Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / c) Begriff des "Rechtsfalls"

Der Begriff "Rechtsfall" ist durch das RVG 2004 in der Anm. 1 zu Nr. 4100 VV neu eingeführt worden. Mit dieser (damals neuen) Begrifflichkeit ist jedoch neben dem Begriff der "Angelegenheit" in § 15 RVG und dem der "Tat" oder "Handlung" in Anm. 2 zu Nr. 4100 VV keine neue/weitere geschaffen worden. Entscheidend für die Eingrenzung des Begriffs des "Rechtfalls" ist der strafr...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / b) Ermittlung des Gegenstandswerts

Bei der Ermittlung des Gegenstandswerts für die außergerichtliche Vertretung ist § 23 Abs. 1 S. 3 RVG zu beachten. Die für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften eines gerichtlichen Verfahrens (GKG, FamGKG, GNotKG) gelten auch entsprechend für die Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, wenn der Gegenstand der Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 1. OWi-/Strafverfahren

Ist wegen derselben Tat oder Handlung, die Gegenstand der erstmaligen Einarbeitung im Strafverfahren gewesen ist, bereits ein OWi-Verfahren geführt worden und ist insoweit bereits eine Grundgebühr nach Nr. 5100 VV entstanden, wird diese nach Anm. 2 zu Nr. 4100 VV auf die nach Nr. 4100 VV entstehende Grundgebühr für das Strafverfahren angerechnet.[105] Für den Begriff "dersel...mehr

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AGS 10/2021, Umsatzsteuer auf Reisekosten des Anwalts

Nr. 7008 VV RVG Leitsatz Wendet der Anwalt in Erfüllung seines Mandats Reisekosten für öffentliche Verkehrsmittel auf, darf er nur die gezahlten Nettobeträge in seine Abrechnung aufnehmen und muss darauf dann 19 % Umsatzsteuer erheben. Das gilt auch dann, wenn die aufgewandten Reisekosten mit einem geringeren Umsatzsteuersatz belegt sind. VG Würzburg, Beschl. v. 27.4.2021 – W 3...mehr

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AGS 10/2021, Pauschgebühr d... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hat den Angeklagten in einem Verfahren als Wahlverteidiger verteidigt. Das Verfahren ist nach § 154 StPO vorläufig eingestellt worden. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten wurden der Staatskasse auferlegt. Mit Schriftsatz vom 23.4.2020 stellte der Rechtsanwalt den Antrag, notwendige Auslagen im Umfang von 2.352,25 EUR zu sei...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 2. Verbot der Kostenübernahme

Bisher durfte ein Anwalt nach § 49b Abs. 2 S. 2 BRAO a.F. auch im Falle eines zulässigen Erfolgshonorars weder Gerichtskosten, Verwaltungskosten noch Kosten anderer Beteiligter übernehmen. Dieser S. 2 ist nunmehr geändert worden. Für die Fälle eines zulässigen Erfolgshonorars nach § 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 RVG (s.u. IV. 3., 4., 5.) darf der Anwalt künftig auch Gerichtskos...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beratungskosten und Honorarfragen

Rz. 898 [Autor/Stand] Für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gelten gem. § 35 RVG die §§ 23–39 StBGebV i.V.m. §§ 10 und 13 StBGebV entsprechend. Für die Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige einschließlich der Ermittlungen zur Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung de...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 1. Grundgebühr in Straf- und Bußgeldsachen

Die Grundgebühr steht sowohl dem Wahlanwalt als auch dem Pflichtverteidiger sowie auch dem sonstigen Vertreter oder Beistand eines Verfahrensbeteiligten zu. Das folgt aus Vorbem. 4 Abs. 1 VV. Der Rechtsanwalt muss aber in einer dieser Funktionen tätig werden. Das ergibt sich eindeutig aus der Stellung der Grundgebühr Nr. 4100 VV in Teil 4 Abschnitt 1 VV, der nur die Gebühren...mehr

