Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

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Vermögensbericht / 6 Inhalt des Vermögensberichts

Nach § 28 Abs. 4 WEG n. F. muss der Vermögensbericht den Stand der in den jeweiligen Eigentümergemeinschaften gebildeten Rücklagen und eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens enthalten. Im Einzelnen ist also jeweils der Ist-Stand der Erhaltungsrücklage nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG., etwaiger weiterer gebildeter Rücklagen der gemeinschaftlichen Bankkonten und des t...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liquiditätsrücklage (WEMoG) / Zusammenfassung

Überblick Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 ist den Wohnungseigentümern nach §§ 19 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 WEG eine Kompetenz zur Beschlussfassung weiterer Rücklagen neben der Erhaltungsrücklage eingeräumt. Zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen der Gemeinschaft ist allgemein anerkannt, dass die Bildung einer Liquiditätsrü...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung

Leitsatz Haben Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesel...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Latente Steuern

Latente Steuern sind im Regelfall nur für Handelsbilanzen mittelgroßer und großer GmbHs von Bedeutung. Die Bilanzierung latenter Steuern kommt immer dann in Betracht, wenn der Gewinn laut Handelsbilanz von dem laut Steuerbilanz abweicht, weil die steuer- und handelsrechtlichen Wertansätze für Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten voneinander ...mehr

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Vermögensbericht / 6.3.1 Forderungen der Gemeinschaft

In erster Linie sind sämtliche Forderungen der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer darzustellen. Hierzu zählen Hausgeldrückstände, also Rückstände auf den Wirtschaftsplan, beschlossene Sonderumlagen, beschlossene Jahresabrechnungen. Beitragsrückstände zur Erhaltungsrücklage, Beitragsrückstände zu sonstigen gebildeten Rücklagen. Weiter sind auch Forderungen der Gemeinscha...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Tantieme: Instrument zur Er... / 5.4 Begrenzung des Tantiemeanspruchs

Der Tantiemeanspruch muss begrenzt werden, wenn ein Geschäftsführer während des Kalenderjahrs nur zeitweilig für die GmbH tätig ist, in diesem Zeitraum erst in die GmbH eintritt oder aus ihr ausscheidet, insbesondere, wenn ihm aus wichtigem Grund gekündigt wird. Während im letzten Fall vertraglich vereinbart werden sollte, dass der Tantiemeanspruch vollständig erlischt, empf...mehr

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Tantieme: Instrument zur Er... / 4.4.1 Gewinnabhängige Tantiemen

Seitdem der BFH sich in seinem vielfach kritisierten[1] Urteil v. 5.10.1994[2] mit der Angemessenheit von Gewinntantiemen auseinandergesetzt hat, geht die Finanzverwaltung[3] davon aus, dass "der handelsrechtliche Jahresüberschuss vor Abzug der Gewinntantieme und der ertragsabhängigen Steuern" die Bemessungsgrundlage für die Tantiemeberechnung bildet. Die Grundlage dieser An...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.1 Eigenkapitalausweis in der Bilanz

Das bilanzielle Eigenkapital der GmbH besteht aus verschiedenen Komponenten. Deren Trennung ist wichtig, da sie unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften unterliegen. Verfügt eine GmbH über alle infrage kommenden Eigenkapitalteile, beginnt die Passivseite ihrer Bilanz gem. § 266 Abs. 3 HGB mit folgenden Positionen:mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.9 Eigene Anteile

Eigene Anteile sind Geschäftsanteile, die die GmbH an sich selbst hält.[1] Zweck des Erwerbs eigener Anteile kann deren Einziehung, die Veräußerung an einen Gesellschafter, die Beteiligung von Mitarbeitern oder die Abfindung eines Gesellschafters sein. Handels- und steuerrechtlich[2] werden der Erwerb und die Veräußerung von eigenen Anteilen wie eine Kapitalherabsetzung bzw....mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.6 Ergebnisverwendung

