Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels fallen der Partei zur Last, die es eingelegt hat. (2) Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind der obsiegenden Partei ganz oder teilweise aufzuerlegen, wenn sie auf Grund eines neuen Vorbringens obsiegt, das sie in einem früheren Rechtszug geltend zu machen imstande war.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Da das Beschwerdeverfahren einen Teil der Hauptsache bildet, ergeht in der Rechtsmittelinstanz keine Kostenentscheidung; die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind Teil der Prozesskosten und werden bei der Hauptsacheentscheidung berücksichtigt (BGH NJW-RR 14, 758 Rz 26; 20, 98 Rz 46; 21, 638 Rz 23).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Gericht hat dem Kläger bei Anordnung der Sicherheitsleistung eine Frist zu bestimmen, binnen der die Sicherheit zu leisten ist. 2Nach Ablauf der Frist ist auf Antrag des Beklagten, wenn die Sicherheit bis zur Entscheidung nicht geleistet ist, die Klage für zurückgenommen zu erklären oder, wenn über ein Rechtsmittel des Klägers zu verhandeln ist, dieses zu verwerfen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschlüsse.

Rn 3 Beschlüsse, gegen die ein Rechtsmittel nicht gegeben ist, werden mit Erlass formell rechtskräftig. Das ist der Fall, wenn die Entscheidung aus dem gerichtsinternen Geschäftsbetrieb heraus befördert worden ist. Beispiele sind Beschlüsse nach § 522 III oder nach § 542 II, wenn nämlich ein in dieser Vorschrift genanntes Verfahren als unzulässig verworfen wird (BGH NJW 03, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Geltendmachung der beschränkten Erbenhaftung.

Rn 9 Im Erkenntnisverfahren wird die beschränkte Erbenhaftung auf Einrede des Erben hin berücksichtigt (BGH WM 83, 661, 663); eines förmlichen Antrags bedarf es nicht (BGHZ 122, 297, 305); auch muss die Einrede nicht begründet werden (BGH NJW 64, 2298, 2300; WM 83, 661, 663). Die Prüfung der Voraussetzungen für die Beschränkung ist dem Vollstreckungsabwehrverfahren gem §§ 78...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeit.

Rn 6 Für die Erteilung ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle desjenigen Gerichts zuständig, das über das Rechtsmittel oder den Einspruch entscheidet. Sind bei dem Gericht mehrere Geschäftsstellen eingerichtet, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die ordnungsmäßige Ausstellung von Notfristzeugnissen zu gewährleisten. Das kann zum Beispiel dadurch geschehen, da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wer ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreit die eine Partei obsiege, kann dieser Partei zum Zwecke ihrer Unterstützung beitreten. (2) Die Nebenintervention kann in jeder Lage des Rechtsstreits bis zur rechtskräftigen Entscheidung, auch in Verbindung mit der Einlegung eines Rechtsmittels, erfolgen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung bzw Vollziehung (Rn 2) einer EA im Falle eines Verfahrens auf Abänderung nach § 54 oder eines Rechtsmittels. Diesen kommt keine aufschiebende Wirkung zu. § 55 ist lex specialis ggü §§ 64 III 2. Var, 120 II 2 (s § 64 Rn 9; § 120 Rn 3). Zu § 55s.a. van Els FamRZ 11, 1706.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung (Nr 6).

Rn 31 Die Norm verfolgt den Zweck, die Funktionstüchtigkeit des Rechtsmittelverfahrens zu sichern. Die Entscheidung einer höheren Instanz ist nur dann sinnvoll, wenn andere Richter entscheiden (MüKoZPO/Stackmann § 41 Rz 24). Voraussetzung ist die Mitwirkung beim Erlass, nicht Verkündung (Jena OLG-NL 00, 77) einer mit einem Rechtsmittel (§§ 511 ff, 542 ff, 567 ff) angefochten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren der Berichtigung.

Rn 11 Zur Berichtigung berechtigt ist grds nur das Ausgangsgericht, und zwar der Einzelrichter im Hinblick auf von ihm erlassene Urt auch dann, wenn das Kollegium danach das Verfahren übernommen hatte (St/J/Althammer Rz 22), aber nicht für Urteile des Kollegiums (Zö/Feskorn Rz 34). Intern zuständig bei einem Kostenfestsetzungsbeschluss oder VB ist der erlassende Rpfleger. Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Sonstiges.