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AGS 10/2021, Gebühren im Ge... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Auffassung des LG Bonn überzeugt aus den bereits vom OLG Bamberg (a.a.O.), dem OLG Brandenburg (a.a.O.) und auch dem LG Cottbus (a.a.O.) dargelegten Gründen nicht. Dazu ist bereits jeweils Stellung genommen worden. Es bleibt dabei: Die Tätigkeit des Rechtsanwalts erfolgt im Rahmen der Strafvollstreckung und ist daher mit einer Verfahrensgebühr Nrn. 4204, 4205 VV zu vergü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Beschränkung des Einspruchs

Rz. 169 [Autor/Stand] Im Normalfall wird demjenigen, der gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegt, daran gelegen sein, dass der Strafbefehl im Ganzen aufgehoben und der ihm zugrunde liegende Sachverhalt erneut durch einen Richter strafrechtlich gewürdigt wird. Andererseits sind die Fälle gar nicht selten, in denen es dem Angeklagten nur darum geht, eine Herabsetzung der aus...mehr

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AGS 10/2021, Anrechnung der... / Leitsatz

Ist der Anwalt in einem sozialgerichtlichen Verfahren im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden und ergibt sich ein anteiliger Kostenerstattungsanspruch gegen die beklagte Behörde, der auch die Kosten des Widerspruchsverfahrens umfasst, so ist die Anrechnung der Geschäftsgebühr nach § 58 Abs. 2 RVG so zu berechnen, dass der Anwalt nicht mehr erhält als die volle Wahl...mehr

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FoVo 10/2021, Keine Einigun... / 2 II. Die Entscheidung

AG folgt dem Ansinnen des Gläubigers nicht Die nach § 766 ZPO zulässige Erinnerung ist in der Sache unbegründet. Der beteiligte Gerichtsvollzieher hat sich zu Recht geweigert, eine rechtsanwaltliche Einigungsgebühr auf Gläubigerseite mit zu vollstrecken. Denn eine solche Gebühr ist durch die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers nicht entstanden. Unstreitig hat der Gerichtsvollzi...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / b) Konkreter Abgeltungsbereich

Die Grundgebühr hat einen eigenen Abgeltungsbereich.[58] Für den Abgeltungsbereich der Grundgebühr gilt im Einzelnen: Mit der Grundgebühr wird nach Anm. 1 zu Nr. 4100 VV der mit/bei/nach der Übernahme des Mandates einmalig bei der erstmaligen Einarbeitung in den Rechtsfall entstehende zusätzliche Arbeitsaufwand abgegolten.[59] Das ist zunächst das meist nicht sehr lange erste...mehr

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AGS 10/2021, Gebühren im Gesamtstrafenverfahren

Nr. 4204 VV RVG Leitsatz Im Gesamtstrafenverfahren nach § 460 StPO entsteht für den Verteidiger, der den Angeklagten bereits im Erkenntnisverfahren vertreten hat, nicht die Gebühr Nr. 4204 VV. LG Bonn, Beschl. v. 31.8.2021 – 29 Qs 6/21 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt war als Pflichtverteidiger des Angeklagten tätig. Das AG hat dann gem. § 460 StPO aus den Strafen aus Urteilen vom...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / e) Abgrenzung zur Geschäftsgebühr Nr. 2301 VV (einfaches Schreiben)

aa) Auftragslage Bei der außergerichtlichen Geltendmachung einer Forderung aus einer Inkassodienstleitung kann sich zudem die Frage stellen, ob hierfür lediglich eine 0,3-Geschäftsgebühr Nr. 2301 VV zu erheben ist. Diese fällt nur an, wenn sich der Auftrag auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt. Ein Schreiben einfacher Art liegt vor, wenn dieses weder schwierige rechtlich...mehr

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AGS 10/2021, Klage und Widerklage bezüglich eines Pflichtteils- sowie eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs

§ 32 Abs. 2 S. 1 RVG, §§ 2303, 2315, 2325 BGB; § 45 Abs. 1 u. 3 GKG Leitsatz § 45 Abs. 1 S. 3 GKG findet dann keine Anwendung, wenn mit Klage und Widerklage lediglich Teilansprüche aus demselben Rechtsverhältnis hergeleitet werden, die sich rechtlich zwar wechselseitig ausschließen, wirtschaftlich aber nicht überschneiden. Dies ist bei einer Klage auf weitere Pflichtteilszahlu...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / e) Grundgebühr für den "Terminsvertreter"