Maßstab für das von der GmbH in einem Wirtschaftsjahr erzielte Ergebnis ist der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Davon zu unterscheiden ist ein Gewinn- oder Verlustvortrag, der sich beim Ausweis in der Bilanz der GmbH nicht auf das laufende Wirtschaftsjahr bezieht, sondern den Rest des nicht verwendeten Gewinns bzw. nicht ausgeglichenen Verlusts der Vorjahre darstellt...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.2 Gezeichnetes Kapital

Die GmbH muss nach § 5 Abs. 1 GmbHG über ein Mindeststammkapital von 25.000 EUR verfügen. Dieses Stammkapital müssen die Gesellschafter bei der Gründung der GmbH entweder durch eine Überweisung auf das Bankkonto der GmbH oder in Form einer Sacheinlage aufbringen. Wird das Stammkapital auf das Konto der GmbH überwiesen, ist dieser Vorgang wie folgt zu buchen:mehr

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Buchführungspflicht / 4 Verantwortung

Die Verantwortung für die Erfüllung der Buchführungspflicht trifft bei einem Einzelunternehmen den Unternehmer, einer GbR oder OHG sämtliche Gesellschafter, einer KG oder GmbH & Co. KG den Komplementär, Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers einer Personengesellschaft die Personengesellschaft,[1] einer atypischen stillen Gesellschaft allein den Geschäftsinhaber, nicht den s...mehr

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Verpflichtungsübernahmen, S... / 2 Auswirkungen auf den Erwerber

Für eine Gesamtbetrachtung der Thematik der erworbenen Verbindlichkeiten ist neben der Regelung des § 4f EStG auch die korrespondierende Norm des § 5 Abs. 7 EStG zu beachten, da letztendlich eine parallele Anwendung gewollt ist. Ausnahmeregelungen wie auf Ebene des Übertragenden gem. § 4f EStG sind auf der Seite des Übernehmenden nicht vorgesehen. Auch eine ursprünglich ange...mehr

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Verpflichtungsübernahmen, S... / 1.1 Auswirkungen für den Übertragenden

Nach § 4f Abs. 1 Satz 1 EStG wird die lineare Aufwandsverteilung über 15 Jahre bei der Übertragung einer Verpflichtung, welche beim ursprünglich Verpflichteten einer steuerlichen Ansatz- oder Bewertungseinschränkung unterliegt, bestimmt. Die Hauptanwendungsfälle waren hierbei Drohverluste aus schwebenden Geschäften,[1] Verpflichtungen für Jubiläumszuwendungen[2] oder auch Pe...mehr

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Ordnungsmäßige Verwaltung (... / 3 Keine ordnungsmäßige Verwaltung

Nicht unter die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung fallen solche, die ausschließlich Einzelinteressen dienen oder überwiegend Fremdinteressen berücksichtigen oder auch Entscheidungen der Wohnungseigentümer, in denen Grundlagen für eine Ermessensentscheidung nicht vorlagen oder das Ermessen überschritten wurde. Ob im Übrigen ein Beschluss ordnungsmäßiger Verwaltung entspric...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.2.1 Kapital aus Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 146 Die Unterscheidung zwischen Werten aus Ergänzungs- und Sonderbilanzen ist sowohl für die Herkunft und den äußeren Anlass ihrer Entstehung als auch für die Auswirkungen von Bedeutung. Während die Ergänzungsbilanz zusätzliche (ergänzende) Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens aufnimmt oder negative (ausgleichende) Korrekturposten enthält, wei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.2 Entgeltliche Übertragung bei bisher nicht ausgeglichenen Verlusten

Rz. 346 Scheidet ein Kommanditist aus einer KG aus, bei der ihm Verlustanteile zugerechnet worden sind, die nicht ausgleichsfähig waren und daher als verrechenbarbar festgestellt wurden, ist dieser Sachverhalt zunächst und grundsätzlich wie jede andere Beendigung einer Mitunternehmerstellung zu würdigen. Nach den allg. Regelungen des § 16 EStG bedeutet dies, dass der Veräuße...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.1.4 Gesamthänderisch gebundenes Rücklagenkonto

