Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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zfs 07/2023, Reparaturkoste... / 1. Grundsatz der Naturalrestitution

Der Ersatz von Reparaturkosten bei Haftpflichtschäden aufgrund von Verkehrsunfällen hat in der Praxis sehr große Bedeutung. Es gibt hierzu eine kaum noch überschaubare Kasuistik. Ausgangspunkt ist nach § 249 BGB der Grundsatz der Naturalrestitution. § 249 Abs. 1 BGB verpflichtet den Ersatzpflichtigen bekanntlich zur Herstellung des Zustands, der bestehen würde, wenn der zum ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Passivlegitimation des Testamentsvollstreckers

Rz. 180 Aus § 2213 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, sowohl gegen den Erben als auch gegen den Testamentsvollstrecker gerichtlich geltend gemacht werden kann (vgl. Muster Rdn 187). Wegen § 748 Abs. 1 ZPO ist zur Vollstreckung in den Nachlass während der Dauer der Testamentsvollstreckung allerdings ein gegen den Testamentsvollstre...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / IV. Selbstständiges Beweisverfahren im Erbprozess

Rz. 584 Im Erbprozess – und verwandten Rechtsgebieten – kommt die selbstständige Beweiserhebung bei folgenden Fallkonstellationen in Betracht:mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 15. Erfüllung eines Vermächtnisses ohne Gläubigeraufgebot – Fallbeispiel

Rz. 670 Fallbeispiel Dem Vermächtnisnehmer VN hat der Erblasser eines seiner Grundstücke zugewandt. Der Erbe erfüllt in formgerechter Weise den Vermächtnisanspruch, ohne vorher ein Aufgebot der Nachlassgläubiger veranlasst zu haben. Nach Bekanntwerden einer großen Zahl von Nachlassverbindlichkeiten beantragt er die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens. Das Insolvenzgeri...mehr

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Reisekosten / 19 Nebenkosten (§ 10 Abs. 1 BRKG)

Nebenkosten müssen ursächlich notwendig sein, um den dienstlichen Auftrag überhaupt oder unter zumutbaren Bedingungen ausführen zu können. Sie müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Dienstreise stehen; Folgekosten im privaten oder häuslichen Bereich sind nicht erstattungsfähig. Nebenkosten sind nicht solche, die bereits nach anderen Vorschriften ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 247 Der Umfang der Herausgabepflicht richtet sich danach, ob eine befreite oder eine nicht befreite Vorerbschaft vorliegt: Rz. 248mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / Literaturtipps

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zfs 07/2023, Zum Nachweis e... / 2 Aus den Gründen:

[18] II. Die Berufung der Beklagten ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben und begründet worden … . [20] 1. Der Kläger hat einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz gem. §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG gegen die Beklagten als Gesamtschuldner gem. § 115 Abs. 1 S. 4 VVG, § 421 BGB in Höhe der Reparaturkosten von 3.570,7...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Aktivlegitimation des Testamentsvollstreckers

Rz. 173 Bereits aus dem Wortlaut des § 2212 BGB folgt, dass ein der Verwaltung durch den Testamentsvollstrecker unterliegendes Recht nur durch diesen gerichtlich geltend gemacht werden kann. Dies bezieht sich sowohl auf den Zivilprozess als auch auf Verwaltungsrechtsstreitigkeiten sowie Verfahren vor der freiwilligen Gerichtsbarkeit[319] und im Schiedsverfahren.[320] Der Umf...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 3. Allgemeine Haftung

Rz. 54 Soweit keine besondere Haftungsprivilegierung eingreift, richtet sich die Haftung der Stiftung und der für sie tätigen Personen nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Eine Stiftung haftet nach § 84 Abs. 5 i.V.m. § 31 BGB [86] gegenüber Dritten zwingend für jeden Schaden, den ein Stiftungsorgan (auch Stiftungsbeirat) oder ein Organmitglied in Ausführung der ihm üb...mehr

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Dienstreise / 7 Anordnung oder Genehmigung einer Dienstreise

