Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 10 Unfallversicherung

Auf Hinterbliebenenrenten der Unfallversicherung wird eigenes Einkommen genauso wie in der Rentenversicherung angerechnet. Erziehungsrenten gibt es in der Unfallversicherung nicht. Für Unfälle im Beitrittsgebiet vor 1992 und Unfallrenten, auf die am 31.12.1991 nach Beitrittsgebietsrecht Anspruch bestand, gelten Besonderheiten.[1]mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 2.5 Elterngeld

Das laufende Elterngeld ist nur insoweit zu berücksichtigen, wie es über dem nach § 10 BEEG anrechnungsfreien Betrag liegt.mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 6.1 Arbeitsentgelt/-einkommen

Erhält der Rentner Arbeitsentgelt, kann er von seinem Arbeitgeber eine Bescheinigung über das für Einkommensanrechnung maßgebende Vorjahreseinkommen verlangen. Der Arbeitgeber kann sich jedoch auch auf eine bereits abgegebene Entgeltmeldung berufen. Das Arbeitseinkommen ist durch Vorlage des Einkommensteuerbescheids des Vorjahres nachzuweisen. Ist eine Veranlagung noch nicht ...mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 6.2 Erwerbsersatzeinkommen

Für Bezieher kurzfristiger Erwerbsersatzeinkommen (z. B. Kranken- oder Arbeitslosengeld) stellt die zahlende Stelle eine entsprechende Bescheinigung aus. Wird ein dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen bezogen, beschafft sich der Rentenversicherungsträger die erforderlichen Daten selbst, vorausgesetzt der Rentenbezieher ist damit einverstanden. Der Rentenbezieher muss lediglich d...mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 6.3 Vermögenseinkommen

Vermögenseinkommen ist ebenfalls durch die Vorlage des Einkommensteuerbescheids des Vorjahres zu belegen. Liegt dieser noch nicht vor, genügen auch andere Belege (z. B. Bankbescheinigungen, Versicherungsunterlagen oder Mietverträge).mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 5 Einkommensänderung

Einkommensänderungen (z. B. Wechsel der Einkommensart oder Änderung des Zahlbetrags) werden grundsätzlich erst ab dem 1. 7. des Jahres berücksichtigt, der auf die Änderung folgt. Eine Einkommensänderung kann jedoch zu jedem anderen Zeitpunkt berücksichtigt werden, wenn der Rentenberechtigte eine nicht nur kurzfristige, mindestens 10 %ige Einkommensminderung nachweisen kann. H...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 2.1 Erwerbseinkommen

Maßgebend ist das durchschnittliche Vorjahreseinkommen einschließlich aller in dieser Zeit angefallenen Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Ist im Vorjahr kein Erwerbseinkommen erzielt worden, wird das laufende monatliche Einkommen berücksichtigt. Das laufende Erwerbseinkommen wird ausnahmsweise auch dann berücksichtigt, wenn es mindestens 10 % niedriger ist als d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 2.2 Kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen

Ebenso wie bei Erwerbseinkommen ist auch bei kurzfristigem Erwerbsersatzeinkommen das durchschnittliche Vorjahreseinkommen maßgebend. Auch hier wird das laufende Einkommen zugrunde gelegt, wenn im Vorjahr entweder kein Einkommen erzielt wurde oder das laufende monatliche Erwerbseinkommen mindestens 10 % niedriger ist als das Vorjahreseinkommen. Zur Ermittlung des Nettobetrags...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einkommensanrechnung bei Re... / 2.4 Vermögenseinkommen

Zum Vermögenseinkommen zählen im Wesentlichen die Einkommen nach den §§ 20 bis 23 EStG. Dies sind alle Einkommen, die mit dem Einsatz von Vermögenswerten erzielt werden, auch wenn der Rentenberechtigte sie geerbt hat. Anrechenbar sind Kapitaleinkünfte, z. B. Zinsen aus Sparbüchern, Sparbriefen und Sparverträgen, Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren (Bundesschatzbriefe), E...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mütterrente / 2 Bestandsrentner bei Einführung Mütterrente

