Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Buchwert

Rn. 244 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Als Buchwert gilt der Betrag, der für das veräußerte WG im Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen gewesen wäre. Deshalb sind zeitanteilig planmäßige Abschreibungen und Sonderabschreibungen bis auf den Veräußerungszeitpunkt weiterzurechnen. Auf diesen Zeitpunkt sind auch etwaige Wertaufholungen nach § 6 Abs 1 Nr 1 S 4 oder § 7 Abs 1 S 7 EStG (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einsatz eigenen Vermögens.

Rn 19 Das G geht von dem Grundsatz aus, dass vorhandenes Vermögen für den eigenen Unterhalt zu verbrauchen ist, bevor der andere Ehegatte auf Unterhalt in Anspruch genommen werden kann. Dabei steht nur ein saldierter Überschuss des Aktiv- über das Passivvermögen zur Deckung des eigenen Unterhalts zur Verfügung (München FamRZ 93, 62). Zum einzusetzenden Vermögen zählen grds a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Das Forstschäden-Ausgleichsgesetz (FAG)

Schrifttum: Felsmann, Das Gesetz zum Ausgleich von Schäden infolge besonderer Naturereignisse in der Forstwirtschaft, INF L 1969, 289; Felsmann, Die BA-Pauschsätze nach § 4 FAG, INF 1973, 457; Brandmüller, Zeitpunkt der Bildung einer Rücklage nach § 3 FAG, BB 1981, 826; Roland, Einkommensteuerliche Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des FAG, DStZ 1985, 552; Hiller, Hintergr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Berichtigung von Gemeinschaftsschulden.

Rn 2 § 755 I setzt voraus, dass es sich um gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten handelt, die 1) Gesamtschulden der oder einzelner Teilhaber und 2) Verbindlichkeiten iSd § 748 sind, also Lasten des gemeinschaftlichen Gegenstands oder Kosten seiner Erhaltung, Verwaltung oder gemeinsamen Benutzung. Eine Gesamtschuld ieS ist nicht notwendig, vielmehr genügt auc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinnermittlungsart (§ 6b Abs 4 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 216 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nach § 6b Abs 4 Nr 1 EStG setzt die Anwendung des § 6b EStG die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG oder nach § 5 EStG voraus. Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG oder nach § 13a EStG ist § 6c EStG einschlägig. Bei der Anwendung der sog Tonnagesteuer ist eine Rücklage nach § 6b EStG aufzulösen (§ 5a Abs 5 S 3 EStG). Rn. 217 Stand: EL 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 60. Gesetz über das Baugesetzbuch vom 08.12.1986, BStBl I 87, 95

Rn. 68 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 6b EStG wurde um die Absätze 7 und 8 ergänzt. Die Ergänzung bezieht sich auf städtebauliche Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen und verlängert die Fristen für die Übertragung bzw Auflösung der Rücklage jeweils um 5 Jahre bei gleichzeitiger Verkürzung der sog Behaltefrist von 6 auf 2 Jahre.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 41. Gesetz zur Änderung des EStG, des KStG und anderer Gesetze (sog Artikelgesetz) vom 20.08.1980, BStBl I 80, 589

Rn. 49 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Dieses Gesetz enthält zunächst einige Änderungen, die die Gewinnermittlung berühren. Zunächst wird § 5 Abs 3 S 2 EStG dahingehend ergänzt, daß als Aufwand behandelte Umsatzsteuern auf Anzahlungen zu aktivieren sind. § 7a Abs 6 EStG wird aufgehoben, da § 15a EStG die Verlustberücksichtigung einschränkt. Diese Vorschrift enthält ein Verlustausg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überentnahme

Rn. 1657 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Grundvoraussetzung für die Beschränkung des Abzugs betrieblicher Schuldzinsen ist das Vorliegen einer Überentnahme. Sie ist gemäß S 2 der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wj übersteigen. Es ist davon auszugehen, dass die Bilanz des Wj als Berechnungsgrundlage maßgebend ist, da in § 4 Abs 4a S 2 EStG d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

a) Liquiditätsrücklage. Rn 43 Die Liquiditätsrücklage ist ein Mittel, kurzfristigen Liquiditätsengpässen zu begegnen Liquiditätsengpass meint, dass die GdW fällige Forderungen zu befriedigen hat, für deren Begleichung keine ausreichenden liquiden Mittel zur Verfügung stehen, obwohl deren Eingang eingeplant oder prognostiziert war (s.a. LG München I ZWE 17, 286). b) Bauliche Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beschl-Kompetenz und Allgemeines.

