Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

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Allgemeine Erläuterungen

Rz. 1 & Fallbeispiele Die Fallbeispiele haben jeweils auch eine Kurzbezeichnung wie beispielsweise M 2.000 EUR – F 0 EUR + K1 (2 J) + K2 (6 J). M steht für den Unterhaltspflichtigen unter Angabe seines bereinigten Nettoeinkommens. F steht für einen unterhaltsberechtigten Ehegatten unter Angabe seines bereinigten Nettoeinkommens. G steht für einen Großelternteil. neKM ist die Abkü...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1.1 Bescheidene Lebens- und Haushaltsführung (Nr. 1 lit. a)

Rz. 22 Die Vorschrift bestimmt die Unpfändbarkeit von Sachen, die der bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung, d. h. bei einem bereits bestehenden Hausstand (LG München, DGVZ 1983, 93), dienen. Das Pfändungsverbot knüpft an die Regelung des § 811 Abs. 1 Nr. 1 HS 1, Nr. 2 ZPO a. F. an. Die bisherige Aufzählung von einzelnen Sachen wie Kleidungsstücken, Wäsche, Betten, Haus-...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.3 Anwendung auf Wertpapier-Pensionsgeschäfte

Rz. 662 Abs. 10 S. 4 dehnt die Anwendung der für Sachdarlehen geltenden Regelungen der S. 1–3 auf Vergütungen aus sog. echten Pensionsgeschäften in Wertpapieren i. S. d. § 340b Abs. 2 HGB aus. Bei einem echten Pensionsgeschäft werden Wertpapiere (Anteile an Kapitalgesellschaften) von dem Pensionsgeber auf den Pensionsnehmer (üblicherweise eine Bank) mit der Verpflichtung übe...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 10.4 Umfang der Kürzung

Rz. 242 Maßgebend für den Umfang der Kürzung sind die Gewinne aus den Anteilen an ausl. Gesellschaften. Angeknüpft wird damit an die vergleichbaren Regelungen in § 9 Nr. 2a, 7 GewStG.[1] Rz. 243 Voraussetzung für die Anwendung der Kürzung ist auch hier, dass die jeweiligen Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gewinns i. S. d. § 7 S. 1 GewStG angesetzt worden sind. Dies betrif...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 9.5 Umfang der Kürzung

Rz. 213 Die Kürzung nach § 9 Nr. 7 S. 1 GewStG beschränkt sich auf die von der ausl. Kapitalgesellschaft empfangenen Gewinnanteile, die bei der Ermittlung des Gewinns des kürzungsberechtigten Unternehmens i. S. d. § 7 S. 1 GewStG gewinnerhöhend angesetzt worden sind. Daher scheidet z. B. die Anwendung von § 9 Nr. 7 S. 1 GewStG aus, wenn die Gewinnanteile der ausl. Kapitalges...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 5.5 Umfang der Kürzung

Rz. 141 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen ist zu kürzen um die Gewinne aus Anteilen an den in § 9 Nr. 2a GewStG genannten Gesellschaften. Schwankungen der Beteiligungshöhe sind unbeachtlich. Sie haben keinen Einfluss auf die Höhe der Kürzung. Voraussetzung für die Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG ist, dass die entsprechenden Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gew...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.2.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 49 Die Steuerfreistellung erfasst alle Bezüge, die der Definition nach unter § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG fallen. § 8b Abs. 1 KStG definiert diese Bezüge dadurch, dass auf die genannte Vorschrift "dem Sinne nach" verwiesen wird. Damit wird klargestellt, dass nur die dort enthaltene Definition in Bezug genommen wird, nicht aber die Qualifikation dieser Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Voraussetzungen der Berichtigung

Rz. 44 [Autor/Stand] Die Berechnung des Kapitalwerts von Renten usw. nach der durchschnittlichen Lebenserwartung kann zu Härten führen. Dies tritt dann ein, wenn die wirkliche Dauer der Renten usw. wesentlich kürzer ist als diejenige, welche unterstellt worden ist. Für derartige Fälle sieht § 14 Abs. 2 BewG eine nachträgliche Berichtigung der Veranlagung nach der wirklichen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift

