Fachbeiträge & Kommentare zu Rendite

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / e. Sonderfall: Beteiligungsunternehmen im Insolvenzfall

Tz. 153 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In Insolvenzfällen (dh. ein entsprechender Insolvenzantrag wurde gestellt und/oder ein Insolvenzverfahren wurde bereits eröffnet) ist ein erhebliches Ermessen bei der Prüfung der Beherrschung erforderlich. Bei der Beurteilung ist vor allem zu klären, inwieweit der Investor weiterhin schwankenden Renditen ausgesetzt ist und damit eine Bedingu...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Anreize, Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu erhalten

Tz. 90 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Der Investor ist in vielen Situationen bestrebt, Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu erhalten. Dies gilt vor allem bei steigendem Anteil an den schwankenden Renditen (positiv und/oder negativ). Der Anreiz, in diesen Fällen auch Rechte zu erhalten, die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen beinhalten, führt für sic...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Nahestehende Parteien und De-facto-Agenten

Tz. 166 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Nach IFRS 10 hat ein Investor darüber hinaus die Art seiner Beziehungen zu dritten Parteien im Allgemeinen zu berücksichtigten und zu beurteilen, ob diese Dritten in seinem Namen handeln, auch wenn keine expliziten vertraglichen Verpflichtungen hierzu bestehen (sog. De-facto-Agenten). Es reicht aus, wenn ein oder mehrere Investoren oder diej...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Maßgebliche Tätigkeiten

Tz. 29 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Bei den maßgeblichen Tätigkeiten handelt es sich um diejenigen Aktivitäten eines Beteiligungsunternehmens, welche die (schwankenden) Renditen maßgeblich beeinflussen bzw. auf deren Basis das Beteiligungsunternehmen schwankende Renditen erwirtschaftet (vgl. auch IFRS 10.10 iVm. IFRS 10.B3 (b) und B5). Damit handelt es sich bei den maßgeblichen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Voraussetzungen

Tz. 70 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das erste Kriterium bei der Beurteilung von Beherrschung ist die Verfügungsgewalt (power) des Investors über das Beteiligungsunternehmen. Gemäß IFRS 10.10 und B9 verfügt ein Investor über die Verfügungsgewalt, sofern er über eine Rechtsposition verfügt, die ihm gegenwärtig die Steuerung der maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Potenzielle Stimmrechte

Tz. 113 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Auch Investoren ohne Stimmrechtsmehrheit haben zu prüfen, ob sie Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen besitzen (IFRS 10.B38). Zum einen können vertragliche Vereinbarungen (vgl. Tz. 125ff.) zur Verfügungsgewalt führen und zum anderen gibt es Situationen, in denen Verfügungsgewalt über Stimmrechte auch ohne die absolute Stimmrecht...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Strukturierte Unternehmen

Tz. 133 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Der Begriff "strukturierte Unternehmen" (structured entities) ist faktisch der Nachfolgebegriff für die bisher verwandten Zweckgesellschaften (special purpose entities/vehicles). In IFRS 10 ist weder eine Definition enthalten noch wird der Begriff "strukturierte Einheit" verwendet, vielmehr wird das Vehikel in IFRS 12 als (abgrenzbare) Einhe...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Sponsor

Tz. 28 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Der Begriff "Sponsor" wird an verschiedenen Stellen der Standards genannt, obwohl IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 keine eigenständige Definition enthalten. Aus IFRS 12.BC87 ergibt sich, dass ein Sponsor iSd. IFRS häufig bei strukturierten Unternehmen auftritt und eine Partei darstellt, die keine Beteiligung an dem Beteiligungsunternehmen hat, ab...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Schutzrechte

Tz. 84 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In die Beurteilung, ob Verfügungsgewalt vorliegt, sind nur substanzielle Rechte und keine Schutzrechte einzubeziehen (IFRS 10.B9). Jede rechtliche Entscheidungsbefugnis (zB Kreditklauseln, vertragliche Nebenabreden) eines Investors und Dritter ist daraufhin zu beurteilen, ob es sich um ein Schutzrecht oder ein substanzielles Gestaltungsrecht ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Faktische Beherrschung (de facto control)

