Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / I. Die Wertvorschriften nach GKG, ZPO und FamGKG

Rz. 4 Das RVG kennt also bis auf wenige hilfsweise anzuwendende Vorschriften keine eigenen Wertberechnungsvorschriften. Für gerichtliche Verfahren verweist § 23 Abs. 1 RVG auf die für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften. Sie werden nun sehr richtig vermuten, dass diese Vorschriften im GKG enthalten sein werden. Schlagen Sie dieses Gesetz bitte jetzt auf. Sie werden fe...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / d) Der Bagatellstreitwert für die Bestimmung des amtsgerichtlichen Verfahrens nach billigem Ermessen (§ 495a ZPO)

Rz. 14 Die ZPO kennt den so genannten Bagatellstreitwert, der zum Zweck hat, bei sehr niedrigen Streitwerten zu einer Vereinfachung des Verfahrens zu kommen. Der Bagatellstreitwert wird gemäß § 2 ZPO ("Wert des Streitgegenstandes") nach den §§ 3 bis 9 ZPO bestimmt. Der Bagatellstreitwert betrifft die Bestimmung des amtsgerichtlichen Verfahrens nach billigem Ermessen (§ 495a ...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / N. Die Dokumentenpauschale

Rz. 87 Da in Straf- und Bußgeldsachen zur sachgerechten Verteidigung meistens Kopien der Ermittlungsakten hergestellt werden, entsteht die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Ziff. 1 Lit. a) VV RVG. Beachten Sie, dass in diesen Fällen die Dokumentenpauschale nach Buchstabe a) berechnet wird, da es dann keine Beschränkung derart gibt, dass nur die über 100 Kopien hinausgehenden...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 1. Objektive Klagenhäufung

Rz. 44 Die Anspruchshäufung bzw. objektive Klagenhäufung besteht in einem Verfahren entweder von Anfang an oder sie entsteht erst nachträglich durch Klageänderung. Von Anfang an besteht eine Anspruchshäufung, wenn der Kläger gemäß § 260 ZPO mehrere verschiedene Ansprüche gegen denselben Beklagten geltend macht. Für den Zuständigkeitsstreitwert und den Gebührenstreitwert gilt,...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 12. Die Tätigkeit des Anwaltsnotars

Rz. 42 In den Bundesländern, in denen der RA gleichzeitig Notar (Anwaltsnotar) ist, muss insbesondere beim Entwerfen von Urkunden geprüft werden, ob er die Urkunde als RA oder als Notar entworfen hat. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass der Entwurf einer Urkunde zum Bereich der vorsorgenden Rechtspflege gehört und damit in den Zuständigkeitsbereich des Notars fällt (was ni...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Entstehung der Geschäftsgebühr

Rz. 11 Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entsteht "für das Betreiben des Geschäfts", also der außergerichtlichen Besorgung einer Rechtsangelegenheit als Vertreter gegenüber Dritten. Da sie das Betreiben eines Geschäfts durch den RA vergütet, ist sie eine so genannte allgemeine Betriebsgebühr wie die Verfahrensgebühr, die in den gerichtlichen Verfahren erwächst. Durch ...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / d) Prüfungsschema für praktische Fälle

Rz. 17 Wie Sie aus vorstehenden Ausführungen ersehen können, ist die gebührenrechtliche Lösung von Fällen aus der Zwangsvollstreckung entscheidend davon abhängig, dass Sie erkennen, ob es sich darin um eine oder um mehrere verschiedene Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung handelt. Dazu müssen Sie prüfen, ob die im Einzelfall ausgeübten Tätigkeiten zu einer Angelegenheit o...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Gebührenabkommen mit Versicherungen in Verkehrsunfallsachen

Rz. 57 Zwischen dem DAV und dem HUK-Verband wurde seit 1970 eine Vereinbarung abgeschlossen, die das "Honorar für Akteneinsicht und Aktenauszüge aus Unfallstrafsachen für Versicherungsgesellschaften" regelt. Kurz gesagt, erhält der RA für die Einsichtnahme in Unfallstrafakten und die Fertigung von Auszügen daraus für ein Versicherungsunternehmen ein Pauschalhonorar von 26,00...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Die Postentgeltpauschale und die Dokumentenpauschale in Bußgeldverfahren