Dienstreisen dürfen nur angeordnet oder genehmigt werden, wenn das Dienstgeschäft nach Sparsamkeits- und Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen nicht in anderer kostengünstigerer Weise (z. B. telefonisch, Videokonferenz) erledigt werden kann. Dauer, Teilnehmerzahl, Geschäftsort, Wahl des Beförderungsmittels und äußerer Ablauf der Dienstreise (wie Reisebeginn und -ende) usw. müssen d...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 249 Muster 1.7: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche M...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen

Rz. 271 Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassung sowie umfassende Pflichtteilsregelungen Muster 1.10: Übergabe eines Landguts mit umfangreichen Leibgedingleistungen, Geschwistergleichstellung, Übernahme des Betriebsprüfungsrisikos, Verfügungsunterlassu...mehr

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zfs 07/2023, Zur Wirksamkei... / 2 Aus den Gründen:

[7] A. Nach Auffassung des Berufungsgerichts war die Berufung zulässig und hat die Klägerin aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten. Die Klägerin sei aktivlegitimiert, da der Geschädigte seine Forderung wirksam mit Erklärung vom 1.8.2018 an die Klägerin abgetreten habe. Die Klausel sei wirksam in den Vertrag einbezogen worden u...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 4 Beschlussdurchführung

Nach erfolgter Beschlussfassung ist der Verwalter verpflichtet, für eine unverzügliche Umsetzung des Beschlusses zu sorgen. Wartet der Verwalter ab, droht ein hohes Haftungsrisiko. Haben die Wohnungseigentümer den Verwalter z. B. beauftragt, an einem Treppenaufgang ein fehlendes Geländer anbringen zu lassen, so hat der Verwalter für die unverzügliche Ausführung des Auftrags ...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 6.1 Haftungssystem

Das System der Haftung für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist etwas kompliziert, da in aller Regel mehrere Personen beteiligt sind. Praxis-Beispiel Ausgangsfall: Besucher stürzt Aufgrund entsprechender Beschlussfassung hat der Verwalter mit einem Hausmeister namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Hausmeistervertrag geschlossen. Dem Hausmeister obl...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 1.2.1 Vertragsgestaltung

Keinesfalls sollte der Verwalter im Verwaltervertrag ausdrücklich Pflichten der Verkehrssicherung übernehmen. Andernfalls ist er unstreitig zur Verkehrssicherung verpflichtet und haftet geschädigten Wohnungseigentümern unmittelbar. Über den im Wohnungseigentumsgesetz ausdrücklich geregelten Pflichtenkatalog hinaus sollte der Verwalter auch keine leeren Floskeln bemühen, die ...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 1 Grundsätze

Jeder, der einen Verkehr eröffnet, ist für dessen Sicherheit verantwortlich. Im Bereich des Wohnungseigentums sind es weite Bereiche des Gemeinschaftseigentums, die einen derartigen "Verkehr" darstellen bzw. ermöglichen: Zuwege zur Wohnanlage Zuwege/Zufahrten zur Tiefgarage Rasen- und Gartenflächen Spielplätze/Spielwiesen Treppenhaus Flure Über diese Bereiche hinaus ist die Grundst...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.6.3 Rücktritt und Schadensersatz, Rückabwicklungsschuldverhältnis

Rücktritt und Schadensersatz können nebeneinander geltend gemacht werden. § 325 BGB [1] bestimmt: "Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen." Für Störungen der Rückabwicklung nach erfolgtem Rücktritt (Untergang, Verbrauch, Verarbeitung usw. der empfangenen Sache) ist ein grundsätzlich einheitliches Mo...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.5.1 Schadensersatz

§ 280 Abs. 1 BGB gibt dem Gläubiger einen Anspruch auf Schadensersatz, wo immer der Schuldner schlecht leistet und damit "eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzt", es sei denn, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Unerheblich ist insoweit, ob eine Haupt- oder eine Nebenpflicht verletzt wurde. Das notwendige Verschulden des Schuldners wird widerleglich...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.5.3 Ersatz vergeblicher Aufwendungen

"Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung" kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte.[1] Solche Aufwendungen sind kein Schaden im Sinne der vorgenannten Ansprüche, da sie sich weder als Folge der Pflichtverletzung darstellen, noch im Falle der mangelfreien Leistung ...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.5.2 Anspruchsgrundlagen

