Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühren (VV 6400)

a) Höhe und Abgeltungsbereich Rz. 4 Nach VV 6400 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in Verfahren vor dem Truppendienstgericht nach § 17 WBO und in Verfahren nach § 42 WDO über Beschwerden von Soldaten und früheren Soldaten gegen Disziplinarmaßnahmen sowie gegen sonstige Maßnahmen und Entscheidungen des Dienstvorgesetzten nach der WDO, in welchen die Vorschriften der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 232 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Wird der Auftrag vorzeitig beendet, reduziert sich die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,1. Wegen der Einzel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Disziplinarverfahren und berufsgerichtliche Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht Rz. 1 Zum Geltungsbereich der Vorschriften in VV Teil 6 Abschnitt 2, zur Abgrenzung von Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht zu diesen ähnlichen Verfahren und zur Anwendung der Vorschriften nach VV Teil 2 und 3 wird auf die grund...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Drittschuldnerprozess

aa) Gebühren Rz. 155 Ist dem Anwalt Auftrag zur Klage auf Erfüllung der überwiesenen Forderung oder Klage auf Schadensersatz gemäß § 840 Abs. 2 ZPO erteilt worden, gelten VV 3100 ff. direkt, und zwar sowohl für den Vertreter des Gläubigers als auch für den des Drittschuldners.[142] Kommt es danach nicht mehr zu einer Klageerhebung, weil der Drittschuldner zahlt, steht dem Anw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Eigenständige Regelung Rz. 2 VV 3310 enthält eine gegenüber VV Vorb. 3 Abs. 3 eigenständige Regelung über das Erwachsen einer Terminsgebühr. Dies ergibt sich schon aus der Anm. zu VV 3310 ("nur"), aus der Gesetzesbegründung[1] und aus dem Wortlaut von VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 1. Danach entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 2 Die Vorschriften der VV 4130 ff. regeln die Vergütung des Verteidigers im Revisionsverfahren. Auch diese Vorschriften gelten – ebenso wie die VV 4106 ff. und VV 4124 ff. – unmittelbar nur für den Vollverteidiger, also denjenigen Anwalt, dem die Verteidigung insgesamt übertragen worden ist. Für Einzeltätigkeiten, wie etwa die Einlegung d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 13 Der Anwalt erhält für seine Tätigkeit im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung zunächst eine Verfahrensgebühr nach VV 3329. a) Höhe der Gebühr Rz. 14 Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf 0,5. Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist nicht vorgesehen (arg. e VV 3337). b) Mehrere Auftraggeber Rz. 15 Vertritt der Anwalt im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung mehrere A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Mehrere Einigungen

1. Einmaligkeit der Gebühr Rz. 147 Die Einigungsgebühr kann in derselben Angelegenheit grundsätzlich nur einmal entstehen. Hiervon gibt es zwei Ausnahmen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Arrest, Vollziehung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Anfertigung oder Unterzeichnung einer Privatklage (Nr. 1) Rz. 3 Soweit sich die Einzeltätigkeit des Anwalts darauf beschränkt, die Privatklage anzufertigen oder zu unterzeichnen, gilt Nr. 1 (früher: § 94 Abs. 4 BRAGO). Der Gebührentatbestand ist jetzt systematisch zutreffend als Einzeltätigkeit erfasst. Rz. 4 Wird der Anwalt später mit der Vertretung des Privatklägers beauf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Allgemeines 1. Die gesetzliche Regelung Rz. 2 Die Zusätzliche Gebühr gemäß VV 4141 entsteht nach dem Wortlaut des Gesetzes, wenn:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsgebühren (VV 6212, 6213, 6214)

1. Terminsgebühr (VV 6212) Rz. 3 VV 6212 legt die Terminsgebühr für die von VV 6211 erfassten Verfahren fest. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr je Verhandlungstag, und zwar grundsätzlich jeweils aus dem gleichen Gebührenrahmen. Die Terminsgebühr ist also unabhängig davon, ob es sich um den ersten Hauptverhandlungstag handelt oder um einen Fortsetzungstermin. Die Neuau...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren

1. Verfahrensgebühr Rz. 12 Die Verfahrensgebühr entsteht mit dem Gebührensatz von 0,75 bei jeder auftragsgemäßen Tätigkeit im Verfahren ab Entgegennahme der Information, unabhängig vom Umfang der Tätigkeit (Pauschalgebühr), VV Vorb. 3 Abs. 2. Die vorzeitige Beendigung des Auftrags führt unter den in VV 3337 genannten Voraussetzungen zur Ermäßigung auf eine 0,5-Verfahrensgebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Anrechnung der Verfahrensgebühr bei Zurückweisung der Sache (Abs. 6)

