Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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§ 5 Architektenrecht / I. Zur Abgrenzung von Akquisition und vergütungspflichtigem Auftrag

Rz. 1 Anspruchsgrundlage für die Vergütung des Architekten ist und bleibt auch nach der Reform des Bauvertragsrechts[1] § 631 Abs. 1 BGB. Danach ist der Besteller eines Werkes zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Der Architektenvertrag wird seit 1959 im Regelfall als Werkvertrag angesehen.[2] Dies gilt auch für den Fall, dass nur Teilleistungen beauftragt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Wirksamkeit des Erbscheins

Rz. 61 Die Wirksamkeit des Erbscheins ist nach der FG-Reform unproblematisch: Nachdem die Rechtsbehelfsmöglichkeit gegen die Erteilungsanordnung gewährt wird, ist jeder erteilte Erbschein per se wirksam.mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Gestaltungsmodelle und Gestaltungsoptionen

Rz. 613 Grds. werden zwei Arten von Unternehmensstiftungen unterschieden: Rz. 614 Die Unternehmensträgerstiftung betreibt selbst ein Unternehmen, die Beteiligungsträgerstiftung hält dagegen Beteiligungen an Gesellschaften. Eine Stiftung kann sich an einer Kapitalgesellschaft oder an einer Personengesellschaft ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / cc) Ablauf bei Anwendung der ICC-SchO

Rz. 131 Nach Art. 12.2 ICC-SchO ernennt der Schiedsgerichtshof grds. einen Einzelschiedsrichter, sofern die Parteien keine entgegenstehende Übereinkunft getroffen haben. Hält der Schiedsgerichtshof allerdings aufgrund der Bedeutung der Streitigkeit die Ernennung von drei Schiedsrichtern für gerechtfertigt, werden drei Schiedsrichter benannt.[247] In diesem Fall benennen der ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Rechtsformzusätze

Rz. 211 Die Intention des Gesetzgebers ging dahin, dass durch den Rechtsformzusatz die Rechtsform und damit die Haftungsverhältnisse aller unternehmenstragenden Rechtsträger für die Verkehrskreise transparent werden. Rz. 212 Der Name der Partnerschaftsgesellschaft muss nach § 2 Abs. 1 PartGG den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" enthalten. Handelt es sich um eine Part...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / a) Rechtsverlust gem. § 44 WpHG

Rz. 242 Nach § 44 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 WpHG bestehen keine Rechte aus Aktien, die dem Meldepflichtigen gehören, solange die Mitteilungspflicht nach §§ 33, 38 Abs. 1, 39 Abs. 1 WpHG nicht erfüllt wird. Erfasst sind damit:mehr

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Vorwort zur 9. Auflage

Völlig zu Unrecht wird dem Grundstücks- und Grundbuchverfahrensrecht nachgesagt, es sei statisch und beinahe langweilig. Die zahlreichen Gesetzesänderungen seit Erscheinen der achten Auflage beweisen das Gegenteil. Die vorliegende neunte Auflage unseres umfassenden Kommentars zum Grundbuchrecht stellt in vielen Abschnitten und Vorschriften eine völlige Neubearbeitung dar. Ei...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Belege

Rz. 145 Darüber hinaus steht dem auskunftsberechtigten Ehegatten ein Anspruch auf Vorlage von Belegen gem. § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB zu. Damit wird die Auskunft im Zugewinn mit derjenigen im Unterhaltsrecht nach § 1605 BGB harmonisiert. Nach § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB – anders als vor der Reform des Zugewinnausgleichsrechts – kann der auskunftsberechtigte Ehegatte Belege und Un...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / B. Anwendungsbereich der AGB-Kontrolle

Rz. 4 Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen zur geschichtlichen Entwicklung der AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht bereits ergibt, sind die im allgemeinen Teil des Rechts der Schuldverhältnisse verorteten §§ 305 ff. BGB keinesfalls nur auf Verträge auf dem Gebiet des Arbeitsrechts anzuwenden. Im Gegenteil ist es vielmehr so, dass ihre Anwendung auf arbeitsvertragliche Verein...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Verdeckte Sacheinlage

