Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rollenwechsel in neuer Ehe.

Rn 42 Bei Tätigkeit in neuer Ehe als Hausmann oder als Hausfrau wird die Unterhaltspflicht ggü dem neuen Ehegatten und ggf ggü dem Kind aus neuer Ehe erfüllt, nicht dagegen ggü einem minderjährigen oder privilegiert volljährigen Kind aus erster Ehe oder auch ggf ggü dem früheren Ehegatten, jedenfalls dann, wenn dieser nach § 1570 unterhaltsberechtigt ist (BGH FamRZ 15, 738; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anfechtung.

Rn 15 Der Beschl unterliegt § 18 II. Er ist erfolgreich anfechtbar, wenn er mangelhaft ist, zB falsche Umlageschlüssel angewendet wurden (LG Frankfurt aM v 6.2.23 - 2-13 T 1/23) oder wenn auf einen WEigtümer Ausgaben und/oder Einnahmen umgelegt wurden, die er nicht zu zahlen/zu beanspruchen hat. Rn 16 Es ist möglich, den Beschl nur hinsichtlich einer Vorschussart oder bestimm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 27 Für jedes Wohnungseigentum (LG Hamburg ZWE 15, 220: die Abrechnung ist einheitsbezogen; vgl Rn 13) ist eine Einzelabrechnung beizufügen. Ohne sie kann der Nachschuss oder die Anpassung des Vorschusses iSd § 28 II 1 nicht errechnet werden. Bei der Einzelabrechnung handelt es sich nicht um eine Abrechnung, sondern um die Benennung, was ein WEigtümer als Nachschuss zu lei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Anfechtung.

Rn 44 Der Beschl nach § 28 II 1 ist anfechtbar, wenn er mangelhaft ist, zB falsche Umlageschlüssel angewendet wurden (BGH NJW 18, 3717 Rz 15; München ZWE 09, 27, 29) oder wenn auf einen WEigtümer Ausgaben und/oder Einnahmen umgelegt wurden, die er nicht zu zahlen/zu beanspruchen hat. Ferner ist er anfechtbar, wenn die Jahresabrechung nicht vorgelegen hat (AG Köln ZMR 22, 77)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kosten und Lasten.

Rn 24 Für Kosten und Lasten gelten grds keine Besonderheiten. Etwas anderes gilt, wenn es eine ausdrückliche, eindeutige Vereinbarung gibt (BGH ZMR 22, 232 Rz 18 ff.; NZM 21, 692 Rz 17). Es genügt insoweit nicht, wenn bloß vereinbart ist, dass die Untergemeinschaften weitgehend verselbständigt sein sollen oder dass die Kosten getrennt ermittelt und abgerechnet oder eigene Rü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Abzinsung in der Steuerbilanz

Tz. 23 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Die SchwR (s § 341h Abs 1 HGB) und die der SchwR ähnlichen Rückstellungen (s § 341h Abs 2 HGB) werden hr-lich als versicherungstechnische Rückstellungen bezeichnet. Nach der ges Definition der SchwR sowie der ähnlichen Rückstellungen handelt es sich dem Charakter entspr nicht um Rückstellungen für Verpflichtungen, sondern tendenziell eher um ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkünfte aus dem Vermögen.

Rn 2 Unter Einkünften aus dem Vermögen sind hier anderes als in § 1602 II die Bruttoeinkünfte zu verstehen. Deshalb bestimmt I 1, dass zunächst mit den Einkünften die notwendigen Verwaltungsausgaben zu decken sind. Dazu gehören nicht nur die laufenden oder außerordentlichen Kosten, wie Steuern, Versicherungen und Reparaturen, sondern auch Investitionen und Rücklagen, die wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nießbrauch an der Mitgliedschaft (Gesellschaftsanteil).

Rn 13 Er setzt voraus, dass die Mitgliedschaft übertragbar ist, § 1069 II. Sie ist das wegen § 719 I aF bzw §§ 105 III, 161 II HGB nur bei entspr Vereinbarung. Es kann aber auch der Belastung mit einem Nießbrauch im Gesellschaftsvertrag oder durch einstimmigen Beschl zugestimmt werden. Rn 14 Der Nießbraucher hat Anspruch auf den entnahmefähigen Gewinn (BGHZ 58, 316; DNotZ 75,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Sonstiges.