Rz. 63 [Autor/Stand] Voraussetzung für die Anwendung des § 14 Abs. 3 BewG ist, dass den mehreren Personen ein einheitliches Nutzungsrecht gemeinschaftlich zusteht oder dass die mehreren Personen einheitlich und gemeinschaftlich zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet sind. Die Mehrheit von Personen muss also nebeneinander und nicht nacheinander berechtigt oder verpflichte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Keine Anwendung der Vorschrift

Rz. 71 [Autor/Stand] Die Voraussetzung für die Anwendung des § 14 Abs. 3 BewG liegt nicht vor, wenn die Rechte der verschiedenen Personen nacheinander folgen. Dies ist dann der Fall, wenn bei einer Mehrheit von Berechtigten oder Verpflichteten das Recht oder die Verpflichtung für eine Person jeweils erst entsteht, wenn ein aus dieser Mehrheit vorhergehender Berechtigter oder...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bewertungsgrundsatz

Rz. 28 [Autor/Stand] Nach § 14 Abs. 1 BewG wird der Wert von Renten und anderen auf die Lebenszeit einer Person beschränkten Nutzungen und Leistungen nach dem Lebensalter dieser Person bestimmt. Dies wird in der aktuellen Gesetzesfassung, im Gegensatz zur früheren Fassung, zwar nicht mehr ausdrücklich ausgesprochen, es ergibt sich aber aus dem Sachzusammenhang. Rz. 29 [Autor/...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vervielfacher

Rz. 33 [Autor/Stand] Der Kapitalwert von Renten und anderen auf die Lebenszeit einer Person beschränkten Nutzungen und Leistungen wird mit einem Vielfachen des Werts der einjährigen Nutzung oder Leistung angesetzt (§ 14 Abs. 1 BewG). Die Vervielfacher – das BewG spricht von Vervielfältigern – sind (je nach dem Lebensalter und Geschlecht der maßgebenden Person) verschieden ho...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Berichtigung von Amts wegen

Rz. 52 [Autor/Stand] Bei Wegfall einer Last bedarf es zur Berichtigung der Bewertung keines Antrags. In diesem Fall ist die Berichtigung von Amts wegen und, da § 5 Abs. 2 Satz 2 BewG insoweit nicht anwendbar ist, unbefristet möglich. Die Rechtslage ist mit der des § 7 Abs. 2 BewG vergleichbar. Rz. 53 [Autor/Stand] Eine Befristung für die Berichtigung von Amts wegen ergibt sic...mehr

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Jansen, SGG § 16 Voraussetz... / 2.2 Versicherte

Rz. 3 Die Kammern (Senate) für Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Streitigkeiten nach § 6a BKGG und der Arbeitsförderung können nur besetzt werden mit ehrenamtlichen Richtern aus Kreisen der Versicherten und der Arbeitgeber (§ 12 Abs. 2). Versicherter ist, wer aufgrund einer Pflichtversicherung oder freiwilligen V...mehr

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FoVo 05/2022, Der Schuldner... / III. Ausnahme: Schuldner muss mitwirken

Richtig agieren, wenn es des Schuldners bedarf Ist für die Fortsetzung der Zwangsvollstreckung eine Handlung des Schuldners erforderlich, so ist nach der Frage zu differenzieren, ob die Erbschaft bereits angenommen wurde oder nicht. In keinem Fall kann die Zwangsvollstreckung jedoch in den Nachlass fortgesetzt werden. Beispiel Nach zuvor ausgebrachter Vorpfändung nach § 845 ZP...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff

Rz. 26 [Autor/Stand] Eine besondere Art wiederkehrender Nutzungen oder Leistungen sind die auf die Lebenszeit einer Person beschränkten Renten und sonstigen Nutzungen und Leistungen. An sich handelt es sich bei diesen auf die Lebenszeit einer Person beschränkten Nutzungen und Leistungen um solche von unbestimmter Dauer; i.S. des Bewertungsrechts sind es jedoch Nutzungen oder...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Begrenzung des Kapitalwerts durch den gemeinen Wert der Nutzungen oder Leistungen