Rz. 117 Nach § 17 Nr. 11 RVG sind das Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren verschiedene Angelegenheiten. Das heißt, dass für die Tätigkeit des RA im Vorverfahren und im nachfolgenden Hauptverfahren jeweils eine gesonderte Vergütungsrechnung anzufertigen ist. Die Auslagenpauschale für Post- Telekommunikationsentgelte (Nr. 70...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 1. Gebührenstreitwert bei Klageerweiterung

Rz. 65 Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit kann sich während eines gerichtlichen Verfahrens durch eine Abänderung des Streitgegenstandes erhöhen. Dies ist bei einer Klageerweiterung oder Klageerhöhung der Fall. Die Gebühren berechnen sich bei der Klageerweiterung nach dem erhöhten Gebührenstreitwert ab dem Zeitpunkt der Änderung. Davon sind selbstverständlich nur d...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / D. Scheidungsfolgenvereinbarungen (Scheidungsfolgenvergleich)

Rz. 72 Die Ehescheidung als solche kann nicht Gegenstand eines Vergleiches oder einer Einigung sein, da den Eheleuten von unserer Rechtsordnung nicht freigestellt ist, über den Bestand ihrer Ehe Vereinbarungen zu treffen (vgl. Rdn 58 ff.). Dagegen dürfen und sollen die Eheleute sich über die Scheidungsfolgesachen einigen. Dies kann auch schon vor dem Scheidungsverfahren durc...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / B. Die Bestimmung des Gegenstandswertes in Familiensachen

Rz. 16 Die Ermittlung der Gegenstandswerte zur Berechnung der Anwaltsgebühren für Tätigkeiten des RA in Familiensachen erfolgt nach dem FamGKG. In einem gerichtlichen Verfahren wird gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 RVG der Anwaltsgebührenwert nach genau denselben Vorschriften des FamGKG ermittelt, wie der Wert für die Berechnung der Gerichtsgebühren. Auch wenn entweder keine Gerichtsg...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 6. Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 68 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei, es können höchstens Auslagen entstehen. Als Prozessbevollmächtigter erhält auch der Rechtsanwalt keine besondere Vergütung, da die Kostenfestsetzung gemäß § 19 Ziff. 14 RVG noch zum Rechtszug gehört und mit der Verfahrensgebühr abgegolten ist. Wird allerdings ein Rechtsanwalt nur mit der Vertretung im Kostenfes...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 1. Die Bestimmung des Gegenstandswertes in Ehesachen

Rz. 19 Ehesachen selbst sind nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten. Der Wert des Eheverfahrens bestimmt sich über § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den §§ 43 und 44 FamGKG. Die Wertberechnung in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wird unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensv...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / 1. Grundsätzliches

Rz. 35 Die Gebühren für Zwangsvollstreckungstätigkeiten sind Verfahrenspauschgebühren, d. h., sie entgelten nach § 18 Abs. 1 Ziff. 1 RVG nicht Einzeltätigkeiten, sondern jeweils die Gesamtheit aller zu einer Vollstreckungsmaßnahme (= Angelegenheit; siehe Rdn 6 ff.) gehörenden Vollstreckungshandlungen. Diese Gebühren erhält sowohl der RA des Gläubigers als auch ein eventuell f...mehr

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Vorwort

Das vorliegende Buch ist aus der Erfahrung langjähriger Lehrtätigkeit in der Berufsschule in ReNo-Fachklassen entstanden. Deshalb wurde auf eine anschauliche Darstellung des nicht immer leichten Stoffes besondere Aufmerksamkeit gerichtet. Das Ziel ist, dem Anfänger den Einstieg in diese Materie auf einem dem Lernenden angemessenen Niveau zu erleichtern, aber auch dem schon F...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / O. Die Postentgeltpauschale in Strafverfahren