Die Grundgebühr steht nur dem Verteidiger bzw. einem der sonst in Vorbem. 4 Abs. 1 VV genannten Vertreter von Verfahrensbeteiligten zu. Das ergibt sich zweifelsfrei aus der Stellung der Gebühr in Abschnitt 1 des Teil VV, der die "Gebühren des Verteidigers" regelt. Für die Vertretung des Verteidigers gilt: Überträgt der Verteidiger einem anderen Rechtsanwalt lediglich die (Ei...mehr

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AGS 10/2021, Klage und Wide... / II. Zulässigkeit

Die Beschwerde des Rechtsanwalts ist aus eigenem Recht gem. § 32 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG zulässig. Ein Anwalt kann aus eigenem Recht eine Beschwerde mit dem Ziel der Erhöhung des Streitwerts erheben, da er durch eine zu niedrige Fristsetzung beschwert ist, weil er dann nur geringere Gebühren abrechnen kann. Der erforderliche Wert des Beschwerdegegenstands...mehr

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AGS 10/2021, Zuständigkeit für Festsetzung des Gegenstandswerts beim BGH

§§ 1 Abs. 3, 33 Abs. 1 und Abs. 8 S. 1 RVG; §§ 132 Abs. 4, 139 Abs. 1 GVG Leitsatz Über einen Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG auf Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit ist nach Inkrafttreten von § 1 Abs. 3 RVG auch beim BGH nach § 33 Abs. 8 S. 1 HS 1 RVG durch den Einzelrichter zu entscheiden. BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschl. v. 9.8.2021 – GSZ...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / [Ohne Titel]

Im Strafverfahren ist die Grundgebühr in der Nr. 4100 VV und im Bußgeldverfahren in der Nr. 5100 VV als eine der ersten Gebühren vorgesehen, die der Verteidiger verdienen kann. Die Gebühr ist 2004 durch das RVG neu eigenführt worden. Bis dahin gab es eine vergleichbare Gebühr nicht. Bei der Anwendung dieser Gebühr hatten sich in der Folgezeit einige Probleme ergeben, die ins...mehr

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AGS 10/2021, Pauschgebühr des Wahlanwalts

§ 42 RVG Leitsatz Zur (Un-)Zulässigkeit eines Antrages des Wahlverteidigers auf Feststellung einer Pauschgebühr gem. § 42 RVG nach Stellung eines Kostenfestsetzungsantrages und wirksamer Ausübung seines Bestimmungsrechts nach § 14 Abs. 1 RVG. OLG Jena, Beschl. v. 21.5.2021 – (S) AR 104/20 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt hat den Angeklagten in einem Verfahren als Wahlverteidiger v...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / a) Bisherige Schwellengebühr (Anm. zu Nr. 2300 VV)

Bis zum 30.9.2021 regelt die Anmerkung zu Nr. 2300 VV die sogenannte Schwellengebühr.[4] Weitere hierfür verwendete Bezeichnungen sind Schwellenwert, Regelgebühr oder Kappungsgrenze.[5] Nach der Anmerkung zu Nr. 2300 VV kann eine höhere als eine 1,3-Geschäftsgebühr nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war.mehr

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AGS 10/2021, Fragen und Lös... / 2. Beschränkung der Geschäftsgebühr nach Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2300 VV

Vorliegend ist die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV durch eine einfache außergerichtliche Inkassodienstleistung i.S.v. § 13 Abs. 2 RVG und Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2300 VV ausgelöst worden.[3] Dies führt dazu, dass der Rechtsanwalt nach Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2300 VV lediglich eine Geschäftsgebühr mit einem Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,3 (Schwellengebühr 0,9) geltend machen kann.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 226 [Autor/Stand] Zum Ganzen s. die tabellarische Übersicht in Rz. 25. Gemäß § 408a StPO besteht die Möglichkeit des nachträglichen Übergangs eines aufgrund einer "normalen" Anklage vor dem AG eröffneten Hauptverfahrens in das Strafbefehlsverfahren[2]. Der Strafbefehlsantrag nach § 408a StPO ist kein Anwendungsfall des § 400 AO, da die Verfahrensherrschaft aufseiten der A...mehr