Rn 13 Hinsichtlich der weiteren Verfahrensfragen (Rechtsmittel, Außerkrafttreten, Schadensersatzpflicht) kann auf die Ausführungen zu § 246 Bezug genommen werden; eine Ausnahme besteht hier insoweit, als ein Hauptsacheverfahren nicht vorgesehen ist, sodass ein Antrag nach § 52 II nicht in Betracht kommt (Prütting/Helms/Bömelburg § 247 Rz 18).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unterbleiben der Zwangsmaßnahmen.

Rn 9 Verhängt das Gericht Maßnahmen gem § 390 nicht, so steht der hiervon nachteilig betroffenen Partei gem § 567 I Nr 2 (Musielak/Voit/Huber § 390 Rz 3) gleichfalls die sofortige Beschwerde zu.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Anschlusspfändung.

Rn 43 s Zwangsvollstreckung. Anschlussrechtsmittel s Rechtsmittel d). Anspruchsmehrheit s § 5.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der Einreichung der Klage, in der Rechtsmittelinstanz der Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels, bei der Verurteilung der Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, entscheidend; Früchte, Nutzungen, Zinsen und Kosten bleiben unberücksichtigt, wenn sie als Nebenforderungen geltend gemacht we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 und 5 brauchen nicht in das Protokoll aufgenommen zu werden,mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / I. Statthaftigkeit der Berufung

Rz. 2 Das Rechtsmittel gegen ein streitiges Endurteil des Arbeitsgerichts ist die Berufung. In welchen Fällen die Berufung statthaft ist, regelt § 64 Abs. 2 ArbGG. § 64 Abs. 2 Buchst. c ArbGG eröffnet die Berufung unabhängig von Wert und Zulassung für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Abhilfebefugnis.

Rn 17 Nach § 68 I 2 besteht in Familiensachen keine Abhilfebefugnis. Das gilt nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift auch in Verfahren der einstweiligen Anordnung (aA Hamm Beschl v 30.7.10 – II-10 WF 121/10, FamRZ 11, 234).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 Die Vorschriften über das Versäumnisurteil setzen die Obliegenheit der Parteien zur Mitwirkung im Verfahren durch Antragstellung und Beibringung von Tatsachen voraus. Sie sind unanwendbar in allen Verfahren, in denen der Untersuchungsgrundsatz gilt. Die §§ 330 ff galten daher in den Verfahren nach dem FGG – auch den sog echten Streitsachen – nicht (Bassenge/Roth Einl Rz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bekanntmachung von Schriftsätzen und Entscheidungen.

Rn 4 Gem Abs 1 S 1 wird die Vertraulichkeit des Scheidungsverfahrens dadurch gewährleistet, dass Schriftsätze einem beteiligten Dritten nur mitgeteilt werden, soweit sie die Folgesache betreffen, an der er beteiligt ist. Die Beschränkung bei der Übermittlung von Schriftstücken ist zwingend angeordnet und steht nicht im Ermessen des Gerichts (MüKoFamFG/Heiter § 139 Rz 7). Übl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Rechtsmittel gegen die verfahrensabschließende Entscheidung des Prozessgerichts im Ausgangsverfahren kann nicht darauf gestützt werden, dass das Oberlandesgericht für den Erlass eines Musterentscheids nicht zuständig gewesen ist oder die Voraussetzungen für den Erlass eines Vorlagebeschlusses nicht vorgelegen haben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Besonderheiten bei Fachgerichtsbarkeiten.

Rn 48 In den Fachgerichtsbarkeiten weichen die Rechtsmittel hinsichtlich der PKH von der ordentlichen Gerichtsbarkeit tw ab. I. Verwaltungsgerichtsbarkeit. Rn 49 Gegen die Ablehnung der PKH durch das VG und gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts ist die Beschwerde zum OVG nach § 146 VwGO gegeben. Es besteht kein Anwaltszwang. Im Asylverfahren ist die Beschwerde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Wirksamwerden (Abs 1).

Rn 1 Endentscheidungen in VA-Sachen werden nach Abs 1 nicht bereits mit Bekanntgabe an die Beteiligten, sondern frühestens mit deren Rechtskraft wirksam. Ergeht die VA-Entscheidung als Folgesache im Scheidungsverbund, wird sie nicht vor Rechtskraft des Scheidungsausspruchs wirksam (§ 148). Durch eine Endentscheidung wird der Verfahrensgegenstand ›VA‹ ganz oder teilw erledigt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Inhalt.