Tz. 106 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Auch Investoren ohne Stimmrechtsmehrheit haben zu prüfen, ob sie Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen innehaben (IFRS 10.B38). Zum einen können vertragliche Vereinbarungen (vgl. Tz. 125ff.) zur Verfügungsgewalt führen und zum anderen gibt es Situationen, in denen Verfügungsgewalt über Stimmrechte auch ohne die absolute Stimmrech...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Autopilot-Struktur

Tz. 141 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In Ausnahmefällen können (beinahe alle) substanzielle Entscheidungsbefugnisse bereits bei Initiierung und Gründung des strukturierten Unternehmens bestimmt sein (sog. Autopilot-Struktur). Sofern keine substanziellen Entscheidungen mehr über maßgebliche Tätigkeiten getroffen werden können, würde eine reine Autopilot-Struktur vorliegen, in der...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzern­abschlusses für Investmentgesellschaften

Tz. 191a Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Eine Investmentgesellschaft ist ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung anbietet: Es sammelt finanzielle Mittel von Investoren ein und investiert diese, um Wertsteigerungen oder Kapitalerträge zu erwirtschaften (zur Bestimmung, ob ein Unternehmen eine Investmentgesellschaft iSd. IFRS 10 ist, vgl. Tz. 191d). ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Entstehungsgeschichte des IFRS 10

Tz. 1 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 Consolidated Financial Statements enthält Grundsätze zur Darstellung und Aufstellung von Konzernabschlüssen bei Unternehmen, die ein oder mehrere Unternehmen beherrschen. Der IASB veröffentlichte den IFRS 10 im Mai 2011. Gemeinsam mit IFRS 10 veröffentlichte der IASB im Mai 2011 zwei weitere neue Standards, IFRS 11 Joint Arrangements u...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Verfügungsgewalt aufgrund Sponsoring

Tz. 139 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 enthält erstmals auch Hinweise, ob die Beteiligung an der Gründung oder Initiierung (sog. Sponsoring) eines strukturierten Unternehmens dazu führt, dass der Investor Verfügungsgewalt über das strukturierte Unternehmen hat. Gemäß IFRS 10 ist es nicht ausreichend, an der Gründung oder Initiierung beteiligt zu sein, um bereits Verfügung...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Tochterunternehmen von Investmentgesellschaften

Tz. 225 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Im Rahmen des Konsolidierungsprojekts zur Veröffentlichung von IFRS 10 hat der IASB zahlreiche Stellungnahmen erhalten, in denen ua. dargelegt wurde, dass die Konsolidierung von beherrschten Unternehmen bei Investmentgesellschaften als beherrschendem Unternehmen eher zu einer Verschleierung als zu einer Verbesserung von entscheidungsrelevant...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Anteil an einem Beteiligungsunternehmen und damit zusammenhängende Rechtspositionen

Tz. 26a Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Anteil an einem Beteiligungsunternehmen liegt vor, wenn der Investor aufgrund eines vertraglichen oder nichtvertraglichen Engagements schwankenden Renditen aus dieser Einheit ausgesetzt ist (IFRS 12 Appendix A). Der Begriff des Anteils (interest) ist deutlich weiter gefasst als der bloße Anteil an Eigen- oder Fremdkapitalinstrumenten. Al...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Beherrschung festgelegter Vermögenswerte (Silos)

Tz. 171 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Investor muss bei der Beurteilung, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht, auch in Betracht ziehen, dass er womöglich nur einen Teil des Beteiligungsunternehmens, einen sog. Silo, beherrscht (IFRS 10.B76). Silos sind Beteiligungsunternehmensteile, bei denen bestimmte Vermögenswerte und Schulden in einer Weise miteinander verbunden ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Praktisches Vorgehen bei der Beurteilung

Tz. 125 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Gemäß IFRS 10 basiert Verfügungsgewalt auf bestehenden Rechten (IFRS 10.11), in den meisten Fällen auf Stimmrechten (vgl. Tz. 91ff.). In einigen Situationen kann es allerdings sein, dass die maßgeblichen Tätigkeiten durch vertragliche Vereinbarungen gesteuert werden, zB wenn der Investor die Fertigungsprozesse oder die Art der Finanzierung d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebswirtschaftliche Aus... / 3.1.2 Aufbau: Spalten

