Fachbeiträge & Kommentare zu Reisekosten

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausstattung

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Aufwendungen der Eltern für die im bürgerlichen Recht definierte Ausstattung/Aussteuer ihres Kindes (> Rz 2) gehören grundsätzlich zu dem für die Besteuerung des Einkommens unbeachtlichen Vermögensbereich (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 21, Rz 75 Vermögensbereich). Sie sind nur in überaus engen Grenzen als außergewöhnliche Belastungen unte...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Organe und die steuerliche Behandlung der Organmitglieder

Rz. 2 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die Träger der Sozialversicherung sind als Selbstverwaltungskörperschaften organisiert. Ihre Struktur ist in den §§ 29ff des SGB IV geregelt. Sie stellt sich im Prinzip folgendermaßen dar: Die Versicherungsträger sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Bei jedem Versicherungsträger werden als Selbstverwaltungsorgane eine Ver...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Soziales Jahr

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 In einem sozialen Jahr engagieren sich Menschen gegen idR geringes Entgelt für andere und das Gemeinwohl. Es wird oft als Synonym für das für junge Menschen bis zum 26. Lebensjahr konzipierte und im Jugendfreiwilligendienstegesetz geregelte freiwillige soziale Jahr verwandt (> Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Darüber hinaus gibt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Begriff der sonstigen Bezüge

Rz. 8 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Ein sonstiger Bezug ist der > Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn (> Laufende Bezüge) gezahlt wird (§ 38a Abs 1 Satz 3 EStG; > R 39b.2 Abs 2 LStR). Zu den Ursachen dieser unterschiedlichen Behandlung > Rz 2. Bei sonstigen Bezügen im steuerrechtlichen Sinn handelt es sich idR um Teile des Arbeitslohns, die nicht in aufeinander folg...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Weitere Einzelfälle zu § 24 Nr 1 Buchst a EStG

Rz. 60 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bei Ablösung einer (Wieder-)Einstellungszusage ist die Tarifbegünstigung zu gewähren (BFH 210, 498 = BStBl 2006 II, 55 zum > Schadensersatz Rz 12, 22); uE ebenso für die Gegenleistung bei vertraglicher Aufhebung eines noch nicht angetretenen Dienstverhältnisses. Ergänzend > Rz 71. Rz. 61 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Ist ein > Übergangsgeld arbe...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 6.1 Allgemeines

Nach § 50a EStG ist in einigen Fällen von Einkünften eines in Deutschland lediglich beschränkt Steuerpflichtigen durch den Schuldner der Vergütung ein Steuerabzug vorzunehmen. Dies betrifft im Einzelnen die folgenden Sachverhalte: Einkünfte, die im Inland von beschränkt Steuerpflichtigen erzielt werden aus künstlerischer, sportlicher, artistischer oder ähnlicher Darbietung so...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine inzidente Anfechtung einer Lohnsteuer-Anmeldung durch Anfechtung eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids

Leitsatz Durch die Anfechtung eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids werden nicht zugleich (inzident) auch die Lohnsteuer-Anmeldungen oder ein Bescheid über die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung der Lohnsteuer-Anmeldungen für die Anmeldungszeiträume angefochten, in denen der Haftungstatbestand verwirklicht wurde. Normenkette § 110 Abs. 3, § 155 Abs. 1 Satz 1, § 164 Abs. 2 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 3 Häusliches Arbeits­zimmer

Das Abzugsverbot gilt nur für Aufwendungen, die ein Arbeitszimmer betreffen. Hieran wird sich auch ab 2023 nichts ändern. Ein Arbeitszimmer in diesem Sinne ist nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 51 Wegfall ... / 2.2 Besonderheit: Im Ausland lebende Versicherte (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 40 Die in der deutschen Sozialversicherung versicherten Grenzgänger und sonstigen im Ausland wohnenden Versicherten, die von einer deutschen Krankenkasse Krankengeld beziehen, können von deren in- oder ausländischen Rentenversicherungsträgern grundsätzlich auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Allerdings i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil C: Interne Leistungsve... / 17.4.3 Beispiel Beschaffungsprozess