Rz. 142 Insbesondere im Vier-Konten-Modell wird das Kapitalkonto II gelegentlich durch ein weiteres, sog. gesamthänderisch gebundenes Rücklagenkonto ergänzt (dann Fünf-Konten-Modell) oder ersetzt. Dieses Konto ist ein Unterkonto zum Kapitalkonto I, besitzt daher Kapitalkontencharakter und die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Kapitalkonten I an der Rücklage beteiligt. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.1 Einbeziehung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 157 Unter dem Gesichtspunkt des eigenen Aufwands und des Haftungseinschlusses für alle Wirtschaftsgüter der Gesamthandsbilanz wird die Einbeziehung der Werte einer Ergänzungsbilanz in das Kapitalkonto für Zwecke des § 15a EStG deutlich und einsichtig. Diese Werte, die lediglich eine positive oder negative Ergänzung zum Buchwert der Wirtschaftsgüter bilden, dienen gleichf...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.7 Grundlagenbeschluss

Insbesondere größere Maßnahmen der Erhaltung, also der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums, erfordern ein zwei- bzw. mehrstufiges Verfahren. Zunächst bedarf es der Klärung des Umfangs der Maßnahme durch einen Sonderfachmann, des Einholens von Vergleichsangeboten und schließlich der Beschlussfassung über die Durchführung der Maßnahme. Die Wohnun...mehr

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Verwaltungsinstrumente: Bes... / 3.3.11 Nichtiger Beschluss

Nichtig ist ein Beschluss dann, wenn den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz fehlt[1], er widersprüchlich oder unbestimmt ist. Wichtig Bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern Die bewusste Nichteinladung von Wohnungseigentümern zur Eigentümerversammlung oder deren vorsätzlicher unberechtigter Ausschluss aus einer Versammlung führt zur Nichtigkeit sämtlicher Versamm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.2 Ergänzungswerte und Sonderbetriebsvermögen

Rz. 144 Die höchstrichterliche Rspr. hat für die Gewinnermittlung bei Mitunternehmerschaften Besonderheiten herausgearbeitet, die auch für die Bestimmung des Kapitalkontos von Bedeutung sind. Diese ergeben sich zum einen aus zwingenden Bilanzierungsgrundsätzen und abweichenden – personengebundenen – Bewertungswahlrechten (z. B. Rücklage gem. § 6b EStG), zum anderen aus der N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2 Kapitalkonto

Rz. 131 § 15a EStG begrenzt den berücksichtigungsfähigen Verlustanteil des Kommanditisten auf die Höhe seines – positiven – Kapitalkontos. Das Gesetz umschreibt dies so, dass ein Anteil am Verlust der KG nicht ausgeglichen werden darf, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht. Indirekt bringt diese Formulierung damit zugleich zum Ausdruc...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.1 Die Steuerbelastung

Die Steuerbelastung resultiert vor allem aus den gewinnabhängigen Steuern: Einkommensteuer (ESt) oder Körperschaftsteuer (KSt) zuzüglich Solidaritätszuschlag (SolZ), ggf. Kirchensteuer (KiSt), und Gewerbesteuer (GewSt). Auswirkungen ergeben sich auf die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sodass bei betagten Betriebsinhabern oder bevorstehenden Schenkunge...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 2 Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz

Zunehmend werden in der Handelsbilanz Positionen ausgewiesen, die nach dem Steuerrecht nicht aktivierbar oder passivierbar sind. Gleiches gilt für steuerlich vorgeschriebene Wertansätze, die vom handelsrechtlich zulässigen bzw. zwingenden Ansatz abweichen. Besonders durch die Änderungen des BilMoG ist es in der Praxis nahezu unmöglich, eine Bilanz zu erstellen, die zugleich ...mehr

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Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 3.3.1 Grundsatz: Selbe Bilanz

Einstiegsvoraussetzung für eine Bilanzänderung ist das Vorliegen einer zulässigen Bilanzberichtigung. Der enge zeitliche und sachliche Zusammenhang setzt voraus, dass sich beide Maßnahmen auf dieselbe Bilanz beziehen und die Bilanzänderung unverzüglich nach der Bilanzberichtigung vorgenommen wird.[1] [2] Dieser Zusammenhang liegt auch dann vor, wenn sich die Gewinnänderung im...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 5.2 Veräußerung von Betriebsgrundstücken