Personen, die bei Einführung der Mütterrente I zum 1.7.2014 und/oder bei Einführung der Mütterrente II zum 1.1.2019 bereits eine Rente bezogen, erhalten keine Neufeststellung ihrer Rente mit den jeweils zusätzlichen Kindererziehungszeiten. Hier hat der Gesetzgeber einen anderen Weg gewählt, um die verbesserte Berücksichtigung der Kindererziehung in der Rente abzugelten: Besta...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / n) Schmerzensgeldrente

Rz. 550 Hinweis Zu den Besonderheiten des Schmerzensgeldes § 2 Rdn 135 ff. Rz. 551 Grundsätzlich ist Schmerzensgeld als einmaliger Kapitalbetrag festzustellen. Nur ausnahmsweise ist es gerechtfertigt, anstelle oder neben dem Kapital eine Schmerzensgeldrente zu gewähren.[453] Eine Schmerzensgeldrente kommt nur in Betracht, wenn entweder ungewöhnlich schwere Verletzungen vorlie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenver... / Zusammenfassung

Begriff Die Höhe einer Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung ist vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das individuelle (versicherte) Arbeitsentgelt oder -einkommen zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten gestanden hat, wie lange Beiträge entrichtet wurden, welche Rentenart in Anspruch genommen wird und mit welcher Altersgrenze die Rente beginnen soll. Die ge...mehr

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§ 6 Tabellen / II. Rentenbarwert

Rz. 21 Der Rentenbarwert ist das Anfangskapital (Kapital), welches benötigt wird, um bei gegebener Verzinsung (Zinsen) eine zukünftige Geldleistung (Rente) in spezifischer Höhe über einen bestimmten Zeitraum zahlen zu können. Rentenbarwerte lassen sich für alle Arten von Renten, also nicht nur für Zahlungen von Seiten eines Versicherungsträgers, berechnen. Rz. 22 Eine Rente i...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Rentenanpassung in der Sozialversicherung

Rz. 341 Die Renten der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung werden seit dem 1.3.2004 (Art. 8 Abs. 1 des 3. SGB VI-Änderungsgesetzes[307]) für Neu-Rentner nicht mehr monatlich im Voraus, sondern erst am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt (§§ 118 Abs. 1 SGB VI, 96 SGB VII). Rz. 342 Gemäß §§ 89, 95 Abs. 1 S. 1 SGB VII wurden in der gesetzlichen Unfallversicherun...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / Zusammenfassung

Überblick Renten sind lohn- und beitragsbezogen. Sie sind danach vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das individuelle (versicherte) Arbeitsentgelt oder -einkommen, bezogen auf das ganze Berufsleben, zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt oder -einkommen aller Versicherten gestanden hat und wie lange Beiträge entrichtet wurden. Das Sicherungsziel der jeweiligen Renten...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (4) Drittleistung und Forderungsübergang

Rz. 320 Hinsichtlich der künftigen Entwicklung bedarf es einer differenzierten Betrachtung. Rz. 321 Übersicht 1.4: Regress des Rentenversicherers nach §§ 116, 119 SGB Xmehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.8 Entgeltpunkte (Beitragszahlung bei Vorziehen von Altersrente)

Die Altersgrenzen in der Rentenversicherung wurden bei den Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit beginnend ab 1997, bei den Altersrenten für Frauen und für langjährige Versicherte beginnend ab 2000 und bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen beginnend ab 2001 schrittweise bis hin zur Regelaltersgrenze von 65 Jahren angehoben. Mit dem RV-Alt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / 6.2 Teilweise geleistete Erwerbsminderungsrenten

Bei einer nicht in voller Höhe, sondern nur in teilweiser Höhe zu leistenden Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ergeben sich die in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus dem Monatsbetrag der Rente nach Anrechnung von Hinzuverdienst[1] mittels Rückrechnung, in dem die teilweise Rente durch den aktuellen Rentenwert, den Rentenartfaktor und den Zugangsfaktor geteilt wird.mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Zu den Abkürzungen der zitierten Publikationen siehe auch "Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis".mehr

