Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherung

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Jansen, SGB VI § 254 Zuordn... / 2.1 Pflichtbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 2 Die Zuordnung von beitragsfreien Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung kann nach dem Wortlaut der Abs. 1 und 2 nur durch Pflichtbeiträge bewirkt werden. Freiwillige Beiträge, die in der knappschaftlichen Rentenversicherung längstens für Zeiten bis zum 31.12.1967 zulässig waren, beeinflussen die Zuordnung von beitragsfreien Zeiten entgegen dem bis zum 31.12.19...mehr

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Jansen, SGB VI § 254 Zuordn... / 2.2 Zuordnung von Ersatzzeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 3 Ersatzzeiten (§ 250 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 6) werden nach Abs. 1 der Vorschrift der knappschaftlichen Rentenversicherung zugeordnet, wenn der letzte Pflichtbeitrag vor der Ersatzzeit zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt worden ist. Freiwillige Beiträge beeinflussen die Zuordnung von Ersatzzeiten – abweichend von dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht – nicht ...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 7.1.1.2 Versicherte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind

Bei Versicherten, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) versichert sind, sondern zugunsten eines berufsständischen Versorgungswerks (z. B. Ärzteversorgung, Rechtsanwaltsversorgung) von der Rentenversicherung befreit sind, oder die die Voraussetzungen für den Bezug einer gesetzlichen Rente nicht erfüllen, stellt der Beginn einer Rente ...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 7.1.1.1 Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung

Bei Versicherten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, tritt der Versicherungsfall in der Zusatzversorgung am Ersten des Monats ein, von dem an der Anspruch auf gesetzliche Rente wegen Alters als Vollrente bzw. wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung besteht. Der Bezug einer Altersrente als Teilrente (siehe auch Teil I 5.7.3 – Flexirente) aus der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 274a Verar... / 2.2 Auskunftserteilung durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Rz. 4 Gemäß § 274a Abs. 1 Satz 1 hat die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auf Antrag von Versicherten den für die Gewährung von Anpassungsgeld gemäß § 57 Abs. 1 und 3 Kohleverstromungsbeendigungsgesetz maßgebenden Rentenbetrag sowie den frühestmöglichen Zeitpunkt des Anpassungsgeldbezuges zu bestimmen. Dabei ergibt sich der maßgebende Rentenbetrag aus dem Umf...mehr

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Jansen, SGB VI § 254 Zuordnung beitragsfreier Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Durch Art. 9 Nr. 4, Art. 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) v. 8.8.2020 (BGBl. I S. 1818) wurde d...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.3.6.2 Rentenversicherung

Rz. 45 Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen die Kosten des Rehabilitationssports im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation (§ 14 bis 15a sowie § 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI), wenn bereits während dieser Leistung die Notwendigkeit der Durchführung von Rehabilitationssport vom Arzt der Rehabilitationseinrichtung festgest...mehr

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Sommer, SGB V § 47a Beitrag... / 2.1 Gleichstellung der Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (Abs. 1)

Rz. 3 Aufgrund des zum 1.1.2016 eingeführten § 47a werden Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (Rz. 5), die von einer gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld beziehen, den in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten gleichgestellt: Die Krankenkasse berechnen bei diesen Krankengeldbeziehern auf der Grundlage von 80 % des Bruttoarbeitsentgelts...mehr

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Jansen, SGB VI § 254 Zuordn... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 254 regelt die Zuordnung von beitragsfreien Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung, wenn ein Versicherter auch Beitragszeiten in der allgemeinen Rentenversicherung nachweist. § 254 ist eine Übergangsregelung zu § 60. In Abs. 1 bis 3 der Vorschrift ist die Zuordnung von Ersatzzeiten und von Anrechnungszeiten wegen einer Lehre, des Bezugs von Anpassungsgeld so...mehr

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Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.2.3 Verfahrensdauer

Rz. 8b Beitrags- oder Rentenverfahren beginnen z. B. mit dem Tag des Eingangs des jeweiligen Antrags des Versicherten bei einem Träger der Deutschen Rentenversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB I), bei Kontenklärungsverfahren anlässlich eines Auskunftsverfahrens nach dem Versorgungsausgleichsgesetz v. 3.4.2009 (BGBl. I S. 700) bei Ehescheidung oder Aufhebung von Lebenspartn...mehr

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Jansen, SGB VI § 212b Prüfu... / 2.3 Verweis auf Prüfvorschriften für sonstige Versicherte