Rz. 65 Verdeckte Sacheinlagen sind Gestaltungen zur Umgehung der Sacheinlagevorschriften sowohl bei der Gründung als auch bei der Kapitalerhöhung. Die Gesellschafter wählen formal den Weg einer Bargründung oder -kapitalerhöhung, führen der Gesellschaft aber nicht effektiv oder dauerhaft Barkapital zu. Im Zuge der GmbH-Reform durch das MoMiG hat der Gesetzgeber erstmalig in §...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Firmenstatut

Rz. 220 Nach bisher h.M. richtet sich die Frage, wie die Firma zu bilden ist (sog. Firmenstatut) bei einzelkaufmännischen Unternehmen nach dem Recht des Unternehmenssitzes.[632] Die Firma der juristischen Person und von Handelsgesellschaften bestimmt sich nach dem Gesellschaftsstatut,[633] also nach bisher h.M. nach dem Recht, das am Sitz der Hauptverwaltung des Unternehmens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Straub, Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung, NWB F 27, 4919; Eilts, Schwangerschaft, Mutterschutz und Ausgleich der ArbG-Aufwendungen, NWB F 26, 4565; Kopp, Das Teilarbeitslosengeld, NWB F 27, 6467; Figge, Beitrags- und versicherungsrechtliche Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2009/2010, DB Beil Nr 8/2009; Figge, Beitrags- und versicherungsr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsentwicklung

Rn. 1065a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 26b EStG knüpft an den Freibetrag in § 3 Nr 26 S 1 EStG an. Wird dieser geändert, ändert sich auch der in § 3 Nr 26b EStG. Daraus folgt eine Erhöhung des Freibetrages auch für § 3 Nr 26b EStG ab 01.01.2013 (s Rn 1064b). Rn. 1065b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 15 Nr 27 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 169 Tierbestände

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2009, 3997; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Bewertungsvergleich für Z...mehr

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FF 01/2024, Überobligatoris... / VII. Zusammenfassung und Ergebnis

1. In Zeiten des früheren Altersphasenmodells war der Betreuungsunterhalt der Hauptfall überobligatorischer Einkünfte. Seit der Reform des § 1570 BGB und der daraus folgenden grundsätzlichen Arbeitspflicht des betreuenden Elternteils ab dem dritten Geburtstag des Kindes sowie der Verstärkung des Grundsatzes der wirtschaftlichen Eigenverantwortung (§ 1569 BGB) ist die Problem...mehr

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§ 3 Firmenrecht / Literaturtipps

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§ 3 Firmenrecht / 2. Personenfirma

Rz. 89 Z.T.[260] wird sog. Allerweltsnamen wie Meier oder Müller ohne Zusatz eines Vornamens schon die abstrakte Unterscheidbarkeit abgesprochen. Diese Meinung ist noch zu sehr von der alten Rechtslage nach § 18 Abs. 1 HGB a.F. geprägt und verwischt die Differenzierung zwischen Kennzeichnungseignung, abstrakter Unterscheidungskraft und konkreter Unterscheidbarkeit i.S.d. § 3...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 170 Umlaufende Betriebsmittel

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2009, 3997; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Bewertungsvergleich für Z...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Zuständigkeiten bis 31.12.2017

Rz. 2 In Baden-Württemberg wurde das Grundbuch bis 31.12.2017 nicht vom Amtsgericht geführt, sondern von den in den Gemeinden errichteten staatlichen Grundbuchämtern. Die Grundbuchgeschäfte werden dort von den im Landesdienst stehenden Notaren, Notarvertretern, Ratsschreibern sowie (im badischen Landesteil) auch von Rechtspflegern wahrgenommen.[1] Daraus ergaben sich auch Son...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Insbesondere: Beglaubigung durch Betreuungsbehörde

Rz. 138 Gem. § 7 BtOG können Betreuungsbehörden auch nach dem 1. Januar 2023 Unterschriften unter Vollmachten öffentlich beglaubigen, d.h. die Vollmacht erfüllt dann die formellen Voraussetzungen des § 29 GBO. Allerdings endet gem. § 7 Abs. 1 S. 2 BtOG die Beglaubigungswirkung mit dem Tod des Vollmachtgebers. Die Vollmacht besteht materiell sodann als nur privatschriftliche ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / IV. Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB

Rz. 67 Eine für das private Baurecht praktisch sehr bedeutsame Konstellation mit vollstreckungsrechtlichen Bezügen betrifft den Fall der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB.[50] Diese Vorschrift verfolgt den Zweck, dem Bauunternehmer durch die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers seine Forderungen aus dem Vertra...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / Literaturtipps

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Vorwort

Das Bau- und Architektenrecht ist inzwischen nahezu eine eigenständige Disziplin. Einige Juristen befassen sich damit gern und viel, sehr viele aber nur mit zurückhaltender Neigung. Dieses Buch ist für beide Gruppen gleichermaßen eine wertvolle Unterstützung. Die ersten Auflagen wurden freundlich aufgenommen, dafür – und für Hinweise – danken wir allen Lesern. Die Reform des ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Fortsetzungsklausel

Rz. 575 Wie bereits kurz ausgeführt, wächst der Anteil eines verstorbenen Gesellschafters im gesetzlichen Regelfall bei den übrigen Gesellschaftern an. Einhergehend hiermit steht den Erben neben der Befreiung von der Haftung für Verbindlichkeiten nach § 135 i.V.m. 161 Abs. 2 HGB ein schuldrechtlicher Abfindungsanspruch. Die Abfindung muss angemessen sein (§ 135 Abs. 1 HGB; v...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Allgemeines

Rz. 2 Die materiell-zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit ist für das Grundbuchamt ebenfalls bei der Prüfung der Wirksamkeit der Einigung im Rahmen des § 20 GBO sowie die der Eintragungsbewilligung gemäß § 19 GBO bedeutsam.[8] Nach dem inländischen Internationalen Privatrecht (IPR) unterfällt bei der Verfügung über Grundstücke mit Auslandsberührung die Frage nach der Geschäftsf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Allgemeines

Rn. 1513 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Durch das Gesetz zur Förderung von Wagniskapital vom 30.07.2004 (BGBl I 2004, 2013) wurde § 3 Nr 40a EStG eingefügt, zusammenhängend mit der Schaffung eines neuen § 18 Abs 1 Nr 4 EStG. § 3 Nr 40a EStG erweitert den Anwendungsbereich des Halb-/Teileinkünfteverfahrens auf Vergütungen iSd § 18 Abs 1 Nr 4 EStG. Der Gesetzgeber reagierte damit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Breinersdorfer, Praktische Aspekte des neuen MitarbeiterkapitalbeteiligungsG, DStR 2009, 453; Harder-Buschner, MitarbeiterkapitalbeteiligungsG, NWB 2009, 1252; Niermann, Steuerliche Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen durch das neue MitarbeiterkapitalbeteiligungsG, DB 2009, 473; Warnke, Förderung der Mitarbeiterbeteiligung durch das MitarbeiterkapitalbeteiligungsG, EStB 2009...mehr

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§ 5 Architektenrecht / b) Fälligkeit nach HOAI 2013

Rz. 32 In Annäherung an die Regelungen des BGB ist für die Fälligkeit des Honoraranspruches neben der Vorlage einer prüfbaren Schlussrechnung nunmehr die Abnahme der Leistung des Architekten. Abweichende Vereinbarungen bedürfen gem. § 15 Abs. 1 HOAI 2013 der Schriftform.[85] Unter der Abnahme versteht man die Billigung des Werks als einer im Wesentlichen vertragsgemäßen Leist...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Grundlagen

Rz. 539 Nachdem zunächst die Bestrebungen des Gesetzgebers bei der Reform des GmbH-Rechts v.a. darauf gerichtet waren, die Seriosität der GmbH zu steigern und sog. Firmenbestattern das "Handwerk zu legen",[1840] wurden diese Überlegungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren stark überlagert durch das Ziel, die GmbH flexibler und moderner auszugestalten. Von der Konzeption her h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Born, Reform der familienrechtlichen Ausgleichssysteme – Kosmetik oder Kurskorrektur, NJW 2008, 2289; Bergner, Der reformierte Versorgungsausgleich, NJW 2009, 1169; Wälzholz, Versorgungsausgleich im Steuerrecht nach der Versorgungsausgleichsreform 2009, DStR 2010, 465; Körper, Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung – BMF vom 31.03.20...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 4. Anknüpfung für Firmenordnungsrecht