Rz. 78 [Autor/Stand] Auch bei Nutzungen oder Leistungen, die auf die Lebenszeit einer Person beschränkt sind, ist an Stelle des Kapitalwerts der gemeine Wert anzusetzen, wenn der gemeine Wert nachweislich geringer oder höher als der Kapitalwert ist (§ 14 Abs. 4 BewG). Diese Vorschrift, die erstmals im BewG 1934 in § 16 Abs. 5 enthalten war, beruht auf einer Rspr. des RFH.[2]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsatz der Wertermittlung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 247 Abs. 1 BewG lautet wie folgt:[2] „... Bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer wird bei unbebauten Grundstücken der Grundsteuerwert regelmäßig aus dem Produkt der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert ermittelt. Der Ansatz der Bodenrichtwerte vereinfacht das Verfahren insofern, als die nachhaltige ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 60 [Autor/Stand] Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen können nicht nur von der Lebensdauer einer Person, sondern auch von der Lebenszeit mehrerer Personen abhängen. Erlischt in diesem Fall das Recht mit dem Tod des zuletzt Sterbenden, so sind für die Berechnung des Kapitalwerts das Lebensalter und das Geschlecht derjenigen Person maßgebend, für die sich der höchste Ve...mehr

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Jansen, SGG § 16 Voraussetz... / 2.3 Arbeitgeber

Rz. 4 Arbeitgeber sind alle Personen, die einen Arbeitnehmer beschäftigen. Dieser arbeitsrechtliche Arbeitgeberbegriff wird in § 16 übernommen, jedoch mit dem sinnvollen Zusatz, dass es sich um einen versicherungspflichtigen Beschäftigten handeln muss. Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers muss regelmäßig, aber nicht ununterbrochen erfolgen, was durch § 16 Abs. 3 Satz 2 – en...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Regelung befand sich früher in § 145 AO. Von dort ist sie ohne wesentliche Änderung in § 18 RBewG 1931 übernommen worden. Bei der Neufassung des Bewertungsgesetzes 1934 hat die Vorschrift ihren Platz in § 16 erhalten. Gleichzeitig wurden die Vervielfacher wegen höherer Lebenserwartung erhöht. Durch das VermBewG wurden die Altersstufen ("bis zu 15 Jahr...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / 2. Beschränkung, Rechtfertigung

Rz. 116 [Autor/Stand] Beschränkung. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG stellt auch eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit dar, sofern der grenzüberschreitende Kapitalverkehr gegenüber einem vergleichbaren rein innerstaatlichen Kapitalverkehr steuerlich ungünstiger behandelt wird.[2] Vgl. ausf. Rz. 89 ff. Rz. 117 [Autor/Stand] Rechtfertigung. Auch die Beschränkung der K...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG)[2] wurde für Zwecke der Grundsteuer gemäß § 258 BewG die Regelung für die Bewertung von Grundstücken im Rahmen des Sachwertverfahrens eingefügt. Mit dem Verfahren soll auf der Grundlage einer typisierenden Ermittlung des Grundbesitzwertes die Bewertung ei...mehr

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Steuermindernder Abzug von ... / aa) Vor dem 1.1.2008 abgeschlossene Verträge

Für den Fall von Verträgen, die vor dem 1.1.2008 abgeschlossen worden sind, hat der BFH nun klargestellt, dass ein Vollabzug der Versorgungsleistungen auch dann noch als dauernde Last gegeben ist, wenn die persönliche Pflege im Umfang der alten Pflegestufe 1 oder des neuen Pflegegrades 2 übernommen wird (Durchführungsweg 1). Hat der Übernehmer stattdessen die zusätzlichen Kosten ...mehr

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Steuermindernder Abzug von ... / a) Ausgangssituation

Im Streitfall X R 31/20[3] hatte der Steuerpflichtige mit notariellem Vertrag vom 29.4.2004 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge den elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb übernommen. Neben der Einräumung eines Wohnrechts für bestimmte Räume sowie eines "Mitbenützungsrechts" verpflichtete sich der Steuerpflichtige, seinen Eltern bzw. dem Längstlebenden zu zahlen: die Koste...mehr