Rz. 5 Nach § 212b Satz 2 gelten für die Durchführung der Prüfungen der Beitragszahlungen von versicherten Selbständigen die in § 212a Abs. 2 Satz 1 bis 3, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 6 Nr. 1 und 2 enthaltenen Regelungen entsprechend. Zuständig für die Prüfung der Beitragszahlung von versicherten Selbständigen sind die in § 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB I genannten Träger der gesetzlic...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 8.1 Volle oder teilweise Erwerbsminderung

Neben einer Altersrente ist in der Betriebsrente auch eine Leistung bei vorzeitiger Erwerbsminderung vorgesehen. Entsprechend der Regelung in der gesetzlichen Rentenversicherung unterscheidet die Zusatzversorgung zwischen Rente wegen voller Erwerbsminderung und Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254 Zuordn... / 2.4.2 Anpassungsgeld nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz

Rz. 5b Nach § 57 Abs. 1 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, der durch Art. 1, Art. 11 Abs. 1 des Kohleausstiegsgesetzes v. 8.8.2020 (BGBl. I S. 1818) mit Wirkung zum 14.8.2020 in Kraft getreten ist, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Braunkohleanlagen und -tagebauen sowie von Steinkohleanlagen ebenfalls Anspruch auf Anpassungsgeld, wenn sie mindestens 58 Jahr...mehr

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Jansen, SGB VI § 212b Prüfu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für Personen, die gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 als abhängig Beschäftigte versicherungspflichtig sind, hat der Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28d SGB IV) an die zuständige Krankenkasse als Einzugsstelle zu zahlen (§ 174 Abs. 1, § 28e Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 3 Abs. 1 Satz 1 BVV)...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 6.1.2 Sonstige Altersrenten

Der Versicherungsfall tritt bei einem Versicherten, der in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, an dem Tag ein, an dem aufgrund des Bescheides des Rentenversicherungsträgers die Rente wegen Alters als Vollrente beginnt. Das Arbeitsverhältnis muss bis zum Beginn der Rente durch Kündigung oder Auflösungsvertrag beendet werden. Bei Versicherten, die nicht in der ge...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.7.2 Flexible Altersarbeitszeit – FALTER

Während einer flexiblen Altersarbeitszeit (FALTER) wird das Arbeitsverhältnis auf die Hälfte der ursprünglichen Beschäftigung reduziert. Gleichzeitig wird eine Teilrente in Höhe von 50 % aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen. FALTER sieht dabei vor, dass die Reduzierung des Arbeitsverhältnisses maximal 4 Jahre beträgt. Der Beginn von FALTER liegt dann ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254 Zuordn... / 2.5 Pauschale Anrechnungszeit

Rz. 6 Die Zuordnung einer pauschalen Anrechnungszeit gemäß § 253 Abs. 1 zur knappschaftlichen Rentenversicherung erfolgt nach Abs. 4 der Vorschrift in dem Verhältnis, in dem die knappschaftlichen Beitragszeiten und die der knappschaftlichen Rentenversicherung zugeordneten Ersatzzeiten bis zum letzten Pflichtbeitrag vor dem 1.1.1957 zu den bis zu diesem Zeitpunkt insgesamt zu...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.10 Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (in Kraft vom 1.1.2011 bis 31.12.2021)

Rz. 81 Unter Rz. 81 werden Auszüge des Textes der unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Frankfurt, erarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining aufgeführt, die in der Zeit vom 1.1.2011 bis 31.12.2021 galt. Diese wurde durch die ab 1.1.2022 geltende neue Rahmenvereinbarung (Text in Rz. 80) abgelös...mehr

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Jansen, SGB VI § 254 Zuordn... / 2.4.3 Zeiten des Bezuges einer Knappschaftsausgleichsleistung

Rz. 5c Die Knappschaftsausgleichsleistung (§ 239) ist eine zusätzliche Leistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die aus arbeitsmarktpolitischen Gründen bis zum Abschluss des strukturellen Anpassungsprozesses im Bergbau an unter Tage Beschäftigte geleistet wird. Soweit ein Versicherter für Zeiten nach dem 31.12.1991 eine Knappschaftsausgleichsleistung bezogen hat, si...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 2.9 Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (in Kraft ab 1.1.2022)

Rz. 79 Unter Rz. 80 werden Auszüge des Textes der unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Frankfurt, erarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining aufgeführt, die ab 1.1.2022 gilt (Stand: 26.11.2021). Diese ab 1.1.2022 geltende Rahmenvereinbarung löste die vom 1.1.2011 bis 31.12.2021 geltende Rahmen...mehr