Rz. 223 Unabhängig von den voranstehenden europarechtlichen Überlegungen aufgrund der jüngsten EuGH-Rspr. unterstellt die h.M. auch weiterhin zu Recht das Firmenordnungsrecht und, soweit relevant – wie z.B. bei der Zweigniederlassung –, das Registerrecht nicht dem Personal- bzw. Gesellschaftsstatut. So ist die Frage der Pflicht der Firmenanmeldung öffentlich-rechtlicher Natu...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 275 Vor der Erbschaftsteuerreform 2008 war es für erfolgreiche Familienunternehmen aus erbschaftsteuerlicher Sicht erheblich günstiger, das Unternehmen als Personengesellschaft zu betreiben (z.B. als Kommanditgesellschaft und ggf. auch mit einer Kapitalgesellschaft als Komplementär, um eine Haftungsabschirmung auch in der Personengesellschaft zu erreichen). Statt des Ver...mehr

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§ 3 Firmenrecht / II. Firma des ausländischen Rechtsträgers in Deutschland

Rz. 227 Tritt eine ausländische Gesellschaft selbst im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr oder mit einer unselbstständigen Betriebsstätte bzw. Verkaufsstelle im Inland auf, kann sie grds. ihre nach dem anwendbaren ausländischen Recht zulässige Firma auch dann führen, wenn sie hier anders gebildet werden müsste.[667] In diesen Fällen gelangen die unterschiedlichen Theorien z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 7 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG stand in der durch das EStG 1934 festgelegten Ausgangsfassung unter der Überschrift "Steuerfreie Einkünfte" und enthielt 14 steuerfreie Positionen. Mit dem EStG 1955 wurde die Überschrift in "Steuerfreie Einnahmen" geändert. Zugleich wuchs die Zahl der Steuerbefreiungen von 17 (1955) über 21 (1957) auf 52 (1958) an. Das EStG 1974 zäh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 2020 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 58 EStG stellt das Wohngeld nach dem WohngeldG und ähnliche Leistungen steuerfrei. Die Vorschrift befreit konstitutiv von der ESt. An Änderungen sind seit 2000 zu verzeichnen: Erweiterung des § 3 Nr 58 EStG Fall 3 um die Worte "oder nach dem WohnraumförderungsG" durch Art 21 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts (WoBauRRefG v...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 6 Mehrere neu einzutragende Berechtigte können beantragen, sie als Gesellschafter bürgerlichen Rechts zu buchen (§ 47 Abs. 2 GBO). Nach der Reform des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum 1.1.2024 kann die Gesellschaft nur mit dem im Gesellschaftsregister eingetragenen Namen bezeichnet werden. Die Eintragung im Gesellschaftsregister ist damit faktisch zwingend...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / II. Geltung der §§ 305 ff. BGB in zeitlicher Hinsicht

Rz. 25 Soweit ein Arbeitnehmer seine Tätigkeit weiterhin auf der Grundlage eines älteren, vor 2002 geschlossenen und seitdem nicht mehr geänderten Arbeitsvertrages verrichtet, stellt sich vor einer Prüfung der in diesem Vertrag enthaltenen Regelungen am Maßstab der §§ 305 ff. BGB die Frage, ob diese erst im Zuge der Reform des Schuldrechts zum 1.1.2002 in das BGB integrierte...mehr

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AGS 01/2024, Zustimmung zur... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV ist eine der Verfahrensgebühren, die die Rspr. am meisten beschäftigt, was u.a. darauf zurückzuführen ist, dass nach der Reform des Rechts der Vermögensabschöpfung der §§ 73 ff. StGB die Zahl der Verfahren, in denen Einziehungsentscheidungen getroffen worden sind, erheblich zugenommen hat. Zu der Frage, ob die Verfahrensgebühr auch bei der...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 12. Zwölfte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 162 Die Richtlinie 2009/102/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.9.2009 auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter[325] lässt es zu, dass Gesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter errichtet oder betrieben werden. Diese Möglichkeit war seinerzeit nur in fünf Mitgliedstaa...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Normhistorie