Ein typischer Anwendungsfall der PKR ist der Beschaffungsvorgang, an dem verschiedene Abteilungen (Kostenstellen) der Verwaltung beteiligt sind. Zur Vereinfachung wird hier nur die KSt Einkauf detaillierter betrachtet. Sie hat im folgenden Beispiel inkl. des Abteilungsleiters vier Vollzeitkräfte und setzt vier Teilprozesse um.mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 17.1.2 Bezugsgrößen für gute ILV

Wenn eine interne Leistungsverrechnung neu aufgebaut oder ein weiterer Bereich einbezogen werden soll, dann sucht man nach geeigneten Bezugsgrößen. Anstatt von Bezugsgrößen wird manchmal auch von Leistungsarten gesprochen. Gemeint sind also die Messgrößen, mit denen die Leistung(en) differenziert erfasst wird. Im Bereich der IT wird häufig von einem Leistungskatalog gesproch...mehr

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Teil C: Interne Leistungsve... / 18.2.1 Allzu menschliche Irrtümer

Die Einführung von verhandelten Leistungsvereinbarungen ist für die Organisation ein großer Schritt. Viele Abteilungen haben noch nie Verhandlungen geführt. Dementsprechend groß ist die Verunsicherung. Insbesondere besteht die Sorge, eine nachteilige Vereinbarung abzuschließen. SLAs sind darum eine fortgeschrittene Variante der Leistungsverrechnung. Es ist keine Reorganisati...mehr

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Reise- und Bewirtungskosten... / 2.3 Lösung

Die Leistungen sind von E für sein Unternehmen bezogen worden. Soweit eine Leistung eines anderen Unternehmers vorliegt (Übernachtung, Verpflegungsleistung, Tanken und Bewirtung), ist somit grundsätzlich ein Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG gegeben. Voraussetzung ist, dass E eine auf seinen Namen lautende Rechnung hat. Praxis-Tipp Regelungen zu Kleinbetragsre...mehr

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Reise- und Bewirtungskosten... / Zusammenfassung

Kaum ein Unternehmer bleibt von der Problematik der zutreffenden Behandlung des Vorsteuerabzugs bei Bewirtungs- und Reisekosten verschont. Bei den unterschiedlichen nationalen Regelungen (Umsatzsteuergesetz, Auffassung der Finanzverwaltung, Vorgaben aus der Rechtsprechung von BFH und EuGH sowie Rechtsprechung der Finanzgerichte) können Unternehmer und deren Berater leicht de...mehr

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Reise- und Bewirtungskosten... / 1 Problematik

Reise- und Bewirtungskosten eines Unternehmers für sein Unternehmen führen grundsätzlich zu einer Vorsteuerabzugsberechtigung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG, wenn die formalen Voraussetzungen (insbesondere ordnungsgemäße Rechnung) erfüllt sind. Einschränkungen nach § 15 Abs. 1a UStG ergeben sich für angemessene Bewirtungsaufwendungen nicht. Berechnet der Unternehmer aber...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.4.3.4 Praktische Herausforderungen bei der Ableitung von Lizenzsätzen in der C-Gruppe

Die folgenden Überlegungen gehen davon aus, dass die (Rest-)Gewinnaufteilungsmethode zur Ableitung von geschäftseinheitsbezogenen Lizenzsätzen in einer MNE-Gruppe verwendet wird, wie im vorangegangenen Beispiel für die C-Gruppe beschrieben. Die OECD präferiert dagegen eher eine transaktionsbezogene (Rest-)Gewinnaufteilungsmethode[501]. Daher werden in den nächsten Abschnitte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2023, Fragen und Lös... / II. Erstattungsfähige Kosten