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Steuermindernder Abzug von ... / I. Problemstellung beim Rechtsinstitut der "Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen"

Zunächst nur Richterrecht: Der steuermindernde Abzug von Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen war und ist bei Vermögensübertragungen, die vertraglich vor dem 1.1.2008 erfolgt sind, nur nach Richterrecht nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG als Sonderausgaben (in Form einer dauernden Last bzw. mit dem Ertragsanteil bei einer Rente) möglich. Durch das JStG 2...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Einkünfte aus ausländischen Altersvorsorgesystemen ("401(k) pension plan")

Leistungen aus einem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan i.S.d. Sec. 401(k) des US-amerikanischen Internal Revenue Code sind als sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG zu versteuern. Leistungen aus Altersvorsorgeplänen, die – ggf. auch nur anteilig – wirtschaftlich von dem Steuerpflichtigen selbst durch Beitragszahlungen veranlasst worden sind, stellen weder Ruhegeh...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.10 Renten und andere wiederkehrende Bezüge (Zeilen 72 bis 74)

In den Zeilen 72 bis 74 sind Renten und andere wiederkehrende Bezüge einzutragen, die zum Nachlass gehören. Dies können z. B. gesetzliche Renten oder Pensionen sein, ein Wohnrecht oder ein Zuwendungsnießbrauch. Neben der Bezeichnung sind der Name des Schuldners und die Laufzeit einzutragen. Anzugeben ist ferner der Jahreswert der Rente bzw. des wiederkehrenden Bezugs. Wichti...mehr

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Jung, SGB VII § 218g Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 wird die vorläufige Entschädigung spätestens mit Ablauf von 3 Jahren nach dem Versicherungsfall als Rente auf unbestimmte Zeit geleistet. Zuvor wird die Rente als vorläufige Entschädigung festgesetzt. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 jederzeit ohne Rücksicht auf...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.16 Bemerkungen (Zeilen 124 bis 130)

In den Zeilen 124 bis 130 können Sie insbesondere folgende Anträge stellen: Gehört zum Erwerb Betriebsvermögen (hierzu zählen auch Anteile an Personengesellschaften) oder land- und forstwirtschaftliches Vermögen, ist dem Erwerber die darauf entfallende Erbschaftsteuer auf Antrag bis zu 10 Jahre zu stunden, soweit dies zur Erhaltung des Betriebs notwendig ist (vgl. § 28 ErbStG...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.4 Steuerschuldner

Steuerschuldner ist der Erwerber. Erwerber ist z. B. der Erbe, der Vermächtnisnehmer oder der Pflichtteilsberechtigte, der seinen Pflichtteil einfordert. Zu beachten ist, dass der einzelne Erwerber nur seine eigene Erbschaftsteuer schuldet.[1] Im Fall einer fortgesetzten Gütergemeinschaft sind die Abkömmlinge im Verhältnis der auf sie entfallenden Anteile Steuerschuldner und ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.7.2 Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Ist mit Tod des Erblassers die fortgesetzte Gütergemeinschaft eingetreten, ist dies im zweiten Feld in Zeile 13 anzukreuzen. In Zeile 14 ist der Erblasser anzugeben, bei dessen Tod die fortgesetzte Gütergemeinschaft eingetreten ist. Erwerber sind in diesem Fall: Abkömmlinge des anteilsberechtigten Abkömmlings, die anteilsberechtigt wären, wenn Letzterer den verstorbenen Ehega...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.8.5 Disziplinarmaßnahme

Weiter als bei der Bundesnorm in § 84 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG ist neben der Erhebung der Disziplinarklage auch der Erlass einer Disziplinarverfügung mitwirkungspflichtig nach § 68 Abs. 2 Nr. 5 PersVG M-V, wenn die Folge eine Kürzung des Ruhegehalts oder eine Zurückstufung sein soll. Bei Dienststellenleitern und in Personalangelegenheiten entscheidungsbefugten Beschäftigten (§ 12...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.3 Checkliste zu den Bestandteilen des Lageberichts