Rn 41 Über die Form der Anlage ist durch Beschl nach billigem Ermessen zu entscheiden. Subsidiär entscheidet der Verw (§ 27 Rn 25). IdR ist die bestmögliche Anlageform zu nutzen (Ddorf WuM 96, 112). Über Entnahmen beschließen die WEigtümer (München ZMR 08, 410). Umlageschlüssel für die Aufbringung ist § 16 II; dieser kann nur durch eine Vereinbarung dauerhaft geändert werden...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / II. Status der Gemeinnützigkeit

Grundvoraussetzung für die Erlangung des gemeinnützigen und damit steuerbegünstigten Status ist, dass die Stiftung steuerbegünstigte Zwecke fördert.[7] Der Begriff der steuerbegünstigten Zwecke umfasst nach § 51 AO gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke. Die steuerbegünstigten Zwecke sind in den §§ 52–54 AO näher behandelt. Für den Status der Gemeinnützigkeit einer ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebseinnahmen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Eine Begriffsbestimmung enthalten die Steuergesetze nicht. Die Rechtsprechung greift auf § 4 Abs. 4 EStG (s. Anhang 10) und die Definition der Überschuss-Einnahmen in § 8 EStG (s. Anhang 10) zurück und bezeichnet als Betriebseinnahmen "Zugänge von Wirtschaftsgütern in der Form von Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind" (s. BFH...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1585b BGB – Unterhalt für die Vergangenheit.

Gesetzestext (1) Wegen eines Sonderbedarfs (§ 1613 Abs. 2) kann der Berechtigte Unterhalt für die Vergangenheit verlangen. (2) Im Übrigen kann der Berechtigte für die Vergangenheit Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur entsprechend § 1613 Abs. 1 fordern. (3) Für eine mehr als ein Jahr vor der Rechtshängigkeit liegende Zeit kann Erfüllung oder Schadensersatz w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verwertung des Vermögensstamms.

Rn 18 Aufgrund des Gegenseitigkeitsprinzips sind die Maßstäbe für die Vermögensverwertungsobliegenheit des Unterhaltsgläubigers nach § 1577 III regelmäßig identisch mit denen für den Pflichtigen nach § 1581 2 (BGH FamRZ 85, 354 [BGH 27.06.1984 - IVb ZR 20/83]). Der Bedürftige muss vor Inanspruchnahme des Verpflichteten den Vermögensstamm verbrauchen. Er ist auf die voraussic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1475 BGB – Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten.

Gesetzestext (1) 1Die Ehegatten haben zunächst die Gesamtgutsverbindlichkeiten zu berichtigen. 2Ist eine Verbindlichkeit noch nicht fällig oder ist sie streitig, so müssen die Ehegatten zurückbehalten, was zur Berichtigung dieser Verbindlichkeit erforderlich ist. (2) Fällt eine Gesamtgutsverbindlichkeit im Verhältnis der Ehegatten zueinander einem der Ehegatten allein zur La...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Mehrheitsbeschlüsse, Abs 1 u 2.

Rn 1 § 745 I knüpft an § 744 I an und ermöglicht, soweit keine Regelungen über die Verwaltung getroffen sind, Mehrheitsentscheidungen über Verwaltungsmaßnahmen in den Grenzen der I u III. Durch Bezug auf die ordnungsgemäße Verwaltung und Benutzung in I und die Einschränkung in III sind die Gegenstände der Verwaltungsentscheidung durch Mehrheitsbeschluss enger als Verwaltungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1313 BGB – Aufhebung durch richterliche Entscheidung.

Gesetzestext 1Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag aufgehoben werden. 2Die Ehe ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst. 3Die Voraussetzungen, unter denen die Aufhebung begehrt werden kann, ergeben sich aus den folgenden Vorschriften. Rn 1 Nach der Regelung kann nur eine Ehe gerichtlich aufgehoben werden, die familienrechtlich wirksam zustan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 1. Maßnahmen des Gesetzgebers vom ErbStRG 2009 v. 24.12.2008 bis zum StÄndG 2015 v. 20.11.2015

Rz. 114 [Autor/Stand] Dieser ihm vom BVerfG auferlegten Verpflichtung kam der Gesetzgeber durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 v. 24.12.2008[2] nach. Hierdurch haben vornehmlich die sich mit den Wertansätzen befassenden Regelungen im Ersten Abschnitt des Zweiten Teils unter D. des BewG (§§ 95 bis 109a BewG a.F.) einschneidende Änderungen erfahren. Rz. 115 [Autor/Stand] ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Abgrenzungskriterien

Rn. 717 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die Zuordnung von Geschäftsvorfällen zum laufenden Betrieb einerseits und zur Betriebsveräußerung/-aufgabe andererseits ist schwierig und streitanfällig. Die Rspr hat hierzu Kriterien herausgearbeitet, die bei der Einordnung heranzuziehen sind, wobei der Gedanke maßgeblich ist, dass § 16 Abs 2 EStG vornehmlich dazu dient, Härten bei der Bes...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betriebsprüfungen