Rz. 90 Nach § 17 Nr. 10 Lit. a) RVG sind das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren verschiedene Angelegenheiten. Das heißt, dass für die Tätigkeit des RA im Vorverfahren und im nachfolgenden Hauptverfahren jeweils eine gesonderte Vergütungsrechnung anzufertigen ist. Die Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsentgelte (N...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / II. Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung

Rz. 6 Der Grundsatz ist in § 18 Abs. 1 Ziff. 1 RVG bestimmt: Merke: In der Zwangsvollstreckung gilt jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch sie vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers als eine besondere Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG. Da diese Unterscheidung in "Maßnahmen" und "Angelegenheiten" nicht selten Schwierigk...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / B. Außergerichtliche Vertretung und Geschäftsbesorgung

Rz. 2 → Dazu Aufgaben Gruppe 3 Nahezu alle Fälle der außergerichtlichen Vertretung und Geschäftsbesorgung werden mit einer Geschäftsgebühr abgegolten. Diese Gebühr entsteht für die außergerichtliche Erledigung von bürgerlich-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten aber auch für solche außergerichtlichen Angelegenheiten, für die ein gerichtliches Verfahren nach d...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / I. Die Gebühren in Abstammungssachen

Rz. 92 In § 169 FamFG ist definiert, welche Rechtsstreitigkeiten zu den Abstammungssachen gehören. Als Abstammungssachen gelten demnach folgende Verfahren:mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / 6. Einziehung und ähnliche Maßnahmen

Rz. 116 Für eine Tätigkeit des RA, die sich auf die Einziehung oder dieser gleichstehende Rechtsfolgen oder auf eine diesen Zwecken dienende Beschlagnahme bezieht, erhält der RA eine 1,0 Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV RVG. Diese Gebühr entsteht nur einmal für das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und dem Amtsgericht. Im Rechtsbeschwerdeverfahren entsteht die Gebühr bes...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / c) Unterhalt durch einstweilige Anordnung bei anhängigem Abstammungsverfahren (§§ 246, 248 FamFG)

Rz. 110 Nach § 246 FamFG ist es nicht Voraussetzung, dass ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des Gerichts besteht, um eine einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt gegen den Vater des Kindes zu beantragen. Wenn die Vaterschaft des Mannes jedoch noch nicht feststeht, kann bereits während des Verfahrens auf Feststellung der Vaterschaft der Erlass e...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / C. Einzelfragen der Berechnung des Gegenstandswertes, wenn ein gerichtliches Verfahren möglich ist

Rz. 31 Nachfolgend sollen eine Reihe von häufiger auftauchenden Bewertungsfragen detailliert dargestellt werden. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass es den Rahmen dieses Buches sprengen würde, dabei auf jede Einzelheit einzugehen. Sollten Sie mit der Lösung eines speziellen Problems nicht zurechtkommen, so sei der Griff zu den einschlägigen Kommentarwerken empfohlen. Rz. ...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 23 Die Verfahren in Familiensachen – das sind in diesem Kapitel im Wesentlichen Ehe-, Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltssachen – wurden im Jahr 2009 zu einem einheitlichen Familienverfahrensrecht zusammengefasst durch das "Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" vom 17....mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / b) Die Degression der Gebührentabellen

Rz. 24 Die den Kostengesetzen anliegenden Gebührentabellen sind degressiv aufgebaut. Degressiv heißt abnehmend, sich stufenweise vermindernd. Gemeint ist damit: Je höher der Wert ist, nach dem eine Gebühr zu berechnen ist, desto niedriger wird die Gebühr im Verhältnis zum Wert. Oder anders ausgedrückt: Die Gebühren steigen bei niedrigen Werten schneller als bei hohen. Beispi...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / c) Gebühren bei Erinnerung oder Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 90 Während das Kostenfestsetzungsverfahren selbst weder Gerichtsgebühren verursacht noch für den prozessbevollmächtigten RA gemäß § 19 Abs. 1 Ziff. 14 RVG Anwaltsgebühren, können im Erinnerungs- oder Beschwerdeverfahren Gebühren entstehen. Gerichtsgebühren werden für das Erinnerungsverfahren nicht erhoben (§ 11 Abs. 4 RPflG). Jedoch fällt im Beschwerdeverfahren nach dem K...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / d) Die Abänderung von Unterhaltstiteln bei Änderung maßgeblicher Umstände (§§ 238 ff. FamFG)