Rn 10 § 28 I 1 gibt den WEigtümern eine Beschl-Kompetenz, Vorschüsse zu den Kosten der GdW iSv § 16 II 1 und/oder den Rücklagen – die Erhaltungsrücklage (§ 19 Rn 39) oder durch Beschl vorgesehene Rücklagen (§ 19 Rn 42) – zu bestimmen. Beschl-Gegenstand sind die Zahlungspflichten der WEigtümer. Das Zahlenwerk, das der Berechnung zu Grunde liegt, wird nicht beschlossen. Ein Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Wohnungseigentümer beschließen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den nach § 19 Absatz 2 Nummer 4 oder durch Beschluss vorgesehenen Rücklagen. 2Zu diesem Zweck hat der Verwalter jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der darüber hinaus die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben enthält. (2) 1Nach Ablauf des Kalenderjahres beschl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu Entschädigungen

Rn. 120 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Entschädigungen, die für eine Wertminderung oder für eine Enteignung des Grund und Bodens geleistet werden, sind grundsätzlich stpfl. Die Enteignung von Grund und Boden ist im Ergebnis wie die Veräußerung des Grundstücks zu behandeln; der dabei entstehende Veräußerungsgewinn kann einer Rücklage für Ersatzbeschaffung gem R 6.6 EStR 2012 zuge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Unangemessenheit der Aufwendungen

Rn. 1801 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Aufwendungen werden nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 7 EStG um den unangemessenen Teil gekürzt. Unangemessen ist eine Aufwendung, wenn sie den als normal empfundenen Aufwand auffällig übersteigt. Die Formulierung "offensichtlich unangemessen" ist zwar nicht in das Gesetz aufgenommen worden, das kann aber nicht bedeuten, dass der Ermessensspielrau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 221. Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512

Rn. 241 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Koalitionsausschuss hatte sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket unter Einbezug steuerlicher Erleichterungen verständigt. Nachfolgend hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bsp für unangemessene Aufwendungen

Rn. 1811 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Praktische Bedeutung hat das Abzugsverbot nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 7 EStG ua für folgende Fälle: Anschaffung vor allem luxuriöser Pkw (BFH BFH/NV 1986, 18; 1992, 207; 2002, 1145; BFH vom 04.06.2009, IV B 53/08; BFH BStBl II 1979, 387; 1980, 340; 1987, 853; 2014, 679 – auch s hierzu Renner, DStZ 2015, 47; FG He EFG 1999, 276; FG Thüringen EFG 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Tabellarische Übersichten zur BFH-Rspr

Rn. 546 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Bilanzierungsfehler mit Gewinnauswirkung in der Rsprmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 65 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Kalamitätsnutzungen knüpfen stets an das Vorliegen eines außergewöhnlichen Naturereignisses iSv höherer Gewalt an; es muss sich somit um ein Ereignis handeln, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht vorausgesehen und demzufolge nicht abgewendet werden kann. Die Aufzählung in § 34b Abs 1 Nr 2 S 2 EStG (Eis-, Schnee-, Windbruch oder Windwurf, E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 43. Das Zweite Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. HStruktG) vom 22.12.1981, BStBl I 82, 235

Rn. 51 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 2. HStruktG ist eines von zahlreichen Gesetzen, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundeshaushalts 1982 verabschiedet worden sind ("Operation 82"). Im einzelnen wurde das EStG wie folgt geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anlagevermögen

Rn. 1523 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das abnutzbare AV wird bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG im Wesentlichen genauso behandelt wie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG (vgl BFH BStBl II 2010, 1035). Nach § 4 Abs 3 S 3 EStG sind die Vorschriften über AfA und Substanzverringerung auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG anzuwenden. Damit sind als BA...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Beschränkung der einkünfteübergreifenden Übertragungsmöglichkeiten (§ 6b Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 230 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Eine Übertragung der Veräußerungsgewinne aus Gewerbebetrieb auf Ersatz-WG eines freiberuflichen oder luf Betriebs ist grds nicht möglich. Eine solche schließt § 6b Abs 4 S 2 EStG aus. Diese Vorschrift zielt auf die Sicherung des Gewerbesteueraufkommens ab (BT-Drs 4/2400, 64) und wird daher unter teleologischer Reduktion ihres Anwendungsbere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Übertragung von Mitunternehmeranteilen (§ 5 Abs 7 S 3 EStG)