Spalte 1: Bezeichnung der Erlös- und Kostenarten und Ausweis bestimmter Zwischenergebnisse Spalte 2: EUR-Beträge absolut Spalte 3: Anteil der Erlöse und Kosten sowie bestimmter Zwischenergebnisse bezogen auf die Gesamtleistung (100 %) In dieser Spalte werden die einzelnen Positionen der Kostenstatistik I ins Verhältnis zur Gesamtleistung gesetzt. Die Gesamtleistung stellt mit 1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Finanzierungsarten / 22 Strukturierte Finanzierungen

Als strukturierte Finanzierungen werden Finanzierungstechniken bezeichnet, die sich verstärkt an dem zukünftig erwarteten Cashflow eines zu finanzierenden Vorhabens orientieren. Da die zukünftigen Cashflows unsicher sind, liegt der Finanzierung ein signifikantes Risiko zu Grunde. Ein weiteres zentrales Merkmal der strukturierten Finanzierungen ist, dass üblicherweise eine Ris...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Finanzierungsarten / 4 Business-Angel-Finanzierung

Die Business-Angel-Finanzierung bezeichnet einen informellen Beteiligungsmarkt für Gründungsunternehmen, auf dem insbesondere wohlhabende Privatpersonen (sog. "Business Angels") direkt in Start-up-Unternehmen investieren. Business Angels besitzen meistens einen persönlichen Bezug zu der Branche des finanzierten Unternehmens. Dadurch können Business Angels z. B. durch persönl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Finanzierungsarten / 12 Hybridanleihe

Wesentliches Merkmal der Hybridanleihe im Vergleich zur klassischen Anleihe ist die unbegrenzte Laufzeit. Allerdings besitzt der Emittent der Anleihe ein (einseitiges) Kündigungsrecht. Bis zur erstmaligen Kündigungsmöglichkeit, was üblicherweise nach etwa 10 Jahren der Fall ist, leistet der Emittent konstante jährliche Zinszahlungen (fixer Kupon). Findet keine Kündigung der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Controlling & Nachhaltigkei... / 4.2.1 Praxiseinblick: Nachhaltigkeit als Teil der Finanz- und Controllingstrategie bei Bosch Automotive Electronics (AE)

1. Bosch Automotive Electronics (AE) im Überblick Der Geschäftsbereich Automotive Electronics (AE) ist Teil des Bosch-Geschäftssektors Mobility Solutions. Als interner Zulieferer elektronischer Komponenten für die am Markt tätigen Bosch-Geschäftsbereiche spielt AE im Design, der Entwicklung und der Industrialisierung von Produkten eine wesentliche Rolle. Das AE-Produktportfol...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Risk Management... / 4.3 Finanzielle Nachhaltigkeit charakterisiert Qualitätsunternehmen

Empirisch lässt sich zeigen, dass finanzielle Nachhaltigkeit bei börsennotierten Unternehmen honoriert wird und die Renditen von Aktien weit mehr erklärt als z. B. ESG-Scores.[1] Hohe finanzielle Nachhaltigkeit, an sich ein zentraler Aspekt von "G" (Governance), charakterisiert Qualitätsunternehmen und ist gegeben, wenn ein Unternehmen langfristig real wächst, die risikoabhäng...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Risk Management... / 3 Nachhaltigkeit im Controlling

Trotz zunehmender Bedeutung des Green Controllings hat sich dieses bisher noch nicht in den Unternehmen durchgesetzt. Gründe dafür sind bspw. fehlendes Wissen in der praktischen Umsetzung oder die Zuordnung des Umweltmanagements zum Top-Management oder anderen Stabstellen statt im Controlling. Darüber hinaus haben Studien ergeben, dass das Finanz- und Rechnungswesen und Cont...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Franchising / 5.2 Beratung

Diese Verpflichtungen des Franchisegebers sind sehr vielschichtig. Der Zweck umfangreicher Unterstützungs- und Beratungspflichten ist es, dem Franchisenehmer dazu zu verhelfen, von Beginn der Partnerschaft an ein erfolgreiches Geschäft führen zu können. Zu diesen besonderen Pflichten des Franchisegebers gehören vor allem die Beratung bei der Einrichtung des Betriebs einschli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wenn die GmbH zur Bank wird... / aa) Margenteilungsgrundsatz

Hat die Gesellschaft selbst keinen Kredit aufgenommen, bilden nach dem BFH die banküblichen Habenzinsen die Untergrenze und die banküblichen Sollzinsen die Obergrenze der verhinderten Vermögensmehrung. Innerhalb dieser Marge ist der im Einzelfall maßgebliche Betrag durch Schätzung zu ermitteln, wobei dem Risiko, dass das Darlehen nicht zurückgezahlt werden kann, besondere Bedeu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mikroapartments – ein lukratives Investment