Rn 14 In Abs 2 der Vorschrift wird der Mindestinhalt der Berufungsschrift genannt, bei dessen Fehlen die Berufung unzulässig ist. Darüber hinaus muss selbstverständlich auch angegeben werden, wer Berufung einlegt und gegen wen sich das Rechtsmittel richtet. 1. Urteilsbezeichnung (Abs 2 Nr 1). Rn 15 Das angefochtene Urt ist so genau zu bezeichnen, dass sich das Berufungsgericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Konzentration von Binnenstreitigkeiten.

Rn 2 Mit Abs 2 wurde für die sog Binnenstreitigkeiten nach dem heutigen § 43 II WEG eine Konzentrationsregelung geschaffen (G v 26.3.07, BGBl I, 370 iVm G v 14.3.07, BGBl I, 509; Anpassung an die Neufassung des § 43 WEG: G v 16.10.20, BGBl I, 2187). Dass der für WEG-Sachen zuständige Richter am AG entschieden hat, begründet noch keine Zuständigkeit gem Abs 2; vielmehr geht e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtliche Grundlagen.

Rn 4 Für viele Fälle ist die Wertfestsetzung gesetzlich geregelt (normativer Streitwert), insb in §§ 6–9 ZPO, §§ 39 ff GKG, §§ 33 ff FamGKG. Grundlage sind zunächst die Angaben des Angreifers, die klar und bestimmt sein müssen (KG NJW-RR 17, 703 [KG Berlin 31.01.2017 - 21 W 2/17]). Die Bewertung bezifferter Anträge mit dem angegebenen Betrag folgt einem ungeschriebenen Grund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wertangabe (Nr 1).

Rn 49 Bei der Wertberufung (§ 511 Rn 13 ff) soll der Berufungskläger den Wert des Beschwerdegegenstandes (§ 511 Rn 15 ff) angeben, wenn er nicht in einer bestimmten Geldsumme besteht. Fehlt diese Angabe in dem Berufungsbegründungsschriftsatz, führt das nicht zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels; sie kann während des Berufungsverfahrens nachgeholt werden oder ganz unterbleiben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Haupt- und Hilfsantrag abgewiesen.

Rn 24 Werden Haupt- und Hilfsantrag in erster Instanz abgewiesen und hat die Berufung hinsichtlich des Hauptantrags Erfolg, ist die Abweisung des Hilfsantrags ohne Weiteres gegenstandslos (BGH AnwBl 17, 96).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Berufung.

Rn 71 s Rechtsmittel; zum Bewertungszeitpunkt § 4 Rn 5.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Verweisungen.

Rn 208 Alle sonstigen Einzelfragen werden bei den §§ 3 ff und bei den Stichworten des Streitwert-Lexikons besprochen. Vgl insb die Stichworte Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde. Zur Aufrechnung s § 5 Rn 16. Feststellungsklage s dort. Haupt- und Hilfsantrag s § 5 Rn 17. Nebenforderungen s § 4 Rn 13. Stufenklage s dort. Klage und Widerklage s § 5 Rn 25 bis 28. Zug um Zug s ...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 3. Abfindungszahlung nach §§ 9, 10 KSchG

Rz. 104 Stellt das Arbeitsgericht durch Urteil fest, dass das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung nicht aufgelöst wurde, jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zu zumuten ist, so hat es nach § 9 KSchG auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen. Di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Geltendmachung als Nebenforderung.

Rn 12 Als Nebenforderung wird ein Anspruch geltend gemacht, wenn er als vom eingeklagten Hauptanspruch materiell-rechtlich abhängig neben demselben erhoben wird und die beteiligten Parteien identisch sind (BGH MDR 76, 649; NJW 98, 2060 [BGH 25.03.1998 - VIII ZR 298/97]; Stuttg NJW-RR 11, 714 [OLG Stuttgart 17.01.2011 - 13 W 76/10]). Auf den Ausgangssachverhalt kommt es nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkungen des Zwischenurteils und Anfechtbarkeit.

Rn 8 Das Zwischenurteil führt zur Bindung des Gerichts nach § 318; erneutes Vorbringen zu dem Gegenstand des Urteils ist im weiteren Verfahrensverlauf unbeachtlich. Das gilt aber nur, wenn das Zwischenurteil überhaupt ergehen durfte (vgl BGHZ 8, 383, 385; § 318 Rn 6). Nachträglich eingetretene Tatsachen heben die Bindung auf, nicht aber eine Änderung der Rechtsauffassung des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten/Gebühren.