Rn. 1485 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 5 Abs 7 S 3 EStG ordnet die entsprechende Anwendung des S 1 für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils an. Insoweit erfasst ist sowohl der Erwerb eines gesamten Mitunternehmeranteils als auch der Erwerb eines Teilanteils (Prinz, Ubg 2013, 66; Nielsen/Schulenburg, FR 2017, 627; Tiedchen in H/H/R, § 5 EStG Rz 2450 (Januar 2019); Krumm in B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 176 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das Verständnis für die Übertragungsmöglichkeit von stillen Reserven innerhalb der begünstigten Objekte erschließt sich aus der Gesetzesintention (s Rn 1): Die aufgedeckten stillen Reserven sollen der Besteuerung nicht endgültig verloren gehen, sondern es soll eine Stundung der Steuerbelastung eintreten. Deshalb berücksichtigt der Gesetzgeb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 55 EStG wurde durch Art 1 Nr 12 des Zweiten StÄndG 1971 in das G eingefügt. Die Regelung war erforderlich geworden, nachdem das BVerfG am 11.05.1970, BStBl II 1970, 579 die vormalige unterschiedslose Privilegierung der LuF bei der steuerlichen Erfassung der Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden für mit dem Gleichheitssatz des Art ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen (begünstigte Veräußerungsobjekte, Reinvestitionsgüter und weitere Voraussetzungen)

Rn. 266 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 6b Abs 10 EStG findet bei Veräußerung von Anteilen an KapGes (sog begünstigte Veräußerungsobjekte) Anwendung. Zum Begriff der Veräußerung s Rn 141 ff, zum Begriff der Anteile an KapGes s Rn 292 ff sowie zu den weiteren Tatbestandsvoraussetzungen (zB 6-Jahres-Frist nach § 6b Abs 4 Nr 2 EStG, Zugehörigkeit zum AV einer inländischen Betriebs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 44. Gesetz zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushalts (Haushaltsbegleitgesetz 1983) vom 20.12.1982, BStBl I 82, 972

Rn. 52 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Gesamtpaket gesetzlicher Änderungen (Steuerrecht, Investitionshilfegesetz, Finanzausgleich Bund/Länder, Anpassung der Beamtengehälter 1983, Einsparungen bei verschiedenen Leistungsgesetzen) sollen Einsparungen im konsumtiven Bereich und bei der Sozialversicherung kombiniert werden mit Impulsen zur Wiederbelebung der Wirtschaft, insbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 227. Verkürzte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung, BMF v 26.02.2021, IV C 3 – S 2190/21/10002 :013 [2021/0231247], DB 2021, 539: Untergesetzliche Regelung ohne Änderung des EStG

Rn. 247 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Sowohl Computerhardware als auch Betriebs- und Anwendersoftware unterliegen einem schnellen technischen Wandel. Zudem ist politisch gewollt, dass die angestrebte Digitalisierung mittelbar eine zusätzliche steuerliche Förderung erhält. Deshalb wurde die seit über 20 Jahren geltende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Hard- und Software iSv ...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Leistung an Erfüllungs statt, § 364 BGB

Rz. 224 Wie bereits gesehen (siehe Rdn 213), geht die überwiegende Meinung,[315] einschließlich einzelner Urteile des BFH, davon aus, dass durch die Hingabe eines Wirtschaftsguts an Erfüllungs statt für einen Pflichtteilsanspruch – zumindest im Bereich des Privatvermögens – ein Veräußerungsgeschäft verwirklicht werde. Die oben erörterte Problematik gilt insoweit grundsätzlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 55. Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19.12.1985, BStBl I 85, 704

Rn. 63 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz erfolgt die Umsetzung der 4. (Bilanzrichtlinie), 7. (Konzernabschlußrichtlinie) und 8. (Bilanzprüferrichtlinie) EG-Richtlinie in deutsches Recht. Die 4. EG- Richtlinie hätte bis zum 01.08.1980 umgesetzt werden müssen; Umsetzungsfrist für die 7. und 8. EG- Richtlinie ist der 31.12.1987. Das EStG wurde in folgen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Aufwandsverteilung/Abschreibung nach Gebäudegrundsätzen für PV