Rz. 59 Am 2.11.2012 hat der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) erstmals den Standard DRS 20 "Konzernlagebericht" veröffentlicht. Dieser führt die bisher bestehenden verschiedenen Deutschen Rechnungslegungsstandards DRS 15 "Lagebericht" sowie DRS 5 "Risikoberichterstattung", einschließlich der branchenspezifischen Standards zur Risikoberichterstattung für Kredit- und Finanzi...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.3 Guthaben bei Kreditinstituten (Zeilen 52 bis 55)

In den Zeilen 52 bis 55 sind Guthaben bei Kreditinstituten einzutragen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Auch Guthaben auf Gemeinschaftskonten (Und-Konten; Oder-Konten) sind zu erfassen. Verstirbt ein Ehegatte, rechnet die Finanzverwaltung grundsätzlich die Hälfte des Kontoguthabens dem Nachlass zu. Dies gilt unabhängig davon, von welchem Ehegatten die Geldeinzahlungen auf de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung der privaten Rente eines behinderten Kindes nur mit dem Ertragsanteil

Leitsatz Bei der Prüfung, ob ein Kind aufgrund seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, ist der Bezug einer privaten Rente, deren Kapitalstamm mit Zuwendungen der Kindsmutter und eigenen Ersparnissen des Kindes dotiert wurde, nur mit dem steuerpflichtigen Ertragsanteil bei den kindeseigenen Mitteln zu berücksichtigen. Sachverhalt Der Sohn des Klägers is...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / J. Auswirkungen aus dem Versorgungsausgleich aufgrund der Rechtskraft der Scheidung

Rz. 397 Ist der Versorgungsausgleich durchgeführt, ergeben sich Konsequenzen für den Rentenbezug. Diese treten allerdings nicht direkt mit der Rechtskraft der Scheidung ein, sondern mit zeitlicher Verzögerung im Rentenfall. Erst dann bezieht der Ausgleichsberechtigte aufgrund der im Versorgungsausgleich zu seinen Gunsten übertragenen anteiligen Anrechte eine höhere Rente bzw...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 2. Unterhalt wegen Alters (§ 1571 BGB)

Rz. 67 Dieser – praktisch seltene – Anspruch greift ein, wenn der geschiedene Ehegatte, der Unterhalts beansprucht, das allgemeine Rentenalter erreicht hat und die eigenen Einkünfte vor allem aus der Rente nicht ausreichen, den Bedarf zu decken. Er kommt aber auch in Betracht, wenn das allgemeine Rentenalter von 65 Jahren noch nicht erreicht ist, aber eine angemessene Erwerb...mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / 2. Lebens- und Rentenversicherungen

Rz. 6 Auf Seite 3 des Formulars wird im Teil G Vermögen Ziffer 5 nach "Lebens- und Rentenversicherung" gefragt: Rz. 7 Praxistipp:mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / VIII. Abgrenzung zwischen Versorgungsausgleich und Zugewinn

Rz. 60 Nach früherem Recht erfolgte die Abgrenzung die zwischen Versorgungsausgleich und Zugewinn bei Anrechten auf eine Altersversorgung an der Trennlinie der zugesagten Leistung: handelte es sich um eine laufende Rente, so erfolgte der Ausgleich im Versorgungsausgleich, handelte es sich um einen Kapitalbetrag, so gehörte dieser in den Zugewinn. Rz. 61 Zwar hält das Gesetz a...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / b) Sonderfälle

Rz. 24 Andere Leistungsformen, insbesondere Naturalleistungen, die der Alterssicherung dienen (Wohn- und andere Nutzungsrechte, Kohle- und Bierdeputate, subventionierter Strombezug und verbilligte Beförderungsleistungen) sind möglich. Jedoch unterfallen Sachleistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht dem Versorgungsausgleich.[19] Anrechte aus Lebensversicherungen sind...mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / a) Aufzählung der im Versorgungsausgleich auszugleichenden Anrechte