Wird ein Grundstück des Betriebsvermögens veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn/-verlust grundsätzlich der laufenden Besteuerung. Erfolgt die Grundstücksveräußerung im Rahmen einer Betriebsveräußerung, kann eine begünstigte Besteuerung nach §§ 16, 34 EStG in Betracht kommen. Die bei der Veräußerung von Betriebsgrundstücken realisierten stillen Reserven können nach Maß...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 3.2.1 Vorläufige Steuerentlastung

Die meisten steuerbilanzpolitischen Mittel sind bilanzgebunden. Sie wirken wegen der Zweischneidigkeit der Bilanz nur vorläufig steuerentlastend; die Gewinnminderung wird in späteren Jahren, z. B. infolge Verringerung der Abschreibungsmasse, wieder rückgängig gemacht. Sogar der Zinsvorteil kann gelegentlich durch eine nachträgliche Verzinsung aufgezehrt werden, wie bei der V...mehr

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Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 4.1 Gesamtbilanz, Ergänzungsbilanz, Sonderbilanz

Bei bilanzierenden Personengesellschaften oder -gemeinschaften beziehen sich die Regelungen über Bilanzberichtigung und -änderung auf die Gesamtbilanz, d. h. auf die Gesamthandsbilanz, auf evtl. Ergänzungsbilanzen sowie auf evtl. Sonderbilanzen. Daraus folgt, dass eine Berichtigung in der Gesamthandsbilanz zu einer Bilanzänderung in den Ergänzungsbilanzen oder in den Sonderb...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 3.3.1 Maßgeblichkeitsgrundsatz

Die nach Handelsrecht zu erstellende Bilanz wird Handelsbilanz, die nach steuerrechtlichen Vorschriften zu erstellende Bilanz Steuerbilanz genannt. Das Verhältnis wird durch den sog. Maßgeblichkeitsgrundsatz bestimmt. Danach ist der jeweilige Handelsbilanzansatz grundsätzlich für die Steuerbilanz dem Grunde und der Höhe nach zu übernehmen.[1] Davon gibt es vor allem die folg...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.9 Sonstige Hinzurechnungen

Weitere Beträge, die das Einkommen erhöhen, sind: Aufwendungen für die Erfüllung von Satzungszwecken i. S. d. § 10 Nr. 1 KStG. Das sind insbesondere die von Stiftungen an die daraus Bedachten zu zahlenden Beträge; die fiktive Verzinsung nicht übertragener § 6b-Rücklagen; ebenso die Verzinsung für wegen nicht erfolgter Investition aufzulösenden Investitionsabzugsbeträge nach § 7...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 9.2 Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind selbstständige juristische Personen, die der Körperschaftsteuer unterliegen und die im Prinzip wie Einzelunternehmer bilanzieren. Die Gesellschafter treten ihnen wie Fremde gegenüber. Forderungen und Verpflichtungen ihnen gegenüber sind zu bilanzieren. Handelsrechtlich muss das haftende Eigenkapital (Grund-/Stammkapital) nebst gesetzlichen Rücklage...mehr

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Bilanzpolitik im Steuerrecht / 2.5 Wahlrechte

Hier sind zu nennen die Bilanzierungswahlrechte: z. B. die Bildung steuerfreier Rücklagen oder die Bildung eines Ausgleichspostens bei Überführung von Anlagevermögen in eine in der EU belegene Betriebsstätte[1]; die Bewertungswahlrechte: z. B. Sonderabschreibungen, erhöhte Absetzungen, besondere Abschreibungsmethoden, u. a. die degressive AfA, Teilwertab- und -zuschreibungen[2...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 8 Bilanzierungspflichten, -verbote und -wahlrechte