Alle genannten Fälle des Zurückbleibens der Leistung hinter dem vertraglich Geschuldeten können einen Schadensersatzanspruch begründen. Dabei sind wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen folgende Fälle der Schlechterfüllung zu unterscheiden:mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.4.3 Gläubigerrechte im Verzug

Die Rechte des Gläubigers aus dem Verzug des Schuldners umfassen ggf. den Verzugsschaden (Verzögerungsschaden)[1]; die gesetzlichen Verzugszinsen und die Verzugspauschale[2] und den Schadensersatz statt der Leistung im Falle des Verzuges.[3]mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.6 Rücktritt

Die Regelungen zum Rücktritt bei Leistungsstörungen[1] laufen systematisch parallel zu denen zum Schadensersatz. Nach dem Vorbild des UN-Kaufrechts ist das Rücktrittsrecht jedoch verschuldensunabhängig. Für den Fall der Unmöglichkeit wird es durch eine gesetzliche Leistungsbefreiung ergänzt. Der Gläubiger kann von einem gegenseitigen Vertrag zurücktreten, wenn der Schuldner di...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.7 Kauf- und werkvertragliche Gewährleistung

Die Definition des Schuldverhältnisses in §§ 241, 311 Abs. 2 BGB, der umfassende Begriff der Pflichtverletzung und die Angleichung des kauf- und des werkvertraglichen Pflichtenprogramms[1] machen es möglich, für die kauf- und werkvertragliche Gewährleistung auf das allgemeine Leistungsstörungsrecht zu verweisen. Käufer und Besteller haben im Falle der Mangelhaftigkeit der Ka...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.1 Pflichtverletzung

Außerhalb der Sonderregelungen des Kauf- und des Werkvertragsrechts, ist der Begriff der Pflichtverletzung zentraler Ansatzpunkt[1] für alle Leistungsstörungen.[2] Für den Begriff der Pflichtverletzung ist der objektive Verstoß gegen das vertragliche "Pflichtenprogramm" maßgeblich und ausreichend; unerheblich ist insoweit, ob dem Schuldner vorgeworfen werden kann, worauf er z...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.3.4 Rechte des Gläubigers

Im Übrigen hat der Gläubiger im Falle der Leistungsbefreiung des Schuldners wegen Unmöglichkeit unter den jeweiligen Voraussetzungen die folgenden Rechte[1]: das Recht zum Rücktritt, wobei eine Fristsetzung entbehrlich ist[2], die (verschuldensabhängigen!) Ansprüche auf Schadensersatz[3], Ersatz vergeblicher Aufwendungen[4], Herausgabe eines "stellvertretenden commodum".[5] Ein...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.7.1 Nacherfüllung beim Kaufvertrag

Im Falle eines Kaufvertrages hat der Käufer bei Lieferung einer mangelhaften Kaufsache zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung.[1] Als Nacherfüllung kann er vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels ( Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache ( Ersatzlieferung) verlangen. Der Verkäufer erhält so eine "zweite Chance" zur vertragsgemäßen Erfüllung und zur Abwen...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 4 Gewährleistungsfristen

Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Kauf- und Werkvertrag wurden mit der Schuldrechtsreform aneinander angeglichen. Die Unterscheidung der beiden Vertragstypen hat damit an Bedeutung verloren.mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.6.1 Rücktritt bei Verletzung nicht leistungsbezogener Nebenpflichten

Nach 324 Abs. 1 BGB [1] kann der Gläubiger von einem gegenseitigen Vertrag zurücktreten, wenn der Schuldner eine nicht leistungsbezogene Schutz- oder sonstige Verhaltenspflicht im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB [2] verletzt hat und dem Gläubiger ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Wie in der parallelen Regelung des § 282 BGB zum "Schadensersatz statt der Leistung wege...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 5.1 Verbraucherverträge