Rz. 1 § 32 Abs. 1 GBO wurde zuletzt mit Wirkung zum 1.1.2024 durch den unscheinbaren Austausch von früher "Handelsgesellschaft" zu "rechtsfähiger Gesellschaft" geändert.[1] Wenn man von der weiteren Digitalisierung absieht, verbirgt sich dahinter die bedeutendste Reform des Grundbuchverfahrensrechts des vergangenen Jahrzehnts, nämlich die Aufgabe des Grundbuchs als quasi-GbR-...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 4. Verkehrswesentlichkeit

Rz. 100 Die Möglichkeiten der Firmenbildung sollen durch das Irreführungsverbot nicht über Gebühr eingeschränkt und das Registerverfahren durch die Firmenprüfung nicht unangemessen verzögert werden. Daher sollen nur solche Angaben als zur Irreführung geeignet beanstandet werden können, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind. Der Gesetzgeber führte damit ei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Wegfall des Vorbehalts für Baden-Württemberg

Rz. 7 In Baden-Württemberg wurde das Grundbuchwesen bis Ende 2017 durch die Gemeinden im Landesteil Württemberg und Notariate im Landesteil Baden geführt. Es ist seit 1.1.2018 auf die Amtsgerichte übertragen.[23] Zur bis dahin noch geltenden Zuständigkeit der Gemeinden und der Notare vgl. §§ 26 ff. LFGG vom 12.2.1975[24] mit VO vom 5.11.2012.[25] Die Regelung des § 149 GBO r...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / II. Probleme der Beteiligung minderjähriger Gesellschafter

Rz. 3 Die Beteiligung Minderjähriger an Gesellschaften wirft in der Praxis einige Probleme auf. Regelmäßig stellen sich Fragen der gesetzlichen Vertretung und der etwa erforderlichen familiengerichtlichen Genehmigung. Die Nichtbeachtung der entsprechenden Vorgaben kann erhebliche Nachteile verursachen, insb. wenn sie zur Versagung der steuerlichen Anerkennung führt.[4] Versc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Die Zinsvorteile (§ 3 Nr 58 EStG Fall 4)

Rn. 2028 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Befreit sind nach § 3 Nr 58 EStG Fall 4 Zinsvorteile bei Darlehen, die aus öffentlichen Haushalten gewährt werden für eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung im eigenen Haus oder eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte ETW, soweit die Zinsvorteile die Vorteile aus einer entsprechenden Förderung mit öffentlichen Mitteln nach dem 2. Wohnung...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / Literaturtipps

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§ 3 Firmenrecht / II. Handelsgesellschaften

Rz. 151 Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften dürfen immer nur eine Firma führen.[471] Das gilt auch dann, wenn sie verschiedene, voneinander getrennte Geschäfte i.S.v. Betrieben führt,[472] denn sie können im Rechtssinne nur ein Unternehmen führen.[473] Firma und Name bilden bei den Handelsgesellschaften eine notwendige Einheit. Die Gesellschaftsfirma ist ...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 1. Normzweck des § 1933 BGB

Rz. 4 Mit dem 1. EheRG[2] hat sich der Normzweck des § 1933 BGB stark verändert. Vor dieser Änderung war der überlebende Ehegatte weder erbberechtigt, noch hatte er einen Anspruch auf den Ehegattenvoraus (§ 1932 BGB), wenn der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes berechtigt war, Scheidungs- oder Aufhebungsklage zu erheben und diese Klage auch erhoben hatte und der überlebende...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 168 BewG, die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [2] neu in das BewG eingefügt worden ist, fast die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zusammen. Gleichzeitig stellt § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG aber auch die Klammer zum Erbschaftsteuerrecht dar. Über § 13b ErbStG gehört nämlich nur der inländische Wirtschaftsteil des...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / b) Verfahren bei inländischen Schiedssprüchen

Rz. 274 Zuständig für den Antrag auf Vollstreckbarerklärung ist das OLG gem. § 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO . Dem Antrag muss eine beglaubigte Abschrift des Schiedsspruches beigefügt werden (§ 1064 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Rz. 275 Auch ein Schiedsspruch mit nicht vollstreckungsfähigem Inhalt – z.B. ein Schiedsspruch mit feststellendem Tenor – kann für vollstreckbar erklärt werden, da inso...mehr