 6 Durch die gesetzgeberischen Festlegungen zur Zusammensetzung des vorläufigen Ausschusses soll sichergestellt werden, dass die Interessen aller beteiligten Gläubiger berücksichtigt werden. [14] Nach den dort niedergelegten Grundsätzen einer repräsentativen Besetzung soll dieser bestehen aus einem Mitglied der absonderungsberechtigten Gläubiger, d. h. regelmäßig der Banken...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 1. Art. 102 § 4 Abs. 1 EGInsO

Rn 1 Wenn in Deutschland ein Hauptinsolvenzverfahren eröffnet wurde, obwohl in einem anderen Mitgliedstaat bereits ein Hauptinsolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners anhängig ist (etwa aus Unkenntnis des ausländischen Hauptinsolvenzverfahrens oder weil das deutsche Insolvenzgericht irrtümlich eine Zweigniederlassung als Hauptniederlassung gewertet hat[1]), so darf ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Entscheidung über die Einstellung

Rn 8 Kommt das Gericht nach materieller Prüfung der Voraussetzungen der §§ 212, 213 zu der Erkenntnis, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen, so ist der Antrag durch Beschluss als unbegründet zurückzuweisen. Andernfalls hat das Gericht dem Antrag stattzugeben und das Verfahren einzustellen[8] (hierzu § 215). Die Rechtsbehelfe gegen diesen Beschluss richten sich nach § 216.mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kostenentscheidung zulasten des Verwalters

Leitsatz Gegen eine im ersten Rechtszug erfolgte Kostenentscheidung, mit der die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 49 Abs. 2 WEG dem Verwalter auferlegt worden sind, kann sich der Verwalter mit der sofortigen Beschwerde wenden. Wird erstmals im Berufungsrechtszug eine Kostenentscheidung nach § 49 Abs. 2 WEG getroffen, ist die Rechtsbeschwerde statthaft, sofern diese zugelassen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zu den Anforderungen an eine unmissverständliche Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bescheid

Leitsatz Eine Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bescheid, wonach der Bescheid mit dem Einspruch angefochten werden kann, wird nicht dadurch unrichtig i.S.v. § 356 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn es anschließend weiter heißt: "Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulä...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Buchung eines Mehrfachparkers

Leitsatz Für das Teileigentum an einem Mehrfachparker, das im hälftigen Eigentum von 2 Miteigentümern steht, kann ein Grundbuchblatt angelegt werden. Möglich ist aber auch, das hälftige Miteigentum jeweils auf den Grundbuchblättern des Wohnungseigentums einzutragen, dem das hälftige Miteigentum als unselbstständiges Teileigentum zugeordnet ist. Normenkette § 3 Abs. 2 Satz 2 W...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfestsetzung (Verfahren – Rechtsmittel – Rechtsbehelfe)

Einführung Die Kostenfestsetzungsverfahren in den einzelnen Gerichtsbarkeiten sind unterschiedlich ausgestaltet. Das gilt insbesondere hinsichtlich der gegebenen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe. Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die einzelnen Verfahren geben. I. Die Kostenfestsetzung in Zivilsachen 1. Überblick In Zivilsachen richtet sich die Kostenfestsetzung na...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 2. Rechtsbehelfe/Rechtsmittel

a) Sofortige Beschwerde Die sofortige Beschwerde ist gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR übersteigt (§ 46 ArbGG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 2 ZPO). Zuständig für die sofortige Beschwerde ist immer das LAG. b) Rechtsbeschwerde Gegen die Entscheidung des LAG über die Beschwerde ist gem. § 78 ArbGG die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO z...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 2. Rechtsbehelfe/Rechtsmittel

a) Sofortige Beschwerde Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss ist nach § 85 FamFG i.V.m. §§ 103 Abs. 3, 567 ZPO die sofortige Beschwerde gegeben. Voraussetzung ist allerdings, dass der Beschwerdewert den Betrag von 200,00 EUR übersteigt (§ 85 FamFG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 2 ZPO). Der Rechtspfleger kann der Beschwerde abhelfen (§ 85 FamFG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, ...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 9. Rechtsmittel/Rechtsbehelfe

a) Überblick Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss stehen verschiedene Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe zur Verfügung. Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss bzw. seine Ablehnung ist entweder sofortige Beschwerde gegeben (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 567 ZPO) oder die Erinnerung (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 11 Abs. 2 RPflG). Gegen Entscheidungen über die Beschwerde kann darüber hinaus die Rec...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 2. Rechtsbehelfe/Rechtsmittel

Je nach Wert des Beschwerdegegenstands ist die Erinnerung oder Beschwerde gegeben. Gegen Entscheidungen des AG ist die Beschwerde zum LG gegeben, obwohl in der Hauptsache das OLG Rechtsmittelgericht ist. Gegen erstinstanzliche Entscheidungen des OLG ist die Beschwerde nicht möglich. Hier kann nur Erinnerung eingelegt werden.mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 2. Rechtsbehelfe/Rechtsmittel

Je nach Wert des Beschwerdegegenstands ist die Erinnerung oder Beschwerde gegeben (siehe I.). Auch hier ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt (§ 304 Abs. 3 StPO). Strittig ist, ob für die Beschwerde die Wochenfrist des § 311 Abs. 2 StPO gilt oder die Zweiwochenfrist des § 567 Abs. 2 ZPO. Für Beschwerden gegen Entscheidu...mehr

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AGS 7/2016, Deckungsschutz für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Leitsatz Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, auch die Kosten der Prüfung für die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels zu übernehmen. Der Antrag auf Deckungsschutz kann auch nachträglich gestellt werden. AG Saarbrücken, Urt. v. 10.3.2016 – 121 C 374/15 (13) 1 Sachverhalt Der Kläger hatte, nachdem sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Urt. v. 8.5.2015 ...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / 3. Rechtsmittel

Soweit über die Festsetzung der Urkundsbeamte beim VG entschieden hat, ist gegen die Entscheidung des Richters über die Erinnerung die Beschwerde nach § 146 VwGO gegeben, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR übersteigt (§ 146 Abs. 3 VwGO). Der Richter kann der Beschwerde abhelfen. Anderenfalls legt er die Sache dem OVG/VGH vor, das abschließend...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / a) Überblick

Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss stehen verschiedene Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe zur Verfügung. Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss bzw. seine Ablehnung ist entweder sofortige Beschwerde gegeben (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 567 ZPO) oder die Erinnerung (§ 104 Abs. 3 S. 1, § 11 Abs. 2 RPflG). Gegen Entscheidungen über die Beschwerde kann darüber hinaus die Rechtsbeschwerd...mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / c) Erinnerung

Ist der Wert des Beschwerdegegenstands von über 200,00 EUR nicht erreicht, kann gegen die Absetzung nur Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RpflG eingelegt werden. Der Erinnerung kann der Rechtspfleger abhelfen, anderenfalls legt er sie dem Richter vor, der dann endgültig entscheidet. Ein Rechtsmittel ist hiergegen nicht gegeben und kann auch nicht zugelassen werden.mehr

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AGkompakt 7/2016, Kostenfes... / c) Erinnerung

Ist der Wert des Beschwerdegegenstands von über 200,00 EUR nicht erreicht, kann gegen die Absetzung nur Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RpflG eingelegt werden. Der Erinnerung kann der Rechtspfleger abhelfen, anderenfalls legt er sie dem Richter vor, der dann endgültig entscheidet. Ein Rechtsmittel ist gegen seine Entscheidung nicht gegeben und kann auch nicht zugelassen werden.mehr