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AGS 10/2021, Saenger, ZPO - Handkommentar zu ZPO, Familienverfahren, Gerichtsverfassung, europäisches Verfahrensrecht

Herausgegeben von Prof. Dr. Ingo Saenger. 9. Aufl., 2021. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden. 3.480 S., 128,00 EUR Der beliebte Handkommentar zur Zivilprozessordnung erscheint seit 16 Jahren im zweijährigen Rhythmus. Aufgrund der ständigen Aktualisierungen handelt es sich um ein zuverlässiges Werk. An den Autoren geht keine wichtige Entwicklung, Rechtsänderung oder Gerich...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / a) Grundgebühr für den Zeugenbeistand

Geht man davon aus, was zutreffend, aber in Rspr. und Lit. umstritten ist, dass auch der Zeugenbeistand nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abrechnet,[7] entsteht auch für ihn die Grundgebühr.[8] Das gilt auch dann, wenn der Rechtsanwalt zuvor bereits als Verteidiger des Zeugen tätig gewesen ist, da die Tätigkeit als Zeugenbeistand nicht dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 2 RVG ...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 2. Straf-/OWi-Verfahren

Ist wegen derselben Tat oder Handlung, die Gegenstand der erstmaligen Einarbeitung im OWi-Verfahren ist, bereits ein Strafverfahren geführt worden und ist insoweit bereits eine Grundgebühr nach Nr. 4100 VV entstanden, entsteht für das OWi-Verfahren nach Anm. 2 zu Nr. 5100 VV die Gebühr nach Nr. 5100 VV nicht noch einmal. Das entspricht der in Anm. 2 zu Nr. 4100 VV vorgesehen...mehr

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FF 10/2021, Rechtsprechung ... / Kosten und Gebühren

KG, Beschl. v. 24.6.2021 – 16 WF 79/21 1. In gerichtlichen Verfahren wie einem Verfahren über die Beschwerde gegen eine Vollstreckungsentscheidung in einem Umgangsverfahren wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag vom Gericht festgesetzt, weil ein für die Gerichtsgebühren maßgeblicher Wert fehlt (§ 33 Abs. 1 RVG). 2. Der danach festzusetzende Gegenst...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / d) Grundgebühr im sog. isolierten Adhäsionsverfahren

Ist der Rechtsanwalt nur mit der Abwehr oder Verfolgung von vermögensrechtlichen Ansprüchen im Adhäsionsverfahren beauftragt, wird er in einem sog. isolierten Adhäsionsverfahren tätig. Nach Vorbem. 4.3 Abs. 2 VV erhält er dann die Gebühren nach den Nrn. 4143–4145 VV. Er erhält daneben aber keine weiteren Gebühren aus Teil 4 Abschnitt 1 VV. Das folgt zunächst aus dem eindeuti...mehr

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FoVo 10/2021, Keine Einigun... / 3 Der Praxistipp

Weisungen zur Ratenzahlungsvereinbarung Die Ratenzahlungsvereinbarung über den Gerichtsvollzieher hat ihre Rechtsgrundlage in § 802b ZPO. Sie ist nach § 802a Abs. 2 S. 2 ZPO immer beauftragt, wenn der Gläubiger sie nicht explizit ausgeschlossen hat. Die nähere Ausgestaltung ergibt sich für den Gerichtsvollzieher aus § 68 GVGA. Der Gerichtsvollzieher soll danach in jeder Lage ...mehr

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ZErb 10/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Dutta/Weber, Internationales Erbrecht, EuErbVO, Erbrechtliche Staa...mehr

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AGS 10/2021, Fragen und Lös... / I. Angefallene Gebühr

Dem Rechtsanwalt ist eine Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV angefallen. Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit war hier keine unbestrittene Forderung, sondern vielmehr eine bestrittene Forderung. Die Gebührenbegrenzung nach Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2300 VV greift hier deshalb nicht ein.[5] Der Rechtsanwalt kann deshalb die Geschäftsgebühr dem Gebührenrahmen aus Abs. 1 der Anm. zu Nr. ...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / I. Allgemeines