Rz. 112 In Unterhaltstiteln (Festsetzungsbeschluss, vollstreckbare notarielle Urkunde, Vergleich) sind die nach den §§ 1612b und 1612 c BGB anzurechnenden Leistungen dem Betrage nach festzusetzen. Es handelt sich bei diesen Leistungen z. B. um das auf das Kind entfallende Kindergeld. Die Höhe der Kindergeldzahlung kann sich nun verändern. In solchen Fällen kann ausnahmsweise ...mehr

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / D. Der Aufbau des GKG und des FamGKG

Rz. 6 Im Prinzip sind GKG und FamGKG genauso aufgebaut, wie Sie das schon in Bezug auf das RVG kennen gelernt haben. Das GKG und das FamGKG besteht jeweils aus: Dem Gesetzesteil...mehr

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Aufgabenteil / Zusammenfassung

Aufgabenteil Hinweise zur Bearbeitung der Übungsaufgabenmehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / K. Gebühren im Strafvollstreckungsverfahren

Rz. 84 Strafvollstreckungssachen erfordern in der Regel einen erheblichen Zeitaufwand des RA. Häufig müssen Sachverständigengutachten ausgewertet werden und Anhörungstermine mit Sachverständigen wahrgenommen werden. Deshalb wurden im Vergütungsverzeichnis des RVG diesbezügliche Gebühren in den Nummern 4200 ff. geregelt. Beispiel: Der Verteidiger wird beauftragt, den Verurteil...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 2. Subjektive Klagenhäufung

Rz. 46 Parteienhäufung bzw. subjektive Klagenhäufung liegt vor, wenn mehrere Personen als Streitgenossen gemeinschaftlich klagen oder verklagt werden (§§ 59, 60 ZPO). Die Bildung eines Gesamtstreitwertes nach § 5 Hs. 1 ZPO verbietet sich bei der Parteienhäufung aber oft, da die Streitgenossen meistens keine voneinander unabhängigen Ansprüche verfolgen oder abwehren. Die Strei...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 6 In diesem Kapitel wird es um die zur einwandfreien Berechnung der Wertgebühren erforderliche Ermittlung des Gegenstandswertes gehen. Im Wesentlichen ist der Gegenstandswert an drei Stellen in den Kostengesetzen geregelt, und zwar in den §§ 22 bis 33 RVG, in den §§ 39 bis 65 GKG sowie in den §§ 33 bis 56 FamGKG. Merken Sie sich schon jetzt: Es gib...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 5. Hilfsanspruch (§ 45 Abs. 1 S. 2 GKG)

Rz. 81 Es kommt vor, dass ein Kläger neben seinem Hauptantrag, für den Fall, dass dieser keinen Erfolg hat, einen Hilfsantrag (Eventualantrag) stellt. Beispiel: Kania verklagt Brösel auf Zahlung des Kaufpreises von 10.000,00 EUR für den verkauften Gebrauchtwagen (Hauptantrag); für den Fall, dass das Gericht diesen Anspruch zurückweist, beantragt er hilfsweise, den Brösel zur ...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / cc) Die Bewertung von Kindschaftssachen im Verfahren der einstweiligen Anordnung

Rz. 29 Die Kindschaftssachen aus § 151 FamFG können nach den §§ 49 ff. FamFG auch im Wege der einstweiligen Anordnung durch das Familiengericht vorläufig geregelt werden, wenn dafür ein dringendes Bedürfnis besteht. Zuständig ist das Gericht, dass für die Hauptsache im ersten Rechtszug zuständig wäre (§ 50 FamFG). Das Verfahren der einstweiligen Anordnung ist eine selbststän...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / P. Die Aktenversendungspauschale und die Umsatzsteuer