Kauft ein Verbraucher[1] von einem Unternehmer[2] eine bewegliche Sache, liegt ein sog. Verbrauchsgüterkauf[3] vor. Für einen solchen Verbrauchsgüterkaufvertrag gilt: Nach § 476 Abs. 1 BGB sind Vereinbarungen, die für den Fall der Mangelhaftigkeit der Kaufsache zum Nachteil des Verbrauchers dessen Rechte auf Nacherfüllung Rücktritt oder Minderung vor Mitteilung eines Mangels an d...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.2 Vorrang des Erfüllungsanspruches

Liegt eine Pflichtverletzung vor, wird der Übergang vom primären vertraglichen Erfüllungsanspruch zum Schadensersatz statt der Leistung und/oder zum Rücktritt vom Vertrag grds. von einer vorherigen Fristsetzung zur Leistung oder Nacherfüllung abhängig gemacht. Dies sichert den generellen Vorrang des Erfüllungsanspruches vor den Sekundäransprüchen des allgemeinen Leistungsstö...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.3.1 Tatsächliche Unmöglichkeit

Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.[1] Damit werden die Fälle der tatsächlichen Unmöglichkeit erfasst, gleich ob es sich dabei um eine anfängliche oder nachträgliche, eine subjektive oder objektive ( "für den Schuldner oder für jedermann unmöglich..."), eine teilweise ( "soweit ...") oder eine vollstä...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.5 Schlechterfüllung

Die Schlechterfüllung eines Vertrages erfasste das frühere Schuldrecht mit dem Rechtsinstitut der positiven Vertragsverletzung, soweit nicht die kauf- oder werkvertragliche Mängelgewährleistung[1] einschlägig war. Betroffen waren Gewährleistungsfälle in anderen Vertragsformen als Kauf- oder Werkvertrag von der kauf- oder werkvertraglichen Mängelgewährleistung nicht erfasste Man...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 6 10 Tipps zu Vertragsdurchführung und Vertragsstörungen

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Zahlungen bei Been... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Totalschaden bei Leasingfahrzeug

Herr Huber hat mit seinem geleasten Firmenwagen einen Totalschaden erlitten. Seine Versicherung deckt die Schäden bzw. die Wertminderung ab, die am Fahrzeug entstanden sind. Allerdings muss er eine Entschädigung dafür zahlen, dass der Leasingvertrag vorzeitig beendet wird. D. h., er zahlt an die Leasinggesellschaft zusätzlich als Ersatz für künftige Leasingraten einen Betrag...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Zahlungen bei Been... / 5 Minderwertausgleich wegen Schäden am Leasinggut

Zahlt der Leasingnehmer einen Minderwertausgleich wegen Schäden am Leasingfahrzeug, handelt es sich nicht um ein Entgelt für die Nutzungsüberlassung. Er muss vielmehr aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen für den Schaden und seine Folgen einstehen. Es handelt sich somit nicht um eine eigenständige Leistung des Leasinggebers, auch wenn dieser die Nutzung des Leasingfahrze...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Zahlungen bei Been... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Am Ende eines Leasingvertrags über ein Firmenfahrzeug fallen vertraglich festgelegte Zahlungen an, wenn die Beendigung vorzeitig er...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Zahlungen bei Been... / 7 Vergütungen für Mehr- oder Minderkilometer bei Abweichungen von der vereinbarten Kilometerleistung

Leasingverträge legen häufig den Umfang der Nutzung fest, z. B. jährliche Nutzung von 15.000 km. Auf dieser Basis ermittelt der Leasinggeber die Höhe der Leasingrate. Für Abweichungen von der vereinbarten Kilometerleistung sind vertraglich festgelegte Ausgleichszahlungen zu leisten. Die Vereinbarungen über die Vergütung für Mehr- und Minderkilometer sind also darauf gerichte...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Zahlungen bei Been... / 4 Vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrags

Ein Leasingvertrag kann aufgrund vertraglich vereinbarter Kündigungsrechte auch vorzeitig beendet werden, z. B. im Fall eines Totalschadens, des Zahlungsverzugs oder der Insolvenz des Leasingnehmers. Soweit die Leasingverträge für derartige Fälle Zahlungen als Ersatz für künftige Leasingraten vorsehen, handelt es sich um einen echten Schadensersatz. Der BFH entschied bereits mit ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Zahlungen bei Been... / 3 Zahlungen bei Beendigung eines Leasingvertrags