Rn. 182v Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Der aktivierte Aufwandsverteilungsposten kann (ebenso wie ein aktiver RAP) als bloßer periodisierender Korrekturposten nicht Sitz stiller Reserven sein (BFH v 09.03.2016, X R 46/14, BStBl II 2016, 976), womit nicht nur (zugunsten des StPfl) deren Realisation beim Nutzenden ausscheidet (s Rn 182x), sondern auch (zu Lasten des StPfl) die Ina...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zugehörigkeit des veräußerten WG und Ersatz-WG zum AV einer inländischen Betriebsstätte (§ 6b Abs 4 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 209 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Als Veräußerungs- und Ersatzbeschaffungsobjekte kommen nur WG des AV in Betracht. Das Steuerrecht kennt keinen eigenständigen Begriff des AV. Deshalb ist zur Auslegung auf das Sachverhaltsmerkmal nach § 247 Abs 2 HGB abzuheben ("dauernd"). Wegen der Zugehörigkeit zum AV bzw UV s §§ 4,5 Rn 608 (Briesemeister). Wichtig ist: Die Verkaufsabsicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 3 Ziel eines Wirtschaftsplans ist es: 1. aufgrund einer vorläufigen Schätzung festzustellen, welcher Gesamtbetrag zu den Kosten der GdW iSv § 16 II 1 in einem Wirtschaftsjahr benötigt wird, und 2. die Beitragsleistung der WEigtümer zu diesen Kosten (BGH NZM 13, 650 Rz 13; Hamm ZMR 09, 58, 60) sowie 3. zu den Rücklagen (§ 19 Rn 39 ff; § 19 Rn 42) festzusetzen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Liquiditätsrücklage.

Rn 43 Die Liquiditätsrücklage ist ein Mittel, kurzfristigen Liquiditätsengpässen zu begegnen Liquiditätsengpass meint, dass die GdW fällige Forderungen zu befriedigen hat, für deren Begleichung keine ausreichenden liquiden Mittel zur Verfügung stehen, obwohl deren Eingang eingeplant oder prognostiziert war (s.a. LG München I ZWE 17, 286).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Originäre steuerliche Buchführungspflicht (§ 141 AO)

Rn. 307 Stand: EL 140 – ET: 12/2019 Gewerbetreibende und LuF, die keinen originären Buchführungs- und Abschlusspflichten insb nach §§ 238ff HGB unterliegen, die sie nach § 140 AO auch für die Besteuerung zu erfüllen haben, sind nach § 141 AO verpflichtet, für den einzelnen Betrieb Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, wenn die in § 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übergang vom Vermögensvergleich zur Einnahme-Überschussrechnung

Rn. 2272 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 In diesem Fall kann grundsätzlich ebenso wenig auf eine Anpassung des laufenden Gewinns durch Vornahme von Zu- und Abschlägen verzichtet werden wie im umgekehrten Fall. Gewillkürtes BV gilt allein durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart nicht als entnommen (§ 4 Abs 1 S 3 EStG). Diese gesetzliche Bestimmung dürfte nur noch deklaratorische...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rollenwechsel in neuer Ehe.

Rn 42 Bei Tätigkeit in neuer Ehe als Hausmann oder als Hausfrau wird die Unterhaltspflicht ggü dem neuen Ehegatten und ggf ggü dem Kind aus neuer Ehe erfüllt, nicht dagegen ggü einem minderjährigen oder privilegiert volljährigen Kind aus erster Ehe oder auch ggf ggü dem früheren Ehegatten, jedenfalls dann, wenn dieser nach § 1570 unterhaltsberechtigt ist (BGH FamRZ 15, 738; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Bauliche Veränderungen.

Rn 44 Die Erhaltungsrücklage darf – kommt es zu keiner Umwidmung – nicht für die Finanzierung einer baulichen Veränderung eingesetzt werden. Stattdessen müssen die WEigtümer eine Sonderumlage bilden oder die GdW muss ein Darlehen aufnehmen. Alternativ ist es aber auch möglich, zur Finanzierung einer geplanten konkreten oder möglichen abstrakten Modernisierung prospektiv die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lcc) Die wesentlichen Bilanzposten mit Buchwertunterschieden

Rn. 911b Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Aktive Latenzen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Sonstiges.

Rn 41 Über die Form der Anlage ist durch Beschl nach billigem Ermessen zu entscheiden. Subsidiär entscheidet der Verw (§ 27 Rn 25). IdR ist die bestmögliche Anlageform zu nutzen (Ddorf WuM 96, 112). Über Entnahmen beschließen die WEigtümer (München ZMR 08, 410). Umlageschlüssel für die Aufbringung ist § 16 II; dieser kann nur durch eine Vereinbarung (BGH NJW 11, 2202 Rz 13 =...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Persönliche Steuerbefreiung

Tz. 85 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die persönliche Steuerbefreiung für Zwecke der Körperschaftsteuer ergibt sich aus § 64 Abs. 1 AO (Anhang 1b) i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3). Sie kann von dem Verein X in Anspruch genommen werden, weil er die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit, §§ 51ff. AO (Anhang 1b), erfüllt. Die Förderung des Sports is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkünfte aus dem Vermögen.