Rz. 91 Der RA hat Anspruch auf Ersatz der auf seine Vergütung (Gebühren und Auslagen) entfallenden Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG). Dies betrifft neben den Gebühren insbesondere auch die Auslagen nach den Nrn. 7000 bis 7007 VV RVG. Auf andere Auslagen wie z. B. die Aktenversendungspauschale ist ebenfalls Umsatzsteuer zu berechnen. Auf durchlaufende Posten wie z. B. vorgelegte...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 In diesem Kapitel geht es insbesondere um die Gebühren, die ein RA für Tätigkeiten in der Zwangsvollstreckung erhält. Die Gebühren für diese Tätigkeiten sind sämtlich in Teil 3, Abschnitt 3 des Vergütungsverzeichnisses des RVG geregelt.mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / d) Hebegebühr bei Vollstreckungsauftrag

Rz. 48 Auch in Zwangsvollstreckungssachen kann der RA Hebegebühren für die Weiterleitung der vom Schuldner oder vom Gerichtsvollzieher eingegangenen Zahlungen berechnen, sofern ein entsprechender Auftrag des Gläubigers vorliegt (Nr. 1009 VV RVG; siehe auch § 2 Rdn 185 ff.). Der Schuldner wird die Hebegebühr in der Regel nicht erstatten müssen.mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 2. Räumungsklage nach Beendigung eines Miet- oder Pachtvertrages (§ 41 Abs. 2 GKG)

Rz. 91 Wenn ein Miet- oder Pachtverhältnis oder ein ähnliches Nutzungsverhältnis abgelaufen oder gekündigt ist und dann Räumungsklage erhoben wird, so ist aus sozialen Gründen der Gebührenstreitwert höchstens der Betrag des Entgelts für ein Jahr; er ist geringer, wenn die streitige Zeit weniger als ein Jahr ausmacht (§ 41 Abs. 2 S. 1 GKG). Nach dem Wortlaut dieser Vorschrift...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / b) Unterhalt bei Vaterschaftsfeststellungsverfahren (§ 237 FamFG)

Rz. 106 Während ein Abstammungsverfahren auf Feststellung der Vaterschaft anhängig ist, kann das minderjährige Kind den Vater auf Zahlung von Unterhalt in einem selbstständigen Unterhaltsverfahren nach § 237 FamFG in Anspruch nehmen. Der Antrag ist aber nur zulässig, wenn gleichzeitig das Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft anhängig ist. Dies hat den Zweck, nach dem A...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 1. Pauschgebühren

Rz. 13 Pauschgebühren entstehen für die Inanspruchnahme der Gerichte, Notare, Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher. Was Pauschgebühren sind, macht man sich am anschaulichsten im Vergleich zu einer Handwerkerrechnung klar: Die Höhe dieser Rechnung wird abhängig sein von der Mühe und dem Aufwand, die der Handwerker bei der Ausführung seiner Arbeiten hatte, was insbesondere bed...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / e) Der Vollstreckungsstreitwert für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek (§ 866 Abs. 3 ZPO)

Rz. 15 Bei der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück darf eine Zwangssicherungshypothek nur für einen Betrag von mehr als 750 Euro in das Grundbuch eingetragen werden (§ 866 Abs. 3 ZPO). Dieser Betrag setzt sich aus der Hauptforderung und den Kosten zusammen. Bei der Feststellung des Erreichens dieser Wertgrenze bleiben Zinsen unberücksichtigt, wenn sie als Nebenforderungen ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 4. Festgebühren