I. Überblick Rz. 312 Wird eine Sache in einem Verfahren nach VV Teil 3 vom Rechtsmittelgericht an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen, so ist das weitere Verfahren vor dem Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat und das jetzt wieder nach Zurückverweisung mit der Sache befasst wird, nach § 21 Abs. 1 eine neue Angelegenheit. Es liegen also drei Angelegen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 28. Erledigungsgebühr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsgebühren (VV 6208, 6209, 6210)

1. Terminsgebühr (VV 6208) Rz. 3 VV 6208 legt die Terminsgebühr für die von VV 6207 erfassten Verfahren fest. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr je Verhandlungstag, und zwar grundsätzlich jeweils aus dem gleichen Gebührenrahmen. Die Terminsgebühr ist also unabhängig davon, ob es sich um den ersten Hauptverhandlungstag handelt oder um einen Fortsetzungstermin. Die Neuau...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Einforderbarkeit, Hinweispflicht, Verzicht

1. Hinweispflicht Rz. 64 Fraglich ist, ob der Anwalt den Mandanten darauf hinweisen muss, dass durch die Einziehung und Weiterleitung von Geldern zusätzliche Gebühren anfallen und dass diese voraussichtlich nicht erstattungsfähig sein werden. Soweit man dies annimmt, würde der Verstoß hiergegen den Anwalt bei einem entgegenstehenden Willen des Mandanten schadensersatzpflichti...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Eingeschränkte Tätigkeit nach Anm. Abs. 2

1. Genehmigung in Familiensachen Rz. 22 Entsprechend der Regelung in VV 3101 Nr. 3 soll auch im Beschwerdeverfahren in Familiensachen eine Ermäßigung der Verfahrensgebühr auf 1,1 eintreten, wenn das Verfahren nur die Erteilung einer Genehmigung oder die Zustimmung des Familiengerichts zum Gegenstand hat und sich die Tätigkeit des Anwalts auf die Einlegung und Begründung des R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Gegenstandswert

Rz. 234 Zum Gegenstandswert siehe § 25 Rdn 64 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Wertgebühren

a) Verfahrensgebühr, VV 3330 Rz. 7 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3330. Die Höhe der Gebühr im Verfahren über die Rüge beläuft sich auf die Höhe der Verfahrensgebühr im zugrunde liegenden Verfahren, höchstens jedoch auf 0,5. Das gilt auch dann, wenn die Gehörsrüge im Rechtsmittelverfahren erhoben wird. Rz. 8 Die Begrenzung greift also nur, wenn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Verfahrensgebühr (VV 3212) Rz. 4 Wird der Rechtsanwalt in einem Verfahren vor dem Bundessozialgericht, in welchem das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3212 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 96 EUR bis 1.056 EUR (Mittelgebühr 576 EUR). Geregelt ist hier nur die Gebührenhöhe. Die Voraussetzungen für das Entstehen der Verfahrensgebühr ric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erinnerung oder Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss (Abs. 5 Nr. 1, 1. Alt.)

aa) Kostenfestsetzung Rz. 69 Jedes Urteil, jeder Strafbefehl und jede die strafrechtliche Verfolgung einstellende Entscheidung muss gleichzeitig darüber befinden, wer die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Beteiligten zu tragen hat. Auch ein Vergleich, etwa im Privatklageverfahren, kann als Kostengrundentscheidung in Betracht kommen.[36] Auf Gru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Vergütung

I. Anrechnung 1. Anrechnung auf die Verfahrensgebühr Rz. 28 Soweit eine Gebühr auf die Verfahrensgebühr der VV 3200 anzurechnen ist, ist sie selbstverständlich auch auf die entsprechende Gebühr der VV 3200, 3201 anzurechnen. Rz. 29 Hier ist insbesondere zu beachten, dass bei Miteinbeziehung nicht anhängiger Gegenstände in eine Einigung eine zuvor verdiente Geschäftsgebühr (VV 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beschwerdeverfahren gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen (Nr. 2 Buchst. b)

1. Anwendungsbereich Rz. 47 In Verfahren über Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen werden die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2, also nach den VV 3200 ff., ausgelöst. Rz. 48 Mit der Neufassung der VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b durch das 2. KostRMoG ist klargestellt worden, dass ausschließlich Beschwerden betreff...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / l) Farbkopien/Farbausdrucke

aa) Gesonderte Zählung je Angelegenheit Rz. 204 Seit dem 1.8.2013 (2. KostRMoG) wird in Nr. 1 zwischen Schwarz-Weiß-Kopien bzw. Schwarz-Weiß-Ausdrucken und Farbkopien bzw. Farbausdrucken unterschieden. Für Farbkopien und Farbausdrucke (zum Begriff siehe Rdn 43) sind die doppelten Sätze vorgesehen (1 EUR statt 0,50 EUR und 0,30 EUR statt 0,15 EUR). Auf die Erl. in Rdn 43 f. wi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Insolvenzordnung