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§ 6 Tabellen / 4. Deckungssummenüberschreitung (§ 8 KfzPflVV)

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.3.1 Beitragsfreie Zeiten

Für beitragsfreie Zeiten richten sich die Entgeltpunkte nach Anzahl und Höhe der in der übrigen Zeit versicherten Arbeitsverdienste (Gesamtleistungsbewertung). Entgeltpunkte werden grundsätzlich nur für rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt, die vor Beginn der jeweiligen Rente, bei Erwerbsminderungsrenten vor Eintritt der Erwerbsminderung liegen. Zeiten danach können erst be...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Seit 14.9.2007

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 3. Zinsfuß

Rz. 570 Der Zinsertrag ist abhängig von dem Zinsfuß, den der Geschädigte langfristig [480] nachhaltig erzielen kann.[481] Die gängigen Tabellen enthalten Berechnung für Zinsfüße von 3,5 % bzw. 4 % bis 7 %. Rz. 571 Die Relevanz des der Abzinsung zugrunde zu legenden Zinsfußes ist von der Laufzeit abhängig: Bei kurzen Laufzeiten ist die Relevanz eher gering; hier ist das Augenme...mehr

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Rentenanpassung / 7 Unfallversicherung

Renten, die auf Unfällen des jeweiligen Vorjahres oder eines früheren Jahres beruhen, werden i. d. R. ebenfalls zum 1.7. eines Jahres entsprechend dem Prozentsatz der Rentenversicherung angepasst.[1] Die Kinderzulage ist davon ausgenommen. Für Arbeitsunfälle vor 1992 nach den Vorschriften der DDR, die als Arbeitsunfälle i. S. der RVO galten, und ab 1992 in den neuen Bundeslände...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenver... / 1.3 Versicherungszeiten West/Ost

Wurden während des Erwerbslebens Beiträge sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern entrichtet, sind hierfür getrennt voneinander zunächst 2 Teilmonatsbeträge zu berechnen. Die Teilbeträge "Rente (Ost)" und "Rente (West)" ergeben zusammen die Monatsrente. Praxis-Beispiel Berechnung des Monatsbetrags einer Regelaltersrente zum 1.7.2024mehr

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Entgeltpunkte / 4 Endzeitpunkt für die Ermittlung von Entgeltpunkten

Entgeltpunkte für rentenrechtliche Zeiten werden grundsätzlich nur bis zum Kalendermonat vor Rentenbeginn ermittelt. Ausnahmen bestehen für Entgeltpunkte für eine Zurechnungszeit und für Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters.[1] Zeiten bzw. Beiträge nach Eintritt der Erwerbsminderung Beitragszeiten und Anrechnungszeiten, die nach Ablauf...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / e) § 760 BGB

Rz. 135 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 187 ff. Rz. 136 § 760 BGB – Vorauszahlungmehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 4. Prinzip

Rz. 215 Zur Ermittlung eines Kapitalabfindungsbetrages werden Rz. 216 Die (auf die Abgeltung künftig fällig werdender Renten gerichtete) Kapitalabfindung ist selbstredend niedriger als die Addition der sukzessiv fällig wer...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 2. § 760 BGB

Rz. 187 Hinweis Siehe auch § 3 Rdn 136 ff. Rz. 188 § 760 BGB – Vorauszahlungmehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 1 Rentenformel

Die von 3 Berechnungselementen bestimmte Rentenformel führt direkt zur Monatsrente. Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte bzw. persönlichen Entgeltpunkte (Ost) der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert miteinander vervielfältigt werden. Daraus lässt sich folgende Rechenformel ableite...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Abschlag