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wie bei Gewerbebetrieben und Freiberuflern können auch bei steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen, Stiftungen, Berufsverbänden oder politischen Parteien sowohl steuerliche Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) durch die Finanzverwaltung als auch Prüfungen durch die Sozialversicherungsträger vorgenommen werden. Beträgt bei einer steuerbegünstigen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendung der Vorschrift bei Genossenschaften (Abs. 8 Satz 3)

Rz. 676 [Autor/Stand] Kraft gesetzlicher Anordnung gelten "die Sätze 1 und 2 ... auch für Genossenschaften". Gemeint ist die Erstreckung der "Regelung auf Genossenschaften, weil auch bei diesen Gesellschaften (§ 1 Abs. 1 GenG) die beschriebenen Wertverschiebungen durch Einlagen möglich sind."[2] Eine weitere Begründung liefert der Gesetzgeber nicht. Rz. 677 [Autor/Stand] Es s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Scheidungsverfahren.

Rn 42 Zu dem Verfahrenskostenhilfeantrag für einen Scheidungsantrag ist substantiierter Vortrag zum Scheitern der Ehe erforderlich. Es reicht nicht aus, nur den Ablauf des Trennungsjahres darzulegen. Vor Ablauf des Trennungsjahres darf VKH nicht bewilligt werden (Köln FamRZ 04, 52), und zwar auch dann nicht, wenn iÜ die Voraussetzungen einer einverständlichen Ehescheidung vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.

Rn 13 Zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 2 I Nr 1, 13 EStG), Gewerbebetrieb (§§ 2 I Nr 2, 15 EStG) und selbstständiger Tätigkeit (§§ 2 I Nr 3, 18 EStG). Steuerliche Relevanz besitzen Einkünfte der in § 2 EStG beschriebenen Art nur, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 II EStG; vgl auch Hamm NZFam 18, 573) g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Schrifttum: Groh, Nachträgliche Änderungen des Veräußerungsgewinns, DB 1995, 2235; Paus, Ermittlung der Einkünfte bei Veräußerung des Betriebs gegen wiederkehrende Bezüge, DStZ 2003, 523; Ley, Die steuerliche Behandlung der entgeltlichen Übertragung einer nur handels-, aber nicht steuerbilanziell passivierten Verpflichtung, DStR 2007, 589; Demuth, Negatives Kapitalkonto bei A...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Buchführungs- und Jahresabschlusszwecke als wesentliche Basis für die hermeneutische Gewinnung der GoB

Rn. 29 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Wie aus der Übersicht unter HdR-E, Kap. 2, Rn. 26, hervorgeht, sind die Buchführungs- und JA-Zwecke eine bedeutende Grundlage zur Auslegung und Ermittlung von GoB. Diese Zwecke müssen ermittelt werden, bevor GoB ausgelegt bzw. gewonnen werden können. Allerdings ist die Ermittlung der handelsrechtlichen Buchführungs- und JA-Zwecke ein ähnlich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Tatbestand

a) Mittelbare Schenkung Rz. 614 [Autor/Stand] Steuerbar ist die Werterhöhung der Beteiligung eines Bedachten nur, wenn er sie durch die Leistung eines anderen an die Kapitalgesellschaft erlangt hat. Tatbestandlich muss diese Wertsteigerung daher tatsächlich eingetreten und „durch die Leistung kausal veranlasst sein[”];[2] – d.h. jedenfalls ursächlich[3] mit der Leistung des Z...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Finanzierung / 4.2 Umlageverfahren

In der Rentenversicherung gilt das Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die Ausgaben eines Kalenderjahres durch die Einnahmen dieses Jahres, ggf. durch Entnahme aus der Nachhaltigkeitsrücklage, gedeckt werden. Das Bekenntnis zum Umlageverfahren im SGB VI beruht darauf, dass Anwartschaften in der Größenordnung von insgesamt ca. 6 Bio. EUR, von denen heute in der Rentenversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Finanzierung / 5 Unfallversicherung

Die Mittel für die Ausgaben einer Berufsgenossenschaft werden nach §§ 150 ff. SGB VII im Umlageverfahren allein von den Unternehmern getragen, die versichert sind oder Versicherte beschäftigen. Dabei werden die Beiträge grundsätzlich nach dem Entgelt des Versicherten im Unternehmen und nach dem Grad der Unfallgefahr (nach Gefahrenklassen) bemessen. Die Beiträge müssen den Bed...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Finanzierung / 1 Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) wird finanziert durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Darlehen und Zuschüsse des Bundes[1], Umlagen der Arbeitgeber des Baugewerbes[2] sowie der Berufsgenossenschaften für das Insolvenzgeld.[3] Der Bund beteiligt sich an den Kosten der Arbeitsförderung.[4] Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Rücklage zu bilden, die vor...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Finanzierung / 2 Krankenversicherung