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Jansen, SGB VI § 274 Dateis... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 274 in der bis zum 31.7.2004 geltenden Fassung ist gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Die Vorschrift regelte Besonderheiten für die Durchführung der freiwilligen Versicherung in der knappschaftlichen Rentenversicherung für Versicherte, die bis zum 31.12.1967 vom Recht der Selbstversicherung oder d...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.7.3 Flexirente

Das Flexirentengesetz bietet älteren Beschäftigten seit Anfang 2017 mehr Anreize als zuvor, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten: mit einer flexiblen Teilrente (auf Wunsch bis zu 99 Prozent der Vollrente) oder mit der Möglichkeit, ab der Regelaltersgrenze neben dem Bezug der vollen Rente noch weiterzuarbeiten und in dieser Zeit zusammen mit dem Arbeitgeber weitere Rentenb...mehr

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Jansen, SGB VI § 254 Zuordn... / 2.3 Zuordnung von Anrechnungszeiten wegen einer Lehre

Rz. 4 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 sind Zeiten einer abgeschlossenen nicht versicherungspflichtigen oder versicherungsfreien Lehre nach Vollendung des 17. Lebensjahres (längstens bis zum 28.2.1957 bzw. im Saarland bis zum 31.8.1957) als Anrechnungszeit anzuerkennen. Soweit ein Versicherter vor einer Anrechnungszeit wegen einer Lehre weder echte noch fiktive Pflichtbeiträge nachwe...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 7.1.1 Versicherungsfall

Die Leistung beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem aus der gesetzlichen Rentenversicherung ein Anspruch auf Rente besteht. Das kann der Beginn einer Regelaltersrente (frühestens ab Vollendung des 65. Lebensjahres) oder eine vorgezogene Altersrente sein (die ab dem 60. Lebensjahr möglich ist – dann allerdings mit Abschlägen). Eine Betriebsrente wird aber auch bei Beginn einer Rent...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 7.2 Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente

Bei allen Rentenarten – außer der Regelaltersrente und der Altersrente für langjährig Versicherte – sind Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme möglich. Die Abschläge sind denen in der gesetzlichen Rentenversicherung nachgebildet und betragen pro Monat, in dem die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird, 0,3 %. Während sich in der Rentenversicherung die Abschläge auf ...mehr

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Schell, SGB IX § 64 Ergänze... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 83 Die Positionspapiere der Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e. V. (DGPR): "Die Kinderherzgruppe (KHG)" von Oktober 2005, "Herzgruppe" v. 15.2.2013, veröffentlicht auf der Homepage der DGPR im Internet unter http://www.dgpr.de Ärztlicher Verordnungsvordruck für den Rehabilitationssport oder das Funktionstraining (G 0850) ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254 Zuordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Durch Art. 9 Nr. 4, Art. 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) v. 8.8.2020 (BGBl. I S. 1818) wurde dem Abs. 3 mit Wirku...mehr

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Jansen, SGB VI § 274a Verar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Traditionell ist das Anpassungsgeld mit Wirkung zum 1.1.1972 als Überbrückungshilfe des Bundes zur wirtschaftlichen Absicherung von Bergleuten eingeführt worden, wenn diese aufgrund von Stilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen ihren Arbeitsplatz im deutschen Steinkohlenbergbau verloren und weder einen Rentenanspruch (Altersrente i. S. v. §§ 35 bis 38, 40, 235 bis ...mehr

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Jansen, SGB VI § 274a Verar... / 2.3 Ausgleich von Rentenabschlägen

Rz. 5 Soweit Versicherte aufgrund eines Ausscheidens aus ihrem Beschäftigungsverhältnis mit Anpassungsgeldbezug gemäß § 57 Abs. 1 Kohleverstromungbeendigungsgesetz nur eine vorzeitige Altersrente i. S. v. §§ 36 bis 37, 40, 236, 236a oder § 238 der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen können, ergeben sich für jeden Kalendermonat der vorzeitigen Inanspruchnahme d...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 8.2 Zurechnungszeiten

Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung zahlt die Zusatzversorgung in der Pflichtversicherung nicht nur eine Rente aus den bisher angesparten Versorgungspunkten. Vielmehr erhält der Versicherte aus dem durchschnittlichen Entgelt der letzten drei Kalenderjahre zusätzliche Versorgungspunkte bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres Zurechnungszeiten. Exkurs: In der gesetzlichen Re...mehr

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Sommer, SGB V § 47a Beitrag... / 2.2 Beitragsnachweisverfahren (Abs. 2)