Rn 15 Die praktische Bedeutung der Kostenregelung in Abs 4 dürfte gering sein, da regelmäßig im Wiedereinsetzungsverfahren keine gesonderten Anwalts- oder Gerichtskosten anfallen (vgl § 15 RVG), bei mündlicher Verhandlung allein über den Wiedereinsetzungsantrag (vgl § 238 I 2) sind Auslagen (Fahrtkosten) denkbar, gesonderte Anwaltskosten allenfalls dann, wenn abgesehen von d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

In Zivilsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision, der Sprungrevision, der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ablehnung des Sachwalters.

Rn 4 Die Möglichkeit der Ablehnung des Sachwalters durch eine Partei ist dem § 406 ZPO nachgebildet (BTDrs 20/6520, 85). Gem Abs 6 ist ein Rechtsmittel ist nur dann möglich, wenn die Ablehnung für unbegründet erklärt wird; und auch dann nur bei Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 574 I 1 Nr 2, III, II ZPO).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Regelungsbedarf, Regelungsbefugnisse, Voraussetzungen.

Rn 7 Endentscheidungen in Familiensachen sind m ihrer Wirksamkeit vollstreckbar (§§ 86 II, 120 II 1), mitunter treten ihre Rechtswirkungen, zB die Übertragung der elterlichen Sorge (§ 1671 I BGB), m Wirksamkeit der Entscheidung bereits kraft Gesetzes ein. Während die Wirksamkeit in Ehe- u Familienstreitsachen m Rechtskraft (§ 116 III 1) folgt, soweit das FamG nicht in Famili...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / §§ 313, 313a, 313b (Form und Inhalt).

Rn 12 Obwohl § 329 bzgl der äußeren Gestaltung von Beschlüssen keine Regelung trifft, ist § 313 auf diese entsprechend anzuwenden (BGH NJW 01, 1653 [BGH 24.01.2001 - XII ZB 75/00]). Dies gilt insb für urteilsvertretende und verfahrensbeendende Beschlüsse (Hamm OLGR 99, 13; Köln BB 01, 1499 [OLG Köln 03.04.2001 - 25 W 2/00]) und Vollstreckungstitel. Bei diesen ist ein volles ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verwerfung des nicht statthaften oder unzulässigen Einspruchs.

Rn 5 Der nicht statthafte oder unzulässige Einspruch ist – nach Gewährung rechtlichen Gehörs (Köln NJW-RR 96, 1151, 1152 [OLG Köln 29.05.1996 - 25 WF 62/96]) – ohne Sachprüfung und ohne Rücksicht auf das ordnungsgemäße Zustandekommen des VU zu verwerfen (BGH NJW-RR 07, 1363, 1364 [BGH 05.03.2007 - II ZB 4/06]; NJW 12, 2588, 2589 [BGH 26.06.2012 - VI ZR 241/11]). Die Verwerfu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1081 ZPO – Berichtigung und Widerruf.

Gesetzestext (1) 1Ein Antrag nach Artikel 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 auf Berichtigung oder Widerruf einer gerichtlichen Bestätigung ist bei dem Gericht zu stellen, das die Bestätigung ausgestellt hat. 2Über den Antrag entscheidet dieses Gericht. 3Ein Antrag auf Berichtigung oder Widerruf einer notariellen oder behördlichen Bestätigung ist an die Stelle zu ri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mehrfache Zustellung, falsche Auskünfte, falsche Rechtsbehelfsbelehrung.

Rn 58 Bei doppelter Zustellung, die mit dem (unzutreffenden) Hinweis des Gerichts verbunden ist, die erste Zustellung sei unwirksam, ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Anwalt im Vertrauen darauf die Rechtsmittelfrist berechnet und das Rechtsmittel verspätet eingelegt hat (BGH MDR 05, 1184 [BGH 04.05.2005 - I ZB 38/04]; NJW 11, 522); ansonsten muss der Anwalt wissen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Eintragung der Hypothek.

Rn 26 Gegen Eintragung der Hypothek richtet sich die Beschwerde entweder auf Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch oder auf Löschung der Hypothek. Auf Löschung allerdings nur, wenn sichergestellt ist, dass ein gutgläubiger Erwerb der Hypothek für die Vergangenheit mangels entsprechender Eintragung im Grundbuch und für die Zukunft aufgrund Eintragung eines Amtswiderspruc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Folgen der Verletzung von Pflichten nach Abs 1–3.

Rn 7 Die Erörterung klärungsbedürftiger Punkte des Sach- und Streitverhältnisses durch Fragen und Hinweise ist eine Pflicht des Gerichts. Ein Ermessen besteht insoweit nicht, allenfalls ist dem Gericht ein enger Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Klärungsbedürftigkeit zuzugestehen. Die Hinweiserteilung kann in der mündlichen Verhandlung, schriftlich oder auch telefonisch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mindestbeschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde (Nr 8) (aufgehoben mWz 1.1.20).