Die Krankenversicherung wird im Wesentlichen finanziert durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber, Beiträge der Rentner und Rentenversicherungsträger, Beiträge der Künstlersozialkasse, Beiträge der Bundesagentur für Arbeit, Beteiligung des Bundes zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen.[1] Die Krankenkassen haben zur Sic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Finanzierung / Zusammenfassung

Begriff Die Finanzierung der verschiedenen Sozialversicherungszweige wird auf unterschiedliche Weise sichergestellt. Gemeinsam ist allen die Finanzierung im Umlageverfahren. Dies bedeutet, dass die Ausgaben eines Kalenderjahres durch die Einnahmen dieses Jahres, ggf. durch Entnahme aus einer Rücklage gedeckt werden. Die Leistungen der Arbeitsförderung werden durch Beiträge de...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Personenge... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Entnahme aus Rücklage

Die X-GmbH & Co. KG hat einen Verlust in Höhe von 30.000 EUR erwirtschaftet. Demgegenüber betragen die Gewinnrücklagen 40.000 EUR. Es soll eine Verlustrechnung mit den Gewinnrücklagen erfolgen (so der Gesellschaftsvertrag). Buchungsvorschlag:mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.2.3 Rücklagen

Rz. 93 Bei der übertragenden Körperschaft gebildete gewinnmindernde Rücklagen – z. B. nach § 5 Abs. 7 S. 5 EStG, § 6b Abs. 3, 8, 10 EStG, § 6 UmwStG, R 6.5 Abs. 4 EStR oder R 6.6 Abs. 4 EStR – führt der übernehmende Rechtsträger so fort, wie sie von der übertragenden Körperschaft hätte fortgeführt werden können bzw. müssen.[1] Daran ändert sich auch dann nichts, wenn die für...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Personenge... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Jahresüberschuss Einstellung in Rücklage Entnahme aus Rücklagemehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Personengesellschaft, Rücklagen

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Jahresüberschuss Einstellung in Rücklage Entnahme aus Rücklage 1 So kontieren Sie richtig! So kontieren Sie r...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Personenge... / 3 Abwandlung Praxis-Beispiel: Einstellung in Gewinnrücklage

Die X-GmbH & Co. KG erzielt einen Jahresüberschuss von 80.000 EUR. Davon möchte sie 70.000 EUR den Rücklagen zuführen. Buchungsvorschlag:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Personenge... / 7 Antragserfordernis

Der Sondersteuersatz für nicht entnommene Gewinne bedarf eines Antrags. Dieser Antrag kann auf den vollständigen nicht entnommenen Gewinn oder auf einen Teil lauten, muss für jeden Betrieb oder Mitunternehmeranteil gesondert gestellt werden. Bei Mitunternehmeranteilen kann der Antrag nur gestellt werden, wenn der Anteil am ermittelten Gewinn mehr als 10 % beträgt oder 10.000 EU...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5 Besonderheiten bei der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung

Rz. 259 Die von der Rspr. entwickelten Grundsätze für den Grundfall[1] der Betriebsaufspaltung gelten in analoger Weise auch bei Vorliegen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung [2], sodass auf die obigen Ausführungen grundsätzlich verwiesen werden kann. So ist eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung dann gegeben, wenn einerseits eine personelle sowie sachliche V...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Personenge... / 4 Gesetzliche Regelung der Gewinnverwendung bei Personengesellschaften

Für Personengesellschaften finden sich die gesetzlichen Regelungen der Gewinnverwendung im HGB. § 121 HGB betrifft die Gewinnverwendung bei der OHG, § 168 HGB bei der KG und § 231 HGB bei der stillen Gesellschaft. Nach § 121 HGB gebührt jedem OHG-Gesellschafter zunächst ein Anteil in Höhe von 4 % seines Kapitalanteils. Reicht der Jahresgewinn hierzu nicht aus, so bestimmen si...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Personenge... / 6 Sondersteuersatz für thesaurierte Gewinne