Rz. 8 Nach der Gesetzesbegründung zu § 47a Abs. 2 (BR-Drs. 641/14 S. 94 f.) haben die Krankenkassen der zuständigen berufsständischen Versorgungseinrichtung den Beginn und das Ende der Beitragszahlung sowie die Höhe des zugrunde liegenden Krankengeldes und den zu zahlenden Beitrag für das Mitglied durch elektronischen Nachweis zu übermitteln. Das Beitragsnachweisverfahren re...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 9.1.4 Weitere Besonderheiten

Bei einer Eheschließung ab 1. 1. 2002 besteht grundsätzlich dann kein Anspruch auf Witwen-/Witwerrente, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat. Diese gesetzliche Vermutung, dass in Fällen solch kurzer Ehedauer es der alleinige oder überwiegende Grund für die Eheschließung war, eine Versorgung zu verschaffen, kann allerdings vom überlebenden Ehegatten widerlegt w...mehr

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Jansen, SGB VI § 212b Prüfu... / 2.2 Prüfberechtigung

Rz. 4 Nach § 98 Abs. 1 Satz 2 SGB X i.V.m § 212b Satz 4 hat der versicherte Selbständige auf Verlangen des Rentenversicherungsträgers über alle Tatsachen Auskunft zu erteilen, die im Zusammenhang mit der Erhebung der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung stehen. Die Ordnungsmäßigkeit der Beitragszahlung von versicherten Selbständigen wird in der Verwaltungsprax...mehr

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Sommer, SGB V § 47a Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bezieht ein Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung Krankengeld, werden auf der Basis von 80 % des Regelentgelts Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berechnet und an den Rentenversicherungsträger gezahlt, wenn der Krankengeldbezieher im letzten Jahr vor Beginn des Bezugs des Krankengeldes rentenversichert war. In diesen Fällen teilen sich die Kranken...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 9 Hinterbliebenenversorgung

Neben Leistungen an die Versicherten selbst (Altersrente oder Erwerbsminderungsrenten), ist in die Betriebsrente aus der Pflichtversicherung immer auch die Hinterbliebenenversorgung mit einbezogen. Verstirbt also der Versicherte oder der Rentner, so haben der hinterbliebene Ehepartner sowie die Kinder Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung. Voraussetzung ist, dass der Ver...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 9.1.1 Große Witwenrente

Bei Ehen, die vor dem 1.Januar 2002 geschlossen wurden und mindestens ein Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren worden ist, beläuft sich die große Witwen-/Witwerrente auf 60 % der Rente des Verstorbenen. Im Übrigen beträgt die große Witwen-/Witwerrente 55 % der Rente des Verstorbenen. In der gesetzlichen Rentenversicherung kann es einen Zuschlag wegen der Erziehung von Kindern g...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 1 Wann endet die Versicherungspflicht

Grundlegende Voraussetzung für die Pflichtversicherung ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit einem Arbeitgeber, der Mitglied oder Beteiligter einer Zusatzversorgungskasse ist. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, endet die Pflichtversicherung. Die Versicherungspflicht endet, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind (vgl. Teil II), insbesondere wenn der Versic...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 9.1 Witwen- und Witwerrenten

Die gesetzliche Rentenversicherung – und damit auch die Zusatzversorgung – unterscheidet zwischen großer und kleiner Witwenrente. 9.1.1 Große Witwenrente Bei Ehen, die vor dem 1.Januar 2002 geschlossen wurden und mindestens ein Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren worden ist, beläuft sich die große Witwen-/Witwerrente auf 60 % der Rente des Verstorbenen. Im Übrigen beträgt die gr...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 8.3 Sonstiges zu den Erwerbsminderungsrenten

Erwerbsminderungsrenten sollen in der Regel als Zeitrenten gewährt werden. Die Renten sind dann in ihrer Dauer zeitlich befristet. Nach Ablauf der Befristung muss der Versicherte sich einer erneuten ärztlichen Untersuchung unterziehen, damit ggf. die Rente weiter gewährt wird. Die Zusatzversorgungskasse übernimmt hierbei wiederum die Entscheidung des gesetzlichen Rentenversi...mehr

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Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.2.2 Rentenverfahren

Rz. 8 Verwaltungsverfahren zur Feststellung oder Ablehnung eines Rentenanspruchs sowie damit im Zusammenhang stehende Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren unterbrechen nach dem Wortlaut des § 198 Satz 1 die in § 197 Abs. 2 geregelte Frist für die Zahlung von freiwilligen Beiträgen ebenfalls. Dies gilt allerdings nur, wenn diese Rentenverfahren in den ersten 3 Kalendermo...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 9.1.3 Sterbevierteljahr

Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung, wo nach dem Tod eines Ehegatten die Witwenrente für die Dauer von 3 Monaten in Höhe der ursprünglich an den Versicherten gezahlten Rente geleistet wird, gibt es ein solches "Sterbevierteljahr" in der Zusatzversorgung nicht. Hier gilt gleich von Beginn an die um den Witwenfaktor gekürzte Rente (z. B. 60 oder 55 %).mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 6 Ende bzw. Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses wegen Rente

Bis zum Versicherungsfall (z. B. Beginn einer Altersrente als Vollrente oder einer Erwerbsminderungsrente) muss die Wartezeit von 60 Umlage-/Beitragsmonaten (§ 32 MS, § 34 VBL-S) oder die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist (vgl. Teil I.7) erfüllt sein, damit eine Betriebsrente aus der Zusatzversorgung bezogen werden kann. Die Betriebsrente beginnt generell mit dem Beginn der...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 14.3 Finanzierungsarten

Je nach Zusatzversorgungseinrichtungen werden durch die Arbeitgeber und Beschäftigten Umlagen, Beiträge, Zusatzbeiträge, Sanierungsgelder oder Eigenbeiträge aufgewendet. Dabei sind Umlagen steuer- und sozialversicherungspflichtig – soweit sie nicht nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei sind. Die nicht steuerfreien Umlagen sind vom Arbeitgeber bis zum jeweiligen Grenzbetrag pauschal ...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 16 Überleitung von Versicherungszeiten

Die in der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen (AKA) zusammen geschlossenen kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen haben durch Überleitungsabkommen untereinander geregelt, dass Versicherungszeiten bei diesen Einrichtungen für die Erfüllung der Wartezeit als Versicherungszeiten bei der Kasse gelten die bei diesen Einrichtungen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Wirksamkeit von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung setzt neben der Zulässigkeit (Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung) und der Ordnungsmäßigkeit (Beitragszahlung in richtiger Höhe und an den zuständigen Rentenversicherungsträger) auch noch die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Zahlungsfristen voraus, die sich für Pflichtbeiträge aus §...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.1.1 Steuerfreie Umlage

Seit dem 1.1.2008 werden Umlagen nach § 3 Nr. 56 EStG schrittweise steuerfrei gestellt. Der Steuerfreibetrag beläuft sich seit 1.1.2020 auf 3 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und steigt im Jahr 2025 bis auf 4 % (2008: 1 %; 2014: 2 %; 2020: 3 %; 2025: 4 %). Auf die steuerfreien Teile der Umlage sind allerdings Beiträge, die bereits nach § ...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 6.2.1.2 Teilweise Erwerbsminderungsrente auf Dauer

Bei einer teilweisen Erwerbsminderung endet das Arbeitsverhältnis nicht, wenn der Beschäftigte auf einem geeigneten und freien Arbeitsplatz weiter beschäftigt werden kann und dringende dienstliche bzw. betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Weiterbeschäftigung muss vom Beschäftigten innerhalb von 2 Wochen ab Zugang des Rentenbescheides schriftlich beantragt werden (§ ...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.1.2 Höchstgrenze für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt

Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt ist nicht nur der Art, sondern auch der Höhe nach begrenzt. So ist der Teil des steuerpflichtigen Arbeitslohnes kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt, der den 2,5-fachen Wert der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt (§ 62 Abs. 2 Satz 3 MS, AB VIII Abs. 2 VBL-S). Es ist jedoch darauf ...mehr

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Jansen, SGB VI § 274a Verar... / 2.1 Anpassungsgeld nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz

Rz. 3 Zur sozialverträglichen schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung kann aus Mitteln des Bundeshaushalts Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Braunkohleanlagen und -tagebauen sowie der Steinkohleanlagen, die 58 Jahre alt sind und aus Anlass eines Zuschlags nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 51 Kohleverstromungbeendigungsgesetz, aufgrund einer Anordnung der ...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 7.1.2 Mitwirken des Arbeitgebers – Antrag

Bei Beginn einer Rente ist es nicht von Bedeutung, ob der Versicherte zum Zeitpunkt des Rentenbeginns noch pflichtversichert oder bereits aus dem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden war. Die Rentenleistung ist in beiden Fällen gleich hoch, so dass vonseiten des Arbeitgebers nicht mehr darauf zu achten ist, das Beschäftigungsverhältnis möglichst nicht vor dem Beginn einer R...mehr