Überblick Die Nachfrage wächst, die Flächeneffizienz ist groß, die Quadratmetermieten hoch, die Renditen aussichtsreich: Mikroapartments bieten laut einer Makler-Analyse viel Potenzial für Investments. Der Wohntyp ist umso attraktiver, als der Wohnungsmarkt noch länger angespannt bleiben dürfte. Der Wohnungsmangel in Deutschland verschärft sich und gleichzeitig wird immer we...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG

Rn. 31a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Beteiligt sich ein ArbN kapitalmäßig an seinem ArbG, etwa im Rahmen einer Managementbeteiligung, kann diese Beteiligung eigenständige Erwerbsgrundlage sein, sodass im Falle einer Veräußerung der Beteiligung Einkünfte gemäß § 20 EStG oder – bei einer Beteiligung von mindestens 1 % – Einkünfte gemäß § 17 EStG erzielt werden. Andererseits kann...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 27. BMF, Schr. v. 19.5.2014 – IV B 5 - S 1341/07/10006-01 – DOK 2014/0348272, BStBl. I 2014, 838 (Glossar "Verrechnungspreise")

1 Anlage Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich ein fortlaufend zu aktualisierendes Glossar "Verrechnungspreise" als verwaltungsinterne Arbeitshilfe bekannt. Das Glossar soll zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im Bereich der Verrechnungspreise beitragen. Dieses Schreiben nebst Anlage steht ab sofort bis a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Segmentberichterstattung na... / 5.2.1 Rentabilitätskennzahlen und Produktivitätskennzahlen

Rz. 132 Aus den Angaben für die operativen Segmente können – vorbehaltlich des Umfangs der berichtspflichtigen Daten[1] – grundsätzlich folgende Rentabilitätskennzahlen gebildet werden:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Segmentberichterstattung na... / 6.5 Ermittlung von Segment-Rentabilitätskennzahlen aus den quantitativen Informationen über die extern berichtspflichtigen Segmente

Rz. 155 Im Fallbeispiel können die Segment-Umsatzrentabilität, die Segment-Vermögensrentabilität sowie bei Annahme, dass die Wertminderungsaufwendungen die einzigen wesentlichen nicht zahlungswirksamen Segmentaufwendungen/-erträge darstellen, auch die Segment-Cashflow-Umsatzverdienstrate und die Segment-Cashflow-Vermögensrentabilität ermittelt werden. Rz. 156 (1) Segment-Umsa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.10 Zulassung eines MVZ in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 78 Der mit Wirkung zum 11.5.2019 eingefügte Abs. 1b geht auf den Beschluss des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) zurück. In der vertragszahnärztlichen Versorgung gelten für die Gründung eines MVZ zunächst einmal die gleichen Bedingungen wie in der vertragsärztlichen Versorgung. Auch zugelassene Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sind dana...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsgebiete künstlich... / 2.4 Implikationen für die steuerliche Fremdvergleichsanalyse

Für den illustrativen Sachverhalt liefert der Random Forest ein Indiz dafür, dass unter Berücksichtigung der gewählten Vergleichbarkeitsfaktoren der Fremdvergleichsgrundsatz umgesetzt wurde und keine systematisch anderen Preise im Vergleich zu Geschäftsbeziehungen mit Fremden Dritten erzielt wurden. Diese Erkenntnis lässt sich insbesondere daraus ableiten, dass die Prognosege...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsgebiete künstlich... / 2.3 Statistische Ergebnisdarstellung

Für den illustrierenden Sachverhalt konnte der Random Forest Algorithmus automatisiert erstellt und optimiert werden.[1] Die daraus resultierende Prognosegenauigkeit auf Basis des Validierungsdatensatzes beträgt "lediglich" 73 %.[2] Die Bedeutung der einzelnen Vergleichbarkeitsfaktoren lässt sich für das Anwendungsbeispiel mittels eines sogenannter Ensembled Trees illustrier...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rating: Unterlagen für das ... / 4.3 Analyse von Markt und Wettbewerb

In diesem Abschnitt sollten der Markt für das neue Produkt und der herrschende Wettbewerb genau analysiert werden. Hierfür sind Beobachtungen über die aktuelle Marktentwicklung und die Konkurrenzsituation angebracht, die durch Zahlen und Trends belegt werden sollten. Zusätzliche Angaben über das Marktpotenzial und die Marktstrategie sind sinnvoll. Mögliche Fragestellungen si...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz als interne o... / 1 Wie lässt sich der Arbeitsschutz im Unternehmen organisieren?