Rz. 393 Unter bestimmten Voraussetzungen (Arbeitnehmer mit mindestens 35 Versicherungsjahren, Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung) ist es möglich, vorzeitig Rente zu beziehen, dann zumeist mit Abschlägen an deren Höhe. Für jeden Monat, den ein Arbeitnehmer vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand tritt, fallen Abzüge i.H.v. 0,3 % an, und dies lebenslang. R...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 3. Zinsen, Raten

Rz. 19 Zu den regelmäßig wiederkehrenden Leistungen zählen neben den Renten auch Zinsen und Raten. Rz. 20 Im Unterschied zu Zinsen werden Renten nicht neben einem Kapital als Vergütung für eine zeitweilige Überlassung geschuldet, sondern bilden den alleinigen Schuldgegenstand. Rz. 21 Von Raten unterscheiden sich Renten dadurch, dass sie nicht auf eine in ihrer Höhe feststehend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rentenberechnung: Faktoren / 2.4.2 Kindererziehungszeiten

Kindererziehungszeiten werden für jeden Kalendermonat mit rund 100 % des Durchschnittsverdienstes bewertet. Wichtig Mütterrente Mit den Regelungen zur sog. "Mütterrente II" im RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz wird die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, in der Rente nochmals stärker als bisher anerkannt. Für Mütt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 8 Alterssicherung der Landwirte

Für die Rentenberechnung in der Alterssicherung der Landwirte ist der allgemeine Rentenwert maßgebend. Die Renten werden – wie in der Rentenversicherung auch – i. d. R. zum 1.7. eines jeden Jahres angepasst, indem der bisherige allgemeine Rentenwert durch den neuen allgemeinen Rentenwert ersetzt wird. Der bisherige allgemeine Rentenwert wird dazu um den Prozentsatz geändert,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Persönliche Entgeltpunkte / 8.2 Vollwaisenrente

Bei einer Vollwaisenrente kommt es auf die rentenrechtlichen Zeiten des Versicherten mit der höchsten Rente sowie auf dessen Zugangsfaktor an. Dies gilt selbst dann, wenn sich aus der zweithöchsten Versichertenrente ein höherer Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten errechnen würde. Für jeden Zuschlagsmonat sind zusätzlich 0,0750 Entgeltpunkte zu berücksichtigen. Die nach Mu...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / a) Wiederkehrende Leistung

Rz. 14 Renten sind gleichartige, regelmäßig wiederkehrende Leistungen,[19] die für einen von vornherein bestimmten oder noch ungewissen Zeitpunkt (z.B. Tod) geschuldet werden. Ihr vorrangiger Zweck ist die Versorgung des Berechtigten oder die fortdauernde Befriedigung eines Lebensbedürfnisses. Rz. 15 Temporäre Renten enden früher, z.B. mit der Verrentung des Berechtigten.mehr

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Persönliche Entgeltpunkte / 10.1 Versichertenrenten

Der Besitzschutz kommt zum Tragen bei einer Altersrente nach dem Wegfall einer (früheren) Altersrente, Erwerbsminderungs-/Erziehungsrente nach dem Wegfall einer (vorzeitigen) Altersrente, Altersrente, die nicht später als 24 Kalendermonate nach dem Wegfall einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw. einer Erziehungsrente beginnt oder Rente wegen verminderter Erwerbsfähi...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / d) Befristung

Rz. 129 Hinweis Siehe auch § 2 Rdn 1213 ff., Rdn 148 ff. Rz. 130 Nicht selten wird übersehen, die Rentenansprüche im Urteil zeitlich zu begrenzen. Die Notwendigkeit einer solchen Begrenzung hat der BGH[187] mehrfach betont. Rz. 131 Bei einem Rentenurteil (gleiches gilt für eine außergerichtliche Verständigung) ist darauf zu achten, dass ein Endzeitpunkt für die Rentenzahlung (...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2)1. 1.1999–13.9.2007

Rz. 1230 § 2 Preisangaben- und Preisklauselgesetz (PaPkG)[1258]mehr

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Aktueller Rentenwert / Zusammenfassung