Die meisten Leasingverträge werden im Zusammenhang mit der Beschaffung von Firmenwagen abgeschlossen. Wird ein Leasingvertrag über ein Firmenfahrzeug beendet, indem das Fahrzeug ohne weitere Zahlungen zurückgegeben wird, ergeben sich i. d. R. keine steuerlichen Probleme. Wenn jedoch bei der Beendigung des Leasingvertrags Zahlungen zu leisten sind, muss zumindest für Zwecke d...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Leasing, Zahlungen bei Been... / 6 Ausgleichsansprüche zugunsten des Leasingnehmers bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung können sich auch Ausgleichsansprüche zugunsten des Leasingnehmers ergeben, z. B. wenn er zu Beginn der Laufzeit eine Sonderzahlung geleistet hat. Die Ausgleichsansprüche führen zu einer Minderung des Schadensersatzanspruchs. Der Mehrwert des zurückgegebenen Leasinggegenstandes beruht auf der tatsächlichen Nicht-Nutzung durch den Leasi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnantrag, online / 2.4.2 Angaben zu den Forderungen und Kosten

Dann sind Angaben zur Art, Fälligkeit und Höhe der geltend gemachten Forderungen erforderlich. Abb. 5: Nähere Angaben zu den Forderungen Wichtig Sorgfalt bei Antrag auf Mahnbescheid kurz vor Verjährungseintritt geboten Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erfordert die zur Begründung der Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB gebotene Individualisierung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.10.3 Realsplitting

Auch Steuervorteile, die aus dem sogenannten Realsplitting resultieren, sind von dem Unterhaltspflichtigen wahrzunehmen. Nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten im Jahr der Zahlung bis zu 13.805 EUR pro Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig (Kindesunterhalt spielt im Rahmen des begrenzten Realsplitting...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versetzung / 2 Billigkeitskontrolle bei einer individualrechtlichen Versetzung

Das durch einen Einzelvertrag festlegbare Direktionsrecht wird insbesondere durch die Regelungen der §§ 307 ff., 138, 134 BGB sowie das zwingende Arbeitnehmerschutzrecht begrenzt. Kann der Arbeitgeber hiernach sein Weisungsrecht ausüben, muss er im Rahmen der Billigkeit einen sachlichen Grund haben und eine Interessenabwägung vornehmen. Er muss somit, soweit möglich, Rücksich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge: Vertragsbeendigung / 4.2.4 Rücktritt und Schadensersatz

Rücktritt und Schadensersatz können nebeneinander geltend gemacht werden; insoweit bestimmt § 325 BGB: "Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen". Neben die Ansprüche aus dem Rückabwicklungsschuldverhältnis können also Schadensersatzansprüche – etwa aus entgangenem Gewinn – treten. Letztere freilich n...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Folgeschadenbeseitigung im ... / 1 Gefährdungshaftung

Eine Gefährdungshaftung besteht nur dann, wenn sie von einer Vertragspartei aufgrund einer Vereinbarung übernommen wird oder sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine vertragliche verschuldensunabhängige Haftung könnte zwar in eine Vereinbarung, z. B. in die Gemeinschaftsordnung aufgenommen werden. Von dieser Möglichkeit macht die Praxis jedoch regelmäßig keinen Gebrauch. Praxi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge: Vertragsbeendigung / 5.6 Schadensersatzpflicht

Mit Ausnahme der Anfechtung infolge arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung zieht die Anfechtung eines Vertrages wegen Irrtums oder falscher Übermittlung die Schadensersatzpflicht des Anfechtenden nach sich. Er hat seinem Vertragspartner den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut hat (§ 122 BGB). Dazu z...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Folgeschadenbeseitigung im ... / 2.1.2 Ansprüche aus unerlaubter Handlung

Die Grundbesitzerhaftpflicht regelt § 836 BGB. Danach haftet der Grundstückseigentümer für einen Schaden, wenn dieser durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werks oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes verursacht wurde. Die Haftung ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Besitzer die zum Zweck der Abwendung der Gefahr im ...mehr