Rechtsanwalt B hat grds. das freie Wahlrecht, ob er die Terminsreise nach Hamburg mit der Bahn oder mit seinem eigenen Kraftfahrzeug unternimmt.[1] Folglich sind die durch die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs angefallenen Fahrtkosten als gesetzliche Auslagen auch dann erstattungsfähig, wenn die Reisekosten bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels (hier der Bahn) ...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.2 Umfang der Anwendung des BetrVG

Bei trotz der Auslandstätigkeit fortbestehenden betriebsverfassungsrechtlichen Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zum inländischen Betrieb bleibt das Betriebsverfassungsrecht grundsätzlich umfassend anwendbar. Dies gilt zunächst für die Ermittlung und Berechnung der Betriebs- oder Unternehmensgröße.[1] Die im Ausland tätigen Mitarbeiter sind aktiv und passiv wahlberechtigt. Eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2023, Vereinbarte Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsatz Der Entscheidung ist zuzustimmen. Dies beruht bereits auf dem Umstand, dass den Beklagten zu 2 und 3 mangels Bestehens eines Vertragsverhältnisses zu dem Terminsvertreter für dessen Tätigkeit keine Kosten entstanden sind. Gesetzliche Gebühren und Auslagen für den Terminsvertreter, die jedenfalls dem Grunde gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO erstattungsfähig sein können, f...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 5.2 Ausweis von Reisekosten in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 89 Reisekosten werden üblicherweise getrennt für Unternehmer und Arbeitnehmer verbucht, wobei jeweils zwischen Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten unterschieden wird. In der Gewinn- und Verlustrechnung[1] rechnen Reisekosten damit zu den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen". Die Erfassung als Teil des Materialaufwands[2] oder der Löhne und Gehälter[3] wird ab...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 5.1 Aktivierung von Reisekosten in der Bilanz

Rz. 82 Üblicherweise gehören Reisekosten zu den sofort abzugsfähigen Aufwendungen der Periode und werden entsprechend verbucht. Denkbar wäre allerdings auch eine Aktivierung von Reisekosten als Nebenkosten zu Anschaffungs- oder Herstellungsvorgängen. Rz. 83 Allgemeine Voraussetzung für die Aktivierung von Anschaffungsnebenkosten [1] ist, dass es sich um Einzelkosten handelt, d...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 3.2 Begriff und Abgrenzung der Reisekosten

Rz. 21 Bis zum 31.12.2013 kann eine zu Reisekosten führende beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit nur dann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten beruflich tätig wird.[1] Demnach konnten Reisekosten nur dann anfallen, wenn der Arbeitnehmer "auswärtig", d. h. eben nicht an seiner regelmäßigen ...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 5 Reisekosten im Jahresabschluss

5.1 Aktivierung von Reisekosten in der Bilanz Rz. 82 Üblicherweise gehören Reisekosten zu den sofort abzugsfähigen Aufwendungen der Periode und werden entsprechend verbucht. Denkbar wäre allerdings auch eine Aktivierung von Reisekosten als Nebenkosten zu Anschaffungs- oder Herstellungsvorgängen. Rz. 83 Allgemeine Voraussetzung für die Aktivierung von Anschaffungsnebenkosten [1]...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 2 Betriebliche Veranlassung der Reisekosten als Voraussetzung für die steuerliche Abzugsfähigkeit

2.1 Grundlagen Rz. 4 Reisekosten können steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn sie betrieblich/beruflich veranlasst sind. Problematisch ist die Behandlung von Aufwendungen für Reisen, die sowohl aus betrieblichen/beruflichen als auch aus privaten Gründen unternommen werden. Der Große Senat des BFH hat für einen derartigen Fall entschieden, dass die Aufwendungen für d...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG

1 Einleitung Rz. 1 Unter Reisekosten [1] versteht man alle Aufwendungen, die auf eine nahezu ausschließlich betrieblich bzw. beruflich veranlasste, vorübergehende Tätigkeit außerhalb der Wohnung und Betriebs- bzw. ersten Tätigkeitsstätte des Unternehmers bzw. Arbeitnehmers zurückzuführen sind. Darunter fallen Fahrt-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und Reisenebenkosten. Rz. 2 Bei...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 1 Einleitung

Rz. 1 Unter Reisekosten [1] versteht man alle Aufwendungen, die auf eine nahezu ausschließlich betrieblich bzw. beruflich veranlasste, vorübergehende Tätigkeit außerhalb der Wohnung und Betriebs- bzw. ersten Tätigkeitsstätte des Unternehmers bzw. Arbeitnehmers zurückzuführen sind. Darunter fallen Fahrt-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und Reisenebenkosten. Rz. 2 Bei Reisekosten...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 2.2 Kongresse, Tagungen

Rz. 8 Für Aufwendungen bei der Teilnahme an Fachtagungen und -kongressen gelten nach Beschluss des Großen Senats[1] die unter Rz. 4-7 beschriebenen Grundsätze. Aufwendungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie durch die Einkunftserzielung veranlasst sind. Bei gemischt veranlassten Aufwendungen besteht kein generelles Aufteilungs- und Abzugsverbot.[2] Für Beispiele aus d...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 2.3 Studien- und Sprachreisen

Rz. 10 Sprachreisen können Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben darstellen, sofern diese beruflich veranlasst sind. Eine berufliche Veranlassung ist dabei gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf vorliegt, beispielsweise die Notwendigkeit der Sprache für die berufliche Tätigkeit (u. a. aufgrund häufiger Dienstreisen ins Ausland, Auslandskorrespondenz), wobei a...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 3 Steuerliches Reisekostenrecht

3.1 Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014 Rz. 18 Mit dem "Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts" vom 20.2.2013[1] sollte das steuerliche Reisekostenrecht mit Wirkung ab 1.1.2014 grundlegend vereinfacht und vereinheitlicht werden.[2] Rz. 19 Anlass zu der Reform war u. a. die Rechtsprechung des BF...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 4.1 Fahrtkosten

4.1.1 Benutzung von Kraftfahrzeugen Rz. 32 Nutzt der Unternehmer bzw. Arbeitnehmer für die Auswärtstätigkeit ein betriebliches Fahrzeug, d. h. einen Geschäfts- oder Firmenwagen,[1] so sind die auf die Reise entfallenden Fahrtkosten bereits in den Betriebsausgaben enthalten. Ein weiterer Abzug von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten erübrigt sich daher im Regelfall. Insoweit ...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 2.4 Incentivereisen

Rz. 15 Unter einer Incentivereise(Incentive-Reise) [1] ist eine Reise zu verstehen, die ein Unternehmen gewährt, um Geschäftspartner oder Mitarbeiter des Unternehmens für erbrachte Leistungen zu belohnen bzw. zu weiteren Leistungen zu motivieren. Gegenstand und Organisation der allgemeinen touristischen Interessen dienenden Reise obliegen üblicherweise dem gewährenden Unterne...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 3.1 Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014

Rz. 18 Mit dem "Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts" vom 20.2.2013[1] sollte das steuerliche Reisekostenrecht mit Wirkung ab 1.1.2014 grundlegend vereinfacht und vereinheitlicht werden.[2] Rz. 19 Anlass zu der Reform war u. a. die Rechtsprechung des BFH in den vergangenen Jahren, insbesondere in 3 Urteilen v...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 2.1 Grundlagen

Rz. 4 Reisekosten können steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn sie betrieblich/beruflich veranlasst sind. Problematisch ist die Behandlung von Aufwendungen für Reisen, die sowohl aus betrieblichen/beruflichen als auch aus privaten Gründen unternommen werden. Der Große Senat des BFH hat für einen derartigen Fall entschieden, dass die Aufwendungen für die Hin- und Rü...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 3.3 Erste Tätigkeitsstätte