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Die Vergleichsperson der "fiktiven kinderlosen Ledigen"

Rz. 126 Um den individuellen ehebedingten Nachteil festzustellen, muss eine hypothetische Erwerbsbiographie der Unterhaltsberechtigten erstellt werden. Es muss also konkret dargelegt werden, wie die berufliche Entwicklung der Unterhaltsberechtigten in einem fiktiven Leben als ledige und kinderlose Erwerbstätige verlaufen wäre. Rz. 127 Praxistipp:mehr

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§ 13 Zustellung des Scheidu... / d) Bewertung privater Lebensversicherungen

Rz. 30 Anrechte aus privaten Lebensversicherungen sind nach den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes zu bewerten (§ 46 VersAusglG). Maßgebend ist der nach § 169 Abs. 3 VVG auf der Grundlage des Deckungskapitals zu ermittelnde, ehezeitliche Rückkaufswert; Stornokosten sind nicht abzuziehen. Rz. 31 Für fondsgebundene Versicherungen, bei denen kein Deckungskapital im e...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / 5. Altersteilzeit und Vorruhestand

Rz. 35 Auch hier gilt der unterhaltsrechtliche Grundsatz, dass eine selbst herbeigeführte Verminderung der Leistungsfähigkeit nach Treu und Glauben unbeachtlich ist, wenn die betreffende Person unterhaltsrechtlich verantwortungslos oder zumindest leichtfertig gehandelt hat. Regelmäßig liegt daher eine unterhaltsrechtliche Obliegenheitsverletzung mit der Folge des Ansatzes de...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / c) Erwerbsunfähigkeitsrente

Rz. 74 Bezieht der Unterhaltspflichtige eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (Erwerbsunfähigkeitsrente), so ergibt sich daraus lediglich, dass er nicht drei Stunden oder mehr arbeitstäglich erwerbstätig sein kann und dass er einer Vermittlung durch die Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung steht.[101] Eine vollständige Unfähigkeit für sämtliche Tätigkeiten, etwa im Geri...mehr

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§ 8 Antrag auf Verfahrensko... / 5. Aktuelles Vermögen

Rz. 35 Bei der Bewilligung von VKH kann nur auf die aktuellen finanziellen Verhältnisse abgestellt werden.[33] Erst nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe erlangtes Vermögen führt daher nicht zur Aufhebung des Bewilligungsbeschlusses nach § 124 ZPO, jedoch kann eine nachträgliche Zahlungsanordnung gem. § 120 Abs. 4 ZPO ergehen.[34] Rz. 36 Auch eine Rentenversicherung ist ...mehr

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§ 2 Während der intakten Ehe / E. Familienversicherung nach § 10 SGB V

Rz. 18 Von praktischer Bedeutung ist noch die gesetzliche Regelung zur Familienversicherung nach § 10 Abs. 1 SGB V. Danach sind in der Familienversicherung beitragsfrei (§ 3 Satz 3 SGB V) versichert der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, sofern diese Familienangehörigen[12]mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 9. Vorsorgeunterhalt (§ 1578 Abs. 2 und Abs. 3 BGB)

Rz. 85 Der sog. Quotenunterhalt ist dazu bestimmt, den alltäglichen angemessenen Bedarf des geschiedenen Ehegatten – also den Basisunterhalt – sicherzustellen. Jedoch erstreckt sich der Unterhaltsanspruch auch auf die Kosten einer angemessenen Krankenversicherung (§ 1578 Abs. 2 BGB) und Altersvorsorge (§ 1578 Abs. 3 BGB),[109] sofern der Unterhaltspflichtige hierzu neben der...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / a) Bedeutung der gegenwärtigen und zukünftigen wirtschaftlichen Situation der Eheleute

Rz. 179 Die wirtschaftliche Situation beider Ehegatten kann bei der Billigkeitsabwägung des § 1578b Abs. 2 BGB nicht ausgeklammert werden, da es um die Abwägung der beiderseitigen Zumutbarkeit einer fortdauernden, unbefristeten Unterhaltsverpflichtung geht.[255] Rz. 180 Praxistipp:mehr