Rz. 33 Für bestimmte Tätigkeiten können nur Festgebühren erhoben werden, also in Euro betragsmäßig bestimmte Geldbeträge. Festgebühren sind unabhängig vom Wert der Sache und vom Umfang oder von der Schwierigkeit der Tätigkeit. Dies gilt auch dann, wenn es um einen sehr hohen Wert geht oder wenn es sich um eine schwierige Tätigkeit handelt. Beispiele dafür finden sich in den ...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / I. Gebühren bei Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 74 Ein Scheidungsfolgenvergleich wird in der Regel unter der Bedingung geschlossen, dass er erst bei Rechtskraft des gerichtlichen Scheidungsbeschlusses wirksam wird. Kommt es also aus irgendeinem Grund nicht zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss, dann ist auch der Vergleich nicht wirksam und eine Einigungsgebühr entsteht nicht (Nr. 1000 Anm. Abs. 3 VV RVG). Deswegen k...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / C. Zwangsvollstreckung gegen Gesamtschuldner

Rz. 78 Die Zwangsvollstreckung gegen mehrere Schuldner, auch z. B. gegen Eheleute, falls sie gesamtschuldnerisch haften, stellt grundsätzlich mehrere Angelegenheiten dar. Die Vollstreckung richtet sich nämlich in diesem Fall nicht gegen alle Schuldner zusammen, sondern gegen jeden Schuldner einzeln (BGH, Beschluss vom 10.08.2006 – I ZB 99/05). Erteilt der RA des Gläubigers Zw...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / IV. Mehrere Kostenschuldner

Rz. 39 Mehrere Kostenschuldner haften grundsätzlich als Gesamtschuldner, wobei aber die Haftung des einzelnen Kostenschuldners gegenüber Rechtsanwälten und Notaren auf den Betrag begrenzt wird, der entstanden wäre, wenn nur für seine Sache die Kosten entstanden wären, sodass keiner der Gesamtschuldner für die Kosten haften muss, die nur allein gegen einen anderen entstanden ...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / C. Die Gebühren für besondere Verfahren

Rz. 62 In Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses des RVG werden die Gebühren für alle Tätigkeiten des RA in gerichtlichen Verfahren, insbesondere für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, geregelt. Dies betrifft also in erster Linie den Zivilprozess im ersten Rechtszug (Abschnitt 1) und in den Rechtsmittelinstanzen (Abschnitt 2). Weiterhin werden in Teil 3 in Abschnitt 3 des ...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / D. Allgemeine Gebühren

Rz. 18 Die so genannten allgemeinen Gebühren kann der Verteidiger in jedem Verfahrensabschnitt erhalten. Sie stehen in Unterabschnitt 1 des Abschnitts 1 des Teils 4 VV RVG. Diese Art von Gebühren entsteht also unabhängig davon, in welcher Instanz der Verteidiger tätig ist. Es handelt sich hierbei um die Grundgebühr und die Terminsgebühr für die Teilnahme an bestimmten Termin...mehr

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Es wird die Leserinnen und Leser freuen, dass dieser Teil des Buches relativ kurz gehalten werden kann. Von den Auszubildenden bei Rechtsanwälten bzw. Rechtsanwälten/Notaren wird in den Prüfungen nur erwartet, dass sie die Höhe der Gerichtskostenvorauszahlung bestimmen und Gerichtskostenrechnungen prüfen können. Daraus ergibt sich, dass Sie sich nicht so intensiv mit de...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / G. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 115 In Familiensachen können die Beteiligten Verfahrenskostenhilfe erhalten. Gemäß § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG handelt es sich hierbei um die Prozesskostenhilfe nach den §§ 114 ff. ZPO, nur dass nach § 113 Abs. 5 Ziff. 1 FamFG das Wort "Verfahren" an die Stelle des Wortes "Prozess" tritt. Zur Prozesskostenhilfe siehe § 9 des Buches; Sie können die Erläuterungen zur Prozessko...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / IV. Sonstige Hinweise zum Bußgeldverfahren

Rz. 118 Die Verwaltungsbehörde kann auch, wenn sie die Mitwirkung eines RA für geboten hält, dem Beschuldigten einen Verteidiger bestellen (§ 60 OWiG). Der RA erhält dann die Gebühren in der für den Pflichtverteidiger vorgesehenen Höhe (rechte Randspalte des VV) aus der Staatskasse. Für Vorschusszahlungen des Mandanten an den gerichtlich bestellten Verteidiger ist die Anrechn...mehr