3.3.1 Gesetzliche Definition Rz. 23 Die "erste Tätigkeitsstätte" wird in § 9 Abs. 4 EStG wie folgt definiert: 1Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktiengesetzes) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. 2Die Zuordnung im Sinne des Satze...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 50 Der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen ist in § 9 Abs. 4a EStG geregelt. Für Gewinneinkünfte verweist § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG auf die entsprechende Anwendung von § 9 Abs. 4a EStG. Rz. 51 vorläufig freimehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 4 Einzelne Reisekostenarten und deren einkommensteuerliche Behandlung

4.1 Fahrtkosten 4.1.1 Benutzung von Kraftfahrzeugen Rz. 32 Nutzt der Unternehmer bzw. Arbeitnehmer für die Auswärtstätigkeit ein betriebliches Fahrzeug, d. h. einen Geschäfts- oder Firmenwagen,[1] so sind die auf die Reise entfallenden Fahrtkosten bereits in den Betriebsausgaben enthalten. Ein weiterer Abzug von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten erübrigt sich daher im Regel...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 4.1.3 Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln

Rz. 49 Werden öffentliche Verkehrsmittel für Auswärtstätigkeiten genutzt, so sind die nachgewiesenen Aufwendungen, d. h. der entrichtete Fahrpreis nebst Zuschlägen, als Betriebsausgaben abzugsfähig. Hinsichtlich der Wahl des Verkehrsmittels – etwa Bahn, Flugzeug, Mietwagen oder Taxi – bestehen keine Einschränkungen.mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 4.2 Verpflegungsmehraufwand

4.2.1 Allgemeines Rz. 50 Der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen ist in § 9 Abs. 4a EStG geregelt. Für Gewinneinkünfte verweist § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG auf die entsprechende Anwendung von § 9 Abs. 4a EStG. Rz. 51 vorläufig frei 4.2.2 Inlandsreisen Rz. 52 Verpflegungspauschalen Für Verpflegungsmehraufwand anlässlich einer Auswärtstätigkeit im Inland gelten einheitliche Pau...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 4.4 Reisenebenkosten

Rz. 79 Reisenebenkosten [1] sind bei allen Reisearten in tatsächlicher oder zumindest glaubhaft gemachter Höhe als Betriebsausgaben/ Werbungskosten abzugsfähig. Hierunter fallen Kosten für Ferngespräche und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder Geschäftspartnern;[2] Gepäckaufbewahrung und -beförderung; Kreditkartengebühren, wenn die Kreditkarte ausschließli...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 4.1.1 Benutzung von Kraftfahrzeugen

Rz. 32 Nutzt der Unternehmer bzw. Arbeitnehmer für die Auswärtstätigkeit ein betriebliches Fahrzeug, d. h. einen Geschäfts- oder Firmenwagen,[1] so sind die auf die Reise entfallenden Fahrtkosten bereits in den Betriebsausgaben enthalten. Ein weiterer Abzug von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten erübrigt sich daher im Regelfall. Insoweit unterbleibt auch der Ansatz eines z...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 3.3.4 Mehrere Tätigkeitsstätten

Rz. 29 Gesetzlich festgeschrieben ist nunmehr, dass ein Arbeitnehmer je Dienstverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte haben kann. Dazu wird weiterhin Folgendes geregelt:[1] Soll der Arbeitnehmer an mehreren Tätigkeitsstätten, z. B. mehrere Filialen, mindestens 1/3 der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit tätig werden, dann bestimmt der Arbeitgeber, welche dieser Tät...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 3.3.1 Gesetzliche Definition

Rz. 23 Die "erste Tätigkeitsstätte" wird in § 9 Abs. 4 EStG wie folgt definiert: 1Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktiengesetzes) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. 2Die Zuordnung im Sinne des Satzes 1 wird durch die dienst- o...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 3.3.3 Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte nach quantitativen Kriterien