Rn 2 Unter Einkünften aus dem Vermögen sind hier anderes als in § 1602 II die Bruttoeinkünfte zu verstehen. Deshalb bestimmt I 1, dass zunächst mit den Einkünften die notwendigen Verwaltungsausgaben zu decken sind. Dazu gehören nicht nur die laufenden oder außerordentlichen Kosten, wie Steuern, Versicherungen und Reparaturen, sondern auch Investitionen und Rücklagen, die wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nießbrauch an der Mitgliedschaft (Gesellschaftsanteil).

Rn 13 Er setzt voraus, dass die Mitgliedschaft übertragbar ist, § 1069 II. Sie ist das wegen § 719 I aF bzw §§ 105 III, 161 II HGB nur bei entspr Vereinbarung. Es kann aber auch der Belastung mit einem Nießbrauch im Gesellschaftsvertrag oder durch einstimmigen Beschl zugestimmt werden. Rn 14 Der Nießbraucher hat Anspruch auf den entnahmefähigen Gewinn (BGHZ 58, 316; DNotZ 75,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1619 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der in § 4 Abs 4 EStG verwendete Begriff der Aufwendungen ist im Steuerrecht umstritten. Nach der hier vertretenen Ansicht sind unter dem Aufwendungsbegriff einerseits die tatsächlichen Ausgaben zu erfassen und andererseits der sog betriebliche Aufwand (BFH BStBl II 2016, 44; 2018, 185). Ausgaben sind im Umkehrschluss aus § 8 Abs 1 EStG alle ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anfechtung.

Rn 15 Der Beschl unterliegt § 18 II. Er ist erfolgreich anfechtbar, wenn er mangelhaft ist, zB falsche Umlageschlüssel angewendet wurden (LG Frankfurt aM ZMR 23, 818) oder wenn auf einen WEigtümer Ausgaben und/oder Einnahmen umgelegt wurden, die er nicht zu zahlen/zu beanspruchen hat. Rn 16 Es ist nach derzeit wohl noch hM möglich, den Beschl nur hinsichtlich einer Vorschussa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Anfechtung.

Rn 44 Der Beschl nach § 28 II 1 ist anfechtbar, wenn er mangelhaft ist, zB falsche Umlageschlüssel angewendet wurden (BGH NJW 18, 3717 Rz 15; München ZWE 09, 27, 29) oder wenn auf einen WEigtümer Ausgaben und/oder Einnahmen umgelegt wurden, die er nicht zu zahlen/zu beanspruchen hat. Ferner ist er anfechtbar, wenn die Jahresabrechnung nicht vorgelegen hat (AG Köln ZMR 22, 77...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 27 Für jedes Wohnungseigentum (LG Hamburg ZWE 15, 220: die Abrechnung ist einheitsbezogen; vgl Rn 13) ist eine Einzelabrechnung beizufügen. Ohne sie kann der Nachschuss oder die Anpassung des Vorschusses iSd § 28 II 1 nicht errechnet werden. Bei der Einzelabrechnung handelt es sich nicht um eine Abrechnung, sondern um die Benennung, was ein WEigtümer als Nachschuss zu lei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kosten und Lasten.

Rn 24 Für Kosten und Lasten gelten grds keine Besonderheiten. Etwas anderes gilt, wenn es eine ausdrückliche, eindeutige Vereinbarung gibt (BGH ZMR 22, 232 Rz 18 ff.; NZM 21, 692 Rz 17). Es genügt insoweit nicht, wenn bloß vereinbart ist, dass die Untergemeinschaften weitgehend verselbständigt sein sollen oder dass die Kosten getrennt ermittelt und abgerechnet oder eigene Rü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Steueränderungsgesetz 1961 vom 13.07.1961, BStBl I 61, 444

Rn. 14 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Es enthält in seinem Art 1 nur wenige Änderungen und Ergänzungen des EStG 1960, deren wichtigste wohl die Erhöhung des Sonderausgabenhöchstbetrags um 500 DM bzw 1 000 DM (für Eheleute) in bestimmten Fällen nach § 10 Abs 3 Nr 3d) und die Ermächtigung nach § 34d zur verwaltungsmäßigen Zulassung von Rücklagen für Kapitalanlagen in Entwicklungslä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. ABC der Einlagen

Rn. 299 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Arbeitsleistung Die eigene Arbeitsleistung ist nicht einlagefähig, da sie weder WG darstellt noch dem StPfl für ihre Erhaltung (gemäß Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr 1 EStG) abziehbare Aufwendungen entstehen. Eine Aufwandseinlage (s Rn 280) ist insoweit unzulässig. Keine "eigene", sondern fremde Arbeitsleistung liegt vor bei im pri...mehr