1. Eröffnungsverfahren a) Vertretung des Schuldners (VV 3313) Rz. 10 Für das Betreiben des gesamten Geschäftes im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens erhält der für den Schuldner tätige Rechtsanwalt gemäß VV 3313 eine 1,0-Verfahrensgebühr (Pauschgebühr). Die Höhe rechtfertigt sich durch eine intensivere Einarbeitung in die gesamten Vermögensverhältnisse des Schuldners,[6]...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren

1. Verfahrensgebühr a) Entstehung und Höhe Rz. 6 Für die Vertretung in dem gesamten – gerichtlichen und/oder außergerichtlichen – Verteilungsverfahren erhält der Anwalt eine 0,4-Verfahrensgebühr. Wird der Anwalt nicht im gesamten Verfahren tätig, sondern nur teilweise, führt dies nicht zu einer Reduzierung der Gebühr. Ebenso tritt keine Kürzung der Gebühr ein, wenn das Verfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Vorzeitige Beendigung nach Anm. Nr. 1

I. Allgemeines Rz. 4 Anm. Nr. 1 beschäftigt sich zum einen mit der häufig vorkommenden Situation, dass die Angelegenheit, wegen derer der Rechtsanwalt beauftragt worden ist, erledigt ist, noch bevor der Rechtsanwalt eine weitergehende Tätigkeit entfalten konnte. Zum anderen betrifft Anm. Nr. 1 auch die Fälle, in denen dem Rechtsanwalt durch den Auftraggeber das Mandat entzoge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 VV Teil 6 Abschnitt 2 betrifft Disziplinarverfahren und berufsgerichtliche Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht. Die in diesen Verfahren anfallenden Gebühren waren in der BRAGO noch getrennt und unterschiedlich in § 109 BRAGO (Disziplinarverfahren) und in § 110 Abs. 1 BRAGO (Ehren- und Berufsgerichtliche Verfahren) geregelt. Diese ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren

a) Umsetzung von europäischem Recht Rz. 14 Die EU hat am 15.5.2014 die Europäische Kontenpfändungsverordnung (EuKoPfVO [4]) erlassen. Gläubiger sollen in die Lage versetzt werden, in allen EU-Mitgliedstaaten unter denselben Bedingungen Beschlüsse zur vorläufigen Kontenpfändung zu erwirken.[5] Der Gläubiger kann gem. Art. 1 Abs. 1 EuKoPfVO mit einem Europäischen Beschluss zur v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Voraussetzungen der VV 3401, 3402

1. Vertretung in einem Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 Rz. 20 Voraussetzung für die Anwendung der VV 3401, 3402 ist, dass der Anwalt den Auftrag zur Vertretung der Partei in einem Termin der in VV Vorb. 3 Abs. 3 genannten Art hat, also beauftragt ist mit:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 19. Durchsuchungsanordnungen nach § 758a ZPO und §§ 90, 91 Abs. 1 FamFG (§ 19 Abs. 2 Nr. 1)

a) § 758a ZPO Rz. 161 Zu den gerichtlichen Anordnungen nach § 758a ZPO gehören die Durchsuchungsanordnung gemäß § 758a Abs. 1 ZPO sowie die Anordnung zur Vollstreckung zu unüblichen Zeiten gemäß § 758a Abs. 4 ZPO. Die Tätigkeiten in diesen Verfahren (vom Antrag an das Amtsgericht bis zur erneuten Beauftragung des Gerichtsvollziehers) gehören nicht mehr zum Rechtszug, sondern ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Voraussetzungen für die volle Verfahrensgebühr

a) Allgemeines Rz. 22 Damit die volle 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100 entsteht, sind bestimmte Tätigkeiten des Verfahrensbevollmächtigten erforderlich. Er muss – bevor sein Auftrag endet – entweder die Klage bzw. einen ein Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der bestimmte Anforderungen erfüllen muss, eingereicht oder für seine Partei einen Termin wahrgenom...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Regelungsgehalt bei Betragsrahmengebühren

I. Anwendungsbereich Rz. 39 Die Vorschrift ist auch für Betragsrahmengebühren – z.B. in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit – anwendbar. VV 3336 ist aufgehoben. II. Verfahrensgebühr 1. Bemessungsgrundlage Rz. 40 Auch bei der Verfahrensgebühr für das Prozesskostenhilfeverfahren als Betragsrahmengebühr bestimmt sich die Höhe der Gebühr nach der Verfahrensgebühr f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Höhe der Gebühr

Rz. 14 Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf 0,5. Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist nicht vorgesehen (arg. e VV 3337).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gegenstandswert