Rn 6 Mit dem ZPO-Reformgesetz 2002 führte der Gesetzgeber in § 544 ZPO das Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht ein. Nr 8 macht die Zulässigkeit dieses Rechtsbehelfs davon abhängig, dass der Beschwerdewert 20.000 EUR übersteigt. Die Regelung verletzt das Rechtsstaatsprinzip nicht (BGH Beschl v 14.10.14 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO I

ICSID-Schiedsspruch 1059 ZPO 37a ICSID-Übereinkommen 1059 ZPO 37a Identität 750 ZPO 4 geschuldete mit der angebotenen Sache 756 ZPO 8 Identitätsformel 5 ZPO 25 immaterielle Nachteile 198 GVG 8 Immissionen selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 21 Immunität Ausnahme 21 GVG 1 Ausreise 18 GVG 9 Besatzungsmächte 20 GVG 8 Botschaftsgebäude 18 GVG 3 Botschaftsgrundstück 18 GVG 3 Bußgeldverfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beschwer.

Rn 40 Die Erinnerung erfordert keine Mindestsumme. Unstatthaft ist sie jedoch, wenn die Beschwer 200 EUR übersteigt, § 567 II, da dann die sofortige Beschwerde nach §§ 104 III, 567 I, § 11 I RPflG statthaft ist. Maßgebend ist die ganze oder tw Zu- oder Aberkennung von Kostenpositionen. Auch die Aberkennung nicht beantragter Kosten beschwert die Partei, da die Entscheidung ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verzichtbarer Verfahrensverstoß.

Rn 3 Erfasst sind Verfahrenshandlungen, die entweder die geforderte Form, die Voraussetzungen, die Zeit oder den Ort einer Prozesshandlung des Gerichts oder der Parteien missachten, zB §§ 253, 166 ff, 271, 274, 283, 311 ff, 355 ff. Unter § 295 fallen nicht Bestimmungen, die den Inhalt der Prozesshandlung betreffen, wie zB §§ 139, 286, 287, 308 (§ 308 Rn 11). Rn 4 Eine Heilung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Unanfechtbarkeit des das zuständigen Gerichts bestimmenden Beschlusses (§ 37 II).

Rn 4 Aus dem Wortlaut des § 37 II, der nur zuständigkeitsbestimmende Beschlüsse für unanfechtbar erklärt, ergibt sich im Umkehrschluss zwanglos, dass zurückweisende Beschlüsse grds anfechtbar sind, soweit die ZPO hierfür an anderer Stelle einen Rechtsbehelf vorsieht (Stuttg NJW-RR 03, 1706, 1707). Dies ist bei zurückweisenden Beschlüssen des Landgerichts, gegen die gem § 567...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidung, Rechtbehelfe und Kosten/Gebühren.

Rn 10 Wird dem Antrag des Gläubigers entsprochen, wird eine weitere Ausfertigung erteilt, die zwar nach Abs 3 als solche ausdrücklich bezeichnet werden muss, was aber keine Wirksamkeitsvoraussetzung der Klausel ist (MüKoZPO/Wolfsteiner § 733 Rz 19). Ein unzulässiger oder unbegründeter Antrag wird durch einen Beschluss verworfen oder zurückgewiesen, der zwar der Begründung be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ee) Die materielle Prozessleitung.

Rn 44 Die Erfüllung der in § 139 normierten Pflicht des Gerichts zur Aufklärung und zu Hinweisen führt solange nicht zu einer Besorgnis der Befangenheit, wie sich der Richter in den Grenzen dieser Norm sowie in deren Konkretisierungen in §§ 136 III, 273 II, 278 II 2, 279 III bewegt, selbst wenn dadurch die Erfolgsaussichten einer Partei verringert werden (BVerfGE 42, 88, 90 ...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / IX. Wirkung der Entscheidung

Rz. 13 Nach Eintritt der Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses wird der Rechtsstreit mit Eingang der Akte bei dem Adressatgericht anhängig, § 17b Abs. 1 S. 1 GVG. Die Versendung der Akte darf allerdings erst nach Eintritt der Rechtskraft erfolgen. Die Wirkungen der Rechtshängigkeit bleiben bestehen, § 17b Abs. 1 S. 2 GVG. Der Verweisungsbeschluss nach § 17a Abs. 2 GVG stell...mehr