Ist ein bilanzierungsfähiger Vermögensgegenstand oder eine Verbindlichkeit gegeben, ist die Aktivierung oder Passivierung grundsätzlich geboten. Es gibt Bilanzierungsverbote, die einer Aktivierung oder Passivierung entgegenstehen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dürfen handelsrechtlich als Aktivposten in die Handelsbilanz aufgenommen w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Teilwertabschreibung, Wertaufholung und § 6b-Rücklage

Tz. 88 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei einbringungsgeborenen Anteilen in einem (Sonder-)BV ist eine Tw-Abschr auf den Bw-Ansatz der Anteile, der sich aus den (fortentwickelten) AK nach § 20 Abs 4 UmwStG bestimmt (s Tz 87), nach Maßgabe des § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG (dh bei dauernder Wertminderung) möglich. Die Regelungen in § 21 UmwStG stehen einer Tw-Abschr nicht entgegen. Den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Begrenzung der Gewinnabführung entsprechend § 301 AktG (§ 17 Abs 1 S 2 Nr 1 KStG)

Tz. 17 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 17 Abs 1 S 2 Nr 1 KStG darf die Gewinnabführung den in § 301 AktG genannten Betrag nicht überschreiten. Nach § 301 AktG kann die Gesellschaft als ihren Gewinn höchstens den ohne die Gewinnabführung entstehenden Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, weiter verringert um den Betrag, der nach § 300 AktG in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Verfahren

Tz. 136 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Über die Besteuerung des Gewinns nach § 21 UmwStG ist grds bei der St-Festsetzung (ESt- oder KSt-Veranlagung) des AE zu entscheiden (s Urt des BFH v 08.04.1992, BFH/NV 1992, 778 unter II. 1.). Befinden sich die einbringungsgeborenen Anteile hingegen im Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft oder im Sonder-BV eines MU, ist der VG aus den einbrin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG

Tz. 133 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei Veräußerungen von einbringungsgeborenen Anteilen des BV ab dem 01.01.1999 ist eine Anwendung des § 6b EStG auf den VG entfallen (s § 6b EStG idF des StEntlG 1999/2000/2002 und § 52 Abs 18 S 1 EStG). Denn die Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges ist nicht mehr von § 6b Abs 1 EStG erfasst. Wird demnach eine Beteiligung iSd § 21 UmwStG nach ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1.2 Zugang zum Einlagekonto

Tz. 128 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Bereits bei der Frage, was (und in welcher Höhe) als Zugang zum Einlagekonto zu berücksichtigen ist, treten nicht unerhebliche Zweifel an einer sinngem oder unmittelbaren Anwendung der Einlagenrückgewähr bei Stiftungen auf (s Tz 145ff). Bei sinngem Anwendung des Einlagekontos gibt nur die Berücksichtigung von Zuwendungen an Stiftungen Sinn,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.3.1 Auflösung und Abwicklung

Tz. 192 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Im Fall der Entstrickung einbringungsgeborener Anteile durch Auflösung und Abwicklung der Kap-Ges, an der die Anteile bestehen (s § 21 Abs 2 S 1 Nr 3, 1. Alt UmwStG), ist bei einer natürlichen Pers als AE 40 % (bzw die Hälfte, wenn die Rückausnahmen gem § 3 Nr 40 S 4 EStG aF greifen) des gW der Kap-Rückzahlung (s Tz 190f) nach § 3 Nr 40 S 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.5 Kapitalherabsetzung und Einlagenrückgewähr

Tz. 205 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Besteuerungsfolgen des § 21 Abs 2 S 1 Nr 3, 2. Alt UmwStG werden nicht bereits durch eine Kap-Herabsetzung ausgelöst. Denn über die Verwendung der durch die Herabsetzung des Nominalkap zur Verfügung stehenden Kap-Beträge ergeht ein gesonderter Gesellschafterbeschl (s Tz 172). Erst der Beschl über eine Kap-Rückzahlung und die Auskehrung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2 Rechtslage nach § 17 Abs 1 S 2 Nr 2 KStG idF des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts und des steuerlichen Reisekostenrechts