Beim Abstich des Hochofens, bei der Installation von Windrädern oder bei der Arbeit mit der Motorsäge im Baumwipfel ist die Relevanz von Arbeitssicherheit für Führungskräfte und Mitarbeitende unumstritten. Im Callcenter, wo die Beschäftigten tagein, tagaus im Schichtbetrieb die Reklamationen frustrierter Kunden ertragen müssen, ist die Sache schon nicht mehr so offensichtlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Ansparkonten (Wertguthabenvereinbarungen)

Rz. 292 Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf das 67. Lebensjahr und der Wegfall der Förderung der Altersteilzeit Ende 2009 sowie die Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsabsicherung für die Jahrgänge ab 1961 zwingen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, über Alternativen nachzudenken und rechtzeitig Lösungen vorzuhalten, falls sie einen gleitenden Übergang in den Ruh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Beitragsorientierte Leistungszusagen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG)

Rz. 70 Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG wird auch eine beitragsorientierte Leistungszusage, d.h. eine Zusage, bei der sich die Höhe der Versorgungsleistungen aus einem zuvor definierten Versorgungsbeitrag ableitet, als betriebliche Altersversorgung ausdrücklich anerkannt. Hinsichtlich ihrer vertraglichen Ausgestaltung ist nach einer Entscheidung des BAG v. 30.8.2016 (3 AZR 361/1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schuldumwandlung

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Zu- und Abfluss können auch durch die Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner bewirkt werden, dass der Schuldner den Betrag künftig aus einem anderen Rechtsgrund schuldet (Novation/Schuldumschaffung). Mit dieser Vereinbarung verfügt der Gläubiger in Ausübung seiner wirtschaftlichen Verfügungsmacht über seine Forderung, BFH vom 22.07.199...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme erlangt, BFH vom 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH vom 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH vom 30.09.2008, VI R 67/05, BSt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Pacht

Zur Bestimmung eines angemessenen Pachtzinses gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für den Mietzins[1] Wird ein Betrieb verpachtet, muss der Pachtzins den tatsächlichen Nutzungswert des Betriebs einschließlich des Geschäftswerts, der mit der Nutzung überlassen wird, berücksichtigen.[2] Die Pachtvereinbarung muss in ihrem Inhalt den zwischen fremden Dritten üblichen I...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ernsthaft vereinbarter Darlehensvertrag

In materieller Hinsicht ist nach der Gesamtheit der objektiven Darlehensbedingungen zu beurteilen, ob das Darlehen betrieblich veranlasst ist oder ob eine verdeckte Eigenkapitalzuführung vorliegt. Eine Abweichung einzelner Sachverhaltselemente vom Fremdüblichen führt nicht im Sinne absoluter Tatbestandsmerkmale zur steuerlichen Nichtanerkennung. Vielmehr sind die einzelnen S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.2 Angemessenheitsprüfung

Rz. 182 Aus dem Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters folgt, dass keine gesellschaftsrechtlichen Gründe vorliegen können, wenn die Gesellschaft für ihre an den Gesellschafter erbrachte Leistung eine angemessene Gegenleistung erhält. Sind Leistung und Gegenleistung ausgeglichen, hätte der Geschäftsleiter ohne Pflichtenverstoß die Leistung auch gegenüber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.6.1 Begriff des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters

Rz. 174 Der Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zur Konkretisierung der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung besagt, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wenn das Handeln des Geschäftsleiters im konkreten Einzelfall dem eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters entsprochen hat. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass es Aufg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verdeckte Gewinnausschüttung hinsichtlich der Zinsen

Eine Darlehensgewährung der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter ohne betriebliche Veranlassung ist eine verdeckte Gewinnausschüttung. Das gilt neben ungesicherten risikobehafteten Darlehen insbesondere bei niedrig verzinslichen oder unverzinslichen Darlehen (unterlassene Vermögensmehrung in Höhe der nicht berechneten Zinsen). Ein Forderungsbestand ist grundsätzlich zu ...mehr