Begriff Der aktuelle Rentenwert beträgt seit 1.7.2024 39,32 EUR. Es handelt sich dabei seit 1992 um ein Element der Rentenberechnung und Rentenanpassung in der Rentenversicherung. Er ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters in der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des rentenrechtlichen Durchschnittsverdiens...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (b) Erwerbsminderungsrente

Rz. 395 Die Bestimmungen für die Rente wegen Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI) wurden angeglichen. Die Übergangszeiten für die Rentenkürzungen beschreiben die in §§ 264c, 265 SGB VI enthaltenen Tabellen.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / b) Wichtiger Grund

Rz. 34 § 843 BGB – Geldrente oder Kapitalabfindung Rz. 35 Wem nach §§ 843 Abs. 1, 844 Abs. 2 BGB Geldrenten zustehen, kann (nur!)[24] bei Vorliegen eines wichtigen Grundes anstelle der Rente (wegen vermehrter Bedürfnisse, Erwerbs- und Unterhaltsschadens) eine Abfindun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mütterrente / Zusammenfassung

Begriff Die Mütterrente der Rentenversicherung ist weder eine eigene Rentenart noch eine Zusatzleistung ausschließlich für Mütter. Der Begriff "Mütterrente" steht für die Ausweitung der Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder von zunächst einem Jahr (12 Kalendermonate) auf max. 2 Jahre (24 Kalendermonate) ab 1.7.2014 und auf 2,5 Jahre (30 Kalendermonate) ab 1.1.201...mehr

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§ 6 Tabellen / a) Berücksichtigung der Vorversterblichkeit

Rz. 31 Soll erst zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt oder Zeitraum gezahlt werden, muss der bis zum künftigen Fälligkeitstermin verstreichende Zeitraum bei der Bemessung des Barwertes Berücksichtigung finden. Rz. 32 Die Wahrscheinlichkeit einer jungen Person, ein in der Zukunft liegendes Alter auch zu erreichen, errechnet sich anhand der Sterbetafel 2020/2022 (Tabelle...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / Zusammenfassung

Begriff Die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden i. d. R. jeweils zum 1.7. eines Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung angepasst. Die Rentenanpassung erfolgt, indem in der Rentenformel der bisherige aktuelle Rentenwert durch einen neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird. Durch die Vervielfältigung des aktuellen Rentenwerts mit den persönlichen Entgeltp...mehr

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Aktueller Rentenwert (Ost) ... / Zusammenfassung

Begriff Der aktuelle Rentenwert (Ost) galt bis zum 30.6.2024 und betrug zuletzt in der Zeit von 1.7.2023 bis 30.6.2024 37,60 EUR. Soweit einer Rente oder Teilen einer Rente Entgeltpunkte (Ost) zugrunde lagen, war anstelle des aktuellen Rentenwerts der aktuelle Rentenwert (Ost) zu berücksichtigen. Durch die Vervielfältigung des jeweiligen aktuellen Rentenwerts (Ost) mit den pe...mehr

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Entgeltpunkte / Zusammenfassung

Begriff Entgeltpunkte sind neben dem aktuellen Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung der zentrale Bewertungsmaßstab für die Berechnung der individuellen Rente. Je mehr Entgeltpunkte Versicherte erworben haben, umso höher war während ihres Erwerbslebens das mit Beiträgen versicherte Einkommen und umso höher wird dann auch die Rente sein. Entgeltpunkte drücken aus, ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Laufzeit

Rz. 1212 Hinweis Siehe auch § 3 Rdn 129 ff. Rz. 1213 Für eine Rente ist im Urteil eine zeitliche Grenze (und zwar auf einen bestimmten Kalendertag) festzusetzen.[1240] Rz. 1214 Der Anspruch eines abhängig Beschäftigten ist auf die voraussichtliche Lebensarbeitszeit, wie sie sich ohne den Unfall gestaltet hätte, zu begrenzen.[1241] Maßgebend ist der letzte Tag des Monats, in de...mehr