Nach Anm. 1 zur Nr. 4100 VV steht dem Rechtsanwalt die Grundgebühr für die (erstmalige) Einarbeitung in den Rechtsfall zu. Mit ihr wird der (besondere) Arbeitsaufwand abgegolten, der einmalig mit der Übernahme des Mandats entsteht (vgl. dazu unten III. 3.).[2] Die Abgrenzung des Abgeltungsbereichs der Grundgebühr zur Verfahrensgebühr war bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 2. Entstehen der Gebühr

Voraussetzung für das Entstehen der Gebühr ist die "Übernahme" des (Voll-)Mandats).[43] "Übernahme des Mandats" meint beim Wahlverteidiger den Abschluss eines Vergütungsvertrages. Kommt es nicht zum Vertragsschluss/zur Mandatsübernahme bzw. wird der Rechtsanwalt nicht beigeordnet/bestellt, erhält der Rechtsanwalt keine Gebühren nach Teil 4 VV. Damit entsteht dann auch keine ...mehr

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AGS 10/2021, Beiordnung ein... / III. "Mehrkosten" nicht "Kosten"

Die beschwerdeführende Anwältin hat insoweit Recht, als ein Unterschied besteht, ob die Reisekosten des beigeordneten auswärtigen Anwalts bis zur Höhe der "Kosten" eines Verkehrsanwalts übernommen werden oder bis zur Höhe der "Mehrkosten" eines Verkehrsanwalts. Sie hat allerdings den Umfang ihrer Beiordnung verkannt. Die beigeordnete Anwältin ist offenbar davon ausgegangen, ...mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / a) Abgrenzung zur Verfahrensgebühr

In Rspr. und Lit. war zur früheren Fassung der Nr. 4100 VV die Abgrenzung des Abgeltungsbereichs der Grundgebühr zur Verfahrensgebühr umstritten. Z.T. ist schon damals davon ausgegangen worden, dass für den Rechtsanwalt, der sich in einen Strafrechts- (oder OWi-)Fall einarbeitet, nicht nur die Grundgebühr, sondern zugleich daneben immer auch die Verfahrensgebühr als Betriebs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 400 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls

Schrifttum: App, Rechtskraftwirkung von Strafbefehlen bei Steuerhinterziehung, DStR 1986, 651; Bilsdorfer, Aktuelle Fragen aus dem Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht, StBp 1995, 89; Böttcher/Mayer, Änderungen des Strafverfahrensrechts durch das Entlastungsgesetz, NStZ 1993, 153; Burhoff, Der Strafbefehl im Steuerstrafverfahren, PStR 1999, 52; Burhoff, Das Strafb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Kosten der Betriebsratswahl

Rz. 6 Nach § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten der Wahl zu tragen. Unter die Kostentragungspflicht fallen alle Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl, nicht jedoch Kosten für Wahlwerbung.[1] Rz. 7 Unter die Kostentragungspflicht fällt zunächst einmal der Sachaufwand für die Betriebsratswahl. Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Beschaffun...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.5.5 Gegenstandswert einer Wahlanfechtung

Rz. 16 Der Gegenstandswert einer Wahlanfechtung wird von verschiedenen Gerichten höchst unterschiedlich festgesetzt. Nahezu generell wird jedoch von einem Ausgangswert in Anlehnung an den Regelgegenstandswert von 4.000 EUR des § 23 Abs. 3 Satz 2 2. HS RVG sowie von Erhöhungen dieses Werts in Abhängigkeit von der Größe des Betriebsrats ausgegangen. Die Rechtsprechung ist teil...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht

Rz. 10 Mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können die Bestellung des Wahlvorstands durch das Arbeitsgericht beantragen, wenn trotz Einladung keine Betriebsversammlung stattfindet oder wenn die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand wählt. "Trotz Einladung" bedeutet grundsätzlich, dass eine Bestellung des Wahlvorstands du...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Verfahren

Rz. 10 Das arbeitsgerichtliche Bestellungsverfahren wird im Beschlussverfahren auf Antrag entschieden (§ 2a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG). Zuständig für das Verfahren ist ausschließlich das Arbeitsgericht am Betriebssitz (§ 82 ArbGG). Antragsberechtigt sind mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs (§ 7 BetrVG). Diese Arbeitnehmer müssen währen...mehr