Tz. 27 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nachdem ein erster gesetzgeberischer Anlauf zur Änderung des § 17 S 2 KStG iRd JStG 2010 (dazu s Eiselt, NWB 2010, 3269; s Prinz, DStR 2010, 1512; weiter s Eingabe des IDW an das BMF v 24.11.2010, WPg 2011, 55 und s Prüfbitte in der Stellungnahme des BRats, BR-Drs 318/10) nicht weiterverfolgt worden ist, kam es im Ges zur Änderung und Verein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.3 Erstmalige Anwendung; Übergangsregelung für Altverträge (§ 17 Abs 2 iVm § 34 Abs 10b KStG idF des AIFM-StAnpG)

Tz. 31 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Durch das sog Kroatien-StAnpG wurde der vorherige Wortlaut des § 17 KStG zu dessen Abs 1. Es wurde ein neuer Abs 2 angefügt, wonach § 34 Abs 10b KStG idFd Art 12 des Ges v 18.12.2013 (BGBl I 2013, 4318) entspr fortgilt. Wie bereits erwähnt (s Tz 2) wurde diese Regelung wegen der Neufassung des § 34 KStG durch das Kroatien-StAnpG erforderlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 (Sonder-)Regelungen für einbringungsgeborene Anteile

Fiktive StPflicht für Anteile des Hoheits-/Verwaltungsvermögen (§ 21 Abs 3 UmwStG) Tz. 226 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die stillen Reserven einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 Abs 1 S 1 UmwStG sind gem § 21 Abs 3 UmwStG auch dann st-verstrickt, wenn AE eine jur Pers d öff Rechts ist und die Anteile nicht zum BV eines BgA gehören oder, wenn AE eine stbefreite Kö, Pers-Verein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.3.2 Kapitalherabsetzung und Kapitalrückzahlung

Tz. 195 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bei der Kap-Herabsetzung und Rückzahlung an den AE ist der Rückzahlungsbetrag nur insoweit nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG zu berücksichtigen, als dieser keine Bezüge iSd § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG enthält (s Tz 191). Der gW des verbleibenden Rückzahlungsbetrags ist die Ausgangsgröße zur Ermittlung eines Entstrickungsgewinns aus dem Tatbest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 Versteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Anteilseigner (§ 21 Abs 3 Nr 1 UmwStG)

Tz. 233 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Versteuerung des VG (§ 8b KStG) Da der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen bei einer jur Pers d öff Rechts als AE nicht mehr als Gewinn "aus" einem BgA fingiert wird, sondern als "in einem BgA" entstandener Gewinn gilt, ist nunmehr klargestellt, dass es sich nicht nur zivilrechtlich, sondern auch stlich um die Veräußerung der Beteiligung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1.4 Teilwertabschreibung

Tz. 129 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Befinden sich die einbringungsgeborenen Anteile im BV eines Gew, gelten grds die allgemeinen (lfd) Gewinnermittlungsvorschriften. Sinkt zu einem Bil-Stichtag der Tw der einbringungsgeborenen Anteile unter die AK iSd §§ 21 Abs 1 S 1 und 20 Abs 4 UmwStG, kann eine Tw-Abschr gem § 6 Abs 1 Nr 2 S 2 EStG vorgenommen werden (s Tz 88). Wenn diese B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Sonderregeln für die maßgebenden Anschaffungskosten

Tz. 75 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bei der Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile sind gem der Gewinnermittlungsvorschrift des § 21 Abs 1 S 1 UmwStG die "AK nach § 20 Abs 4 UmwStG" Gewinn mindernd in Abzug zu bringen. Es greifen demzufolge nicht die allg Grundsätze der Bestimmung von AK bei offenen Sacheinlagen (zB s Urt des BFH v 12.04.2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Natürliche Person als Anteilseigner

Tz. 123a Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Eine gewstliche Problematik bei der Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen durch natürliche Personen ergibt sich nur, wenn die Anteile zum BV eines Gew gehören (zur BV-Eigenschaft von einbringungsgeborenen Anteilen s Tz 87). Auch wenn der Gewinn aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile als VG iSd § 16 EStG fingiert wird (s ...mehr