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

a) Behörden- und Gerichtsakten Rz. 45 Für das Anfertigen von Kopien aus Behörden- und Gerichtsakten erhält der Anwalt die Dokumentenpauschale, sofern deren Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war (Nr. 1 Buchst. a). Die Entstehung der Dokumentenpauschale setzt also die Notwendigkeit der gefertigten Kopien oder Ausdrucke voraus (vgl. Rdn 49). Kopien ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 93. Vollziehung, einstweilige Verfügung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erfasste Verfahren

a) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision Rz. 6 Die VV 3506 ff. sind auf alle Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision anzuwenden, soweit nach Wertgebühren abzurechnen ist:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

1. Die gesetzliche Regelung Rz. 2 Die Zusätzliche Gebühr gemäß VV 4141 entsteht nach dem Wortlaut des Gesetzes, wenn:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Außergerichtliche Vertretung (Anm. Abs. 1)

1. Rechtliche Angelegenheiten Rz. 3 Die Geschäftsgebühr nach VV 2503 kann in allen Angelegenheiten des § 2 Abs. 2 S. 1 BerHG entstehen, soweit Beratungshilfe für eine solche rechtliche Angelegenheit bewilligt ist. Beratungshilfe kann in allen rechtlichen Angelegenheiten, d.h. in allen Rechtsgebieten, bewilligt werden. Die umfassende Beschreibung ergibt, dass von der Beratungs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Kombinationen voller und ermäßigter Verfahrensgebühren nach Anm. Abs. 1

1. Überblick Rz. 33 Möglich ist, dass sowohl eine volle 1,6-Verfahrensgebühr nach VV 3200 entsteht als auch eine 1,1-Verfahrensgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1. Es gilt dann § 15 Abs. 3. Vorzugehen ist in diesem Fall wie folgt:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Gebührentatbestände Rz. 4 Hinsichtlich der Berechnung der Anwaltsvergütung scheint das Gesetz widersprüchlich zu sein, da es einerseits in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 anordnet, dass die Tätigkeit des Anwalts im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Urteils zum Rechtszug gehört und somit durch die Gebühren der VV 3100 ff. abgegolten wird, andererseits in VV 3329 einen eigen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Voraussetzungen

I. Überblick Rz. 5 Voraussetzungen der Zusatzgebühr bzw. der Gebührenerhöhung sind Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. II. Besonderer Umfang Rz. 6 Zunächst einmal ist Voraussetzung, dass eine "besonders ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Weitere Gebühren

1. Grundgebühr Rz. 30 Neben der Verfahrensgebühr fällt immer die Grundgebühr (VV 4100) an, da das vorbereitende Verfahren das früheste Stadium ist, in dem der Anwalt als Verteidiger beauftragt werden kann. Hier muss also zwangsläufig die Grundgebühr entstehen, die die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall abdeckt. 2. Terminsgebühr Rz. 31 Daneben können auch Terminsgebühren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Weitere Beschwerde

1. Verfahren Rz. 7 Ist die Beschwerde in truppendienstlichen Angelegenheiten erfolglos geblieben, kann der Beschwerdeführer innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschwerdebescheides weitere Beschwerde einlegen. Für die Entscheidung über die weitere Beschwerde ist nach § 16 WBO der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte zuständig. 2. Vergütung Rz. 8 Das Verfahren über die wei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Schuldenbereinigungsplan

a) Vertretung des Schuldners (VV 3315) Rz. 13 In Verbraucherinsolvenzverfahren (vgl. §§ 304 ff. InsO) muss der Schuldner mit seinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder unverzüglich danach einen Schuldenbereinigungsplan vorlegen (vgl. § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO). Dieser wird den Gläubigern vom Gericht mit der Aufforderung zur Stellungnahme zugesandt. Werden Einwendu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 11 Abschnitt 2 differenziert nach zwei Verfahrensgruppen: den Verfahren nach VV 4200 und den Verfahren in sonstigen Fällen der Strafvollstreckung. I. Verfahren nach VV 4200 1. Anwendungsbereich Rz. 12 Nach VV 4200 erhält der Verteidiger die Verfahrensgebühr für ein Verfahren übermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen (Abs. 1)

I. Allgemeines Rz. 1 Die in Abs. 1 enthaltene Regelung beschäftigt sich mit der Vergütung des Rechtsanwalts, der als Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen tätig wird.[1] Betroffen sind jedoch nur die in VV Teil 3 geregelten Verfahren. II. Regelungsgehalt 1. Tätigkeit als Beistand Rz. 2 Voraussetzung ist zunächst, dass der Rechtsanwalt als Beistand für einen Zeugen oder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl (Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

a) Rücknahme Rz. 77 Der Verteidiger erhält nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3 auch dann eine Zusätzliche Gebühr, wenn er an der Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl mitgewirkt hat. Rz. 78 Nicht ausreichend ist das Abraten, einen Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.[89] Insoweit besteht auch keine Regelungslücke, die zu einer analogen Anwendung führen könnte. Rz. 79...mehr