Es gilt ein Steuersatz von 28,25 %[1], soweit im zu versteuernden Einkommen nicht entnommene Gewinne enthalten sind. Nur für den nicht entnommenen Gewinn gilt dieser besondere Steuersatz. Ausgangspunkt ist der nach Maßgabe der §§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 oder 5 EStG ermittelte Gewinn, vermindert um den positiven Saldo der Entnahmen und Einlagen des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Die...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Personenge... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die Buchung des Betrags, der aus den Gewinnrücklagen entnommen wird, erfolgt auf das Konto "Entnahmen aus anderen Gewin...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Personenge... / 5 Thesaurierungsrücklage

Gesellschafter von Personengesellschaften können eine Gleichstellung mit der Besteuerung von Kapitalgesellschaften insoweit erreichen, als sie für bereits erwirtschaftete und noch nicht entnommene Gewinne die Thesaurierungsbesteuerung nach § 34 a EStG wählen. Hierbei werden die der Thesaurierungsbesteuerung unterworfenen Gewinnanteile steuerbegünstigt, indem die Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.13 Pensionsrückstellung

Rz. 72 Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft geht die Pensionszusage, die die übertragende Körperschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt hat, auf die übernehmende Personengesellschaft über und ist von dieser fortzuführen. Aufgrund des weiterbestehenden Dienstverhältnisses hat die übernehmende Personengesellschaft die von der übert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

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Anschaffungskosten, Besonde... / 3.2.2 Zuschüsse: Für Zuschüsse besteht ein Wahlrecht

Erhält der Unternehmer für die Anschaffung einen Zuschuss, so hat er ein Wahlrecht: er kann den Zuschuss als Betriebseinnahme erfassen oder als Minderung der Anschaffungskosten,[1] Die Erfassung als Minderung der Anschaffungskosten hat die Minderung des AfA-Volumens zur Folge. Wird der Zuschuss bereits vor dem Erwerb des Grundstücks gewährt, hat der Unternehmer das Wahlrecht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.4 Ermittlung des Übernahmeergebnisses 2. Stufe (§ 4 Abs. 5 UmwStG)

Rz. 173 Auf die Ermittlung des Übernahmegewinns bzw. -verlusts der ersten Stufe nach § 4 Abs. 4 UmwStG folgt die des Übernahmegewinns bzw. -verlusts der zweiten Stufe nach § 4 Abs. 5 UmwStG. Nach dieser Vorschrift vermindert sich ein Übernahmegewinn bzw. erhöht sich ein Übernahmeverlust um die Bezüge, die nach § 7 UmwStG zu den Einkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehören....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 3.2 Grundsatz der Wertverknüpfung (§ 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG)

Rz. 23 Der übernehmende Rechtsträger hat die übergegangenen Wirtschaftsgüter zwingend mit den Werten aus der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft zu übernehmen.[1] Dies gilt auch dann, wenn es sich beim übertragenden Rechtsträger um eine steuerbefreite oder ausländische Körperschaft handelt. Voraussetzung ist allerdings, dass eine steuerliche Schlussbila...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 8.2 Bezüge nach § 7 UmwStG

Rz. 136 § 7 UmwStG fingiert zur Sicherung des deutschen Besteuerungsrechts die Vollausschüttung der Gewinnrücklagen an alle Gesellschafter der übertragenden Körperschaft. Nach § 7 UmwStG wird jedem Anteilseigner der übertragenden Körperschaft entsprechend seiner Beteiligung das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital abzüglich des steuerlichen Einlagekontos, das sich n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 49 Der übernehmende Rechtsträger hat nach § 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG die auf ihn übergegangenen Wirtschaftsgüter mit dem in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft enthaltenen Wert zu übernehmen. Diese Verpflichtung bezieht sich auf alle Wirtschaftsgüter, die in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft angesetzt worden sind. Hierbei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.3.1 Echte Betriebsaufspaltung

Rz. 233 Wird im Rahmen der Begründung einer echten Betriebsaufspaltung (Rz. 16) ein bisher einheitliches Personenunternehmen dergestalt aufgeteilt, dass ein Teil der Wirtschaftsgüter auf eine Betriebskapitalgesellschaft übertragen wird, sodass mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage beim jetzigen Besitzunternehmen verbleibt[1], ist zwischen der Behandlung der beim Besi...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 5.1 Gesamtrechtsnachfolge (§ 4 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 80 Die Verschmelzung stellt sich als Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang dar. Aus der Sicht der übertragenden Körperschaft liegt ein Veräußerungsgeschäft und aus der Sicht des übernehmenden Rechtsträgers ein Anschaffungsgeschäft vor. Der gegenteiligen Auffassung, wonach sich der Vermögensübergang im Rahmen der Verschmelzung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge vollzieht, ...mehr