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AGS 09/2021, Abgeltungsbereich der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV RVG

Nr. 4142 VV RVG Leitsatz Von der Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV werden sämtliche Tätigkeiten, die der Rechtsanwalt im Hinblick auf die Einziehung erbringt und die zumindest auch einen Bezug zur Einziehung haben, erfasst. Nr. 4142 VV setzt keine gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts voraus. KG, Beschl. v. 30.6.2021 – 1 Ws 16/21 I. Sachverhalt Gegen den Angeklagten war ein Verfahr...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 2. § 15a Abs. 2 RVG – Neufassung zum 1.1.2021 (KostRÄG)

Die Regelung des § 15a Abs. 2 RVG ist mit dem KostRÄG 2021 neu eingeführt worden und betrifft weiterhin das Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt. In der Rspr. war teilweise umstritten, wie eine Anrechnung mehrerer Gebühren auf eine einzige weitere Gebühr zu erfolgen hat. War der Rechtsanwalt für seine Mandantin nicht nur im streitigen Verfahren sondern auch i...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 1. § 15a Abs. 1 RVG

§ 15a Abs. 1 RVG regelt die Anrechnung im Innenverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und dem Auftraggeber. Für den Fall einer Anrechnung einer Gebühr auf eine andere kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag beider Gebühren. Beide Gebührenansprüche bleiben grds. unangetastet erhalten. Es können a...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / II. Anrechnung unter Berücksichtigung von § 15a RVG

§ 15a RVG ist seinerzeit durch Art. 7 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 30.7.2009[2] in das RVG als gesetzgeberische Reaktion auf die Rspr. des BGH eingeführt worden. Der BGH hatte mehrfach entschieden, dass ein...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 3. § 15a Abs. 3 RVG

Die bisher in § 15a Abs. 2 RVG a.F. enthaltene Regelung ist aus systematischen Gründen zu Abs. 3 verschoben worden und betrifft die Wirkung der Anrechnung im Verhältnis zu Dritten, welche zur Erstattung verpflichtet sind. Wie ausgeführt, lässt die Anrechnung selbst den Bestand der einzelnen Gebührenansprüche bereits im Innenverhältnis unberührt, sodass diese sich auch im Verh...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / VII. Anrechnung der Wahlanwaltsgeschäftsgebühr

Höchst umstritten war, wie eine Wahlanwaltsgeschäftsgebühr anzurechnen ist, wenn der Anwalt im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren beigeordnet wird. Es stellte sich dann das Problem, dass der Anwalt außergerichtlich eine Gebühr nach der Wahlanwaltstabelle erhielt, während er im gerichtlichen Verfahren nur noch die Gebühren nach der VKH-Tabelle des § 49 RVG verdiente. Hier ...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / III. Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren

In der Praxis stellt sich oft das Problem, dass der Anwalt außergerichtlich hinsichtlich verschiedener Angelegenheiten tätig war und damit mehrere Geschäftsgebühren verdient hat, es dann aber nur zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, so dass mehrere Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr anzurechnen sind. Solche Konstellationen kommen häufig im Scheidungsverbundverfah...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / V. Verfahrenskostenhilfe nur für den Vergleich

Die Vorschrift des § 48 Abs. 1 RVG hat aber noch eine weitere Änderung erfahren. Sie gilt nicht nur für Mehrwertvergleiche, sondern auch für die Fälle, in denen der Anwalt nur für den Vergleich beigeordnet wird. Beispiel 5: In einem Unterhaltsverfahren (Verfahrenswert 7.200 EUR) vertritt der Anwalt den Antragsgegner. Das Gericht lehnt die beantragte Verfahrenskostenhilfe ab ...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 1. Erstreckung

Lange Zeit war umstritten, welche Gebühren der Anwalt aus der Landeskasse erhält, wenn er für den Mehrwert eines Vergleichs beigeordnet wurde. Während der Gesetzgeber die Streitfrage für das Scheidungsverbundverfahren in § 48 Abs. 3 RVG bereits mit dem Zweiten KostRMoG dahingehend geklärt hatte, dass der Anwalt alle mit der Herbeiführung der Einigung erforderlichen Gebühren ...mehr