Rz. 27 Nur in den Fällen, in denen eine Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte durch den Arbeitgeber nicht vorhanden oder nicht eindeutig ist, wird auf quantitative Kriterien zur Bestimmung zurückgegriffen (Subsidiarität der quantitativen Kriterien). Die erste Tätigkeitsstätte ist die betriebliche Einrichtung, an der der Arbeitnehmer typischerweise arbeitstäglich tätig werden...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 4.3 Übernachtungskosten

Rz. 73 Die Abzugsfähigkeit von Übernachtungskosten der beruflich/betrieblich veranlassten Unterkunftskosten während einer Auswärtstätigkeit ist gesetzlich geregelt.[1] Demnach sind notwendige Mehraufwendungen in ihrer tatsächlichen Höhe steuerlich berücksichtigungsfähig. Fallen höhere Übernachtungskosten an, weil die Unterkunft gemeinsam mit Personen genutzt wird, die nicht ...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 3.3.2 Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte nach arbeits-/dienstrechtlichen Kriterien

Rz. 24 Ortsfeste betriebliche Einrichtung Als Tätigkeitsstätte kommt nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten in Betracht. Wird die Tätigkeit beispielsweise auf Fahrzeugen oder in Tätigkeitsgebieten ohne ortsfeste Einrichtung ausgeübt, kann keine erste Tätigkeitsstätte vorl...mehr

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Reisekosten nach HGB und EStG / 4.2.3 Auslandsreisen

Rz. 71 Für den Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeiten im Ausland gelten nach Ländern differierende Pauschbeträge (Auslandstagegelder), die vom BMF bekannt gemacht werden;[1] für nicht in dieser Aufstellung aufgeführte Länder gelten die für Luxemburg festgesetzten Werte. Die Möglichkeit eines Einzelnachweises höherer Verpflegungsmehraufwendungen beste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 3.3.5 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Rz. 30 Als erste Tätigkeitsstätte gilt auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb des Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird.[1] Da der Steuerpflichtige in den genannten Fällen keinem Direktionsrecht unterliegt, sondern selbst die Entscheidung für die jeweilige Bildungseinrichtung trifft, hat er – vergl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 4.1.2 Einsatz anderer Beförderungsmittel

Rz. 46 Der Einsatz anderer Beförderungsmittel als Kraftfahrzeuge, insbesondere von Booten, Hubschraubern und Flugzeugen, zu Geschäftsreisen ist grundsätzlich möglich, jedoch vor dem Hintergrund der Zuordnung zum Betriebsvermögen[1] sowie der Angemessenheit der Aufwendungen im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG [2] zu sehen.[3] Rz. 47 Werden derartige Beförderungsmittel im ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 4.2.2 Inlandsreisen

Rz. 52 Verpflegungspauschalen Für Verpflegungsmehraufwand anlässlich einer Auswärtstätigkeit im Inland gelten einheitliche Pauschbeträge, bis zu deren Höhe der Arbeitgeber grundsätzlich steuerfreien Werbungskostenersatz nach § 3 Nr. 16 EStG leisten, der Unternehmer eine Einlage ansetzen kann. Der Abzug höherer, auch nachgewiesener Verpflegungsmehraufwendungen als Betriebsausg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Führen auf Distanz / 1.2 Holger zum Beispiel

Betrachten wir als Beispiel für eine typische Führungskraft Holger und seine Führungskonstellation: Holger ist in der Zentrale in Hamburg tätig, dort ist auch seine Mitarbeiterin Ann beschäftigt, sie arbeitet aber an 2 Tagen im Homeoffice. Zum Team gehört auch Mia im Büro Rostock, Kay in der Niederlassung Oslo mit 3 Tagen Homeoffice und Karl im Büro in Hannover. Generell sieht...mehr